Der neue entschärfte Bußgeldkatalog soll mit höheren Geldstrafen „abschrecken“

Bild: Waid1995/Pixabay.com

In anderen Ländern werden größere Verstöße gegen Verkehrsregeln nach dem Einkommen gezahlt. In Deutschland werden hingegen im neuen Bußgeldkatalog die Reicheren verschont und auf dieselbe Stufe wie Geringverdiener gestellt.

Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV-Novelle) ist am Dienstag in Kraft getreten. Zuvor war Bundesverkehrsminister Scheuer (CSU) wegen Formfehlern auf die Bremse getreten, um härtere Regeln zu verhindern, die letztes Jahr kurzfristig galten. Aber man schützt die freie Fahrt für freie Autofahrer. Jetzt wird es nur ein bisschen teurer, schneller verhängte Fahrverbote wurden gekippt.

Aber dennoch sollten Fußgänger und Radfahrer ein wenig mehr vor dem Wildparken von Autofahrern durch Verhängen von höheren Bußgeldern und mitunter einem Punkt in Flensburg geschützt werden. Die sind freilich solange eher symbolisch, solange sie nicht auch verhängt werden. Das Ministerium schreibt:

„Die BKatV-Novelle sieht abschreckende Geldbußen für das verbotswidrige Parken auf Geh- und Radwegen sowie das nunmehr unerlaubte Halten auf Schutzstreifen und das Parken und Halten in zweiter Reihe vor. Für diese Verkehrsverstöße werden Geldbußen bis zu 110 Euro fällig.“

Die „Abschreckung“ sieht beispielsweise so aus: Wer auf Geh-, Rad- oder Radschnellwegen parkt, muss 55 Euro zahlen, länger als eine Stunde werden es 70 Euro. Wer in zweiter Reihe parkt, muss statt bisher 20 Euro jetzt 55 Euro zahlen, wenn ein Geh- oder Radweg behindert oder ein anderer Verkehrsteilnehmer gefährdet wird, kann das  80 bzw. 90 Euro kosten, mit einer Sachbeschädigung kommt noch ein besonders abschreckender Zuschlag auf 100 Euro mit einem Punkt in Flensburg dazu. Unberechtigtes Parken auf einem Schwerbehinderten-Parkplatz kommt auf 55 Euro statt bisher 35 Euro. Neu ist etwa unberechtigtes Parken auf einem Parkplatz für elektrisch betriebene Fahrzeuge und Carsharing-Fahrzeuge. Das kostet 55 Euro.

Geschwindigkeitsübertretungen inner- wie außerorts werden in der Regel doppelt so teuer wie bislang, verschärfte Regeln für Führerscheinentzug gibt es nicht. Wer innerorts bis 10 km/h zu schnell fährt, muss 30 statt 15 Euro zahlen, wer über 70 km/h zu schnell fährt, muss nur 800 statt 680 Euro zahlen und wird mit 2 Punkten in Flensburg und einem nur dreimonatigen Führerscheinentzug bestraft. Außerorts sind es bei einer Geschwindigkeitsübertretung ab 70 km/h nur 700 statt 600 Euro ebenfalls mit 2 Punkten und einem dreimonatigen Führerscheinentzug.

Im Bußgeldkatalog wird Gleichheit vor dem Gesetz wird zur Ungerechtigkeit

Der Bußgeldkatalog hat zum Prinzip, dass alle vor ihm gleich sind. Ein Millionär zahlt genauso viel an Buße wie ein Geringverdiener. Was für diesen eine Abschreckung etwa beim Falschparken ist, ist für reichere Bürger ein Klacks, den man als erhöhtes Parkgeld in Kauf nehmen kann. Man kann Übertretungen viel einfacher riskieren, während bei einem Geringverdiener 55 Euro schon bemerkbar sein können. Gerecht ist das nicht, weil es nur diejenigen abschreckt, die wenig haben, und es wird letztlich auch nicht dazu führen, dass sehr viel weniger wild geparkt oder gerast wird.

Es wurde natürlich über einkommensabhängige Bußen schon mal auch auf Ebene der Innenminister gesprochen, ohne dass etwas geschehen ist. Natürlich wäre ein einkommensabhängiger Bußgeldkatalog juristisch schwierig und praktisch mühsam, weil das Einkommen ermittelt oder der Steuerbescheid herangezogen werden müsste. Allerdings ist es bereits im Strafrecht üblich, Geldstrafen nach Tagessätzen zu ermitteln, die vom Neooeinkommen abhängig sind. Und bei Verkehrsstrafen geht das auch, wie sogar die Schweiz zeigt. Wer im Ort über 15, außer Ort über 20 und auf der Autobahn über 25 km/h zu schnell fährt, muss mit einer Geldstrafe rechnen, die sich nach dem Einkommen richtet und nach entsprechenden Tagessätzen berechnet wird. Eine Millionärin, die in einem Ort 43 km/h zu schnell fuhr, musste 200.000 Franken bezahlen. Auch in Finnland werden schwerere Verletzungen nach dem Einkommen geahndet, beispielsweise ab einer Geschwindigkeitsübertretung von mehr als 20 km/h.

Ähnliche Beiträge:

Ein Kommentar

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert