Auf dem Weg in die Wehrpflicht

Le Conseil de révision von Honoré Daumier (1842). Bild: National Gallery of Art (NGA)/CC0

 

Noch gibt es in Deutschland keine Wehrpflicht, aber deren Umsetzung ist unter der derzeitigen Bundesregierung abzusehen, da Deutschland, so Bundeskanzler Merz, anstrebt, die größte Armee Europas aufzubauen. Aber allein schon die Umsetzung der Personalerhöhung nach Vorgaben des Nato-Plans von jetzt 186.000 auf mindestens 260.000 Soldatinnen und Soldaten bis Mitte der 2030er Jahre wird ohne Wehrpflicht nicht möglich sein. Zudem meint man, man müsse sich für einen Krieg gegen Russland aufrüsten.

Seit 1. Januar 2026 sind Männer ab einem Alter von 18 Jahren und ab dem Geburtsjahr 2008 verpflichtet, eine Bereitschaftserklärung abzugeben, für Frauen ist das (noch) freiwillig. Das könnte sich auch bald ändern, denn es müssten mehr Frauen in die Bundeswehr, um den erwünschten „Aufwuchs“ sicherzustellen, freiwillig wollen aber nicht mehr Frauen in die Bundeswehr. 2o Prozent wäre die Zielvorgabe, faktisch sind es nicht einmal 14 Prozent.

In dem Online-Fragebogen wird neben persönlichen Daten nach der Bereitschaft zu einer Wehrdienstleistung gefragt. Um den Druck zu erhöhen, wird ab Geburtsjahr 2008 nach und nach eine verpflichtende Musterung vorgenommen, die ab 2027 dann umfassend sein soll. Damit hat man schon alle im Kriegsfall oder bei Einführung der Wehrpflicht erfasst, um „im Verteidigungsfall auf einen Pool potenzieller Rekrutinnen und Rekruten zurückgreifen“ zu können. Das geht schon vor dem 18. Geburtstag los: „Männliche Personen können bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 18. Lebensjahres, Minderjährige, die mit Zustimmung des gesetzlichen Vertreters den Antrag stellen, vorzeitig zum Grundwehrdienst herangezogen zu werden, bereits ein halbes Jahr vor Vollendung des 17. Lebensjahres gemustert werden.“ Und im „Spannungs- oder Verteidigungsfall“ darf die Bundeswehr die Daten männlicher Personen bereits ein Jahr vor Vollendung ihres 18. Lebensjahres im automatisierten Abrufverfahren abrufen.

Jetzt schon gibt es das Problem der „Kopflastigkeit“. Mannschaftssoldaten machen gerade mal 30 Prozent aus, 49 Prozent sind Unteroffiziere und 21 Prozent Offizier, also fast schon ein Offizier im Hinterfeld auf einen Soldaten an der Front. Bislang steigt die Anzahl der Bewerber, die als gesundheitlich ungeeignet eingestuft werden. Hier liegt die Quote bei über 8 Prozent, obgleich nach Auskunft von Soldaten bereits häufig nach dem Prinzip Quantität statt Qualität in den sogenannten „Karrierezentren“ vorgegangen werde: „In der Basisausbildung befänden sich vermehrt Soldatinnen und Soldaten, die gesundheitlich gar nicht für den Dienst in der Truppe geeignet seien“, schildert der Wehrbeauftragte in seinem Bericht die Lage.  Ab Sommer soll es eine Verfassungstreueprüfung anstelle der Soldateneinstellungsüberprüfung geben.

Jetzt wurde erst entdeckt, was zeigt, wie wenig genau die Medienvertreter manche Sachverhalte untersuchen, was an Veränderungen im Wehrpflichtgesetz (WPflG) vorgenommen wurde. So ist man wehrpflichtig auch dann, wenn man ständig außerhalb Deutschland lebt und seinen „früheren ständigen Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland hatte oder einen Pass oder eine Staatsangehörigkeitsurkunde der Bundesrepublik Deutschland besitzen oder sich auf andere Weise ihrem Schutz unterstellt“ hat. Aufmerken müssen die jungen Männer schon ab 17 Jahren (und wahrscheinlich auch bald die jungen Frauen), vor allem deswegen, weil sie nun nach § 3 der Kontrolle des Staates unterliegen und sich nicht mehr frei bewegen können:

„Männliche Personen haben nach Vollendung des 17. Lebensjahres eine Genehmigung des zuständigen Karrierecenters der Bundeswehr einzuholen, wenn sie die Bundesrepublik Deutschland länger als drei Monate verlassen wollen, ohne dass die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 (wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass sie beabsichtigen, ihren ständigen Aufenthalt im Ausland beizubehalten, d. Red) bereits vorliegen. Das Gleiche gilt, wenn sie über einen genehmigten Zeitraum hinaus außerhalb der Bundesrepublik Deutschland verbleiben wollen oder einen nicht genehmigungspflichtigen Aufenthalt außerhalb der Bundesrepublik Deutschland über drei Monate ausdehnen wollen. Die Genehmigung ist für den Zeitraum zu erteilen, in dem die männliche Person für eine Einberufung zum Wehrdienst nicht heransteht. Über diesen Zeitraum hinaus ist sie zu erteilen, soweit die Versagung für die männliche Person eine besondere – im Bereitschafts-, Spannungs- oder Verteidigungsfall eine unzumutbare – Härte bedeuten würde.“ Nicht näher definiert ist, was Härte hier bedeutet. Genehmigungen dieser Art sind immer der Willkür oder Korruption unterworfen.

Empfehlen kann man Wehrpflichtigen, die sich nicht der militärischen Disziplinierung und der Aufgabe des freien Willens unterwerfen und im Falle des Falles durch eine Entscheidung der Regierung oder des Parlaments in den Krieg oder das Töten ziehen zu wollen, den Kriegsdienst zu verweigern (Eben noch schnell den Kriegsdienst verweigern?). Wohl wissend, dass im Ernstfall dieses Grundrecht nur bedingt gelten könnte (BGH: Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung kann ohne Verfassungsänderung im Kriegsfall ausgesetzt werden), aber auch, dass die Anerkennung beliebig schwer gemacht werden kann. Aus dem Gesetzestext geht, soweit ich das erkennen kann, nicht hervor, ob die Genehmigungspflicht auch für Kriegsdienstverweigerer gilt. Ich kann mich nicht erinnern, dass es in der Hochzeit des Kalten Kriegs eine solche Genehmigungspflicht für Wehrpflichtige abgesehen vom Spannungs- oder Verteidigungsfall gegeben hat, ganz sicher nicht für Kriegsdienstverweigerer.

Es gibt noch andere Möglichkeiten, vom Wehrdienst ausgeschlossen zu werden, die man aber nicht empfehlen kann. So  fällt für diejenigen die Wehrpflicht flach, die „wegen eines Verbrechens zu Freiheitsstrafe von mindestens einem Jahr oder wegen einer vorsätzlichen Tat, die nach den Vorschriften über Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates oder Landesverrat, Gefährdung der äußeren Sicherheit oder Volksverhetzung strafbar ist, zu Freiheitsstrafe von sechs Monaten oder mehr verurteilt worden ist“. In Kriegszeiten könnte man allerdings auch damit rechnen, dem Gefängnis durch Eintritt in die Armee wieder zu entkommen, was sowohl Russland als auch die Ukraine zur Aufstockung des Militärpersonals an der Front vorgeführt haben.

Besser wäre es, man hätte „unveränderliche Merkmale des Erscheinungsbilds, die mit den Vorgaben der Rechtsverordnung nach § 4 Absatz 4 des Soldatengesetzes nicht vereinbar sind“. Wenn man da nachsieht, könnten das eventuell Tätowierungen sein (vielleicht könnte man sich den amerikanischen Kriegsminister Hegseth oder viele Kämpfer der ukrainischen Freiwilligenverbände zum Vorbild nehmen). Aus dem Gesetzestext geht nicht sehr viel anderes hervor, aber hier könnte Kreativität vielleicht Alternativen erfinden:

„Insbesondere das Tragen von bestimmten Kleidungsstücken, Schmuck, Symbolen, Tätowierungen und sonstigen Modifikationen des Erscheinungsbilds im sichtbaren Bereich sowie die Art der Haar- und Barttracht können eingeschränkt oder untersagt werden, soweit die Funktionsfähigkeit der Streitkräfte oder die Pflicht zum achtungs- und vertrauenswürdigen Verhalten dies erfordert. Soweit Frauen in den Streitkräften unterrepräsentiert sind, können die Vorgaben zum Erscheinungsbild von Soldatinnen, insbesondere zur Haartracht und zum Tragen von Schmuck, als eine zulässige Maßnahme zur Förderung von Frauen in der Bundeswehr von den Vorgaben für Soldaten abweichend geregelt werden. Religiös oder weltanschaulich konnotierte Merkmale des Erscheinungsbilds nach Satz 2 können nur dann eingeschränkt oder untersagt werden, wenn sie objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die Erfüllung der Dienstpflichten zu beeinträchtigen oder wenn zwingende Besonderheiten des soldatischen Dienstes dies erfordern. Die Verhüllung des Gesichts bei der Ausübung des Dienstes oder bei einer Tätigkeit mit unmittelbarem Dienstbezug ist zu untersagen, es sei denn, dienstliche oder gesundheitliche Gründe erfordern dies.“

Florian Rötzer

Florian Rötzer, geboren 1953, war Gründer des Online-Magazins Telepolis und von 1996 bis 2020 dessen Chefredakteur. Seit 2022 ist er Redakteur beim Overton Magazin. Er ist Autor mehrerer Bücher. In diesen Tagen erschien sein Buch In der Wüste der Gegenwart, das er zusammen mit Moshe Zuckermann geschrieben hat.
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37 Kommentare

  1. Der 05.04.2026 ist der Palästinensische Kindertag.
    Es hat am 05.04.1995 Yasser Arafat sein Engagement zur UN-Kinderrechtskonvention bekräftigt und diesen Tag deklariert. „Der Kinderrechtskonvention sind 196 Staaten beigetreten, das sind mehr als allen anderen UN-Konventionen.“ (https://de.wikipedia.org/wiki/UN-Kinderrechtskonvention).

    Zum Völkermord:
    Mitmachen bei der Einforderung der Menschenrechte für Palästina.
    Eine Unterschriftenaktion auf EU-Ebene bei der jede Stimme zählt.
    https://eci.ec.europa.eu/055/public/?lg=de

  2. Unbeantwortet bleibt indes die Frage, ob der Verbleib im Ausland ohne gültige Genehmigung als Republikflucht gewertet werden wird.

    1. Nein es gibt kein Straftatbestand Republikflucht „ein verlassen der BRD“ aber es gibt die Fahnenflucht oder Dienstflucht.

        1. Im PassG steht tatsächlich NIX über ein Antrag zur ständigen Ausreise aus der BRD.

          Wohl denen, die da eine Mehrstaatigkeit haben so können sie wandeln.

    2. In der DDR konnte man einen Ausreiseantrag stellen und legal raus. Man mußte keine DDR-Grenzschützer abstechen und erschießen – das waren die meisten „Mauer“opfer. Von 1961-1989 sind immerhin 480.000 DDR-Bürger legal ausgereist aber innerhalb dieser Zeit sind von ihnen über 400.000 wieder zurück in den Sozialismus. Eben weil sie schon damals gemerkt hatten, die Brd ist scheiße.
      Und wenn schon wiki das so sagt muß es real noch besser für die DDR gewesen sein.
      https://de.wikipedia.org/wiki/Flucht_aus_der_Sowjetischen_Besatzungszone_und_der_DDR

  3. „Noch gibt es in Deutschland keine Wehrpflicht“

    Äh … doch, seit Jahrzehnten. Wurde bekanntlich nur ausgesetzt.

    „Jetzt wurde erst entdeckt, was zeigt, wie wenig genau die Medienvertreter manche Sachverhalte untersuchen, “

    Immer diese anderen Medienvertreter.

  4. ja, ja Deutschland ist wieder wer, übernimmt wieder mal „Verantwortung“ ein beschönigendes Wort für Krieg…
    wie schnell das geht, vor noch nicht langer Zeit galt „nie wieder Krieg“

  5. Salamitaktik. Froscherhitzen. Auf das Bonmot vom versoffenen EU-Juncker kann man gar nicht oft genug hinweisen: „…Schritt für Schritt, bis es kein Zurück mehr gibt.“

    Aber selbst wenn die meisten begreifen würden, was da beschlossen wurde, würde es nichts ändern. Weil wegen Gewaltmonopol.

    „Empfehlen kann man Wehrpflichtigen (…) den Kriegsdienst zu verweigern (…) Wohl wissend, dass im Ernstfall dieses Grundrecht nur bedingt gelten könnte (…) aber auch, dass die Anerkennung beliebig schwer gemacht werden kann.“

    Rötzer weiß selbst und erkennt hier – zwar vorsichtig und unter Bemühung allerlei Konjunktive – ja schon explizit an, dass eine Kriegsdienstverweigerung im Ernstfall ein reiner Papiertiger ist. Eine unverbindliche Meinungskundgabe des zu verheizenden Menschenmaterials.

    Rötzer selbst hat doch in seinem gestrigen Artikel dargestellt, was passiert, wenn die Stunde schlägt:

    „Wenn die Menschen nicht freiwillig gehen, müssen sie mobilisiert werden“

    „https://overton-magazin.de/top-story/budanov-wenn-die-menschen-nicht-freiwillig-gehen-muessen-sie-mobilisiert-werden/“

    Im besten Deutschland aller Zeiten würde ein solches Mietmaul dann bloß nicht auf den Namen Budanov hören, sondern Maggi Strackmann heißen, Rotzerich Kotze-Weiter oder Bumm-Bumm-Boris.

    Wieso dann also jetzt die Empfehlung, den Kriegsdienst zu verweigern? Und wieso eigentlich nur den Kriegsdienst, den für Heimatfront und Hauptkampflinie so unerlässlichen Ersatzdienst aber nicht?

    Wieso die kritische Berufung auf ein deutsches Gericht (hier: BGH)? Rötzer weiß doch auch, dass Gesetze und Gerichtsentscheidungen immer den Konjunkturen des bürgerlichen Staates folgen und je nach Bedarfslage schneller sich ändern als das Aprilwetter. (aus dem „kann ausgesetzt werden“ des BGH wird dann sofort ein „wird ausnahmslos ausgesetzt“ des BVG).

    Hilft eigentlich nur noch, sich in die Gottbegnadetenliste eintragen zu lassen. Einige OT-Autoren kredenzen ja schon entsprechend geeignete Dichtkunst.

    Und im Übrigen ist die aktuell noch vorhandene Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung eben gar kein Mittel und keine Handhabe für die Antragsteller. Sondern das Mittel der Wahl des Systems, sein Menschenmaterial ruhigzustellen, in (ein bisschen) falscher Sicherheit zu wiegen und dadurch von anderweitiger, möglicherweise wirksamerer Gegenwehr abzuhalten während einer Vorkriegszeit, in der das System aufgrund seiner eigenen Erwägungen ohnehin noch keine Totalmobilmachung für zweckmäßig erachtet.

    BRD-Insassen verstehen das aber regelmäßig falsch als freibleibendes und großzügiges Angebot des Systems an sie.

    Da Rötzer das hundertprozentig auch weiß, wäre es hilfreich und zielführend gewesen, wenn er seinem hiesigen Marschflugkörper eine entsprechende Flugbahn eingestellt hätte, statt großenteils mit Wattebäuschen und Täuschkörpern zu operieren.

  6. „Die Kontrolle des sich kriegstüchtig machenden Staates schlägt zu. Gibt es Auswege?“

    Ja. Das Ignorieren von aberwitzigen Gesetzen und Ausführungsvorschriften. Während der friedlich-fröhliche Kriegsablehner sich an irgendeinem Strand oder auf irgendeiner Alm sonnt, krauchen die Feldjäger, die ihn suchen, durchs Unterholz des Teutoburger Waldes oder durchforsten die Kanalisation von Bottrop.
    Den eigenen Briefkasten darf man straffrei bis zum Überquellen von Werbung vermüllen lassen. Einen Briefkasten sollte man sowieso niemals öffnen.
    Zudem: Wer sich bei einem „Karrierecenter“ meldet, ist schon in die Falle getappt. Mütter warnen ihre Kinder stets davor, sich von fremden Onkels in dunkle Nischen zerren zu lassen. Meidet solche Ecken. Ruft eure Mütter zu Hilfe.

  7. „This may be madness, yet there is method in it“

    So nimmt der Wahnsinn seinen Lauf und noch vor fünf Jahren hätte ich mit dergleichen nicht vorstellen können/wollen!
    Meine Frau und ich sind nur froh, daß wir nur noch eine geringe ‚Restlaufzeit‘ haben. Für den Fall der Fälle haben wir eine Flasche Sekt kalt liegen und setzen uns dann damit auf den Balkon, um die Nuklearsonne zu genießen …

    1. So geht es uns auch, und langsam sind es wir leid, unsere Restlaufzeit zusätzlich zu gefährden, weil die anderen unter 60-Jährigen dem verbreiteten Hass auf „niedere“ Völker frönen und alles für richtig befinden. Ich habe 1989 meinen Fernstudiumsabschluss riskiert, als ich mich für den Wandel in der DDR aussprach. Wenn die heutige gehirngewaschene Generation Krieg möchte, muss sie ihn bekommen. Es scheint keinen anderen Ausweg mehr zu geben.

      1. Ich habe schon vor langem resigniert; auch gestern beim Ostermarsch : Leute meines Jahrgangs ( 50+ ) in der Mehrheit, kaum Jugendliche; nur die Schülerdemos machen ein bisschen Mut.

  8. Wenn die Jugend nicht will-ich lasse mich für den Volkssturm vormerken.Mit dem Wintermantel einkleiden und ab an
    die Ostfront.Spart in meinem Alter das Begräbnis.Vieleicht Blechorden als Anerkenung ?

    1. auch eine Möglichkeit den Friedhofzwang Gebühren ein Schnippchen zu schlagen…
      muss ich mir merken soweit es mir 84. die Altersdemenz das noch erlaubt…
      ekelhaft diese aufgezwungene Diskussion

  9. Ich sage es erneut. Das wird alles nicht klappen. Wie man hört beantwortet das jugendliche designierte Kanonenfutter die Fragebögen nur sehr spärlich. Die Mädels gar nur zu 4 %.
    Die Vatis und Muttis von BWL Justus und Jura Friedrich werden Wege und Mittel finden ihrer kostbaren und raren Brut den Wehrdienst zu ersparen und die Kevins und Justins werden dem Kreiswehrarzt, sofern überhaupt welche für den Job gefunden werden, was husten.
    An dieser Stelle wird uns die Inkompetenz der „Regierung“ durchaus mal zugute kommen.
    Es ist schon witzig wie ewig Gestrige glauben, daß sie in einem Krieg des 21. Jahrhunderts wieder mit Panzern über irgendwelche Grenzen rollen und daß die Truppenstärke irgendeine Rolle spielt. Ist doch egal ob das 180 T oder 260 T sind, wenn die Teutschen wieder eins auf die Schnauze kriegen.

  10. Wehrdienstverweigerung!

    Es wird massivst in Grundrechte eingegriffen. => Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht.

    Ferner: Wo sind die Frauen? Keine Wehrpflicht für Frauen??? Gleichberechtigung???

    1. „Es wird massivst in Grundrechte eingegriffen. Ferner: Wo sind die Frauen? Keine Wehrpflicht für Frauen??? Gleichberechtigung???“

      Vollkommen richtig, lieber Herr @Weinert. Mit der unsäglichen Diskussion um die Nichtbeteiligung von Frauen an der Wehrpflicht beobachtet man die Tendenz, in das in Art. 3 GG: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern“ verbriefte Grundrecht einzugreifen und Frauen ihrer Bürgerechte zu berauben. Wollen wir eine Zweiklassengesellschaft etablieren, in der die Häfte (Männer) mit der Wehrpflicht ihre Bürgerrechte geniessen darf und die andere Häfte (Frauen) sich als durch den Staat entrechtete YT-Insta-Influencer verdinglichen muss…? Wollen wir unsere kostbaren Westwerte der „gesellschaftlichen Teilhabe,“ der „Intergration“ und „Inklusion“ so leicht aufs Spiel setzen…?

  11. Warum sollte ein junger Mann, der das Land verlassen will, irgendjemandem erzählen, dass er länger als 3 Monate dieses Irrenhaus verlassen will? Ab über die Grenze, zusehen, dass man seine Staatsbürgerschaft los wird und gut isses. Je weiter weg, desto besser.

  12. Ich habe den Faschos in der 2 Gewissensprüfung gesagt, das ich, wenn man mich unbedingt zum Mörder machen wolle gern eine Waffe in die Hsnd geben solle. Aber wen und wieviel ich dann erschießen würde ich schon selbst entscheiden. Aber sicherlich nicht Menschen die ich nicht kenne und noch nie gesehen habe ……
    das mit der Mörderausbildung haben sie bei mir aufgegeben.
    Bei Che uns Fidel hätte ich freiwillig mitgemacht, aber für Oetker, Kühne und Würth, für Merz Arbeitgeber und die Strack irgendwas tu ich es nicht.

    1. Genau so denke ich jetzt auch. Ich hab damals 1985 meinen Wehrdienst abgeleistet weil ich mir gesagt habe daß es evtl Sinn hat den Umgang mit Waffen zu kennen. Nur werde ich andere Ziele haben als die Obrigkeit.

  13. Der Kriegsdienst und ebenso der Ersatzdienst,ein jeglicher Dienst kann jederzeit verweigert werden.
    Ich bekam 1981 volle 18 Monate unter SS-Schmidt und Saeuferalbrecht.
    Die habe ich bis zum letzten Tag abgesessen.Etwas Rueckgrat bitte!

  14. Es bleibt nur auswandern. Nach Kuba.
    Und wenns auch da los geht ist man wenigstens auf der richtigen Seite und gibt sein Leben für eine gute Sache.

  15. Wie ist das bei den Männern bis 45 die schon seit geraumer Zeit im Ausland leben?

    Nachdem das Gesetz dazu nichts sagt, Nachdem das Gesetz dazu nichts sagt, bedeutet das, dass sie sich ihren Auslandsaufenthalt nun auch von den Militärs genehmigen lassen müssen? Und so sie das noch nicht getan haben, dass sie spätestens seit dem 1. April 2026 im Ausland zu Illegalen geworden sind, nachdem das neue Gesetz ja bereits seit 1. Januar 2026 gilt?

    Hat da jemand eine belastbare Einschätzung?

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