
Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß, der wissen will, wie viele Menschen tatsächlich „an“ dem Virus gestorben sind, scheitert nach sechs Jahren endgültig an der Mauer, die Behörden und Gerichte errichtet haben.
„Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben.“ – Robert Koch Institut, Stand 1.10.2025
„…in Verbindung mit Covid-19 gestorben.“ Eine Formulierung, die unklarer nicht sein könnte und die in gewisser Weise einmalig ist. Sie gibt es nur bei Corona. Formulierungen wie „in Verbindung mit Masern gestorben“ oder „in Verbindung mit einem Herzinfarkt gestorben“, hat man noch nicht gehört. Wie viel Menschen an Corona starben, ist Amtsgeheimnis.
Dieses angeblich aufgeklärte und wohl organisierte Land, genannt Bundesrepublik Deutschland, hat keine Zahl, wie viele Menschen tatsächlich am Sars-Cov 2-Virus gestorben sind. Und das bei dieser einmaligen Pandemie eines nie dagewesenen Killervirus‘. Das entscheidende Datum, um die Gefährlichkeit einer Epidemie zu erkennen, fehlt diesem Land – beziehungsweise kann es nicht vorweisen. Stattdessen vermischt es Menschen, die „an“ Corona gestorben sind, mit Menschen, die „mit“ Corona verstorben sind, also an anderen Ursachen, die aber zur gleichen Zeit mit dem Virus infiziert waren. Doch inzwischen macht sich die Gewissheit breit, dass dieses Land, beziehungsweise seine politische Nomenklatur, die die Führungspositionen besetzt hält, es auch gar nicht wissen will.
Was wir bisher noch nicht wissen, ist: Weiß diese Nomenklatur es tatsächlich nicht oder spielt sie nur vor, es nicht zu wissen? Kennt sie in Wahrheit doch die tatsächliche Zahl der Corona-Verstorbenen, versteckt sie aber, weil sie so niedrig ist, dass das Corona-Regime mit seinen autoritären Maßnahmen seine Legitimität verloren hätte und das ganze Corona-Brimborium von drei Jahren als Betrug entlarvt werden könnte.
Soweit die nötige Vorbemerkung zur Geschichte des Freiburger Rechtsanwaltes Udo Kauß, der sechs Jahre lang versucht hat, von Ämtern, Behörden und Gerichten die Frage beantwortet zu bekommen, wie viele Menschen in Freiburg und Umgebung tatsächlich an dem Coronavirus gestorben sind. Er darf es nicht erfahren. Was das Gesundheitsamt ihm vorlegte, waren – wie beim Robert Koch Institut in Berlin – lediglich vermischte Zahlen von Menschen, die „an und mit Corona verstorben“ sind.
Jetzt, Ende April 2026, erfolgte der letzte Akt des Trauerspiels: Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg schloss den Vorgang endgültig, indem er ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigte und Kauß‘ Antrag auf Zulassung der Berufung zurückwies.
Dass die Gerichte überhaupt ins Spiel kamen, lag daran, dass die Behörden nicht bereit waren, dem Bürger Kauß Auskunft über die Anzahl eindeutiger Coronatoten zu geben und er eine staatliche Gewalt bemühen musste. Dass die Gerichte jedoch für die Behörden entschieden, zeigt wiederum, dass sie sich der von der Exekutive geschaffenen Corona-Ordnung unterordneten und sie mittrugen.
Begonnen hatte der Hindernislauf des Rechtsanwaltes Kauß im April 2020 nach den ersten Corona-Monaten. Kauß fiel auf, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes über die ersten Todesfälle wegen Corona allgemein gehalten waren und unterschiedslos nur von „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ gesprochen wurde. Er erbat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes (LIFG) die Aufschlüsselung der Zahlen nach „an-Covid-verstorben“ und „mit-Covid-verstorben“ sowie, um die Angaben zu überprüfen, um Einblick in die Unterlagen. Was man ihm vorlegte, waren aber keine amtlichen Totenscheine, sondern lediglich 87 Kopien von Todesmitteilungen von Krankenhäusern und Ärzten an das Gesundheitsamt. Und zwar nach den Vorgaben des RKI, nach denen eine laborbestätigte Coronainfektion mit angegeben werden sollte. Es war das Gegenteil dessen, was der Antragsteller Kauß wissen wollte.
Kauß legte Widerspruch ein und verlangte die Vorlage der amtlichen Totenscheine inklusive des vertraulichen Teils, in dem die Todesursache eines Verstorbenen vermerkt ist. Er wollte die Angaben aber nur in anonymisierter Form, damit die Identität der Verstorbenen geschützt bleibe. Das Regierungspräsidium Freiburg wies den Widerspruch zurück und erklärte, Todesursachen genießen eine besondere Schutzwürdigkeit. Auch in anonymisierter Form sollten die Totenscheine nicht eingesehen werden können, weil trotzdem Rückschlüsse auf die Identität einer konkreten Person gezogen werden könnten. Das regle das Bestattungsgesetz, das Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz habe.
„Kein öffentliches Informationsinteresse“
Im August 2020 erhob der Jurist Kauß Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf Herausgabe der Unterlagen, um die Zahl der Coronatoten zu erfahren. Gleichzeitig beantragte er zusätzlich eine einstweilige Anordnung. Die einstweilige Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg ab. Kauß zog daraufhin vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, doch auch von dort kam ein Negativbescheid, der inhaltlich den Behördenbescheiden Recht gab: Todesursachen seien vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Das gelte auch für eine anonymisierte Form. Es handelte sich nebenbei um denselben Senat des VGH, der später, Ende April 2026, den endgültigen Schlussstrich unter den Vorgang zog.
Im September 2020 legte Jurist Kauß nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Nun wurde es bizarr. Kauß brachte das Schreiben fristgerecht am letzten Tag nach Karlsruhe und gab es persönlich an der Wache des Gerichtsgebäudes ab. Die Poststelle bestätigte das Eingangsdatum. Dennoch erklärte das höchste deutsche Gericht, die Beschwerde sei „verfristet“ eingegangen, sprich: verspätet, und wies sie zurück.
Das Hauptsacheverfahren blieb derweil vor dem VG Freiburg anhängig. In der Klageerwiderung des Landratsamtes auf das Auskunftsbegehren des Bürgers Udo Kauß vom Mai 2021 findet sich eine bemerkenswerte Passage. Die Behörde behauptet, es liege bei der Frage der Corona-Todesursache „kein öffentliches Informationsinteresse“ vor, das den Schutz der personenbezogenen Daten der Verstorbenen überwiege. Das ist politisch argumentiert und gewichtet, lässt man außer Betracht, dass es mutmaßlich auch noch falsch ist. Man kann davon ausgehen, dass das öffentliche Informationsinteresse an Corona ungebrochen ist. Das kann man selbst bei den Behörden ablesen. So teilte im April 2024 das Gesundheitsamt Freiburg mit, dass seit dem 1. Februar 2020 in Freiburg 327 Menschen und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 423 Menschen „mit oder an Covid-19 verstorben“ seien.
Am 30. Juli 2024 verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg die im August 2020 erhobene Klage von Udo Kauß gegen das Land Baden-Württemberg und seine Ämter – und gab den Behörden Recht. Im Dezember 2024 wandte sich Kauß erneut an den VGH in Mannheim und beantragte die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg. Eineinhalb Jahre später, jetzt im April 2026, kam der Beschluss: „Abgelehnt“.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründet seine ablehnende Entscheidung unter anderem folgendermaßen: Der Kläger, Udo Kauß, habe keine Begründung für die grundsätzliche Bedeutung der Sache dargelegt, warum der Frage eine „über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme“. Auch das ist politisch argumentiert, wie seitens des Landratsamtes. Man könnte sagen, dass der Bürger Kauß es wissen möchte, reiche aus, ihm diese Informationen zu geben. Aber zu verneinen, dass die Frage, wie viel Coronatote es tatsächlich gab, von allgemeinem Interesse ist, ignoriert nicht nur die Debatte in der Gesellschaft, sondern auch die Bedeutung der Frage für die Legitimität der Coronamaßnahmen. Damit wird der Corona-Ausnahmezustand in gewisser Weise auf den Kopf gestellt. Was damals unter Corona bedeutungsvoll und zwingend gewesen sein soll, soll heute nach Corona keine Rolle mehr spielen?
Wie unqualifiziert und substanzlos die Auseinandersetzung um die Zahl der Coronatoten nach wie vor geführt wird, kann man ständig erleben, sogar in Kreisen derjenigen, die es wissen müssten oder beruflich erfahren könnten, zum Beispiel die etablierten Medien. Jedes Jahr von neuem entdecken sie im Herbst eine Coronavirusvariante und versuchen einen neuen Ausnahmezustand herbei zu trommeln. Im Herbst 2025 verbreiteten zahlreiche Medien zum Beispiel die Überschrift „Deutlich mehr Menschen haben Covid“. Wenn man den Artikel überprüfte, ergab sich das Gegenteil. Gegenüber 2024 waren deutlich weniger Menschen mit Corona infiziert, und Corona lag 2025 nur an dritter Stelle mit elf Prozent der an einer Erkältung Erkrankten.
Ich konfrontierte die Kollegen der Stuttgarter Zeitung, die den Artikel ebenfalls gedruckt hatten, mit dem Widerspruch und erhielt vom verantwortlichen Redakteur der Wissensseite folgende Antwort: „In der Sache kann ich Ihnen natürlich nur Recht geben; die Zahl der Corona-Fälle ist im Vergleich zu Grippe und Erkältung tatsächlich verschwindend gering. Nichtsdestotrotz stimmt die Überschrift aber trotzdem. (…) Und an einer Erkältung ist im Gegensatz zu Corona (und auch der Grippe) in Deutschland noch nie jemand gestorben. Und darum ging es uns im Kern ja auch. Darauf hinzuweisen, dass eine Erkrankung, die noch vor Jahren täglich Tausende von Menschen in Deutschland dahinraffte und in Sorgen versetzte, nach wie vor nicht ausgemerzt und vollständig kontrollierbar ist.“
Der Kollege scheint nicht zu realisieren, was er da schreibt: „Täglich tausende dahingerafft“ – also mindestens 30.000 jeden Monat. Das Corona-Regime und seine Träger gründen auf Glauben und nicht auf Wissen. Und die Ämter und Gerichte sorgen dafür, dass das so bleiben soll. Der Beschluss des VGH in der Sache Kauß gegen das Land Baden-Württemberg beziehungsweise das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist übrigens „unanfechtbar“.
Ähnliche Beiträge:
- Die Wissenschaften fünf Jahre nach Corona
- Wie die Linke zum Mainstream-Problemfall wurde
- „Bleiben Sie auf Abstand. Bleiben Sie zuhause. Bleiben Sie gesund.“
- Medien trommeln wieder: „Deutlich mehr Menschen haben Covid“
- Vom Corona-Schock zur Dauerkrise




Für was braucht es dann überhaupt noch eine Judikative, wenn sie die Exekutive nicht kontrollieren will? Jedenfalls hat das was hierzulande praktiziert wird, nichts mehr mit Recht und Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Bei einem Durschnittsalter von 84 Jahren (offizielle Angabe des RKI) bei im Zusammenhang mit Corona verstorben Menschen, war auch schon im März 2020 klar, dass das Virus und die Pandemie nicht zu einem verfrühten Ableben der Bevölkerung führen kann.
Aller Maßnahmen waren reine Willkür und illegal. Was aber auch schon damals von der Justiz in rechtsbeugender Weise gedeckt wurde.