Der mutmaßlich zweite Lübcke-Mörder bleibt verschont – und die Frage stellt sich warum?

BGH. Bild: Andreas Praefcke/CC BY-SA-3.0

Der Bundesgerichtshof bestätigt die defizitären Urteilssprüche des OLG Frankfurt/M. und wirft erst Recht die Frage auf, welche Rolle Markus H. in dem Tatkomplex spielt.

 

Der Bundesgerichtshof hat jetzt, am 25. August 2022, die Urteile des OLG Frankfurt/M. vom Januar 2021 im Falle der Ermordung des Kasseler Regierungspräsidenten und CDU-Politikers Walter Lübcke sowie eines  tätlichen Messerangriffs auf den irakischen Asylbewerber Ahmed I. bestätigt. Das heißt: Eine Neuauflage des Prozesses wird es nicht geben; Stephan Ernst wird weiterhin als Einzeltäter gehandelt; sein Komplize und mutmaßlicher Mittäter Markus H. bleibt verschont und auf freiem Fuß; und auch der Messerangriff auf Ahmed I. bleibt ungesühnt.

Damit rückt aber zugleich die Rolle von Markus H. erst Recht in den Fokus. Die Familie Lübcke ist überzeugt, dass H. bei der Tat dabei war und eine entscheidende Funktion hatte. Auch als Prozessbeobachter kann man zu dieser Einschätzung gelangen. Hinzu kommt, dass es mehr als nur eine Spur gibt, die von H. zum Verfassungsschutz führt.

In Hessen tagt parallel der Lübcke-Untersuchungsausschuss des Landtags, der nun die ungeklärten Fragen zu dem Mord auf die Tagesordnung setzen müsste.

In der Entscheidung des BGH heißt es unter anderem:

„(…) Der nach der Geschäftsverteilung des Bundesgerichtshofs für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat hat alle Rechtsmittel verworfen. Die materiellrechtliche Nachprüfung des schriftlichen Urteils, die auf die von allen Revisionsführern erhobenen Sachrügen geboten war, hat, soweit die Angeklagten verurteilt worden sind, keinen sie benachteiligenden und, soweit sie freigesprochen worden sind, keinen sie begünstigenden Rechtsfehler ergeben. Die Verfahrensbeanstandungen bleiben ebenfalls ohne Erfolg.

Hinsichtlich der Verurteilung des Angeklagten E. werden die vom Oberlandesgericht getroffenen Feststellungen zur Tötung von Dr. Lübcke durch die Beweiswürdigung belegt und tragen den Schuldspruch wegen Mordes. Die Rechtsfolgeentscheidungen sind ebenfalls nicht zu beanstanden. Dabei hat der Bundesgerichtshof u. a. entschieden, dass es rechtlich zulässig war, die rassistischen und ausländerfeindlichen Beweggründe des Angeklagten bei der Prüfung der besonderen Schwere der Schuld über die rein politische Motivation hinaus gesondert zu berücksichtigen.

Soweit der Angeklagte H. in diesem Verfahrenskomplex freigesprochen worden ist, hat die sachlichrechtliche Nachprüfung des Urteils ebenfalls keinen Rechtsfehler erbracht. Dies gilt insbesondere für die vom Oberlandesgericht vorgenommene Beweiswürdigung, auf deren Grundlage das Oberlandesgericht nicht die Überzeugung hat gewinnen können, dass H. am Tatort zugegen war oder im Vorfeld zur Tat in physischer oder psychischer Weise Hilfe geleistet hatte. Verfahrensfehler hat die Revision der Nebenkläger nicht aufgezeigt; insbesondere hat das Oberlandesgericht keine rechtlich gebotenen Beweiserhebungen unterlassen.

Hinsichtlich des Freispruchs des Angeklagten E. vom Vorwurf des versuchten Mordes und der gefährlichen Körperverletzung zu Lasten des Asylbewerbers ist die Beweiswürdigung des Oberlandesgerichts ebenfalls nicht zu beanstanden. Die Verfahrensrüge der Nebenklage zeigt eine unzureichende Beweiserhebung durch das Oberlandesgericht nicht auf.

Schließlich hat auch die revisionsrechtliche Prüfung der Verurteilung des Angeklagten H. wegen Waffenbesitzes weder einen Fehler im materiellen Recht noch im Verfahrensrecht aufgedeckt.

Das Urteil des Oberlandesgerichts ist damit rechtskräftig.“

Die Stellungnahme des Sprechers der Familie Lübcke, Dirk Metz, hat folgenden Wortlaut:

„Die Entscheidung des Bundesgerichtshofes, die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Hinterbliebenen von Dr. Walter Lübcke in Bezug auf
den Freispruch von Markus H. zu verwerfen, ist für die Familie sehr schmerzhaft und
nur sehr schwer zu verkraften. Jetzt bleibt wahrscheinlich für immer ungeklärt, was in
den letzten Minuten des Lebens von Walter Lübcke geschehen ist. Hat sich Walter
Lübcke noch gewehrt? Gab es noch einen Wortwechsel? Wohin hat er geschaut, als
ihn die Kugel seitlich am Kopf traf? Wie kamen die Hautschuppen von Stephan E. an
das Hemd von Walter Lübcke?

Die Familie hatte gehofft, dass diese ihr wichtigen Fragen in einem neuen Strafprozess doch noch verlässlich beantwortet werden. Zudem bleibt die Familie davon überzeugt, dass Stephan E. und Markus H. die Tat zusammen geplant, vorbereitet und gemeinsam verübt haben. Es ist sehr bitter, dass jetzt viele Dinge offen bleiben und die Familie sehen muss, wie sie damit umgeht. Zugleich gilt auch, dass Walter Lübcke immer mit aller Überzeugung und all seiner Kraft für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eingetreten ist. Zu dieser Haltung gehört auch, die heutige Entscheidung zu akzeptieren, auch wenn es sehr schwer fällt.“

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3 Kommentare

  1. Im letzten Absatz wird alles gesagt, was eine Familie fühlt. Nur, eines bleibt aussen vor, in D existieren weit mehr Familien mit ähnlichen Erfahrungen.
    Ich möchte hier die letzten 3 Jahre anführen, da wurden tausende Existenzen gerade mal so eben durchgesiebt…

  2. „Zugleich gilt auch, dass Walter Lübcke immer mit aller Überzeugung und all seiner Kraft für den freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat eingetreten ist. Zu dieser Haltung gehört auch, die heutige Entscheidung zu akzeptieren, auch wenn es sehr schwer fällt.“

    Ein Mord ist durch nichts entschuldbar oder zu rechtfertigen.

    Dieser „freiheitlich-demokratische Rechtsstaat“ führt durch Lieferung von Kriegsgerät einen – noch – Stellvertreterkrieg gegen Russland, rüstet weiter auf und ist an Frieden und Diplomatie nicht interessiert. Gießt weiter Benzin ins Feuer – schürt diesen Konflikt und mit ihm existenzielle Ängste bei den Menschen hier in D; vor allem aber in der Ukraine, die für geopolitische Sachnotwendigkeiten geopfert werden.
    In einem „freiheitlich-demokratisch-rechtsstaatlichen“ Akt griffen wir zudem 1999 völkerrechtswidrig Jugoslawien an.

    Was man in einem „freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat“ so alles zu akzeptieren hat, ist schon erstaunlich.
    Welche unfreien und undemokratischen Zustände unter diesem Label laufen, ebenfalls.
    „Aufklärende“ U-Ausschüsse und Akten, die völlig demokratisch gerne mal für 120 Jahre als geheim unter Verschluss gehalten werden, passen da gut mit rein.

  3. „wirft erst Recht…“ – was denkt sich bloß, wer sowas schreibt?
    Tucholsky: „Sprache ist eine Waffe, haltet sie scharf!“ Das walte der Chefredakteur. Die Opposition hat es auch so schwer genug und muß sich wirklich nicht mit derlei fulminanten Spracheseleien noch weiter ins Abseits katapultieren.

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