Hausdurchsuchungen beim ehemaligen Piratenradio Radio Dreyeckland haben gegen die Pressefreiheit verstoßen. Damit kippt das höchste deutsche Gericht eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart, das mit der Staatsanwaltschaft wegen eines Links im Internet die Unterstützung einer verboten Vereinigung herbeifabuliert hatte.
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