Von der theoretischen zur praktischen Freiheit

Wenn man nach einer Bilddatenbank geht, scheinen sich Menschen in unserer Gesellschaft nicht frei zu fühlen: Stattdessen werden vor allem Bilder von Menschen am Strand, in Blumenfeldern oder in den Bergen gezeigt. Engen uns soziale Konventionen ein? Ich komme am Schluss darauf zurück. Bild: pxel_photographer auf Pixabay.

Warum uns das philosophische Willensfreiheitsproblem nicht weiterbringt und was stattdessen wichtig ist.

Meine Blog-Kollegin Louisa Sohmen schrieb gerade einen netten Artikel über das Willensfreiheitsproblem (Wie frei wollen wir?). So richtig und wichtig ich es finde, hier frische Ideen unterzubringen, so wichtig finde ich auch einen Kommentar. Dabei beanspruche ich nicht für mich, Die Wahrheit® zu vertreten, sondern schlicht die Perspektive von jemandem, der sich seit 15-20 Jahren mit dem Thema beschäftigt.

 

Fangen wir erst einmal mit dem gerne bemühten Strafrecht an. Oft heißt es, Willensfreiheit sei die Voraussetzung für unser Schuldstrafrecht. Das Argument sieht wie folgt aus:

  1. Ohne Willensfreiheit keine Verantwortlichkeit (für seine Handlungen).
  2. Ohne Verantwortlichkeit keine Schuld.
  3. Ohne Schuld keine Strafe.

Aus den Neurowissenschaften haben bekanntermaßen Gerhard Roth (früherer Professor in Bremen) und Wolf Singer (früherer MPI-Direktor in Frankfurt) dieses Argument aufgewärmt und umfassende Gesetzesänderungen gefordert. Bis heute ist mir kein derartiges Neuro-Strafrecht bekannt, mit einer kleinen Ausnahme hier in den Niederlanden, über die ich früher schrieb (Echtes Neuro-Strafrecht).

Recht muss praktisch sein

Nun muss man wissen, dass Richterinnen und Richter überdurchschnittlich schlaue Menschen sind (ich war früher mal Referent an der Deutschen Richterakademie in Trier). Mit manchen von ihnen kann man wahrscheinlich gut philosophieren. In ihrem wichtigen Amt haben sie aber nicht ewig Zeit und müssen  nach einer bestimmten Anzahl von Verhandlungstagen zum Ergebnis kommen: Was sind die Fakten? Wer ist verantwortlich? Wie groß ist die Schuld? Gibt es vielleicht schuldmindernde Umstände? Welche Maßnahme oder Strafe ist gerecht?

Die Richter sind also akademisch ausgebildete Praktiker. Für deren Arbeit ist die philosophische Willensfreiheitsdebatte – also etwa zur Vereinbarkeit von Determinismus und Freiheit – praktisch irrelevant. In den Verhandlungen im Gerichtssaal geht es vielmehr um Einsichts- und Steuerungsfähigkeit: Wusste der Täter/die Täterin zum Zeitpunkt der Tat, dass die Handlung falsch ist? Und konnte er oder sie nach dieser Einsicht handeln?

Das Recht geht – wie übrigens wir auch im Alltag – davon aus, dass wir Menschen in der Regel einsichts- und steuerungsfähig sind. Das liegt im Wesentlichen an unserer Erziehung (danke Eltern, Kindergärten, Schulen, Gesellschaft). Zeit für ein praktisches Beispiel:

Nehmen wir einmal an, Louisa Sohmen würde mich schubsen. Dann würde ich wahrscheinlich wütend und sie anschreien: “Warum tust du das?” Vielleicht ist sie wegen eines Lochs im Bürgersteig gestolpert und eher auf mich gefallen. Dann geht es also um keine absichtliche Handlung und ist das Problem schnell gelöst und auch die Wut mit einem “Entschuldigung, ich bin gestolpert” verflogen. Vielleicht war es ein Streich oder eine Mutprobe (“Traust du dich, denn Mann da zu schubsen?”). Dann könnte man vielleicht denken: Na ja, haben wir nichts Wichtigeres zu tun?!

Nehmen wir aber einmal an, jemand würde mich am Bahnsteig schubsen, wenn gerade ein Zug vorfährt. Spätestens dann wäre der Spaß vorbei und es ginge auf einmal um ein (zumindest versuchtes) Tötungsdelikt. Würde mich jemand wegen meiner ethnischen Herkunft schubsen, käme noch ein rassistisches Motiv hinzu. Arbeit für Polizei und Staatsanwaltschaft.

Vor Gericht würde aber nicht das philosophische Willensfreiheitsproblem erörtert, zum Beispiel: Hätte der Schubsende unter gleichen Bedingungen anders handeln können? Es ginge stattdessen darum, ob er wusste oder zumindest wissen musste, dass die Handlung falsch war und was ihre Folgen sein können. Vielleicht handelte der Täter unter starkem Alkohol- bzw. Drogeneinfluss? Oder hatte er eine psychische Störung? Vielleicht hatte er sogar eine Psychose und dachte, ich sei ein Dämon, der die Welt vernichten will?

Das können schuldmindernde Gründe sein. In solchen Fällen heißt die Alternative aber nicht Freispruch, sondern – bei gefährlichen Taten – Sicherungsverwahrung. Der Täter würde dann zwangsweise psychiatrisch behandelt, bis ihn Gutachter für ungefährlich halten. Dieser Freiheitsentzug, den man von Strafe unterscheidet, gilt sogar zeitlich unbefristet. Die Maßnahmen müssen aber regelmäßig überprüft werden. So funktioniert ein Rechtsstaat.

Zeit für ein Zwischenfazit

Ziehen wir ein Zwischenfazit: Das philosophische Willensfreiheitsproblem war nie eine wirkliche Bedrohung für unsere normative Praxis. Warum wurde das oft anders dargestellt? Hierüber kann ich nur spekulieren. Eine psychologisch-soziologische Erklärung wäre, dass es in den letzten Jahren für Forschende an den Universitäten wichtiger wurde, den Nutzen ihres Fachs öffentlich zu rechtfertigen. Wenn man sonst Grundlagenforschung macht, war das Thema Willensfreiheit hier eine gute Gelegenheit. Dabei sollte man auch bedenken, dass weder Gerhard Roth noch Wolf Singer – und mit ihnen viele Andere, die sich an der Diskussion beteiligten – Willensentschlüsse erforscht hatten.

Skurriler wird das alles, wenn man die von Louisa Sohmen wieder angeführten Libet-Experimente heranzieht. Der Neurowissenschaftler Benjamin Libet wollte mit der Elektroenzephalographie (EEG) die zeitliche Dynamik des Bewusstseins erforschen und leistete hier auch wirklich Pionierarbeit (Libet, 2006). Die Schlussfolgerungen, die man aus seinen Versuchen zog, teilte Libet aber nicht. Ein echter Fauxpas: Gegenteiligen Befunde wurden nicht berücksichtigt; man zitierte nur die Ergebnisse, die einem in den Kram passten (Schleim, 2012). Das ist unsauberes wissenschaftliches Arbeiten.

Zu den Libet-Experimenten

Kurz erklärt: Laut den Libet-Experimenten würde den bewussten Willensentschlüssen der Versuchspersonen ein unbewusstes neuronales Signal vorausgehen, das Bereitschaftspotenzial. Das Gehirn entscheide bereits, bevor wir darüber bewusste Kontrolle hätten. (Ähnlich argumentierte übrigens schon Sigmund Freud Jahrzehnte vorher.) Darum seien unsere Entscheidungen nicht frei und wir nicht für sie verantwortlich. Der Haken an der Sache: Das Bereitschaftspotenzial trat auch dann auf, wenn die Versuchspersonen nicht reagierten. Es konnte also gar nicht die Ursache des Verhaltens sein.

Zudem hat Libet niemals Willensentschlüsse untersucht, sondern nur spontane Bewegungen. In späteren Versuchen hat man Versuchspersonen sogar explizit das Vorausplanen verboten (etwa in den Experimenten von John-Dylan Haynes im Kernspintomographen). Ja, wo soll auch sonst die Ursache für spontane Bewegungen zu finden sein, als in “unbewusster” Gehirnaktivität? Mit den Anführungszeichen will ich andeuten, dass wir bewusst und unbewusst noch gar nicht neurowissenschaftlich auseinanderhalten können (Was wir vom Rätsel Bewusstsein lernen können).

Neurowissenschaftler und Philosophen haben also unsauber gearbeitet, um in die Medien zu kommen. Mit Buchverkäufen und Vorträgen haben sie zudem viel Geld verdient. Und viele Bürgerinnen und Bürger lasen, hörten und staunten. So funktioniert unsere “Wissensgesellschaft”. Wie war das noch mit der Aufklärung und dem Ausgang des Menschen aus der selbstverschuldeten Unmündigkeit? Immanuel Kant wäre wohl nicht stolz auf diese heutigen Vertreter seines Fachs.

Probleme des Kompatibilismus

Bevor ich zur praktischen Ebene zurückkehre, noch eine kurze philosophische Bemerkung: Mit dem Kompatibilismus will man das Problem lösen. Das heißt, Determinismus und Freiheit sind dann keine Gegensätze mehr, sondern miteinander vereinbar (kompatibel). Daher der Name. Freiheit würde im Gegensatz sogar die richtige Art der Determination voraussetzen.

Das wird dann beispielsweise so ausgeführt, dass eine Entscheidung genau dann frei ist, wenn man a) sie selbst b) im Einklang mit seinen übrigen Überzeugungen trifft. Das entpuppt sich bei näherer Betrachtung aber als Scheinlösung: Denn darüber, wie die Entscheidungsfindung tatsächlich abläuft, also den a-Teil der Definition, ist damit noch gar nichts gesagt. Das gehört eher in den Bereich der Psychologie (Volitionspsychologie) und will ich dem Philosophen nicht vorwerfen.

Beim b-Teil sieht das aber anders aus: Woher kommen denn meine Überzeugungen? Bei der (falschen) Interpretation der Libet-Experimente war entscheidend, dass die Entscheidungen der Versuchspersonen vor- oder unbewusst festgelegt sein sollen. Da ging es um einen Zeitraum von ein paarhundert Millisekunden. Spätere Experimente wollen Einflüsse im Sekundenbereich identifiziert haben. Aber mal ehrlich: Ist die zeitliche Dimension hier das Entscheidende?

Oder mit anderen Worten: Wenn eine Entscheidung nicht frei sein soll, wenn sie unbewusst bestimmt wurde, gilt das dann nicht auch für unsere Überzeugungen? Der Kompatibilist blendet schlicht die historische Dimension aus, indem er sagt: Wenn du hier und jetzt selbst und im Einklang mit deinen Überzeugungen entscheidest, dann ist dein Wille frei.

Praktische Gegenbeispiele

Nehmen wir einmal zwei krasse, doch realistische Gegenbeispiele: Person A wächst in einer Gemeinschaft von Rassisten auf, in der sie lernt, dass dunkelhäutige Menschen weniger intelligent sind. Person B wächst in einer fundamentalistischen religiösen Sekte auf, in der sie lernt, dass die Schöpfungsgeschichte in der Bibel wörtlich wahr ist.

Jahrzehnte später ist A in einer Führungsposition in einem Unternehmen und soll darüber entscheiden, einen dunkelhäutigen Mann einzustellen. Jahre später will B sich für ein Studium entscheiden. Nun wäre As Entscheidung, den Mann nicht einzustellen, weil er weniger intelligent sei, im Einklang mit ihren Überzeugungen und im kompatibilistischen Sinne frei. Ebenso wäre Bs Entscheidung gegen ein Biologiestudium, weil dort ja sowieso nur Lügen verbreitet würden, kompatibilistisch frei. Dabei wissen wir, dass die entscheidungsrelevanten Überzeugungen A und B mit der Erziehung eingebläut wurden.

Problemverschiebung

Sind die Entscheidungen von A und B Paradebeispiele für einen freien Willen? Wohl kaum! Die kompatibilistische Lösung verschiebt das Problem also nur auf eine andere Ebene, in die Vergangenheit. Das könnte man zum Beispiel auch damit vergleichen, die Frage nach dem Ursprung des Universums mit der Urknalltheorie zu beantworten. Es kann ja sein, dass unser Universum mit einem Urknall begann. Das verlagert die Frage aber auf eine tiefere Ebene, was es vor dem Urknall gegeben haben mag und was die Ursache für diesen Vorgang gewesen sein mag.

Mitunter bekam ich von Wissenschaftlern die Antwort, die Frage nach “vor dem Urknall” ergebe gar keinen Sinn. Das ist dann aber eine sprachliche Konvention: Man erklärt die Frage für sinnlos – wahrscheinlich vor allem als unerwünscht. Wir können doch auch sonst allerlei Fragen sinnvoll nach dem Davor und Danach formulieren. Warum soll es hier eine einzige Ausnahme von diesem Sprachgebrauch geben?

Doch bleiben wir beim Willensfreiheitsproblem: Mit der angeblichen praktischen Relevanz der philosophischen Diskussion wurde vielen Interessierten schlicht Sand in die Augen gestreut. Und selbst die Lösung der Kompatibilisten ist nur eine Scheinlösung. Das ist insofern tragisch, als es in der Gesellschaft durchaus relevante Freiheitsprobleme gibt:

Soziale Konventionen

Hier seien beispielsweise soziale Konventionen genannt: Heben Sie einmal in einer Gruppe von Unbekannten die Arme und rufen Sie laut: “Ich bin frei! Ich bin frei! Ich bin frei!” Theoretisch könnten Sie das tun; es ist auch nicht strafrechtlich verboten. Praktisch werden Sie es aber wahrscheinlich nicht tun, weil Sie die Anderen nicht stören wollen oder von ihnen nicht für einen Spinner gehalten werden wollen.

Nun haben soziale Konventionen sicher ihren Nutzen. Ich fahre hier in meiner Wohngegend manchmal an einem Haus vorbei, in dem hinter einem Schaufenster Menschen in bunten Anzügen wild herumspringen und herumtollen. Kleine Menschlein. Es ist ein Kindergarten. Diese Kinder haben soziale Konventionen noch nicht gelernt und im Kindergarten gelten sowieso andere Regeln. So kann man vielleicht viel Spaß haben – produktiv arbeiten oder ein klassisches Konzert genießen aber wohl eher nicht.

Soziale Konventionen können aber Freiheit einschränken. Wenn etwa Menschen aus Angst vor Ausgrenzung ihre Meinung nicht mehr äußern. Dann kann man zwar immer noch in einem Land leben, in dem Meinungsfreiheit ein Grundrecht ist. Man wird davon aber tendenziell weniger gebrauch machen, um die erwarteten negativen Folgen zu vermeiden. Wenn zu viele so denken, ebnet das den Weg zu Totalitarismus.

Aber auch in weniger politischen Kontexten können soziale Konventionen uns einschränken. Ich denke etwa an das Beispiel einer Freundin, die sich an ihrem Geburtstag immer viel Mühe gab, es allen in ihrer Familie recht zu machen: Da “musste” die Lieblingstorte, das Lieblingsgericht für einen Jeden gemacht werden. Danach lag sie tagelang erschöpft und mit Migräne im Bett. Nach ihrem Geburtstag! Ich habe angeregt, sie könne sich von den Anderen doch auch mal helfen lassen. Ihr letzter Geburtstag war dann nicht mehr so anstrengend.

Im Bereich der psychischen Störungen könnte man mit Beispielen natürlich noch ganze Bücher füllen: Warum nehmen etwa Diagnosen von Aufmerksamkeitsstörungen so stark zu – und dann vor allem bei Jungen? Warum sind Essstörungen so viel verbreiteter bei Mädchen? Warum begehen so viel mehr Männer Suizid, während Frauen viel öfter einen Suizidversuch ausführen? Wo verläuft die Grenze zwischen normaler Trauer und einer klinischen Depression? Wird Einsamkeit demnächst zur psychischen Störung erklärt? Fragen über Fragen.

Soziale Partizipation

Zum Schluss will ich noch auf einen anderen Aspekt des Freiheitsproblems eingehen, nämlich das der sozialen Partizipation und Repräsentation: In den letzten Jahren wurde von den führenden Politikern viel für die Rechte bestimmter Minderheiten getan, denken wir an Homosexuelle oder bestimmte ethnische Gruppen. Diese Initiativen sind auch richtig und wichtig – und die übergeordneten europäischen Gerichte haben ohnehin deutlich gemacht, dass hier mehr für Gleichberechtigung getan werden muss.

Gleichzeitig wurden aber die Interessen großer gesellschaftlicher Gruppen vernachlässigt. So ist beispielsweise das deutsche Bildungssystem nach wie vor sozial ungerecht. Mein Blog-Kollege René Krempkow etwa schreibt seit vielen Jahren über die ungleichen Chancen. Das ist übrigens in rot-grün regierten Bundesländern nicht wesentlich anders, obwohl sich diese Parteien gerne progressiv geben.

Es geht einfach immer so weiter: Kinder aus bildungsferneren und ärmeren Familien und Gegenden haben systematisch schlechtere Bildungschancen. Daraus entstehen systematisch schlechtere Berufs- und Verdienstmöglichkeiten. Wer seine Bedürfnisse schlechter formulieren kann, kann sie schlechter durchsetzen. Und mit geringerer Bildung wird man anfälliger für Manipulationen und politische Rattenfänger. Deutschland verschwendet hier auch Potenzial, was sich in den schlechten PISA-Ergebnissen ausdrückt (Wie Deutschland bei PISA auf Platz 1 kommen könnte). Mit Prestigeprojekten für die Elite wird man das nicht lösen, sondern immer weiter verschärfen.

Bildung kommt von bilden

So komme ich zum Schluss noch einmal auf unsere gelernten Überzeugungen zurück, die auch beim Kompatibilismus zentral waren: Bildung kommt nicht von ungefähr von bilden – formen. Es geht auch um Charakter-, Persönlichkeitsbildung. Wir nehmen alles im Lichte unserer vorher gebildeten Überzeugungen wahr. Und unser Wissen prägt unser Denken. In der Untersuchung unserer Überzeugung liegt damit auch ein Schlüssel zur Selbsterkenntnis.

Philosophie und zum Teil auch Psychologie und Neurowissenschaften, die mit dem praktisch irrelevanten Willensfreiheitsproblem Feuilletons und wissenschaftliche Fachzeitschriften füllen, verspielen hier die Chance auf wichtige Einsichten. Einsichten, die nicht nur für ein abstraktes Publikum von Spezialisten interessant sind, sondern für einen selbst. Es darf nicht nur passiv gelesen und gehört, sondern auch aktiv selbst geforscht werden (Mensch in Körper und Gesellschaft: Was heißt Freiheit?).


Der Beitrag ist zuerst auf dem Blog Menschenbilder des Autors erschienen.

Ähnliche Beiträge:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert