
Der saudische Nachrichtensender „Al Arabiya Englisch“ hat am 16. Juni 2026 den mutmaßlichen Text der Absichtserklärung („Memorandum of Understanding„) zwischen den USA und der Islamischen Republik Iran in englischer Fassung veröffentlicht. Die „Jüdische Allgemeine“ hat die nachfolgende deutsche Übersetzung veröffentlicht. Da noch keine offiziellen Bestätigungen der Vertragsparteien vorliegen, sind Unkorrektheiten und Unvollständigkeiten nicht völlig auszuschließen. Unter diesem Vorbehalt wird nachstehend eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für eine dauerhafte Stabilisierung der Nahmittelost-Region vorgenommen.
Das Memorandum of Unterstanding zwischen Teheran und Washington
Artikel 1
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten erklären gemeinsam mit ihren Verbündeten im derzeitigen Krieg mit der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung ein sofortiges und dauerhaftes Ende des Krieges an allen Fronten, einschließlich des Libanon, und verpflichten sich, von nun an keine feindseligen Handlungen gegeneinander zu ergreifen und von der Androhung oder Anwendung von Gewalt gegeneinander abzusehen. Das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels und der übrigen Artikel bestätigen.
Artikel 2
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, die Souveränität und territoriale Integrität des jeweils anderen zu achten und sich jeglicher Einmischung in die inneren Angelegenheiten des jeweils anderen zu enthalten.
Artikel 3
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten verpflichten sich, innerhalb einer Frist von höchstens 60 Tagen, die im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann, Verhandlungen zu führen und ein endgültiges Abkommen zu schließen.
Artikel 4
Unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung heben die Vereinigten Staaten die Seeblockade auf, unterbinden jegliche Einmischung oder Behinderung gegenüber der Islamischen Republik Iran und stellen den Schiffsverkehr innerhalb von höchstens 30 Tagen wieder in vollem Umfang her; das Schiffsverkehrsaufkommen soll seitens der Islamischen Republik Iran dem Vorkriegsvolumen entsprechen. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich ferner, ihre Streitkräfte innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens aus den angrenzenden Gebieten abzuziehen.
Artikel 5
Nach Unterzeichnung dieser Absichtserklärung wird die Islamische Republik Iran unverzüglich Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass der Schiffsverkehr von Handelsschiffen vom Persischen Golf zum Omanischen Meer und umgekehrt innerhalb von 30 Tagen wieder das Vorkriegsvolumen erreicht, wobei die Notwendigkeit der Beseitigung technischer Hindernisse und der Minenräumung durch den Iran zu berücksichtigen ist.
Artikel 6
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, gemeinsam mit ihren regionalen Partnern einen von beiden Parteien vereinbarten umfassenden Plan für den Wiederaufbau und die wirtschaftliche Entwicklung der Islamischen Republik Iran zu erstellen und dabei eine Finanzierung in Höhe von mindestens 300 Milliarden US-Dollar sicherzustellen. Der Umsetzungsmechanismus dieses Plans wird als Teil des endgültigen Abkommens innerhalb von 60 Tagen ausgearbeitet.
Artikel 7
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, nach einem im Rahmen des endgültigen Abkommens zu vereinbarenden Zeitplan alle Arten von Sanktionen aufzuheben, denen die Islamische Republik Iran derzeit ausgesetzt ist, einschließlich der Resolutionen des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen und des Gouverneursrats der Internationalen Atomenergie-Organisation (IAEO) sowie aller einseitigen US-Sanktionen, sowohl primärer als auch sekundärer Art.
Artikel 8
Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird. Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten haben vereinbart, dass die Frage des anreicherten Materials sowie alle anderen einvernehmlich vereinbarten Fragen im Zusammenhang mit dem Nuklearprogramm, einschließlich des nuklearen Bedarfs des Iran, in einem endgültigen Abkommen angemessen geregelt werden; das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.
Artikel 9
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten kommen überein, dass sie bis zum Abschluss eines endgültigen Abkommens den Status quo aufrechterhalten werden: Der Iran wird den Status quo hinsichtlich seines Nuklearprogramms beibehalten, und die Vereinigten Staaten werden keine neuen Sanktionen gegen den Iran verhängen oder ihre Streitkräfte in der Region verstärken.
Artikel 10
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass das US-Finanzministerium unmittelbar nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und bis zum Zeitpunkt der Aufhebung der Sanktionen Ausnahmegenehmigungen für den Export von iranischem Rohöl, petrochemischen Produkten und deren Derivaten sowie für alle damit verbundenen Dienstleistungen, einschließlich Bankgeschäften, Versicherungen, Transport und dergleichen, erteilen wird.
Artikel 11
Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, dass angesichts des Fortschritts der Verhandlungen auf ein endgültiges Abkommen eingefrorene oder beschränkte Gelder und Vermögenswerte der Islamischen Republik Iran freigegeben und in vollem Umfang zur Verfügung gestellt werden. Diese Gelder, unabhängig davon, ob sie auf dem Hauptkonto gehalten oder überwiesen werden, werden für alle von der Zentralbank der Islamischen Republik Iran festgelegten Zahlungen an Endbegünstigte verwendet und stehen in vollem Umfang zur Verfügung. Die Vereinigten Staaten verpflichten sich, auf dieser Grundlage alle erforderlichen Genehmigungen und Lizenzen zu erteilen.
Artikel 12
Die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten kommen überein, dass ein Umsetzungsmechanismus eingerichtet wird, um die erfolgreiche Umsetzung des endgültigen Abkommens und die künftige Einhaltung der darin enthaltenen Verpflichtungen zu überwachen.
Artikel 13
Nach der Unterzeichnung dieser Absichtserklärung und nach Erhalt von Zusicherungen hinsichtlich des Beginns der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 dieser Absichtserklärung sowie der fortgesetzten Umsetzung dieser Schritte werden die Islamische Republik Iran und die Vereinigten Staaten Verhandlungen über ein endgültiges Abkommen aufnehmen, das sich ausschließlich auf die verbleibenden Artikel bezieht.
Artikel 14
Das endgültige Abkommen wird durch eine verbindliche Resolution des UN-Sicherheitsrates verabschiedet.
Erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für eine dauerhafte Stabilisierung der Nahmittelost-Region
Unter dem eingangs festgestellten Vorbehalt, wird stichpunktartig eine erste Einschätzung der Erfolgsaussichten für eine dauerhafte Stabilisierung der Nahmittelost-Region vorgenommen. Die Reihenfolge der Anmerkungen stellt keine Wertung dar, sondern orientiert sich grundsätzlich an den Artikeln des Memos.
- Die Tatsache, dass es dieses Memo gibt, ist grundsätzlich positiv zu bewerten.
- Bei dem Memorandum of Understanding (Memo) handelt es sich nicht um einen Friedensvertrag.
- Die Einhaltung der dargestellten Absprachen/Vereinbarungen kann nicht unabhängig überprüft werden, weil kein Mediator eingebunden ist. Die UNO wäre dafür die am besten geeignete Institution gewesen.
- Kriegsparteien sind nicht nur die USA und der Iran, sondern direkt auch Israel und, wenn auch eher mittelbar, die Hisbollah im Libanon.
- Da es sich um eine gemeinsame Erklärung der Islamischen Republik und den Vereinigten Staaten und ihrer Verbündeten handelt, müssten letztere namentlich genannt werden, weil man sonst nur vermuten kann, um wen es sich dabei handelt. Das ist besonders kritisch in Bezug auf Israel und die Hisbollah, gilt aber auch für die Huthis im Jemen, die iranischen Milizen in der Region, speziell im Irak, aber z.B. auch in Bahrain und Syrien und letztlich auch für die Hamas. Auch die Golf-Staaten sollten in diesem Zusammenhang nicht vergessen werden.
- Die Frist für ein endgültiges Abkommen ist mit 60 Tagen nur vage festgelegt, weil sie im gegenseitigen Einvernehmen verlängert werden kann, ohne eine dead line festzulegen.
- Unklar ist, welche Streitkräfte die USA wo innerhalb von 30 Tagen nach Abschluss des endgültigen Abkommens abziehen werden. Definiert ist auch nicht, was unter „angrenzenden Gebieten“ zu verstehen ist. Sind damit z.B. auch die Golf-Staaten gemeint?
- Ebenfalls vage ist, was mit der „Beseitigung technischer Hindernisse“ gemeint ist und ob der Iran eine Räumung der Minen sicherstellen muss.
- Wer ist mit den „regionalen Partnern“ gemeint, die ein Finanzierung von mindestens 300 Milliarden US-Dollar für Wiederaufbau und wirtschaftliche Entwicklung des Irans sicherstellen werden?
- Hinsichtlich der Aufhebung von Sanktionen fehlt in der Auflistung die EU. Ob die UNO und die IAEO ihre Sanktionen/Auflagen aufheben, liegt nicht in der Zuständigkeit der Unterzeichner dieses Memo.
- Die Aussagen zum iranischen Atomprogramm sind völlig unzureichend. Vor allen Dingen fehlen Ausführungen zum Verbleib des hochangereicherten Urans und zum Recht des Irans auf die zivile Nutzung der Atomenergie.
- Wer entscheidet, ob mit der Umsetzung der Artikel 4, 5, 10 und 11 des Memos begonnen wurde und damit weitere Gespräche aufgenommen werden?
- Wieso entscheiden die Kriegsparteien darüber, ob das endgültige Abkommen durch eine UN-Resolution verabschiedet wird, wenn die UNO in den gesamten Prozess gar nicht eingebunden ist?
Zusammenfassende Bewertung
Wie bereits festgestellt, ist jeder Schritt, der dazu führen kann, dass die Kampfhandlungen enden und eine Stabilisierung der Region erreicht werden könnte, grundsätzlich positiv. Inwieweit dieses Memorandum allerdings wirklich ein solcher erste Schritt ist, kann zurzeit noch nicht verlässlich eingeschätzt werden. Besonders kritisch wird die Reaktion Israels sein, weil eine konsequente Umsetzung dieses Memos das politische Ende von Premier Netanjahu bedeuten würde. Israel müsste nicht nur seine Kampfhandlungen im Libanons einstellen und sich vollständig aus dem Land zurückziehen, sondern auch sämtliche Operationen in Syrien beenden und die dort zusätzlich zu den Golan-Höhen völkerrechtswidrig besetzen Gebiete räumen. Auch die israelische Gaza-Politik ist mit diesem Memo nicht zu vereinbaren.
Es ist davon auszugehen, dass Netanjahu dieses Memo wegen seiner eigenen politischen Zukunft weitgehend ignorieren und die israelischen Operationen im Libanon fortsetzen wird. Ob Präsident Trump darauf endlich mit einem Stopp der amerikanischen Waffenlieferungen an Israel reagieren wird, ist nicht anzunehmen.
Abzuwarten bleibt auch die innenpolitische Reaktion in den USA, weil die US-Regierung letztlich keines ihrer Ziele erreicht hat, wobei anzumerken ist, dass diese Ziele eigentlich nicht von Washington, sondern von Israel definiert wurden, während Präsident Trump diese immer wieder neu definiert hat. Das iranische Raketenprogramm ist in diesem Memo übrigens völlig unter den Tisch gefallen.
Es ist offensichtlich, dass die weitreichenden Zugeständnisse, die seitens der US-Regierung in diesem Memo gemacht werden, in erster Linie dazu gedacht sind, den Druck auf den Präsidenten zu nehmen, der nicht weiß, wie er aus einem Dilemma rauskommen soll, das er durch seinen völkerrechtswidrigen Angriff auf den Iran selbst verschuldet hat.
Der Iran hat sich in dem meisten Punkten durchgesetzt, was zweifellos zur innenpolitischen Stabilisierung der Regierung in Teheran beitragen wird. Für die Bevölkerung des Iran bedeutet das allerdings, dass sich die Hoffnung auf politische Veränderungen wohl nicht erfüllen wird.
Die Europäer sind gut beraten, erst einmal abzuwarten, ob und wie dieses Memo seitens der Kriegsparteien umgesetzt wird, bevor sie sich z.B. an der Normalisierung des Schiffsverkehrs durch die Straße von Hormuz beteiligen.
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Herr Hübschen,
1) „Niemand hat die Anbsicht eine Mauer zu bauen!“
2) Kennen Sie den Nichtangriffspakt zwischen Stalin und Hitler?
Endlos könnte ich fortfahren.
Das war jetzt meine „Einordnung“ Ihrer „Einordnung“!
Vielen Dank für diese Einordnung, an manchen Stellen hat mir das ein Auge geöffnet worum es wirklich geht. Wo ich es ein wenig anders einordne ist die Uran Frage. „Die Islamische Republik Iran bekräftigt, dass sie niemals Atomwaffen herstellen wird… …das endgültige Abkommen wird die Bestimmungen dieses Artikels bestätigen.“
Ist schon eine klare Ansage das die Kontrollen der IAEA sicherlich nicht wieder militärische Komplexe ausnehmen können, oder Uran höher angereichert werden darf als zur zivilen Nutzung nötig. Wenn das so kommt, und der Iran wirklich keine Atombombe bauen kann, dann war die ganze Aktion ein klarer Erfolg. Auch wenn das iranische Volk dann weiter unter den Mullahs leben wird, wird die Aufhebung der Sanktionen den Menschen ein besseres Leben ermöglichen.
Die USA und Israel haben den Krieg begonnen und sich in kürzester Zeit vom Iran entzaubern lassen.
Selten sind technisch hochüberlegenen Staaten, mit Ansage, dermaßen in eine selbst gegrabenen Grube gefallen.
Damit sind die USA in nahen Osten erst einmal in ihrer Bedeutung ein ganzes Stück geschrumpft. Israel hat inzwischen alle Trümpfe, die es nach dem Terror der Hamas hatte verloren und steht als der zweite Verlierer dieses Gemetzels fest.
Es wird Zeit, dass die beiden Präsidenten dieser Koalition den Platz für begabtere Anführer frei machen. Das sollte in wahren Demokratien bald möglich sein.
Wo ist da ein klarer Erfolg? Hinz und Kunz berichten schon seit Jahren, dass ein Bau von Atombomben seit zig Jahren nicht festgestellt werden konnte. (Vor 1979 war der Westen im übrigen dabei, den Iran dabei aktiv zu unterstützen). Bloss der intellektuelle Blindgänger Netanyahu plappert bereits seit 40 Jahren davon, dass der Iran in wenigen Wochen eine solche hätte. Ein Verzicht auf dieses Bonbon war bereits in einem Vertrag geregelt, den Herr Trump in seiner 1. Amtszeit gekündigt hat (und die folgsamen Bubis und Mägdelein haben pflichtbewusst genickt). Wo ist also der grosse Erfolg?
Ob die Iraner unter den Mullahs leben oder nicht, interessiert doch die Verantwortlichen im Westen nicht im Mindesten; hat sie auch nicht – ist Sache der Iraner, das zu regeln. Wobei bereits an anderen Stellen darauf hingewiesen wurde, dass die Macht dorten bei einer starken Elite aus Militär usw. liegt, wieviel die Mullahs wirklich DIE bestimmende Instanz, kann man lediglich vermuten.