Nachdem das Bundesverfassungsgericht das Vorgehen gegen einen Redakteur von Radio Dreyeckland im Rahmen des „Indymedia Linksunten-Komplexes“ als verfassungswidrig einstufte, hat nun das Landgericht Karlsruhe auch Hausdurchsuchungen gegen angebliche Betreiber als „rechtswidrig“ abgeurteilt. Ein Kommentar.
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Verfassungsgericht rügt Oberlandesgericht wegen Kriminalisierung von Journalismus
Hausdurchsuchungen beim ehemaligen Piratenradio Radio Dreyeckland haben gegen die Pressefreiheit verstoßen. Damit kippt das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, das mit der Staatsanwaltschaft wegen eines Links im Internet die Unterstützung einer verboten Vereinigung herbeifabuliert hatte.
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