Vom Bibel-Gott zum Verfassungs-Gott

Der Saarländische Landtag hat eine Verfassungsänderung beschlossen, die unter anderem die Ergänzung der Präambel um einen Gottesbezug umfasst. Nun soll „in der Verantwortung vor Gott" auch im Saarland Politik gemacht werden.

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9 Kommentare

  1. Damit ist ja alles in Ordnung. Wenn man Scheisse baut, hat man einen Verantwortlichen.
    Ist ja auch richtig human, auch Atheisten auf einen Gott einzuschwören, ob sie wollen oder nicht.

    1. Das ist eh nur die Präambel, das ist nix als hohles Geschwafel ohne jeden sittlichen Mehrwert. Davon abgesehen: Die verfassungsmässig garantierte unverbrüchliche Völkerfreundschaft zur Sowjetunion hat diese auch nicht retten können. Interessanter finde ich dabei die „Verpflichtung zur Bewahrung seiner wirtschaftlichen Grundlagen“. Was wohl damit gemeint ist?

  2. Die werden immer bekloppter. Verwandeln diese Typen das Land jetzt auch in einen Gottesstaat oder wie soll ich das deuten?
    Heißt es dann, wenn es wieder Richtung Russland geht, „Gott will es!“?
    Ich halte diesen ganzen Gottes- und Schöpferkram für ausgemachten Schwachsinn.

    1. Und dabei kann man sich jedenfalls nicht auf Jesus berufen. Der klipp und klar gemacht hat, daß sein Reich, das Reich Gottes, eben nicht von dieser Welt ist. Sehr zum Ärger aller, die Gott vor ihren Karren spannen wollen!

  3. Man kommt aus dem Lachen nicht mehr heraus. Dass der Politikbetrieb mit allerlei Derailing beschäftigt ist, wundert schon lange nicht mehr, aber wer da alles mitmacht, ist schon bemerkenswert.

    Nun also auch im Saarland »in der Verantwortung vor Gott«. Warum nicht? Wie wir vor einigen Tagen im OM-Artikel »Israel – Volk, Land und Staat in biblischer Sicht« gelernt haben, ist ja auch der unfehlbare biblische Gott fehlbar. Wir erinnern uns, er hat die Sintflut geschickt, um seine Schöpfung wegzuspülen: „Da habe ich wohl Mist gebaut, kann weg.“ Vielleicht nehmen wir Rumpelstilzchen und Mickey Maus auch noch dazu?

    Der Hinweis von @pk, 04.05.2026 19:26 Uhr ist allerdings auch nicht ohne.

  4. Also ich finde das ausgesprochen gut und befürworte die Entscheidung des Landtags ausdrücklich. Wenn ein demokratisch zustande gekommenes Parlament die Existenz Gottes beschließt, dann hat es ihn auch zu geben. Wer das ernsthaft diskutiert, kann nur Feind und/oder Verächter UNSEREDEMOKRATIE sein.

    Gab es zu dieser Verfassungsänderung eine Debatte im Landtag? Ich hoffe, dass ich die in irgendeiner Mediathek finde und mir, wenn ich Ruhe und Zeit habe, anschauen kann. Doch unbedingt. Man hat in diesen üblen Zeiten sonst so wenig zu lachen…….

  5. Wenn sie nur in christlicher Bescheidenheit und Nächstenliebe tatsächlich Politik machen würden im Saarland. Das wäre doch nicht schlecht. Werden sie aber natürlich nicht, und der Gottesbezug ist nur Getue für den Anschein. Und das Papier ist geduldig.

  6. Das ist ja mal eine gute Nachricht!

    Der Gottesbezug ist hier in einem ganz allgemeinen und keineswegs ausschließlich christlichen Sinne zu verstehen. Nicht mit Bezug auf eine Staatsreligion, sondern ganz allgemein in der Art, dass der Mensch sich eben nicht das Höchste auf der Welt verstehen sollte, dass er eine namenlose und transzendente Macht anerkennen soll. Eine Sichtweise, wie sie JEDER auch nur irgendwie religiöse Mensch überall unterschreiben könnte.
    Und so gesehen, ist diese Haltung weltweit, aber wahrscheinlich auch in Deutschland – dank der islamischen Migration – in der Mehrheit.

    Dass Atheisten damit nicht klarkommen, ist klar.
    Egal!

    Ebenso klar ist auch, dass jede Gesellschaft, die nachhaltig und auf Dauer Bestand haben will, die Bezugnahme auf etwas Übermenschliches, Numinoses braucht.

    Dass unsere heutigen Gesellschaften in Teilen – zum Glück nicht überall – eben diese Einordnung und Unterordnung brüsk und überheblich verweigern, hat etwas von Hybris an und damit wohl auch Teuflisches und Böses.
    Und entsprechend schlecht sind solche Gesellschaften ja dann auch.

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