AfD tritt für die Freiheitsrechte ein – der Angler

Bild: Karen Arnold/publicdomainpictures.net/CC0

Im Grün-Schwarz regierten Baden-Württemberg gibt es ein Nachtangelverbot, gegen das die AfD nun mit in Coronazeiten gelernter Argumentation antritt – und die Angler zu den eigentlichen Naturschützern macht.

Aus rechter Seite wird derzeit die Freiheit in Corona-Zeiten verteidigt. Regierungen verordneten Notstandsmaßnahmen und schränkten bürgerliche Freiheiten und Grundrechte ein, um die Pandemie einzudämmen und zu bekämpfen. Die AfD hat versucht, nachdem das Migrationsthema nicht mehr zog, die Gefährlichkeit von Covid-19 kleinzureden, um sich als Bewahrer der Freiheit und der Grundrechte zu inszenieren, die man ansonsten gerne den dämonisierten Anderen, den Volksfremden, abspricht.

Die Selbstdarstellung als Wahrer der Freiheit wird von AfD-Politiker auch in Bereichen stilisiert, an die man erst einmal nicht denken würde. Der AfD-Abgeordnete Bernhard Eisenhut im Landtag von Baden-Württemberg hat sich jetzt der Angler angenommen, deren Freiheit als Natur- und Umweltschützer dringend geschützt werden muss. Der Obrigkeitsstaat hatte ein Nachtangelverbot verordnet, gegen das die Fischer und Verbände zu Felde zogen. Artikel 3: „Der Fischfang ist nur eine Stunde vor Sonnenaufgang bis eine Stunde nach Sonnenuntergang, der Aal-, Wels- und Krebsfang bis 24 Uhr, für den Zeitraum der Einführung der mitteleuropäischen Sommerzeit bis 1 Uhr, gestattet.“

Dieser Passus blieb auch bei der im April 2020 geänderten Verordnung weiter bestehen.  Der Landesfischereiverband Baden-Württemberg e.V. (LFVBW) hatte dagegen eine Feststellungsklage eingereicht, der das Verwaltungsgericht im Juli 2021 stattgegeben hat – allerdings nur für die Kläger. Die Verordnung hat der zuständige Minister für Ernährung, ländlichen Raum und Verbraucherschutz, Peter Hauk von der CDU, noch nicht gestrichen oder verändert. Eisenhut, der erneut wie die AfD schon im Juli, aber auch bereits 2017 einen Entwurf für ein neues Fischereigesetz der AfD in den Landtag einbrachte, zum CDU-Minister: „Sie haben gezeigt, dass Ihnen selbst beim Angeln die Regierungstreue zu den Grünen wichtiger ist als die Freiheitsrechte der Bürger in diesem Land!“

Tatsächlich gibt es ein solches Nachtangelverbot in anderen Bundesländern nicht. Die AfD bezeichnet ihn als rechtswidrig und nicht begründbar. 2017 wurde von der AfD noch typisch nicht auf Freiheitsrechte, sondern auf einen Migranten hingewiesen, gegen den man vorgehen müsse: die Kormorane, die die einheimischen Fische wegfressen. Jetzt argumentiert man etwa auch so, dass gerade mit der Aufhebung des Nachtangelverbots Schwarzangeln besser verhindert werden könnte.

Interessant ist weniger, warum sich die AfD so leidenschaftlich in den Dienst der Anglerlobby stellt oder ob es gut Gründe für einen Schutz der Fische durch ein Nachtangelverbote gibt, sondern die Sprache, in der dies jetzt geschieht. Man hat sich in der AfD offenbar in der Corona-Zeit eine Argumentationsstrategie angeeignet, die man nun überall anwenden kann. Eisenhut sagt etwa, man möchte der Regierung „durch die Änderung des Fischereigesetzes die Ermächtigungsgrundlage entziehen, neue Nachtangelverbote zu erlassen“.

Es geht nicht nur um die „Freiheitsrechte der Bürger“, sondern auch gegen die staatliche „Ermächtigung“, das Angeln für ein paar Stunden in der Nacht verbieten zu können. Ähnlich wie bei Corona wird die „Eigenverantwortung“ verteidigt, hier die der Angler: „Angler haben ein besseres Umweltschutzbewusstsein als der durchschnittliche Grüne.“ Schön ist auch, dass die AfD sich für den wirklichen Umweltschutz gegen „ideologische Spinnereien“ einsetzt und sich deswegen für die Angler stark macht, die dem Umweltschutz durch Angeln auch des Nachts fördern: „Wir wollen die wahren Natur- und Umweltschützer von unsinnigen Regeln befreien. Und das sind Angler, Jäger, Bauern und Forstwirte. Damit wieder die das Sagen haben, die etwas davon verstehen. Petri Heil.“

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Ein Kommentar

  1. Das Nachtangelverbot war schon vor Jahren Thema, da gab es weder die AfD noch Corona, auch keine Massenimmigrationsproblematik.
    Da waren es die „Grünen“ und denen nahestehende Verbände, welche das verbieten wurden – und tatsächlich gab es auch im Verein, in denen ich aktives Mitglied war, einzelne Gewässer, in denen das verboten war, eben wegen der Schwarzangelei.

    Zum Glück war das eher die Ausnahme, und ich kann jedem Angler den nächtlichen Ansitz nur empfehlen. Nervige Spaziergänger („Haben Sie schon was gefangen?“, „Sind hier Fische drin?“) entfallen, auch Enten haben „Feierabend“, dazu die Ruhe, der Sternenhimmel, die gute Luft, manch ungewohnte Geräusche – hat was.
    Zumal manche Fische auch nur in der Nacht aussichtsreich zu erbeuten sind, was ja Sinn des Unterfangens ist.

    Nachtangelei pauschal zu verbieten ist typisch für die Mottenkiste der linksgrünen Verbotspartei.

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