„America first“

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Warum Vorsicht geboten ist, wenn Palantir die nationalistische Karte zieht

Mit einer klaren Positionierung seines Unternehmens an der Seite des US-Militärs kam Dr. Alex Karp, der CEO von Palantir, der Veröffentlichung eines flauen Jahresergebnisses 2021 zuvor. Das sollte, gerade aus deutscher Perspektive, erhebliche Vorsicht aktivieren, bevor dieser Firma die weitere Verbreitung in deutschen Sicherheitsbehörden ermöglicht wird.

„Wer wagt, gewinnt“ – Angriffsfreudig stellt Palantir seinen mäßigen Jahresabschluss vor

Vergangene Woche veröffentlichte Palantir US seinen Jahresabschluss für 2021: Ein enttäuschendes Ergebnis aus Sicht der Aktieninhaber, weil die Firma erneut einen Verlust in dreistelliger Millionendollarhöhe eingefahren hat. Weil die Abhängigkeit von US-amerikanischen Diensten nicht wesentlich reduziert werden konnte. Und weil auch das Geschäft in Europa – angeblich wegen Corona-bedingten Einschränkungen – nicht so positiv ausgefallen war, wie man das erhofft hatte. Der Aktienkurs, der 2021 zeitweise noch über 25 Dollar gelegen hatte, stürzte am Tag danach ab auf einen Kurs von unter 10 Dollar, dem tiefsten Stand seit fast einem Jahr.

Umso angriffsfreudiger gaben sich die Unternehmenssprecher: Die Pressemitteilung zum Jahresabschluss endet mit „Who dares, wins“ (Wer wagt, gewinnt) [a]. Der Vertriebschef kündigte an, dass 175 neue Vertriebsleute im laufenden Jahr eingestellt werden sollen, vor allem um „an Europa zu arbeiten“.

Und der Vorstandsvorsitzende, Dr. Alex Karp, hatte sich schon drei Tage vor der Bilanz­presse­konferenz in seinem „Jahresbrief 2022“ für Angriff entschieden als seine Form der Verteidigung: Dieser Jahresbrief 2022 erschien in englisch, französisch und deutsch, um sicher zu gehen, dass gerade in Europa die Karpschen Verlautbarungen nicht an Sprachbarrieren zerschellen, sondern ganz sicher zur Kenntnis genommen und – hopefully – auch verstanden werden.

Gemischte Reaktionen auf der Palantir-Investoren-Plattform von Reddit

Es ist nicht zu übersehen, dass Dr. Karp beeindrucken möchte mit einer durchgeistigten Manieriertheit, die möglicherweise auch seinem Studium der Philosophie an der Universität in Frankfurt/Main zu verdanken ist. Manche Karp-Anhänger kommentierten das auf einem Investoren-Portal ausgesprochen enthusiastisch: „Karp for President!“ „Ein Vergnügen [diesen Text] zu lesen, Palantir und Karp beeindrucken mich immer mehr“ oder „Er ist großartig und America braucht Aktivposten wie ihn“.

Andere Aktieninhaber sahen das nüchterner und hätten angesichts des flauen Jahresergebnis 2021 gerne mehr gehört über Geschäftszahlen, Fertigstellung neuer Produkte oder Ziele für die nahe Zukunft. Kritiker kamen ebenfalls zu Wort mit „philosophischer Wortsalat“ oder einem sarkastischen „Karp’s zehn Gebote“

Die angebliche Überlegenheit von Palantir gegenüber den GAFAs aus dem Silicon Valley?

Durch die ersten drei Seiten Erörterungsaufsatz über Software und die Rolle von Palantir als Software-Entwickler muss man durch. Um dann zu erfahren, dass Palantir nach Mr. Karp’s Ansichten ethisch weit über den Googles, Apples, Facebooks und Amazons (= GAFA) aus dem Silicon Valley steht. Denen er vorwirft, dass „ihr Hauptwert darin besteht, dass sie die effiziente Extrahierung und Monetarisierung ‚unserer‘ [sic??] persönlichen Daten ermöglichen“.

Diese Selbsterhöhung ist starker Tobak: Denn Palantir lebt zwar nicht vom Monetarisieren von Daten, die die Betroffen freiwillig rausrücken – wie Facebook & Co. Jedoch von der Verarbeitung, Zusammenführung und Auswertung von Daten, die die Polizei erhoben und gespeichert hat. Wozu die Betroffenen nicht freiwillig beigetragen haben, nicht ihr Einverständnis erklärt haben, weil sie niemand je danach gefragt hat und in aller Regel noch nicht einmal davon wissen.

Einem Vorgehen, dem auch noch glasklare gesetzliche Vorschriften unter dem Stichwort Zweckbindung entgegen stehen (Zum Stand der Kenn­zeich­nungs­pflichten in polizeilichen Informationssystemen). Die (in Kurzform) besagen, dass Polizei personenbezogene Daten nur zu dem Zweck nutzen darf, zu dem sie auch erhoben und gespeichert wurden. Was für Daten aus sozialen Medien mit Sicherheit und auch für viele andere, von der Polizei erhobene Daten nicht zutrifft. Unter anderem deshalb, weil die meisten polizeilichen Informationssysteme technisch gar nicht in der Lage sind, die gesetzlichen Kennzeichnungspflichten adäquat umzusetzen.

Kokettieren mit der Allmacht von Software

Herr Karp lässt auch eine andere Perspektive auf Software zu Wort kommen:

„Wir wissen, dass jede Technologie – auch die unsrige – gefährlich sein kann. Software kann als Waffe eingesetzt werden. Die von uns entwickelten Softwareprodukte haben Leben gerettet und gekostet.“

Das ist entweder zynisches Kokettieren [b] oder eine ungeheuerliche Anmaßung. Denn wer verfügt über die Befugnisse Menschenleben „mit Hilfe von Software“ auszulöschen?

„America first …“

Auf Seite 5 von 6 kommt er dann endlich zu einem Punkt: Die Anklänge an Donald Trump sind unübersehbar. Den ja auch Peter Thiel, mit dem zusammen Karp vor vielen Jahren Palantir gegründet hat, lange Zeit als Berater unterstützt hat.

Man kann Mr. Karp nicht vorwerfen, dass er sich unklar ausdrückt. Doch lesen Sie am besten selbst:

„Die Beziehung zwischen der Regierungselite der Vereinigten Staaten und dem Militär, dessen Existenz eine Voraussetzung für die Autorität jener Regierungselite ist, ist leider komplex. Eine wachsende Kluft besteht zwischen den Interessen der US-amerikanischen politischen Führungsklasse und denen der Öffentlichkeit. Die regierende Elite trägt nicht die Kosten für die Verteidigung unserer Nation.
Hinsichtlich der Unterstützung der Verteidigung der Vereinigten Staaten lassen wir keinen Zweifel daran, auf wessen Seite wir stehen.
Alles, was wir erreicht haben, und alles, was wir aufgebaut haben, wurde durch das Land ermöglicht, in dem unser Unternehmen gegründet wurde.
Das Ausmaß der amerikanischen Überlegenheit [sic!] bei der Förderung einer Kultur des produktiven Aufbegehrens, wenn es um den Aufbau und die Neugestaltung von Unternehmen geht, kann kaum überbewertet werden.
Wir sind Zeugen der einzigartigen Fähigkeit [sic!] amerikanischer Institutionen, sich an die Umstrukturierung unserer Wirtschaft anzupassen, die sich aus dem Vormarsch und der Einführung von Unternehmenssoftware ergibt, die auch nicht-technische Arbeitskräfte in allen Branchen in Ingenieure verwandelt hat [what?].
Die beträchtliche Ausweitung unseres Geschäfts in den Vereinigten Staaten in den letzten Jahren spiegelt die Ausreifung und Optimierung unserer Software-Plattformen, aber auch die grundlegende Plastizität der Organisationskultur dieses Landes [sic!], wider.

Wir entwickeln Software, um das Überleben unserer wichtigsten Institutionen zu sichern.
Wir können nur dann erfolgreich sein, wenn diese Institutionen es auch sind.“

[Anmerkungen in eckigen Klammern stammen von mir.]

Warum Vorsicht geboten ist …

Als Vertreter einer US-amerikanischen Firma, die weit mehr als 60% ihrer Erlöse aus Verträgen mit US-Nachrichtendiensten und anderen US-Behörden erzielt, ist es sein gutes Recht, sein Unternehmen eindeutig zu positionieren.

Schulterschluss mit US-Militär und -Diensten aus vertriebstaktischen Gründen

Aus deutscher Sicht wäre es allerdings unverzeihlich, solche klaren, auch noch fürsorglich in deutscher Sprache veröffentlichten Worte, NICHT zur Kenntnis zu nehmen. Zumal nach Jahren, in denen sich Palantir große Mühe gab, seine Produkte in die Sicherheitsbehörden und das Militär der europäischen NATO-Mitglieder und US-Verbündeten zu drücken.

Neue Lizenzgeschäfte (in Europa) als Treibstoff für die Erlöse der Zukunft

Auch weil der amerikanische Markt für Palantir weitgehend gesättigt ist und neue Lizenzgeschäfte vor allem in Europa angestrebt werden. Denn die Lizenzgeschäfte generieren die Erlöse kommender Jahre. Man muss zunächst die Öllampe verkaufen, um in der Zukunft mit dem Verkauf des Öls (= periodische Wartung- und Pflegepauschalen) die Kasse weiter am Klingeln zu halten (Wie Palantir (in Amerika) mit Kunden, Daten und Rechten umgeht).

Daher hat der Vertriebschef bei der Vorstellung des Jahresabschlusses schon die Losung für das laufende Jahr ausgegeben: „Wir müssen an Europa arbeiten.“ Was auch dadurch erreicht werden soll, dass 175 neue Vertriebsleute im laufenden Jahr eingestellt werden sollen.

Auf Entscheider fokussierte Vertriebsstrategie

Die Vertriebsstrategien, die Palantir bisher anwendet, stützen sich weniger auf Leistungsmerkmale der Software; vielmehr nehmen sie die Personen der Entscheider aufs Korn:

  • Vor der – übrigens freihändigen – Befragung bestätigt Wunsch der Hausleitung des Innenministeriums an Vertragsanbahnung mit Palantir reiste der hessische Innenminister mit dem Frankfurter Polizeipräsidenten und sonstiger Entourage zu Palantir ins Silicon Valley. Läuft die Software bei Präsentationen dort besser als in Wiesbaden? Oder ging es um eine kleine Lustreise als nette, zusätzliche Annehmlichkeit?
  • Zur Vertriebsunterstützung setzt Palantir gerne auf hochkarätige Kräfte aus Ministerien und/oder Politik. Können ehemalige Politiker und Regierungsbeamte die Leistungsmerkmale der Palantir-Systeme besonders gut erklären, weil sie so herausragende Data-Mining-Spezialisten sind? Oder verhandeln solche „Insider“, wie ehemalige Staatssekretäre, Abgeordnete oder – wie zuletzt im Fall Sebastian Kurz, ein abgehalfterter Bundeskanzler – effektiver mit der Entscheiderebene an der Regierungsspitze, weil sie aus eigener Erfahrung wissen, wie solche Geschäfte erfolgreich eingefädelt und zum Abschluss gebracht werden?

Solche Fragen sind wichtig und sollten geklärt sein. Weil sich immer mehr durchsetzt, dass Entscheidungen für große IT-Systeme der Sicherheitsbehörden weitgehend intransparent und im stillen Kämmerlein getroffen werden. Und völlig unklar bleibt, welche technischen Leistungsmerkmale eigentlich den Ausschlag gegeben haben. Denn vorab verfasste technische Anforderungsbeschreibungen – früher mal „Spezifikationen“ genannt – sind schon lange „alte Denke“ – es gibt sie nicht mehr, jedenfalls nicht mehr in einer Form, die den Namen auch verdient.

Die unterliegende Agenda einer Festigung der „transatlantischen Idee“

Man muss Mr. Karp nicht unbedingt die nationalistische Einstellung abnehmen, die er in seinem Jahresbrief zur Schau stellt. Taktisch geschickt ist es jedoch allemal, wenn er laut die Trommel rührt für „America first …“ und gleichzeitig den Wachstumsmarkt der Zukunft vor allem bei den Bündnispartnern in Europa verortet.

Diese „Philosophie“ fällt aktuell auf besonders fruchtbaren, weil gut gedüngten, Boden:
An dessen Aufbereitung Klaus Schwab mitgearbeitet hat, der Gründer des World Economic Forum, und die auf den Tagungen in Davos regelmäßig vertieft wird. Einer Veranstaltung, an der Mr. Karp mehrfach teilgenommen hat. Anhängerin einer ganz dem transatlantischen Bündnis verschriebenen Ideologie ist auch die aktuelle deutsche Außenministerin. Was ja ganz aktuell ihre Positionen im Hinblick auf Nord Stream 2 bzw. die so genannte „Ukraine-Krise“ zeigen Auf der gerade zu Ende gegangenen Sicherheitskonferenz in München, an der Mr. Karp in früheren Jahren auch teilgenommen hat, konnten die Amerikaner wieder einen Teilsieg erringen. Damit, dass endlich die Rüstungseinkäufe Deutschlands so weit gesteigert werden, wie dies die Spitzen der US-Regierung seit Jahren verlangen.

In diesen Reigen passt dann auch die US-Firma Palantir, die den US-Diensten ihre Gründung und Existenz verdankt. Wie Mr. Karp schon im zweiten Satz seines Jahresbriefes sagt:

„Wir gründeten das Unternehmen, um Software für Verteidigungs-  und Nachrichtendienste zu entwickeln, deren Budgets größer waren als die Volkswirtschaften einiger Staaten.“

Mit seinem oben wiedergegebenen Loyalitätsgelöbnis für Militär und Dienste der Vereinigten Staaten verschafft Karp seinem Dampfer Palantir das nötige Wasser unter dem Kiel. Den Nachteil aus der Sicht von Investoren – nämlich die starke Abhängigkeit von eben diesem Militär und diesen Diensten – münzt er geschickt in einen Vorteil um. Denn Kompatibilität von Informationssystemen war ja auch in der deutschen Polizei lange Zeit ein Garant für die Beschaffung der Systeme des gleichen Herstellers, weil damit das Teilen von Informationen angeblich so viel leichter möglich wird.

Informationsinseln in Polizei und bei den Diensten – ohne wirksamen Schutz personenbezogener Daten

Ein weiterer Vorteil besteht darin, dass in Kreisen von Militär- und Sicherheitsbehörden auf beiden Seiten des Atlantiks keine Einwände zu erwarten sind, die eine stärkere Beachtung der Rechte der Menschen fordern, über die in Palantir-Systemen auch heute schon in Deutschland massenweise Daten eingesammelt, zusammengeführt und ausgewertet werden.

Schon Kanzlerin Merkel hat solche Bedenken kurzerhand entsorgt

Eine Nähe zu den amerikanischen Freunden zum Wohle einer erfolgreichen Abwehr des internationalen Terrorismus pflegte auch schon Bundeskanzlerin Merkel, die sich nach den Enthüllungen von Edward Snowden 2013 zunächst öffentlichkeitswirksam darüber erregte, dass „Abhören unter Freunden gar nicht geht“, nachdem dummerweise bekannt geworden war, dass US-Dienste sogar ihr Handy abgehört hatten.

Um danach mit Unterstützung der SPD das Gesetz über den Bundesnachrichtendienst in einer Weise zu ändern, dass all das, was damals noch „gar nicht ging“, also illegal war, inzwischen in Gesetz gegossene Befugnisse sind. Während die Möglichkeiten der Kontrolle der diesbezüglichen Aktivitäten des BND weiter beschnitten wurden.

Risiko für polizeilich erhobene, personenbezogene Daten

Mit jeder Installation von Palantir-Software in deutschen Polizei- und Sicherheitsbehörden besteht die Möglichkeit, dass personenbezogene Daten von Betroffenen und Beteiligten nicht nur dem eigentlichen, polizeilichen Zweck entsprechend verwendet und ausgewertet werden. Sondern auch – irgendwann – dem immanenten „höheren“ Zweck anheimfallen, den der Palantir-CEO so freimütig verlautbart.

(Kein) Schutz durch Datenschutzbehörden

Sollten Sie jetzt einwenden, dass da doch die Datenschutzbehörden vor sind: Sehen Sie besser nochmal hin und fragen sich, warum das Land Hessen die Firma Palantir nicht nur mit der Lieferung, Adaption und Inbetriebnahme ihres Softwarepaketes Gotham beauftragt hat, sondern auch mit dem BETRIEB des Systems Hessendata. Jedenfalls steht es so in der Vergabebekanntmachung für den Auftrag der hessischen Zentrale für Datenverarbeitung an Palantir.

Der Umfang dieser Auftragsverarbeitung für die Polizei durch die deutsche Tochter einer US-Firma wurde bisher nicht öffentlich geklärt. Weder die Oppositionsparteien in Hessen (Linke, SPD, AfD) noch Medienvertreter hat das Thema interessiert. Noch weniger Bündnis90/Die Grünen in Hessen, die seit ihrem Zusammenschluss mit der CDU zur aktuellen Regierungsmehrheit viele ihrer früheren Überzeugungen in den mehrjährigen Regierungszeit-Schlaf geschickt haben.

Und glauben Sie bitte nicht, dass die zuständigen Datenschutzbehörden ein wirksames Instrument hätten gegen missbräuchliche Verwendung personenbezogener Informationen. Weder existieren die Befugnisse, um den Betrieb von Hessendata durch eine Privatfirma wirksam zu kontrollieren. Noch hat die Datenschutzbehörde eine Handhabe, um mit wirksamen Maßnahmen dagegen vorzugehen, denn dazu bräuchte sie ja erst einmal handfeste Beweise … Ganz abgesehen davon, dass auch die personelle und finanzielle Ausstattung solcher Behörden, gepaart mit der Fülle an Aufgaben, aufwändige Untersuchungen von vornherein verbietet.

Das Problem betrifft auch das Palantir-System DAR in Nordrhein-Westfalen

Palantir wirft nicht nur essenzielle Fragen auf für Hessendata. Das System Gotham ist in angepasster Form seit zwei Jahren auch in Nordrhein-Westfalen im Betrieb – was dort ähnlich zugeknöpft behandelt wird wie in Hessen.

Palantir als Gewinner des VeRA-Vergabeverfahrens wäre Anlass für ein Fest aus US-amerikanischer Sicht

Palantir gehört – zumindest hinsichtlich seines technischen Funktionsumfangs – auch zum Kreis der aussichtsreichen Bewerber für das bedeutendste Zukunftsprojekt der deutschen Polizeibehörden: Dieses Projekt heißt VeRA (verfahrensübergreifende Recherche- und Analyse) und wurde vom Bayerischen Landeskriminalamt (BayLKA) stellvertretend für alle Polizei­behör­den des Bundes und der Länder 2019 auf den Weg gebracht. Zunächst mit einer Marktsichtung, über deren Ergebnis öffentlich nichts bekannt wurde (VeRA – die gefährlichste Entwicklung in der IT der Sicherheitsbehörden seit 75 Jahren). Anfang 2021 folgte dem ein Teilnahmewettbewerb für in Frage kommende Anbieter [H]. Doch der ist, so das Ergebnis einer kürzlichen Anfrage von POLICE-IT – mehr als ein Jahr später noch immer nicht entschieden (Bayerisches Landeskriminalamt: Status im Vergabeverfahren VeRA – verfahrensübergreifende Recherche und Analyse).

Die zu erwartende Entscheidung des BayLKA für einen Auftragnehmer hat zur Folge, dass jede der 16 Länderpolizeibehörden, das BMI für die Bundespolizei und das Bundeskriminalamt, sowie das Bundesfinanzministerium für die Zollkriminalbehörden sich entscheiden kann, ob die jeweilige Behörde teilnimmt am Projekt VeRA, d.h. auch das System beschafft, für das sich die Bayern entschieden haben werden.

Der scheinbare Vorteil dieser „freien Entscheidung zur Teilnahme“ wird sich in der Praxis schon bald als wenig relevant erweisen: Denn je mehr Behörden sich für das System des Gewinners des VeRA-Vergabeverfahrens entscheiden, desto mehr wird der Druck auf die verbleibenden unentschiedenen wachsen, sich der Teilhabe am einzigen, gemeinsamen Bund-Länder-Verbund für das polizeiliche Data Mining nicht zu entziehen.

FISA und andere US-Gesetze und wirksame No-Spy-Gegengewichte nach deutschem Recht – aktuell tendenziell eher pro Herausgabe

Wenn die Firma Palantir das Rennen um den VeRA-Auftrag machen sollte, wäre dies aus meiner Sicht ein Risiko: Nicht nur wegen der deutlichen Positionierung der Firma durch ihren CEO, um die es oben schon ging. Sondern auch, weil Palantir Technologies GmbH als deutsche Tochter einer US-amerikanischen Mutter betroffen ist von FISA, dem Foreign Intelligence Surveillance Act.

Es gab schon im Gefolge der Enthüllungen von Snowden ab 2013 eine Diskussion darüber, ob US-Gerichte gegenüber Niederlassungen oder Töchtern amerikanischer Unternehmen (nach dem damals geltenden Patriot Act) in Deutschland anordnen können, Informationen über bestimmte Personen herauszugeben. Ebenso kraft-, wie hilflos hat das BMI seinerzeit „No-Spy“-Regularien erdacht und mehrfach nachgebessert, die formell von betroffenen Firmen zu unterzeichnen waren, bevor sie an einem entsprechenden Beschaffungsverfahren teilnehmen wollten. Ob jemals geprüft wurde, ob das formelle Anerkenntnis der No-Spy-Regel auch tatsächlich eingehalten wurde, ist unbekannt. Möglicherweise hat man die Unterschrift auf der Erklärung für ausreichend erachtet.

Der Patriot Act wurde inzwischen durch FISA ersetzt. Nach dessen Section 702 können US-Behörden bzw. Gerichte von Unternehmen, die „electronic communication services“ erbringen, die Herausgabe bestimmter personenbezogener Informationen verlangen.
Die gemeinsame Konferenz der Datenschutz-Aufsichtsbehörden stellte dazu im November 2021 fest, dass unter diesen Begriff „nicht nur klassische IT- und Telekommunikationsunternehmen“ fallen. Was dafür spricht, dass Section 702 des FISA-Acts auf die IT-Firma Palantir anwendbar wäre. Die DSK-Konferenz hat zum generellen Thema ein Gutachten eines amerikanischen Rechtsexperten erstellen lassen, das nach meinem Verständnis in einer extrem komplexen Gesamtsituation tendenziell als Bestätigung FÜR die Herausgabepflicht durch ein betroffenes deutsches Tochter­unternehmen zu verstehen ist.

Die Polizei selbst als Forderer bzw. Förderer von Data Mining-Technologien in der Polizei

Der Druck zur Nutzung von Big Data / Data-Mining-Systemen in der deutschen Polizei wird verstärkt durch Funktionäre der Polizeigewerkschaften – mit denen von der DPolG an der Spitze –, die seit Jahren das Konzept verfolgen und verbreiten, dass nur ganz viele Daten über ganz viele Menschen für mehr Sicherheit sorgen. Und die gleichzeitig den Anspruch erheben, dass Polizei sui generis so edel und gut ist, dass missbräuchliche Verwendung von personenbezogenen Daten, wenn überhaupt, dann nur im ebenso seltenen, wie bedauerlichen Einzelfall vorkommt.

Eine Herausforderung an die Prinzipientreue von Polizeibeamt*Innen

Der einzelne Mitarbeitende in einer deutschen Polizeibehörden steht im Risiko, zum Mitwirkenden zu werden, der dazu beiträgt, Daten einzusammeln, die später für andere Zwecke – und ggf. nicht nur in / von deutschen Behörden – genutzt werden, als sie ursprünglich erhoben wurden.

Das kann, bei genauer Betrachtung, zur Herausforderung für die Prinzipientreue des einzelnen werden: Viele Polizeibeamt*Innen sehe es ja – vollkommen zu Recht – als ihre Aufgabe an, den geltenden Gesetzen zur Durchsetzung zu verhelfen. Zum Beispiel, wenn es um das Demonstrations- und Versammlungs­recht geht, das unabhängig von der politischen Haltung der Anmelder durchgesetzt wird. Oder, wie es seit Herbst 2015 zu beobachten war, um die Durchsetzung des geltenden Asylrechts und Schutz der deutschen Außengrenze.

Mit der gleichen Prinzipientreue dürften Polizeibeamt*Innen daher auch nicht personenbezogene Daten einsammeln und in polizeilichen Informationssystemen speichern: Denn die von den Polizeigesetzen geforderte Kennzeichnungsplicht für personenbezogene Daten ist in diesen Systemen NICHT gewährleistet. Daten, die jedoch nicht entsprechend gekennzeichnet sind, dürften jedoch auch nicht weiter verarbeitet werden. Das trifft z.B. zu für die Vorgangs­bearbeitungs­systeme ComVor (auch in Hessen im Einsatz) oder ViVA (NRW), für das System PIAV Operativ Zentral oder auch für das Bund-Länder-Verbundsystem INPOL [c].

Diese Systeme sind Quellsysteme für ein Data-Mining-System von Palantir – oder können es bald werden. Also werden in Palantir-Systemen der deutschen Polizei personenbezogene Daten verarbeitet, mit anderen zusammengeführt und ausgewertet, die nicht den gesetzlichen Kennzeichnungsvorschriften entsprechen. Wer dabei als Polizei-Mitarbeitende(r) dennoch mitmacht, muss sich fragen, ob Prinzipien nur dann eingehalten werden, wenn sie einer politischen Haltung nützen; während sie im Falle eines eigenen Nutzens zur Disposition gestellt werden.

Zunehmende Automatisierung beim Einsammeln von Informationen könnte sich als Bumerang erweisen

Zumal die Förderung solcher neuen Arbeitsverfahren wie Data Mining nicht langfristig ein Fortschritt für die Zukunft der Polizei-Bediensteten sein muss. Kann doch die Automatisierung in Gestalt einer „Polizei 4.0“, wie auch schon andere Branchen gezeigt haben, auch hier zum Abbau von Arbeitsplätzen führen.

Umso mehr, als sich die fortschreitend lückenlose Erhebung der Informationen über Bewegungen, Kommunikationen und Transaktionen des Einzelnen – Stichwort Digitaler Tsunami oder – aktueller – Registermodernisierungsgesetz – auch zunehmend vollautomatisch bewerkstelligen lässt.

Die Zukunft gehört also langfristig nicht den Informations-Einsammlern. Eher schon denen, die über die Technologie verfügen, aus solchen Rohdaten aggregierte Dossiers über jeden einzelnen zu erstellen.

Ob mit der Wahrheit übereinstimmt, was darin behauptet wird, wird irrelevant werden. Wie es weitergeht, hat George Orwell in 1984 geschildert …

Fußnoten

[a]   “Who dares, wins“
Ein Motto übrigens, das Sir Archibald David Stirling, DSO OBE, Bergsteiger, Offizier der britischen Armee und später Gründer des Special Air Service (SAS) im Zweiten Weltkrieg im Kampf gen die Deutschen in Nordafrika aufbrachte.
„Who Dares, Wins“ is a reality quasi-military training television programme broadcast by Channel 4 in the United Kingdom since 19 October 2015. There have been six main series and three celebrity spin-off series.

[b]   Schon seit längerem kokettiert es aus dem Palantir-Umfeld, dass die Software der Firma etwas mit dem Aufspüren und Umbringen von Osama Bin Laden zu tun hat. Anscheinend ein Argument, mit dem man in Amerika Pluspunkte sammeln kann kann.

[c]   Die große Koalition hat buchstäblich in letzter Minute vor der dritten Lesung der Novelle zum BKA-Gesetz (2018) dort einen §91 angehängt, der die Kennzeichnungspflicht auf unbestimmte Frist (für Polizeidatenbanken beim BKA) aussetzt. Ob diese Selbst-Exkulpation langfristig tragfähig ist, wird hoffentlich bald gerichtlich entschieden.

 

Der Artikel von Annette Brückner erschien zuerst auf der Website Police-IT. Police-IT ist eine Plattform für fachlich und technisch fundierte Informationen über Polizei, ihre Informationssystem und Polizeidatenbanken als Wissens- und Entscheidungsgrundlage für Bürger, Polizisten, Anwälte, Juristen, Journalisten und Politiker.

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