Corona-Prozesse gegen Pflegekräfte: Erst beklatscht, dann bestraft

Bild: Tim Reckmann/CCnull.de/CC BY-2.0

Nahezu unbemerkt rollt eine Prozesswelle durchs Land gegen jenes Klinikpersonal, das die Impfpflicht verweigerte – Protokoll eines Gerichtstages

 

Erst wurden sie beklatscht, dann sollten sie bestraft werden. Von März bis Dezember 2022 galt für das Personal in Krankenhäusern und Pflegeheimen eine allgemeine Impfpflicht. Zugleich war die Kritik an der Impfkampagne, wie an den neuartigen, aber ungenügend getesteten Stoffen, gerade unter Pflegekräften überdurchschnittlich verbreitet. Bei den massenhaften Corona-Demonstrationen gegen die Impfpflicht im letzten Winter marschierten Pflegekräfte und Klinikpersonal in vorderster Reihe mit. Vielleicht, weil Pfleger, Schwestern und Ärzte beim Einsatz von Medikamenten besonders sensibel sind, vielleicht, weil sie nach den ersten “Corona”-Patienten nun neue vor sich hatten, die nach einer Impfung Symptome bekamen.

 

Dass ausgerechnet diejenigen, die sich um Erkrankte kümmerten und obendrein auch für ihre geimpften KollegInnen einsprangen, wenn diese krank wurden, gezwungen werden sollten, sich ebenfalls impfen zu lassen – dafür wäre zumindest eine Erklärung angebracht. Durfte die Kampagne gegen die Ungeimpften nicht vor ihnen Halt machen?, weil jeder Ungeimpfte, dadurch dass er gesundblieben ist, den Wert und vor allem die angebliche Alternativlosigkeit der Impfung widerlegte.

 

Jetzt wird dieses Kapitel der Epidemiegeschichte vor den Gerichten abgehandelt. Die Prozesse dokumentieren, wie sehr das Corona-Regime in die bisherigen rechtsstaatlichen Verhältnisse der BRD eingeschnitten und demokratische Standards geschliffen hat. Behörden, die sich nicht mehr an den Rechtsweg halten, oder ein Bundesverfassungsgericht, das ein verfassungswidriges Gesetz wie das Infektionsschutzgesetz abnickt.

“Die Wirksamkeit des Impfstoffes wird für mich keine Relevanz für die Entscheidung haben”

 

Amtsgericht Esslingen, 2. Februar 2023. Auf der Tagesordnung stehen sieben Verfahren, sechs wegen Verstoßes gegen die Impfpflicht, eines wegen Teilnahme an einer verbotenen Demonstration gegen die Corona-Maßnahmen. Zwei weitere Fälle hatte der Richter kurz vorher nach Aktenlage und in Absprache mit der Staatsanwaltschaft eingestellt.

 

Um 9 Uhr beginnt der Verhandlungstag. Am Anklagetisch sitzt mit ihrem Anwalt die Krankenpflegerin Denise F. vom Klinikum Esslingen. Ein Vertreter der Staatsanwaltschaft ist nicht anwesend. Die etwa 20 Zuhörerplätze sind fast alle besetzt.

 

Der Richter trägt vor: Die Beschuldigte habe bis zum 22. Juni 2022 dem Gesundheitsamt keinen Impf- oder Genesenennachweis vorgelegt. Damit habe sie vorsätzlich gegen das Infektionsschutzgesetz verstoßen. Das Landratsamt Esslingen habe deshalb am 24. August 2022 eine Geldbuße in Höhe von 300 Euro gegen sie verhängt.

 

Der Anwalt sagt, seine Mandantin habe ein Genesenenzertifikat eingereicht, das nicht akzeptiert wurde und erklärt: “Ich sehe nicht, warum sie hier sitzen muss. 2020 sind recht panisch Impfstoffe hergestellt und von Politik und Pharmaindustrie mit Versprechungen versehen worden. Dann hat man festgestellt, dass es sich um experimentelle Impfstoffe handelt, die nichts nützen. Es gibt Leute, die vier-, fünfmal geimpft wurden und trotzdem erkrankten. Was hat Frau F. falsch gemacht?”

 

Der Richter entgegnet: “Ich bin nicht hier, um mit Ihnen Impfdiskussionen zu führen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Vorschrift für rechtmäßig erklärt. Ein großer Teil der Gesellschaft und der Gesetzgeber sehen es anders wie Sie. Ich werde keine Verfassungsdiskussion über die Impfpflicht führen.”

 

Der Rechtsanwalt: “Die Politik hat uns in die Sackgasse gefahren. Es hieß, es gäbe keine Nebenwirkungen der Impfung, man sei nicht mehr ansteckbar, könne nicht mehr krank werden. Stimmt alles nicht. Muss ich mich potentiell gefährden, um die Gesellschaft zu schützen? Der Rechtsstaat wurde in den letzten drei Jahren auf den Kopf gestellt.”

Der Richter: “Frau F. hat keinen Immunitätsausweis vorgelegt.”

Der Rechtsanwalt: “Aber drei-, viermal nachimpfen zu müssen, ist doch keine Impfung. Ich verstehe nicht, warum Sie so was nicht einstellen. In Baden-Württemberg sind 28.000 Leute im Krankenhauswesen nicht geimpft. Das Gesundheitsministerium hat erklärt, die seien nicht verfolgbar, weil sonst die Versorgung zusammenbricht. Meine Mandantin ist 250-mal ungeimpft zum Dienst gekommen, wird aber nur einmal belangt. Die Bußgeldbescheide sind doch ein Politikum.”

Eine Zuschauerin ruft: “Bravo!”

 

Der Richter will von der Beschuldigten noch wissen, ob sie ein Betretungsverbot zu ihrem Arbeitsplatz bekommen habe. Sie verneint. Er ruft den Zeugen des Gesundheitsamtes in den Saal. Der ist Arzt und im Gesundheitsamt für Infektionsschutz und Umwelthygiene zuständig und erklärt: “Weil Frau F. den geforderten Immunitätsnachweis nicht vorgelegt hat, habe ich das Verfahren der Bußgeldstelle im Landratsamt übergeben. Die Bußgeldstelle macht dann ein Anhörungsverfahren. Wir vom Gesundheitsamt haben keinen Einfluss auf die Höhe des Bußgeldes.”

Richter: “Warum wurden keine Betretungsverbote ausgesprochen?”

Zeuge des Gesundheitsamtes: “Das war eine Kapazitätsfrage.”

Lautes Lachen und Klatschen im Publikum.

Der Richter verbittet sich solche Reaktionen und ermahnt die Zuhörer: “Sonst müssen Sie rausgehen!”

 

Der Zeuge führt aus: “In kurzer Zeit haben wir 1027 solcher Fälle gemeldet bekommen. 400 bis 470 haben wir der Bußgeldstelle übergeben. Wir mussten Priorisierungen nach Risikogesichtspunkten vornehmen. Danach sollte in die Anhörung zum Tätigkeitsverbot gegangen werden. Soweit ist es nicht gekommen. Es ist unklar, wie es sich rechtlich weiter entwickelt, ob es noch Sinn macht. Meiner Meinung nach hätte man die Impfpflicht nicht auslaufen lassen sollen. Das war aber nicht nur eine fachliche Entscheidung. Im Dezember 2022 haben wir die Übergabe der Verfahren an die Bußgeldstelle vorläufig eingestellt, weil es Rückstaus gab. Wir hatten eine relativ ausgewogene Regelung, die nicht zwangsläufig zu einem Tätigkeitsverbot führte, sondern erst zu einer Anhörung. Zunächst wurde das als Ordnungswidrigkeit geahndet. Der Begriff ist passend: Es gehört zu einer Ordnung, Maßnahmen zu treffen, um Kranke zu schützen. Es gibt in der Gesellschaft ja noch mehr Ordnungsmaßnahmen.”

 

Der Rechtsanwalt fragt: “Können Corona-Impfstoffe eine Ansteckung verhindern?”

Zeuge: “Wenn Sie so pauschal fragen: ja. Sonst wären sie gar nicht zugelassen.”

Rechtsanwalt: “Es gibt Leute, die sind drei-, viermal geimpft und haben zwei-, dreimal Corona bekommen.”

Zeuge: “Ich bin auch geimpft und habe Corona bekommen.”

Richter: “Ich bin geimpft und hab’s nicht bekommen.”

Rechtsanwalt: “Gibt es einen Unterschied zwischen dem Corona-Impfstoff und dem Masern-Impfstoff?”

Zeuge: “Ja, bei Masern haben Sie zehn Jahre Ruhe.”

Richter zum Anwalt: “Bleiben Sie bei Ihrem Einzelfall. Ich habe keine Zeit für eine Impfgrundsatz-Debatte. Die Wirksamkeit des Impfstoffes wird für mich keine Relevanz für die Entscheidung haben.”

 

Die Beschuldigte fragt den Zeugen des Gesundheitsamtes, ob ihr Genesenenstatus nicht eingegangen sei. Der will wissen, wohin sie ihn geschickt habe. Die Krankenpflegerin sagt, an ihren Arbeitgeber. Der Zeuge erklärt, die Verkürzung des Genesenenstatus durch die Politik von sechs auf drei Monate sei noch nicht in der Software ihrer Behörde gewesen. Er wird entlassen und setzt sich ins Publikum.

 

Der Richter verkündet seine Entscheidung: “Das Verfahren wird nach § 47, Absatz 2, Ordnungswidrigkeitsgesetz eingestellt. Die Kosten trägt die Staatskasse. Begründung: Ihre Schuld, Frau F., ist sehr gering, auf keinen Fall 300 Euro. Der Gesetzgeber ließ das Gesetz ohnehin auslaufen. Über’s Impfen will ich hier nicht reden, das gehört meinetwegen nach Karlsruhe.”

 

Beifall von den Zuhörern.

 

Die Verhandlung hat eine Stunde gedauert. Kurze Pause. Der Vertreter des Gesundheitsamtes spricht den Richter auf dem Flur an und redet zu ihm über Impfen und den Nutzen, über die Delta- und die Omikronvariante des Virus und dass man nicht pauschal sagen könne, die Impfung nütze nichts. Der Richter antwortet nichts.

 

“Im Unrecht gibt es keine Gleichheit”

 

10:25 Uhr, zweite Sitzung. Beschuldigt ist eine Fachkinderkrankenschwester der Filderklinik bei Stuttgart. Sie sitzt alleine da, weil sie sich keinen Anwalt leisten könne, sagt sie und erklärt: “Ich bin ein sogenannter Impfversager, Impfungen wirken bei mir nicht. Ich habe kein Corona gehabt, habe alles, was vorgegeben war, eingehalten, nur Impfen wollte ich selber entscheiden. Die Klinik hat kein Betretungsverbot ausgesprochen.”

 

Der Richter erklärt: “Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden, dass die Vorschrift, einen Immunitätsnachweis vorzulegen, rechtmäßig ist. Ich muss sie anwenden. Der Vorwurf, dass Sie keinen solchen Nachweis vorgelegt haben, ist erfüllt. Ich muss nun Ihre Schuld beurteilen. Die Vorlagepflicht ist ja inzwischen abgeschafft. Meine rechtliche Einschätzung ist, der Gesetzgeber verhält sich inkonsequent: Er verlangt von Ihnen ein Bußgeld und gleichzeitig braucht man Sie und Ihre Arbeitskraft. Ich respektiere, dass Sie ehrlich damit umgehen. Ich kann Sie aber nicht nicht verurteilen.”

 

Die Beschuldigte: “Aber wie geht das, dass im Landkreis Esslingen Bußgelder verhängt werden, im Landkreis Tübingen nicht?”

Richter: “Sie sind hier im Unrecht. Im Unrecht gibt es keine Gleichheit. Ich kann Sie aber beruhigen: Es wird nicht viel an Strafe geben.”

Beschuldigte: “Ich habe immer mein Bestes gegeben, um die Pandemie in Schach zu halten. Wir mussten ständig von A nach B springen. Jetzt soll ich dafür bezahlen? Sie wissen doch, dass die Impfung keinen Fremdschutz bietet und trotzdem wurde sie durchgeboxt.”

Richter: “Es geht nicht darum, ob die Impfung positiv ist oder nicht. Sondern, dass Sie keinen Impfnachweis vorgelegt haben. Ich sehe keinen Ausnahmegrund, auch wenn ich Sie verstehe.”

 

Er verurteilt sie wegen einer vorsätzlichen Ordnungswidrigkeit zu einer Strafe von 30 Euro. Ihre Schuld sei gering. Die Kosten trage die Staatskasse.

 

Die Krankenschwester ist froh, dass es vorbei ist, aber nicht glücklich, weil sie verurteilt wurde: “Das fühlt sich nicht gut an.”

“Ich bin angehalten, nach dem Gesetz zu handeln”

 Die Verhandlung hat 20 Minuten gedauert, es folgt die dritte dieses Tages. Betroffen ist eine Krankenschwester in der Unfallchirurgie Nürtingen, 60 Jahre alt und das erste Mal in ihrem Leben mit der Justiz in Berührung gekommen. Sie erscheint mit Rechtsanwalt. Der gibt zu Protokoll: “Meine Mandantin ist kein Corona-Leugner, Querdenker oder gegen Corona-Maßnahmen. Sie kann nur nicht verantworten, dass im Rahmen der Impfung etwas passiert. Sie hat Angst vor Impfschädigungen, beispielsweise Myokarditis. [Herzmuskelentzündung] Gegen die Corona-Maßnahmen hat sie im Prinzip keine Einwände. Der Gesetzgeber ist von seiner eigenen Gesetzeslage nicht überzeugt. Er hat seine Regelungen nicht konsequent vollzogen, weil sich das Virus anders entwickelt hat. Er lässt bei sich Opportunität walten, überzieht aber die Bürger bei Verweigerung mit Strafen. Das ist nicht fair. Wenn der Staat konsequent wäre, müsste er sich die Hände schmutzig machen und die Personen, die sich der Impfpflicht verweigern an einen Stuhl fesseln und impfen.”

 

Die Betroffene erklärt: “Ich bin immer gesund geblieben und war nicht einmal positiv, obwohl ich im Covid-Bereich gearbeitet habe. Ich bin sowieso nie krank, weil ich ein gutes Immunsystem habe. Ich habe nur Angst vor der Impfung, weil der Impfstoff noch zu frisch ist.”

 

Der Richter: “Ich kann es kurz halten: Ich kann es nicht besser zusammenfassen wie Ihr Verteidiger. Ich teile seine Auffassung, bin aber angehalten, nach dem Gesetz zu handeln.”

 

Wieder spricht er eine Geldbuße von 30 Euro aus. Die Beschuldigte nimmt das Urteil an.

“Das Verfahren wird eingestellt!”

 Es folgt Sitzung Nummer vier. Angeklagt ist eine Krankenschwester der Medius-Klinik in Kirchheim/Teck. Ihre Rechtsanwältin argumentiert, das Landratsamt habe eine Geldbuße verhängt, ohne dass zuvor ein Betretungsverbot für ihre Mandantin ausgesprochen worden sei.

 

Der Richter: “Der Tatbestand ist: keine Vorlage des Impfdokuments.”

Rechtsanwältin: “Der Tatbestand ist erfüllt, wenn man ein Dokument hat und es nicht vorlegt. Aber wenn man keines hat, weil man sich nicht impfen lassen will, kann man es auch nicht vorlegen. Dann muss man doch darauf warten, dass ein Betretungsverbot ausgesprochen wird. Meine Mandantin hat auf dieses Betretungsverbot gewartet. Sie kann doch nicht einfach privat von der Arbeit fernbleiben. Ein Betretungsverbot kam nicht, weil dann die Versorgung zusammengebrochen wäre.”

Richter: “Haben Sie Widerspruch gegen die Nachweispflicht eingelegt?”

Rechtsanwältin: “Ja.”

 

Der Richter unterbricht die Sitzung für ein paar Minuten und verlässt den Saal. Nachdem er zurück ist, erklärt er: “Wir können die Sache kurz machen. Es ist fraglich, ob die Fristsetzung durch die Behörde überhaupt in Gang gesetzt wurde. Ein Bußgeld soll aber gerade nicht zu einer Handlung zwingen. Wollen Sie einen Freispruch?”

Anwältin: “Es geht auch eine Einstellung.”

Richter: “Dann machen wir es so: Das Verfahren wird eingestellt!”

“Es kann nicht einfach jeder entscheiden, wie er will”

 Die fünfte Beschuldigte an diesem Tag ist eine Sekretärin in der gynäkologischen Ambulanz des Esslinger Krankenhauses, zuständig für die Aufnahme der Patienten.

Sie sagt: “Ich hatte Angst und habe mich deshalb nicht impfen lassen. Einige Kollegen hatten Impfnebenwirkungen. Auch die Dreifach-Geimpften waren immer wieder krank. Ich hatte damit gerechnet, dass ich ein Betretungsverbot bekomme. Aber das kam nicht, deswegen bin ich weiterhin zur Arbeit gegangen.”

 

Der Richter will wissen, wie ihr Arbeitsplatz aussieht. Sie sagt, sie sitze allein in einem Büro, zwischen ihr und den Patienten gebe es eine Glaswand. Der Richter befindet, dann sei sie eine Ausnahme und falle nicht unter die Regelung. Er stellt das Verfahren ein, ohne ein Bußgeld zu verhängen und sagt zu der Frau: “Ich wünsche Ihnen noch einen schönen Tag!”

 

Zum sechsten Fall ist eine Vertreterin des Landratsamtes erschienen. Frau Kr. arbeitet in der Bußgeldstelle der Behörde und hat am 9. Oktober 2022 an die Krankenschwester Tamara K. den Bescheid in Höhe von 300 Euro verschickt.

Die Angeklagte drängt es, sich äußern zu wollen: “Die mRNA-Stoffe wurden an Tieren getestet. Welche wurden danach krank, manche sind gestorben. Dass die mRNA-Stoffe im menschlichen Körper schädliche Wirkungen haben können, wird bei der Impfung nicht erklärt. Teilweise gab es sehr schwere Folgen. Deshalb habe ich mich gegen die Impfung entschieden. Ich kann keine medizinische Behandlung gegen meinen Willen zulassen. Ich sehe auch den medizinischen Grund der Impfung nicht.”

Richter: “Wurde kein Betretungsverbot ausgesprochen?”

Beschuldigte: “Nein.”

Richter zur Vertreterin des Landratsamtes: “Wie kam man auf die 300 Euro?”

Frau Kr.: “War eine Empfehlung des Regierungspräsidiums. 300 bis 500 Euro.”

Rechtsanwalt der Beschuldigten: “Meine Mandantin ist ein Mensch, der im Gesundheitswesen seinen Dienst verrichtet. Wir verstehen nicht, warum sie hier sitzt. Die Allgemeinheit will die Wahrheiten über diese Impfung nicht hören. Die Pharmaindustrie hat den Begriff Impfung gekapert. Es kann zu Überreaktionen im Organismus kommen. Wir wissen nicht, was in ein, zwei Jahren ist. Frau K. will sich nicht schädigen. Das kann man ihr nicht zum Vorwurf machen. Ich beantrage Freispruch.”

Frau Kr. vom Landratsamt: “Ihre Argumentation kann ich verstehen. Aber wir leben in einem Rechtsstaat. Die Regierungen haben die Regelungen diskutiert und dann beschlossen. Daran muss man sich halten. Es kann nicht einfach jeder entscheiden, wie er will. Ich beantrage, das Bußgeld in dieser Höhe zu bestätigen.”

Richter zur Beschuldigten: “Sie haben das letzte Wort. Wollen Sie?”

Beschuldigte: “Ja. Regeln sind wichtig, aber sie müssen sinnvoll sein. Die Testung der Impfstoffe war ungenügend. Es war eine experimentelle Impfung. Ich bin kein grundsätzlicher Impfgegner, ich bleibe mit Herz Krankenschwester. Die geimpften Kollegen, drei-, vierfach, sind so oft krank.”

 

Der Richter verhängt wieder 30 Euro Geldbuße und wünscht der Verurteilten noch eine schöne Woche.

“Die Kosten trägt die Staatskasse”

 Um 16 Uhr 15 wird im Saal 2 des Amtsgerichtes der letzte Fall dieses Tages aufgerufen. Angeklagt ist eine Pflegerin, 64 Jahre alt, die ehrenamtlich in einem Pflegeheim Demenzpatienten betreute. Als im März 2022 die Impfpflicht auch für sie kam, blieb sie der Arbeit fern. In der Stadt war es seit Dezember 2021, wie im ganzen Land, ebenfalls zu Montagsspaziergängen gegen die Corona-Maßnahmen und die geplante Impfpflicht gekommen. In der Spitze spazierten 600 Leute durch die Gassen der Altstadt.

 

Am 30. Januar 2022 erließ das Ordnungsamt der Stadt eine sogenannte Allgemeinverfügung, nach der bis zum 28. Februar, vier Wochen lang, die Versammlungsfreiheit nicht galt. Darunter fielen auch Spaziergänge. Am Montag, 31. Januar 2022, kamen noch etwa 100 Menschen zum Rathausplatz und zogen dann los. Die Angeklagte hatte sich mit mehreren Kolleginnen verabredet, die gemeinsam durch die Innenstadt schlenderten. Um 18 Uhr 11, so protokollierte es die Polizei, wurde sie angehalten und ihre Personalien aufgenommen. Die Polizei hatte sie ab 18 Uhr auf dem Rathausplatz fixiert. Ihr wurde vorgeworfen, an einer öffentlichen Versammlung teilgenommen zu haben, obwohl die Durchführung untersagt gewesen sei. Die Stadtverwaltung erlegte ihr eine Geldbuße in Höhe von 250 Euro auf. Dagegen legte sie Einspruch ein.

 

Der Richter liest aus der Allgemeinverfügung vor: “Untersagt werden innerhalb des als Anlage beigefügten Planausschnitts alle nicht angezeigten und nicht behördlich bestätigten Versammlungen mit generellen Aufrufen zu ‘Montagsspaziergängen’ oder ‘Spaziergängen’ oder ähnlichen Versammlungen unabhängig vom Wochentag, die sich gegen die Regelungen der Corona-Verordnung richten. Der beigefügte Plan ist Bestandteil dieser Verfügung. Die Allgemeinverfügung tritt, soweit sie nicht zuvor aufgehoben wird, am 28.2.2022 außer Kraft. Die Verfügung wurde in der Esslinger Zeitung veröffentlicht und gilt damit als bekannt gegeben.”

 

Der Anwalt der Beschuldigten erklärt: “Meine Mandantin hat an keiner Versammlung teilgenommen, sondern ihr Recht wahrgenommen, durch ihre Stadt zu laufen, zu bummeln sozusagen.”

 

Der Richter erklärt zunächst, er sei auch der Auffassung, dass Bummeln “ok” sei. Dann wendet er sich der Allgemeinverfügung der Stadt Esslingen zu und befindet: “Verordnungen sind so zu formulieren, dass sie für die Bürger zu verstehen sind. Je einschneidender eine Verordnung ist, desto bestimmter und klarer muss sie gehalten sein. Das ergibt sich aus dem Bestimmtheitsgebot, Artikel 103 des Grundgesetzes. Die Allgemeinverfügung der Stadt Esslingen war nicht verstehbar und damit nicht rechtmäßig. Der Tatvorwurf ist nicht erfüllt. Wollen Sie noch etwas sagen?”

 

Die Beschuldigte: “Ich habe nichts mehr dazu zu sagen.”

 

Richter: “Bitte erheben Sie sich. Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil: Sie werden freigesprochen. Die Kosten trägt die Staatskasse.”

 

Es ist 16 Uhr 20, die Verhandlung hat ganze fünf Minuten in Anspruch genommen.

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37 Kommentare

  1. “Durfte die Kampagne gegen die Ungeimpften nicht vor ihnen Halt machen?, weil jeder Ungeimpfte, dadurch dass er gesundblieben ist, den Wert und vor allem die angebliche Alternativlosigkeit der Impfung widerlegte.”
    Nach dieser ‘Logik’ muss ich mich im Auto auch nicht anschnallen. Wenn ich die Fahrt unverletzt überlebe, ist das der Beweis, dass es keinen Sicherheitsgurt braucht.

    1. Für diese Fahrt schon. Ansonsten: Alles, das hinkt, ist nicht zwangsläufig ein Vergleich.

      Das Schöne ist: Die “Ungeimpften” haben überlebt. Das weniger Schöne ist: Viele Geimpfte sind an Covid erkrankt und erleiden “Long Covid” (Worthülse für Impfschädigung).

      Ich hoffe, dass dir der Unterschied zwischen einem Sicherheitsgurt und der Teilnahme an einem Experiment wie der Spritzung ungeprüfter Stoffe klar ist. Falls nicht: Gute Fahrt!

    2. Im Prinzip ist das fast richtig – allerdings gibt es wohl keine Fälle bei denen Leute, die einen Sicherheitsgurt angelegt haben, nach dem Aussteigen plötzlich an Myokarditis erkrankt sind. Oder doch?

    3. Es geht immer um die Relation, werte(r) Zack15. Nutzt eine Maßnahme mehr als sie schadet. Bezüglich des Sicherheitsgurts sollten objektive Studien vorliegen, dass sein Nutzen größer ist als sein Schaden.
      In Bezug auf die Impfung wurde nur eine bedingte Zulassung erteilt, da noch Nachweise fehlten und immer noch fehlen. Außerdem gibt es keine objektiven Studien, die die Wirksamkeit der Impfung belegen. Die Zulassungsstudien wurden durch die Hersteller durchgeführt und konnten mittlerweile aufgrund von Wissenschaftlern gefundener Mängel in Frage gestellt werden. Zusätzlich tauchen immer mehr Impfschäden auf, die wegen fehlender Langzeitstudien bei Zulassung nicht ersichtlich sein konnten.
      Zusammenfassend bin ich der Meinung, dass der Schaden der Impfung größer sein dürfte als ihr Nutzen.

    4. Zum Auto-Sicherheitsgurt gibt es entsprechende Studien mit großen Fallzahlen, daher gilt es als bewiesen, dass ein angelegter Sicherheitsgurt häufig Leben rettet und Verletzungen verringert.
      Zur Corona-Impfung gibt es keine Studien mit großen Fallzahlen, die beweisen, dass diese Impfung erstens funktionieren würde und zweitens keine Nebenwirkungen hat.
      Die Richter wissen also, was läuft, widersprechen den Corona-Regeln nicht, aber verurteilen auch niemanden danach? Bzw. 30 Euro Ordnungsstrafe ist ja eher ein Feigenblatt, mit dem der Richter aber dennoch behaupten kann, er habe quasi ge- und bestraft, nur die Regeln seien eben unzureichend oder so.
      Es scheint mir so, als wüsste das Gesundheitsamt auch, was läuft, denn wenn der Unterschied zwischen Corona-Impfung und Masern-Impfung die Tatsache ist, dass man nach der Masern-Impfung 10 Jahr Ruhe hat, dann weiß das Gesundheitsamt wohl, dass die Corona-Impfung nicht funktioniert und Nebenwirkungen hat.

    1. Gates will mit Laborfleisch noch mehr Geld einsacken. Deshalb hat er umfangreich Land aufgekauft. Demnächst auch hier in Supermärkten erhältlich. Mit “Impfungen”, also Spritzung von Microsoft Windows, will er dennoch weiterhin Geld einheimsen. Weil er so ein toller Philanthrop ist, wird ihm im zu Bürgerlasten zwangsfinanzierten ÖrR gewiss wieder breiter Raum eingeräumt, seine menschenfeindlichen, profitorientierten Ansichten zu verbreiten.

      1. Nicht nur das, Gates ist auch Welt-Epidemiologe und -Immunologe !
        Wie anders liesse sich sonst erklären, dass Gates 2020 unwidersprochen der große Verkünder war, dass die Pandemie erst vorbei sei, wenn ALLE Menschen geimpft seien ?

      2. Er erfüllt alle Voraussetzungen für einen Hochstapler, der leadership fand also unter falschen Voraussetzungen statt. Eigentlich müsste die EU jetzt von der Leyen nicht nur rauswerfen, sie müsste dafür in den Knast, schließlich haben Menschen ihr Leben oder ihre Gesundheit verloren. Und die andere Person? Die müsste in einer gerechten Welt Schadensersatz leisten und eigentlich in der Nachbarzelle sitzen.

        Ich kann den Vortrag leider im Moment nicht wiederfinden, vielleicht wurde das Netz “gesäubert”, aber ich meine mich zu erinnern, dass diese Person vor Jahren in einem Vortrag gesagt hatte, dass er das CO2 Problem mit Impfungen lösen will. Nun, sie sind dabei es zu lösen und was ist ein CO2 neutraler Mensch? Es ist ein toter Mensch, andere Rückschlüsse kann man aus dieser Äußerung nicht ziehen.

  2. Wie schön, dass es für die Angeklagten glimpflich ausgegangen ist und der Richter nicht der Maßgabe der Barbarei von Regierung, Verfassungsgericht und Medien gefolgt ist.

    Schön und gut, könnte man sagen.

    Ich sage dazu: Pfui Teufel. Körperliche Unversehrtheit, Meinungsfreiheit und vor allem Unantastbarkeit der Würde sind wesentliche Bestandteile des Grundgesetzes. Und die wurden hier mit Füßen getreten.

    Für diese unsere Gesellschaft habe ich nicht mal mehr Verachtung übrig. Jede/r konnte sich informieren, über „Corona“, über „die Impfung“. Wer sich informiert hatte, wusste Bescheid.
    Kein „neuartiges“ Virus, sondern in „Gain of function“-Laboren erzeugtes Virus. Ein Virus, dass sich wie alle Corona- und andere Grippeviren verhielt. Die Zahlenpanscherei des RKI und die Zahlenlügerei des öffentlichen Rundfunks ein Hohn für alle, die auch nur einen Hauch von Ahnung haben. Öffentliche Stellen und Rundfunk – permanente Verbreitung absoluter Zahlen, kein Verständnis von Verhältniszahlen. Verhältniszahlen stehen im Lehrplan für die 6. Klassen, d. h. weder RKI, noch PEI, noch Rundfunk, noch Regierung verfügen über eine Bildung, die dem Lehrplan der 6. Klasse entspricht. Dumme und ungebildete Leute blasen ihre Hohlheiten über das Land.

    „Die Impfung“ – ja, klar, schick, wie zuerst Wolfgang Wodarg gleich zu Beginn der Panikverbreitung mit geballter Medienmacht angegriffen und abgeschossen wurde. Er war ja derjenige, der bereits zweimal den Drosten entlarvt hatte, Vogelgrippe und Schweinegrippe. Bei Bahkdi dauerte es etwas länger, weil sie den nicht auf der Rechnung hatten. Dann schossen sie aus allen Rohren auf ihn. Auf diesen mehrfach ausgezeichneten Wissenschaftler, der 10.000 Mediziner ausgebildet hatte und eine Seele von Mensch ist, höflich und bescheiden noch dazu. Aber die Deutsch-Nazis der Grünen, der SPD, der CDSU, der FDP, der Linken kennen keine Gnade: Thailänder müssen ihrer Ansicht nach niedergemacht werden, wenn sie sich erdreisten, einer deutschen Regierung zu widersprechen. Noch einmal: Pfui Teufel zu diesem Land.

    „Die Impfung“, die keine Impfung ist, weil der gentechnisch präparierte Stoff kein Impfstoff ist. Die erst bedingte, dann totale Zulassung dieses „Stoffes“ – eine Farce. Die EMA-Leiterin ehemals in der Pharmaindustrie angestellt, Studien nicht regulär vollzogen, dann gänzlich aufgegeben, aber das Zeuch zugelassen. Pfui Teufel, das ist antiwissenschaftlich, antidemokratisch, inhuman, menschenfeindlich und von einer abgrundtiefen Bösartigkeit geprägt, dass selbst mir allmählich die Bezeichnungen ausgehen.

    Myokarditis, Herzbeutelentzündungen, Versagen des Immunsystems und steigende Zahlen bei Krebserkrankungen – das wird alles, ja, klingt zynisch, ist zynisch, „totgeschwiegen“. Auf diese „Nebenwirkungen“ hatten Wodarg und Bahkdi hingewiesen. Wer sich für Fußball interessiert: Einfach mal die gehäuften Totalausfälle und die Zusammenbrüche auf dem Spielfeld recherchieren.
    Allein die Zunahme von Hodenkrebserkrankungen bei Sportlern (alle geimpft) hätte ja zu denken geben können. Aber nix da, in dieser Ratzfatz-Fascho-Gesellschaft, die wir hier mittlerweile haben, wird sowas unter den Teppich gekehrt. Es ist nur noch zum Kotzen. Trauen die Leute sich tatsächlich, einen Blick in den Spiegel zu werfen? Darin sehen sie ihr moralisches Alter Ego, a la Dorian Gray, ein von Hass, Gier und Sucht verzerrtes Antlitz.

    Und das „i-Tüpfelchen“: Die beklatschten Pflegekräfte. Beklatscht, gegängelt, verhöhnt, belangt. Pfui Teufel zu einer Gesellschaft, die so etwas zulässt.

    Und das alles nur, damit Milliardäre noch mehr Milliarden erhalten. 30.000 % Gewinn haben einige Konzerne gemacht, einen Betrag, für den sie locker über Leichen gehen. Aber für die hiesige hasenfüßige Gesellschaft, die an einen Führer glaubt, der alles richtet, ist das kein Grund, deren Aussagen zu hinterfragen. Haftungsfreistellung für Impfschäden? Damit haben Deutsche kein Problem, wenn die führende Soziopathen-Riege sagt, das alles rechtens sei.

    Zusammengefasst: Pfui Teufel, Schland.

    Falls irgendwer eine Frage dazu hat: Ich habe mich mit der Thematik befasst, bis sie mir aus allen Poren quillte. Alle Fakten liegen auf dem Tisch und sind offenbar. Und alle, die noch heute an die Mär der Regierung und insbesondere an die Pharmaindustrie glauben, Masken tragen, sich mit Giftzeug spritzen lassen: Sucht jemanden auf, dem ihr vertraut und arbeitet euer Irresein auf.

    Falls nicht: Betet doch gleich die Rüstungsindustrie an und die Energiekonzerne, baut „Gotteshäuser“ für die US-Regierung und werft euch in den Staub, wenn ein Soziopath in eure Nähe tritt.

    Auch wenn ich mich wiederhole: Pfui Teufel, Schland.

    Wie Reagan sagte, man muss es dreimal sagen: Pfui Teufel, Schland.

    1. Gebe ihnen völlig recht! Auch ich habe von Anfang Alles an Information zu dem Thema gesucht, denn es kam mir sehr spanisch vor, wie es gehypt wurde. Bei einer echten Pandemie haben Regierungen immer veersucht, Ruhe in das Thema reinzubringen. Hier wurde eine Hysterie in Gange gesetzt, die eigentlich Jedem hätte auffallen müssen. Die einseitigkeit, die Diffamierung bis dahin angesehenster Wissenschaftler, war mehr als auffällig! In Verbindung mit Grundgesetzänderungen eigentlich arlarmierend, aber der Michl ist schon total verdummt, verantwortungslos sich selbst und der Gesellschaft gegenüber und total obrigkeitshörig. Funktioniert mit dem Krieg genau so, aber die Menschen sind lernresistent und total geschichtsvergessen. Pfui Teufel, ist leider nicht ausdrucksstark genug für den Großteil dieser Gesellschaft und dieser Regierung!

    2. H.S. (m), 51: Herzinfarkt (hat überlebt)
      K.H. (m), 53: Herzinfarkt (nach d. 1.Impfung) und Gürtelrose (nach d. 2.Impfung)
      R.O. (m), 47: Blutvergiftung, gestorben
      T.D. (m), 35: Myokarditis nach 2. Impfung
      2 Kolleginnen meiner Frau hatten Fehlgeburten
      M.S. (w), 82: schwere Entzündungsreaktionen in diversen Gelenken

      ….und das sind alles nur Leute, die ich PERSÖNLICH aus meinem Umfeld kenne (bin kein Mediziner).
      Es ist mir völlig unverständlich, wie man jetzt noch mit dem heutigen Wissensstend die Impfung empfehlen kann, aber vielleicht ist das so eine Art “Stockholm-Syndrom”, an dem manche Geimpfte hier leiden.

      1. Wir leben schon lange in keinem Rechtsstaat mehr. Leider bekamen alle die das Sagen hatten nur Kochsalzloesung gespritzt. Haetten sie das Impfgift bekommen wuerden jetzt die Verantwortlichen dazu schweigen.

    3. Es ist noch einfacher. Lesen Sie die Publikation der Erstbeschreibung des SARS-CoV-2. Das Virus wurde nie exakt isoliert und nachgewiesen, sein Genom ist eine Computersimulation. Das haben die Autoren auch auf Nachfrage offen zugegeben. Das Virus spielte auch keine Rolle. Es diente nur als Vorwand für die kreativen Zahlenspiele der Hopkins-Uni, RKI etc.

  3. Wären die Deutschen noch bei Verstand, würden sie ALLE mal die Arbeit für zwei Wochen niederlegen. Das wäre für die “Eliten” mal ein heilsamer Schock.

    1. Vielleicht haben Sie recht, doch was, wenn nicht? Spielen wir Ihr Szenario mal durch: Wir legen alle für zwei Wochen die Arbeit nieder. Dadurch wären alle Geschäfte geschlossen und die Versorgung der Bevölkerung bräche zusammen. Es käme zu Plünderungen. Wie würde der Staat reagieren? Anfangs wahrscheinlich laufen lassen und wenn dann die Situation vor der totalen Eskalation stünde, kämen wohl Notstandsgesetze und der Michel wäre dankbar, dass wieder Ordnung einkehrt. Diese Gesetze blieben zumindest teilweise und wenn wieder alles läuft, haben wir ein paar Mittelständler und damit auch Arbeitsplätze weniger.
      Ob mein geschildertes Szenario so eintrifft, weiß ich nicht, möchte es aber auch nicht probieren.

  4. “… Kritik an der Impfkampagne, wie an den neuartigen, aber ungenügend getesteten Stoffen…”

    Das ist natürlich horrender Blödsinn. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Impfpflicht hatten weltweit bereits rund zwei Milliarden Menschen eine Impfung erhalten. In Deutschland waren es allein um die 50 Millionen. Damit lagen über den Impfstoff und seine Wirkungen mehr Daten vor, als über jeden anderen Impfstoff.
    Leider ist der Artikel voll von solchem Quatsch.
    Nichts gegen konträre Meinungen – aber wenn sie in einem Medium veröffentlich werden, sollten diese Meinungen auch auf belegbare Fakten beruhen.

    1. Leider ist ihr Beitrag “horrender Blödsinn”.
      Bei der Gesundheit gilt eben nicht das Prinzip aus der Softwarebranche: “Bananensoftware – reift beim Kunden” -(Auch da ist das “Quatsch”, wird aber trotzdem gemacht ).
      Nichts gegen konträre Meinungen – aber wer Test und Massenanwendung gleichsetzt, hat Logikunterricht dringend nötig. Glashaus, Steine usw

    2. Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Impfpflicht war längst bekannt, dass die modRNA bei einer signifikanten Anzahl Geimpfter eben nicht „schnell“ wieder abgebaut wird, sondern weiterhin hochgiftige Spike-Proteine produziert, die das Immunsystem massiv belasten.
      Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Impfpflicht war längst bekannt, dass die modRNA bei einer signifikanten Anzahl Geimpfter zu massiven Nekrosen im Bereich der Einstichstelle kam, weil das Immunsystem die eigenen, aber Fremdprotein produzierend Körperzellen angriff.
      Zum Zeitpunkt der Verabschiedung der Impfpflicht war längst bekannt, dass es bei einer signifikanten Anzahl Geimpfter zu einer Myokarditis kam, was bei jeder anderen Impfung zu einem sofortigen Stop der Kampagne geführt hätte.

      Mit anderen Worten: Du hast zwar nicht recht, wenn du behauptest, dass über den Impfstoff und seine Wirkungen mehr Daten vorlagen, als über jeden anderen Impfstoff. Tatsächlich sind über keinen Impfstoff und seine Wirkungen so wenige Daten erhoben worden wie über die modRNA-Impfstoffe. Aber trotzdem lagen über den Impfstoff und seine Wirkungen so viele Daten vor, dass die Einführung der Impfpflicht unverantwortlich war.

      Grüße, ein 3G-ler (Zweimal geimpft und einmal genesen)

      1. Die Zulassungsstudien untersuchten darüber hinaus über einen kurzen Zeitraum, die Gabe von meistens zwei bzw. sogar nur einer Dosis.

        Dass dies absurd ist, leuchtet hoffentlich allen ein. Das ist wie eine Studie mit der Fragestellung, ob Bier fahruntüchtig macht und man gibt den Probanden ein Glas Pils zur Verköstigung.

        Da sollte noch nicht so viel passieren, man nennt das auch “grundalkoholisiert”. Die einen bekommen 2×0,3L, die anderen gleich die 0,5L Variante. Nun gilt man als “vollständig alkoholisiert”. Nachdem die Marke AstraZeneca dann leider aus Gründen der Sensorik nach dem ersten Glas aus dem Versuch genommen wurde, kamen auch andere Marken zum Zug, so dass mein einen groben Überblick erhält, was passiert wenn man gemischt konsumiert (auch: Querbeetsaufen genannt). – Übrigens entspricht schon dieses Vorgehen nicht der Fragestellung zu Beginn der Studie, aber egal: “Einer geht noch, einer …”

        Und weil die Anzahl der tödlichen Verkehrsunfälle nicht signifikant gestiegen ist und man sich fröhlich auf die gewonnenen Erkenntnisse bezieht: “Ein Bier ist nicht so schlimm!” Kann man fröhlich Boostern, auch Nachschütten genannt. 😉

        Mit der Argumentation darf man es gerne bei den Richtern dann auch versuchen, wenn man da mal wegen einer angeblichen “Trunkenheitsfahrt” steht. Klar gibt es Studien und Urteile die besagen, dass man nach dem Verzehr eines Bieres nicht grundsätzlich fahruntüchtig ist!

        Mehrere Biere sind auch nur einzelne Biere, nur nacheinander in kurzen Zeitabständen verabreicht.👍

  5. “Frau Kr. vom Landratsamt: „Ihre Argumentation kann ich verstehen. Aber wir leben in einem Rechtsstaat. Die Regierungen haben die Regelungen diskutiert und dann beschlossen. Daran muss man sich halten. Es kann nicht einfach jeder entscheiden, wie er will. Ich beantrage, das Bußgeld in dieser Höhe zu bestätigen.“”

    Was macht Frau Kr. vom Landratsamt, wenn der Gesetzgeber ein Gesetz erlässt, das fordert einen auf einer Stange hängenden Hut beim vorbeigehen zu grüßen? Würde sie den Hut dann begrüßen? Ist ja gesetzlich vorgeschrieben!

    Falls jemand glaubt, so einen Unfug gäbe es nicht, hier ein Beispiel. Vor ein paar Jahren haben wir einen jungen Schwarzen, der illegal in Deutschland eingetroffen ist, in unserem Lager eingestellt. Wir waren mit ihm zufrieden und wollten ihn behalten, nachdem das Ausländeramt seine Abschiebung entschieden hatte.

    Nach langen Diskussionen nahm das Amt seine Entscheidung zurück. Der Afrikaner durfte bleiben, allerdings musste er sich ins Flugzeug setzen, zurück in seine Heimat düsen, zur deutschen Botschaft flitzen, seine Einreisepapiere abholen, zurück zum Flughafen sausen, sich dort ins Flugzeug setzen und wieder nach Deutschland zurück kommen. Erst danach war es für das Ausländeramt in Ordnung.

    Man sieht aus der Geschichte, dass es vor Gericht sehr oft um Formalien geht und nicht um Inhalte.

  6. Wenn etwas in Deutschland sehr hoch ist, dann ist es die Toleranzschwelle. Wir sind nicht nur ein Volk von Besserwissern, auch von Bürokraten (geblieben). Das gilt übrigens für alle Seiten. Hier ist es die Staatsmacht, anderenorts werden die Leute, die sich haben impfen lassen, nach allen prolligen Regeln heruntergemacht. So kann man behaupten, dass die Farbe in den meisten Hirnen bis heute ein tiefes geblieben Braun ist. Und viele der Leute, die das am lautesten von sich weisen, sind in der Tat die schlimmsten.

  7. Als ich 1968, als Zeitsoldat, zur Bundeswehr kam, gab es den Hinweis: Ihr könnt Befehle verweigern, die gegen die Menschenrechte verstoßen. Wer die Grausamkeiten, der beiden Weltkriege, in Wort und Bild, gehört und gesehen hat, der weis, was ich meine. Ein Gesetz, das die Menschenwürde, außer Kraft setzt kann nie Recht sein.

    1. Dieses Recht hat das BVG mit einem deutlichen Verfassungsbruch aufgehoben. Wurde im Artikel angerissen.
      Genau für solcherlei “Legalisierung” von Verfassungsbruch ist im BVG ein notorischer Verfassungsfeind als Vorsitzender installiert worden

  8. Naja, man könnte sagen, dass es nichts Dussligeres gibt, als wenn Deutsche Deutsche Deutsche schimpfen. Ich hatte in China stets Probleme, meine durchaus moderaten Reserven gegen mein Herkunftsland deguo zu rechtfertigen, und die oft leidenschaftliche Ablehnung und Verachtung, wie sie auch in Deinen Worten zumindest etwas zum Ausdruck kommt, am stärksten bei denen mit der “antideutschen” Neurose, dürfte in den meisten Ländern eher Kopfschütteln hervorrufen.

    Und nein, Rechthaberei und Pedanterie sind nicht notwendig “braun”. Das macht sie nicht angenehmer.

    1. “wenn Deutsche Deutsche Deutsche schimpfen”

      Vielen Dank für dieses schöne Sprachspiel! Klasse.
      (Erinnert an: Wenn Fliegen fliegen, fliegen Fliegen Fliegen hinterher.)

      Meine Zustimmung auch hierzu:
      “Und nein, Rechthaberei und Pedanterie sind nicht notwendig „braun“. Das macht sie nicht angenehmer.”

  9. Was man aus dem Verlauf der geschilderten Verfahren lernen kann:
    1) die Richter scheuen die Diskussion über die Sinnhaftigkeit und Wirksamkeit dieser sogenannten “Impfungen” wie der Teufel das Weihwasser.

    2) offenbar sind sich die Richter durchaus der Rechtswidrigkeit dieser Verfahren bewusst, wie die milden Strafen bzw. die Verfahrenseinstellungen samt Begründung zeigen. Gleichwohl ringen sie darum, das Verfahren so zu beenden, dass sie nicht selber wegen angeblicher Rechtsbeugung politisch verfolgt werden können wie z.B. der Richter Dettmar aus Weimar.

    3) Widerstand gegen diese Zustände in einem sich als zunehmend Unrechtsstaat gerierender Staat ist notwendig und führt auch (noch?) zum Erfolg.

    4) wie die Berufung des Richters auf die angebliche Rechtmäßigkeit des Ifsg zeigt, die ja durch “Karlsruhe bestätigt” wurde, ist unser Rechtssystem durch den unsäglichen Stephen Harbarth, der offenbar nur mit politischen Tricks und Schlichen zu seinem Posten gekommen ist (woher stammt seine Professur? Wer hat ihm dazu verholfen? Worin besteht seine angeblich vorhandene Mindestexpertise in bestimmten Rechtsbereichen? Was ist mit den Verstrickungen der Kanzlei, in der er tätig war (ist?) in Insidergeschäfte? https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/deutschlands-oberster-richter-unter-druck-hat-harbarth-etwas-zu-verbergen-80555526.bild.html, https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/designierter-praesident-stephan-harbarth-verfassungsrichter-mit-umstrittener-vergangenheit/25612434.html), unter die Räder gekommen. Gut gemacht, Merkel!
    Dieses Rechtssystem stinkt mittlerweile vom Kopfe, und zwar heftigst!

  10. Das ist der bewegenste Artikel, den ich im Jahr 2023 las. Danke dafür!
    Neben der himmelschreienden Ungerechtigkeiten beim “Fußvolk” zeigt es auch das Dilemma der Systemmenschen. Ist es besser ein liebevoller Richter in einem unmenschlichen System zu bleiben oder sollten menschliche Systemlinge besser den Job aufgeben? Eines ist klar: Die Geschichte wird alle Systemlinge verurteilen.
    Dies war ein Artikel über gute Menschen, die in einem unmenschlichen System stecken. Ich zolle den Beteiligten Respekt. Denke aber, man sollte Deutschland verlassen und anderswo eine ungevaxxte Gemeinschaft aufbauen. Denn dieserart Gaga gibt es außerhalb D nicht.

  11. Da schlendere ich manchmal und zu diesem Thema von Herr Moser fand ich diesen Artikel (unter tausenden)
    https://www.kath.net/news/70943
    Es geht um die heilige Patronin St. Corona, die für das “Kapital& Seuchen” steht, und auch gewürdigt wird.

    Jetzt versuche jeder der möchte die Verknüpfung von Kirche, Kapital und Staat zu ziehen und auch die gegenwärtige Situation um einen angeblichen WKIII, mit einzubeziehen.
    Fr. AD BK sagte mal in etwa: Bitte Leute geht euren alltägliche Aufgaben nach, während “die Politik sich darum kummert”

    Wenn man sich die Urteile aus dem Artikel “anschaut”, steht der Rechtsstaat im Vordergrund und das Urteil milde.
    Natürlich sieht jeder das hier “simuliert” wird, aber der ‘Rechtsstaat’ BRDGmbH agiert dann im ‘supra/international’
    konformen Recht.
    Moderner Journalismus, wie auf diesem Blog demonstriert, ist ein wahrhaftiges geistige Puzzlespiel. Ihr Autoren seit Klasse. Auf diesen Weg schreibe ich für euch schreibenden, denkenden Zünften ein FETTES DANKESCHÖN.

  12. Ja, der Deutsche liebt Recht und Gesetz. Der Richter würde auch, wenn wir wieder neue Nürnberger Gesetzte bekommen würden, anständig bleiben und nach Recht und Gesetz handeln, ohne zum Barbaren zu werden. Und natürlich würde er jeden ins Lager schicken, der die neuen Gesetze gebrochen hat.

  13. Mich hat etwas verwundert ,daß keine der Angeklagten ihre körperliche Unversehrheit nach Grundgesetz beansprucht hat obwohl die Anwälte das doch eigentlich kennen müßten.
    Richter ,die über Gesetze nicht diskutieren wollen ,sind m.E. für den Beruf nicht geeignet.Merkwürdigerweise hat das keiner der Verteidiger angesprochen.Trauen sich wohl nicht.

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