Darf ein ungeborenes Kind mit seiner Mutter in Untersuchungshaft genommen werden?

Bild: Elkin lalangui10/CC BY-SA-4.0

Der Anwalt einer des Mordes angeklagten und in Untersuchungshaft sitzenden Schwangeren macht geltend, dass der Fötus Verfassungsrechte genießt und unschuldig in Haft ist.

 

In den USA hat eine Frau, die in Untersuchungshaft seit Juli in Florida sitzt, auf einen Umstand hingewiesen, der auf ein ethisches Dilemma vor allem für diejenigen hinweist, die Abtreibung verbieten, weil damit ein Mensch getötet wird. Bekanntlich hat das Oberste Gericht in den USA das landesweite Recht auf Abtreibung aufgehoben. Es handelt sich um die 24-jährige Natalia Harrell, die des Mordes an einer Frau wegen eines Streits in einem Uber-Wagen beschuldigt wird und sich deswegen in Haft befindet. Sie muss mit lebenslanger Haft rechnen, sagt aber, sie sei unschuldig. Harrell ist jetzt im achten Monat schwanger und war bereits schwanger, als sie verhaftet wurde.

Ihr Anwalt William Norris hat vergangenen Donnerstag  einen Habeas-Corpus-Eilantrag beim Berufungsgericht eingereicht, dass das Kind im Bauch seiner Mutter illegal in Haft gehalten wird, wodurch seine von der Verfassung garantierten Rechte verletzt würden. Dazu kommt, dass die schwangere Harrel in einem Gefangenentransporter gefahren wurde, in dem es keine Klimaanlage gibt. Obgleich eine Temperatur von fast 40 Grad herrschte, habe eine Wärterin erst dann eine Tür geöffnet, als Harrel gegen die Wände geschlagen hatte.  Seit Oktober sei überdies kein Gynäkologe mehr zu Harrell gekommen, die auch nicht die Vitamine und Zusatzernährung erhalten habe, die Schwangeren normalerweise empfohlen wird. Angestellte hätten verweigert, medizinische Hilfe zu holen oder sie zu Arztterminen zu bringen.

Nach dem Miami Herald heißt es in dem Antrag: „Das ungeborene Kind wurde wegen keines Verbrechens vom Staat angeklagt. Überdies hat der Staat das ungeborene Kind in eine immanent gefährliche Umgebung gebracht, indem es das ungeborene Kind in große Nähe zu gewalttätigen Kriminellen brachte.“ Man könnte allerdings hinzufügen, dass es womöglich selbst im Bauch einer gewalttätigen Kriminellen lebt, dem es nur durch Abtreibung oder durch vorzeitig eingeleitete Geburt hätte entkommen können.

Der Anwalt argumentiert damit, dass auch ein ungeborenes Kind eine Person nach der Verfassung von Florida und der USA sei, was auch bei der Entscheidung des Obersten Gerichts eine wichtige Rolle gespielt hat. Gegenüber der Washington Post erklärte Norris, dass ein ungeborenes Kind seine Rechte unabhängig von seiner Mutter hat, selbst wenn es sich noch im Bauch befindet: „Dem ungeborenen Kind wurde bei der Inhaftierung ein ordentliches Gerichtsverfahren vorenthalten. Man muss das ungeborene Kind einfach als Faktor in die Gleichung einbeziehen.“ Auch wenn der Fötus das nicht weiß, habe er Anspruch auf verfassungsmäßige Rechte.

Tatsächlich ist ein ungeborenes ebenso wie ein geborenes Kind nicht für die Taten seiner Mutter verantwortlich zu machen. Das wäre Sippenhaft. Sobald es als eine Person gilt, darf es auch nicht abgetrieben werden, denn dann wäre es Mord. Als Folge dürfte ein ungeborenes Kind auch dann nicht eingesperrt werden, wenn es im Bauch seiner Mutter ist, selbst wenn sie eines Mordes angeklagt ist. Müsste man also die Mutter aus der Haft entlassen, um die Rechte des Kinds zu wahren, wobei das Recht gebeugt würde? Oder müsste der Mutter Haftverschonung gewährt werden, auch wenn sie keine Kaution stellen kann? Oder sollten ihr wegen des Kindes zumindest besondere Haftbedingungen gewährt werden?

Norris argumentiert, Mutter und Kind müssten aus der Haft entlassen werden, um dem unschuldigen Kind eine angemessene Versorgung zu gewährleisten. Wegen der unzureichenden Versorgung würde sonst das Kind wahrscheinlich „auf dem Zementboden der Gefängniszelle ohne die Hilfe qualifizierter Ärzte und Sanitäter und in der Anwesenheit gewalttätiger Krimineller zur Welt kommen“. Ohne ausreichende Betreuung könne das Kind noch vor, aber auch während der Geburt geschädigt werden. „Wir sind an der Gesundheit des ungeborenen Kindes interessiert, und zum jetzigen Zeitpunkt ist es eine reine Glückssache“, sagt Norris. „Wir wissen nicht, wie es um die Gesundheit des ungeborenen Kindes bestellt ist, weil Monate ohne pränatale Betreuung vergangen sind.“

 

Der zuständige Generalstaatsanwalt hat den Antrag mit der Begründung zurückgewiesen, dass der Anwalt nicht ausreichend begründet habe, dass Harrel nicht ausreichend medizinisch betreut worden ist. Damit würde aber die zentrale Frage ausgespart, ob ein ungeborenes Kind Verfassungsrechte besitzt, die verhindern, dass es mitsamt seiner Mutter in einem Gefängnis eingesperrt werden kann. In Brasilien hat das Oberste Gericht 2018 entschieden, dass angeklagte Schwangere und Mütter mit kleinen Kindern nicht mehr in Untersuchungshaft gesteckt werden dürfen, sondern unter Hausarrest gestellt werden müssen. Allerdings dürfen sie nicht wegen einer Gewalttat angeklagt sein, wie das bei Harrel der Fall ist.

Interessant ist der Fall auch deswegen, weil er möglicherweise Folgen auch für Menschenaffen haben könnte, wenn geklärt ist, welche Eigenschaften ein ungeborenes Kind ab welcher Zeit zu einer Person machen, deren Rechte stellvertretend wahrgenommen werden müssen. Schon länger wird auch vor Gericht darüber gestritten, ob Primaten wie Schimpansen, Gorillas oder Orang-Utans, die zumindest so intelligent und personenhaft wie Säuglinge und genauso empfindungsfähig sind, zumindest teilweise Menschenrechte genießen könnten, also dass ihnen beispielsweise das Recht auf Leben, auf körperliche und geistige Unversehrtheit und auf einer Person angemessene Lebensbedingungen gewährt werden müsse. Dabei geht es auch darum, ob man sie in einem Zoo halten darf oder sie zumindest in einem weitläufigem Reservat leben dürfen.

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31 Kommentare

    1. Das verstehe ich nicht. Ich finde, solche Ansätze zeigen, dass es in Sachen Menschenrecht in den USA große Defizite gibt. Unabhängig davon, ob der Fötus unverschuldet in Haft ist, was eie Abwägung notwendig macht, inwieweit er in der Lage ist, frei zu sein, so lange er nicht entbunden ist (was ein sekundär akademisches Problem ist), ist es dennoch unverzeihlich, nicht zumindest Sorge für reguläre Entwicklung und medizinische Versorgung zu tragen.
      DAS ist hier der Skandal, dass die Gesundheit sowohl von Mutter als auch Ungeborenem gefährdet werden. Und das auch noch OHNE rechtskräftige Verurteilung.

      1. Die Welt des Fötus ist der Mutterleib, diese Welt gehört dem Fötus. Somit kann der Fötus gar nicht in eine Mithaftung genommen werden.
        Es ist doch ganz klar was hier versucht wird. Sie wollen damit erreichen, das einem Fötus die Menschenrechte aberkannt werden und somit sollen die Abtreibungsgegner in ein juristisches Aus gestellt werden. In unserer heutigen Zeit muss keine Frau mehr ungewollt Schwanger werden, es gibt, im Gegensatz zu früheren Zeiten, unzählige Möglichkeit das zu verhindern. Wer nun aber durch die Hintertür versucht einen Mord am Fötus, also die Todesstrafe am unschuldigen Leben, zu rechtfertigen, in dem den Fötus die Menschenrechten nicht zugestanden werden, unternimmt damit einen satanischen Versuch, weiterhin dem Molch unschuldige Leben zu opfern. Das hat mit Moral oder Defizite gar nichts zu tun. Es ist ganz eindeutig, dass ein Fötus ein lebender Mensch in der Entwicklung ist, ist diese abgeschlossen, wird dieser Mensch irgendwann selbst eine Mutter, Vater und dann Oma oder Opa sein. Durch eine Abtreibung machen sich Menschen zu Richtern über Leben und Tod, die dazu kein Recht haben. Dieses Recht hat im Prinzip niemand, da der Fötus in seiner eigenen Welt lebt und damit auch nach eigenen Gesetzen existiert. Einzig wenn das Leben der Frau in Gefahr ist oder wenn das entstehende Leben voraussichtlich nie ein eigenständiges Leben führen kann, ist ein Schwangerschaftsabbruch und damit die Zerstörung des fötalen Universums gerechtfertigt, da der Sinn und Zweck das Leben ist und das Leben muss sich in einem lebensfähigen Zustand reproduzieren. Wer das nicht möchte, soll entweder keinen Sex praktizieren oder mit einem Restrisiko verhüten. Sex ist die Belohnung für die Fortpflanzung und ist nicht als Vergnügungspark gedacht. Wer aber nur den Bonus will, betrügt die Natur, das kann gemacht werden, doch wenn sich die Natur durchsetzt, muss das hingenommen werden.

        1. Der Fötus kann kein eigenes Leben führen. Es bedarf eine ganze Zeit noch die Zuwendung anderer Menschen.
          Der Fötus ist kein eigenständiger Mensch, er ist immer Bestandteil der Mutter und ohne sie nicht lebensfähig.

          1. Ein Foetus ist kein Bestandteil der Mutter
            Es ist ein individuelles Wesen mit eigener DNA.
            Ja, es ist nicht ohne der Mutter lebensfähig. Allerdings kann man das nicht als Kriterium heranziehen. Sonst werden Pflegepatienten, Komatöse, geistig Behinderte auch der Menschlichkeit beraubt.

        2. @ Quer und mehr
          Man kann nur hoffen, dass religiöse Eiferer wie Du niemals darüber entscheiden dürfen, ob ein Leben wert ist, gelebt zu werden. Du darfst selbstverständlich gerne Deine Meinung haben, aber dränge sie nicht anderen Menschen auf und schon gar nicht solchen, die mit Deinem Weltbild überhaupt nichts am Hut haben.

  1. Um die juristische Argumentation aufzugreifen, stelle ich die Frage, ob das Ungeborene Haftverschonung beantragt oder Widerspruch eingelegt hat. Ferner müsste auch definiert werden, was als Umwelt des Kindes zu betrachten sei, nur der Uterus und die Mutter, oder auch die Außenwelt. Drittens bleibt zu klären, ob die Enthaftung des Kindes durch einen Kaiserschnitt oder eine verfrühte Geburtseinleitung möglich ist, und wenn ja, bleibt zu berücksichtigen, ob sich der Brutkasten in einem demokratischen Land befindet.

    1. Tja, wieder einmal etwas, aus der philosophischen Anstalt. Ehrlich gesagt, für derlei hochgeschraubten Fragen, fehlen mir die Antworten. Und noch ehrlicher fände ich es, die Frage zu stellen, wie es dem Regenwurm mental ergeht, wenn ihn ein Schwarzfischer an den Haken hängt.

      1. Meinst du wirklich, es macht für den Regenwurm einen Unterschied ob ein Schwarzfischer oder ein lizenzierter Angler ihn an den Haken hängt?

        1. Ja, denn der „zertifizierte“ Fischer, würde niemals einen Regenwurm am Haken fixieren, Genau so wenig wie die leckeren Weißbrotkrumen. Und das ganze dumme Geschwätz der Abtreibungsgegner: Ich halte es – als Mann – für gefährlich, wenn MÄNNER über dieses Thema entscheiden. KEINE FRAU, macht diesen Schritt nur aus Jux und Tollerei. Schließlich ist es ein medizinischer Eingriff, der nicht folgenlos auch an der Psyche, vorbeigeht.

          Gut, der Verlust eines Menschenlebens, geht mit nicht nahe, aber ich sehe eben all jene Frauen. Mädchen, die aus äußeren Zwängen, eine Abtreibung, als letztes Mittel sehen. Nochmals: Abtreibung, ist kein Sport – sondern in manchen Fällen traurige Notwendigkeit.

          1. Dazu möchte ich noch anfügen, dass sich Abtreibungsgeger und Befürworter beim Gynäkologen treffen, wohin sie ihre Partnerin zum Schwangerschaftsabbruch bringen. Diese dämliche Heuchelei bringt die Populisten um den Erfolg.

          2. »der „zertifizierte“ Fischer, würde niemals einen Regenwurm am Haken fixieren«

            Sorry, aber ich kenne mich weder mit dem Angeln noch mit Abtreibungen aus, denn Angeln und Abtreibung haben für mich eine gemeinsame Eigenschaft: Würde man die Schreie der Opfer können, würde es keiner tun.
            Was nicht heißt, dass ich Abtreibungsgegner bin – Sterben müssen alle und ich halte es für gnädiger durch Abtreibung zu sterben, als einer Mutter ausgeliefert zu sein, die ihr eigenes Fleisch und Blut töten lassen kann.

            1. Das halte ich für übel. “ als einer Mutter ausgeliefert zu sein, die ihr eigenes Fleisch und Blut töten lassen kann.“
              Nichts Sorry, sagst hast keine Ahnung, aber Aburteilen geht schon noch. Ich möchte den Blick dahin lenken, was eine Familie dazu bringt sich zu entscheiden abzutreiben.
              Bei der ganzen Verurteilung auch mal schauen, wieso es in Deutschland „Frauenhäuser“ gibt. Und dann fragen, weshalb immer mehr geschlossen werden?
              Abtreibung ist nicht nur eine Frage für Frauen. Die Gesetze, die Frauen, unter Strafe stellen, sind zwar von Männern gemacht, es sollen aber noch Paare geben, die gemeinsam entscheiden, Kinder zu haben oder eben keine.

              1. Ich gehe davon, dass jemand (w/m) der sein eigenes, einvernehmlich gezeugtes, anscheinend gesundes Kind häckseln lassen kann, auch mit meiner Beurteilung dieser Entscheidung gut leben kann.
                Es ist meine ganz persönliche Entscheidung mit so jemanden nichts zu tun haben zu wollen.
                Du magst das meinetwegen gerne anders handhaben. Menschen, die einen Frosch im Mixer häckseln, sollen ja recht angenehme Zeitgenossen sein können.

              2. Ich bin immer wieder überrascht darüber, dass die ganzen selbstgerechten Abtreibungsgegner, die so unglaublich sensibel mit dem ungeborenen Leben umgehen, ganz gut damit leben können, was dem geborenen Leben weltweit und als Wertewestler auch durch ihre mittelbare Täterschaft angetan wird.

              3. “ Die Gesetze, die Frauen, unter Strafe stellen, sind zwar von Männern gemacht, […]“
                Was soll der Blödsinn?
                Es ist nicht entscheidend, _wer_ die Gesetze macht, sondern für wen. Und die Abtreibungsgesetze sind recht liberal und zum Vorteil der Frauen.

                “ es sollen aber noch Paare geben, die gemeinsam entscheiden, Kinder zu haben oder eben keine.“
                Ja, das wäre ideal, wenn es beide entscheiden würden. Rein rechtlich gesehen hat der (vermutete) Vater jedoch 0 Rechte.
                Ob ein Ungeborenes abgetrieben wird oder nicht ist alleinige Entscheidung der Frau. Sie bestimmt, ob ein Mann Vater wird oder nicht. Als Vater darf der Mann dann aber Unterhalt zahlen, ob er will oder nicht.
                Eine Frau darf die Existenz des Kindes sogar verheimlichen, und dann vllt 20 Jahre später doch noch Unterhalt + Zinsen einfordern.
                Ob Ungeborene Menschenrechte genießen sollen/dprfen ist nochmal ein ganz anderes (und schwieriges) Thema.
                Ich bin nicht für ein Verbot der Abtreibung. Allerdings finde ich das Wort „Schwangerschaftsabbruch“ sehr euphemistisch.
                Das Thema hat auch rein gar nichts mit Frauenhäusern zu tun.
                Wenn sie auf die Partnerschaftsgewalt oder häusliche Gewalt anspielen, wir wissen schon lange, dass Männer ähnlich hoch betroffen sind, jedoch interessiert sich die Gesellschaft nicht für Männer als Opfer, deswegen gibt es kaum Angebote.

          3. @Rebane
            „KEINE FRAU, macht diesen Schritt nur aus Jux und Tollerei. Schließlich ist es ein medizinischer Eingriff, der nicht folgenlos auch an der Psyche, vorbeigeht.“
            „… aber ich sehe eben all jene Frauen. Mädchen, die aus äußeren Zwängen, eine Abtreibung, als letztes Mittel sehen. Nochmals: Abtreibung, ist kein Sport – sondern in manchen Fällen traurige Notwendigkeit.“

            Danke! Es gibt sehr viele Fälle, die dies bestätigen und ich finde es erschreckend, dass es bisher nicht Teil der Diskussion war.

              1. Hat nichts mit Heiligenschein zutun. Wenns dieser Frau gut geht damit, freut es mich für sie. Sie kann jedoch auch nicht Pauschal für alle sprechen. (ich hab das Buch nicht gelesen)
                Ich kenne genug andere Fälle.

                Die Gründe einer Frau gehen nur sie persönlich etwas an und darüber urteile ich nicht.

                Zudem gibt es Opfer von Vergewaltigungen, auch Minderjährige – … von diesen zu verlangen, „auszutragen“ ist absurd. Ich verweise auf den Heiligenschein des vorherigen Papstes.

                (Und falls wir uns hier gerade in einem Missverständnis befinden, ich bin keine Abtreibungsgegnerin)

                PS. für heute bin ich raus – …

    2. Der juristisch korrekte Ausdruck für Haft lautet Freiheitsentziehung/Freiheitsentzug. Der Fötus hat in der fraglichen Schwangerschaftsphase aber weder die Möglichkeit noch das Bedürfnis den Mutterleib zu verlassen und daher in dieser Hinsicht auch keine Freiheit, die ihm entzogen werden könnte.
      Case rejected.

  2. Wie sieht es eigentlich mit meinem Recht auf Nichtzeugung aus?

    Die Erziehungsberechtigten haben sich nicht einmal nachträglich eine Erlaubnis bei mir geholt! Wo sind meine Rechte auf Selbstbestimmung und Menschenwürde?

  3. Viel interessanter als juristische Spitzfindigkeiten finde ich, dass überhaupt darüber verhandelt werden muss, ob Primaten und andere höhere Säugetiere wie Hunde Personenrechte genießen sollten.
    Wer je mit einem Gorilla, Schimpansen oder einem tschechoslowakischen Wolfhund kommuniziert hat, weiß dass diese Tiere Persönlichkeiten sind, dass sie Charaktereigenschaften haben, dass sie empfindungsfähig und unzweifelhaft intelligent sind.
    Die Intelligenz „meiner“ tschechoslowakischen Wolfhündin schätze ich locker auf die eines 9-jährigen Menschen. Für alle Anwesenden unvergessen wird ihre Darbietung bei der Gebrauchshundprüfung bleiben. Da sollte sie über eine Holzwand springen. Sie blieb davor stehen, ging dann gemächlich außen herum und sah mich fragend an.
    Ich: „Nein, Krása, springen.“
    Krása: (legt Kopf schief).
    Ich: (schulterzuckend) „Ist Vorschrift.“
    Krása: (geht gemütlich zurück und springt aus Stand über die Holzwand)
    Anmerkung: Krása ist ein Mischling tschechoslowakischer Wolfhund/Karpatenwolf. Daher gelten für sie besondere Vorschriften und „Ist Vorschrift“ ist ihr als Begründung für etwas offensichtlich sinnloses bestens bekannt.

    Gorilla kommuniziert in Zeichensprache: https://www.youtube.com/watch?v=1ihC6QHS_m0
    Hund „spricht“ mit Hilfe von Buttons: https://www.youtube.com/watch?v=8m-xupLJc4M

    1. Dein Beitrag gefällt mir insofern, da er so manche vermeintliche „Fakten“ der Verhaltensforschung, über Bord wirft. Und was kommunikationsfähigkeit, sich mit meinen langjährigen Erfahrungen deckt. Wir brauchen gar nicht Kangxi, washoe zu zitieren: Nicht nur Primaten, verstehen jene Mechanismen, die wir ihnen zeigen – auch Vögel, wie Raben, sind „intelligent“.

      Und der Papagei, etwa der Ara: Erkennt Personen – und begrüßt sie mit dem Spitznamen, den Der Halter ihnen gegeben hat.

  4. Damit hätte der Fötus also eine Rechtspersönlichkeit, bevor er überhaupt eine Persönlichkeit hat, ja?
    Eine weitere, völlig destruktive Verzerrung biologischer Tatsachen, ein weiterer Versuch, naturwissenschaftlich gesicherte Erkenntnisse ideologisch zu überschreiben.

    1. Na ja, vielleicht müsste man dem Fötus schon via intrauteriner Spritze, eine Fragstellung schicken: Welches der 60 Geschlechtsidentitäten, würde es den bevorzugen, wenn es dem Mutter/Vater/Väterinnenleib, entschlüpft? Alles nicht so einfach.

    2. »Damit hätte der Fötus also eine Rechtspersönlichkeit, bevor er überhaupt eine Persönlichkeit hat, ja?«

      Ja, ungeborene Kinder haben eine Rechtspersönlichkeit und das ist ein uralter Hut. Z.B. sind Ungeborene voll erbberechtigt wenn der Vater während der Schwangerschaft stirbt. Gegen die Tatsache der Rechtspersönlichkeit für Ungeborene an sich spricht auch nichts, warum sollten Ungeborene schlechter gestellt werden als eine GmbH?
      Einwände kann man sehr wohl gegen die Idee eines Winkeladvokaten haben, die Absurdität der freien Wahl des Aufenthaltsortes eines Fötus zu missbrauchen um eine mutmassliche Mörderin aus der U-Haft zu bekommen.

  5. Natürlich darf das ungeborene Kind mit der Mutter ins Gefängnis.
    Die Mutter freilassen geht nicht, das Baby rausschneiden geht auch nicht, zudem gilt immer noch: mitgegangen, mitgehangen.
    Ähhh – worum gings jetzt genau ?

  6. Pressemitteilungen Destattis Bundesamt
    94596 Schwangerschaftsabbrüche
    15. Dezember 2022
    16,7 % mehr Schwangerschaftsabbrüche im 3. Quartal 2022 als im Vorjahresquartal
    Im 3. Quartal 2022 wurden rund 26 500 Schwangerschaftsabbrüche in Deutschland gemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche damit im 3. Quartal 2022 gegenüber dem 3. Quartal 2021 um 16,7 % zu. Nach Rückgängen im Jahr 2021 (-5,4 % gegenüber 2020) und im Jahr 2020 (-0,9 % gegenüber 2019) nahm die Zahl der Schwangerschaftsabbrüche in den ersten drei Quartalen 2022 deutlich zu.
    Nur zum Verständnis, bei fast 100.000 Schwangerschftsabbrüchen in Deutschland und bei einem medialem erzeugtem Fachkräftemangel, sowie geforderte Zuwanderung bei den Reisetätigkeiten vom Kanzler Scholz in Indien, habe ich doch so meine Zweifel an dieser deutschen Gesellschaft.
    Da diese Schwangerschaftsabbrüche nur zu einem Bruchteil medizinische sowie Gewalteinwirkungen vorausgingen ist für mich die Zuwendung zu einem Kind nur noch zum Gegenstand degradiert worden.

  7. Da in den Ländern des globalen Nordens (wozu mit Australien teilweise auch der geografische Süden gehört) die Spermienqualität immer schlechter wird sollte man froh sein über jedes noch gezeugte Kind.
    Das Halten von Tieren in Zoos halte ich grundsätzlich für ein Verbrechen.

  8. Ach, die USA …

    Was sagte noch Robert Gibbs, seinerzeit Obamas Top-Berater im Wahlkampf zur zweiten Amtszeit, auf die Frage, warum Obama einen 16-jährigen US-Bürger einfach mal so wegdrohnen liess?

    „I would suggest that you should have a far more responsible father if they are truly concerned about the well being of their children.“

    Sein Vater war Anwar al-Awlaki, der sein eigenes Höllenfeuer zwei Wochen vorher bekam. Seine kleinere Schwester durfte hingegen noch etwas leben; ihre Erm…, äh, Tötung war erst einer der letzten Befehle Obamas. In der Presse tauchte das allerdings nur als „Der erste tote US-Soldat unter Trump“ auf.

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