Anschlag Breitscheidplatz: Wie mit Ersatz- und Scheinprozessen ein Hauptprozess umgangen wird

Bild: Emilio Esbardo/CC BY-SA-4.0

Die Generalstaatsanwaltschaft von Berlin zerlegt das Täterumfeld der LKW-Attacke auf den Weihnachtsmarkt vom 19. Dezember 2016 in kleine Gruppen und eher minder schwere Tatvorwürfe und macht damit Zusammenhänge unsichtbar

 

Der Islamist „X“ steht vor Gericht, so im Februar und März 2023, weil er seinen Reisepass seinem Bruder gab, damit der ins Kriegsgebiet des IS (Islamischer Staat) ausreisen konnte. Das gilt als Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland und ist strafbar. Dass X den angeblichen Attentäter vom Breitscheidplatz kannte und beide in der radikalen Fussilet-Moschee verkehrten, erfährt die Öffentlichkeit nicht.

 

Auch der Islamist „Y“ kam vor Gericht, weil er X geholfen haben soll, sein Personaldokument weiterzugeben. Y kannte Anis Amri ebenfalls gut. So gut, dass der ihm nach dem LKW-Anschlag vom Breitscheidplatz gesagt haben soll, er sei daran nicht beteiligt gewesen und werde zu Unrecht beschuldigt. Das steht jedenfalls in einer Ermittlungsakte der Bundesanwaltschaft. Quelle der Information soll ein Polizeiinformant in der Szene gewesen sein. Nach Auskunft des Anwaltes von Y äußere der sich nicht zu der Frage, ob Amri ihm gegenüber eine Anschlagsbeteiligung dementiert habe. Außerdem will er mit Amri so gut wie nichts zu tun gehabt haben.

 

„X“ und „Y“ sind tatsächlich mutmaßliche Mitwisser eines Terroranschlages mit dreizehn Toten und vielen Verletzten. Doch das hat die Berliner Generalstaatsanwaltschaft erfolgreich verschwiegen. Und das Gericht konnte so nichts davon erfahren. Wo keine Anklage, auch kein Prozess. Die Staatsanwaltschaften nehmen im System Strafverfolgung eine zentrale Rolle ein. Sie steuern die Verfahren. Indem sie also mögliche Tatzusammenhänge ignoriert, verhindert die Generalstaatsanwaltschaft auch, dass es zu einem Prozess kommt, bei dem es um den Anschlag vom Breitscheidplatz an sich gehen würde. Ein Prozess mit allen Begleiterscheinungen: Publikumsinteresse, Pressepräsenz, zahlreiche Opfer und Nebenkläger, Zeugen mit unangenehmen Aussagen, V-Leute, die bekannt werden, Akten, die an die Öffentlichkeit geraten. Eine Wiederholung des heiklen und brisanten NSU-Prozesses, der unter anderem auch die Sicherheitsbehörden in den Fokus rückte, was wiederum erklärt, warum ein solcher Prozess vermieden werden soll.

 

Der Islamist „X“ heißt in Wahrheit Jagar S.H., ein Deutsch-Syrer, der 1991 in Berlin geboren wurde. Bei „Y“ handelt es sich um Semsettin E., einen 1992 in Berlin geborenen Deutsch-Türken. Beide standen jetzt von Februar bis Ende März 2023 vor dem Kammergericht Berlin. Um ihre Beziehung zu Amri und den Zusammenhang mit dem Anschlag vom 19. Dezember 2016 ging es bei diesem Verfahren nicht, das wurde erfolgreich ausgeblendet.

 

Am 30. März 2023, nach gerade einmal sieben Prozesstagen, ergingen die Urteile. Jagar S.H. wurde zu einem Jahr und acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Semsettin E. zu einem Jahr und sechs Monaten auf Bewährung. Dem vorausgegangen waren Deals, im formalen Justizdeutsch „Verfahrensabsprachen“ genannt. Der Angeklagte Jagar S.H. gestand, seinen Pass seinem Bruder Husan zur Verfügung gestellt zu haben, Semsettin E. gestand, daran beteiligt gewesen zu sein. Sie hätten damit aber nicht den IS unterstützen wollen. Die Gegenleistung der Justiz waren die geringen Bewährungsstrafen.

 

Es war eine Art Scheinprozess. Eine Veranstaltung, um den eigentlich notwendigen Hauptprozess nicht durchführen zu müssen.

 

Zum besseren Verständnis: An der offiziellen Version vom Einzeltäter Amri gibt es begründete Zweifel. Der Tunesier war mutmaßlich nicht der Fahrer des Tat-LKWs, zählte aber zu einer größeren Tätergruppierung, die den Anschlag vorbereitet und durchgeführt hat.

 

Eine justizielle Strategie zur Vermeidung eines Breitscheidplatz-Prozesses

 

Seit Jahren zerlegt die Generalstaatsanwaltschaft den Tatkomplex in kleine Portionen. Sie teilt das Täterumfeld und die mutmaßliche Tätergruppierung in einzelne Täter oder kleine Gruppen auf, klagt Tatvorwürfe an, die eher am Rande existieren und verhindert damit den zentralen großen Prozess.

 

Das begann bereits Anfang 2017 wenige Wochen nach dem Anschlag, als vier Mitglieder der ehemaligen Fussilet-Moschee in Berlin-Moabit, von der aus die Tat mutmaßlich geplant und durchgeführt wurde, in Untersuchungshaft genommen wurden: Soufiane A., Emrah C, Resul K. und Feysel H. Von Februar 2018 bis März 2019 lief dann vor dem Kammergericht in Berlin der Prozess gegen sie. Ihnen wurde nicht etwa Mittäter- oder Mitwisserschaft beim Anschlag vom Breitscheidplatz vorgeworfen, sondern lediglich Unterstützung einer terroristischen Vereinigung im Ausland. Sie sollen, so die Anklage, die Absicht gehabt haben, Anfang Dezember 2016 ins Kriegsgebiet des IS zu reisen. Ein Ersatzprozess.

 

Soufiane A. zählte zum inneren Kreis der Moschee. Unter anderem sammelte er Geld für die Miete der Moscheeräume. Er wurde zu drei Jahren und zehn Monaten Haft verurteilt, saß die Strafe ab und ist seit November 2020 wieder auf freiem Fuß.

Emrah C. gehörte dem Vorstand des Moscheevereins an, war Kontaktperson der Polizei und mutmaßlich auch Vertrauensperson des BKA, sprich: eine Polizeiquelle. Emrah C. wurde zu drei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt, Resul K. zu drei Jahren. Beide wurden vorfristig aus der Haft entlassen und in die Türkei abgeschoben.

 

Der vierte Angeklagte, Feysel H., ebenfalls Mitglied jener Reisegruppe von Anfang Dezember 2016, wurde abgetrennt und sein Verfahren schließlich eingestellt. Er wurde in die Psychiatrie eingewiesen. Er war am Abend des Anschlages mutmaßlich in der Fussilet-Moschee, wo auch Amri auftauchte.

 

Im Mai 2019 wurde vor dem Kammergericht, dem obersten Strafgericht Berlins, ein weiterer Prozess gegen ein Fussilet-Mitglied eröffnet:  Magomed-Ali Ch., dem vorgeworfen wurde, zusammen mit Amri und einem Dritten einen Sprengstoffanschlag auf das Gesundbrunnen-Einkaufscenter geplant zu haben. Obwohl es zu keiner Tat kam und auch kein Sprengstoff gefunden wurde, wurde Ch. im Januar 2020 zu fünf Jahren und vier Monaten Haft verurteilt. Der Aktivist war zugleich im sogenannten „DeRad“-Netz (Deradikalisierungsnetzwerk) aufgenommen, einer konspirativen staatlichen Einrichtung, die anschlagsbereiten Islamisten helfen soll, aus der Szene auszusteigen. Mit dabei auch das Landeskriminalamt und der Verfassungsschutz.

Wo Ch. verblieb, wo er seine Haftstrafe absitzt, erfährt man nicht. Das Gericht verweist auf die Bundesanwaltschaft, die für den Strafvollzug zuständig sei. Die Karlsruher Behörde wiederum erklärt, das Strafvollstreckungsverfahren sei ein „nicht-öffentliches Verfahren“, zu dem grundsätzlich keine Auskünfte erteilt würden. Damit verschwindet der Fall hinter einer Nebelwand. Man weiß nicht einmal, ob der Verurteilte tatsächlich noch in Haft ist.

 

Nach Semsettin E. und Jagar S.H. wartet als nächstes der Prozess gegen Husan S.H., dem vorgeworfen wird, mit dem Pass seines Bruders Jagar im Dezember 2016, wenige Tage vor dem Anschlag in Berlin, ins Kriegsgebiet des IS in Nordsyrien gereist zu sein und damit die terroristische Vereinigung IS unterstützt zu haben. Auch Husan verkehrte in der einschlägigen Fussilet-Moschee. Derzeit wird gegen ihn noch ermittelt, Details erfährt man seitens der Staatsanwaltschaft nicht, weil, wie es heißt, dadurch die Ermittlungen gefährdet werden könnten.

 

Nimmt man alle Betroffenen zusammen – Soufiane A., Emrah C., Resul K., Feysel H., Magomed-Ali Ch., Semsettin E., Jagar und Husan S.H. – wird das Umfeld deutlich, in dem sich auch Anis Amri bewegte. Italienische Terrorermittler zählen die Genannten zu einer terroristischen Zelle, die Anschläge geplant haben soll und die an der Aktion auf dem Breitscheidplatz beteiligt gewesen sein soll. Ihr operatives Zentrum sei die ehemalige Berliner Fussilet-Moschee gewesen. Die Terrorspezialisten in Italien kamen auch zu der Überzeugung, dass an der Planung des Anschlags in Berlin auf jeden Fall Soufiane A. und Emrah C. beteiligt gewesen seien.

 

Die Personen sind in der großen Mehrheit Berliner. Einige wurden hier geboren. Sie stehen für den „deutschen Anteil“ am Anschlag vom Breitscheidplatz. Alle wurden abgeurteilt, manche auf Bewährung, aber nicht wegen des Anschlags vom Breitscheidplatz. Deswegen wurde nicht einmal gegen sie ermittelt. Ihre Verfahren erscheinen wie Ersatz- oder Scheinprozesse, wie eine justizielle Strategie zur Vermeidung eines Breitscheidplatz-Prozesses.

 

Was ist mit der Erma-Pistole?

 

Zu dieser Strategie zählt auch das Verhalten der Bundesanwaltschaft, die für die Breitscheidplatz-Ermittlungen verantwortlich ist. Da sind zum Beispiel die Asservate Amris aus Italien, die dort lagerten, weil der angebliche Attentäter in Italien ums Leben kam, erschossen am 23. Dezember 2016 durch zwei Polizisten.

 

Im März 2021 erklärte der Vertreter der Bundesanwaltschaft, Bundesanwalt Horst Salzmann, im Untersuchungsausschuss des Bundestags, seine Behörde werde die Amri-Asservate aus Italien nach Deutschland holen, um sie hier kriminaltechnisch untersuchen zu lassen. Die Intention der BAW laut ihrem Bundesanwalt: Es sollte ausgeschlossen werden, dass jemand anderes als Amri der Täter gewesen sei. Die Behörde reagierte damit auf die aufkommende Skepsis an der Einzeltäterschaft Amris. Und offensichtlich kannte sie schon das Ergebnis dieser Untersuchung. Der Bundesanwalt sagte dann noch, man wolle auch Legendenbildungen vorbeugen, unter denen die Opfer und Hinterbliebenen leiden würden.

 

Bei den Asservaten handelt es sich um die Kleidungsstücke, Rucksack und verschiedene andere persönliche Gegenstände Amris, darunter auch 1000 Euro in bar, vor allem aber auch um die Pistole der Marke ERMA, mit der der polnische Speditionsfahrer in Berlin erschossen worden sein soll und mit der Amri auf die beiden italienischen Polizeibeamten geschossen haben soll, ehe er selber getötet wurde.

 

Seit knapp zwei Jahren gibt die oberste deutsche Ermittlungsbehörde so gut wie keine verbindliche Auskunft zu dem Vorgang. Sie bestätigte lediglich, dass sich die Asservate in Deutschland befänden und hier kriminaltechnisch untersucht würden. Weitere Auskünfte erteilt sie nicht. Die Auswertungen dauerten an, der Sachstand sei unverändert, wann die Auswertung der Asservate abgeschlossen sein werde, könne nicht eingeschätzt werden, heißt jeweils knapp.

 

Vielleicht hängt diese Haltung mit der Erma-Pistole zusammen, die Amri in Italien dabei hatte. Sie soll nämlich, was bisher aber nicht bestätigt ist, in gesäubertem Zustand vorliegen. Trifft das zu, wären an der Waffe Spuren beseitigt worden. Dann stellte sich nicht nur die Frage: warum, sondern auch: wo und wann? Bereits in Italien oder erst in Deutschland? Bereits vor der kriminaltechnischen Untersuchung hier oder danach?

 

Der Generalbundesanwalt muss inzwischen aber auch beantworten, warum er, seiner eigenen deklamierten Fürsorge nach, die Opfer und die Hinterbliebenen „leiden“ lässt.

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8 Kommentare

  1. Zu welcher ethnischen Gruppe zählen die Türken?

    Seit dem Deutschland ihr GG erhielt, hatten die Erzeuger dieser fadenscheinigen Rechtsprechung gute Gründe. Denn nicht nur dieser Fall lässt Zweifel aufkommen zu den gerichtlichen Prozessen, es existieren viele andere die einfach nur tote hinterließ, ob vom Himmel gefallen oder in der Badewanne ertrunken etc.

  2. Auch wenn ich dieser Schnitzeljagd nur begrenzt folgen kann – wurde im Lastwagenführerhaus nicht auch nach dem sog. Anschlag eine von einer NRW-Behörde ausgestellte Duldungsbescheinigung auf den Tunesier Amri gefunden? Oder ist auch dieses „Asservat“ verschwunden? Und ist dieser Amri nun der Massenmörder vom Breitscheidplatz oder macht sich inzwischen strafbar, wer das öffentlich sagt?

  3. @Sent: „Und ist dieser Amri nun der Massenmörder vom Breitscheidplatz oder macht sich inzwischen strafbar, wer das öffentlich sagt?“

    Ich denke, auch Herr Moser hat noch das eine oder andere im Leben vor – von daher wird es auch von ihm keine Feststellungen geben, auf welche man ihn festnageln kann.
    Nichtsdestotrotz finde ich seine langjährige Beharrlichkeit in Bezug auf dieses Thema bemerkens- und äußerst dankenswert. (und wer durch die Blume lesen kann, weiß ohnehin, was er sagen will…)

    1. @testbildtester
      Verstanden. Mag sein. Nur wenn ich so´n langatmig-windigen Beitrag in diesem Netzmagazin lese w i l l ich n i c h t „durch die Blume“ lesen. Compris?

  4. Nein, dieses sogenannte Attentat hat nicht stattgefunden! Beweis: Aussage des Bundesanwalt Beck vor dem Untersuchungsausschuss Berlin vom 3.7.1917. Auszug seiner Aussage zum Hergang:
    „Der Stand im Verfahren wegen des Anschlag stellt sich zurzeit wie folgt dar: Am 19. Dezember 2016 fuhr gegen 20 Uhr in Berlin ein Sattelschlepper Typ Scania nebst Auflieger mit polnischem Kennzeichen, von der Kantstraße kommend, mit einer Geschwindigkeit von ca. 49 km/h in die Einfahrt des Weihnachtsmarktes an der Gedächtniskirche am Breitscheidplatz. Nach 60 bis 80 Metern kam der Lastkraftwagen auf der Budapester Straße zum Stehen. Das Fahrzeug erfasste auf dem Weihnachtsmarkt zahlreiche Personen. Hierdurch wurden unmittelbar oder mittelbar über 60 Personen körperlich oder seelisch verletzt sowie elf getötet. Darüber hinaus wurde Łukasz Robert Urban, der vom Halter des Sattelschleppers als Fahrer eingesetzt worden war, in der Fahrerkabine erschossen. Fahrer des Lastkraftwagens war Anis Amri, der anlässlich einer Personenkontrolle am 23. Dezember 2016 durch italienische Polizisten erschossen wurde.“
    Das ist eindeutig falsch, und müsste als eidesstattliche Erklärung (nach mehr als einem halben Jahr forensischer Untersuchungen) Beck Konsequenzen haben! Denn:
    1. Der Vorgang muss AUF DIE MINUTE GENAU genau festgelegt werden können, da es unzählige Augenzeugen geben muss, dazu noch Ohrenzeugen wie der im Fernsehen aufgetretene Axel Kaiser, Besitzer (Pächter?) der Weihnachtsterrasse, dann die diensttuenden Streifenpolizisten oder Zivilstreifen vor Ort, die nie öffentlich interviewt wurden – wie es in solchen Fällen üblich ist -, oder der Taxifahrer, der angeblich die von Reuters/BILD verbreiteten Vorbeifahrbilder mit der AutoDashCam (mit Zeitstempel) aufgenommen haben soll.

    2. Der LKW kann NICHT VON DER KANTSTRASSE gekommen sein – das wurde aber schon in den ersten Medienmeldungen behauptet! -, da es von dort keinen Zuweg zu dem Teil des Weihnachtsmarktes gab, und auch hätte er vor der roten Ampel evtl. stehen bleiben müssen, aber dann hätte er auch nicht vom Taxifahrer mit der Dashcam gefilmt werden können. (Übrigens sind auch diese Aufnahmen ein Fake, da einerseits zu sehen ist, dass der Schatten eines LKWs nicht auf den Weihnachtsmarkt fuhr und etliche Manipulationen aufweist, einschließlich eines nicht erklärbaren Schnittes. Man kann in wenigen Minuten ein solches „Video“ so erstellen.) Außerdem hätte der LKW dann eine Kurve von 180° in den Weihnachtsmarkt fahren müssen, so dass der Aufleger herumgewirbelt wäre und vieles zerstört hätte.

    3. CA. 49 KM/H GESCHWINDIGKEIT? – schon diese Geschwindigkeitsangabe ist merkwürdig; wenn man angegeben hätte „ca. 50 km/h“, könnte man die Zirka-Angabe verstehen – also von 45 km/h bis 54 km/h -, so aber bedeutet es lediglich 48,5 km/h bis 49,4 km/h. Täuschung durch angebliche Genauigkeit? Wie soll dieser Wert gemessen sein? Auf welcher Strecke hätte der LKW beschleunigt werden müssen; sogar, wenn er von der Hardenbergerstraße und nicht mit fast Null km/h aus der Kantstraße, wie behauptet, gekommen wäre? Allein sein Bremsweg in Richtung Budapester Straße hätte mindestens 15 Meter betragen, der LKW wäre in das Bikini-Haus gerauscht! Allerdings hätte sein automatische Bremssystem schon vorher gewirkt und kaum Schaden anrichten können. Der LKW war mit Aufleger ca. 15 Meter lang, so dass er nicht einmal die Einfahrt mit einer 90°-Kurve hätte durchfahren können, da diese bis zu den Buden höchstens 10 Meter betrug, und er schon vorher Buden zerstört hätte oder zwangsgebremst würde.

    4. NACH 60 BIS 80 METERN KAM DER LASTWAGEN AUF DER BUDAPESTER STRASSE ZUM STEHEN. Allein die Aussage 60 bis 80 Meter ist verstörend, denn eine genauere Angabe ist nach einem halben Jahr forensischer Recherche möglich! Der Unterschied von 20 Metern entsprächen 3 – 4 Budenlängen und ist nicht zu entschuldigen, wobei ohnehin die angebliche Fahrstrecke lediglich 9 Budenlängen betrug. Berechnet man anhand der Poller die Fahrstrecke großzügig, kommt man nicht auf 60 Meter, sondern auf höchstens 35 Meter, erst recht keine 80 Meter!

    5. Warum diese 60 – 80 Meter-Behauptung? Weil auf dieser 35-m-Strecke sich unmöglich die 70 behaupteten Opfer aufgehalten haben können, wie jeder in einer Fußgängerzone in seinem Heimatort überprüfen kann; erst recht nicht bei einem Weihnachtsmarkt, von dem die Gäste langsam nach Hause gingen, da etliche Buden (schon) geschlossen waren. Das zeigt auch das Hollitzer-Video, das gleich nach der Durchfahrt entstanden sein soll, aber nicht mehr auf Youtube zu finden ist.

    6. Es ist keine einzige Bude vollständig zerstört worden, obwohl es zuerst so scheint. Denn die links stehende, angeblich fehlende Bude der LKW-Ausfahrt ist verschoben und schräg gestellt worden. Die zuvor dort stehende Bude ist auf die andere Wegseite versetzt worden, nachdem die beiden dort stehenden Buden akurat um jeweils 90° gedreht wurden, so dass für diese kleinere Bude ausreichend Platz geschaffen wurde. Die nun überflüssige durchsichtige Plane, die das Dach des Durchgangs bildete, wurde zur Seite gelegt. Jedoch bleib ein Standtisch selbst am nächsten Tag noch mitten auf dem Weg stehen!

    7. Der LKW hätte trotz nicht ausgelöster automatischer Bremse und selbst bei einem zu kurzen Bremsweg (warum hätte er eigentlich bremsen sollen?) gar nicht so auf die Budapester Straße gelangen können, denn dann hätte er über die dort auch später zu sehenden Gegenstände wie z. B. einem fast 1m hohen Plastikfass und Kartons und 1 Poller (!) springen müssen!
    Die Frontscheibe ist erst nachträglich zerstört und mit Gegenständen drappiert worden; es gibt Fotos und einen CNN-Bericht, die nur eine gesprungene Frontscheibe ohne Löcher zeigen. Ferner wurde die Plane in der Zeit bis 23 Uhr durch eine Person nach und nach bewusst eingeschnitten und beschädigt, wie man auf Fotostrecken und einem Video sehen kann.

    Somit ist die Aussage des Bundesanwalts Beck für jedermann überprüfbar falsch!

    Dieser Vorgang und sogar die ersten Medienberichte deuten lediglich auf ein vorgegebenes Szenario hin, das entweder eine Stabsübung der Feuerwehr und der Polizei darstellt – der polizeiliche Vorgang ist auch NICHT auf der Polizeiseite veröffentlicht worden wie z. B. die Todesfahrt am 9.6.2022; Nr. 1189 – oder sie war eine BEWUSSTE TÄUSCHUNG! In beiden Fällen können Crisis-Cast-Firmen tätig geworden sein, die ja sogar Zeugenaussagen mitliefern, wie man auf ihren Homepages unter Leistungen nachlesen kann, natürlich mit nur allgemeinen Behauptungen, wie z. B. vollständig zerstörten Buden usw.
    Dieses Szenario konnte, so falsch es war, also weiterhin bestehen bleiben, weil seine Logik für die Darstellung einer Übung oder einer Täuschung irrelevant war! Und der LKW wurde trotz der Brisanz nicht als Asservat behalten, sondern außer Landes geschafft und angeblich vernichtet – man denke an die Asservate früherer RAF-Attentate!

    Wozu, vor allem die Flucht und das Verhalten von Anis Amri? Dann recherchiere selbst, welches Gesetz noch in derselben Woche vom Bundestag beschlossen werden sollte und beschlossen wurde! Das kann diesen Teil der Geschichte erklären .

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