Ein Gericht bestätigt: Hinweise an Büchern in öffentlichen Bibliotheken, die dazu geeignet sind, Leser vor dem Inhalt abzuschrecken, sind selbstverständlich erlaubt.
mehr lesenEin Gericht bestätigt: Hinweise an Büchern in öffentlichen Bibliotheken, die dazu geeignet sind, Leser vor dem Inhalt abzuschrecken, sind selbstverständlich erlaubt.
mehr lesen