Ein presserechtlicher Anspruch auf Auskunft, welche Akten des Kanzleramts ausgelagert wurden, besteht nicht, entschied das Berliner Verwaltungsgericht. Nicht nur die Kohl-Witwe Maike kann erst einmal aufatmen und die brisanten Unterlagen ihres Ex-Mannes weiter in ihrem Keller verstecken und der Öffentlichkeit entziehen.
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