Generalbundesanwalt

Bundesgerichtshof sieht Nord Stream-Anschläge als „Sabotageakt im Auftrag eines Geheimdienstes eines fremden Staates“

Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde von Kuznetsovs Anwälten zurück, der als Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Funktionelle Immunität könne für„geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“, die verdeckt ausgeführt werden, nicht geltend gemacht werden. Es könne sich auch um ein Kriegsverbrechen handeln.

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Weiter so nach den Haftbefehlen des Generalbundesanwalts für die mutmaßlichen Nord-Stream-Saboteure?

Die Bundesregierung, die unbedingt die Ukraine-Unterstützung mit Waffen und vielen Milliarden fortsetzen will, schweigt zur ukrainischen Spur, die in die ukrainische Regierung führen könnte. Auch aus Medien kommt der staatstragende Zuruf, man könne doch ermitteln lassen, aber wegschauen und weiter zahlen.

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