Russland klagt die Ukraine wegen Menschenrechtsverletzungen an

Die Ukraine wird u.a. beschuldigt, für den Abschuss der MH7 verantwortlich zu sein, weil der Luftraum nicht geschlossen wurde. Es wird interessant sein, wie der Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte reagiert.

Jetzt kommt Bewegung in die Suche nach den Verantwortlichen für den Abschuss der Passagiermaschine MH7 am 16. Juli 2014. In Abwesenheit wird vier Angeklagten in Den Haag der Prozess gemacht – mit bislang dünnen Beweismitteln. Sie sind auch nicht angeklagt, am Abschuss der Maschine beteiligt gewesen zu sein, sie sollen für die Beschaffung und den Rücktransport de Buk-Systems mitverantwortlich sein. Trotz Bemühungen des ukrainischen Geheimdienstes SBU gibt es keine Zeugen, die vor Gericht aussagen. Die USA legen die Satellitenbilder nicht vor, die angeblich den Abschussort beweisen.

Das Gericht geht letztlich nur von der Annahme des Narrativs aus, dass Separatisten mit der Hilfe des russischen Militärs die Maschine abgeschossen haben. Die Ukraine muss sich nicht einmal verantworten, wider besseren Wissens und aus finanziellen Gründen den Luftraum nicht geschlossen zu haben.

Hier hakt die russische Regierung nun ein. Die russische Generalstaatsanwaltschaft zieht vor den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) und klagt die ukrainische Regierung an, den Abschuss nicht verhindert zu haben, weil der Luftraum nicht geschlossen wurde, obgleich bereits ukrainische Militärflugzeuge auch in größerer Höhe abgeschossen wurde.  Es handelt sich um eine zwischenstaatliche Beschwerde nach Artikel 33 der Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.

Die Ukraine trage die volle Verantwortung für den Tod der Passagiere und der Besatzungsmitglieder  sowie dem Leid, das den Angehörigen der Opfer zugefügt wurde. Es handele sich um einen schweren Verstoß gegen Artikel 2 der Konvention (Recht auf Leben). Der Generalstaatsanwalt erklärte, es seien die Daten russischer Radargeräte und Unterlagen an das niederländische Gericht übergeben worden, die belegen sollen, dass das Buk-Raketensystem im damals von Kiew kontrollierten Gebiet gewesen sei. Das sei aber ignoriert worden.

Überdies werden der Ukraine eine ganze Reihe weitere Verstöße gegen die Menschenrechte vorgeworfen, die durch den „verfassungswidrigen Machtwechsel in der Ukraine und die Beförderung nationalistischer Kräfte in die ukrainischen Staatsorgane“ verursacht wurden.

Die ukrainischen Behörden seien für „den Tod von Zivilisten, die rechtswidrige Inhaftierung und die Misshandlung von Menschen verantwortlich“. Hingewiesen wird auf die unaufgeklärten Morde auf dem Maidan, die Toten im Haus der Gewerkschaften in Odessa und die Menschen, die im Donbass im Zuge der sogenannten „Anti-Terror-Operation“ getötet oder verletzt wurden. Tatsächlich war weder der Putsch trotz der vorhergehenden Einigung über einen friedlichen Übergang noch der Einsatz des Militärs gegen die Protestierenden in der Ostukraine ein Thema im Westen. Man stelle sich vor, was geschehen wäre, wenn der gestürzte Präsident Janukowitsch das Militär auf dem Maidan eingesetzt hätte. Die Ausrufung der Anti-Terror-Operation hatte auch dem Sinne, keinen Bürgerkrieg eingestehen zu müssen, sondern gegen rechtlose Terroristen vorgehen zu können, inklusive der Bombardierung der Zivilbevölkerung.

Vorgeworfen wird Kiew die Repression von Dissidenten und Journalisten, die Einschränkung der Pressefreiheit, die Diskriminierung der russischsprachigen Bevölkerung und von russischen Unternehmen. Bewohner bestimmter Gebiete durften nicht an den Wahlen teilnehmen, der Beschuss von Gebieten in Russland und von Wohngebieten in den „Volksrepubliken“, die Sperrung des Krimkanals, der wichtigsten Süßwasserquelle der Bewohner der Krim und der Weigerung, bei der Aufklärung der aufgeführten Vergehen mitzuwirken.

Das Gericht soll vorläufige Maßnahmen ergreifen und die Ukraine verpflichten, die Blockade der Frischwasserversorgung der Krim, die Einschränkung der Rechte nationaler und sprachlicher Minderheiten, das Verbot der Ausstrahlung russischsprachiger Fernseh- und Hörfunkkanäle, die Beschränkung des Zugangs zu Internetplattformen und gedruckten Publikationen in russischer Sprache zu beenden.

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