Impf & Schande

Öffentliche Anhörung im Gesundheitsausschuss am 21. März 2022 über Nutzen und Rechtmäßigkeit einer Impfung. Bild aus dem Video des Deutschen Bundestags

 

Ob der Bundestag Anfang April die allgemeine Corona-Impfpflicht beschließt, ist längst nicht sicher. Sie könnte an den eigenen Widersprüchen scheitern

 

Am 7. April 2022 steht das Thema Corona-Impfpflicht auf der Tagesordnung des Bundestags. Der Ausgang ist unsicher. Wird die allgemeine Impfpflicht verabschiedet – oder wird Abschied genommen von dem Vorhaben? Ein zentrales Element des Corona-Maßnahmen-Systems steht jedenfalls auf der Kippe, weil sich in den letzten Wochen die gesamte Debatte begonnen hat zu drehen – und mit ihr das offizielle Corona-Narrativ.

Eine Atem-Maske kann wieder abgesetzt werden, den Lockdown kann man beenden, eine Impfung aber ist unumkehrbar. Sie gegen den Willen eines Menschen zwangsweise durchzusetzen, ist eine Form von Gewalt, die besonderer Legitimität bedarf und vor allem keine Risiken bergen darf.

Im Konflikt um die Impfpflicht kulminiert in gewisser Weise die gesamte Auseinandersetzung um den Umgang mit dem Corona-Virus Sars 2 der vergangenen zwei Jahre. Darf man, soll man, muss man zu den schärfsten Mitteln greifen? Kontaktverbot, Ausgangssperre, Eintrittssperre, nun Impfunterwerfung. Der extreme Gegensatz dokumentiert sich auch in der offen daliegenden gesellschaftlichen Polarisierung und Spaltung. In einer fehlenden Identität zentraler Sachverhalte und Begriffe: Wie gefährlich ist Corona? Wer gefährdet wen? Was wiederum Ausdruck ist der fehlenden Einigkeit in der Wissenschaft in Sachen Corona.

Es sind die inneren Widersprüche, an denen die nationale Impfpflicht scheitern könnte.

Fünf Gesetzesanträge

In der nächsten Sitzungswoche, am Donnerstag, 7. April, steht die allgemeine Impfpflicht nun auf der Tagesordnung des Bundestags. Für die um 9 Uhr beginnende Debatte, in der sechs Fraktionen fünf Anträge diskutieren sollen,  sind gerade mal 68 Minuten vorgesehen. Zeigt das Zeitmaß, dass der Beschluss durchgepowert werden soll, oder ist es ein Hinweis darauf, dass eine Mehrheit doch die Finger von dem Projekt lassen will? Zumindest zum gegenwärtigen Zeitpunkt.

Das Parlament ist nicht, wie üblich, lediglich in Fraktionen gespalten, sondern zum Teil über die Fraktionen hinweg. Insgesamt wurden fünf Gesetzesanträge vorgelegt.

Die Ampel-Regierung von SPD, FDP und Grünen kann keinen eigenen Antrag stellen, weil sich die Abgeordneten dieser drei Fraktionen in unterschiedlichen Impf-Lagern befinden. Abgeordnete der drei Regierungsfraktionen inklusive einiger MdBs der Linkspartei haben deshalb einen sogenannten Gruppenantrag formuliert, mit dem sie eine allgemeine Impfpflicht ab 18 Jahren beschließen wollen. Es ist der weitestgehende Antrag und im Prinzip der Antrag der Regierung, weil auch Kanzler Olaf Scholz ihn unterschrieben hat.

Ein zweiter Gruppenantrag, ebenfalls von Ampel-Abgeordneten der SPD, FDP und Grünen, spricht sich für die „Impfpflicht ab 50“ aus.

Ihnen steht ein dritter Gruppenantrag entgegen, der die allgemeine Impfpflicht ablehnt und lediglich für eine „Erhöhung der Impfbereitschaft“ plädiert. Er stammt im wesentlichen von Abgeordneten der FDP (unter anderem Wolfgang Kubicki) und der Linkspartei (unter anderem Sahra Wagenknecht).

Die AfD-Fraktion lehnt in einem eigenen Antrag die Impfpflicht ebenfalls ab und fordert die Aufhebung der seit dem 15. März geltenden Impfpflicht für Gesundheits- und Pflegepersonal.

Bleibt der Antrag von CDU/CSU, der unter dem Label „Impfvorsorge“ firmiert. Was die Fraktion in Nebelschwaden zu hüllen versucht, kann man so zusammenfassen: Impfpflicht ja, aber nicht jetzt. Sie redet von der Schaffung eines „Impfmechanismus“, so als stellte sich das Impfdiktat irgendwann automatisch wie von selbst ein. Deutlich wird zumindest, dass die Union schon mal ein Impfregister als Voraussetzung für eine solche Kampagne einrichten möchte. Interessant ist, dass das Ganze beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe angesiedelt werden soll. Die Union, bis vor kurzem noch an den Schaltstellen nationaler Regierungsmacht, baut in der Gesundheitspolitik also auf die Exekutive, auf eine Sicherheitsbehörde und nicht auf die aufgeklärte Gesellschaft.

Und schließlich gibt es unter den Bundestagsabgeordneten noch eine sechste Gruppe, die der „Unentschiedenen“.

Keine heile Impfwelt mehr

Wie die Politik ist auch die Wissenschaft gespalten. Das zeigen die Entwicklungen der letzten Monate, die die staatliche Impf-Propaganda gründlich und nachhaltig gestört haben. Mit den Millionen Geimpften seit Beginn der Impfkampagne vor über einem Jahr kamen auch Erfahrungen zusammen, die nicht ins verheißungsvolle Bild der heilen Impfwelt passen. Es stellte sich heraus, dass sich Geimpfte trotzdem anstecken können, dass sie andere anstecken können, und dass sie sogar an Corona erkranken können. Es wird sogar noch dramatischer, denn inzwischen weiß man, dass Geimpfte, wenn sie erkranken, zum Teil schwerere und langwierigere Verläufe haben als diejenigen, die nicht geimpft waren.

Die Reden von der sogenannten „Pandemie der Ungeimpften“ (Prof. Karl Lauterbach, Gesundheitsminister), von der „Tyrannei der Ungeimpften“ ( Frank Ulrich Montgomery, Weltärztebund), die durch ihre Impfverweigerung die Gesellschaft in Geiselhaft hielten und dafür sorgten, dass die Pandemie nie enden würde, weil so die Durchimmunisierung der Gesellschaft nicht gelinge – diese eigene Art von Hate-Speech, die bis heute in Umlauf ist, erwies sich als durchsichtiger Versuch, eine bestimmte Gruppe für den fragwürdigen Impf-Erfolg verantwortlich zu machen, sowie von Impfdurchbrüchen, Impfrisiken und gar Impfgefahren abzulenken.

Denn die schädlichen Nebenwirkungen, Erkrankungen oder Todesfälle im Zusammenhang mit der Impfung werden seitens der Impf-Protagonisten entweder kaum berücksichtigt oder bestritten.

Auch die Gesetzentwürfe zur Impfpflicht warten mit einer unzureichenden Datenbasis diesbezüglich auf. Dabei ergeben die amtlichen Daten eine kontinuierliche und prozentuale Zunahme von Nebenwirkungen (Tom Lausen, Datenanalyst). Das Paul-Ehrlich-Institut (PEI) listet 2255 Verdachtsfälle auf Tod im Zusammenhang mit der Impfung auf (Stand 21. März 2022), europaweit handelt es sich um eine fünfstellige Zahl.

Vor allem von Ärzten und Wissenschaftlern wird seit einiger Zeit zunehmend Kritik und Widerspruch gegen das staatliche Corona-Narrativ angemeldet. Sie bezeugen unter anderem, dass das Gesundheitswesen durch Corona eben nicht überlastet war und ist. 2021 wurden gegenüber 2020 in den deutschen Krankenhäusern 5 Millionen Patienten weniger aufgenommen und 500.000 Patienten weniger in den Intensivstationen. (Tom Lausen) Dass im Verlauf der Epidemie Tausende von Intensivbetten stillgelegt wurden, ist einer der schreiendsten Widersprüche der autoritären Corona-Maßnahmen-Politik. Angesichts dieser Zahlen kommt einem diese Corona-Politik wie eine Keule vor, mit der auf das Krankenhauswesen eingedroschen und es damit nachhaltig beschädigt wird.

Auffällig auch, aber vielleicht kein Zufall, dass die Impfskepsis besonders bei den Pflegekräften über durchschnittlich ist. Sie wissen, wovon sie reden.

Körperliche Unversehrtheit

In die Öffentlichkeit getragen wurden diese – tatsächlich – „alternativen Fakten“ auch durch die massenhaften Demonstrationen der letzten Monate, an denen sich auch viele Ärzte und Pflegekräfte beteiligen. Diese Aktionen sorgten mit dafür, dass die Forderung nach Impffreiheit und „selbstbestimmter Entscheidung für die Corona-Schutzimpfung“ inzwischen selbst von denen übernommen wird, die Corona-Demonstranten nach wie vor als „rechts“, als „Corona-Leugner“ oder sonst was Verwerfliches abstempeln. In der Sache hat man aber begonnen, den Argumenten der Schmuddelkinder zu folgen. Unter anderem ist zum Beispiel die Gewerkschaft der Polizei mittlerweile von ihrer Position pro Impfpflicht abgerückt.

Vielleicht wächst das Nein zur Impfpflicht, weil mit ihr auch ein gravierender Grundrechtseingriff von „hoher Eingriffsintensität“ (Prof. Frauke Rostalski, Rechtsphilosophin, Deutscher Ethikrat) verbunden wäre, wodurch die Würde des Menschen (Artikel 1 Grundgesetz) angetastet würde. Vielleicht hat sich also nach zwei Jahren Grundrechtsentziehung eine bestimmte Sensibilität in dieser Frage eingestellt. Oder auch nicht: Denn andere Rechtswissenschaftler halten die Impfpflicht ungerührt für „verfassungsgemäß“ (Prof. Hinnerk Wissmann, Staatsrechtler).

Origineller Weise geht es bei der – angeblichen – Abwägung von Rechtsgütern um ein und dasselbe Gut: die körperliche Unversehrheit. Die Frage ist also nicht, wie bei der Abwägung zwischen Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG) und Recht auf Leben (Art. 2 GG), welches Gut höher zu bewerten ist, sondern welche Gruppe eher ein Recht auf körperliche Unversehrtheit besitzt: Die Impfpflicht-Gegner oder die Impfpflicht-Befürworter? Die Abwägung zwischen ihnen ist allerdings eine mit unterschiedlicher Intensität und Qualität. Die körperliche Unversehrtheit eines Impfunwilligen wird durch einen Impfeingriff tatsächlich, objektiv und konkret verletzt. Dagegen kann jemand, der seine körperliche Unversehrtheit durch eine ungeimpfte, möglicherweise infizierte Person gefährdet sieht, lediglich eine subjektive und theoretische Gefahr für sich reklamieren.

Der tendenzielle Fall der Impfrate

Die Alternative zur Impfung ist zum Beispiel die „Genesung“ als Folge von Infektion und eventueller Erkrankung. Sie sorgt für eine natürliche Immunität mit einem „robusten Schutz“ gegen Corona (Prof. Klaus Stöhr, Virologe und Epidemiologe, ehemals WHO).

Dennoch wurde der Genesenenstatus im März per Infektionsschutzgesetz auf ganze drei Monate gekürzt, inklusive einen Monat Karenzzeit, nachdem er zuletzt aufgrund verschiedener Gerichtsbeschlüsse sechs Monate gegolten hat. Der Immunstatus von geboosterten Geimpften, also drei Mal Geimpften, gilt dagegen für neun Monate. Fristen aufgrund mutwilliger politischer Festlegungen und nicht aufgrund von wissenschaftlichen Erkenntnissen. Zugleich auch Ausdruck dessen, dass in dieser Epidemie nicht mehr Krankheit oder Gesundheit der Maßstab ist, nachdem sich eine Maßnahme richtet, sondern monströse Zahlenwerke von Inzidenzen und Quoten, intransparent und ohne jegliche Vergleichszahlen.

Die administrative Festlegung von Immunfristen führt zu einer Art gesundheitlichem Regress: Denn danach sind die Geimpften von heute die Ungeimpften von morgen. Und die Ungeimpften von heute können die Geimpften von gestern gewesen sein.

Die Menge der Geimpften, sollten sie sich nicht regelmäßig nachimpfen lassen, wird sozusagen Tag für Tag kleiner. Die der Ungeimpften von Tag zu Tag größer, weil immer neu gespeist von denjenigen, deren Immunschutz ausläuft. Eine absurde Situation und – frei nach Marx – so etwas wie der tendenzielle Fall der Impfrate.

Mutation des Corona-Narrativs

Groteske Widersprüche der real-existierenden Corona-Politik, an denen die Impfkampagne nun ersticken könnte, vor allem weil viele Bürger diese Widersprüchlichkeit inzwischen realisiert haben. Gerade auch die Geimpften, die den großen Versprechungen Glauben schenkten und nun einer wachsenden Verunsicherung wegen möglicher Impffolgen ausgesetzt sind.

Wenn ein Geimpfter also angesteckt werden und jemand anderes anstecken kann, warum sollen Pflegekräfte dann geimpft sein? Für sie gilt seit Mitte März eine Impfpflicht. Sie könnten ihre Schützlinge doch trotz Impfung genauso wenig schützen wie ohne. Oder umgekehrt gesagt: Warum sollen sie ohne Impfung ansteckender sein als mit?

Nachdem die Impf-Apologeten einsehen mussten, dass Impfung zwar nicht vor Ansteckung schützt, passiv wie aktiv, versuchte man das Impfdogma nun mit der Behauptung zu retten, geimpft sein schütze vor einem schweren Krankheitsverlauf. Mutation des Corona-Narrativs könnte man das nennen.

Inzwischen weiß man, dass auch das so nicht stimmt. Dass Geimpfte, die an Corona erkranken, schwere Verläufe erleiden können, die zum Teil sogar komplizierter und langwieriger sind, als die von Ungeimpften, die erkranken.

Wenn eine Sachverständige (Prof. Christine Falk, Deutsche Gesellschaft für Immunologie), so bei der Impfpflicht-Anhörung im Bundestag am 21. März, also steif und fest behauptet, man könne sich als Geimpfter zwar anstecken und auch andere anstecken, aber es gebe keinen schweren Krankheitsverlauf, geschieht das wider besseres Wissen. In der Währung derjenigen, die Corona-Kritiker fortgesetzt als „Corona-Leugner“ abtun, könnte man solche Stimmen gut und gerne als „Impf-Gefahren-Leugner“ bezeichnen.

Tatsächlich sieht man daran, wie mutwillig und unsachgerecht die Debatte geführt wird – und zwar seit zwei Jahren.

Sollen die Corona-Maßnahmen mit einer Corona-Maßnahme beendet werden?

Im Großprojekt der nationalen Durchimpfung scheinen nebenbei solche Kleinigkeiten überhaupt nicht zu interessieren, wie die Frage: Welche Stoffe sollen eigentlich verimpft werden? In den Gesetzentwürfen wird die Frage von den Impfpflicht-Verfechtern geräuschlos umgangen und nicht weiter erörtert. Sollen ausschließlich die auf dem Markt befindlichen neuartigen, aber ungenügend erprobten mRNA-Stoffe eingesetzt werden? In Deutschland sind das ganze zwei: von Biontech und Moderna. Oder darf man sich als Impfling einen Impfstoff aussuchen? Und wenn nein, warum nicht?

Verschiedene anerkannte Wissenschaftler bestreiten obendrein, dass es sich bei den verabreichten mRNA-Stoffen um eine „Impfung“ im herkömmlichen Sinne handelt, bei der abgetötete Krankheitserreger gespritzt werden, die den Organismus zur Bildung von Antikörper anregen, sich aber nicht vermehren können (Prof. Martin Haditsch, Tropenmediziner, Virologe und Infektionsepidemiologe). Die mRNA-Substanzen sind für diese Wissenschaftler giftige Spike-Proteine, die im menschlichen Körper Oberflächenteile des Corona-Virus‘ herstellen, worauf dann das Immunsystem reagiert. Sie sprechen von „Spiken“ und nicht von „Impfen“. Die Verwendung von mRNA-Stoffen ist eine komplett neue Technologie, die noch nicht ausreichend getestet ist, beispielsweise auf Toxizität, und die zur Zeit nur eine bedingte Zulassung hat. Eine Impfpflicht mit diesen Stoffen käme einer verpflichtenden Teilnahme an einem „Experiment“ gleich (Martin Haditsch).

Die Impfkampagne entwickelt sich angesichts solcher zahlreicher Ungereimtheiten zum Desaster. Vielleicht sucht man deshalb inzwischen nach möglichen Ausstiegskonzepten, wozu man jenes zählen kann, nach dem die Krankenkassen die Umsetzung einer Impfpflicht aus organisatorischen Gründen für problematisch hielten. Beispielsweise, weil es – die DDR lässt grüßen – an Papier für die Anschreiben an die Mitglieder mangle.

Sieht man davon ab, dass mit den Impfstoffen deutsche Aktien verbunden sind (Firma BioNTech), kann man in der Kampagne den Versuch sehen, aus der Pandemie mit ihren immer unbeliebteren Maßnahmen auszusteigen und zugleich innerhalb des Corona-Systems zu bleiben. Das Ende der Corona-Maßnahmen mittels einer Corona-Maßnahme herbeizuführen. Denn eines kommt für die etablierte Politik bisher offensichtlich nicht in Frage: Einzugestehen, dass viele Maßnahmen unverhältnismäßig waren, dass die Lockdowns Fehler waren, die – mutmaßlich – mehr Schaden angerichtet als Nutzen gebracht haben. Man müsste dann Rechenschaft ablegen über die Lockdown-Schäden und sich beispielsweise entschuldigen für die maßlosen Denunziationen von Zweiflern und Kritikern. Mit der fehlenden Legitimität der Corona-Politik wäre zugleich die eigene Legitimität als Corona-Manager in Frage gestellt. Man müsste zurück treten, den Platz freimachen und die Abwicklung der Epidemie anderen überlassen. Wie bei einer Laufmasche würde Konsequenz auf Konsequenz folgen: Der Zugang zu den behördlichen Daten und Hintergründen beispielsweise. Vor allem würde auch das Tor geöffnet werden für eine Flut von Entschädigungsansprüchen.

Dann lieber weitermachen wie bisher. Diese Art von Macht-Trotz könnte allerdings doch noch zur Entscheidung pro Impfpflicht führen. Zur Zeit sieht es jedenfalls nicht so aus, dass die entgegengesetzten Lager in der Causa Corona zusammenkommen und eine Entscheidung finden, die auch dem sozialen Frieden dienlich ist.

Deshalb noch ein Gedankenspiel zum Schluss, das die ganze Verwerfung zeigt: Es handelt von jenem Fußballtrainer einer Zweitliga-Mannschaft, der einen gefälschten Impfausweis erwarb und benutzte, weil er Sorge vor dem Impfen hatte. Aber als Ungeimpfter hätte er nicht weiter als  Trainer beschäftigt sein können. Hinzu kam das abschreckende Exempel, das der öffentliche Umgang mit dem ungeimpften Nationalspieler Joshua Kimmich bot. Der Trainer flog auf, verlor seinen Job erst Recht und ist nun eine Geächteter. Stellen wir uns vor: Historisch wird sich erweisen, dass die Corona-Impfstoffe ihren Namen nicht verdient hatten und vom Markt genommen werden. Dann hätte der Trainer ein gefälschtes Dokument benutzt für eine Medizin, die keinen Wert hatte. Das wäre gerade so, als brächte jemand gefälschtes DDR-Geld in Umlauf. Ist das strafbar?

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4 Kommentare

  1. Die Alternative zur Impfung ist zum Beispiel die „Genesung“ als Folge von Infektion und eventueller Erkrankung. Sie sorgt für eine natürliche Immunität mit einem „robusten Schutz“ gegen Corona (Prof. Klaus Stöhr, Virologe und Epidemiologe, ehemals WHO).

    Das sagen auch andere und sogar der US-Oligarch und leibhaftige Gutmensch Bill Gates, dem dafür dies zu propagieren aber keine 10 Minuten in der Tagesschau eingeräumt wurden. Und er findet es sehr bedauerlich – sadly“- , dass er nun mit dem Virus kein Geld mehr verdienen kann.

  2. „Es wird sogar noch dramatischer, denn inzwischen weiß man, dass Geimpfte, wenn sie erkranken, zum Teil schwerere und langwierigere Verläufe haben als diejenigen, die nicht geimpft waren.“ Das Mindeste wäre, es würden Beweise für diese abenteuerliche Querschläger-Behauptung angeführt. Vielmehr ist z. B. der gigantische Unterschied in der Mortalität in Hongkong und Staaten mit hoher Impfquote speziell bei den älteren Bevölkerungsschichten ein sehr starkes Indiz dafür, dass die Impfung zwar gegen die nun gängigen Mutanten nur noch marginal gegen Infektion aber nach wie vor in hohem Mass gegen schweren oder gar fatalen Verlauf schützt.
    Das soll kein Argument für eine allgemeine Impfpflicht sein, gegen die auch ich mich ausspreche, nur eine Aufforderung, bei den Tatsachen zu bleiben.

  3. die Juristen des wissenschaftlichen Dienstes des Bundestags scheinen gerade freie Schußbahn geschaffen zu haben :
    „Auch körperliche Gewalt zur Durchsetzung der sogenannten Impfung sei möglich, so die Verfassungsrechtler.“
    „Die Verfassungsrechtler halten das für zulässig und haben keine Bedenken wegen der Verfassungsmäßigkeit dieser Sanktionsregelungen.“

    Damit sind dem totalitären Regime alle Türen geöffnet, die Politiker haben freie Bahn in ihrem bestreben, sich den Wünschen von Gates zu unterwerfen!

    @Vor allem würde auch das Tor geöffnet werden für eine Flut von Entschädigungsansprüchen.
    das ist schon eingeplant :
    „„Das neue 14. Buch Sozialgesetzbuch (SGB XIV) regelt die Entschädigung von schädigungsbedingten Bedarfen von … Personen, die durch eine Schutzimpfung oder sonstige Maßnahmen der spezifischen Prophylaxe nach dem Infektionsschutzgesetz eine gesundheitliche Schädigung erlitten haben.“
    Mit anderen Worten: Der Staat kann ab dem 01. Januar 2024 einen Lastenausgleich – vulgo: eine Enteignung – in den Vermögenswerten der gesamten Bevölkerung für die Entschädigung von Impfgeschädigten durchführen.“
    https://reitschuster.de/post/ausufernde-gesundheitskosten-enteignung-mit-ansage/

  4. Die brauchen die Impfpflicht, weil sie sonst das Zeug nicht loswerden. Es hat ein Verfallsdatum und es gibt feste Lieferverträge.

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