Der September könnte ein entscheidender Monat werden für den Einsatz des Pflanzenvernichtungsmittels Glyphosat. Das Insektenschutzpaket der scheidenden Bundesregierung tritt in Kraft und das Landgericht Frankfurt/Oder entscheidet, wer schuld ist an damit verseuchtem Honig. Haben wir also in Zukunft weniger Glyphosat in unseren Lebensmitteln und letztlich auch in unserem Urin?
Wenn es nach der Europäischen Union geht wohl eher nicht. Die EU-Kommission hat 2019 die Mitgliedsstaaten Frankreich, Niederlande, Schweden und Ungarn damit beauftragt, den Wirkstoff neu zu bewerten. Nach deren seit einem Monat vorliegenden Gutachten steht einer Neuzulassung von Glyphosat in der EU nicht mehr viel im Wege.
Glyphosat ist überall
Die von der EU-Kommission bestellte Bewertungsgruppe ordnet das Totalherbizid Glyphosat als augenschädigend und giftig für Wasserorganismen ein, nicht aber als krebserregend, wie das die Internationalen Agentur für Krebsforschung IARC seit 2015 tut. Und wie das auch US-Gerichte tun, die den Bayer-Konzern nun schon mehrfach schuldig gesprochen haben. Die heutige Bayer-Tochter Monsanto, die in den 1970er Jahren Glyphosat auf den Markt brachte, wird für die Krebserkrankungen von Landwirten in den USA verantwortlich gemacht. Eine Überprüfung der Urteile durch den Obersten Gerichtshof steht noch aus, Bayer hat allerdings vorsorglich schon über 15 Milliarden Dollar für mögliche Schadensersatzzahlungen zurückgestellt. Aber die USA sind, was solche Prozesse angeht, sehr weit von Europa entfernt. Und dort klagen auch nur an Krebs erkrankte Landwirte, also die Menschen, die das Mittel in hoher Dosis anwenden, nicht diejenigen, die es unfreiwillig in sehr geringen Dosen mit der Nahrung aufnehmen.
Wobei es auch hohe Verunreinigungen in Lebensmitteln geben kann. Vier Tonnen Honig musste der Imker Sebastian Seusing aus Brandenburg 2019 vernichten, weil der Grenzwert für Glyphosat mehr als hundertfünfzigfach überschritten war. Seine Bienen hatte der Familienbetrieb damals schon knapp ein Jahr lang an einem Waldrand stehen, als eine von niederländischen Investoren betrieben Landwirtschaftsgesellschaft einen Acker am Waldrand mit Glyphosat totspritzte, um darauf Mais anzubauen. Das Fatale für die Bienen und den Honig: der Acker war in diesem Frühjahr eigentlich eine Wiese, auf der der Löwenzahn in voller Blüte stand. Gespritzt wurde trotz der summenden Nachbarschaft und obwohl der Pflanzenschutzdienst des Landes Brandenburg seit Jahren empfiehlt, niemals in der Blüte zu spritzen. Nun will der zuständige Richter am Landgericht Mitte September entscheiden, wer Schuld hat am verseuchten Honig. Hätte der Imker ahnen müssen, dass die Landwirtschaftsgesellschaft spritzt und seine Bienen in Sicherheit bringen müssen? Oder hätte die Landwirtschaftsgesellschaft die blühende Wiese nicht totspritzen dürfen, obwohl Glyphosat nicht als bienengefährlich gilt? Die Frage ist letztlich: Wer trägt Verantwortung für die Rückstände in unseren Lebensmitteln? Egal ob die nun als krebserregend eingestuft werden oder nicht.
Die Ausnahme als Regel
Ganz anders geht das Insektenschutzpaket mit Glyphosat um, das Umweltministerin Svenja Schulze zum Ende der Legislaturperiode gerade noch durch Kabinett und Parlamente brachte. Trotz vieler Abstriche und Kompromisse schränken die neuen Vorgaben für den sogenannten Pflanzenschutz den Einsatz von Glyphosat ein. Einfach deshalb, weil ein Totalherbizid, also kein Pflanzenschutzmittel, sondern ein Pflanzenvernichtungsmittel, nun einmal nichts übriglässt, was Insekten ernähren könnte.
Allerdings ist das Insektenschutzpaket mit einer beträchtlichen Reihe von Ausnahmeregelungen gespickt, die den Einsatz von Glyphosat in vielen Fällen dann doch erlaubt. Eingesetzt werden darf Glyphosat gegen sogenannte Problemunkräuter wie Ackerkratzdistel, Ackerwinde, Quecke oder Ampfer. Die sind weit verbreitet, auch aufgrund der heute üblichen Art der Landwirtschaft. Das Problemunkraut Ampfer zum Beispiel liebt Stickstoff und wächst deshalb prächtig auf überdüngten Äckern. Ampfer, auch Blacke genannt, war früher im Alpenraum übrigens eine ländliche Spezialität. Die Pflanzen wurden beim Ernten extra stehengelassen, um später die Blätter zu sammeln und sie dann wie Sauerkraut zu fermentieren. Die industrialisierte Landwirtschaft hat aus der einstigen Delikatesse ein Problemunkraut werden lassen. Und das darf – Insektenschutz hin oder her – in Deutschland auch in Zukunft mit Glyphosat platt gemacht werden. Statt es in Tontöpfe zu pressen und milchsauer vergären zu lassen.
Eine Ausnahme vom löchrigen Glyphosatverbot gilt auch auf erosionsgefährdeten Flächen, auf denen man den Pflug besser nicht einsetzen sollte. Erosionsgefährdete Flächen gibt es sehr viele, was die jüngste Hochwasserkatastrophe deutlich gemacht hat, die ganze Äcker zu Tal spülte. Für solche Flächen empfiehlt sich Mulchen statt Pflügen – und dann die Direktsaat. Das sind eigentlich besonders bodenschonende Methoden, die in der konventionellen Landwirtschaft aber eben gern mit dem Glyphosateinsatz einhergehen. Weil sich die Landwirte schwertun mit der Bekämpfung der Wurzelunkräuter und das Totalherbizid die einfachste Lösung ist. Spritzen und vergessen. Kein Problem, ist auch weiterhin erlaubt. Wer seine Äcker wie gehabt vor dem Säen totspritzen will, muss nur den Pflug stehenlassen, weil Mulchen und Direktsaat auch ohne Erosionsgefährdung als Ausnahme gelten.
Wobei der Begriff „bodenschonend“ im Zusammenhang mit Glyphosat besser nicht gebraucht werden sollte. Denn das Totalherbizid schädigt nicht nur den pflanzlichen Teil des Bodenlebens, die Algen etwa, es wirkt auch auf die Bodenfauna. Das ergaben umfangreiche Studien der Wiener Universität für Bodenkultur. Dort haben sich Forscherinnen und Forscher um Prof. Johann G. Zaller mit den Wirkungen von Glyphosat auf Regenwürmer und im Boden lebende Springschwänze beschäftigt. Sie kamen zu dem Ergebnis, dass die Springschwänze fliehen, wenn sie können, und die Regenwürmer inaktiv werden und sich nicht mehr fortpflanzen. Außerdem schädigt das Herbizid die Mykorrhiza-Pilze, die eigentlich Symbiosen mit den Pflanzen eingehen und mit für deren Ernährung und Gesundheit sorgen. Mithin schädigt Glyphosat auch die Nutzpflanzen, denen es Platz verschaffen soll. Bis zu den Wiener Untersuchungen von 2015 und 2016 galt Glyphosat als unschädlich für das Leben im Boden. Es schädigt aber eben doch das vielfältige unterirdische Leben, von dem alles Leben auf diesem Boden abhängt, auch unseres.
Trotz aller Untersuchungen und aller Warnungen: der Wirkstoff wird weiter angewendet werden und die Diskussion um Glyphosat wird ebenso weitergehen, wie die Belastung von Lebensmitteln und Trinkwasser. Ach so, ja: die Biolandwirtschaft setzt kein Glyphosat ein. Wer Bio kauft, unterstützt die Glyphosatwirtschaft nicht. Was nicht heißt, dass Biolebensmittel keine Rückstände des Wirkstoffs enthalten können. Das Zeug ist gut wasserlöslich und kann auch verweht, oder von Bienen in den Honig getragen werden.
Johann G. Zallers Untersuchungen zu den Wirkungen von Glyphosat auf das Bodenleben: https://www.nature.com/articles/srep05634 und: https://link.springer.com/content/pdf/10.1186/s12898-016-0092-x.pdf
Information der Aurelia-Stiftung zum Prozess um glyphosatverseuchten Honig: https://www.aurelia-stiftung.de/2021/08/10/schadensersatz-fuer-glyphosat-im-honig-gerichtsverhandlung