Das Verwaltungsgericht erklärte, dass die Flaggen der UdSSR als „Sympathiebekundung“ für die russische Kriegsführung verstanden werden können, was den öffentlichen Frieden gefährde. Ukrainische Symbole dürfen hingegen gezeigt werden, auch das „Abspielen und Singen ukrainischer Marsch- bzw. Militärlieder“ ist gestattet.
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