
Eichmann-Akten weiter geheim trotz Ablaufs der Schutzfrist
Anfang Juni verhandelte das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meinen (erneuten) Antrag über die Freigabe der Akten des Bundesnachrichtendienstes über den SS-Offizier Adolf Eichmann, von dem der Mossad behauptet, ihn im Mai 1960 aus Argentinien nach Israel “heldenhaft” entführt zu haben. Overton hatte im Vorfeld über den Prozess berichtet (BND-Akten zur Festnahme von Adolf Eichmann 1960 in Argentinien auf ewig geheim?)
Eigentlich war die Rechtslage eindeutig, denn das Bundesarchivgesetz spricht eine klare Sprache. Es sieht eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren vor, ohne Verlängerungsmöglichkeit. So steht es zumindest im Gesetz und daran, sollte man glauben, hätten sich die Robenträger zu halten.
- 11 Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre, sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist.
- 12 (3) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 3 um höchstens 30 Jahre verkürzen oder verlängern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.
Bundeskanzleramt und BND wollen bestimmte Dokumente bis in alle Ewigkeit dem Zugriff der Öffentlichkeit und der Forschung entziehen und die maximale Schutzfrist aushebeln. Das betrifft nicht nur die Eichmann-Akten, sondern auch die Unterlagen zur Wiederbewaffnung der Bundesrepublik in den fünfziger Jahren, den NSU-Komplex und vieles anderes mehr. Leider haben sich die Bundesverwaltungsrichter in der Verhandlung als brave Erfüllungsgehilfen der Exekutive erwiesen. Sie versteckten sich hinter ihrem internen F(ach)-Senat und verwiesen auf den § 13 BArchG. Dort heißt es:
- 13 Das Bundesarchiv hat die Nutzung nach den §§ 10 bis 12 einzuschränken oder zu versagen, wenn
- Grund zu der Annahme besteht, dass durch die Nutzung das Wohl der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder gefährdet würde,
- durch die Nutzung Rechtsvorschriften des Bundes über die Geheimhaltung verletzt würden.
Oder ein unverhältnismäßiger Verwaltungsaufwand entstünde.
Doch dieser Paragraph 13 setzt die in § 12 festgeschriebene Schutzfrist nicht außer Kraft. Wenn der Gesetzgeber dies gewollt hätte, hätte er das explizit erwähnen müssen. Wie der Name schon sagt, schränkt eine Schutzfrist die Befugnis der Exekutive ein, sie ist also ein Schutz der Öffentlichkeit gegenüber der Regierung, und die Einschränkung dieses Grundrechts benötigt ein ausdrückliches Gesetz – nicht irgendeine Annahme einer Bundesbehörde oder eine behördeninterne Rechtsvorschrift oder Verwaltungsanweisung. Im Übrigen war das Bundesarchiv in diesem Verfahren überhaupt nicht gefragt worden, bei der Verhandlung in Leipzig glänzte es durch Abwesenheit. Dazu kommt: das Bundesarchiv ist weisungsgebunden, es untersteht dem Bundesbeauftragten für Kultur und Medien, und über den bestimmt direkt das Bundeskanzleramt – also die Behörde, die die Sperrerklärung bezüglich der BND-Dokumente abgegeben hat.
Der F-Senat besteht aus handverlesenen Richtern, die in sog. In-Camera-Verfahren hinter verschlossenen Türen prüfen, ob die Geheimhaltung der Behörde rechtmäßig ist – ohne die Kläger-Anwälte und ohne das erkennende Hauptsachegericht. Und der F-Senat bejaht regelmäßig diese Notwendigigkeit zur Geheimhaltung, da anderenfalls das “Wohl des Bundes” gefährdet sei. Was der F-Senat darunter versteht, wird durch einen Vergleich der Dokumente klar, die 2010 laut der Entscheidung des F-Senats noch geheim gehalten werden mussten und nunmehr mir vorliegen: Keine Staatsgeheimnisse sondern Peinlichkeiten der Schlapphüte der Bundesrepublik und Israels. Doch schon im Vorfeld der Verhandlung im Juni dieses Jahres hatte der F-Senat entschieden, dass immer noch zahlreiche Dokumente zum “Wohl des Bundes” nicht öffentlich werden durften. Eine konkrete Begründung legte er nicht vor, es reichte der Textbaustein. Das Hauptgericht musste sich Anfang Juni also entscheiden, ob es sich an das geschriebene Gesetz halten will oder den unbegründeten Interpretationen seines F-Senats folgt.
Noch liegt keine schriftliche Urteilsbegründung vor, nur eine Pressemitteilung.
Aber schon in der Verhandlung wurde klar, dass die Richter an der Geheimhaltung festhalten wollten. Inhaltliches wurde nicht diskutiert, der BND beschwerte sich, dass er so viel zu tun habe und in Arbeit ersticke. Es ging nicht um die Aufarbeitung des Nationalsozialismus oder um die Frage nach der Verantwortung der (unabhängigen?) Gerichte bei der Durchsetzung einer wahrheitsgemäßen Geschichtsschreibung. So heißt es in der Presseerklärung des Gerichts:
“Der Fachsenat hat die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung bestätigt (BVerwG 20 F 11.23). Die begehrten Unterlagen enthielten Informationen, die auch gegenwärtig noch Aufschluss über die nachrichtendienstliche Arbeitsweise gäben, sowie personenbezogene Daten, die weiterhin geheimhaltungsbedürftig seien. Zum Teil handele es sich um mit ausländischen Nachrichtendiensten unter Vertraulichkeitszusage ausgetauschte Informationen, die nach der sog. Third-Party-Rule ohne Zustimmung des Informationsgebers nicht an Dritte weitergegeben werden dürften. Auf der Grundlage des Beschlusses des Fachsenats war die Klage abzuweisen. Das in § 99 VwGO vorgegebene Prüfprogramm für die Verweigerung des (uneingeschränkten) Zugangs zu Unterlagen stimmt mit den fachgesetzlichen Vorgaben des Bundesarchivgesetzes faktisch überein. Entscheidet der Fachsenat – wie hier – in Fällen gleichgelagerter Geheimhaltungsgründe zugunsten des Geheimschutzes, bleibt auch die Klage auf uneingeschränkten Zugang zu den Unterlagen erfolglos. Soweit die Klägerin über konkret bezeichnete Aktenbestände hinaus die Einsicht in weitere, vom BND erst noch zu ermittelnde Unterlagen begehrt, hat dieser den Antrag zu Recht wegen Unverhältnismäßigkeit des Verwaltungsaufwandes abgelehnt.” BVerwG 10 A 2.25 – Urteil vom 04. Juni 2026
Kein Wort über die maximale Schutzfrist von 60 Jahren, kein Wort über die Notwendigkeit einer wahrheitsgemäßen Berichterstattung, kein Wort über die besondere Verantwortung für die geschichtliche Aufarbeitung der NS-Verbrechen. Alles soll geheim bleiben. Am Ende der Verhandlung beschwerte sich Martin Steinkühler von der Richterbank herab über den mangelnden Respekt gegenüber der unabhängigen Justiz. Ob er sich auf meinen Tags zuvor erschienenen Overton-Artikel bezog, sagte er nicht, aber er kündigte an, dass er sich ja auch “über die Lügenpresse” beschweren könnte.
Wenn sich diese Rechtsprechung durchsetzt, dann haben nicht nur Wissenschaftler und Journalisten keinen gesetzlichen Anspruch mehr auf Zugang zu den historischen Dokumenten, dann wird die Geschichtsschreibung den Geheimdiensten und der Unterhaltungsindustrie überlassen. Aber auch Bürgerinitiativen und Einzelpersonen werden auf diese Weise vom Zugang zu staatlichen Informationen ausgeschlossen – selbst wenn diese über 60 Jahre zurück liegen. Dann reicht es für die ewige Vertuschung aus, wenn eine weisungsgebundene Behörde (Bundesarchiv) oder eine Truppe von ausgewählten Verwaltungsrichtern ohne Begründung den Textbaustein “Wohl des Bundes” erwähnen, um Transparenz und Informationsfreiheit abzuschaffen. Mein Rechtsanwalt Christoph Partsch (Autor der Kommentare zum Bundesarchivgesetz und zum Informationsfreiheitsgesetz) wird gegen dieses Urteil, sobald es schriftlich vorliegt, Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht erheben.
“Der 10. Senat nimmt der Klägerin das Recht auf ein faires Verfahren, wenn er auf eine eigene Prüfung nach dem in camera Beschluss letztlich verzichtet. Das verstösst gegen Art. 19 Abs. 4 GG wie auch Art. 10 der Europäischen Menschenrechtskonvention. Sollte also auch das BVerfG dieses unwürdige Spiel fortsetzen, werden wir Beschwerde beim Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte einlegen.“
Wie in Karlsruhe die Chancen stehen? Bisher haben sich die Verfassungsrichter nicht zur Rechtmäßigkeit der In-Camera-Verfahren und des F-Senats geäußert und wenig Interesse an der Durchsetzung der Informationsfreiheit gezeigt. Hängt das damit zusammen, dass im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA und seit kurzem auch Mexiko in Deutschland die Richter nicht vom Volk gewählt werden, sondern von den Parteien d.h. von der Exekutive im Hinterzimmer designiert werden? Das gilt auch für die Verwaltungs- und Verfassungsrichter – deren Aufgabe es ist, die staatlichen Organe in ihre Schranken zu verweisen und die Bürger vor der Aushöhlung ihrer Grundrechte zu schützen. Mit anderen Worten: die Regierung bestimmt, wer sie kontrollieren darf. Das ist so, wie wenn der Arbeitgeberverband über die Zusammensetzung der Arbeitsgerichte entscheiden darf. Das hat mit Gewaltenteilung und dem Recht auf ein faires Verfahren gegen die Obrigkeit nichts mehr zu tun.
Dieser Prozess wurde und wird mit Spenden finanziert. Banküberweisung bitte auf den Namen Gabriele Weber IBAN DE43120300001207441294, bic BYLADEM1001 oder über Paypal: gaby.weber@gmx.net.
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Sehr geehrte Frau Weber,
Zitat: in Deutschland die Richter nicht vom Volk gewählt werden
Das ist genau so schlecht wie die jetztige Lösung mit dem auskungeln im Hinterzimmer. Richter sollten dadurch ausgewählt werden wer in einem öffentlichen Verfahren den anforderungen am besten enstspricht. Alles andere hat mit demokratie wenig gemein.
Werter Herr Eder,
in einer Demokratie mit dem Volk als Souverän sollten Richterinnen und Richter, die von diesem Souverän alimentiert werden und das nicht schlecht, über ein gewisses Maß an Intelligenz und fachliche (juristische) Kompetenz verfügen.
Das trifft aber sicherlich auf viele Juristinnen und Juristen in diesem „demokratischen und sozialen Bundestaat“ wie es im Art. 20 des Grundgesetz von 1949 heißt, zu. Die Chance, Richterinnen bzw. Richter zu werden, sind aber nüchtern, bei Lichte und aus der Sicht eines objektiven Dritten betrachtet nicht für alle Juristinnen und Juristen in diesem Lande gleich. Ein Jurist, der Mitglied der Jungen Union war, hat sicherlich bessere Chancen als ein Jurist, dessen Vater ein bekannter Jurist war, aber dieser Vater im Namen der Gewerkschaft vor Gericht die Rechte von Arbeitnehmern oder Arbeitslosen vertreten hat.
Richterinnen und Richter sind in Deutschland zwar formaljuristisch unabhängig. Sie gehören aber und sie zählen sich selbst auch zur „Elite“ bzw. zur herrschenden Nomenklatura wie man das in der ehemaligen DDR nannte, denn auch in der DDR gab es Richterinnen und Richter.
Das merkt man bei der Rechtsprechung, wenn es um Prozesse zwischen einzelnen Bürgern, also Hans Schmidt gegen Hans Meier wegen Lärmbelästigung geht, weil Hans Meier immer schon um 5:15 Uhr dreimal in der Woche mit dem Benzinrasenmäher den Rasen mäht, weil der schon wieder um 1,2 mm gewachsen ist. Da wird dann der Hans Meier dazu verurteilt, das zu unterlassen.
Anders ist es, wenn Hans Schmidt gegen das Finanzamt, das Arbeitsamt, gegen das Landratsamt, gegen die Stadt, gegen den Freistadt oder gegen die Bundesrepublik Deutschland klagt. Diese Klagen werden dann häufig mit rabulistischen Formulierungen und Wischi-Waschi-Begründungen (der Ball ist rund und ein Spiel dauert in der Regel ohne Pausen 90 Minuten) abgewiesen und das „im Namen des Volkes“.
Diese Richterinnen und Richter urteilen aber nicht im Interesse des Volkes (=Allgemeinheit = Souverän des Staates) , sie urteilen im Interesse der Regierung und der ökonomischen, politischen, medialen und sozialen „Elite“. Das wissen diese Richter auch, so dumm sind die meisten nämlich nicht. Wenn man ein Gespür dafür hat, dann hört und sieht man das diesen Richtern häufig sogar an, wenn sie mündlich das Urteil verkünden. Fragen Sie mal das Finanzgericht Nürnberg. Die haben einen Textbaustein im Computer, wenn sich ein Kläger auf das Grundgesetz von 1949 beruft und der lautet: „Das Grundgesetz gibt dem Gesetzgeber einen großen Handlungsspielraum.“ Die Klage wird abgewiesen ohne die konkreten Fragen des Klägers zu beantworten, weil das Finanzgericht Nürnberg über diese Fragen gar nicht entscheiden kann, aber mit diesen Fragen nicht den Bundesfinanzhof und/oder das Bundesverfassungsgericht belästigen will.
Die Wahrscheinlichkeit, in den Knast zu wandern (ohne Bewährung!) ist für eine Sozialhilfe- bzw. Bürgergeldempfängerin, die im Supermarkt eine Schachtel Pralinen für ein paar Euro geklaut hat, in Deutschland wesentlich größer als die Wahrscheinlichkeit, dass kriminelle reiche Steuerhinterzieher, die das Finanzamt cum ex um Milliarden betrügen, verurteilt werden. Da braucht es erst einmal ein höchstrichterliches Urteil, das zu dem Ergebnis kommt, dass es dann doch nicht ganz rechtmäßig ist, sich Steuern in Milliardenhöhe erstatten zu lassen, die man vorher nie gezahlt hat.
Ein schönes Beispiel für diese Art von „Rechtsprechung“ war der „Fall Emmely“. Da hat erst die dritte (!) Instanz entschieden, dass es unverhältnismäßig ist, einer langjährig beschäftigten Kassierin fristlos zu kündigen, weil sie einen herrenlosen Pfandbon im Wert von einem Euro und ein paar Cent an der eigenen Kasse eingelöst hat. Die beiden unteren Instanzen haben nämlich im Schnellverfahren im Namen des Volkes für den Arbeitgeber entschieden. Vielleicht lag es auch nicht an dem lausigen Pfandbon, sondern an der Tatsache, dass der Arbeitgeber eine betriebsratsfreundliche Mitabeitern möglichst billig loswerden wollte. Aber darüber wurde nicht verhandelt.
Ein weitaus demokratischeres Auswahlverfahren bei der Besetzung von Richterstellen würde darin bestehen, dass bei der Besetzung die Namen aller qualifizierten Bewerberinnen/Bewerber in eine Lostrommel kommen und dann werden sie ausgelost. Man könnte auch das Auswahlverfahren öffentlich gestalten. Das sind keine privaten Unternehmen. Diese Damen und Herrschaften, die im Namen des Volkes Recht sprechen, werden nämlich vom Volk = Souverän der Demokratie dafür bezahlt, auf dem Boden des Grundgesetzes von 1949 und im Interesse der Allgemeinheit Recht zu sprechen. Das tun viele aber nicht mehr, falls sie das jemals getan haben, und diese Richterinnen und Richter wissen das auch.
Welche Informationen erhofft sich Frau Gaby Weber über den Zugriff auf die Akten von Eichmanns Festnahme zu bekommen? Dass die Entführung durch den Mossad gar nicht »heldenhaft« war? Na und?
Wenn Frau Gaby Weber unbedingt Aufklärung über die Festnahme Eichmanns möchte, dann gibt es auch andere Quellen als die in den BND-Akten, z.B. in den vom CIA freigegebenen.
Und was haben diejenigen, die das nicht wollen, zu verbergen, wenn es nichts zu verbergen gibt? Was könnte dabei aus dem dunklen Nazi-Keller an das helle Tageslicht im Erdgeschoss der Demokratie kommen, das die Öffentlichkeit nicht hören, nicht sehen und nicht wissen darf. Das war doch damals ein legaler Prozess und die Akten waren Bestandteil des Pozesses oder etwa nicht?
Weshalb Frau Weber Einsicht haben will, ist doch vollkommen uninteressant. Es geht doch im Artikel grundsätzlich darum, dass (wieder einmal) Gesetze von der Legislative nicht beachtet werden und dieser Rechtsverstoß von der Judikative gedeckt wird.
Außerdem ist es hier in den Kommentaren vollkommen uninteressant, was Sie interessiert oder nicht interessiert. Der Hinweis auf die CIA-Daten in angemessener Form hätte genügt.
Die Frage wer Eichmann tatsächlich entführt hat und weshalb gerade zu jenem Zeitpunkt ist der Eingang zum Kaninchenloch; dahinter ist ein irrsinniges Labyrinth um Altnazis, Wiederbewaffnung, Atomtests uvm. Gaby Weber untersucht diesen Gesamtkomplex seit vielen Jahren und hat dazu etliche Youtubevideos veröffentlicht https://www.youtube.com/@gabyweber8050 sowie das Buch „Drei Kreise des Abgrunds“. Erstmals auf Ihre Arbeit gestossen bin ich durch die Alternativlossendung mit Fefe http://alternativlos.org/26/ .
Verfassungsrichter sollten generell keiner Partei angehören oder sympathisieren. Ansonsten endet alles so wie 1933 ala Volksgerichtshof Nazi Deutschland.
In diese Richtung bewegt sich die BRD seit Jahren. Schon bei der Gründung der BRD saßen strame Nazis in diesen Ämtern. Heute dessen Nachkommen als transatlantiker die für Macht und Geld ihr eigenes Land verraten.
> Am Ende der Verhandlung beschwerte sich Martin Steinkühler von der Richterbank herab über den mangelnden Respekt gegenüber der unabhängigen Justiz. (in Zusammenhang mit einem Online Artikel)
Gilt er damit nicht als befangen?
> zum “Wohl des Bundes” nicht öffentlich werden durften.
Da kann man sich fast denken was drinsteht. Nach dem was man bis jetzt schon weiß hat man damals bestehende Gesetze gebrochen. Aber immer schön mit dem Finger auf andere Staaten zeigen.
Lach.
Respekt muss man sich erwerben, den bekommt man nicht als Antrittsprämie.
Die Erkenntnis kommt aber irgendwie zum Verrecken bei der Obrigkeit nicht an.
Kannst du flächendeckend beobachten.
Für »die Obrigkeit« ist die Einsetzung als solche schon Ausdruck des »Respekts«. Ihr formulierter Anspruch, »Respekt muss man sich erwerben«, wird durch eine Ernennung in eine Obrigkeitsfunktion als abgeschlossen angesehen. Die Ernennung in den Richterstand wird somit als „Belohnung“ verstanden und nicht als „Kredit“. Das wird gemeinhin vom Volk auch so betrachtet.
Ich stimme Ihnen zu, diese Sichtweise ist unzureichend und – wie die Geschichte zeigt – auch gefährlich. Weiterhin zeigt es den gravierenden Fehler der Nachkriegszeit, zu viele Richter des 3. Reichs wieder in Funktion zu setzen („Es waren ja nicht genügend da…“, angeblich), da diese dadurch ihr „respektables Selbstbild“ erhalten haben. Es sollte nicht unerwähnt bleiben, dass es durchaus Richter gab, die sich nicht mit „Nazi-Ruhm“ bekleckert haben.
Absolut richtg. Da wird gemauert und das weckt Verdacht. Aber man würde nun doch gern erfahren, worauf unsere Gaby denn hinaus will.
„den SS-Offizier Adolf Eichmann, von dem der Mossad behauptet, ihn im Mai 1960 aus Argentinien nach Israel “heldenhaft” entführt zu haben.“ Nun war am Ende der Eichmann in Tel Aviv und das war dann ja wohl der Mossad. Aber will sie sagen, dass der es ohne den BND nicht geschafft hätte?
Dem ist ganz klar zu widersprechen. Viele Altnazis waren nach Südamerika und hier insbesondere nach Argentinien geflüchtet. Zu diesen hielt die Bundesregierung Kontakt, den man insgesamt als freundschaftlich bezeichnen kann. Überdies hatte Deutschland damit einen Hebel in Argentinien und war in der Lage, damit die argentinische Regierung in die gewünschte Richtung zu bugsieren.
Das musste unbedingt geheim bleiben. Die Eichmann-Affäre war diesbezüglich eine Katastrophe. Denn dadurch wurden diese Verbindungen international bekannt. Der BND musste alles tun, um das zu verhindern. In dieser Richtung würde man wohl etwas finden in den Akten.
Aber dass der BND dem Mossad geholfen hat, das mit Sicherheit nicht.
Na eine vermittelnde Rolle der deutschen Bundesregierung zwischen Argentinien und Israel kann ich mir schon vorstellen. Und daß Eichmann zur Beziehungspflege an Israel „verkauft“ wurde. Argentinien ist ja jetzt nicht so dem Zionismus zugeneigt gewesen damals und man hat sich ja auch Vorteile durch die Nazis erhofft.
Warum nur der und nicht andere geflohene Nazis? Keine Ahnung. Wirkte aufmich immer wie ein Sündenbock oder Bauernopfer ein bisschen. Nicht das er ohne Schule war, ganz im Gegenteil, aber warum nur Eichmann?
@Artur_C
Februar 2005 wurden geheime CIA-Akten freigegeben, in denen Verbindungen vom CIA zu Nazi-Verbrechern bekannt wurden und seit da kann sich jeder darüber im Internet informieren.
Damit sind alle deutschen Politiker entlarvt, die vorgeben nicht zu wissen, dass Bandera einer der Anführer am Mord der Juden i der Ukraine war.
Und bei Wikipedia, dem man wirklich keine Sympathien für Russland nachsagen kann, kann man nachlesen was
Banderas Stellvertreter Jaroslaw Stezko Juli 1941 gefordert hat:
Ich behaupte, dass Friedrich Merz, von der Leyen, Wadephul, Kiesewetter und die meisten anderen deutschen Politiker darüber Bescheid wissen müssen, dass sie ihre Abneigung gegen radikale Rechte aber lieber dadurch äußern, dass sie alles was Israel anrichtet gut finden, anstatt einzugestehen, dass die Ukraine ein Nazi-Staat ist.
Gestern (23.06.2026) gab es im TV einen interessanten Beitrag zu Klaus Barbie. Da wurde die Rolle der Regierungen und Geheimdienste über seine Tätigkeit in Bolivien und seine Netzwerke offengelegt. Wenn das im Fall Eichmann gleich verlaufen ist, ist es kein Wunder, daß man die Akten geheim halten will.
Was soll man sagen zu dieser Bananenrepublik?
Nichts, ausser, daß diese Nation endlich befreit gehört.
Da diese menschliche deutsche Nation sich im Tiefschlaf befindet, ergibt sich daraus, ein Tiefschlaf.
Ist dieser Tiefschlaf vor den realitäten wirklich ein Tiefschlaf?
Ja, die deutsche Genesung dauert eine unendliche Zeit an…
Das ist die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes, nicht des Bundesverfassungsgerichtes. Es hat überprüft, ob die Rechtmäßigkeit der Sperrerklärung formal und inhaltlich gegeben ist. Die Prüfung durch einen Fachsenat erfolgt, um die Arbeitsbelastung des Gerichtes zu reduzieren. Deutsche Gerichte sind nicht sehr üppig ausgestattet.
Wahrheitsgemäße Berichterstattung und Aufarbeitung des Nationalsozialismus sind, so wichtig sie auch sonst sein mögen, keine inhaltlichen Fragestellungen für ein Verwaltungsgericht.
Interessant ist, was das Gericht als Schwerpunkt der Anfrage betrachtet: Hier geht es um Informationen „zum Pariser Abrüstungsgipfel, zur Festnahme von Adolf Eichmann in Argentinien und zu US-amerikanischen Atomversuchen in Argentinien, jeweils im Jahr 1960“.
Die Sache „Eichmann“ ist eine von drei und die beiden anderen Themen betreffen „fremde Mächte“, ohne deren Zustimmung keine Freigabe erfolgen kann. Der BND hat entschieden, diesen Aufwand nicht betreiben zu wollen, und das Gericht hat bestätigt, dass diese Entscheidung im Rahmen des Gesetzes rechtmäßig war.
Mehr ist da nicht.
Das Problematische der Eichmann-Geschichte ist doch nicht das Wirken oder Zusammenwirken von unterschiedlichen Staaten, um ihn, wie auch immer, in Israel vor Gericht stellen zu können, sondern das, was davor geschah.
Wie sind die NS-Täter aus dem Deutschland des Jahres 1945 ins Ausland gekommen, wer hat sie unterstützt, welche offiziellen Stellen welcher Länder haben davon Kenntnis gehabt und haben sie trotzdem gedeckt?
Das gilt für die Siegermächte, die Deutschland kontrollierten, es gilt für Deutschland und für die Aufnahmeländer. Und wir können in diese Fragestellung auch die nicht-deutschen Täter aus der Ukraine, vom Balkan, aus dem Baltikum oder aus unseren europäischen Nachbarländern miteinbeziehen.
Eichmann ist eine abgeschlossene Sache, das andere sind Fragestellungen, die mehr als offen sind. Man denke nur an Veröffentlichungen zum Thema Anne Frank oder an das Schauspiel im kanadischen Parlament, als ein ukrainischer SS-Mann zum Freiheitskämpfer erklärt wurde.
Was ist der einzige inhaltliche Satz in der Urteilsbegründung?: Dass durch die Aktenfreigabe Informationen über die Arbeitsweise der Geheimdienste öffentlich würden. Da sehe ich schon, wie sie sich in der BND-Zentrale die Bäuche vor Lachen halten.
Angesichts der technischen Fortschritte durch IT und jetzt auch KI soll die Veröffentlichung dessen, wie der Geheimdienst vor 60 (!) Jahren gearbeitet hat, eine Gefahr für die „Sicherheit“ darstellen?
Auch in diesem Artikel findet man die Substanz erst zwischen den Zeilen.
Die Autorin beklagt, dass die Mächtigen Informationen zurückhalten. Aber auch sie setzt noch voraus, dass die Wahrheit von Akten, Gerichten und Behörden abhängt. Auch sie glaubt, dass der institutionelle Weg letztlich zur Aufklärung führen müsse, wenn nur die richtigen Gesetze angewandt und die richtigen Richter eingesetzt würden. Damit bleibt sie in derselben Vorstellungswelt gefangen wie ihre Gegner: der Glaube, dass die entscheidenden Antworten von Institutionen kommen müssten.
Interessanterweise liegt das eigentliche Problem aber nicht mal bei den Institutionen. Es sind eher die Menschen, die glauben ohne Institutionen nicht denken und urteilen zu können.
Das zeigt sich auch anhand dieser Frage: „Hängt das damit zusammen, dass im Gegensatz zu anderen Ländern wie den USA und seit kurzem auch Mexiko in Deutschland die Richter nicht vom Volk gewählt werden, sondern von den Parteien d.h. von der Exekutive im Hinterzimmer designiert werden?“
Das Problem ist nämlich nicht die Ernennungsmethode. Das Problem ist die Neigung von Menschen in entfremdeten Gesellschaften, sich mit den Mächtigen zu arrangieren. Entscheidend ist daher nicht zuerst, wer die Richter wählt, sondern welche Art von Menschen eine Gesellschaft überhaupt hervorbringt.
Wenn das Volk die Richter wählt, werden diese bestenfalls den Beifall des Volkes suchen. Wenn die Regierung sie ernennt, suchen sie auf jeden Fall den Beifall der Regierung. Schon heute werden Politiker vom Volk gewählt – ergibt das einen großen Unterschied? Ihr diskutiert letztlich darüber, wer die Wärter auswählen soll. Ich frage, warum ihr überhaupt glaubt, dass Wärter eure Freiheit sichern können.
Ob Richter vom Volk, vom König, vom Senat oder von den Göttern ernannt werden, macht wenig Unterschied, solange sie Ansehen, Karriere, Einkommen oder Macht aus ihrer Stellung beziehen. Wer vom System lebt, wird selten gegen das System urteilen und sich noch seltener offen gegen es stellen. Das gilt ebenso für Lehrer, Polizisten und andere Beamte.
Man tut also gut daran Distanz zu wahren. Distanz gegenüber dem BND und dem Kanzleramt, weil Mächtige immer dazu neigen, Informationen zurückzuhalten. Distanz gegenüber den Richtern, weil Richter Teil staatlicher Institutionen sind. Und Distanz gegenüber Journalisten, Historikern und Aktivisten, denn auch sie sind nicht frei von Eitelkeit, Lagerdenken und dem Wunsch, Recht zu behalten.
Die eigentlichen Fragen, gerade an die Leser, lauten deshalb: Warum setzt ihr so viel Vertrauen in Institutionen und Helden? Warum erwartet ihr von Machtapparaten Transparenz, wenn ihr doch wisst, dass ihr erster Zweck Selbsterhaltung ist? Warum seid ihr jedes Mal überrascht, wenn Institutionen genau das tun, wofür Institutionen geschaffen wurden – sich selbst zu erhalten?
Sehr guter Kommentar, wie ich finde.
Und sie »neigen« nicht nur durch das Streben zum Machterhalt dazu, sondern auch um ihre Macht darzustellen, was bei vergleichsweise irrelevanten Vorgängen wie die Freigabe der Eichmann-Akten deutlich wird.
Der Versuch einer Antwort zum letzten Absatz: Ich denke, es sollte „Institutionen oder Helden“ heißen. Über die unnötigen »Helden« muss nichts weiter gesagt werden, sie sind auch nur eine leicht greifbare Darstellung von angeblich unabwendbarer Herrschaft. Bei den »Institutionen« scheint es so zu sein, dass sich diese die meisten Menschen wie bei der Kinder-Zeichentrickserie »Es war einmal … das Leben« vorstellen, wo einzelne Organe oder Körperteile (Herz, Leber, Blutzellen) mit Gesichtern dargestellt, also personifiziert werden.
Dass Institutionen einfach nur Apparate bzw. Systeme in einer komplexen Gesellschaft sein sollten, die keine immanente Seinsberechtigung haben und die wegen fortlaufender oder notwendiger Kalibrierung möglichst transparent sein müssen und denen weiter keine Befindlichkeiten zustehen, wird nicht erkannt. Und den Menschen wurde nicht beigebracht, eine Einsicht in die Systeme zu haben und zu verlangen; das ist nun auch eine Form der über Jahrhunderte perfektionierten Herrschaftsausübung.
Sepp G. schreibt:
„Die Autorin beklagt, dass die Mächtigen Informationen zurückhalten. Aber auch sie setzt noch voraus, dass die Wahrheit von Akten, Gerichten und Behörden abhängt. Auch sie glaubt, dass der institutionelle Weg letztlich zur Aufklärung führen müsse, wenn nur die richtigen Gesetze angewandt und die richtigen Richter eingesetzt würden. Damit bleibt sie in derselben Vorstellungswelt gefangen wie ihre Gegner: der Glaube, dass die entscheidenden Antworten von Institutionen kommen müssten.“
Der dritte Satz darin („Auch sie glaubt…“) trifft wohl zu. Nur: Daraus, dass die Autorin mangelnde Akteneinsicht beklagt, lässt sich das noch nicht erschließen. Denn in den Akten ist immerhin niedergelegt, was die Staatsagenten selbst festhalten wollten, weil das für ihre Arbeit erforderlich ist. Man kann also durchaus davon ausgehen, dass das, was in den Akten steht, stimmt; und in vielen Fällen wird man daraus auch Schlüsse auf die Intentionen und Vorgehensweise der Staatsgewalt ziehen können. Deshalb ist es falsch, allein aus dem Wunsch nach Akteneinsicht zu schließen, dass die Autorin meine, dass der „institutionelle Weg“ (was auch immer genau damit gemeint sein soll) zur Aufklärung führe, und dass sie dies sogar für den „alleinigen“ Weg zur Aufklärung halte.
Und was soll der Satz „Aber auch sie setzt voraus, dass die Wahrheit von Akten, Gerichten und Behörden abhängt.“ (Ja, es steht hier „abhängt“.) Wer glaubt das denn im Ernst? Auf Lug und Trug gefasst zu sein, lernen doch alle schon im Kindesalter. In diesem – wohlgemerkt: in diesem – Sinn mangelt es in unserer Gesellschaft nicht an „kritischer“ Einstellung.
Dem Rest des Beitrags kann ich im Großen und Ganzen zustimmen. Umso wichtiger erscheint es mir, dem Sepp G. den Rat zu geben, künftig genauer auf die Schlüssigkeit seiner Argumentation zu achten (zumal wenn damit grundsätzliche Kritik am Gegenüber begründet werden soll) und auf tiefsinnig-klingen-sollende Nonsens-Sätze wie „dass die Wahrheit von Akten, Gerichten und Behörden abhängt“ zu verzichten. Damit desavouiert er nämlich nur sich selbst.
Zitat Rhyti: „Denn in den Akten ist immerhin niedergelegt, was die Staatsagenten selbst festhalten wollten, weil das für ihre Arbeit erforderlich ist.“
Gerade dieser Satz erscheint mir aufschlussreich. Du setzt stillschweigend voraus, dass die relevanten Informationen dort überhaupt vorhanden sind. Staaten und Behörden führen jedoch nicht nur Akten; sie klassifizieren, redigieren, vernichten und schreddern sie auch. Überliefert wird nicht einfach, was geschehen ist oder was für die Arbeit erforderlich war, sondern vor allem das, was überliefert werden soll.
Schon der Ansatz, man könne „durch Akteneinsicht zur Aufklärung gelangen“, verrät dabei eine bestimmte Denkfigur: „Die entscheidenden Antworten sollen sich letztlich dort finden lassen, wo der Machtapparat beschlossen hat, etwas zu dokumentieren. Dass die Autorin vor Gericht zieht, um Akteneinsicht zu erzwingen, bestätigt dies eher, als dass es ihm widerspricht. Genau das meinte ich mit „institutionellem Weg“: die Annahme, dass Aufklärung durch das ordnungsgemäße Funktionieren zuständiger Institutionen ermöglicht werden könne.
Ich behaupte nicht, dass Akten wertlos sind. Ich bestreite nur ihren privilegierten Status. Institutionen dokumentieren nicht nur; sie verschweigen, filtern, umetikettieren und schützen zuvorderst sich selbst. Wer seine Hoffnung auf die Öffnung der richtigen Akten oder die Entscheidung der richtigen Richter setzt, bleibt innerhalb derselben Vorstellungswelt wie jene, die Akten verschließen oder Verfahren blockieren.
Deshalb verteidigst du letztlich etwas anderes, als ich kritisiert habe. Du sprichst über die Qualität einer Quelle. Ich spreche über die Abhängigkeit des Denkens von bestimmten Quellen und Autoritäten. Ich fragte nicht, welche Institution die Wahrheit verwaltet, sondern warum Menschen überhaupt erwarten, dass Wahrheit von Institutionen verwaltet werden könne.
Die eigentlichen Fragen lauten daher: Warum gilt etwas für viele erst dann als wirklich, wenn es von einer autorisierten Stelle bestätigt wurde? Und warum wird die Autorität solcher Stellen so verhement verteidigt, sobald ihr Anspruch auf Erkenntnis infrage gestellt wird?
Und LG: „Ich denke, es sollte „Institutionen oder Helden“ heißen.“
Das ist ein interessanter Gedanke, und mit der Personifizierung von Institutionen hast du vermutlich recht. Viele Menschen sprechen tatsächlich über „den Staat“, „die Justiz“ oder „die Wissenschaft“, als wären das einheitliche Wesen mit Bewusstsein, Absichten und moralischer Verantwortung.
Dennoch würde ich bei meinem „Institutionen und Helden“ bleiben. Das „und“ ist bewusst gesetzt. Denn die Personifizierung von Institutionen ist nur die eine Seite derselben Medaille. Die andere ist die Personalisierung von Macht in Gestalt von Helden, Rettern, großen Journalisten, Reformern oder „den richtigen Richtern“. Diese Gesellschaft hat ein immens großes Bedürfnis nach „Helden“ und „Rettern“ – nach Menschen, die „Orientierung“ geben, „Missstände“ beseitigen oder stellvertretend für andere handeln sollen.
Die einen vertrauen auf die Institution, die anderen auf die Ausnahmefigur innerhalb der Institution. Der Mechanismus bleibt derselbe: Man sucht die Lösung außerhalb seiner selbst bei einer Instanz, die Orientierung, Wahrheit oder Rettung liefern soll.
Ich misstraue beidem. Ich frage weder, welche Institution die Dinge richten wird, noch ob es dafür einen „Helden“ braucht. Ich frage lieber, warum Menschen so beharrlich nach Autoritäten suchen, denen sie die Last des eigenen Urteilens übergeben können. Und warum die Hoffnung auf Rettung so oft attraktiver erscheint als die eigene Verantwortung.
60 Jahre Geheimhaltungsfrist sind bereits sehr lang. Nach so einer Zeit muss man schon sehr genau erklären, wer hier eigentlich noch geschützt werden soll. Natürlich kann es im Einzelfall Gründe geben, Namen oder konkrete Quellen zu schwärzen, falls tatsächlich noch lebende Personen betroffen sind. Aber das rechtfertigt keine pauschale Blockade historischer Aufarbeitung.
Transparenz und Rechtsstaatlichkeit bedeuten nicht, dass Behörden selbst entscheiden dürfen, welche Teile ihrer Vergangenheit unangenehm genug sind, um weiter verborgen zu bleiben. Gerade Geheimdienste und staatliche Stellen haben ein natürliches Eigeninteresse daran, Peinlichkeiten, Fehler oder fragwürdige Verstrickungen nicht offenzulegen. Genau deshalb braucht es unabhängige Kontrolle und echte Akteneinsicht.
Wenn nach über 60 Jahren immer noch mit dem „Wohl des Bundes“, mit angeblichen nachrichtendienstlichen Arbeitsweisen oder mit dem Schutz nicht näher benannter Personen argumentiert wird, dann stellt sich die einfache Frage: Schutz von wem eigentlich? Vom Bürger? Vom Rechtsstaat? Oder am Ende doch eher vom Ansehen der Behörden selbst?
Eine Demokratie muss ihre Vergangenheit aushalten können. Auch die peinlichen, schmutzigen und unbequemen Teile davon. Sonst wird Transparenz zur Gnade der Exekutive — und historische Aufarbeitung zu einer Erlaubnisfrage jener Stellen, deren Handeln eigentlich aufgeklärt werden soll.
Wer soll hier geschützt werden? Ich versuch mal hier ein bischen Licht ins Dunkel zu bringen. Neben Hans Globke, gab es einen „guten“ Freund von Eichmann, mit dem dieser sehr eng zusammenarbeitete. Der Name dieses Mannes ist Otto von Bolschwing. Im Bundesarchiv findet sich eine persönliches Schreiben von Bolschwing an Eichmann vom 20.11.1937 (Link Internetarchive: https://archive.org/details/personal-letter-bolschwing-eichmann-juden-altreu-paltreu-r-58-6381-0155-0156-smaller-copie) bezüglich ALTREU/PALTREU/Haavara. Bolschwing ist deshalb interessant, weil er sich nach dem Zweiten Weltkrieg in den USA umtrieb. Nur kurz am Rande sei erwähnt, das er sich selbst während des Krieges durch Arisierungen bereicherte. Unter anderem durch die Beteiligung an einer Niederländischen Bank () und einem Pharmaunternehmen (mit Namen Pharmacia) in Hamburg, welches zumindestens eine Filiale in Wien hatte, welche Bolschwing angeblich in eine Front für den militärischen Geheimdienst (Abwehr) umfunktionierte. Hamburg deshalb interessant, da dort Karl Kaufmann saß, der Gründer der Bruderschaft nach WW2, ebenfalls nach dem Krieg beteiligt an einer Pharma/Chemiefirma, die angeblich von einem ehemaligen Nazi gegründet wurde, sowie an einem Versicherungsunternehmen, welches von seinem Untergebenen Wolff gegründet worden war. Übrigens die OSS hatte während des 2. Weltkriegs eine eigene Abteilung Versicherungen…
Für nähere Infos bezüglich Bolschwing und USA finden sich mehrere Zeitungsartikel. Unter anderem im Internatarchiv: https://archive.org/details/rg-80.18.07-san-jose-mercury-article-november-20-1981. Mehr findet sich hier: https://cdnc.ucr.edu/ (California Digital Newspaper Collection)
Um es kurz zu fassen: Neben diversen anderen Unternehmungen fand Bolschwing Anstellung bei der Trans-Internationl Computer Investment Corporation, in Sacramento. Zuerst als Berater. Ein Jahr später als Präsident! Interessant: die Firma arbeitete eng mit dem DoD zusammen, in Projekten mit höchster Geheimhaltungsstufe. Angeblich wurden alle Verantwortlichen entsprechend gescreent. Die Verantwortlichen beinhalteten unter anderem: J. Paul Getty Jr., Walter: F. Leverton, judge William Newsom, Emanuel Fthenakis and Helene von Damm, persönliche Assistentin von Ronald Reagan, damals noch Governeur von Kalifornien.
Interessant auch die angeblichen Tochtergesellschaften in Palo Alto : Mountain View, Advanced Information Systems und International Imaging Systems. Letztere besonders, dazu aber etwas später.
Zuerst zu Walter F. Leverton. Laut seiner Alma Mater war er an der Aerospace Corp beteiligt und „at one time, he directed most of early military space programms of the United States“, 1972 beriet er den US Präsidenten als Mitglied der Defense Science Board Task Force on TACTICAL WARNING. (https://archive.org/details/100-most-influential-sasketchewan-university-walter-f-leverton).
Emanuel Fthenakis kam von der International Telephone and Telegraph to work with TCI. Fthenakis war ein Pionier der Satellitenkommunikation, CEO und Vorsitzender der Fairchild Industries und findet sich auf der Smithsonian National Air and Space Museum Wall of Honor wieder (https://airandspace.si.edu/support/wall-of-honor/emanuel-j-fthenakis). In seinem Nachruf wird ausserdem erwähnt, das er eine Auszeichnung der von William Donovan gegründeten OSS Society erhielt (https://www.legacy.com/us/obituaries/washingtonpost/name/emanuel-fthenakis-obituary?id=6028919).
Diese beiden kennen sich also gut aus im Bereich der Satellitenkommunikation und der Raumfahrt.
William Newsom ist der Vater des momentan amtierenden Governeuers von Kalifornien, Gavin Newsom.
Warum ist TCI interessant? Weil eine der Tochterfirmen ein paar Jahre später namentlich in einem anderen Zusammenhang auftaucht: der Iran Contra Affäre. IIS wurde angeblich von „Silicon Valley aerospace engineers“ gegründet, so steht es in der Korrektur zu einem Artikel über einen der an der Affäre beteiligten, in der Los Gatos Times vom 6 Januar 1987 (https://archive.org/details/tci-hakim-corrections-los-gatos-times-6th-january-1987). Würden da Leverton und Fthenakis in Frage kommen?
Eichmann und Bolschwing sind aber nicht die einzigen guten bekannten. Laut diesem CIA Dokument https://archive.org/details/BOLSCHWINGOTTOVONVOL1-0023/page/n1/mode/2up?q=Naujocks war Alfred Naujocks ebenfalls ein guter Freund von Bolschwing.
Und mit Naujocks finden sich weitere interessante Verbindungen. Abgesehen davon, das Naujocks sowohl an dem Venlo Zwischenfall und der False Flag beteiligt war, die zu dem Überfall Polens führte. Beim Venlo Zwischenfall war noch eine andere Person beteiligt, die dafür das Eiserne Kreuz erhielt: Helmut Knochen. Naujocks hatte ebenfalls Verbindungen zu der Operation Bernhard. Allerdings nur insofern, das er weniger erfolgreich war als Bernhard Krueger.
Helmut Knochen wurde nach dem Krieg zweimal zum Tode veruteilt, fand sich dann aber in Mülheim an der Ruhr wieder, zusammen mit drei weiteren Gestalten. Hans Henschke, Rolf Mühler, die beide mit Knochen für die Versicherungsfirma Herbert E. Hofer arbeiteten (wer weiss noch das Ich die OSS Abteilung Versicherungen erwähnt habe?) und Günter Hellwing. Hellwing war 1958 im Bundesvorstand der SPD, was Ich hier nur nochmal erwähne weil währende des Wahlkampfs im Jahre 2025 die SPD meinte die Bevölkerung anlügen zu müssen mit dem unsäglichen Spruch „Keine ZUsammenarbeit mit Nazis. seit 1863. (ausser die sitzten 1958 im Bundesvorstand)“.
Was das Ganz jetzt mit Karl Kaufmann (Hamburg), Werner Naumann, Eberhard Taubert, dem VFF, der CIAS, der Bruderschaft, John T. Essberger (den zwei „Selbstmorden“), Rolf Stödter, Helga Kloninger (Stödter), der Idee des Bund Deutscher Mädchen und der Aufgabe guter arischer Maiden Kinder auch ausserhalb der Ehe aufzuziehen, das überlasse Ich einem jeden selbst.
@Overton Magazin falls ihr da mehr wissen wollt, sagt mir Bescheid. Ich hätte da etliche sSeiten an Informationen. Unter anderem wie der Enkelsohn des Generalfeldmarschall Albert Kesselring für die „unabhängige“ Historikerkommission BND arbeitete, ohne anzugeben, das sein Großvater Präsident des Stahlhelm war und sein Vater seit den 60ern beim BND arbeitete und in den 90ern vom Bundeskanzler Helmut Kohl zum Vize-Präsidenten des BND ernannt worden war. Übrigens Agilolf Keßelring „fand“ Unterlagen über die Schnez-Truppe (Stay-Behind Armee) unter dem Titel „Unternehmen Versicherungen“… muß Ich wieder auf die OSS Abteilung hinweisen?
Danke auch von mir noch mal für Ihre unermüdliche Arbeit..
Und ja! Auch die Akten zur Wiederbewaffnung der Bundeswehr wären heute zutiefst Aufschlussreich. Denn Immerhin soll ja grade wieder haufenweise Geld ins Militär versenkt werden. Und dä wäre es natürlich wichtig genau zu analysieren welche Fehler damals so gemacht wurden..
Da besteht ein gewaltiges öffentliches Interesse! Allein schon um die Korruption etwas einzudämmen..
Schließlich will man ja nicht, dass die Gelder wieder einfach in goldenen Toiletten verschwinden..
Denn eigentlich wäre das Geld ja bei der Bildung oder im Sozialstaat viel besser angelegt..
Mfg Makrovir