Bundesgerichtshof sieht Nord Stream-Anschläge als „Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates“

Nord Stream-Anschlag
 Bild: Dänisches Verteidigungsministerium

Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde von Kuznetsovs Anwälten zurück, der als Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Funktionelle Immunität könne für„geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“, die verdeckt ausgeführt werden, nicht geltend gemacht werden. Es könne sich auch um ein Kriegsverbrechen handeln.

 

Nachdem Italien den aufgrund eines von der Bundesanwaltschaft ausgestellten Europäischen Haftbefehls im Juli 2025 festgenommenen Ukrainer Serhiy Kuznetsov an Deutschland ausgeliefert hat, sitzt er in Untersuchungshaft in Hamburg. Er wird verdächtigt, der Leiter des siebenköpfigen Teams zu sein, das mit der Hilfe der Yacht Andromeda 2022 die Anschläge auf die Nord Stream-Pipelines ausgeführt hat. Beschuldigt wird Kuznetsov, der kurzzeitig und während der Anschläge, Soldat einer Spezialeinheit war, einer „verfassungsfeindlichen Sabotage in Tateinheit mit Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion und mit Zerstörung von Bauwerken“, auch „mit Störung öffentlicher Betriebe“. Kuznetsov streitet eine Beteiligung ab.

Den in Polen kurzfristig wegen desselben Verdachts festgenommenen Tauchers Wolodymyr Schurawlew wurde nicht ausgeliefert und freigelassen. Dafür hatte sich auch Regierungschef Tusk stark gemacht. Geklärt wurde nicht, ob er an den Anschlägen beteiligt war, sondern der Richter urteilte, dass selbst dann, wenn er beteiligt gewesen sei, er funktionelle Immunität genieße. Die „Zerstörung feindlicher Infrastruktur“ sei keine Sabotage, sondern „gerechtfertigt“ (Polnisches Gericht: Zerstörung feindlicher Infrastruktur in einem Krieg ist keine Sabotage).

In Italien sah man dies anders und wies die Einsprüche der Anwälte zurück, die ebenfalls auf funktionelle Immunität hinwiesen, sollte er tatsächlich an den Anschlägen beteiligt gewesen sein. Kuznetsov war dort zeitweise in Hungerstreik getreten und hatte sich über die Haftbedingungen und das Essen beklagt. Sein Anwalt Mykola Katerynchuk erklärte Mitte Dezember, die Haftbedingungen in Deutschland seien noch viel schlechter, man setze ihn unter Druck, ein Geständnis abzulegen. Zudem spiele es „keine Rolle, ob Kuznietsov schuldig ist oder nicht. Er ist Bürger der Ukraine und muss gerettet werden. Und selbst wenn er vor Gericht gestellt werden soll, dann sollte dies in der Ukraine geschehen.“ Ansonsten äußerte er einige eigenartige Hintergründe des Verfahrens („Die Russen führen den Prozess durch die ‚Hände‘ der Deutschen“).

Der Anwalt zog vor den Bundesgerichtshof, der aber die Haftbeschwerde zurückwies. Das geschah allerdings schon am 10. Dezember 2025, die Pressemitteilung wurde aber erst heute veröffentlicht. Der 3. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat die Einwände gegen den Haftbefehl „als nicht durchgreifend erachtet und den dringenden Tatverdacht einer in die Verfolgungszuständigkeit des Generalbundesanwalts fallenden Straftat sowie den Haftgrund der Fluchtgefahr bejaht“, heißt es in der Mitteilung. Nach dem Stand der Ermittlungen „bestehe eine hohe Wahrscheinlichkeit“ für eine Beteiligung von Kuznetsov.

Aus der Mitteilung erfährt man, dass die Bundesanwaltschaft nicht mehr von mehr oder weniger privat finanzierten und organisierten Anschlägen ausgeht, sondern von einem „Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates“. Gesagt wird aber auch einschränkend, dass die Tat „hochwahrscheinlich im Auftrag eines fremden Staates und gesteuert durch diesen begangen wurde“. Offen bleibt, um welchen Geheimdienst und welchen Staat es sich handelt, da Kuznetsov aber zur Tatzeit Mitglieder einer ukrainischen Spezialeinheit war und nach Medienberichten auch zumindest die Führung der Streitkräfte mit dem damaligen Oberkommandierenden Saluschnyi, wenn nicht auch Präsident Selenskij, involviert war, wird es sich wohl um die Ukraine handeln und entweder um den Geheimdienst SBU oder den Militärgeheimdienst GRU. Das ist delikat, weil die vorherige und jetzige Bundesregierung Kiew mit Waffen und vielen Milliarden unterstützt hat und weiter unterstützt. Erst vor kurzem wurde der GRU-Chef Budanow zum Stabschef des Präsidenten ernannt, der Chef des SBU wurde ausgerauscht und man nimmt an, dass Saluschnyi bei Wahlen als Präsidentschaftskandidat antreten könnte. Wenn eine Verurteilung erfolgen sollte, sind damit Konflikte zwischen Berlin und Kiew sowie der Bundesregierung mit der Öffentlichkeit vorauszusehen. Mal schauen, wie man in Berlin dies auflösen wird.

Zurückgewiesen wird das von der Verteidigung geltend gemachte Argument der „funktionellen Immunität“ für Akteure, die staatliche Befehle ausführen. Die „völkerrechtlichen Staatenimmunität“ für die „allgemeine Funktionsträgerimmunität“ gelte in diesem Fall nämlich nicht, da es sich um einen „geheimdienstlich gesteuerten Gewaltakt“ handelt.

Und auch das Argument, dass die Anschläge einer Infrastruktur des Feindes gegolten hätten, wird zurückgewiesen. Die Funktionsunfähigkeit der Pipelines sei auch auf deutschem Staatsgebiet eingetreten, „wo die Rohrleitungen endeten“. Deswegen ist hier auch die deutsche Justiz zuständig, und weil die Pipelines zivile Objekte sind, an denen deutsche Unternehmen beteiligt waren und die der öffentlichen Versorgung mit Energie dienten,  und die Militärangehörigen „verdeckt“ und in Zivilkleidung gehandelt hätten, könne sich der Beschuldigte „mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht auf ein kriegsvölkerrechtliches Schädigungsrecht (‚Kombattantenprivileg‘) als Rechtfertigungsgrund berufen“. Offen bleibe so, ob damit nicht auch „der Tatverdacht eines Kriegsverbrechens nach dem Völkerstrafgesetzbuch gegeben ist“.

Das ist nun erstmals schweres Geschütz, das der Bundesgerichtshof damit auffährt. Der Generalbundesanwalt, der zurecht zuständig sei, weil die Tat „geeignet war, die innere Sicherheit der Bundesrepublik zu beeinträchtigen“, hatte sich so klar nie geäußert, vielleicht weil man politische Probleme fürchtete, die ja auch schon mit Polen aufkamen und von der Bundesregierung noch mehr oder weniger durch Schweigen unter der Decke gehalten wurden. Jetzt wird man sehen müssen, was die Bundesanwaltschaft an Beweisen für die Mitwirkung des Angeklagten und die Auftraggeber im Prozess präsentieren wird.

Man kann ja auch immer noch daran zweifeln, ob die Gruppe mit der kleinen Segelyacht überhaupt imstande war, die Anschläge auszuführen. Manche vermuten, dass die Andromeda-Story eine Cover-up-Geschichte für die wirklichen Täter und ihre Auftraggeber ist, beispielsweise für die Amerikaner, wie Seymour Hersh vermutet (Hersh greift Andromeda-Narrativ an).

Der Generalbundesanwalt geht davon aus, dass die mit Zeitzündern ausgestatteten Hochleistungssprengsätze jeweils mindestens 14 Kilogramm wogen und aus einem Gemisch von Hexogen (RDX) und Oktogen (HMX) bestanden. Das wäre von der Andromeda aus zu machen, wenn diese in Tauchgängen in 70-80 Meter Tiefe mit den vorhandenen Mitteln angebracht werden konnten.  Das Gericht erklärt: „Die Yacht eignete sich nach den Feststellungen eines Sachverständigen baulich für einen Transport der zur Tatbegehung erforderlichen Gegenstände, eine Schifffahrt zum Tatort und dortige Tauchereinsätze.“

Florian Rötzer

Florian Rötzer, geboren 1953, hat nach dem Studium der Philosophie als freier Autor und Publizist mit dem Schwerpunkt Medientheorie und -ästhetik in München und als Organisator zahlreicher internationaler Symposien gearbeitet. Von 1996 bis 2020 war er Chefredakteur des Online-Magazins Telepolis. Von ihm erschienen sind u.a. „Denken, das an der Zeit ist“ (Suhrkamp 1988), „Die Telepolis“ (1995), „Vom Wildwerden der Städte“ (Birkhäuser 2006), „Smart Cities im Cyberwar“ (Westend 2015), „Sein und Wohnen“ (Westend 2020) oder „Lesen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ (Bielefeld 2023). Sein Buch In der Wüste der Gegenwart, das er zusammen mit Moshe Zuckermann geschrieben hat, erscheint demnächst.
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11 Kommentare

  1. „Offen bleibt, um welchen Geheimdienst und welchen Staat es sich handelt“

    Warum nur einer? Die Ukraine macht doch nichts alleine.

  2. „Man kann ja auch immer noch daran zweifeln, ob die Gruppe mit der kleinen Segelyacht überhaupt imstande war, die Anschläge auszuführen.“

    Von der ganzen Entwicklung im Fall NS2 bin ich masslos enttäuscht und fühle mich zunehmend verwirrt, nachdem das in den kritischen „Alternativen Medien“ in 2023 verbreitete Fakten-Narrativ des „Investigativ-Journalisten“ Seymour Hersh, wonach im Rahmen der BALTOPS 22- NATO-Sommerübung Tiefseetaucher der U.S-Navy den Sprengstoff platzieren und 3 Monate später auf Bidens Befehl zur Detonation brachten, so tiefe Spuren in meinem sensiblen Unterbewusstein hinterlassen hat.

  3. Ein wesentlicher Teil der Energieversorgung Deutschlands wurde gesprengt. Polen dazu: „Die „Zerstörung feindlicher Infrastruktur“ sei keine Sabotage, sondern „gerechtfertigt““. Polen betrachtet also den EU- und NATO-„Partner“ Schland als Feind. Nun ja.

    Das Kaspertheater, dass besoffene Hanseln der Ukroarmee mit einem Paddelboot in die Ostsee gestochen seien, um 80 m tief zu schnorcheln und an der Pipeline Knallfrösche anzubringen, wird also fortgeführt. So sieht es aus, wenn eine Regierung „ihr“ Volk verhöhnt.

    Schland, das Land der drangsalierten Dichter und gemarterten Denker, kann auf seine – nicht nur – naturwissenschaftlich bildungsfern gehaltene Bevölkerung zählen.

    1. Ist ja nichts neues, daß polnische Politiker populistisch die latente Deutschenfeindlichkeit bedienen.

      Aber die Merkel, der Scholz, der Merz lächeln doch immer so nett in die Kameras! Zu mehr reicht es bei den Meisten offenbar nicht.

      1. Zwischen Russlands Grenze und der deutschen fehlt eigentlich nur die Fläche Polens. Mal ehrlich und wir kämen mit den Russen klar. Ich vermute mal wir kämen mit den Russen klar, beide Völker haben der Menschheit unendliche Kulturelle Erungenschaften geboten.

  4. Da ja auch die RFR geschädigt wurde als Anteilseignerin an NS 2 könnte man die Person ja an die RFR ausliefern. Ich vermute der FSB und der GRU hätten an die Person ein paar offene Fragen.
    Das Angebot könnte ja für den Verdächtigen verlockend sein.

    Im Gegenzug könnte ja das FSB oder der GRU Leute ausliefern die hier gesucht werden aber sich in der RFR aufhalten. Da der Verdächtige kein Bürger der BRD ist, würde das auch nicht gegen das Verbot verstoßen deutsche an Drittstaaten auszuliefern.

  5. Jetzt geht das schon wieder los…der wievielte Themenbaum zu diesem Thema ist das jetzt?
    Die Amis haben das Ding in die Luft gejagt, so, wie sie es vorher auch angekündigt hatten und Ende Gelände,
    Wer was anderes glaubt, soll sich in die Glaubensgemeinschaft der 9/11 Jünger einfinden, die immer noch Glauben, das da ein paar Musels mit Messern bewaffnet 4 Flugzeuge entführt haben…

    1. Das geht solange bis wir feststellen das zwischen der russischen Westgrenze und Deutschlands Ostgrenze kein Land mehr existiert.

      Zumindest wenn es nach den Leuten geht die man Nationalisten nennt.
      Wir anderen werden das dann mit bedauern zur Kenntnis nehmen und irgendwo auf die Straße gehen. Mit dem gleichen Erfolg den wir immer schon hatten. Nämlich dem Bekenntnis wir waren zu wenige.

    2. Sie als Unterwasser-Schweißer können doch sicher auch noch ein paar Theorien liefern wie es denn „wirklich“ passiert ist denn es wurde noch nicht von jedem alles gesagt 🛶🤿🧨🎉🦧

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