
Die Hinweise mehren sich, dass Künstliche Intelligenz in Form der großen Sprachmodelle (LLM) die Nutzer abhängig machen und durch Entlastung bzw. Outsourcing kognitive Kapazitäten verkümmern lassen könnten. Das soll mitunter sehr schnell geschehen können. Während in aller Regel Schulen und Hochschulen versuchen, die klammheimliche Verwendung von KI zu verhindern oder sie wie zuvor Plagiate zu erkennen, will jetzt Bayern Pionier spielen und einen Sonderweg gehen. Die Benutzung von KI soll auch für Prüfungen und in Klausuren und Hausarbeiten erlaubt werden.
Bayern will innovativ sein und Avantgarde spielen. 2023 wurde das Hochschulinnovationsgesetz verabschiedet, jetzt soll dieses „modernste Hochschulrecht noch moderner“ werden, hat das Kabinett beschlossen, weil sich Wissenschaft und Gesellschaft seitdem verändert hätten. Und das unter der Flagge, keine Verbotspartei zu sein. „Wir verbieten das Verbot von künstlicher Intelligenz“, propagiert Wissenschaftsminister Markus Blome, um dann etwas später doch wieder auf Verbote bzw. eine Einschränkung der Meinungsfreiheit umzuschalten, nämlich gegen Antisemitismus.
Aber zunächst zur KI, mit der man in Bayern sich als Wissenschaftsstandort absetzen will, wie mit der Raumfahrt (Bavaria One), dem Transrapid, den Flugtaxis und der Militärtechnik, die ohne KI kaum mehr denkbar ist. Laptop mit Lederhose passt da nicht mehr als Slogan der Verbindung von Hightech mit Tradition, vielleicht KI mit Kuh? Die Mitteilung des Kabinetts verrät jedenfalls außer Ankündigungsprosa nicht sonderlich viel:
„Bayern fordert und fördert den Einsatz Künstlicher Intelligenz und verbietet ein Verbot von KI: Die Fortentwicklung der Künstlichen Intelligenz wird als Aufgabe der Hochschulen definiert, ihr Einsatz in Studium und Lehre wird gesetzlich verankert. In unbeaufsichtigten Prüfungen gilt: Die Hochschulen dürfen KI-Nutzung grundsätzlich nicht verbieten, sollen sie aber in ihren Prüfungsordnungen mit einer Kennzeichnungspflicht verbinden.“ Allerdings ist auch die Rede von Klausuren, die wohl beufsichtigte Prüfungen wären. Da ist eigentlich auch das Abschreiben von anderen verboten. Aber was unterscheidet das Abschreiben von anderen von der Nutzung von KI?
Wie das genauer aussehen soll, wäre natürlich interessanter als eine allgemeine Erlaubnis und nicht näher ausgeführte „Regeln“ in Aussicht zu stellen. Es wird ja wohl nicht reichen, den Zusatz hinzuzufügen: Wurde mit der Hilfe von KI verfasst. Ein Text etwa dürfte nicht zu 100 Prozent von einer KI oder mehrere übernommen werden, wie das bereits unser Digitalminister und Sachsen-Anhalts Ministerpräsident vorexerziert haben, die das KI-Produkt als ihres ausgaben. Aber dürfen 20, 50 oder 80 Prozent von der KI stammen? Muss jede Passage oder jeder Prompt wie ein Zitat ausgewiesen werden? Und wie erfasst man das? Wie wird dann eigenständiges Arbeiten bemessen? Oder hat das ausgedient? Werden trotzdem oder deswegen mündliche Prüfungen wichtiger?
In einem Gespräch mit dem Bayerischen Rundfunk, der lieber nicht sonderlich kritisch nachfragen wollte, sagte der Wissenschaftsminister: In Zukunft werde auch bei Prüfungen „Kompetenzorientierung“ viel wichtiger als die Abfrage von Fakten – also von Dingen, „die heute mir jede Suchmaschine oder eben auch jede künstliche Intelligenz im Zweifel genauso gut oder vielleicht sogar besser beantworten kann“. Aber was heißt dann Kompetenz? Muss man sich das so vorstellen, dass Kompetenz im KI-Zeitalter bedeutet, dass man wie ein Autofahrer in der Lage ist, die Maschine geschickt im Hinblick auf eine Aufgabenlösung zu lenken? Das Problem ist nur, dass KI wesentliche Aspekte des Denkens, der Erinnerung und der Urteilskraft übernimmt. Klar, man muss nicht mehr rechnen können, wenn man eine Rechenmaschine benutzt, oder nicht mehr sich in einer Stadt orientieren, wenn man ein Navi verwendet. Aber man sollte ja eigentlich schon noch in der Lage sein, die Ergebnisse zu überprüfen.
Verbote bis hin zu einem Immatrikulationsverbot liebt man aber doch in der bayerischen Staatsregierung: „Bayern duldet keinen Antisemitismus an seinen Hochschulen und setzt ein klares Signal von null Toleranz.“ Natürlich wird das stark davon abhängen, was als Antisemitismus gewertet wird. In Deutschland hat man sich der heiklen Arbeitsdefinition der International Holocaust Remembrance Alliance (IHRA) angeschlossen, die auch einen israelbezogenen Antisemitismus umfasst. Kritik am Staat Israel, der Regierung oder Ministern kann so auch als Antisemitismus ausgelegt werden.
In Bayern für ein geplantes Hochschulordnungsrecht Ordnungsmaßnahmen ein: „von der Rüge bis zum scharfen Schwert der Exmatrikulation vorsieht, insbesondere bei gewalttätigen Übergriffen und anderen vorsätzlichen Handlungen zu Lasten von Mitgliedern oder Angehörigen der Hochschule. Bei rechtskräftiger strafrechtlicher Verurteilung zu einer Geldstrafe über 50 Tagessätzen oder einer Freiheitsstrafe wegen Straftaten, die den Studienbetrieb gefährden oder stören können, ist zukünftig ein Immatrikulationshindernis vorgesehen.“
Man kann sich aber fragen, warum antisemitisch interpretierte Gewalt besonders geahndet werden soll, nicht Gewalt überhaupt? Und der Verdacht liegt nahe, dass der Kampf gegen Antisemitismus den geplanten Strafenkatalog legitimieren soll. Auch „dauerhafte Störer“, ein Begriff der zur Willkür einlädt, sollen nach Maßgabe der jeweiligen Universität exmatrikuliert werden können. Damit legt man einen Grundstein für verschärfte Meinungs- und Verhaltenskontrolle.
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