Der Bundesgerichtshof wies die Haftbeschwerde von Kuznetsovs Anwälten zurück, der als Beschuldigter in Untersuchungshaft sitzt. Funktionelle Immunität könne für„geheimdienstlich gesteuerte Gewaltakte“, die verdeckt ausgeführt werden, nicht geltend gemacht werden. Es könne sich auch um ein Kriegsverbrechen handeln.
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Der mutmaßlich zweite Lübcke-Mörder bleibt verschont – und die Frage stellt sich warum?
Der Bundesgerichtshof bestätigt die defizitären Urteilssprüche des OLG Frankfurt/M. und wirft erst Recht die Frage auf, welche Rolle Markus H. in dem Tatkomplex spielt
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