
Der Freiburger Rechtsanwalt Udo Kauß, der wissen will, wie viele Menschen tatsächlich „an“ dem Virus gestorben sind, scheitert nach sechs Jahren endgültig an der Mauer, die Behörden und Gerichte errichtet haben.
„Im Laufe der Pandemie sind bis Juni 2023 rund 174.400 Menschen in Verbindung mit COVID-19 gestorben.“ – Robert Koch Institut, Stand 1.10.2025
„…in Verbindung mit Covid-19 gestorben.“ Eine Formulierung, die unklarer nicht sein könnte und die in gewisser Weise einmalig ist. Sie gibt es nur bei Corona. Formulierungen wie „in Verbindung mit Masern gestorben“ oder „in Verbindung mit einem Herzinfarkt gestorben“, hat man noch nicht gehört. Wie viel Menschen an Corona starben, ist Amtsgeheimnis.
Dieses angeblich aufgeklärte und wohl organisierte Land, genannt Bundesrepublik Deutschland, hat keine Zahl, wie viele Menschen tatsächlich am Sars-Cov 2-Virus gestorben sind. Und das bei dieser einmaligen Pandemie eines nie dagewesenen Killervirus‘. Das entscheidende Datum, um die Gefährlichkeit einer Epidemie zu erkennen, fehlt diesem Land – beziehungsweise kann es nicht vorweisen. Stattdessen vermischt es Menschen, die „an“ Corona gestorben sind, mit Menschen, die „mit“ Corona verstorben sind, also an anderen Ursachen, die aber zur gleichen Zeit mit dem Virus infiziert waren. Doch inzwischen macht sich die Gewissheit breit, dass dieses Land, beziehungsweise seine politische Nomenklatur, die die Führungspositionen besetzt hält, es auch gar nicht wissen will.
Was wir bisher noch nicht wissen, ist: Weiß diese Nomenklatur es tatsächlich nicht oder spielt sie nur vor, es nicht zu wissen? Kennt sie in Wahrheit doch die tatsächliche Zahl der Corona-Verstorbenen, versteckt sie aber, weil sie so niedrig ist, dass das Corona-Regime mit seinen autoritären Maßnahmen seine Legitimität verloren hätte und das ganze Corona-Brimborium von drei Jahren als Betrug entlarvt werden könnte.
Soweit die nötige Vorbemerkung zur Geschichte des Freiburger Rechtsanwaltes Udo Kauß, der sechs Jahre lang versucht hat, von Ämtern, Behörden und Gerichten die Frage beantwortet zu bekommen, wie viele Menschen in Freiburg und Umgebung tatsächlich an dem Coronavirus gestorben sind. Er darf es nicht erfahren. Was das Gesundheitsamt ihm vorlegte, waren – wie beim Robert Koch Institut in Berlin – lediglich vermischte Zahlen von Menschen, die „an und mit Corona verstorben“ sind.
Jetzt, Ende April 2026, erfolgte der letzte Akt des Trauerspiels: Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg schloss den Vorgang endgültig, indem er ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigte und Kauß‘ Antrag auf Zulassung der Berufung zurückwies.
Dass die Gerichte überhaupt ins Spiel kamen, lag daran, dass die Behörden nicht bereit waren, dem Bürger Kauß Auskunft über die Anzahl eindeutiger Coronatoten zu geben und er eine staatliche Gewalt bemühen musste. Dass die Gerichte jedoch für die Behörden entschieden, zeigt wiederum, dass sie sich der von der Exekutive geschaffenen Corona-Ordnung unterordneten und sie mittrugen.
Begonnen hatte der Hindernislauf des Rechtsanwaltes Kauß im April 2020 nach den ersten Corona-Monaten. Kauß fiel auf, dass die Mitteilungen des Gesundheitsamtes über die ersten Todesfälle wegen Corona allgemein gehalten waren und unterschiedslos nur von „im Zusammenhang mit dem Coronavirus“ gesprochen wurde. Er erbat unter Berufung auf das Informationsfreiheitsgesetz des Landes (LIFG) die Aufschlüsselung der Zahlen nach „an-Covid-verstorben“ und „mit-Covid-verstorben“ sowie, um die Angaben zu überprüfen, um Einblick in die Unterlagen. Was man ihm vorlegte, waren aber keine amtlichen Totenscheine, sondern lediglich 87 Kopien von Todesmitteilungen von Krankenhäusern und Ärzten an das Gesundheitsamt. Und zwar nach den Vorgaben des RKI, nach denen eine laborbestätigte Coronainfektion mit angegeben werden sollte. Es war das Gegenteil dessen, was der Antragsteller Kauß wissen wollte.
Kauß legte Widerspruch ein und verlangte die Vorlage der amtlichen Totenscheine inklusive des vertraulichen Teils, in dem die Todesursache eines Verstorbenen vermerkt ist. Er wollte die Angaben aber nur in anonymisierter Form, damit die Identität der Verstorbenen geschützt bleibe. Das Regierungspräsidium Freiburg wies den Widerspruch zurück und erklärte, Todesursachen genießen eine besondere Schutzwürdigkeit. Auch in anonymisierter Form sollten die Totenscheine nicht eingesehen werden können, weil trotzdem Rückschlüsse auf die Identität einer konkreten Person gezogen werden könnten. Das regle das Bestattungsgesetz, das Vorrang vor dem Informationsfreiheitsgesetz habe.
„Kein öffentliches Informationsinteresse“
Im August 2020 erhob der Jurist Kauß Klage vor dem Verwaltungsgericht Freiburg auf Herausgabe der Unterlagen, um die Zahl der Coronatoten zu erfahren. Gleichzeitig beantragte er zusätzlich eine einstweilige Anordnung. Die einstweilige Anordnung lehnte das Verwaltungsgericht Freiburg ab. Kauß zog daraufhin vor den Verwaltungsgerichtshof in Mannheim, doch auch von dort kam ein Negativbescheid, der inhaltlich den Behördenbescheiden Recht gab: Todesursachen seien vertraulich und nicht zur Veröffentlichung bestimmt. Das gelte auch für eine anonymisierte Form. Es handelte sich nebenbei um denselben Senat des VGH, der später, Ende April 2026, den endgültigen Schlussstrich unter den Vorgang zog.
Im September 2020 legte Jurist Kauß nun Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht ein. Nun wurde es bizarr. Kauß brachte das Schreiben fristgerecht am letzten Tag nach Karlsruhe und gab es persönlich an der Wache des Gerichtsgebäudes ab. Die Poststelle bestätigte das Eingangsdatum. Dennoch erklärte das höchste deutsche Gericht, die Beschwerde sei „verfristet“ eingegangen, sprich: verspätet, und wies sie zurück.
Das Hauptsacheverfahren blieb derweil vor dem VG Freiburg anhängig. In der Klageerwiderung des Landratsamtes auf das Auskunftsbegehren des Bürgers Udo Kauß vom Mai 2021 findet sich eine bemerkenswerte Passage. Die Behörde behauptet, es liege bei der Frage der Corona-Todesursache „kein öffentliches Informationsinteresse“ vor, das den Schutz der personenbezogenen Daten der Verstorbenen überwiege. Das ist politisch argumentiert und gewichtet, lässt man außer Betracht, dass es mutmaßlich auch noch falsch ist. Man kann davon ausgehen, dass das öffentliche Informationsinteresse an Corona ungebrochen ist. Das kann man selbst bei den Behörden ablesen. So teilte im April 2024 das Gesundheitsamt Freiburg mit, dass seit dem 1. Februar 2020 in Freiburg 327 Menschen und im Landkreis Breisgau-Hochschwarzwald 423 Menschen „mit oder an Covid-19 verstorben“ seien.
Am 30. Juli 2024 verhandelte das Verwaltungsgericht Freiburg die im August 2020 erhobene Klage von Udo Kauß gegen das Land Baden-Württemberg und seine Ämter – und gab den Behörden Recht. Im Dezember 2024 wandte sich Kauß erneut an den VGH in Mannheim und beantragte die Zulassung der Berufung gegen das Urteil des VG Freiburg. Eineinhalb Jahre später, jetzt im April 2026, kam der Beschluss: „Abgelehnt“.
Der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim begründet seine ablehnende Entscheidung unter anderem folgendermaßen: Der Kläger, Udo Kauß, habe keine Begründung für die grundsätzliche Bedeutung der Sache dargelegt, warum der Frage eine „über den Einzelfall hinausgehende Bedeutung zukomme“. Auch das ist politisch argumentiert, wie seitens des Landratsamtes. Man könnte sagen, dass der Bürger Kauß es wissen möchte, reiche aus, ihm diese Informationen zu geben. Aber zu verneinen, dass die Frage, wie viel Coronatote es tatsächlich gab, von allgemeinem Interesse ist, ignoriert nicht nur die Debatte in der Gesellschaft, sondern auch die Bedeutung der Frage für die Legitimität der Coronamaßnahmen. Damit wird der Corona-Ausnahmezustand in gewisser Weise auf den Kopf gestellt. Was damals unter Corona bedeutungsvoll und zwingend gewesen sein soll, soll heute nach Corona keine Rolle mehr spielen?
Wie unqualifiziert und substanzlos die Auseinandersetzung um die Zahl der Coronatoten nach wie vor geführt wird, kann man ständig erleben, sogar in Kreisen derjenigen, die es wissen müssten oder beruflich erfahren könnten, zum Beispiel die etablierten Medien. Jedes Jahr von neuem entdecken sie im Herbst eine Coronavirusvariante und versuchen einen neuen Ausnahmezustand herbei zu trommeln. Im Herbst 2025 verbreiteten zahlreiche Medien zum Beispiel die Überschrift „Deutlich mehr Menschen haben Covid“. Wenn man den Artikel überprüfte, ergab sich das Gegenteil. Gegenüber 2024 waren deutlich weniger Menschen mit Corona infiziert, und Corona lag 2025 nur an dritter Stelle mit elf Prozent der an einer Erkältung Erkrankten.
Ich konfrontierte die Kollegen der Stuttgarter Zeitung, die den Artikel ebenfalls gedruckt hatten, mit dem Widerspruch und erhielt vom verantwortlichen Redakteur der Wissensseite folgende Antwort: „In der Sache kann ich Ihnen natürlich nur Recht geben; die Zahl der Corona-Fälle ist im Vergleich zu Grippe und Erkältung tatsächlich verschwindend gering. Nichtsdestotrotz stimmt die Überschrift aber trotzdem. (…) Und an einer Erkältung ist im Gegensatz zu Corona (und auch der Grippe) in Deutschland noch nie jemand gestorben. Und darum ging es uns im Kern ja auch. Darauf hinzuweisen, dass eine Erkrankung, die noch vor Jahren täglich Tausende von Menschen in Deutschland dahinraffte und in Sorgen versetzte, nach wie vor nicht ausgemerzt und vollständig kontrollierbar ist.“
Der Kollege scheint nicht zu realisieren, was er da schreibt: „Täglich tausende dahingerafft“ – also mindestens 30.000 jeden Monat. Das Corona-Regime und seine Träger gründen auf Glauben und nicht auf Wissen. Und die Ämter und Gerichte sorgen dafür, dass das so bleiben soll. Der Beschluss des VGH in der Sache Kauß gegen das Land Baden-Württemberg beziehungsweise das Landratsamt Breisgau-Hochschwarzwald ist übrigens „unanfechtbar“.
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Für was braucht es dann überhaupt noch eine Judikative, wenn sie die Exekutive nicht kontrollieren will? Jedenfalls hat das was hierzulande praktiziert wird, nichts mehr mit Recht und Rechtsstaatlichkeit zu tun.
Bei einem Durschnittsalter von 84 Jahren (offizielle Angabe des RKI) bei im Zusammenhang mit Corona verstorben Menschen, war auch schon im März 2020 klar, dass das Virus und die Pandemie nicht zu einem verfrühten Ableben der Bevölkerung führen kann.
Aller Maßnahmen waren reine Willkür und illegal. Was aber auch schon damals von der Justiz in rechtsbeugender Weise gedeckt wurde.
Ich wiederhole hier mal meine These, dass in Europa frühzeitig ‚Omicron‘ freigesetzt wurde, während in China SarsCoV2019 ‚ausbrach‘.
Mir ist wie gesagt kein Fakt bekannt, der dieser These widersprechen wurde, aber eine Menge Fakten ergeben Reim, die sonst einer anderen Erklärung bedürften.
„Und darum ging es uns im Kern ja auch. Darauf hinzuweisen, dass eine Erkrankung, die noch vor Jahren täglich Tausende von Menschen in Deutschland dahinraffte…. “
Das ist natürlich ein völlig bizarres Statement. Nicht 1000 täglich, sondern sogar „täglich Tausende Dahingeraffte“ würde -hochgerechnet aufs ganze Jahr 2020- bedeuten: 700 000… 1 Mill. … Millionen Corona-Tote…? Tatsächlich weist selbst die staatliche Statista-Agentur für das Jahr 2020 ca. 985 000 Sterbefälle in D. aus. Nach dieser Logik habe es in 2020 eigentlich nur Corona als Todesursache gegeben.
Waren es nicht sogar Milliarden, alleine in Deutschland? Habe ich damals gelesen. Von offizieller Stelle.
Was bedeutet es: »Der Verwaltungsgerichtshof von Baden-Württemberg schloss den Vorgang endgültig, indem er ein Urteil des Verwaltungsgerichtes Freiburg bestätigte und Kauß‘ Antrag auf Zulassung der Berufung zurückwies«?
Heißt das, dass die EU niemals wieder mit dieser Frage belästigt werden darf?
Ist eine Demokratie denn nicht zur Auskunft über ihre Handlungen verpflichtet?
Die einzige Chance die ich noch sehe ist die, dass US-Gerichte sich einschalten, denn dann können sich die deutschen Richter nicht mehr so ohne Weiteres herausreden.
Skandalös ist , dass man mit dem Argument „die Massnahmen haben doch Tausenden das Leben gerettet“ ( angeführt von u. a. Lauterbach, Drosten und weiteren Bundesverdienstkreuz-Trägern) bis heute verhohnepipelt wird und die Täter sich dreist aus jeder Verantwortung stehlen dürfen, jetzt noch hochrichterlich abgesegnet!
Genau – man redet sich das allgemein schön. Das gilft gegen
a) das blöde Aufwachen, wenn man merkt dass man verhohnepipelt wurde https://overton-magazin.de/top-story/amtsgeheimnis-corona-tote/#comment-391339
b) gegen Strafverfolgung. Das ist nämlich die logische Konsequenz, wenn die Tatsachen dann ans Licht geholt werden.
Aber kein Problem, das wird noch geschehen.
Die Behörden wissen doch gar nicht wieviel Coronatote es wirklich gab.
Wenn man von den mit Midalozam sedierten den Intubierten getöteten Patienten mal absieht, wurde doch jedem, der einmal positiv getestet war und wann auch immer verstarb, der Coronazettel, ohne weitere Überprüfung, da Obduktionen ja ebenfalls verboten waren an den Fuß gehängt.
Zitat. „Die Behörden wissen doch gar nicht wieviel Coronatote es wirklich gab.“
Deshalb besteht ja auch „kein öffentliches Informationsinteresse“. Dabei könnte dann vielleicht herauskommen, dass nicht nur bei den Inzidenzen gepfuscht wurde, sondern auch bei der Zählung der Corona-Toten geschludert und geschlampt wurde. Das könnte die Bürgerinnen und Bürger doch verunsichern und unsere Regierung und die Richterinnen und Richter, die im unserem demokratischen Rechtsstaat im Namen des Volkes Recht sprechen wollen das nicht.
Ein Freund von mir hatte in der Corona-Zeit zwei Lungenembolien und das ohne Corona-Virus. (Im Krankenkaus wurde er jedesmal 20x auf Corona untersucht.) Beim ersten Mal dauerte es mehr als 6 Stunden bis die Ärzte die Ursache der Schmerzen herausgefunden haben. Mein Freund hatte vor Corona nämlich vor Corona noch nie eine Lungenembolie und hat auch keine Lungenembolie mehr gehabt seit er bei der Arbeit keine Maske mehr tragen muss.
Nehmen wir an, er wäre (vor der Untersuchung im Krankenhaus) an der Lungenembolie verstorben. Da stellt sich dann die Frage, ob sich der Rechtsmediziner auch 6 Stunden Zeit genommen hätte, um die wahre Ursache herauszufinden oder ob auf dem Totenschein gestanden hätte: Covid 19 und fertig! Der nächste bitte.
Das wäre sicher nicht geschehen. Meine Mutter ist damals im Krankenhaus verstorben und es wurde sogar nochmal nach ihrem Tod ein PCR-Test durchgeführt, in der Hoffnung dass er doch noch positiv ist und das Krankenhaus bei der Krankenkasse mehr abrechnen kann.
Zitat: „Kein öffentliches Informationsinteresse“
Die Richterinnen und Richter, die von der Allgemeinheit alimentiert werden (und das verglichen mit einem Rettungssanitäter, einem Elektriker oder einer Erzieherin nicht schlecht) und in diesem „demokratischen und sozialen Bundestaat“ (siehe Art. 20 GG von 1949) im Namen des Volkes Recht sprechen, hätten auch sagen können: „Halt dein Maul!“
Aber das klingt nicht schön oder? Außerdem hätte das irgendwas undemokratisches und könnte manche Bürgerinnen und Bürger in diesem demokratischen Land zum Beispiel an die ehemalige DDR erinnern. Das zweite „D“ in der Abkürzung DDR steht bzw. stand bekanntlich für „Demokratie“ und auch in der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik gab es Richterinnen und Richter. Wahlen gab es da auch. Warum sagen dann fast alle immer, die DDR wäre ein Unrechtsstaat gewesen?
Woher wissen die Damen und Herren, die im demokratischen und sozialen Bundesstaat Deutschland 2026 im Namen des Volkes Recht sprechen, dass kein öffentliches Interesse besteht? Haben die Damen und Herren das Volk befragt oder eine Umfrage gemacht und 2.000 oder 3.000 repräsentativ ausgewählte Vertreterinnen, Vertreter und Diverse dieses Volkes befragt bzw. gefragt? Das hätte man machen können. So teuer ist eine Umfrage nicht. Das kostet weniger als 10 Übungsgranaten für den Kampfpanzer Leopard II und die sind schnell verschossen. Das dauert nur wenige Minuten. Eine richtige Granate für den Leo ist selbstverständlich wesentlich teuerer. Da kann ein einzelner Schuss (!) schon 10.000 Euro und mehr kosten. Spezialmunition kann auch doppelt so teuer sein. Das sind schließlich keine Silvesterböller. Aber man gönnt sich ja sonst nichts in diesem demokratischen und sozialen Bundesstaat.
Keine Toten in den Strassen. Eine historische Unterbelegung der Intensivstationen. Wer Tote sucht, muss bis zur “Impfung” warten. Dann ging es so richtig los, aber Hallo!
Passend dazu..
https://www.financialexpress.com/world-news/us-news/us-govt-funded-over-120-biolabs-in-30-countries-tulsi-gabbard-makes-explosive-claim/4266423/
Ich persönlich hatte Corona auch schon im Dezember 2019 und das war garantiert nicht die „leichte“ Variante. Ich arbeitete in der Zeit in direkter Nähe zu einer Außenstelle des Robert Koch Institutes..
Natürlich will der Staat nicht, dass es im Zuge der Corona Verbrechen zu einer Aufklärung kommt denn dann müssten da ja personelle Konsequenzen folgen. Deswegen hält man dicht um die eigenen Posten, das Einkommen und die Macht zu sichern.
In einer Demokratie dürfte das eigentlich nicht sein da das Volk als Souverän einen Anspruch auf diese Daten hat.
Mfg Makrovir
Dazu habe ich zwei Fragen, wie haben Sie festgestellt, dass es Corona war, und wie haben Sie festgestellt, welche Variante es war, bzw dass es nicht die ‚leichte‘ (welche leichte ) Variante war?
Vielen Dank
2. Versuch
Wissen konnte Ich es zur damaligen Zeit natürlich nicht. Es wurde aber im Nachhinein ziemlich klar was mich da erwischt hatte, vor allem aufgrund der ziemlich typischen Symptome.
@name
Es war nicht die letzte Infektion die Ich hatte und die nachfolgenden Infektionen waren wesentlich weniger schwer. Aber das wäre auch durch Immunisierung durch Vorerkrankung zu erklären. Insofern ist meine Einschätzung da wohl sehr subjektiv aber Ich hatte sehr den Eindruck als ob sich die späteren Infektionen weniger aggressiv verhalten haben..
Mfg Makrovir
merci.
Diese Symptome können natürlich genauso auch bei Grippen auftreten, insofern finde ich es schwer, dh unmöglich, das zu beurteilen. Kenne allerdings Leute die es schwer im Winter 2020 erwischt hatte wo ich mich such fragte ob es Corona war, wo es von der Symptomatik auch gepasst hätte.
Im deutschen Sprachraum ist halt problematisch dass Grippe und grippaler Infekt so oft verwechselt werden, dass vielen nicht klar ist was eine Grippe ausmachen kann, und was „schwer“ in diesem Kontext medizinisch bedeutet.
Ich hatte Corona zum ersten mal erst letztes Jahr, Omikron, hatte mich dennoch 3 Wochen ausser Gefecht gesetzt. Allerdings war ich auch vorher mal mit einer anderer Vireninfektion auf Isolierstation hospialisiert, kenne also auch schwere Infekte. Ich halte es für unmöglich anhand der Symtome sicher auf Corona zu schliessen, wäre also mit der Einschätzung vorsichtig. Ausschliessen kann man es genauso wenig.
Über die Beantwortung der oben an dich gerichteten Fragen von @name, würde auch ich mich riesig freuen.
Seit wann ist Corona eine Krankheit?
So, und was soll ich zu dieser einfachen Frage noch schreiben? Geschafft 100.
Diese Aufforderung hat mir ein Arzt zugestellt.
„Nicht immer einfach ist die Festlegung, ob eine schwer vorerkrankte Person am Ende an COVID-19 gestorben ist. Im Regelfall wird dies aber der Fall sein bei Versterben während der akuten Infektionsphase oder bei entsprechend schwerem Verlauf auch mit zeitlichem Verzug.
Anlassbezogen ist bei unklaren Fällen/begründetem Verdacht eine POST MORTEM SARS-CoV-2 Testung, auch in Bezug auf das Kontaktpersonenmanagement, sinnvoll.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ulrich Wagner
Landratsamt Karlsruhe
Gesundheitsamt
Abteilungsleiter Gesundheitsschutz
http://www.landkreis-karlsruhe.de“
Dabei geht es offensichtlich, um den Nachweis von Antikörpern, die natürlich bei vielen Menschen vorhanden waren.
Die Diagnose „an oder mit Corona gestorben“ ist so viel wert wie „an oder mit Fußpilz gestorben“. In beiden Fällen müsste man von der schwereren Krankheit ausgehen. Covid würde dann entfallen.
Wer bis jetzt noch nicht verstanden hat, was gespielt wurde, wird es auch in Zukunft nicht kapieren, und sich darauf berufen, dass seine Großmutter an Covid gestorben sei.
Das ist ja der entscheidende Punkt, „an oder mit Corona verstorben“ kann heißen:
1. Das Covid-Virus ist die alleinige Ursache für den Tod gewesen.
2. Das Covid-Virus ist nicht die maßgebliche Ursache für den Tod gewesen, hat den Tod jedoch beschleunigt.
3. Falls das Covid-Virus den Tod nur beschleunigt hat, wie lange hätten die Betroffenen voraussichtlich noch gelebt: vier Wochen, vier Monate lang oder noch länger?
4. Die betroffenen Menschen hatten das Covid-Virus, wären aber auch ohne das Virus kurz- oder mittelfristig verstorben.
Dazu kommen folgende Fragen:
1. Wurde in allen „Corona-Todes“-Fällen eine Autopsie gemacht
2. In den Fällen, in denen eine Autopsie durchgeführt wurde: In wie vielen Fällen wurde zweifelsfrei festgestellt, dass der Verstorbene kerngesund war und nur das Virus für den Tod in Frage kommt?
3. Falls keine Autopsie gemacht wurde, wie wurde das „Corona-Virus“ diagnostiziert: Mit einer Blutuntersuchung oder einem „Test“, der in 30 oder 40 Prozent der Fälle ein falsches Ergebnis liefert.
Diese Fragen muss bzw. müsste man beantworten bzw. beantworten können, um die einschneidenden Maßnahmen und die Hetzkampagnen gegen Maßnahmenkritiker zu rechtfertigen:
– Ausgangsbeschränkungen
– Quarantänemaßnahmen
– Kontaktverbote
– Berufsausübungsverbote
– Maskenzwang
– Schließung von Gaststätten, Kinos usw.
– Mobbing und Hetze gegen Ungeimpfte
– Hetze gegen maßnahmenkritische Bürger
– Diffamierung von Maßnahmenkritikern als „Querdenker“
– Sanktionierung und Entlassung von Mitarbeitern, die sich weigern, impfen zu lassen
Hinzukommt die (ökonomische) Frage, wer sich mit den Maßnahmen (inkl. „Impfung“) eine goldene Nase verdient hat und wer das alles bezahlt hat? Möglicherweise auch bezahlt mit gesundheitlichen Einschränkungen durch die sogenannte „Impfung“, falls die „Impfung“ doch nicht so „risikolos“ war wie das behauptet wurde.
Diese Fragen stellen aber Ex-ARD-Journalistinnen wie Sarah Frühauf („Na, herzlichen Dank an alle Ungeimpften“), die jetzt zur Sprechern im Bundesinnenministerium des Inneren befördert wurde, aber auch die Journalisten der gleichgeschalteten privaten Konzernmedien (BILD, FAZ, RTL, SZ usw.) , sozialdemokratische „Gesundheitsökonomen wie Karl Lauterbach und Waschlappengrüne Politiker nicht, weil sie das nicht wissen wollen.
Es geht schon lange nicht mehr um Wahrheitsfindung und wissenschaftlichen Erkenntnisgewinn, es geht hier um Narrative und diese Narrative dürfen in dieser „Demokratie“ weder hinterfragt noch kritisiert werden.
Bezeichnend für die Propaganda der Maßnahmenbefürworterinnen und -befürworter ist die Tatsache, Kritiker als „Covid-Leugner“ und „Covidioten“ zu bezeichnen und nicht als Maßnahmenkritiker. Das ist ein ganz gewaltiger Unterschied, ob man etwas leugnet oder etwas kritisiert.
Von rückgratlosen und opportunistischen Richterinnen und Richtern, die vorgeben, in diesem „demokratischen und sozialen Bundesstaat“ (Art. 20 GG) auf dem Boden des Grundgesetzes von 1949 zu stehen und im Namen des Volkes (= aller Bürgerinnen/Bürger) Recht zu sprechen, wird die politische und mediale Hetze gegen Maßnahmenkritiker inzwischen auch noch nachträglich legitimiert und legalisiert.
Nicht die Hetze der Maßnahmenbefürworter gegen kritische Bürgerinnen/Bürger ist heutzutage im „demokratischen“ Deutschland strafbar. Nein, die legitime, berechtigte und begründete Kritik von Bürger an Politikern, Journalisten und sogenannten „Wissenschaftlern“ ist strafbar.
Der Gipfel der Scheinheiligkeit und Doppelmoral: Man treibt die Wähler damit auch noch in die Arme einer sozialdarwinistischen rechten „alternativen“ Partei. Die AfD ist nicht die Wurzel des Problems, die AfD ist das Sympton einer pseudodemokratischen und asozialen Politik der bürgerlich-konservativen Mitte.
Ein Teil dieser „Mitte“ bezeichnet sich auch noch als „links“, trampelt aber permanent mit ihren Sandalen auf dem Grundgesetz herum bis ein stinkender brauner Brei mit kleinen demokratischen Klößen und einer riesigen Portion Blaukraut als Beilage daraus wird. Dazu gibt es woken Rotwein, als Nachspeise eine regenbogenfarbene Süßspeise und als Abschluss einen gegenderten Schnaps aus dem Hause Anti-Antisemitismus.
Willkommen in der autoritären Fassadendemokratie. Bis zur totalitären Diktatur sind es nur noch wenige Schritte. Adolf Hitler und der Blutrichter Roland Freisler sind 1933 weder vom Himmel gefallen noch aus der Hölle hervorgekrochen. 1945 nach dem „Endsieg“ konnte bzw. wollte sich die Witwe von Roland Freisler nicht mehr niemand mehr daran, fast niemand wollte sich mehr daran erinnern. Da war dann der größte „Vogelschiss“ (Alexander Gauland, AfD) der deutschen Geschichte, der Braune aus den Kampfstiefeln aus Braunau am Inn, ganz allein für den Zweiten Weltkrieg, den Holocaust, die Euthanasie, die konzentrierten Lager, die Trümmerhaufen und die vielen Leichenberge verantwortlich.
Noch Fragen Hauser? Nein Kienzle. Die öffentlich-rechtlichen „Bedürfnisanstalten“ (Georg Schramm) von ARD bis ZDF sagen: Bitte weitergehen, hier gibt es nichts mehr zu fragen und auch nichts mehr zu sehen.
97% der Menschen tragen das Epstein Barr Virus in sich. Wer eine neue „Pandemie“ will um Menschen einzusperren, zu drangsalieren und zu terrorisieren muss nur alle auf EBV testen. Schon gibt es die erforderlichen Fälle und Todesfälle. Krebs, Herzinfarkt, Motorrad Unfall- Egal. Der Patient ist an EBV verstorben. Es gibt genug Leute, die erneut darauf reinfallen.
Man hatte damals Obduktionen verboten, bis auf einen der sich nicht dran hielt. Das sagt doch eigentlich schon alles.
Man kann Fehler machen, aber etwas bewußt machen ist kein Fehler das ist Vorsatz.
Wer soll wo Obduktionen verboten haben? Gibt es dafür irgendeinen Beleg, Link, o.ä.? Und wer soll sich dann nicht daran gehalten haben?
Sie waren nicht verboten, das RKI hatte empfohlen Autopsien auf ein Minimum zu beschränken dh idR nicht durchzuführen, eine Richtlinie von der es inzwischen abgewichen ist.
Ich enthalte mich einer Bewertung, eine Autopsie ergibt im multimorbidem Fall auch nicht notwendig eine eindeutige Antwort, wäre aber natürlich dennoch aufschlussreich und wissenschaftlich auswertbar.
Mich beschäftigt seit je vielmehr, warum jeder eine ganz feste Meinung bzw Glauben hat, aber niemand auch nur eine annährende Ahnung hat oder haben will oder kann, und es kaum jemand zu geben scheint der Fakten wissen will. Weder damals noch heute.
Mich würde mal die Psychologie hinter diesem Phänomen interessieren.
Denn solange das so ist, kann es keine Aufklärung geben, und „sie“ können mit „euch“ weiter machen was sie wollen.
Ihr habt es nicht besser verdient, dass man so mit euch umgeht.
Mehr muss man eigentlich zum Thema Gewaltenteilung, Rechtsstaat, unabhängige
Justiz, usw., in D nicht wissen. Dafür gibt es
keine Rechtfertigung ausser Vertauschung
und zwar zentral organisierte Vertuschung.
Man nehme alle Verschwörungstheorien
diesbezüglich, multipliziere diese mit Faktor
10 und man ist recht nahe..
Es ist ganz klar, wo die Brandmauer gegen die Wahrheit verläuft. Im Bekanntenkreis, den Medien und natürlich auch in den Gerichten ist zu beobachten, dass kein Geimpfter damit konfrontiert werden will, dass am Ende die Querdenker möglicherweise DOCH den besseren Riecher hatten, weil sie misstrauisch blieben:
https://imgflip.com/i/797g73
Ein wissenschaftliches, von der Statistik nicht erfasstes Problem, lässt sich auch im Nachgang nicht juristisch klären. Viel Mühe die in ein Scheingefecht investiert wurde.
In Holland läuft zu denselben Fragen ein Berufungsverfahren „ninefornews.nl -De overheid houd vaccinatie- en sterftecijfers …..13.06.2026″ (niederländisch“)