Die gesetzliche Rentenversicherung war bis 1957 nahezu vollständig auf Anlagen an den Kapitalmärkten ausgerichtet. Dabei kam es zu zwei Totalzusammenbrüchen der angesparten Finanzanlagen. Aus der bitteren Erfahrung stellte erst die große Rentenreform von 1957 auf das krisensichere und nachhaltige Umlageverfahren auf.
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