In Thüringen soll der oberste Verfassungsschützer einen Alleingang bei der Einordnung der AfD hingelegt haben. Doch im Grunde wurde er für Haltung ins Amt berufen – nicht, weil er die Verfassung so gut kennt. Musste und sollte es nicht so kommen?
mehr lesenStephan Kramer
#Kramergate ist ein publizistischer Super-GAU
Quellenschutz, das heiligste Gesetz aller investigativen Journalisten, ist nichts mehr wert. Selbstreinigungskräfte des deutschen Journalismus sind nicht zu erkennen.
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