Klassenrecht herrscht bei der Alterssicherung und auch in anderen sozialen Bereichen wie der Gesundheitsversorgung, der Arbeitslosen– und Pflegeversorgung. Für Beamte und ständisch organisierte Bevölkerungsgruppen gilt ein Sonderrecht. Anhand der Rentenversicherung soll diese Feststellung verdeutlicht werden.
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