
Auch im Umgang mit Kriegsgefangenen wird eskaliert. Alle russischen und ukrainischen Kriegsgefangenen müssen damit rechnen, wegen Kriegsverbrechen zu Gefängnisstrafen oder wie in der Volksrepublik Donezk gar zum Tode verurteilt zu werden.
Vor kurzem wurde der erste russische Soldat, Vadim Shishimarin, der in ukrainische Gefangenschaft geriet, zu einer lebenslänglichen Haftstrafe verurteilt, weil er ein Kriegsverbrechen begangen hat. Er soll einen ukrainischen, unbewaffneten Zivilisten auf Befehl seiner Kameraden getötet haben. Sie waren nördlich von Kiew auf der Flucht mit einem gestohlenen Auto und hatten Angst, dass der Mann, der mit seinem Handy telefonierte, sie an die ukrainischen Truppen verraten könnte. Der junge Mann, der wie ein Jugendlicher aussieht, hat die Tat gestanden. Wie das Geständnis zustandekam, ist nicht bekannt (Ukraine stellt ersten russischen Soldaten wegen Kriegsverbrechen vor Gericht).
Jetzt wurden die zwei russischen Kriegsgefangenen Alexander Bobykin und Alexander Ivanov zu 11,5 Jahren Gefängnis verurteilt, weil sie mit dem Mehrfachraketenwerfer BM-21 (Hail) zivile Objekte in Charkiw beschossen haben sollen. Auch sie haben sich als schuldig bezeichnet und Reue geäußert. Wie freiwillig dies geschah, welchem Druck sie ausgesetzt waren und/oder was sie angeboten bekamen, lässt sich nicht sagen. Die höchste Strafe wäre 12 Jahre gewesen.
Bobikin war der Fahrer, Ivanov der Schütze des Kampffahrzeugs. Nach ukrainischer Darstellung wurden die beiden im Dezember über eine Ausbildung in Belarus informiert, kamen aber im Februar nach Kursk und wurden dann in die Region Belgograd an der Grenze zur Ukraine verlegt. Hier sollen sie vom beginnenden Krieg erfahren haben. Mehrere Mehrfachraketenwerfer, darunter das der beiden Verurteilten, seien am 23. Februar wenige Kilometer von Grenze in Position gegangen. Die beiden verurteilten Soldaten hätten wissen müssen, dass sie aus dieser Entfernung nicht genau treffen und daher zivile Ziele zerstören können.
Am 24. Februar sei der Befehl zum Beschuss gekommen, dann seien die russischen Truppen 25-30 km in die Ukraine eingedrungen. Von dort schossen die beiden Soldaten weiter Richtung Charkiw, wodurch in zwei Dörfern ein Umspannwerk, Stromleitungen, Wohngebäude und eine Schule beschädigt wurden. Menschen wurden nicht getötet oder verletzt. Ukrainische Truppen waren erfolgreich gegen die Angreifer vorgerückt, die beiden Verurteilten hatten sich drei Tage lang versteckt und sich dann ergeben.
Die Verteidigung der russischen Soldaten argumentierte, dass sie auf Befehl gehandelt hätten, das Gericht erkannte dies nicht an. Sie bezeichneten seltsamerweise das Urteil als „fair“. Wahrscheinlich wurde die Höchststrafe minimal verringert, weil sie ihre Tat bedauert hatten. Für das Gericht war ihre Schuld bewiesen. Das Beschießen von zivilen Objekten ist nach den Genfer Konventionen ein Kriegsverbrechen. Fraglich ist allerdings, ob die Soldaten den Befehl des Kommandos hätten verweigern können und ob nicht die Kommandeure hätten zur Verantwortung gezogen werden müssen.
Die Ukraine hat mit beiden Urteilen, die schnell vollzogen wurden, eine Präzedenz gesetzt. Praktisch wird man davon ausgehen können, dass die Soldaten irgendwann gegen ukrainische Kriegsgefangene, die auch wegen Kriegsverbrechen verurteilt wurden, ausgetauscht werden. Aber die Bereitschaft wird bei den russischen Soldaten sinken, sich zu ergeben, wenn sie damit rechnen müssen, zu Haftstrafen verurteilt zu werden. Überdies werden nun auch ukrainische Soldaten, die Befehlen gehorchten, damit rechnen müssen, von Russland oder den Gerichten der „Volksrepubliken“ wegen Kriegsverbrechen verurteilt zu werden.
Auch rechtlich wird hier Krieg geführt – und in der „Volksrepublik Donezk“ (DNR) gibt es im Unterschied zur Ukraine und zu Russland die Todesstrafe. Die DNR hat den Preis für den Austausch der zwei gefangenen britischen „Söldner“ Pinner und Aslan hochgesetzt. „Söldnern“ wird kein Kombattantenstatus zuerkannt. Sie müssen mit der Todesstrafe rechnen. Die Volksrepubliken wollen mehr als 8000 Kriegsgefangene gemacht haben. Vor allem kann mit schweren Strafen für die Asow-Kämpfer aus Asovstal gerechnet werden. Sollten diese misshandelt und in Schauprozessen verurteilt werden, dürften ukrainische Soldaten auch mehr als bisher vermeiden, sich in russische Kriegsgefangenschaft zu begeben. Zur Zeit scheinen viele ukrainische Kämpfer sich zu ergeben, die den Einheiten der Territorialverteidigung angehören und kaum ausgebildet und schlecht bewaffnet an vorderste Front versetzt wurden. Müssen sie mit langen Gefängnisstrafen rechnen, könnte sich das ändern.
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Derweil wurde in der U. die Ombudsfrau für Menschenrechte Denissowa abgesetzt. Wenn man der Argumentation des Parlamentes folgt hat wohl die falschen Prämissen gesetzt und war zu oft/lange in „warmen Ländern“.
D. selbst wiederum meint, dass man sie gar nicht absetzen könne und beklagt, dass ihre Tochter verhört worden sei.
Bei dem beschriebenen frage ich mich immer, was ist denn mit Assange? Hat der nicht genau das getan, die Beweise für Kriegsverbrechen geliefert.
Eben. Aber bei den „Guten“ gibt es natürlich gar keine Kriegsverbrechen. Das war sein Fehler.