Vertritt der EuGH ein „Volksverständnis“, das sich dem Rechtsnationalismus öffnet?

 

Europäischer Gerichtshof (EuGH). Bild: Luxofluxo/CC BY-SA-4.0

Es ist grotesk mitanzusehen, wie der Verfassungsschutz zu einer die Wahrheit verkündenden, angeblich neutralen Organisation aufgestiegen ist. Der dem Innenministerium unterstellte Verfassungsschutz, der als antikommunistische Behörde, durchsetzt mit Altnazis von der Gestapo und Co. begann, war lange Zeit auf dem rechten Auge blind. Dafür aber auch personell mit der NPD und selbst mit dem NSU verflochten. Mittlerweile soll er auch die „Delegitimierung des Staates“ abwehren und gilt als Instanz, die „gesicherte“ Erkenntnis verbreiten kann, auf die sich die politischen Auftraggeber berufen kann.

Derart gesichert hat der Verfassungsschutz die AfD als rechtsextremistisch eingestuft. Das Gutachten, mit dem dies begründet wird, wurde allerdings unter Verschluss gehalten. Man muss dem Verfassungsschutz also seine gesicherten Erkenntnisse glauben. Im Kern scheint es darum zu gehen, dass das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sei. Nach einer Klage der AfD hat der Verfassungsschutz eine Stillhaltezusage abgegeben. Die Einstufung wird bis zu einer gerichtlichen Entscheidung im Eilverfahren vorläufig ausgesetzt.

Interessant in diesem Zusammenhang ist ein Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH), das für Aufsehen gesorgt hat, vielfach, weil es angeblich schlecht und schwach begründet ist, wie Beiträge auf dem Verfassungsblog monierten. Die EU-Kommission hatte gegen Malta geklagt, das die Staatsangehörigkeit seit 2014 gegen Zahlungen und Investitionen in Höhe von mindestens 600.000 Euro anbot (Goldener Pass). Man konnte also in Malta Staats- und damit gleichzeitig EU-Bürger werden, indem man entsprechend dafür bezahlte. Das verstoße gegen Art. 20 AEUV, der eine Unionsbürgerschaft einführt, und Art. 4 Abs. 3 EUV (Grundsatz der loyalen Zusammenarbeit der EU mit den Mitgliedstaaten) machte die EU-Kommission geltend.

Im März 2022 verband EU-Justizkommissar Didier Reynders die Staatsbürgerschaft mit nicht näher genannten europäischen Werten: „Unsere europäischen Werte stehen nicht zum Verkauf. Wir sind der Auffassung, dass der Verkauf von Staatsbürgerschaften über sogenannte goldene Pässe nach EU-Recht illegal ist und unsere Sicherheit ernsthaft gefährdet. Er öffnet Tür und Tor für Korruption, Geldwäsche und Steuervermeidung. Alle betroffenen Mitgliedstaaten sollten ihre Staatsbürgerschaftsregelungen für Investoren sofort abschaffen. Darüber hinaus sollten sie erwägen, Personen, gegen die Sanktionen verhängt wurden oder die Putins Krieg maßgeblich unterstützen, bereits gewährte goldene Pässe zu entziehen.“ Dabei ging es nicht nur um Investoren, sondern auch darum, russische und belarussische Bürger den Einkauf zu verweigern, zumal wenn sie den Krieg in der Ukraine unterstützen. Man muss dem entnehmen, dass russische und belarussische Bürger, die eine falsche Gesinnung haben, nicht eingebürgert werden sollen.

„Echte Bindung an das Land“

Das Gericht kam zum Schluss, dass zwar die Mitgliedsstaaten weiter über die Staatsbürgerschaft entscheiden können, aber dass eine Kommerzialisierung durch den Verkauf „trotz Fehlens einer echten Bindung der Antragsteller an das Land“ gegen EU-Recht verstoße und das Vertrauen zwischen den Mitgliedsländern untergrabe, weil damit auch die Unionsbürgerschaft gekauft wird: „Infolgedessen darf ein Mitgliedstaat seine Staatsangehörigkeit – und damit die Unionsbürgerschaft – nicht gegen im Voraus festgelegte Zahlungen oder Investitionen verleihen, denn dies läuft im Wesentlichen darauf hinaus, dass der Erwerb der Staatsangehörigkeit zu einer bloßen geschäftlichen Transaktion wird.“

Nun wird kaum jemand etwas dagegen haben, Reiche daran zu hindern, sich in alle Länder einzukaufen, während dies allen anderen nicht möglich ist. Aber der Hinweis auf die Notwendigkeit einer „echten Bindung“ bleibt nebulös und könnte die Gewährung der Staatsbürgerschaft, die die einzelnen Länder mit ihren Einbürgerungsvorschriften regeln, einschränken bzw. bestimmte Personengruppen ausschließen.

Deutschland etwa verlangt zur Einbürgerung: „Bekenntnis zur freiheitlichen demokratischen Grundordnung des Grundgesetzes und zur besonderen historischen Verantwortung Deutschlands für die nationalsozialistische Unrechtsherrschaft und ihre Folgen, insbesondere für den Schutz jüdischen Lebens, sowie zum friedlichen Zusammenleben der Völker und dem Verbot der Führung eines Angriffskrieges.“ Neben einem Sprachtest soll ein „Einbürgerungstest“ den „Nachweis über Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland“ dokumentieren. Das Gericht wirft nun die Frage auf, ob die Unionsbürgerschaft der EU-Kommission erlaubt, andere Bekenntnisse und Nachweise für die „echte Bindung“ zu fordern, die in Widerspruch zu den Einbürgerungsgesetzen der Mitgliedsländer stehen können.

Das Gericht argumentiert, „aus einer gefestigten Rechtsprechung des Gerichtshofs“ ergebe sich, „dass dem Staatsangehörigkeitsband eines Mitgliedstaats das zwischen ihm und seinen Staatsbürgern bestehende besondere Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis sowie die Gegenseitigkeit von Rechten und Pflichten zugrunde liegen“. Die große Frage ist, wie das „besondere Verbundenheits- und Loyalitätsverhältnis“ aussehen soll, dessen Fehlen Menschen von der Staatsbürgerschaft ausschließt. Rechte sagen gerne: „Wer Deutschland nicht liebt, soll Deutschland verlassen!“

Erst einmal scheint das Urteil zu sagen, dass nicht jeder die Staatsbürgerschaft eines EU-Mitgliedslandes erhalten darf. Es kommt auf die Beziehung eines Menschen zu einem Staat an. Allerdings ist von einem ethnischen Vorbehalt nicht die Rede, sondern, wenn man so will, nur von einem politisch-kulturellen. Allerdings könnte argumentiert werden, was von rechter Seite so gemacht wird, dass etwa muslimische Flüchtlinge oder Einwanderer nicht ausreichend loyal zum demokratischen System sein könnten, weil sie die Religion höher setzen. Vorstellen ließe sich auch, Linke, die das der EU zugrundeliegende kapitalistische System abschaffen wollen, mangelnde Verbundenheit und Loyalität mit dem Staat vorzuwerfen.  Und was ist mit den Bürgern von EU-Mitgliedsstaaten, die aus der EU und damit aus der Unionsbürgerschaft austreten wollen. Sie sie mit der europäischen Community verbunden und stehen loyal zu ihr?

„Legale“ und „wahrhaftigen“ Bürger

Im Hintergrund der Auseinandersetzung stehen mehr als die zwei Positionen, die Luke Dimitrios Spieker auf dem Verfassungsblog ins Spiel bringt: „Generell kann man zwischen einem liberalen und einem republikanischen Verständnis von Staatsbürgerschaft unterscheiden. In liberalen Auffassungen wird die Staatsbürgerschaft als ein formaler Rechtsstatus verstanden, der bestimmte Rechte begründet. Die Pflichten der Bürger bleiben eher gering (z. B. das Befolgen des Gesetzes oder das Zahlen von Steuern). In republikanischen Konzepten wird die Staatsbürgerschaft dagegen umfassender definiert. Nach dieser Auffassung sind die Bürger mehr als nur Verbraucher: Sie sind aktive Mitglieder einer politischen Gemeinschaft. Während liberale Konzepte den Schwerpunkt auf Status und Rechte legen, betonen republikanische Konzepte Aktivität und Pflichten.“ Der EuGH hat nach seiner Ansicht ein republikanisches Konzept vertreten, das weiten Spieltraum lasse und nur eine Kommerzialisierung der Staatsbürgerschaft ausschließt.

Henley & Partners kritisieren aus eigenem Interesse, weil sie „Staatsbürgerschaft durch Investition“ vermitteln, das Urteil, weil „Staatsbürgerschaft durch Investition“ ein legitimes, weltweit praktiziertes Konzept sei, um Investoren anzuziehen, die sich damit auch engagieren. „Die derzeitige Überprüfung des maltesischen Programms und die Entscheidung des EuGH müssen auch in einem größeren Zusammenhang gesehen werden. Allein im Jahr 2023 haben die EU-Mitgliedstaaten zusammen mehr als 1,1 Millionen Staatsbürgerschaften vergeben – und das oft auf der Grundlage von schwachen Verbindungen zu dem Land, das die Staatsbürgerschaft vergibt, wie z. B. einer entfernten Abstammung, ohne eine aktuelle Verbindung zu dem Land, das die Staatsbürgerschaft vergibt, und ohne andere formale Anforderungen, wie Investitionen oder Aufenthaltsdauer oder andere Anforderungen. Darüber hinaus gehören zu den größten Empfängern der EU-Staatsbürgerschaft Staatsangehörige aus Hochrisikoländern wie Marokko und Syrien, wobei über 100.000 Staatsbürgerschaften an Personen aus jedem dieser Länder vergeben wurden. Vor diesem Hintergrund rechtfertigen die wenigen hundert Staatsbürgerschaften, die Malta jährlich unter strengsten Sicherheits- und Zuverlässigkeitsüberprüfungen vergibt, kaum die von der Kommission verbreitete und im EuGH-Urteil aufgegriffene faktenferne, alarmistische Darstellung.“

Daneben gibt es eben auch ethnisch-kulturelle Aspekte der Verbundenheit, also beispielsweise die Akzeptanz der Leitkultur oder die Notwendigkeit, die jeweilige Nationalsprache zu beherrschen, geben. Der Gerichtshof räumt der EU das Recht ein, in die nationalen Einbürgerungsregeln einzugreifen, da diese mit der Unionsbürgerschaft übereinstimmen müssen. Die Frage ist, ob der EuGH mit seinem Urteil die Tür für eine nationale Identität geöffnet hat, die die Freizügigkeit innerhalb der EU, basierend auf Rechten unabhängig von Herkunft, Religion, Sprache, politische oder sonstige Weltanschauung, einschränken würde.

Rechtsprofessor Dimitry V. Kochenov argumentiert, das Urteil fundiere Staatsbürgerschaft nicht mehr im Recht, sondern in eine andere, extralegale Beziehung zwischen einer Person und dem Staat. Das Gericht beende die liberale Position gegenüber den Nationalstaaten: „Das Urteil der Kommission gegen Malta erschüttert diese Vision. Anstatt die Mitgliedstaaten im Namen des Ideals einer toleranten Staatsbürgerschaft zu bekämpfen und für die Rechte der Europäer einzutreten, geht die Union, nachdem sie ‚Nein‘ zu Demokratie und Rechtsstaatlichkeit gesagt hat, nun stattdessen mit kleinlichen Nationalismen hausieren, indem sie die Mitgliedstaaten belehrt, dass es bloße ‚legale‘ Bürger“ und auch ‚wahrhaftigen‘ Bürger gibt, die von dem ‚Band der Solidarität und des guten Glaubens‘ profitieren, das das EU-Recht verlangt: Die Annahme, dass dieses Band nicht besteht, ist der Kern der Verunglimpfung einer Gruppe von Europäern in der Rechtssache Kommission gegen Malta.“ Für ihn öffnet das die Türen, eine Staatsbürgerschaft für Personen zu verweigern, die nun als „Fake-Europäer aus extralegalen Gründen“ gelten: „Du kannst der nächste sein.“

Auf dem Hintergrund des Urteils Kommission vs. Malta muss man die vom Oberlandesgericht Münster bestätigte Aussage des Verfassungsschutzes über den „gesicherten“ Rechtsextremismus der AfD noch einmal lesen: „Verfassungswidrig und mit der Menschenwürde unvereinbar ist nicht die deskriptive Verwendung eines ‚ethnisch-kulturellen Volksbegriffs‘, aber dessen Verknüpfung mit einer politischen Zielsetzung, mit der die rechtliche Gleichheit aller Staatsangehörigen in Frage gestellt wird.“

Florian Rötzer

Florian Rötzer, geboren 1953, hat nach dem Studium der Philosophie als freier Autor und Publizist mit dem Schwerpunkt Medientheorie und -ästhetik in München und als Organisator zahlreicher internationaler Symposien gearbeitet. Von 1996 bis 2020 war er Chefredakteur des Online-Magazins Telepolis. Von ihm erschienen sind u.a. „Denken, das an der Zeit ist“ (Suhrkamp 1988), „Die Telepolis“ (1995), „Vom Wildwerden der Städte“ (Birkhäuser 2006), „Smart Cities im Cyberwar“ (Westend 2015), „Sein und Wohnen“ (Westend 2020) oder „Lesen im Zeitalter der Künstlichen Intelligenz“ (Bielefeld 2023)
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25 Kommentare

  1. Dass das liberale Staatsbürgerschaftskonzept nun angeschlagen zu sein scheint, ist natürlich eine gute Nachricht.

    Andererseits muss es natürlich besorgt machen, dass sich die EU bzw. der EuGH nun anmaßt, auch bei diesem Thema mehr als bisher in nationale Befugnisse hinein zu regieren.

    Dass das Urteil des Oberlandesgericht Münster von manchen Gegnern der AfD teilweise falsch interpretiert worden ist und keineswegs eine Leugnung der Existenz einer deutschen Ethnie neben der deutschen Staatsbürgerschaft bedeutet, hat ja schon seit einiger Zeit die Runde gemacht.

    Es ist zu hoffen, dass die neue Rechtsprechung zusammen mit dem migrationskritischen Umsteuern so einiger EU-Staaten (z.B. Niederlande, Dänemark, Ungarn, Polen, Tschschechien sowie neuerdings offenbar auch Frankreich) sowie der ebenfalls migrationskritischen neuen Linie in Großbritannien zu einer wirklichen Neuausrichtung der Einwanderungspolitik und der Vergabe von Staatsbürgerschaften führt.
    Es ist höchste Zeit!

    1. > Dass das liberale Staatsbürgerschaftskonzept nun angeschlagen zu sein scheint, ist natürlich eine gute Nachricht.

      Wie der Satz genau gemeint ist, will ich jetzt gar nicht diskutieren, aber der Artikel macht doch klar, dass es da nur um Russen und Weißrussen geht. Vielleicht zukünftig um andere Nato-Feinde.

      Dass die EU als neoliberales Projekt des Großen Geldes weitergebaut wird, ist unumstößlich.
      Wenn zukünftig andere (Wirtschaft-, Finanz-, Militär-)Kriege geführt werden, und wieder Flüchtlinge aufgenommen werden, wie ab 2015 die Syrer, weil damit die syrische Bevölkerung prowestlich gestimmt werden konnte, oder das Selbe ab 2022 mit den Ukrainern, wird das wieder so gehandhabt werden.

      Bevor in der Pflege und anderen unterbezahlten und deswegen Arbeitskräftemangel-Berufen ordentliche Löhne gezahlt werden, die einem wohlhabenden Land angemessen sind, werden neue Gesetze für Greencards und befristete Arbeitsaufenthalte für Billigarbeiter und Wanderarbeiter aus fernen Landen vom Parlament erlassen.

      So wie die Arbeiter früher im Streikfall mit Streikbrecherarbeitern aus dem nächsten Landkreis ausgebootet wurden, so werden die Arbeitssuchenden heute mit gezielten Grenzmanagement, Freizügigkeits- und Greencard-Regeln schachmatt gesetzt und mit Nullrunden beim menschenwürdiges Existenzminimum ins Elend gedrängt.

  2. Der 17-seitige Auszug vom Verfassungsschutz-Gutachten ist seit einer Woche im Netz verfügbar, inzwischen auch das vollständige Gutachten. Da hat sich jemand die Mühe gemacht alle 1108 Seiten einzeln einzuscannen. War wohl nur eine Frage der Zeit bis es öffentlich wurde.

      1. Kann sich die afd wenigstens nicht mehr beschweren, dass sie nichts zu lesen hätte. Laut lto hatte sie das Gutachten aber auch schon selber.

  3. Interessanter Artikel, verzettelt sich aber auch ganz schön.
    Die Kriterien in Deutschland sind eher formell, wer unserer FDGO feindlich gegenübersteht, lernt sie halt und käut sie wieder, ohne sich damit zu verbinden. Die Drahtzieher des islamistischen Terrors in Europa stammen alle aus gut situierten Berufen und sprechen immer perfekt die Landessprache, der Effekt solcher Kriterien ist an dieser Stelle gleich Null.
    Dennoch braucht es sie in moderater Form, weil man irgendwelche Standards ansetzen muß, nur die Einforderung von Sprachkenntnissen ist teilweise effektiv und muß sein weil es schlicht eine Zumutung für Einheimische ist wenn zuviele Leute ohne Landessprache rumlaufen.
    Letztlich ist es weitaus wichtiger über kulturelle Probleme zu reden und daran hat auch die Rechte kein Interesse, wird aber dennoch immer stärker solange man nicht ausreichend über die immensen Probleme redet die v.a. Teile der Muslime verursachen, mit rassistischen, überreligiösen und kulturfaschistischen Vorurteilen die sich primär gegen Deutsche richten, aber auch gegen andere Migranten, und nicht zuletzt auch gegen liberale Muslime.

    1. Was meinen sie mit Verzettelung und FDGO?
      Der Artikel war sehr erfrischend IMHO.
      Ab spätestens „Dennoch“ ist es ja ihre Meinung und keine Sachlichkeit, die man ja nicht teilen muss.😉

  4. „Im Kern scheint es darum zu gehen, dass das „in der Partei vorherrschende ethnisch-abstammungsmäßige Volksverständnis“ nicht mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung vereinbar sei. “

    Wenn dem so wäre, wären die massenhaften Einbürgerungen (ohne Einbürgerungstests oder ähnlichem) der sog. „Spätaussiedler“ aus der ehemaligen Sowjetunion also verfassungswidrig gewesen? Interessante Einstellung!

    Tatsächlich war das bundesdeutsche Staatsbürgerschaftsrecht jahrzehntelang ein „Blutrecht“. Energisch vor allem von der Union verteidigt. Darauf begründete sich übrigens auch Erteilung von Pässen für DDR-Bürger ohne große Formalitäten. Und die Staatsbürgerschaft ist immer noch offiziell als „deutsch“ definiert, und nicht als „Bürger der BRD“ (oder heißt das jetzt schon „Staatsbürgende“?). Also ethnisch/völkisch.

    1. Elberadler, das ist jetzt ganz schön fies! 35+ x Jahre später lassen Sie anklingen, dass die Aufnahme deutschstämmiger Kasachen mit einer Muttersprache, die dem Schwäbischen des 17. Jahrhunderts und dem Schwyzerdütsch der gleichen Zeit ähnelt(e) eine privilegierte Zuwanderung beinhaltete: Eine klare Unterscheidung von `deutschen´ Mitmenschen im Unterschied zu politischen Flüchtlingen und Kriegsflüchtlingen auf dem Boden der Bundesreublik.
      Für die des Deutschen nicht mächtigen russischen Kasachen und die von den Nazis naturalisierten Polen, `Jugos´, Tschechen und Slowaken auf früherem KuK-Österreich-Gebiet wurden nämlich in fast allen Gemeinden der damaligen BRD privilegiert Sozialwohnungen gebaut. Die sprachliche Eingliederung erfolgte zunächst durch ausgebildete Lehrer mit Staatsexamen und der Spezialqualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ ( Eingruppierung nach dem seinerzeitigen BAT 2 ), während spätere Zuwanderer der gleichen Typklasse sich wegen des wachsenden Bedarfs mit gleichwertig ausgebildeten, nicht sozialversicherten Honorarkräften zufrieden geben mussten.
      In den Unterrichtspausen erwies es sich oft als nötig, das feindselige Verhalten zu kontrollieren, das die russischen Kasachen gegenüber den russischsprachigen jüdischen Kontingentflüchtlingen aus der seinerzeit nicht mehr so recht funktionierenden Sowjetunion an den Tag legten. Die Konflikte unterhalb der Schwelle körperlicher Gewalt zu halten gelang damals so gut wie immer ohne Notrufe an die örtliche Polizei abzusetzen.
      Es gibt nichts Neues unter der Sonne:
      Die Wohlfahrt fremder Besucher unter dem eigenen Dach wird nach Befriedigung der persönlichen Neugier gegenüber der menschlichen Verwandtschaft und ihrem Schäferhund in aller Regel wegen Überstrapazierens des eigenen Geldbeutels zunächst heruntergefahren und später eingestellt. So what?

    2. Elberadler, das ist jetzt ganz schön fies! 35+ x Jahre später lassen Sie anklingen, dass die Aufnahme deutschstämmiger Kasachen mit einer Muttersprache, die dem Schwäbischen des 17. Jahrhunderts und dem Schwyzerdütsch der gleichen Zeit ähnelt(e) eine privilegierte Zuwanderung beinhaltete: Eine klare Unterscheidung von `deutschen´ Mitmenschen im Unterschied zu politischen Flüchtlingen und Kriegsflüchtlingen auf dem Boden der Bundesrepublik. Die den jeweiligen Umständen seit 1949 entsprechenden Änderungen des Asylrechts sind nachzulesen unter https://dejure.org/gesetze/GG/16a.html.
      Für die des Deutschen zufällig nicht mächtigen – später stark ansteigende Zahl – russischen Kasachen und die von den Nazis naturalisierten Polen, `Jugos´, Tschechen und Slowaken auf früherem KuK-Österreich-Gebiet wurden in fast allen Gemeinden umgehend nach der `Vertreibung´ nach Kriegsende in der seit 1949 existierenden BRD privilegiert Sozialwohnungen gebaut. Die sprachliche Eingliederung erfolgte seinerzeit zunächst durch ausgebildete Lehrer mit Staatsexamen und der Spezialqualifikation „Deutsch als Fremdsprache“ ( Eingruppierung nach dem seinerzeitigen BAT 2 ), während spätere Zuwanderer der gleichen Typklasse sich wegen des wachsenden Bedarfs mit gleichwertig ausgebildeten, nicht sozialversicherten Honorarkräften zufrieden geben mussten.
      In den Unterrichtspausen erwies es sich oft als nötig, das feindselige Verhalten zu kontrollieren, das die russischen Kasachen gegenüber den russischsprachigen jüdischen Kontingentflüchtlingen aus der seinerzeit nicht mehr so recht funktionierenden Sowjetunion an den Tag legten. Die Konflikte unterhalb der Schwelle körperlicher Gewalt zu halten gelang damals so gut wie immer ohne Notrufe an die örtliche Polizei abzusetzen.
      Es gibt nichts Neues unter der Sonne:
      Die Wohlfahrt fremder Besucher unter dem eigenen Dach wird nach Befriedigung der persönlichen Neugier gegenüber der menschlichen Verwandtschaft und ihrem Schäferhund in aller Regel wegen Überstrapazierens des eigenen Geldbeutels zunächst heruntergefahren und später eingestellt. So what?

    3. Zu der bewussten Frage – Vereinbarkeit eines ethnisch-abstammungsmäßigen Volksverständnisses mit der freiheitlich demokratischen Grundordnung – erschien gerade eine weitere zustrimmende Stellungnahme eines Staatsrechtlers, nämlich von Hubertus Gersdorf, Inhaber des Lehrstuhls für Staats- und Verwaltungsrecht sowie Medienrecht an der Juristenfakultät der Universität Leipzig.

      https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/jurist-ueber-afd-gutachten-ethnischer-volksbegriff-nicht-verfassungswidrig-li.2324738

      Damit steht er allerdings keineswegs allein.

      1. @ Wolfgang Wirth
        Erst mal Entschuldigung an alle für die versehentliche Doppelsendung meines Einwurfs.
        Danke für den Hinweis auf den Artikel in der Berliner Zeitung. Ich hätte ihn sonst nicht gelesen, weil mich die Geschicke der AfD nicht so recht interessieren. Die Argumentation zu einem `ethnischen Volksbegriff´ aber schon. In dieser Sache habe ich mich hier auch schon verschiedentlich geäußert.
        Die aktuell ums Überleben kämpfende Weltmacht mit dem öffentlichkeitswirksamen Gerede über die demokratischen Grundlagen eines kulturellen Konglomerats interessiert mich schon. Teile meiner teilweise angeheirateten Verwandtschaft leben dort. Genauso wie innerhalb der letzten Generationen meiner Herkunftsfamilie Deutsche, Italiener, Franzosen, Peruaner … zu finden sind. Manche davon ebfalls „angeheiratet“. Ahnenforscher bin ich aber keiner. Religionszugehörigkeiten interessieren mich genau so wenig. Also habe ich den Artikel gelesen.
        Es ist eine Frage der Durchsetzung von Partikularinteressen in Gesellschaften mit demokratischem Anspruch eine stabile politische Mehrheitsmeinung in dieser Angelegenheit herauszubilden. Dass es einer solchen Stabilität bedarf, wenn ein Staatswesen nicht im Chaos versinken soll, zeigt die geschichtliche Erfahrung. Ich selbst würde diese staatsbürgerliche Zuordnung mit der Dauerhaftigkeit des Wohnsitzes auf dem fraglichen Territorium verbinden. Die Welt würde sich dann zu einem friedlicheren Ort entwickeln, weil nach meiner persönlichen Erfahrung Menschen ein Heimatgefühl haben und brauchen. Weil neugierige oder besonders habgierige Menschen aber gerne fremde Orte aufsuchen um dort materiell besser dazustehen, sollte man ihnen dieses ermöglichen, auch auf Dauer, aber keinesfalls mit zwiespältigen, zeitlich veränderlichen politischen Zuordnungen und Verbindungen zu aktuell dort herrschenden Figuren verbinden. Staatsangehörigkeit, Wahlrecht und die Teilnahme an Bevölkerungsentscheiden sollte immer mit dem Aufenthalt in EINEM definierten Gebiet verknüpft sein. Dann kann man sich Debatten darüber sparen, ob Wolgadeutsche den gleichen „Rang“ haben wie Deutschtürken.
        Man achte in diesem Zusammenhang auch auf die im deutschen übliche Unterscheidung von Grund- und Bestimmungswort. Hi,hi,hi. Welchem Zuordnungsprinzip folgt die Eingliederung des Wolgadeutschen, welchem Zuordnungsprinzip die des Deutschtürken?

        1. @ micapi
          15. Mai 2025 um 16:08 Uhr

          Meine Verwandtschaft und auch meine Vorfahren sind weit weniger international geprägt als bei Ihnen, aber es ist schon klar, dass in einer Zeit dramatisch verbesserter Verkehrsmittel und Kommunikationsmöglichkeiten die relative(!) ethnische-kulturelle Homogenität der Vergangenheit wohl Vergangenheit bleiben wird. Darüber dürfte sich auch Frau Weidel vollkommen im Klaren sein, zumal sie ja selbst als Person in dieser Hinsicht auch internationale Aspekte hat.

          Entscheidend ist aber das Maß. Alles, was maßlos und unbegrenzt geschieht, ist i.d.R. destruktiv. Und an diesem Punkt sind wir längst angelangt, ja schon darüber hinaus.

          Sie haben ganz recht:
          „Dass es einer solchen Stabilität bedarf, wenn ein Staatswesen nicht im Chaos versinken soll, zeigt die geschichtliche Erfahrung.“

          In Goethes Alterswerk findet sich die Aussage – ich zitiere nahezu wörtlich:
          Es sind Religion und Sitte, die ein Volk zusammenhalten.
          Das sind zwar alte Wörter, aber der Sinn ist trotzdem aktuell.

          Statt „Volk“ könnte man auch Bevölkerung sagen.

          Mit „Religion“dürfte nicht nur die Religion als solche, sondern auch das mit ihr verbundene Wertesystem gemeint sein sowie überhaupt die Exiustenz einen verbindenden und umfassenden Wertesystems, das über „Verfassungspatriotismus“ hinaus geht.

          Mit „Sitte“ meint er natürlich einerseits kulturelle Traditionen, Gewohnheiten und Sitten, andererseits aber wohl auch so etwas wie Anstand (vgl. „sittsames Verhalten“).

          Jeder kann nun die Gegenwart dahin gehend untersuchen, inwieweit wir heute im Goethe´schen Sinne noch einen Zusammenhang haben …
          Ich sehe herzlich wenig davon.

          Eine Bevölkerung, die keinen Zusammenhang hat und die aus atomisierten Einzelnen mit verschiedenen Sitten, Religionen und Wertesystemen besteht, ist nun aber der feuchte Traum so mancher Regierung, weil dies ihr die Rechtfertigung für energisches und autoritäres Durchregieren gibt. Schließlich würde der Laden sonst auseinander fliegen. Außerdem ist so ein Bevölkerungskonglomerat zu keiner demokratischen Mehrheitswillensbildung mehr fähig.

          Gerade jene, die Demokratie wollen, müssten Migration beschränken. Dass das manche, ja viele nicht verstehen, ist das eigentliche Rätsel, die eigentliche Frage unserer Zeit, denn es gibt nur zwei Erklärungen:
          a) viele Leute sind sehr dumm,
          b) viele Leute geben nur vor, Demokratie zu wollen und möchten in Wirklichkeit etwas anderes …
          c) sowohl a) als auch b)

          1. Ich kann Ihre Hoffnung auf Sitte und Anstand nicht teilen. Politische Systeme brechen irgendwann zusammen, weil sie halt nicht ewig währen. Warum das so ist, fragen sich Historiker, Anthropologen und andere Wissenschaftler. Nachweislich war das auch schon lange, lange Zeit vor den Überlegungen von Feuerbach und Marx so. Kann also mit linker Gesellschaftstheorie nichts zu tun haben sondern historisch gesehen eher mit der monotheistisch begründeten Selbstüberschätzung einer von bisher n hoch x Arten auf dem auch von uns beiden bewohnten Planeten unter n hoch y planetarischen Systemen.
            Weder einzelne Menschen noch ihre Vergesellschaftungen können die Zustände und Umstände bestimmen, denen sie ausgesetzt sind. Dann schon lieber die neueste Folge von startrek Babylon 5. Mit Glauben hab ich´s nicht so.

            1. @ micapi

              Will Sie keineswegs missionieren. Habe ja auch bloß Goethe zitiert.

              „Ich kann Ihre Hoffnung auf Sitte und Anstand nicht teilen.“
              Hmm, habe ich denn geschrieben, dass ich Hoffnung auf Sitte und Anstand habe?

              Meinen Sie mit dem zitierten Satz, dass Sie diese Hoffnung – so man sie hat – für chancenlos angesichts der heutigen Umstände halten?
              Oder meinen Sie, dass Sitte und Anstand in diesem Kontext gar keine wirkmächtigen Kategorien sind?

  5. Seit dem politischen Wechsel an der Spitze wo Maaßen ausgetauscht wurde, scheint da einiges im Argen. Der neue Präsident der den alten Präsidenten gleich erstmal wegen Rechtsextremismus bespitzeln lässt, bis zu der Herausgabe des Dokumentes an eine einzelne ausgewählte Zeitschrift (Der Spiegel), sowie dem Dokument selbst das eher politische Interpretationen statt Fakten enthält, häufen sich Vorfälle die man als undemokratisch oder möglicherweise sogar rechtlich relevant einordnen müsste.

  6. Die Deutschen hegen als einzige nun noch die Illusion, jeden, vom Afrikaner, der Albinos als Zaubermittel zu Tode foltert, hin zum Afghanen, der den Nachbarschaftsstreit per Messer regelt, zum nützlichen Staatsbürger per Einwamderungsdokument machen zu können.

    Es fehlt nur noch, dass ein Bescheid erlassen wird, wonan Wissen, Ordnung, Fleiss und Sauberkeit nebst 5% gleich 225 Millarden das Deutsche Reich ganz nach vorn bringen – fehlt nur noch das alte Gott mit uns, unter Umständen kann man die Koppelschlösser von WW1 ja wiederverwenden.

    Im Fall einer Krise sind die Passbürger mit genügend Finanzen die ersten, die weg sind. Deutschland hat derzeit ein extremes Überangebot an Luxusvillen ab 500.000 €, was,in jedem Immobilienportal sichtbar ist. Wer kann, haut ab.

    Medienwirksame wie die „schrecklich glamoräuse Familie“ G sind eher Einzelfälle, der Rest lebt eher dezent. Wer kann, residiert als Miethai mit Pleite Geier Gefahr in Monaco. Wer zu spät kommt beim Konkurs, was in Österreich betrügerische Krida heisst, schmachtet aber im Wiener Hotel Gitterblick.

    Nun hat der EuGH geurteilt, Glamour reicht nicht. Müssen reiche russische Oligarchen nun in Dubai darben ? Fragen über Fragen ! Kommt der Gewissenstest ?

    1. „Im Fall einer Krise sind die Passbürger mit genügend Finanzen die ersten, die weg sind. Deutschland hat derzeit ein extremes Überangebot an Luxusvillen ab 500.000 €, was, in jedem Immobilienportal sichtbar ist. Wer kann, haut ab.“
      Das war schon immer so und wird auch so bleiben. Gilt aber auch für andere Länder. Die Mobilität der dort lebenden Menschen kann allerdings auch von Armutsmigration geprägt sein. BEIDE individuellen Entscheidungen sind möglich und sollten auch überall erlaubt sein. Vorausgesetzt der Arme kann an JEDEM Wohnort problemlos reich werden.

  7. Die Frage ist nur, ob man Oligarchen und die „schrecklich glamoräuse Familie“ will.

    Es gibt auch ein Recht der Länder, nein zu sagen.

    Visegrad, der Osten, hat nein zur muslimischen Einwanderung gesagt. Wie häufig sind da Messerstraftaten, Gruppenvergewaltigungen, Belästgung von Frauen, Minderjährige als Sexsklaven, Attentate in Zügen, Poller auf Weihnachtsmärkten, Security im Freibad etc pp ?

    Es gibt Länder, wo das „normale“ Leben der 70er und 80er noch üblich ist.

    Ein sauberer Intercity rauscht in den Bahnhof. Innen sauber, kein Müll, adrettes nettes Publikum. Kein Bier, kein Rauchen. Ein Liebespärchen knutscht, das ist die grösste Störung.

    Wer randaliert, wird in Obhut genommen, in die Zelle gesperrt, vom Gericht umgehend finanziell sanktioniert und in den nächsten Flieger zurück in sein Shithole gesetzt.

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