Auch in Deutschland müssten die Akten der Bundeskanzler in das Bundesarchiv, aber in Deutschland ist es Usus, dass Staatsbeamte nach dem Ende ihrer Dienstzeit die Akten mit nach Hause nehmen.
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Oberverwaltungsgericht: Rechenschaftspflicht nicht wesentlich für die Demokratie
Geklaute Kohl-Akten dürfen weiter in Oggersheim versteckt bleiben.
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