Nawalny: Bundesregierung schweigt zu vielem und verweist auf „schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen“

Die ominösen Flaschen in Nawalnys Hotelzimmer in Omsk, an denen Nowitschok-Spuren gefunden worden sein sollen.

Antworten der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD

Die AfD hat nicht locker gelassen und nach den ziemlich nichtssagenden Antworten auf die ersten beiden Kleinen Anfragen eine weitere nachgeschoben, um offenen „Fragen, gravierende Lücken und Ungereimtheiten“ nachzugehen. Mit der Anfrage, so versichert die AfD,  solle „nicht grundsätzlich“ in Abrede gestellt werden, dass Nawalny in Russland mit Nowitschok vergiftet worden ist, auch nicht, dass russische Regierungsbehörden dafür verantwortlich sind. Aber man wolle für Transparenz sorgen. Die Antwort kam kurz vor der Bundestagswahl, man hat sich Zeit gelassen.

Man muss ja mit der Politik der AfD nicht einverstanden zu sein, aber leider ist sie – mit Ausnahme eines zaghaften Versuchs der Linkspartei – die einzige Partei, die nicht einfach das offizielle Narrativ übernimmt, sondern dieses hinterfragt und dabei auf Merkwürdigkeiten hinweist. Seltsam ist auch, dass sich für Fragen über den Fall und wie die Bundesregierung damit umgeht, praktisch keine Medien zu interessieren scheinen.

Tatsächlich hatte sich die Bundesregierung bei einigen Fragen verdeckt gehalten und erklärt, keine Kenntnisse über die angeblich mit Nowitschok kontaminierte Wasserflasche zu haben („Der Medienbericht trifft nach Kenntnis der Bundesregierung nicht zu“), die ein Team von Nawalny in dessen Hotelzimmer am Tag des Giftanschlags in Tomsk gefunden und Maria Pewtschich nach Omsk gebracht hatte. Sie flog wahrscheinlich im Rettungsflugzeug mit Nawalny und seiner Frau mit. Da die Bundesregierung schon früh von einer Vergiftung ausging, ist schon fragwürdig, dass sie weder Kenntnis haben will, wer in dem Flugzeug gewesen ist, ob kontaminierte Gegenstände mit nach Deutschland gebracht wurden, ob diese gesichert wurden und ob die Nawalny-Begleiter Schutzanzüge trugen. Bekannt ist auch nicht, ob die Flugbegleiter und Nawalnys Frau oder Pewtschich später auf Nowitschok untersucht wurden. Man erinnere sich nur, wie aufwändig die britische Polizei im Skripal-Fall vorging, um Kontamination zu verhindern und Spuren zu sichern. Nichts davon in Deutschland (Fall Nawalny: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor“).

In der Antwort zur zweiten Anfrage der AfD räumte die Bundesregierung ein, dass nicht nur in biomedizinischen Proben von Nawalny, sondern auch auf weiteren Gegenständen Nowitschokspuren und auch Fingerabdrücke gefunden worden seien. Eingeräumt wurde jetzt immerhin, dass Julia Nawalnaja und Kira Jarmish mitgeflogen waren, über Maria Pewtschich wird aus unerfindlichen Gründen des Staatswohls weiter geschwiegen, auch darüber, wer die Wasserflaschen als “Beweisstücke” und wie gesichert mitgebracht hat, die Nawalnys Team aus dem Hotelzimmer heimlich entwendet hatte. Klar wurde, dass Nawalny seit der Landung bis zur Wiederausreise nach Russland vom BKA und LKA geschützt wurde. Aber was die Wasserflasche und die anderen Gegenstände betrifft, werden „schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen“ geltend gemacht, heißt: das geht weder Abgeordnete noch Bürger etwas an.

Aber dann kam eine überraschende Antwort auf die Frage: „Sind die konstatierten Spuren des chemischen Kampfstoffs im Blut Alexej Nawalnys und diejenigen auf der Wasserflasche und den weiteren Gegenständen nach Kenntnis der Bundesregierung identisch?“ Die Bundesregierung antwortete mit “Ja” (Fall Nawalny: Bundesregierung blockiert weiter und verweist auf “schutzbedürftige Geheimhaltungsinteressen”).

Ob das versehentlich bejaht wurde? Es könnte also sein, dass die Wasserflasche oder andere Gegenstände, die wer auch immer nach Berlin wie auch immer gesichert oder nicht, nach Berlin brachte, kontaminiert und vielleicht Mittel des Anschlags waren. Es könnte auch sein, dass die Nowitschok-Spuren auf den Gegenständen erst erlaubten, Nowitschok-Rückstände in den biomedizinischen Proben feststellen zu können. Wurden Proben von diesen Objekten auch den anderen Labors und der OPCW übergeben? Und haben die Objekte überhaupt einen forensischen Wert, weil ihre Herkunft (chain of custody) nicht dokumentiert wurde?

Auch bei der dritten Kleinen Anfrage blockiert die Bundesregierung Aufklärung, weil sie Einzelheiten als „sicherheitsrelevante Informationen“ einstuft, die nur für den Dienstgebrauch von Abgeordneten eingesehen werden können, die aber weiter zur Verschwiegenheit verpflichtet sind. Die Wasserflasche bleibt weiterhin auch gegenüber dem Informationsanspruch des Parlaments geheim, vor allem was das Bundeswehrinstitut betrifft, das in den biomedizinischen Proben Nowitschok nachgewiesen haben will: „Selbst ein geringfügiges Risiko  des  Bekanntwerdens  (kann) unter  keinen  Umständen  hingenommen werden.“

„Wer hat nach Kenntnis der Bundesregierung wem zu welchem Zeitpunkt bzw. welcher Behörde die nach ihren Angaben kontaminierte Wasserflasche bzw. die weiteren kontaminierten Gegenstände übergeben?“ Eine Antwort, so die Bundesregierung, könne „das  Wohl  des  Bundes  oder eines Landes gefährden“. Offenbar gibt es Probleme mit der Flasche und damit womöglich auch mit der Frage, mit was Nawalny vergiftet wurde – und warum keine anderen Personen kontaminiert wurden.

Die Bundesregierung will auch das angeblich verwendete Nowitschok-Nervengift nicht nennen und nicht von der OPCW gelistet sehen, wie das bei zwei Verbindungen nach dem Skripal-Anschlag geschehen ist. Die Begründung ist fragwürdig: „Bei dem bei Alexej Nawalny nachgewiesenen Nervengift handelt es sich um einen militärischen Kampfstoff. Dessen Herstellung und Einsatz sind – wie bei allen Chemiewaffen – durch das Chemiewaffenübereinkommen (CWÜ) bereits grundsätzlich verboten. Die mit einer Listung einhergehende Veröffentlichung der  chemischen  Strukturformel  des  Nervengiftes  birgt  erhebliche  Proliferationsrisiken.  Daher  setzt  sich  die  Bundesregierung  nicht  für  eine  Listung  des Stoffes bei der OVCW ein.“ Man könnte auch fragen, ob die Bundesregierung eine Überprüfung des Nachweises verhindern will. Schließlich sind Nowitschok-Formeln schon längst öffentlich.

Ein bisschen mehr wird zu den Mitreisenden im Rettungsflugzeug gesagt: „Neben Alexej Nawalny befanden sich seine Ehefrau Julia Nawalnaya und eine Mitarbeiterin auf dem Flug von Omsk nach Berlin, mit dem sie in die Bundesrepublik  Deutschland  einreisten.  Personenbezogene  Daten  der  dritten  Person wurden nicht erfasst. Die Bundesregierung verweist auf Presseveröffentlichungen, wonach es sich bei der dritten Person um Maria Pewtschich handelte.“ Damit wird indirekt eingeräumt, dass die dritte Person Pewtschich war.

Unklar bleibt, warum ein solches Geheimnis aus ihr gemacht wird. Auch auf die Frage, ob die Mitreisenden auf eine mögliche Kontamination untersucht wurden, bleibt die Bundesregierung wieder eine Antwort schuldig.

Auch auf die Frage, ob die Nowitschokspuren aufweisenden Gegenstände „sachgerecht“ nach Deutschland gebracht wurden, gibt es keine Antwort. Die ominöse Wasserflasche wurde bekanntlich von einem Nawalny-Team, dem Pewtschich angehörte, angeblich aus dem Hotelzimmer von Nawalny illegal entwendet. Ob die Wasserflasche tatsächlich aus dem Zimmer stammt, wie das von dem Team gefilmte Video bezeugen soll, kann nicht nachgewiesen werden und ist nur eine Behauptung. Das Nawalny-Team hat wohl die Schwäche eingesehen und später behauptet, Nawalny sei durch eine kontaminierte Unterhose vergiftet worden. Staatsgeheimnis ist jedenfalls auch, wo sich die kontaminierten Gegenstände befinden.

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2 Kommentare

  1. WICHTIG :
    Am 15.1.2021 sendet Dr. Christian Johnson, Abteilungsleiter III, Bundesamt für Justiz, ein Schreiben an Herrn Gorodov von der Generalstaatsanwaltschaft der Russischen Föderation.
    Darin steht u.a. :
    „Die Bundesregierung kann bestätigen, dass das Institut für Pharmakologie und Toxikologie der Bundeswehr eine toxikologische Untersuchung von Gegenständen durchgeführt hat. Dazu wurden am 25. August 2020 drei Wasserflaschen der Marke „saint spring still“ von der Charité Berlin per Kurier an das Untersuchungslabor übergeben. Diese Wasserflaschen waren einzeln in blaue Kunststoffbeutel verpackt. Die drei Wasserflaschen hatten folgende Merkmale: Marke „saint spring still 0,5 l“, Barcode „4 603934000786“, Herstellung „04.07.20 14:16“, Haltbarkeit „04.07.21H4. An zwei Wasserflaschen wurden Spuren des Nervenkampfstoffs Nowitschok gefunden. Nähere Angaben werden nach Artikel 2 Buchstabe b des Europäischen Rechtshilfeübereinkommens verweigert.
    Das Ersuchen um Vernehmung der Zeugin M. K. Pevchikh kann derzeit nicht erledigt werden. Den zuständigen deutschen Stellen ist keine ladungsfähige Adresse der Zeugin in Deutschland bekannt.“
    https://www.opcw.org/sites/default/files/documents/2021/10/ec98nat08%28e%29.pdf

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