Ein Ukrainer darf nach dem BGH in die Ukaine abgeschoben werden, obwohl es dort kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Deutsche Wehrpflichtige könnten, so das BGH, „in außerordentlicher Lage … gehindert sein, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern“.
mehr lesen