BND-Akten zur Festnahme von Adolf Eichmann 1960 in Argentinien auf ewig geheim?

Urteilsverkündigung im Eichmann-Prozess am 15. Dezember 1961. Bild: GPO/gemeinfrei

Wie das Bundeskanzleramt die Gesetze ignoriert.

Am 4. Juni 2026 um 9.15 Uhr verhandelt das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über meine Klage gegen den Bundesnachrichtendienst. Es geht – erneut – um die BND-Akten zur Festnahme des NS-Offiziers Adolf Eichmann im Jahr 1960 in Argentinien, die 65 Jahre nach den Ereignissen noch immer unter Verschluss gehalten werden sollen – obwohl das Bundesarchivgesetz dies ausschließt. Das BArchG sieht eine maximale Schutzfrist von 60 Jahren vor, ohne Verlängerungsmöglichkeit – und auch das Bundesverwaltungsgericht hat sich an das Gesetz zu halten, hoffte mein Anwalt Raphael Thomas, der 2020 die Klage eingereicht hatte. Eine Woche vor dem Termin am kommenden Donnerstag ist er verstorben. Der Prozess findet trotzdem statt und es wird spannend: Werden die Obersten Verwaltungsrichter mithilfe ihres F-Senats geltendes Gesetz aushebeln?

Vorgeschichte: Ich hatte bereits 2008 – als erste Journalistin überhaupt – den BND auf Aktenherausgabe verklagt, relativ erfolgreich. Damals erhielt ich über den Gerichtsweg etwa 80 % der Unterlagen. Der Rest sollte geheim bleiben, da „die Vorlage der Akten dem Wohl des Bundes Nachteile bereiten würde”, hieß es in der Sperrerklärung des Kanzleramts.

“Herausgeber eines größten Teils der Unterlagen sind ausländische Stellen, die bislang nicht veröffentlicht wurden. Wenn sich der BND darüber hinwegsetzen würde, hätte dies für die Zusammenarbeit mit ausländischen Sicherheitsbehörden negative Konsequenzen.“

Mit „ausländischen Sicherheitsbehörden“ war der Mossad gemeint. Der hat sich in seine Fabel verliebt – in aller Welt Nazis gesucht und Eichmann im Mai 1960 aus Argentinien „heldenhaft“ entführt zu haben. Und mit dem will sich das Kanzleramt nicht anlegen und Dokumente herausgeben, die diese „fake news“ des israelischen Geheimdienstes widerlegen. Immerhin erkannte man damals (2009) im Hause Merkel an, dass

„das streitgegenständliche Archivgut nicht der 30 jährigen Schutzfrist unterliegt. Vielmehr gilt die 60-jährige Schutzfrist.“

Im Juni 2020, da waren genau diese 60 Jahre vergangen, beantragte ich erneut die kompletten und ungeschwärzten Eichmann-Akten des BND. Die Registriernummern und Aktenzeichen besitze ich ja. Doch der BND will trotz der eindeutigen Rechtslage etliche Dokumente nicht herausgeben. Die Sache landete beim F-Senat des Bundesverwaltungsgerichts. F steht für Fachsenat: ausgewählte Richter, die sich besonders um das Wohl der BRD sorgen. Er prüfte in sog. In-Camera-Verfahren hinter verschlossenen Türen, ob die Geheimhaltung der Behörde rechtmäßig sei – ohne meine Anwälte und ohne das erkennende Hauptsachegericht.

Zur Freude des Kanzleramtes bejahte der F-Senat wieder die Notwendigkeit der Geheimhaltung, wonach selbst Dokumente aus den fünfziger Jahren noch bis mindestens 2042 streng geheim sein sollen – “zum Wohl des Bundes”, so der immer wiederkehrende Textbaustein. Über die gesetzlich vorgeschriebene zeitliche Begrenzung von maximal 60 Jahren setzte er sich einfach hinweg, interessierte ihn nicht, er erwähnte die einschlägigen Paragraphen des Bundesarchivgesetzes nicht einmal. Dort steht nämlich:

  • §11 Schutzfristen: (1) Die allgemeine Schutzfrist für Archivgut des Bundes beträgt 30 Jahre, sofern durch Rechtsvorschrift nichts anderes bestimmt ist. (…)
  • §12 (3) Das Bundesarchiv kann die Schutzfrist nach § 11 Absatz 3 um höchstens 30 Jahre verkürzen oder verlängern, wenn dies im öffentlichen Interesse liegt.

Eindeutige Gesetze

Eigentlich lassen diese Paragraphen keinen Zweifel zu. Trotzdem folgte der F-Senat der Meinung/Empfehlung/ Anweisung (?) des Kanzleramts, das sich auf den “Quellen- und Methodenschutz” sowie auf die “Third Party Rule” beruft. So soll eine Sperrung bis in alle Ewigkeit durchgesetzt werden, die laut Gesetz illegal ist, aber wen kümmert´s?

Am Donnerstag wird in Leipzig der 10. Senat entscheiden, ob er den Beschluss des F-Senats für sein Urteil für bindend hält oder sich eine eigene, gesetzeskonforme Meinung erlaubt. Akzeptiert er den Beschluss und erklärt die in Frage stehenden Dokumente für weiter geheimhaltungsbedürftig, dann kann in Zukunft auf diese Weise auch die Folter legalisiert werden. Laut Gesetz ist diese zwar verboten, aber auch in diesem Punkt könnten Geheimdienstler argumentieren, dass Folter dem “Wohl des Bundes” nützen kann und “Third Parties” wie CIA und Mossad – auf deren Hilfe der BND angeblich bei der Bekämpfung des Terrorismus angewiesen ist – wenden die Folter ja auch an. Wer also zu diesem Klubs dazugehören will, muss mitspielen – so die Logik von BND, Kanzleramt und Fachsenat.

Eigentlich sollen die Verwaltungsgerichte den Bürger vor Übergriffen der Exekutive schützen, sie sollen unabhängig sein und keinen Weisungen folgen. Das Vorgehen des F-Senats lässt aber darauf schließen, dass er 1) das Gesetz nicht kennt und 2) die ultrageheimen Dokumente gar nicht oder nur oberflächlich geprüft hat. Ihm wurden, gab er zu, nicht einmal die Originale vorgelegt, sondern nur Kopien, die der BND selbst zusammengestellt hat. Ob diese Kopien vollständig und unverfälscht sind, hat der Fachsenat nicht eigenständig verifiziert, sondern lediglich festgestellt, dass ihm keine Anhaltspunkte für Manipulationen vorlagen. Allerdings lassen sich in dem mir zugänglichen Aktenmaterial inhaltliche Lücken nachweisen, die den Richtern nicht aufgefallen sind. Im Übrigen ist eine Kontrolle, bei der die beklagte Behörde selbst definiert, was das Gericht zu sehen bekommt, keine wirksame Kontrolle.

Ich habe die Unterlagen, deren Veröffentlichung noch 2010 – laut BND & F-Senat – die Sicherheit der Republik gefährdet hätten, mit den neuen Papieren verglichen, die mir der BND ab 2020, nach erneuter Klageeinreichung, zugeschickt hat. Gewiss, da sind einige Peinlichkeiten, etwa dass Eichmanns Anwalt Servatius bereits seit 1955 für den BND gearbeitet und ihm regelmäßig Interna über seinen Mandanten mitgeteilt hatte. Dann sind da die Vermerke über die Kontakte in die Redaktionsstuben.

„V-7396 erhielt am 8. März den Anruf des Chefredakteurs der Revue. Die Redaktion habe Informationen, dass Eichmann in den Besprechungen mit Servatius die heute noch lebenden Mitverantwortlichen nenne, unter ihnen Six, Veesenmeyer, Rademacher und Globke, die alle nicht weniger verantwortlich als er Befehle ausgeführt hätten.“

Ein V-Mann meldete, dass die ägyptische Regierung bereit sei, für die Verteidigungskosten aufzukommen. Das Geld sollte über François Genoud fließen, einen Verleger in Genf, der die Verwertungsrechte an den Schriften Hitlers, Goebbels und Goerings hielt und mit den BND-Agenten verhandelte.

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Doch damals wie heute halten Bundesregierung und ihr gefälliger F-Senat diese Peinlichkeiten für weiter schutzwürdig – trotz des Ablaufs der gesetzlichen Schutzfrist. Die Botschaft, die das Kanzleramt damit in die Welt sendet, ist beschämend: Dass der Schutz nachrichtendienstlicher Strukturen aus der Adenauer-Ära schwerer wiegt als das Recht der Öffentlichkeit auf vollständige historische Aufklärung.

Ein beschämendes Signal in der Aufarbeitung der Shoa

Es geht hier nicht um abstrakte Archivfragen. Es geht um die Festnahme Adolf Eichmanns – eines NS-Verbrechers, verantwortlich für die Deportation von Millionen jüdischer Menschen in die Vernichtungslager.

Deutschland rühmt sich gerne seiner Erinnerungskultur. Stolpersteine, Gedenkstätten, Mahnmale, Schulunterricht – die Bundesrepublik hat die Aufarbeitung ihrer NS-Vergangenheit zu einem Kernelement ihres demokratischen Selbstverständnisses erklärt. Bundespräsidenten und Bundeskanzler sprechen blumig an Gedenktagen von Verantwortung, die nicht verjähre. Deutschland, so das offizielle Narrativ, stelle sich seiner Geschichte. Doch wenn Journalisten Akteneinsicht beantragen, um zu erfahren, was der westdeutsche Geheimdienst über die Festnahme eines mit deutschem Haftbefehl gesuchten Naziverbrechers wusste, verweigert derselbe Staat die Auskunft.

Aus gutem Grund werden Gesetze aufgeschrieben

Es geht auch um Grundsätzliches der menschlichen Zivilisation. Dass Gesetze aufgeschrieben werden, hat einen Grund, überall und zu allen Zeiten. So soll verhindert werden, dass bezahlte Hofschranzen die Regeln, die für Alle gültig sein sollen, im Sinne der Mächtigen uminterpretieren.

Als das älteste Gesetzbuch gilt die Sammlung des Urnammu (um 2050 v. Chr.), die falsches Zeugnis und ungerechte Richter bestraft. Dieser auf Tafeln überlieferte Codex wurde in Mesopotamien in sumerischer Sprache verfasst, in Auftrag gegeben von König Ur-Nammu. Die ersten schriftlichen Rechtssprüche stammen aus dem 18. Jahrhundert vor unserer Zeitrechnung. Es war die als Codex Hammurapi bezeichnete babylonische Sammlung, eingemeißelt in Basalt und auf Tontafeln. Darin geht es um Staatsrecht, Liegenschaftsrecht, Schuldrecht, Eherecht, Erbrecht, Strafrecht und den Umgang mit Sklaven. Dieser heute im Louvre ausgestellte monolithische Pfeiler zeigt König Hammurapi vor dem thronenden Sonnen-, Wahrheits- und Gerechtigkeitsgott Šamaš. Die Wahrheit hatte also göttlichen Rang. Es folgten die römischen und griechischen Rechtsordnungen, und immer wurden diese festgeschrieben, nicht mehr eingemeißelt in Basalt, sondern auf Tontafeln, Tierhäuten, Papyros und Papier, das vor 2000 Jahren vermutlich in China aus Seidenabfällen gewonnen worden war. Und nach der Erfindung des modernen Buchdrucks (1440 durch Johannes Gutenberg) konnten Gesetzbücher in großer Auflage unters Volk gebracht werden, jedenfalls unter diejenigen, die des Lesens und Schreibens fähig waren.

Die Bundesrepublik, die sich als Rechtsstaat versteht, betrachtet das geschriebene Gesetz als Fundament für die Rechtssicherheit, als klare und transparente Spielregeln für Alle. So steht es jedenfalls auf dem Papier. Die Realität ist eine andere: da werden aufgeschriebene gesetzliche Bestimmungen wie die maximale Schutzfrist bei der Geheimhaltung durch die Sperrerklärungen des Kanzleramts missachtet und das Bundesverwaltungsgericht soll dies absegnen. Am Donnerstag in Leipzig.

Siehe zum Thema auch von Gaby Weber in Overton: Eichmann und Globke: Der Schauprozess in Jerusalem und Argentinien: Richter bestätigen den Schweigepakt über Eichmann.

Dieser Prozess wurde – bisher – mit Spenden finanziert. Ich bitte Euch noch einmal darum, denn wenn der BND damit durchkommt, dann wird es Geheimhaltung bis auf alle Ewigkeiten geben und Gesetze dem Wohl der Bundes geopfert werden.

Per Banküberweisung bitte auf den Namen Gabriele Weber IBAN DE43120300001207441294, bic BYLADEM1001 oder über Paypal: gaby.weber@gmx.net.

Zum Fall Eichmann siehe auch das Buch „Drei Kreise des Abgrunds“ und das eBook „Eichmann wurde noch gebraucht“  von Gaby Weber

Gaby Weber

Gaby Weber
Weber studierte Romanistik und Publizistik an der Freien Universität Berlin und promovierte 1982 am Lateinamerika-Institut. Seit 1978 ist die Mitgründerin der taz als Journalistin und seit 1986 als freie Korrespondentin tätig, zuerst aus Montevideo und ab 2002 aus Buenos Aires. Außerdem hat sie mehrere Reportagen und umfangreiche Recherchen zur Geschichte nachrichtendienstlicher Aktivitäten veröffentlicht. 2012 erschien ihr Buch „Eichmann wurde noch gebraucht“.
Mehr Beiträge von Gaby Weber →

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5 Kommentare

  1. Der Demokratie der BRD stehe ich schon immer sehr skeptisch gegenüber.
    Die Praxis zeigt immer wieder, Gesetz werden zitiert, wenn die Herrschaften nicht zur Disposition stehen, als Propagandamythen. Wenn jedoch der Staat und seine Auftraggeber berührt sind, gelten sie nicht mehr.

  2. grossen Respekt Frau Weber
    es könnte aber gut sein, dass die Akten bis zum Sankt-Nimmerleins-Tag geheim bleiben, WARUM? Weil Israel und der Mossad auf einer sogenannten „Schutzliste“ Deutschlands stehen, schon immer, egal was sie tun und lassen und gerade ganz aktuell!
    Ich drücke trotzdem die Daumen und wünsche viel Glück.

  3. das kann gut sein, dass die Akten bis zum
    Sankt-Nimmerleins-Tag gesperrt bleiben,
    Israel und der Mossad geniessen ganz besonderen „Schutz“ in Deutschland,
    egal was sie machen, egal wie und das gerade ganz aktuell.
    Ich drücke die Daumen und wünsche viel Glück

  4. Was verspricht sich Gaby Weber von der Herausgabe der BND-Akten zur Festnahme des NS-Offiziers Adolf Eichmann im Jahr 1960?

    Dass Eichmann gar nicht so heldenhaft entführt wurde wie der Mossad es gerne dargestellt hat? Na und?

    Und selbst wenn die Entführung illegal war, dann war es ein weit kleineres Übel, als einen der Hauptverantwortlichen für den Holocaust in Schutz zu nehmen.

    Ich möchte betonen, dass mein Einwand nicht als Einverständnis mit der gegenwärtigen israelischen Politik verstanden werden soll, ich finde diese Politik kriminell und rassistisch.

    Heute gibt es viel übrigens aufschlussreichere Akten über die Unterstützung der USA, Großbritanniens und Kanadas von ukrainischer Holocaust-Kollaborateuren, die 2007 freigegeben wurden und über die heute alle Regierungschefs des Westens Bescheid wissen müssen, die sich aber weigern, die ukrainischen Nazis zur Kenntnis zu nehmen.

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