
Kulturstaatsminister Weimer (The European: Das Kartenhaus des Kulturstaatsministers) wollte seinen selbstgesetzten oder vom Bundeskanzler gewünschten Auftrag schnell austesten, linke oder „woke“ Organisationen von Förderungen auszuschließen, wie das auf ihre Weise im Regierungsprogramm auch die AfD in Sachsen-Anhalt vorsieht. Vorangegangen war, dass die CDU/CSU-Fraktion im Frühjahr 2025 politisch nicht gefälligen NGOs das Wasser abgraben wollte.
Vorgelegt wurde eine schriftliche Anfrage an die scheidende Bundesregierung mit 551 Fragen zur Finanzierung und Gemeinnützigkeit zahlreicher Organisationen. Beklagt, aber nicht begründet wurde, dass NGOs wie im Bundesprogramm „Demokratie leben!“ z.B. „Omas gegen rechts“ oder Umweltschutzorganisationen wie der BUND „mit staatlichen Geldern indirekt Politik betreiben“ oder eine „Schattenstruktur“ bilden würden. Man muss natürlich sagen, es geht um die Bekämpfung unerwünschter Politik eher linker Ausrichtung, konservative oder rechte Organisationen, die auch politisch agieren, sind hingegen kein Problem. Im Vordergrund standen etwaige Wahlkampfhilfe oder Beteiligung an Demonstrationen. Die Bundesregierung verwies in ihrer Antwort darauf, dass der Bundesfinanzhof (BFH) mit einer Entscheidung 2019 bestätigt habe, „dass gemeinnützige Organisationen politisch aktiv sein dürfen“. Überdies sei man als Bundesregierung nach dem Grundrecht nicht befugt, „Zuwendungsempfängern in Hinblick auf die Veranstaltung von Demonstrationen Vorgaben zu machen, sofern diese nicht Gegenstand einer Förderung sind“.
Im Zuge dieser Politik hatte Weimer den Vorstoß unternommen, nach dem sogenannten Haber-Verfahren, für das es keine gesetzliche Grundlage gibt, linke Buchhandlungen als Bewerber für den Deutschen Buchhandelspreis 2025 klammheimlich auszuschließen. Ministerien und Bundesbehörden können nach diesem Verfahren, das der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags in einem Gutachten 2022 schon als verfassungsrechtlich bedenklich bewertet hatte, beim Bundesamt für Verfassungsschutz nachfragen, ob „verfassungsschutzrelevante Erkenntnisse“ über Personen oder Organisationen vorliegen, die von der Jury nominiert worden waren. Diese müssen darüber nicht informiert werden, der Verfassungsschutz begründet nicht, sondern antwortet nur mit Ja oder Nein.
Weimer, der log, als er zunächst erklärte, die Jury habe die Buchhandlungen nicht ausgewählt, begründete den Ausschluss in einem Interview mit der Behauptung, es handele sich um „politische Extremisten“. Das wurde ihm vom Berliner Verwaltungsgericht Ende April untersagt. Die Bezeichnung sei „ein Werturteil, für das ein sachgerecht und vertretbar gewürdigter Tatsachenkern fehlt und welches den sachlich gebotenen Rahmen überschreitet“. Begründen konnte er seine Entscheidung peinlicherweise auch vor Gericht nicht – „trotz ausdrücklicher gerichtlicher Nachfrage“.
Die Bundesregierung stellte sich trotzdem hinter Weimer und das Haber-Verfahren: „Das sogenannte Haber-Verfahren hat zum Ziel, im Rahmen der wehrhaften Demokratie die Inanspruchnahme staatlicher Leistungen durch Antragsteller zu verhindern, deren Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung in Zweifel steht. Ein Eingriff in Freiheitsrechte des Artikels 5 des Grundgesetzes ist hiermit nicht verbunden.“
„Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung“
Der Wissenschaftliche Dienst des Bundestags (WD) kam jetzt freilich zu einer anderen Bewertung des seit 2017 eingeführten Haber-Verfahrens. Nach einer Kleinen Anfrage der Linksfraktion wurden für Ministerien bereits 1200 NGOs und 1300 Personen vom Verfassungsschutz beurteilt, seit 2017 sollen es 3600 gewesen sein. Es geht also nicht um eine ausschließlich von der Merz-Regierung betriebene Praxis. In dem Gutachten „Zur Zulässigkeit des Haber-Verfahrens im Bereich der Förderung von Kunst und Kultur“ werden die zwei Bestandteile des Haber-Verfahrens erst einmal getrennt untersucht: die Abfrage durch ein Bundesministerium und die Übermittlung der Antwort des BfV.
Die Abfrage stelle einen Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung dar, aber nicht in den Schutzbereich der Kunstfreiheit. Da der Eingriff, der in Unkenntnis der Betroffenen erfolgt, auf keine „taugliche Ermächtigungsgrundlage“ gestützt werden kann, dürfte das Haber-Verfahren „wegen Verletzung des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung nicht mit dem Grundgesetz vereinbar und somit unzulässig sein“. Was die Übermittlung durch das BfV angeht, sieht der WD zwar Probleme, aber bis auf einen Tatbestand keinen prinzipiellen Einwand, nachdem das Bundesverfassungsschutzgesetz 2022 entsprechend verändert wurde. Das BfV kann danach personenbezogene Daten, die es mit nachrichtendienstlichen Mitteln erhoben hat, an eine inländische öffentliche Stelle zur Vorbereitung, Durchführung oder Überprüfung einer begünstigenden Maßnahme zu übermitteln, wenn dies auf Grund tatsächlicher Anhaltspunkte im Einzelfall zum Schutz der in § 19 Absatz 3 BVerfSchG genannten Rechtsgüter erforderlich ist“.
Zentral in der Argumentation des WD ist, dass beim Haber-Verfahren die Betroffenen „weder vorab noch nachträglich“ informiert werden. Nach dem Bundesverfassungsschutzgesetz müssen die Betroffenen, „sobald eine Gefährdung des Zwecks der Maßnahme und die genannten nachteiligen Auswirkungen auf das Gemeinwesen ausgeschlossen werden können, benachrichtigt werden. Das leitet sich nach WD nach der Rechtsweggarantie von Art. 19 Abs. 4 GG ab. Ohne Benachrichtigung ist ein effektiver Rechtsschutz nicht möglich oder erschwert. Die Konsequenz: „Nach der Rechtsprechung des BVerfG müssten die Betroffenen aber zumindest dann, wenn der Zweck der Maßnahme nicht mehr gefährdet würde, nachträglich von der Überprüfung im Haber-Verfahren in Kenntnis gesetzt werden. Da eine Benachrichtigungspflicht aber selbst für diesen Fall nicht geregelt wird, dürfte die derzeitige Gestaltung des Verfahrens auch gegen die Rechtsweggarantie aus Art. 19 Abs. 4 GG verstoßen.“
Der junge CDU-Abgeordnete Christoph Ploß sieht in dem Kampf gegen angeblich linke Organisationen die Rechtfertigung, vergisst dabei aber, dass es auch konservative und rechte gibt: „In den letzten Jahren wurden immer mehr Steuergelder an linke NGOs verteilt. Seit Langem setze ich mich als Bundestagsabgeordneter dafür ein, dass diese Praxis endlich beendet wird. Denn hart erarbeitete Steuergelder sind für Schulen, Polizei und Investitionen in unsere Infrastruktur da – und nicht zur Finanzierung linker NGOs.“
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Legal – illegal – scheißegal.
Wenn die CDU/SPD verfassungsfeindlich agiert, warum regt die sich dann gehen die Blau raunen auf.
Merke: ihr braucht gar keine Faschisten zu wählen, ihr habt euch eure braune Soße schon lange eingebrockt. So etwa ab 1949.
Weimer, Ploß, et al gehören zu den unerträglichsten Konsorten in Berlin und werden nur noch durch Kiesewetter, Hofreiter, Wadephul, Merz, etc. Übertroffen! Bedauerlich aber wahr!
Von „Links“ kommt eh nichts mehr relevantes, also gehört das meines Erachtens schon längst in die Tonne.
Zu dem was u.a. in der West-Bank und in Gaza passiert (11.08.2026):
„Wir können nichts dagegen tun. Wir können die Absichten hinter diesen Entwurzelungen nicht nachvollziehen. Die Besatzungsmacht hat Olivenbäume entwurzelt, die schon seit der Zeit unserer Großeltern auf unserem Land standen.“ Landwirt Fuad Maqalda. Es wurden dreihundertsechsundzwanzig Olivenbäume nur wenige Wochen vor der Ernte zerstört. Das Militär hat in Zubaba in diesem Jahr 2.950 Olivenbäume zerstört.
Ein Palästinenser in Gaza wird nach zwei Jahren aus der Gefangenschaft nach Hause entlassen und geht davon aus seine Kinder wiederzusehen. Stattdessen bekommt er gesagt dass sechs seiner Kinder bei einem Angriff auf sein Zuhause getötet wurden. Es haben seine Frau und eine verletzte Tochter überlebt. Es stirbt am Tag davor Saba Naim Abdullah Al-Hashash, 13 Jahre, an ihren Schussverletzungen (Al-Mawasi, vom Militär erschossen).
Es gibt Kinder die erkranken mehrfach an den Windpocken und haben bakterielle Infektionen. Über sechzigtausend Kinder haben einen oder beide Elternteile verloren. Es sind mehr als 45.000 Kinder verletzt worden. Es wurden mehr als 21.000 Kinder ermordet.
Es kann weiterhin bei UNRWA für die Kinder ohne Eltern gespendet werden:
https://donate.unrwa.org/int/en/children
Mitmachen bei der Einforderung der Menschenrechte für Palästina.
Über den Völkermord sprechen.