BGH

BGH: Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung kann ohne Verfassungsänderung im Kriegsfall ausgesetzt werden

Ein Ukrainer darf nach dem BGH in die Ukaine abgeschoben werden, obwohl es dort kein Recht auf Kriegsdienstverweigerung gibt. Deutsche Wehrpflichtige könnten, so das BGH, „in außerordentlicher Lage … gehindert sein, den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern“.

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