Und wieder tötet ein Kind. Und wieder tut das Strafrecht nichts. Teil 2
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Und wieder tötet ein Kind. Und wieder tut das Strafrecht nichts.
Die Tat in Dormagen (NRW) wirft erneut die Frage auf, ob die Untergrenze des Strafrechts von 14 Jahren noch zeitgemäß ist.
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Kinder sollen vor dem schädlichen Einfluss von Instagram, TikTok, X oder YouTube geschützt werden. Macron zu sozialen Medien: „Heute öffnen wir mehrere Stunden am Tag die Tür zum Dschungel.“
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