Und wieder tötet ein Kind. Und wieder tut das Strafrecht nichts.

Die Tat in Dormagen (NRW) wirft erneut die Frage auf, ob die Untergrenze des Strafrechts von 14 Jahren noch zeitgemäß ist.

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8 Kommentare

  1. Wenn man überlegt, welchem brutalen und menschenverachtenden Schrott die Kinder in ihren Netzwerken ausgesetzt sind und dazu noch PC-Spiele, bei denen es drum geht, möglichst viele umzubringen. Und nein, das ist nicht der einzige Grund, aber ein Mosaikstein.
    Und selbst in den ÖRM werden permanent Mord und Totschlag gezeigt, aber gleichzeitig die Zuschauer und-hörer vor ungehörigen Worten und Verletzungen der empfndsamen Seele gewarnt

  2. Im Strafgesetzbuch (StGB) wird nämlich vor dem 14. Geburtstag von der Schuldunfähigkeit des Kindes ausgegangen: „Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist“ (§ 19 StGB).

    Im StGB gibt es noch eine Grenze von 14 Jahren: § 176.
    In beiden Fällen geht der Gesetzgeber von einer fehlenden Reife des Kindes aus, selbstverantwortlich zu entscheiden und zu handeln.

    Die müßte dann konsequenterweise auch fallen.
    Wenn nicht, hätte ich da gerne eine (sehr gute) Begründung.

    Was sagt die Hirnforschung zu dem Thema?

    1. Ich weiß nicht, ob die Begründung gut ist, aber sie ist meines Erachtens zutreffend und deckt alle scheinbaren Widersprüche ab: „Moral“.

      (Die Anführungszeichen sind Teil der Begründung.)

  3. Absurderweise führt vermutlich gerade die Diskussion über die fehlende Strafbarkeit auch angesicht schlimmster Gewaltverbrechen bei Kindern unter 14 Jahren in Zeiten von Internet/Social Media zu einer Zunahme von Taten.

    Meines Wissens haben die beiden Mädchen, die Luise auf brutalste Weise getötet haben, vor der Tat gegoogelt, ob sie das straffrei tun können oder nicht.

    Zuerst: Wer sich über die rechtlichen Folgen einer Tat Gedanken macht, der IST in meinen Augen schuldfähig.

    Absurderweise wird aber nur über die fehlende Strafbarkeit gesprochen, aber nicht darüber, dass damit nur die strafrechtliche Strafbarkeit gemeint ist. Nicht gesprochen wird darüber, dass sich für die juvenilen Täter sehr wohl das ganze Leben zum Negativen verändert: Man kommt in die Jugendhilfe, weil angenommen wird, dass angesichts der Tat das „Kindeswohl“ von den Eltern (der Täter) offenbar nicht hinreichend geschützt wurde. Man verliert damit alle seine sozialen Kontakte. Manchmal wendet sich die Familie von einem ab. Und wer will mit einem Mörder, einer Mörderin befreundet sein, auch wenn das Strafgesetzbuch das nicht als Mord einordnet? Aber das Umfeld wird das tun! Ja, man sitzt nicht im Gefängnis, aber die Konsequenzen einer solchen Tat sind massivst spürbar! Diese Kinder zerstören nicht nur das Leben der Opfer-Familie, sondern auch ihr eigenes und das ihrer Familie!

    Ich finde es fast fahrlässig, Kinder unter 14 Jahren vorzuspiegeln, sie hätte keine Konsequenzen aus einer solchen Tat zu befürchten. Das ist absolut falsch. Sozial sind diese Kinder erledigt und zwar in einer Phase des Lebens, in der man annehmen kann, dass die Auswirkungen das ganze restliche Leben beeinflussen werden. DARÜBER sollte meines Erachtens massiv informiert werden, das wäre viel wirksamer als eine Veränderung der Strafbarkeitsgrenze (die man mittelfristig aber m.E. auch in Angriff nehmen sollte, denn es ist absurd anzunehmen, dass Kinder unter 14 Jahren in Hinblick auf schwere Kapitalverbrechen a) keine Steuerungsfähigkeit und b) kein Unrechtsbewusstsein hätten).

    1. (die man mittelfristig aber m.E. auch in Angriff nehmen sollte, denn es ist absurd anzunehmen, dass Kinder unter 14 Jahren in Hinblick auf schwere Kapitalverbrechen a) keine Steuerungsfähigkeit

      Siehe https://overton-magazin.de/top-story/und-wieder-toetet-ein-kind-und-wieder-tut-das-strafrecht-nichts/#comment-352258
      Also: es ist absurd anzunehmen, dass Kinder unter 14 Jahren in Hinblick auf sexuelle Selbstbestimmung a) keine Steuerungsfähigkeit [hätten]?

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