Letzter Akt im NSU-Prozess?

André Eminger. Bild: Antifainfoblatt.de

Der Bundesgerichtshof verhandelt die Revisionsanträge zum Angeklagten André Eminger und wird am 15. Dezember seine Entscheidung verkünden. Die Bundesanwaltschaft sprach von einem „rechtsfehlerhaften“ Urteil.

 

Bis auf den Angeklagten André Eminger sind die vier anderen Beschuldigten im NSU-Prozess seit August 2021 rechtskräftig verurteilt: Lebenslange Haft für Beate Zschäpe, zehn Jahre für Ralf Wohlleben, jeweils drei für Holger Gerlach und Carsten Schultze. Ihre Revisionen hat der Bundesgerichtshof verworfen. Schultze zog seine Revision zurück und trat die Strafe an. Zschäpe wendet sich noch ans Bundesverfassungsgericht.

Bei André Eminger ist die Sache komplizierter – und zugleich merkwürdiger. Das Oberlandesgericht München hat ihn am 11. Juli 2018 zu zweieinhalb Jahren Haft verurteilt. Nur, muss man sagen, denn wenn man ihn wegen Unterstützung des NSU-Kerntrios schuldig spricht, kann man ihn nicht derart billig davon kommen lassen. Die Bundesanwaltschaft als Anklageinstanz hatte zwölf Jahre Freiheitsentzug für Eminger gefordert und legte umgehend Revision ein. Auch Eminger ging in die Revision und will, vielleicht durch das milde Urteil ermuntert, einen Freispruch. Über beide Revisionen wurde nun am 2. Dezember im Bundesgerichtshof öffentlich verhandelt. Dabei wurde schlaglichtartig die ganze Widersprüchlichkeit und Mutwilligkeit deutlich, die den Münchner Prozess von 2013 bis 2018 durchzog.

 

Als einziger der fünf Angeklagten hatte Eminger in der Hauptverhandlung durchgängig geschwiegen. Er war am 24. November 2011 verhaftet worden, drei Wochen nach der Aufdeckung des NSU. Viel Zeit, um Spuren zu beseitigen. Im Juni 2012 wurde er wieder aus der U-Haft entlassen. Im September 2017, nach dem Plädoyer der Bundesanwaltschaft, die ihn praktisch zum NSU-Mitglied No. 4 erklärte, ohne das allerdings so zu benennen, stellte ihn das Gericht noch im Gerichtssaal unter Bewachung und verhängte anschließend erneut U-Haft. Umso überraschender war dann das Urteil desselben Gerichts mit dem niedrigsten Strafmaß von allen.

Nach dem Prozess wurde bekannt, dass in Emingers Umfeld, der „Weißen Bruderschaft Erzgebirge“, ein V-Mann verkehrte. Dessen Identität ist bis heute unbekannt, zugleich war damit aber die Frage aufgeworfen, welches Wissen die Sicherheitsbehörden über den Angeklagten besitzen. Mehr noch: War es vielleicht der überzeugte und sich zur Schau stellende Neonazi Eminger selber, der Berührungspunkte mit staatlichen Stellen hatte?

Ähnlich seltsam, aber zu dieser Hypothese passend, war ein gemeinsames Manöver von Bundesanwaltschaft und der Verteidigung des Angeklagten Wohlleben im April 2018, wenige Wochen vor Ende des Prozesses. Beide Seiten beantragten, das Verfahren gegen Eminger abzutrennen, was in dessen Interesse gewesen wäre, weil er dadurch aus dem Fokus verschwunden wäre. Die Nebenklage widersprach und das Gericht stellte die Entscheidung zurück.

Sein Urteil zu Eminger spiegelte dann einen nicht weniger seltsamen Umgang mit den Tatvorwürfen gegen den Angeklagten wider. Der Staatsschutzsenat kreidete ihm die Beschaffung von Bahncards für Böhnhardt und Zschäpe an, wertete das als „Unterstützung einer terroristischen Vereinigung“  und begründete damit das Strafmaß von zweieinhalb Jahren Haft. Dagegen vernachlässigte das Gericht die schwerwiegendere dreimalige Anmietung von Wohnmobilen durch Eminger für das Trio Böhnhardt, Mundlos, Zschäpe. Die Fahrzeuge wurden verwendet für die Begehung von zwei Raubüberfällen sowie dem Sprengstoffanschlag auf ein Lebensmittelgeschäft in Köln, das von einer iranischen Familie geführt wurde.

Ebenfalls nicht ins Urteil eingeflossen ist, dass Eminger einmal Zschäpe bei einer Vernehmung durch die Polizei begleitet und sie als seine Ehefrau Susann ausgegeben hatte, was wahrscheinlich verhinderte, dass sie und die zwei Uwes aufflogen. Durch diese Aufspaltung der Taten konnte das Gericht zu dem milden Urteil für Eminger kommen. Es war die eigentliche Überraschung am Tag der Urteilsverkündung.

Aber auch die Bundesanwaltschaft (BAW) spielt fortgesetzt eine ambivalente Rolle. Jetzt bei der Revisionsverhandlung vor dem BGH erklärte sie quasi selbst-entschuldigend, die Beweislage im Münchner Prozess sei schwierig gewesen, auch, weil sich Eminger nicht zu den Vorwürfen eingelassen habe. Und andere zwingende Erkenntnisse durch Zeugen oder beispielsweise Observationen lägen nicht vor. Was der obersten Anklageinstanz blieb, war das hilflose Bekenntnis, sie sei „überzeugt“, dass Eminger von der terroristischen Vereinigung NSU gewusst habe.

Die Frage ist aber, ob die BAW nicht in der selbstgebauten Falle sitzt. Hat sie denn alles rückhaltlos ermittelt? Hat sie alles, was sie weiß, vorgelegt? Oder hält sie selber Informationen zurück? Beispielsweise welche, die durch jenen V-Mann in Emingers Neonazi-Truppe gewonnen wurden. Führte sie diese Informationen nicht in die Hauptverhandlung ein, um die Quelle weiterhin zu decken und zu schützen? Sieht man einmal von der Möglichkeit ab, dass Eminger selbst dieser V-Mann gewesen sein könnte. Dann stünde hinter der Personalie des „Angeklagten Eminger“ allerdings noch eine ganz andere Inszenierung, so wie mutmaßlich beim „Angeklagten Wohlleben“.

Stattdessen ging der BAW-Vertreter Jochen Weingarten in seiner Revisionsbegründung vor dem BGH das Münchner Gericht in einer Weise an, wie man es bisher nicht kannte. Es hätte seine Entscheidung „plausibel“ machen müssen. Dessen Beweiswürdigung sei „rechtsfehlerhaft“. Es gebe „Lücken“ in der Überzeugungsbildung des Gerichts. Es sei zu „falschen Bewertungen“ gekommen. Seine Entscheidung besitze eine „innere Widersprüchlichkeit“. Es sei von „rechtlich haltlosen Annahmen“ausgegangen. Es habe „versäumt“, die Frage nach dem Sprengstoffbesitz des Trios und Emingers möglichem Wissen darüber zu erörtern. Die BAW unterzog das Gericht in gewisser Weise einer General- und Fundamentalkritik. Doch damit stellte sie gleichzeitig den gesamten Prozess in Frage.

Die Anwältin der iranischen Familie Malayeri, die im Januar 2001 Opfer einer Sprengfalle wurde, sieht das im Übrigen ähnlich. In ihrem kurzen Plädoyer sagte Edith Lunnebach, das Münchner Gericht habe mit seinem Urteil eine „Gesamtwürdigung“ des NSU-Komplexes verpasst. Es habe lediglich einen „kalten, akribischen, kleinteiligen Blick“ auf die Ereignisse geworfen.

Eminger-Verteidiger Herbert Hedrich hatte dagegen leichtes Spiel – wenn auch das Ergebnis abzuwarten bleibt. Er musste nur die Weitergabe der zwei Bahncards von Eminger an Böhnhardt und Zschäpe angreifen, die das Münchner Gericht als Unterstützungshandlung gewertet hat. Sein entsprechender Antrag lautet: Aufhebung des Urteils, Freispruch für Eminger und Neuverhandlung vor einem anderen Strafsenat des OLG München.

Das deckt sich im Übrigen mit dem Antrag der Bundesanwaltschaft, wenn auch mit anderem Vorzeichen. Auch die Karlsruher Behörde will das Urteil gegen Eminger aufgehoben haben, zumindest in den Teilen, wo er freigesprochen wurde, und will, dass das Verfahren zu erneuter Verhandlung an einen anderen Strafsenat des OLG München zurück überwiesen werde.

Entscheidet der BGH in diesem Sinne, würde der Prozess gegen André Eminger neu aufgerollt werden. Sollte der oberste Gerichtshof das Urteil des Münchner Staatsschutzsenates aber bestätigen, wäre es damit rechtskräftig. Dann müsste der 42-Jährige noch einmal für ein paar Monate ins Gefängnis, 17 von 30 Monaten Strafe hat er in der U-Haft bereits abgesessen.

Doch zugleich würde die geringe Schuld, die man ihm zumisst, auch seiner Frau zugutekommen, die eine der verbliebenen neun Beschuldigten im NSU-Skandal ist. Susann Eminger war eine enge Freundin von Beate Zschäpe. Wenn ihr Mann davon kommt, dann sie erst Recht. Und dann anzunehmender Weise auch die übrigen acht Beschuldigten, darunter mindestens eine V-Person einer Sicherheitsbehörde. Auf der juristischen Ebene rückte der NSU-Komplex damit seinem Schlussstrich näher. Einen notwendigen NSU-Prozess 2.0 würde es nicht mehr geben.

Der BGH wird am 15. Dezember seine Entscheidung verkünden.

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