Ärzteschaft will Cannabis wieder verbieten lassen

Cannabis-Pflanze. Bild: DSC_0147/CC BY-2.0

Auf dem jüngsten Ärztetag wurden auch härtere Regeln für medizinisches Cannabis gefordert.

Letzte Woche fand in Hannover der 130. Deutsche Ärztetag statt. Dort diskutieren Vertreterinnen und Vertreter der Landesärztekammern medizinische Themen. Rund 250 waren es dieses Mal. Und ganz oben auf der Agenda standen suchtmedizinische und drogenpolitische Themen.

Das Beschlussprotokoll vom 15. Mai umfasst stolze 740 Seiten. Darin kommt 36-mal das Wort „Alkohol“ und gar 54-mal „Cannabis“ vor. Vor allem über letzteres Thema wurde ordentlich gestritten.

Konsummuster

Wir erinnern uns, dass mit dem damaligen SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerade ein erfahrener Mediziner und Wissenschaftler für die 2024 erreichte Teillegalisierung kämpfte: Der Cannabiskonsum stieg trotz Verboten seit Jahren, wodurch sich die Gesundheitsrisiken und Kriminalität erhöhten.

Die Justiz wurde – trotz der Ausnahmen für „geringe Mengen“ zum Eigenbedarf – mit schließlich über 500.000 Verfahren pro Jahr belastet. Für den bloßen Besitz drohten bis zu fünf Jahre Freiheitsstrafe, das gleiche Strafmaß wie für Körperverletzung.

Diese Strafandrohung konnt nicht verhindern, dass sich der Cannabiskonsum in Deutschland von 2012 bis 2021 von 4,5 auf 8,8 Prozent fast verdoppelte. Das bezieht sich auf Erwachsene, die die Substanz mindestens einmal im Jahr gebrauchten. Bei den starken Konsumierenden verdreifachte sich der Konsum sogar von 0,5 auf 1,5 Prozent.

In den USA hatte der Cannabiskonsum um 1980 seinen Höhepunkt. Er fiel dann stark ab, um seit den 1990ern vor allem bei den jungen Erwachsenen wieder zu steigen. Bei den Minderjährigen ist die Droge in jüngerer Zukunft aber weniger beliebt.

Aufgrund der starken Kommerzialisierung, auch mit fragwürdiger Werbung von Cannabis zum Beispiel zur Krebsheilung oder als Vorbeugung gegen Demenz, hat es in manchen Regionen in den USA inzwischen sogar Alkohol als die am häufigsten gebrauchte Substanz überholt. Der Konsum von Alkohol und Tabakprodukten ist weltweit sowieso seit Jahren rückläufig.

Doch wie man es auch dreht und wendet: Der Konsum psychoaktiver Substanzen, angefangen beim Kaffee und anderen koffeinhaltigen Getränken, ist gesellschaftlich verbreitet und somit „normal“. Und da haben wir noch gar nicht von der steigenden Verwendung von Schmerzmitteln oder dem extremen Anstieg bei den Psychopharmaka gesprochen – so werden heute zum Beispiel Substanzen, die gegen Depressionen helfen sollen, elfmal so häufig verschrieben wie noch in den 1980ern. Trotzdem (oder darum?) scheinen die Probleme mit depressiven Störungen immer größer zu werden.

Wissenschaft dafür, Wissenschaft dagegen?

Angesichts dieser Ausgangslage ist fraglich, ob die Fokussierung auf eine einzelne Substanz in drogenpolitischen Diskussionen sinnvoll ist. Dennoch haben die Delegierten der Ärzteschaft jetzt vor allem Cannabisprodukte aufs Korn genommen und dazu auf dem Ärztetag mehrere Beschlüsse verabschiedet.

Mit gleich zweien davon wird der Gesetzgeber dazu aufgefordert, „die Teillegalisierung von Cannabis zurückzunehmen“ (Beschlüsse II-4 und II-20). Vor allem mit Blick auf den allseits bemühten Kinder-, Jugend- und Gesundheitsschutz sei „die Teillegalisierung von Cannabis ein Fehler“. Dass man in der Verbotsphase vor dem 1. April 2024 kein tragfähiges Konzept hatte, besser mit dem Substanzkonsum umzugehen, wird hier verschwiegen.

Nach all der Evidenz, die Lauterbach und seine Mitstreiter für die Teillegalisierung anführten, verwies man hier auf „eine aktuelle Studie aus Bayern“, die den Anstieg von psychischen Problemen im Zusammenhang mit Cannabis dokumentiere.

Diese Zahlen – das sollte die Ärzteschaft eigentlich wissen – dokumentieren aber nur, dass sich Mediziner häufiger mit solchen Problemen befassen. Das kann schlicht daran liegen, dass nach Aufhebung des Verbots mehr Menschen mit Drogenproblemen Hilfe suchen. Das ist eigentlich eine gute Sache, wird hier aber gegen die Teillegalisierung angeführt.

Stichwort Jugendschutz

Außerdem wurde bedauert, dass nun weniger Jugendliche wegen Cannabiskonsums von den Gerichten zu therapeutischen Maßnahmen verurteilt würden. Dabei ist das Mittel für Minderjährige in Deutschland nach wie vor verboten.

Die Ärztinnen und Ärzte seien daran erinnert, dass das strafrechtliche Verbot das schärfste und letzte Mittel des liberalen Rechtsstaats ist. Zur verfassungsrechtlichen Prüfung gehört auch, dass eine Maßnahme erforderlich ist. Das ist sie aber nur dann, wenn es keine milderen, (mindestens) gleich geeigneten Mittel zum Erreichen eines Zwecks gibt.

Ob man also den Cannabiskonsum für alle Bürgerinnen und Bürger verbieten dürfte, um Minderjährige anders zu behandeln, ist damit fraglich. Schon ein Blick ins Nachbarland Niederlande ist hier aufschlussreich: Während der Besitz von geringen Mengen für den Eigenbedarf bei Erwachsenen in der Regel nicht strafrechtlich verfolgt wird, kommt es bei Jugendlichen immer zur Anzeige.

Gesetzlich ist das sehr einfach zu regeln. Aber damit käme man auf die größere Frage, ob Drogenverbote überhaupt funktionieren. Wie wir oben schon sahen, stieg der Cannabiskonsum trotz der Verbote. Abwasseruntersuchungen in mehreren Städten dokumentierten zudem, dass die Teillegalisierung im Allgemeinen wenig änderte. Zur Erinnerung:

„Aussagekräftiger als die auf Selbstauskünften beruhenden Befragungen sind Abwasseruntersuchungen. Diese hat man in elf Städten unmittelbar vor (Dezember bis März 2024) und nach (Mai 2024 bis Mai 2025) der Entkriminalisierung vorgenommen. Das Ergebnis ist ein Unentschieden: Zwar nahm der Cannabiskonsum in Chemnitz, Magdeburg, Nürnberg und Rostock leicht zu. Doch in Frankfurt am Main, Potsdam und Saarbrücken änderte sich nichts und in Dresden, Greifswald, Hannover und Mainz nahm der Konsum sogar leicht ab.“ (im Menschenbilder-Blog im September 2025)

Medizinisches Cannabis

Ginge es nach der Ärzteschaft, würde auch der medizinische Konsum von Cannabisprodukten wieder eingeschränkt. Seit der Streichung der Substanz aus der Verbotsliste des Betäubungsmittelgesetzes, dominieren hier große Online-Anbieter und -Apotheken den Markt.

Es gab zwar ein paar Urteile wegen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz. Doch an der prinzipiellen Möglichkeit, durch das Ausfüllen einer Frageliste Cannabis von pharmazeutischer Qualität bestellen zu können, hat sich bisher nichts geändert. Das ist auch der CDU unter Führung der heutigen Gesundheitsministerin ein Dorn im Auge, die hierzu eine Gesetzesänderung vorbereitet.

Die Ärzteschaft kritisiert passend hierzu: „Die Vermutung liegt nahe, dass auch Freizeitkonsumierende Cannabis über z. B. telemedizinische Plattformen und mit ihnen kooperierende Versandapotheken beziehen, die den Erwerb teilweise nur durch die Beantwortung eines Fragebogens möglich machen“ (Beschluss II-2). Die Verwendung dieser Produkte als Genussmittel gilt hier automatisch als „Missbrauch“.

Allerdings geben mit 82 Prozent mehr als vier von fünf Konsumierenden an, Cannabis als Mittel zur Entspannung zu verwenden. Die Ärzteschaft sollte nicht ignorieren, dass Stress- und Burnout-Beschwerden immer mehr zunehmen. Daher lässt sich meiner Meinung nach keine harte Grenze zwischen medizinischem und Freizeitkonsum ziehen.

Auch das Erleben schöner Gefühle, mit 64 Prozent der zweithäufigste genannte Grund, gehört zu einem guten und gesunden Leben dazu. Wer das bezweifelt, der möge sich in Erinnerung rufen, wie die Ärzteschaft selbst, in Form der Verfassung der Weltgesundheitsorganisation, den Zustand der Gesundheit definiert. (Nämlich als vollständiges, auch psychosoziales Wohlbefinden.) Dazu kommt die medizinische Verwendung von Cannabis im engeren Sinn, etwa um besser zu schlafen, Schmerzen zu behandeln oder das spezifische Leiden einiger Krankheiten zu lindern.

Autonomie oder Bevormundung?

Ein (wieder) erschwerter Zugang zu medizinischem Cannabis dreht sich damit auch um die Frage der Autonomie oder Bevormundung. Inwieweit sollen, dürfen und können die Menschen selbst über ihren Konsum psychoaktiver Substanzen entscheiden?

Geht man mit der Mehrheit der Delegierten auf dem Ärztetag, dann reicht die Autonomie hier nicht sehr weit: Man müsse „den besonderen Risiken von Medizinalcannabis im Therapieverlauf gerecht“ werden und darum, erstens, mindestens einmal pro Quartal persönlichen Patienten-Arzt-Kontakt haben und, zweitens, ein umfassenderes Versandverbot einführen (Beschluss II-12).

Das wirft aber die Frage auf, inwiefern hier ein legitimes Ziel verfolgt wird: Wie wir schon sahen, wird Cannabis ohnehin konsumiert, ganz unabhängig von seinem rechtlichen Status. Die Online-Anbieter nutzen eher das Unvermögen des Gesetzgebers aus, eine praktikable Regelung einzuführen.

Nicht jeder hat die Geduld, erst eine Pflanze zu züchten. Da schon eine davon schnell mehr als die zulässigen 50 Gramm für den Besitz zu Hause abwirft, werden diese Personen zudem wieder schnell kriminalisiert. Sie müssten die überschüssige Ernte eigentlich sofort unbrauchbar machen und vernichten. Viele dürften davon Freunden und Bekannten etwas abgeben – was allerdings illegal ist und von Verbotsbefürwortern zum Schwarzmarkt gezählt wird, selbst wenn hierfür gar nicht bezahlt wird.

Hausgemachte Probleme

Den Anbauvereinigungen wurden durch die komplexen Regeln und behördliche Maßnahmen vor Ort viele Steine in den Weg gelegt. Ich warnte schon vor der Teillegalisierung vor einem „Bürokratiemonster„. Heute kritisieren dann Drogenpolitiker, dass die Vereinigungen nur einen Bruchteil der Nachfrage bedienen können und es weiterhin einen Schwarzmarkt gibt. So beißt sich die Katze in den eigenen Schwanz.

Die große Beliebtheit der Online-Anbieter belegt vor allem den großen Bedarf in der Erwachsenenbevölkerung an sicherem und qualitativ hochwertigem Cannabis. Wenn Ärzteschaft und Verbotspolitiker hier den Zugang wieder einschränken, wird es mit zwangsweise zu neuen Problemen kommen.

Zudem ist nach über zwei Jahren nicht ersichtlich, was verpflichtende, persönliche Informationsgespräche mit dem Arzt verbessern würden – außer deren Einnahmen, versteht sich. Zumindest dem Anschein nach gehen heute schon die allermeisten Konsumierenden vernünftig mit ihren Cannabisprodukten um.

Ob die geplante Einschränkung der Telemedizin überhaupt mit EU-Wettbewerbsrecht und der Berufsfreiheit vereinbar ist, ist außerdem fraglich. Hier zeichnen sich komplexe Gerichtsverfahren ab. Und die Online-Anbieter haben inzwischen gut verdient.

Gutes Ende oder Odyssee?

Der Deutsche Ärztetag hat in der Sache natürlich keine gesetzgeberische Kompetenz. Diese liegt hier beim Bundestag und nachrangig dem Bundesrat. Es ist aber abzusehen, dass man auch in der parlamentarischen Debatte auf die genannten Beschlüsse verweisen wird: „Schaut her, die Ärztinnen und Ärzte fordern sogar noch schärfere Regeln!“ Zumindest die Unionsparteien und die AfD dürften sich daher über Steilvorlage der Mediziner aus Hannover freuen.

Ob die Drogengesetzgebung irgendwann zu einem guten Ende kommen wird oder eine Odyssee bleibt, muss sich zeigen. Dass Verbote hier in der Regel nicht funktionieren und oft nachteilige Effekte haben, wurde auch von Delegierten auf dem Ärztetag angemerkt. Die Beschlüsse zeigen aber, dass dies nicht die Sichtweise der Mehrheit ist – jedenfalls nicht der dort vertretenen Ärztinnen und Ärzte.

Es sei noch einmal daran erinnert, dass die Prohibitionspolitik die Probleme zu oft vergrößert hat. Dabei stand ein Cannabisverbot erst gar nicht zur Debatte und wurde vor rund 100 Jahren erst durch einen diplomatischen Kuhhandel beschlossen.

Bei den Opioiden ist die Bilanz noch einmal ernüchternder, da viele Ärztinnen und Ärzte jahrelang an deren Verbreitung mitverdient haben. Richtig tödlich wurde das aber erst, als die Politik in den USA auf das gesellschaftlich-medizinische Problem mit Verboten reagierte. Vielen in die Abhängigkeit getriebenen, früheren Patienten blieben dann nur noch illegale und gefährlichere Quellen. Wie glaubwürdig ist es da, jetzt vor dem – eher geringen – Abhängigkeitsrisiko von Cannabis zu warnen?

Vor der eigenen Haustür kehren

In etwa zeitgleich mit dem Bericht über den 130. Ärztetag erschien im Deutschen Ärzteblatt ein Interview mit Katja Just, der kommissarischen Direktorin des Instituts für Klinische Pharmakologie an der Aachener Uniklinik. Zu problematischem Dauerkonsum von Medikamenten heißt es darin:

„Auch andere Arzneimittel finden sich oftmals in der Dauermedikation, ohne ausreichende Evidenz, zum Teil konträr zu aktuellen Leitlinienempfehlungen und auch unabhängig von der vom Patienten empfundenen Wirksamkeit. Dies betrifft typischerweise Benzodiazepine und Z-Substanzen, kann aber auch diverse Analgetika, etwa Opioide in der Dauermedikation bei bestimmten Schmerzentitäten, betreffen.“ (Univ.-Prof. Dr. med. Katja Just)

Schlaf-, Schmerz- und angstlösende Mittel, die weder im Einklang mit der Evidenz und den Richtlinien, noch den Bedürfnissen der Patientinnen und Patienten verschrieben werden – die Ärzteschaft könnte dieses Problem mit Substanzkonsum direkt und selbst lösen. Und auch die Politik könnte sich darauf besinnen, ob es keine dringlicheren Probleme gibt, als gegen die psychoaktive Wahl von gut 10 Prozent der erwachsenen Bevölkerung zu kämpfen.

Warum verschreiben sie dann selbst so viele Medikamente mit Abhängigkeitspotenzial entgegen den Richtlinien?

Der Artikel wurde zuerst auf dem Blog „Menschen-Bilder“ des Autors veröffentlicht. Zum Thema siehe vom Autor: „Die Cannabis-Protokolle. Medizin, Politik und Wissenschaft auf dem Prüfstand“. Zuletzt erschien von ihm das BuchPerspektiven aus der Depressions-Epidemie. Was Depressionen sind und wie man sie behandelt“.

Stephan Schleim

Stephan Schleim ist studierter Philosoph und promovierter Kognitionswissenschaftler. Seit 2009 ist er an der Universität Groningen in den Niederlanden tätig, zurzeit als Assoziierter Professor für Theorie und Geschichte der Psychologie. Sein Schwerpunkt liegt in der Erforschung von Wissenschaftsproduktion und –kommunikation. Schleim ist Autor mehrerer Bücher zu Neurowissenschaften, Psychologie und Philosophie.
Bild: Elsbeth Hoekstra
Mehr Beiträge von Stephan Schleim →

Ähnliche Beiträge:

38 Kommentare

  1. In das medizinpolitische, kriminologische und polizeitheoretische Zeugs mag ich mich nicht einmischen, aber ich teile gern die Gründe dafür mit, daß ich seit einem halben Jahr regelmäßiger User bin, ohne höhere Dosen zu brauchen (mildes Marijuana).
    – Es ist eine zuverlässige, die Schlafphasen nicht störende Einschlafhilfe.
    – Es erlaubt mir, mit Genuß zu wichsen, statt das zu erleiden.
    – Es hilft gegen meine Miktionsbeschwerden, erspart mir die für mein Empfinden schauerlichen (v.a. langzeitlich) Nebenwirkungen der entsprechenden Pharmaprodukte.
    – Es erlaubt mir bei Wunsch (das sind dann extra-Dosen), mit Genuß und Freude meine Bewegungsabläufe zu pflegen, deren Elastizität unter altersgemäßem Verfall, Brachlegung im Winter (wg. artritischer Symptome) leiden, weil ich Training um des Trainings willen nicht immer, aber doch häufig hasse.

    Da hat keine Polizei, keine Krankheitsverwaltung, keine imperiale Nutzviehhaltung was zu maulen!

    1. Das handhabe ich als Morbus Bechterew-Patient genauso. Ich war super happy, als ich 2020 einen Arzt gefunden hatte, der das Zeug verschreibt. Nach der Teillegalisierung habe ich mich selbst versorgt. Cannabis ermöglicht mir ein normaleres Leben mit weniger Entzündungen, Schmerzen und Schlafbeschwerden. Mir geht es richtig gut im Gegensatz zu anderen Menschen mit dem gleichen Krankheitsbild.

  2. „Wir erinnern uns, dass mit dem damaligen SPD-Gesundheitsminister Karl Lauterbach gerade ein erfahrener Mediziner und Wissenschaftler“

    Das ist jetzt aber hoffentlich als schlechter Scherz gedacht gewesen? Wenn Lauterbach eines garantiert nicht ist, dann ein „erfahrener Mediziner und Wissenschaftler“. Er ist Gesundheitsökonom und gnadenloser Lobbyist. Wer zahlt bestimmt, was er öffentlich sagt.

    Wenn er eine „Impfung“ verkaufen soll, die keine ist, und ein völlig unbekanntes (und wie sich herausgestellte, sehr hohes) Risiko für die Gesundheit der damit behandelten Menschen darstellt, dann schwafelt er auch von „nebenwirkungfsfreier Impfung“, der man sich nicht verweigern dürfe, nur um Monate später so im Nebensatz einzuräumen, daß er das selber nicht geglaubt, und einfach nur so gesagt hätte.

    Der als Minister anfang 2022 im Handstreich die Genesenen-Zeit von 6(5) auf 3(2) Monate verkürzte, während die Schweiz sie gerade von auf 12 (11) Monate verlängert hatte, weil eine Erkrankung offenbar eine viel effektivere Immunität bescherte, als die von Lauterbach vermarktete „Impfung“. Und das zwei Monate, bevor er die Pandemie „für beendet“ erklärte, ohne das RKI zu konsultieren. Die erfuhren es aus den Medien.

    Oder der eine „Studie“ gegen tierische Fette unterstützte, die Pflanzenfette als Alternative bewarb, und von Mazola gesponsort wurde.

    Der als Minister im Bundestag auf die Frage, was er denn über die mit Bakterien-DNA-verunreinigten Covid-„Impfstoffe“ wisse, den Fragesteller in herablassender Weise belehrte, „daß der wohl einer Fehlinformation aufgesessen sei, da die Impfstoffe nicht mit DNA, sondern mit RNA hergestellt würden“.

    Und so weiter. Und der jetzt gerade als Mitglied einer Kommission der WHO den weltweiten gesundheitlichen Notstand ausrufen will, in dessen Zuge massiv öffentliche Meinungsbekundungen zensiert werden sollten, und das mit der Begründung „Klimawandel“.

    Ein Mensch, der sich mehrfach selbst als „Epidemiologen“ bezeichnete, ohne die entsprechende Ausbildung zu haben, und der als Minister einen „Corona Expertenrat“ ernannte, also eine politische Kommission zu einer weltweiten Epidemie (das ist die Definitioin eine Pandemie), in der kein einziger Epidemiologe vertreten war.

    Soll ich weitermachen?

    https://www.hintergrund.de/allgemein/der-karlatan-eine-serie-von-hintergrund/

    1. Ja, das ist wirklich unglaublich, so etwas hier lesen zu müssen! Genauso wie „Konsumierende“ statt Konsumenten usw.
      Bin ich hier etwa doch falsch? 🤔

  3. Beim Beschluss des Ärztetages geht es lediglich darum den Patienten möglichst abhängig vom Arzt zu halten. Man könnte es auch Wahrung der eigen Geschäftsinteressen nennen.
    Das Verschreiben von Drogen ist ein Monopol auf das die Ärzteschaft nur ungern verzichtet.

    1. Vor allem, wenn es für das fleißige Verschreiben bestimmter Medikamente auch noch Provisionen gibt.
      Diese unheilige Allianz aus Ärzteschaft und Pharmaindustrie ist natürlich daran interessiert, ihr lukratives Geschäftsmodell nicht durch eine natürliche, frei verfügbare und wesentlich preiswertere Alternative gefährden zu lassen.
      Wie stark der Einfluss dieser als Pharmakonzerne getarnten Drogenkartelle auf die Politik ist, hat man während der Corona-Plandemie an Lauterbach, Spahn, vdLeyen und etlichen anderen Consigliere erkennen können.

    2. Dessen bin ich mir nicht so sicher. Deutsche Ärzte leiden ja nun nicht an Patientenmangel und von Geldmangel wird auch nicht berichtet. Ich habe aber auch keine bessere Erklärung dafür, was sie bewegt. Jetzt wissen ja die Wenigsten, was bei diesem Ärztetag noch so diskutiert wurde und wir Kennen nur den Artikel. Aber von „Patientenwohl“ habe ich da nichts gelesen. Jetzt will ich nicht so tun, als wäre ich so naiv zu glauben, dass das das grundlegende Ziel des Standes ist. Aber sie könnten ja wenigstens so tun, als ob. Damit man sich besser fühlt. Gras braucht man dann wieder, wenn man bei seinem Hausarzt – wohl dem, der einen hat – viele Stunden gewartet hat, ohne Ergebnis nach fünf Minuten mit einer Überweisung zu einem Facharzt wieder rauskommt und weiß, dass er diesen beschissenen Termin so bald nicht bekommen wird. Wenn überhaupt.
      Gras soll beruhigen? Könnte nützlich sein.
      Vor unser aller Augen bricht das deutsche Gesundheitswesen zusammen, keine Sau versucht, dem Einhalt zu gebieten und deutsche Ärzte sorgen sich um ein Cannabisverbot, dass, da habe ich keinen Zweifel, eh nichts ändern wird.

      Auch wenn ich deine These nicht zu teilen vermag, verstehen kann ich das alles nicht mehr.

      1. Man sollte den einzelnen Arzt nicht mit der Standesvertretung verwechseln. Der Standesvertretung geht es um die Wahrung des Verschreibungsmonopols.

  4. Ach diese Ärzte, soll wieder ordentlich Dreck geraucht werden?

    Vor der Legalisierung roch es es oft sehr merkwürdig wenn Leute neben dir gekifft haben, seit der Legalisierung zieht sich fast niemand mehr diesen Dreck rein.

  5. Ich möchte hier einige Unterschiede zwischen Cannabis und Alkoholkonsum darlegen, die nur selten besprochen werden.
    1 Alkoholkonsumenten bemerken sehr wohl die Schädlichkeit ihres Abusus und machen deshalb Trinkpausen. Mir sagte ein Wirt, dass er vier Wochen keinen Alkohol trinke, bevor er einen Vertrag unterschreibe. Cannabisabhängige sind jedoch völlig uneinsichtig und behaupten, Cannabis sei gesund. Das ist m. E. ein ganz gravierender Unterschied
    Alkoholiker schämen sich – Cannabiskonsumenten rechtfertigen sich. Weil die Gesellschaft Alkoholkonsum und Probleme erkennt, aber Cannabiskonsum oft nicht erkannt und verharmlost wird, weil er nicht so auffällig ist, wird er häufig toleriert.
    Cannabis verändert die Selbstwahrnehmung stärker. Viele merken gar nicht, wie sehr sie sich verändert haben. Andere gehen zum Psychotherapeuten und behaupten, sie hätten eine Depression. Wenn dieser ihnen sagt, sie hätten aber ein amotivationales Syndrom, gehen sie zu einem anderen, der darauf reinfällt.

    2. Tests zeigen eindeutig, dass Cannabis die Fähigkeit zur Entfernungs- und Geschwindigkeitsabschätzung beeinträchtigt, und das macht es für Autofahrer, Piloten, Gabelstaplerfahrer und alle sicherheitskritischen Berufe gefährlich.
    Die Einschränkungen sind messbar, reproduzierbar und treten auch dann auf, wenn sich Konsumenten subjektiv „fit“ fühlen.

    3. Ein entscheidenden Unterschied ist, der in der Forschung tatsächlich bestätigt wird:
    Alkoholkonsumenten merken in der Regel, dass sie betrunken sind – Cannabiskonsumenten dagegen oft nicht, dass sie beeinträchtigt sind. Betrunkene lassen sich deshalb nachhause fahren, Kiffer sagen, komm ich fahr dich heim.

    4. Besondern schädlich ist die starke Ideologisierung
    Cannabis hat eine Subkultur, die seit Jahrzehnten sagt:
    „Cannabis ist harmlos.“
    „Cannabis ist Medizin.“
    „Cannabis ist natürlich.“
    „Alkohol ist das eigentliche Gift.“
    Diese Narrative wirken als Schutzschild gegen Kritik.

    1. Es gibt offenbar neben „gefühltem Wissen“ auch „anekdotisches Wissen“. Das erkennt man an Sätzen wie „Ich kenne…“ oder „Es gibt da…“
      „Alkoholiker schämen sich – Cannabiskonsumenten rechtfertigen sich.“ Wo haben Sie denn diese Weisheit her?
      Apropo anekdotisch: Neulich beim Schützenfest bei mir in der Nähe. Cannabis-Konsum verboten, dafür gaben sich die BiertrinkerInnen dermaßen die Kante, dass sie ab Anbruch der Dunkelheit kotzten wie die Reiher.
      Aber das ist bekanntlich keine „Subkultur“, sondern anerkannter Teil der Gesellschaft.

      1. Alles was ich behauptet habe, ist statistisch belegt, und wurde von mir nur anekdotisch etwas ausgeschmückt. Und deine Anekdote von kotzenden Alkoholkonsumenten bestätigt meine Behauptung, dass sie merken, wenn sie betrunken sind. Und dein Beitrag bestätigt, das chronische Cannabiskonsumenten nicht merken, wenn sie bekifft sind.

        1. Ein sehr maßgeblicher Unterschied besteht darin, daß ein Alkoholkonsument dir u.U. für deine Behauptungen** eins aufs Maul gibt, ein Cannabis-Konsument wird dich eher auslachen.

          Es handelt sich um Lügen, weil Beschreibungen des gesellschaftlich verbreiteten Gebrauches, der von den Genussmitteln gemacht wird. Das sind allesamt keine Drogenwirkungen – ja, das trifft auch eine Herabsetzung der Reaktionsfähigkeit unter Canabis-Einfluss. Sie ist vermeidbar, wenn einer so blöd (oder so halbprofessionell) ist, sie unterbinden zu wollen, im deutlichen Unterschied zu zahlreichen verordneten Medikamenten, mit denen ihr erleichtert Fahrzeuge bewegt.
          Das Einzige, was nach meiner Erfahrung anscheinend unvermeidlich unter Cannabis-Einfluß leidet, ist das Lage- oder Situationsbewußtsein.
          Aber bitteschön, ich hab nichts dagegen, daß du mit deinen Lügen hausieren gehst, enthalten sie doch sehr wohl Warnungen vor unzuträglichen bis schädlichen Gebrauchsweisen von Cannabis, und gegen die Alkoholwerbung eines Bierdimpfes gibt es schwerlich ein besseres Gegenmittel, als sein Auftreten.

    2. @Torwächter
      Aber ist es nicht eher so, dass jeder über sein Leben, also auch seine Sehnsüchte, seine Fluchten, die Risiken, die er eingeht, selbst, ohne gouvernantenhafte Bevormundung des Staates entscheiden können sollte?
      Sicherlich ist nichts gegen Regeln/Gesetze einzuwenden, die die anderen vor ungewollter Risikoteilhabe schützen, aber sonst?
      Wer Risiko-Bergsteiger sein will – soll es tun
      Wer Extrem-Fasten liebt, soll es tun
      Wer sich vollfrisst – soll es tun
      usw. usf
      Ja, es gibt Suchtverhalten – dafür gibt es Ärzte und Psychologen – es ist eine Krankheit, so etwa Bulimie, Alkoholismus, Drogensucht, Spielsucht… Wer davon geheilt werden will, kann sie aufsuchen – wer nicht, geht unter: Auch das sollte jeder nach seiner facon selbst für sich entscheiden können.

      1. Drogenkonsum ist privat in der Entscheidung, aber öffentlich in den Folgen. Den Drogenkonsum kann eine Gesellschaft nicht durchgehen lassen. Das ist nicht „privat°. Beispiel USA. Eine Zeitlang ging man sehr locker damit um. Die Folgen sind katastrophal. Die Gesellschaft muss sich schützen.
        Die zweite große Evaluation des Konsumcannabisgesetzes (2026) kommt zu einem kritischen Ergebnis:
        Jugendgefährdung nimmt zu
        Kriminalität steigt, Schwarzmarkt bleibt stark
        Diese Einschätzungen stammen aus offiziellen Regierungsberichten (BMI/BMG/BMBFSFJ).
        Studien zeigen: Frühkonsum erhöht das Risiko für Abhängigkeit, Angststörungen, Depressionen und kognitive Einschränkungen.
        Probleme bei der Verkehrssicherheit
        THC beeinträchtigt Reaktionszeit, Aufmerksamkeit und Koordination. Anders als bei Alkohol gibt es keine klare Grenze, ab der jemand sicher fahren kann.
        Polizeiliche Kontrollen sind technisch schwieriger.

        1. Ihre Argumentation sieht ungefähr so aus:
          Individuelle Entscheidungen können für den Einzelnen Folgen haben, die von ihm nicht vorhersehbar sind („Abhängigkeit, Angststörungen, Depressionen und kognitive Einschränkungen“). Insbesondere für Jüngere, die abenteuerlustiger/risikobereiter sind als Ältere, sehen Sie dieses Problem. Die anderen beiden Punkte (Verkehrskontrolle lasse ich mal weg – das Thema könnte man in den Griff bekommen).
          Daher soll der Staat eine Fürsorgepflicht ausüben und den Zugang zu solchen Drogen erschweren, wenn nicht verbieten.
          Außerdem vertreten Sie die Auffassung, dass durch Statistik nachweisbar wäre, dass die Kriminalität (welche?) nach der Freigabe von Cannabis gestiegen sei – was mir äußerst zweifelhaft vorkommt, weil vor der Freigabe die Kriminalisierung von Cannabis zu nicht wenigen Verurteilungen führte, die in der Kriminalitätsstatistik wegfallen. Ich habe zu diesem Punkt Ki befragt und die Antwort erhalten dass die Kriminalität durch den Wegfall der Besitzdelikte eindeutig gesunken ist, was ich vermutet habe. Sie können es ja selbst ausprobieren.
          Zum ersten Punkt würde mich interessieren, ob Sie wirklich an ein Fürsorgeinteresse dieses Staates glaube – hat er das Rauchverbot, die Alkoholbesteuerung, jetzt die Zuckerbesteuerung, die Helmpflicht beim Motorradfahren (die gibt es in Italien jetzt schon auf Skipisten!), die Gurtpflicht im Auto, u.v.m. wirklich aus Fürsorge für seine Bürgeruntertanen, also aus humanitären Gründen erlassen?

    3. Ein milde hinterhältig – ätzendes Posting ist von der Redaktionsgouvernante gelöscht worden, jetzt bin ich gespannt, ob eine simple Gegenposition hier veröffentlicht wird:

      Torwächters Behauptungen sind allesamt falsch – das korrekte Wort ist verboten – und den Grund dafür, hat er selbst vielfach angegeben: Es sind Behauptungen, deren Gegenstand die Gebrauchsweisen der beiden Genussmittel zum Gegenstand haben, keine Substanzwirkungen. Selbst die Sache mit der Verminderung der Reaktionsfähigkeit unter Cannabiseinfluss ist umstritten, weil das im Ungerschied zu Alkohol ebenfalls keine erforscht direkte Substanzwirkung ist, sondern vom Umgang des Konsumenten und seiner Erfahrung damit abhängt, aber das habe ich nur zur Verdeutlichung angefügt, Abschreckung vor Verkehrsteilnahme unter Cannabis-Einfluß ist angemessen.

      1. Was ich sage, ist nur falsch, wenn man mir das Wort im Mund rumdreht. Und das ist ja nun mal deine Spezialität. Aber du glaubst anscheinend selbst, was du sagst. Deshalb bedauere ich dich sehr.

    4. Die meisten Expert*innen sind sich darin einig, dass Cannabis – sowohl individuell als auch gesellschaftlich – weniger schädlich ist als Alkohol. Darum ging es in früheren Artikeln von mir schon und bei Gelegenheit werde ich das wieder einmal aufgreifen.

      Warum man Leute nicht einfach für sich entscheiden lassen kann – sofern sie andere nicht stören? Und auch Letzteres dürfte beim Alkohol (Bsp. Gewaltpotenzial) häufiger vorkommen als beim Cannabis, wenn man mal vom Geruch absieht.

      Trotzdem trinke ich persönlich lieber ein herbes Bier oder einen schweren Rotwein als dass ich Cannabisprodukte konsumiere. Aber das ist eben meine persönliche Entscheidung, weswegen ich anderen nicht lästig werden muss.

      1. Genau das ist der Unterschied. Cannabis ist eine Droge und Alkohol ein Genussmittel. Man kann den Leuten nicht ihr Bier verbieten. Und wenn, dann könnten sie es selber produzieren oder zumindest so was ähnliches. Das macht diesen Whataboutismus so lächerlich. Whiskey spielte bei der Prohibition eine besondere Rolle, weil er leicht illegal herzustellen war (Schwarzbrennereien). Aber das Anpflanzen und den Erwerb von Weizen kann man wohl kaum verbieten. Und wenn, mit Mais gehts notfalls auch. Weinberge könnte man roden. Auch den in Hessen so beliebten Äppelwoi kann man leicht herstellen, oder soll man alle Apfelbäume fällen.

        1. „Cannabis ist eine Droge und Alkohol ein Genussmittel.“ Das ist reine Ansichtssache.

          Der Cannabiskonsum stieg übrigens auch während des Verbots. Stand, glaube ich, auch wieder in diesem Text. Gerade deshalb kam es ja zur Teillegalisierung.

          Aber wen interessieren schon Fakten?

    5. Es macht schon einen ganz gehörigen Unterschied ob ich eine psychische Abhänigkeit habe (Cannabis) oder ob es eine stoffgebundene Abhänigkeit ist (Alkohol).

      Das mit dem Wirt kann auch mal ganz gehörig nach hinten los gehen wenn der Konsum von heute auf morgen eingestellt wird, das kann selbst bei „weichem“ Alkohol wie Bier zu Krampfanfällen führen, der Grund warum alkoholerkrankte Menschen in Haft sofort medizinisch darauf behandelt und therapiert werden. Wenn ich als Kiffer von heute auf morgen auf Cannabis verzichten muss habe ich eine Woche etwas verhagelte Laune und kann schlecht schlafen und dann war es das.

      Andere haben es schon angesprochen, Cannabis als medizinisches Produkt zu benutzen ist sehr individuell und wenn man darauf nicht kann gibt es immer noch den Chemiebaukasten der Phamaindustrie. Ich habe es umgekehrt durch machen müssen.

      Ich muss ja kein Auto fahren, Krankenpfleger würde ich auch nicht mehr machen, aber ich kann ganz in Ruhe den Rechner oder das Notebook auseinander nehmen und reparieren bzw. aufrüsten um das Puzzle dann wieder zusammen setzen. Kochen und schnibbeln funktioniert auch ohne das ich mir jeden Tag die Finger blutig schneide oder die Küche brennt, das habe ich auch mal gelernt. Jeder hat seine Nische und seine Talente. Die Hand-Auge-Koordination scheint wohl doch zu funktionieren.

  6. Der BÄK als ärztlichem Lobbyverband (Zwangsmitgliedschaft) geht es primär um Eines: neben standhafter Verteidigung ihrer Pfründe neue Geschäftsfelder zu heben.

    Bereits das erwähnte “ Bedauern, dass nun weniger Jugendliche wegen Cannabiskonsums von den Gerichten zu therapeutischen Maßnahmen verurteilt würden.“ ist beredter Zeuge dieser Handlungsmaxime.

    Und im Vorfeld haben deren Experten, wie z.B. Prof. Dr. Rainer Thomasius durch zahlreiche Veröffentlichungen über Jahre entscheidend dazu beigetragen, dass Diagnostikkriterien (DSM-IV ->DSM V) soweit ausgeweitet wurden, damit letztlich die Zahl derer, die sie nun erfüllen sprunghaft ansteigt. Generiert unzählige Therapiestunden und sichert Auslastung von Belegbetten. Irgendein Kostenträger wird schon zuständig sein.

    Das gleiche Muster begegnet einem bei der Therapie und Diagnostik von Rauchern. Nicht nur dass durch Einflussnahme auf den GBA nun die Kostenübernahme von Entwöhnungspräparaten durch die GKV abgesichert ist, nun kann auch quer durch die gesamte Raucher- und Ex-Raucherkohorte jährlich ein Thorax CT abgerechnet werden. Es würde in Folge nicht wundern, so die ein oder andere pneumologische Praxisgemeinschaft innerhalb ihrer Reihen noch einen FA Radiologie weiterqualifiziert und ein eigenes CT betreibt. Wäre vermutlich nach 11/2 Jahren refinanziert.

    Wenig verwundert in diesem Zusammenhang, dass der Bundesdrogenbeauftragte, Prof. Hendrik Streek nicht nur als Keynote- Speaker beim diesjährigen Pneumologenkongress geladen war, sondern auch beim Ärztetag. Kernthema bei beiden: „Aromenverbote in E-Zigaretten“ – fast ausschließlich begründet mit Kinder- und Jugendschutz. Womit er seinem Dienstherren indirekt eine schallende Ohrfeige verpasst, da der dies bereits seit 10 Jahren gesetzlich eindeutig geregelt hat, mit der ihm obliegenden Kontrolle und Überwachung aber schlicht total versagt. Fehlen dürfen selbstverständlich nicht – genau wie bei Cannabis im Kontext mit Ki u. Ju – mantrahaft wiederholte restlos überblähte, teils unsubstantiierte Konsumprävalenzen, die die regelmäßig durchgeführten Surveys überraschenderweise eben nicht abbilden.

    Durch schön systematische Pathologisierung des Rauchens, dessen Therapie demnach nur in fachkundige Hand gehört, ergibt sich zwingend, dass jede Form der Eigentherapie mittels Produkten, die für die Ärzteschaft keinerlei merkantile Verwertbarkeit besitzen, konsequent bis zu deren Totalverbot bekämpft werden.

    Dass sich ein Drogenbeauftragter grundsätzlich an die Tische derer stellt, wo das Geld hingeht und nie dahin, wo es herkommt – nämlich vom Patienten – spricht für sich.

  7. „Es gab zwar ein paar Urteile wegen Verstößen gegen das Heilmittelwerbegesetz.“
    Apropos Heitmittelwerbegesetz: Müssten in einem funktionierenden Rechtsstaat nicht eigentlich Aussagen wie : „Die Impfung ist nebenwirkungsfrei!“ und „Die Impfung schützt vor Ansteckung!“ ein gerichtliches Nachspiel haben?
    Gerade bei einem „erfahrenen Medizinern und Wissenschaftler“, der sich ja schlecht auf Unwissendheit herausreden kann.

      1. Dazu paßt, daß bis heute Ärzte von Gerichten wegen Maskenattesten zu existenzvernichtenden Strafen verurteilt werden, und das unter Berufung auf ein Urteil des Reichsgerichtshofes von 1940….

    1. Ihr habt das mit dem Westdeutschen Rechtsstaat falsch verstanden.

      Da geht es nicht um Recht und Gesetz, sondern um Rechts oder Links.
      Naja, Links stand in disem Misthaufen eigentlich nie zur Debatte.

  8. Ich muss nur etwas schief gucken, dann verschreibt mir die Ärzteschaft Drogen aus der Pharmaküche, die ich selbst als hart bezeichnen würde und die nach meiner Kenntnis ein hohes bis sehr hohes Abhängigkeitspotential haben: Schlaf- Beruhigungs und Schmerzmittel, dazu Antidepressiva und sonstige Psychopharmaka, „mothers little helper“ eben, wie es in einem Lied aus den 60er Jahren heisst. Ich habe aber vor vielen Jahren entschieden, dass ich das Zeugs nicht nehme.
    Dass die Ärzteschaft ausgerechnet Cannabis verbieten will, kann ich deshalb nur als Teil der gesellschaftlichen Verblödung betrachten. Aber vielleicht ärgert man sich darüber, dass sie bei dem Kraut nicht mitverdienen. Daran kann man dann wenigstens ein bisschen Sinn erkennen.

    1. Inwieweit die Bonzenorganisationen der Ärzte die wie auch immer geartete Meinung der gesamten Ärzteschaft wiederspiegelt, kann mit gutem Grund angezweifelt werden.

      Das ist das gleiche, wie bei der Regierung. Frag mal die Bevölkerung, was sie von den Manövern des Berliner Regimes hält.

  9. Als ich die Überschrift las, habe ich mir erst einmal eine schöne, dicke Tüte gedreht und mir den Artikel dann rauchend zu Gemüte geführt!
    Ich habe 50 Jahre auf die Legalisierung gewartet und dann so ein typisches, bürokratisches deutsches „Gesetz“ bekommen.
    Jetzt fängt die „Deutsche Ärzteschaft“, ein Begriff, den ich seid Corona nur mit größtem Unwillen lesen kann, schon wieder an, rumzukriteln. Gefährlich ist alles, Alkohol sowieso, aber auch Medikamente.
    Bevor die den Mund aufmachen, sollten die erst einmal ihre eigene Verschreibungspraxis in vielen Bereichen hinterfragen, habe in den Altenheimen gesehen, was die werten Doctores den alten Menschen für Zeug aufschreiben……
    DIE sollen mir mal gar nichts erzählen!

  10. Wer sind die Ärzteschaft?
    Es gibt immer welche die irgendwas verbieten wollen.
    Ansonsten gilt immer, die Dosis macht das Gift.
    Das gilt für alles also auch Cannabis, Alk, Nikotin, Zucker, Fett usw.

  11. Wird nicht passieren, weil dann die Kriminalstatistik ganz deutlich zu Lasten der Vertriebsmitarbeiter mit Migrationshintergrund ausfallen dürfte. Dieser Anschein ist zu vermeiden.

  12. Man lese Charles Beaudelaire.
    „Les paradis artificielles“
    Die künstlichen Paradiese.
    Die Künstler dieser Zeit haben alle Drogen Konsumiert,die es gab,und da schneidet Cannabis ziemlich schlecht ab.
    Beaudelaire nennt Cannabis heimtückisch und ein schleichendes Gift.
    Sogar Wein und Opium schneiden da besser ab.

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarregeln : Bleiben Sie sachlich, respektvoll und beim Thema. Wir behalten uns vor, insbesondere Kommentare zu entfernen, die Beleidigungen, Spam oder persönliche Angriffe enthalten.

Pro Beitrag sind maximal 5 Kommentare (inklusive Antworten auf andere Kommentare) zulässig.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte schreiben Sie mindestens 100 und höchstens 10000 Zeichen.

0 / 10000 Zeichen