Nach dem Arbeitssicherstellungsgesetz (ASG) können Beschäftigte demnach von der Agentur für Arbeit davon abgehalten werden, ihren Job zu kündigen, oder sie können dazu verpflichtet werden, einen anderen, relevanteren Job zu übernehmen. Das ASG ist deshalb ein scharfes Schwert, weil es Grundrechte einschränken kann,
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