Wie kann die hessische Innenpolitik auf die geleakte NSU-Verschlusssache aus dem Landesamt für Verfassungsschutz reagieren?

Logo LfV Hessen. Bild: LfV Hessen

Die hessische Innenpolitik reagiert auf die Veröffentlichung einer Verschlusssache zum Verhalten des hessischen Verfassungsschutzes im NSU-Komplex mit einer Strafanzeige „zunächst nur“ „wegen der unberechtigten Weitergabe“. Die Veröffentlichung des Dokuments eröffnet ihr allerdings weitere Optionen. Wir zeigen anhand historischer Beispiele auf – Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera oder der Cicero-Affäre -, welche Chancen sich da bieten …

Das Dokument war das Ergebnis einer internen Untersuchung im HLfV aus dem Jahr 2012. In Auftrag gegeben vom damaligen Innenminister (und heutigen Ministerpräsidenten) Boris Rhein mit dem Ziel einer systematische Aufarbeitung der Aktenbestände in „seiner“ Verfassungsschutzbehörde und einer Antwort auf die Kardinalfrage: Was wusste der in Kreisen hessischer und thüringischer Rechtsextremisten gut vernetzte hessische Verfassungsschutz zum Komplex NSU.

Das Ergebnis dieses internen Untersuchung – heute als „der NSU-Bericht“ bezeichnet – wurde zur Verschlusssache erklärt und sollte für 120 Jahre unter Verschluss bleiben. Nach Protesten wurde diese Frist auf „nur noch“ 30 Jahre verkürzt.

Diese Kerkerhaft für eine Dokument, das intern viel Arbeit gemacht und sicher auch Ärger erregt hatte, gefiel offensichtlich nicht allen. Denn es fand sich ein oder eine N.N., der/die das Dokument befreite und dem Projekt „Frag den Staat“ zuspielte, wo es unter der Adresse https://nsuakten.gratis/ in die Freiheit des weltweiten Internets entlassen wurde. Zeitgleich dazu berichtete auch Jan Böhmermann von der Befreiungsaktion in der Sendung des ZDF-Magazins Royale am Freitag, dem 28.10.2022.

Das wiederum missfiel den Entscheidern im hessischen Innenministerium und dem hessischen Landesamt für Verfassungsschutz. Die veranlassten also am Montag drauf, dass Strafanzeige erstattet wird. Angeblich „nur wegen der Weiterleitung“, wie das Jura-Portal LTO heute berichtet. Und anmerkt, dass auch gegen Verantwortliche von „Frag den Staat“ und das „ZDF-Magazin Royale“ jetzt ermittelt werden könnte (nähere Ausführungen dazu im genannten LTO-Beitrag). Soweit der aktuelle Sachstand.

Handlungsoptionen für die Geschädigten

Betrachten wir die Handlungsoptionen für die Geschädigten dieser Verschlusssachenbefreiung, also die Verantwortlichen für die Politik der Inneren Sicherheit in Hessen.

Die bisherige Erklärung ist eine Herausforderung für den gesunden Menschenverstand …

Die Begründung für die elend lange Verschlussfrist von anfänglich 120 Jahren lautete, dass eine Nicht-Geheimhaltung von Verschlusssachen den Informationsaustausch „mit anderen Sicherheitsbehörden auf der Ebene des Bundes und der Länder und somit auch die Aufgabenerfüllung des LfV Hessen im Sinne des Hessischen Verfassungsschutzgesetzes erheblich beeinträchtigen“ würde.

Das legte schon bei der Erstveröffentlichung nahe, dass man im HLfV noch glaubte, dass es tatsächlich solche anderen Sicherheitsbehörden gäbe, die NICHT schon seit langem wissen, wie das HLfV diesbezüglich einzuschätzen und daher auch zu behandeln ist.

Doch spätestens jetzt, nachdem die Verschlusssache Beine gekriegt und zumindest eine Kopie aus dem HLfV befreit wurde, erübrigt sich die Schutzbehauptung endgültig. Denn weder eine Verschlussfrist von 120, noch die zuletzt angesetzte von 30 Jahren konnten die Veröffentlichung verhindern. Diese liefert vielmehr den Beweis dafür, DASS die Kollegen in Hessen nicht alle ihre Verschlusssachen im Zaum halten können. Was wiederum geeignet ist, eine schon vorhandene Einschätzung anderer Sicherheitsbehörden über „die Hessen“ zu bestärken.

Historische Blaupausen für das weitere Vorgehen seitens der hessischen Innenpolitik

Ein gar so schrecklicher Vertrauensverlust, wie die hessische Innenpolitik glauben machen wollte, ist eine solche befreite Verschlusssache nun auch wieder nicht. Wie die folgenden beiden historischen Beispiele zeigen, die jeweils mit dem Bundeskriminalamt zu tun haben:

Günstige Gelegenheit für „Zufallsfunde“ in missliebigen Redaktionen: Die Cicero-Affäre

Da wäre zum einen die Cicero-Affäre, die im Herbst 2005 ihren Anfang nahm. Damals war das Missgeschick einer entlaufenen Verschlusssache dem Bundeskriminalamt widerfahren. Bundesinnenminister Schily veranlasste daraufhin die Durchsuchung von Redaktionsräumen der Zeitschrift Cicero und der Wohnung eines Journalisten. Das Ziel dieser Maßnahme bestand angeblich darin, die 125 SEITEN starke Verschlusssache aus dem BKA „sicherzustellen“. [Eine Formulierung, die so klingt, als habe man im BKA keine Kopie mehr gefunden …]

Bei der gründlichen Sichtung der Redaktions- und Privaträume stolperte man allerdings – wie der Zufall so spielt – über einiges Interessante aus Sicht der Sicherheitsbehörden und stellte insgesamt 15 KISTEN voller Unterlagen sicher. Den kleinen Schönheitsfehler, dass der Kisteninhalt durch den Durchsuchungsbeschluss gar nicht gedeckt war, nahm man in Kauf. Der so gewonnene „Zufallsfund“, so nannte Innenminister Schily das seinerzeit, erfüllte jenen mit unverhohlener Genugtuung. Die erst Jahre später durch ein vernichtendes Urteil des Bundesverfassungsgerichts mit dem Tenor „So geht es gar nicht!“ einen Dämpfer bekam. Aber da war Schily schon lange nicht mehr Bundesinnenminister.

Für den aktuellen Fall mit dem NSU-Bericht könnte die Cicero-Affäre auf den ersten Blick dennoch eine Blaupause abgeben. Wollten sich die Sicherheitsbehörden nicht schon lange mal in den Räumen von „Frag Den Staat“ bzw. der Produktionsfirma für das ZDF-Magazin Royale umsehen?! Hoffen wir, dass sie vor einschlägigen Aktionen noch einen Blick in das Cicero-Urteil des Bundesverfassungsgerichts werfen – und diese Option daher verwerfen.

Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera

Eine weitere historische Vorlage lieferte die ARD und zwar Mitte Januar 2017, knappe vier Wochen nach dem Anschlag vom Breitscheidplatz. Die Nachrichtenticker brummten nur so ob der Frage, wie es zu diesem verheerenden Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt kommen konnte. Der Anschlag war rasch als terroristisch eingestuft, die Generalbundesanwaltschaft hatte die Ermittlungen übernommen, das Bundeskriminalamt unterstützte, mit angeblich „Hunderten von Beamten“ in einer Sonderkommission „City“. Es war also Druck im Kessel für die Sicherheitsbehörden und Innenpolitik, von denen die Öffentlichkeit Aktionen, oder noch besser, Erfolge erwartete.

Wieder einmal war die Recherchekooperation aus NDR; WDR und SZ aus erster Hand informiert

Von Anfang an besonders gut informiert war wieder einmal die Recherchekooperation der investigativen Ressorts von NDR, WDR und Süddeutscher Zeitung unter der Leitung von Georg Mascolo. Deren Rechercheergebnisse zu bestimmten Themen und Projekten werden für Fernsehen, Hörfunk, Online und Print aufbereitet. Gerne verwendet auch die Redaktion der Tagesschau die Produkte der Recherchekooperation.

So auch am Abend des 15.01.2017, als in den Abendnachrichten ein Beitrag erschien über einen „Vertraulichen Bericht des BKA zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri‘“[1]. Der genannte Bericht war eingestuft als „VS-NfD“, das ist Amtsdeutsch für „Verschlusssache, nur für den Dienstgebrauch“ und kennzeichnet den geringsten Geheimhaltungsgrad nach der in deutschen Behörden geltenden Verschlusssachen-Anweisung. Über den Umgang mit solchen Verschlusssachen sagt diese Anweisung:

„Von einer Verschlusssache dürfen nur Personen Kenntnis erhalten, die aufgrund ihrer Dienstpflichten von ihr Kenntnis haben müssen. Keine Person darf über eine Verschlusssache umfassender oder eher unterrichtet werden, als dies aus dienstlichen Gründen unerlässlich ist. Es gilt der Grundsatz ‚Kenntnis nur, wenn nötig‘.“

Das war etwas Neues: Eine Verschlusssache im Fokus der Tagesschau-Kamera

Das wurde im Bericht der Tagesschau extrem freizügig ausgelegt: Denn mehrere Seiten des entsprechenden eingestuften Berichts des BKA wurden da in die Kamera gehalten und dort waren, gut lesbar jeweils in der Kopfzeile, die Worte – „Vertraulich nur für den Dienstgebrauch (VS-NfD)“ zu lesen. Darüber hinaus konnte man, wenn auch mit etwas Mühe, auf dem Standbild Teile des Inhalts der entsprechenden Seiten lesen.

Standbild aus dem Beitrag der Tagesschau vom 15.01.2017

Einen Tag später wird ein anderes Dokument nachgeschoben – diesmal nicht als Verschlusssache

Dass dies ein Fehler gewesen sein könnte, fiel bei der Tagesschau und den befassten Ministerien – dem Bundesinnenministerium und dem Justizministerium – dann einen Tag später auf. Eine Presseanfrage von CIVES war dafür der Auslöser. Es kam zu einem pittoresken Theater, mit dem man versuchte, den eingestuften und im Fernsehen gezeigten BKA-Bericht durch eine andere, nicht eingestufte Liste zu ersetzen und so den Anschein zu erwecken, als sei gar kein geheimhaltungsbedürftiges Dokument für einen Bericht in der Tagesschau gezeigt worden. [Näheres über dieses peinliche Verwirrspiel finden Sie hier in [2]]

Die Option für die hessische Innenpolitik: Den „wahren“ NSU-Bericht veröffentlichen, in dem drinsteht, wie korrekt sich das HLFV wirklich verhalten hat!

Diese Blaupause eröffnet – theoretisch – dem geschädigten LfV Hessen eine weitere Reaktionsmöglichkeit und die Option, gesichtswahrend aus der ganzen Chose heraus zu kommen: Innenminister Beuth könnte gemeinsam mit dem Direktor des Landesamts für Verfassungsschutz eine Pressekonferenz abhalten und dort den „wahren NSU-Bericht“ vorstellen: Das wäre einer, den die hessische Innenpolitik als den wahren und richtigen definiert. Als Zeichen der guten Kooperation könnte dieses Dokument freizügig unter den anwesenden Journalisten verteilt werden. Die sich anhand dieses von höchster Stelle abgesegneten Beweises davon überzeugen lassen (müssen), dass mit der Befassung des hessischen LfV mit dem NSU alles in bester Ordnung ist. Weil die amtsinterne Untersuchung glasklar ergeben hat, dass die Aktenbestände im HLFV geradezu mustergültig geführt und keinerlei Fehler beim hessischen Verfassungsschutz gefunden wurden.

DAS wäre ein Schachzug, der erreichen könnte, was Herrn Beuth und den Seinen so wichtig war; nämlich den drohenden Vertrauensverlust für das HLfV bei „anderen Sicherheitsbehörden auf der Ebene des Bundes und der Länder“ einzudämmen. Zumindest gesichtswahrend für alle Beteiligten wäre sie, diese letzte Alternative. Ob sie allerdings auch hinreichend wäre, um den Vertrauensverlust aufzufangen, den hessische Innenminister bei NSU-Opfern und in der Öffentlichkeit angerichtet haben, steht auf einem anderen Blatt.

Doch zumindest könnten sie sich trösten damit, dass sie mit solchem Vertrauensverlust ja nicht allein dastehen. Das diesbezügliche Niveau von Bundes- und Länder-Sicherheitsbehörden und ihren Auftraggebern in den Innenministerien sinkt seit Jahren schon auf breiter Front.

 

[1]   Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri, 15.01.2017, 18 Uhr, Tagesschau
Die Überschrift am 15.01., abends lautete: „Vertraulicher BKA-Bericht zu Anis Amri“ unter der Dachzeile „14 Monate, 60 Einträge“ und dem „Stand: 15.01.2017, 18.00 Uhr“.
Am Nachmittag des 16.01. war die Überschrift verändert: Sie lautet jetzt: „14 Monate, 60 Einträge“ unter der Dachzeile „BKA-Bericht zu Amri“.
Beim „Stand“ ist es allerdings geblieben: Nach wie vor steht da: „15.01.2017, 18.00 Uhr“
[2]    Bericht zum Behördenhandeln im Fall Anis Amri unter merkwürdigen Umständen veröffentlicht, 16. Januar 2017, CIVES
Mit Update vom 16.1.2017, 18.30 Uhr, vom 17.1.2017, 07.40 Uhr und 09.55 Uhr

Der Artikel von Annette Brückner erschien zuerst auf CIVES.de.

 

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6 Kommentare

  1. „Das Ergebnis dieses internen Untersuchung – heute als „der NSU-Bericht“ bezeichnet – wurde zur Verschlusssache erklärt und sollte für 120 Jahre unter Verschluss bleiben. Nach Protesten wurde diese Frist auf „nur noch“ 30 Jahre verkürzt.
    Diese Kerkerhaft für eine Dokument, das intern viel Arbeit gemacht und sicher auch Ärger erregt hatte, gefiel offensichtlich nicht allen.“

    Es geht bei den langen Sperrzeiten um den Informantenschutz, weshalb die Akten erst nach dem sicheren Ableben von Informanten ( 120 Jahre ) freigegeben werden.
    Böhmermann hatte Namen und sonstige personenbezogenen Daten im Dokument, vor der Veröffentlichung schwärzen lassen.

    Informantenschutz und Aussageverweigerungsrecht sind für Journalisten wichtige und sensibele Themen. Kein Wunder, dass hier niemand diesen Bereich erklärend aufgreift.

    1. Informantenschutz ist meistens nur ein Vorwand. Prominentestes Beispiel ist Assange. Der war nicht einmal schuld daran, dass Klarnamen veröffentlicht wurden von einem Journalisten, der Zugang zu wikileaks-Dokumenten bekam bei einer Zusammenarbeit. Es gibt auch keine Beweise, dass wegen Assange tatsächlich Informanten starben. Es ist gang und gäbe bei vielen Geheimdiensten Dokumente als geheim einzustufen, die man eigentlich gar nicht als geheim einstufen müsste. Letztlich sind das Bürokratiemonster, die durch kafkaeske Methoden ihr Dasein zu rechtfertigen versuchen und um weitere Ressourcen zu fressen.

      In dem Fall hier gibt sich sogar das Bürokratiemonster ZDF (ÖR) als päpstlicher als der Papst und der VS Hessen behauptet das Gleiche. Beides Geldvernichtungsmaschinen und beste Beispiele für Bullshit-Jobs.

  2. Der Journalist war Bruno Schirra. Ich habe mal ein Podcast mit ihm gehört, wo er den Vorfall erklärte. Er machte sich Vorwürfe, dass seine Op-Sec so schlampig war. Der Staat hat ihn auch genüsslich bloßgestellt. Bei seinen Quellen konnte er sich nicht mehr blicken lassen. Seine Karriere als investigativer Journalist war vorbei. Er erklärte auch wie er Quellen akquirierte. Leider finde ich das MP3 nicht mehr.

    Solche Vorfälle zeigen dann doch sehr deutlich, was passiert, wenn wirklich mal was enthüllt wird, also wirklich investigativer Journalismus stattfindet, nicht einfach nur gegen z.B. Kliemann. Der Böhmermann laviert da stark rum, bringt so eine Folge – die natürlich nicht auf seinem Mist gewachsen ist und dann wieder Hetze gegen Russen oder eine Bagatelle wie eben gegen Kliemann. MSM sind absolut nicht vertrauenswürdig und Pseudo-investigativ. Das Böhmimännchen ist für den Staat schon sein Geld wert, auch wenn sowas mal bei rumkommt. Solche Scoops wie diesen hier, die kommen grundsätzlich nicht vom MSM, so wie auch die Snowden oder Assange-Leaks. Die MSM hängen sich da nur dran, um damit ein Geschäft zu machen. Oft passiert nicht einmal das, sondern sie verweigern jegliche Mitarbeit oder verpetzen ihre Informanten.

    Hier kam aber wohl schon die Rechtsabteilung des ZDF zu dem Schluss, dass ihnen eh nichts groß passieren kann. Generell gilt aber, dass in Deutschland investigativer Journalismus schon lange mausetot ist. Das supergeheime Dokument, wenn es denn echt ist, zeichnet sich ja auch aus, dass darin NICHTS steht, außer dass es in verklausulierter Beamtensprache eine gewisse Inkompetenz darlegt. Die Frage ist dann natürlich immer: Sind die wirklich so blöd oder stellen sie sich nur blöd? Es ist immer mindestens eine Mischung davon. Vielleicht hatten sie ganz andere Absichten. Wenn man die als Bewertung nimmt, dann sehe das sehr schlecht für sie aus.

    Beispiel: Offiziell ist die Bush-Regierung mit ihrem Irakkrieg gescheitert und auch der Afghanistankrieg. Aber z.B. Dick Cheney vervielfachte mit dem Krieg und als EX-CEO von Halliburton sein Vermögen wie viele Beteiligte in dieser Regierung. G. W. Bush selbst sagte einmal angeblich zu Cristina Kirchner, dass die USA einen neuen Krieg bräuchte, um ihre Wirtschaft anzukurbeln.

    Beim Geheimdiensten wissen wir, wie auch in der Böhmermann-Sendung angedeutet, dass viele „V-Männer“ oder Undercover-Agenten gerne das Geld von ihrem Arbeitgeber nehmen. Solche Information wird auch oft an möglichst viele Kunden verkauft. Wer nimmt sich auch nicht gerne so leicht verdientes Geld? Dafür muss man eben alle paar Tage mal ein paar Räubergeschichten liefern, die so halbwegs stimmen könnten und die Erwartungen erfüllen. Es gibt keine neutrale Qualitätskontrolle, schon gar keine Transparenz oder gar Demokratie. Folglich sind viele Ermittlungsergebnis oder -erkenntnisse fabriziert, Simulation von Arbeit. Es wird übertrieben oder gleich frei erfunden.

    Der Artikel zeigt übrigens sehr schön, dass es ständig Leaks gibt, auch in USA. Die werden aber nie verfolgt oder nur sehr milde bestraft, wenn sie der Regierung genehm sind. Z.B. bei den vielen Ermittlungen gegen Trump gab es reihenweise Leaks oder Straftaten von Seiten der Ermittler. Die wurden aber erst einmal nicht verfolgt. Da laufen immer noch Prozesse und gibt es Schuldsprüche, aber nicht gegen Trump, sondern gegen Kampaigner aus der DNC, die Russiagate erfunden hatten, sowie gegen Beamte, weil sie von Republikanern angeklagt wurden. Gäbe es keine Ankläger, gäbe es auch kein Prozess. Darüber wird in Deutschland, was fest in der Hand ist von Lobbyisten der demokratischen Partei, nicht berichtet. Es werden auch keinerlei Falschmeldungen korrigiert. Das ist aber schon lange Normalität und erreicht gerade mit dem Ukrainekrieg immer neue Tiefpunkte.

    1. Tipps zum Umgang mit Informanten und brisanten Informationen

      https://www.fachjournalist.de/investigative-recherchen-teil-3-whistleblower-co-tipps-zum-umgang-mit-informanten-und-brisanten-informationen/

      Das mit den eidesstattlichen Versicherungen ist ja so eine Sache.
      Der Informant wird verpixelt mit digital verzerrter Stimme interviewt
      und daheim steht seine Eidesstattliche im Ordner abgeheftet.
      Da musste der Schily mit seiner Blechbüchsenarmee im Fall Schirrach über “ weitere Ermittlungsansätze“ stolpern. Geht gar nicht, sowas.

      1. … eben. Verstehe ich das richtig, dass du dieses Schema F kritisierst? Die eidesstattliche Erklärung muss nur gefunden werden.

        Ich weiß nur als Beobachter selbst von Konferenzen, wo MSM von so Thinktanks wie International Consortium of Investigative Journalists oder gar Bellingcat „geschult“ wurden, wie man das macht mit dem investigativen Journalismus. Da wurden dann z.B. verschlüsselte Mailboxen eingerichtet. Oder „Leaks“ werden nicht voll jedem Interessenten zugänglich gemacht, sondern es wird wie beim Geheimdienst kompartmentalisiert, wie in einem Konzern gearbeitet. Was oben in der Schema F-Liste steht, wird dann teilweise wieder missachtet. Die beteiligten „Journalisten“ wissen dann gar nicht für wen sie da eigentlich arbeiten. (Tarnorganisation eines Geheimdienstes)

        Hier mal ein Beispiel, was aus der neuen Whistleblower-Praxis wurde bei The Intercept (Pierre Omidyar macht gute Geschäfte mit US-Geheimdiensten):

        NSA Leaker Reality Winner Joins Lee Camp

        https://www.youtube.com/watch?v=X5e469wx7sg

        Wo sind denn die Snowden oder Assange-Leaks nach 2013? Solche großen Skandale nutzen die Überwachungskapitalisten immer, um in Zukunft Gesetze und Methoden anzupassen, damit das nicht noch einmal passiert. Die Einschüchtung funktioniert auch perfekt seit 2013, also seit 9 Jahren.

        Bei so Leaks muss man immer darauf achten gegen wen sie sich richten. Wenn z.B. bei Offshore Papers nur in der Zeitung steht, dass der böse Putin-Feind was angestellt hat, obwohl man über den direkt nichts findet in den Daten, sehr wohl aber über Selensky oder andere Oligarchen, dann ist es ein Fake-Leak. Warum gibt es aus Delaware kein Leak? So wie auch Regierungen ständig eigene „geheime“ Dokumente leaken, wenn es ihnen in Kram passt, oder aus Feindstaaten. Das wird dann in „Hintergrundgesprächen“ klar gemacht mit den „Journalisten“, die das veröffentlichen.

        Heute kann man doch nur jeden Whistleblower warnen wirklich brisante Informationen zu leaken. Wenn er erwischt wird, dann gibt es ein böses Ende.

        1. Ich merk schon, da spricht ein alter Hase.

          Du musst dein Thema doch verkaufen. Reiht doch keiner fürn Appel und nen Ei bei „Alternativmedien“, bloß Fremdwörter sinnentstellend aneinander.

          Woanders gelten Standards. Keine EV, keine Sendung. Keine Sendung, kein Geld 🙂

          Viel Spaß noch !

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