
Wer die falsche Meinung äußert, könnte bald auf einer Sanktionsliste landen. Ein offener Brief an die UN warnt: Europas Kampf gegen „Desinformation“ droht zur Gefahr für die Meinungsfreiheit zu werden.
Am 13. Februar 2026 sprach Josef Hinterseher, Sprecher des Auswärtigen Amtes, in der Regierungspressekonferenz von einem “Desinformationssanktionsregime”. Er hatte dabei die EU-Sanktionslisten im Blick. Wir dokumentieren – leicht gekürzt – den Brief, den Vertreter von Bündnis Redefreiheit an die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan geschrieben hat.
EU-Sanktionslisten
In der EU können Personen, wenn sie eine Meinung vertreten, die im Zusammenhang mit “russischer Desinformation” gesehen wird, auf Sanktionslisten landen. Dies kann auch Journalisten und Publizisten betreffen. Ihre Vermögen werden eingefroren, wirtschaftliche Aktivitäten werden ihnen untersagt und Personen, die ihnen wirtschaftliche Unterstützung zukommen lassen, werden mit mehrjährigen Haftstrafen bedroht.
Die bekanntesten Opfer dieser Politik sind der Schweizer Oberst Jacques Baud und – in Deutschland – der Journalist Hüseyin Dogru. Baud wird vorgeworfen, er sei der Meinung gewesen, die Ukraine habe den Krieg mit Russland provoziert, um in die Nato aufgenommen zu werden. Dogru soll über die Plattform Red Kontakte zu dem Fernsehsender Russia Today unterhalten und mit seiner israelkritischen Position zum Palästina-Konflikt zur Destabilisierung der EU beigetragen haben. Baud sitzt in Brüssel fest und kann nicht mehr in die Schweiz zurückreisen. Humanitäre Hilfe wurde ihm jüngst gnädigerweise gewährt. Im Falle des Journalisten Dogru ist eine ganze Familie betroffen: eine Frau und drei Kinder, darunter zwei Säuglinge.
Josef Hinterseher, Sprecher des Auswärtigen Amtes sagte auf Nachfragen des Journalisten Florian Warweg in der Bundespressekonferenz vom 13.02.2026 zu den EU-Sanktionslisten folgendes:
“(…) Ich bin übrigens auch Ihnen, Herr Kollege, dankbar dafür, dass Sie immer wieder bekannt machen, dass es diese Sanktionen gibt und dass es dieses Sanktionsregime gibt. Denn klar ist: Denjenigen, die das unterlaufen, muss bekannt sein, dass das Ganze mit Kosten verbunden ist und womit dann zu rechnen ist. (…) Die Sanktionen sehen immer auch humanitäre Ausnahmen vor. Übrigens steht auch immer der gerichtliche Weg offen. Das Ziel von Sanktionen ist eben explizit eine Verhaltensänderung. Deswegen gibt es Sanktionen. Sie sind im Vorfeld bekannt. Auch die Konsequenz des Handelns ist also im Vorfeld bekannt. Deshalb ist das Signal, das daraus hervorgeht, relativ klar: Wir als freiheitliche Gesellschaft akzeptieren Desinformation nicht.”
EU-Sanktionslisten: Eine Gefahr für die Meinungsfreiheit?
Im Gespräch mit Christian J. Zeller erläutert Prof. Dr. Dietrich Murswiek die juristische Problematik der EU-Sanktionslisten und der Äußerung von Josef Hinterseher zu einem “Desinformationssanktionsregime”. Die EU-Verordnung 2024/2642 zu den Sanktionslisten enthält, so Murswiek, Begriffe wie “unterstützen” oder “erleichtern” mit Blick auf ausländische Propagandakampagnen. Diese Begriffe könnten dem Experten für Sanktionsrecht zufolge so ausgelegt werden, dass auch legitime Meinungsäußerung erfasst werden. Ausländische Propagandakampagnen oder Agententätigkeit zu unterbinden, sei, so Murswiek, der grundsätzlich legitime Zweck der EU-Sanktionslisten. Auf diese Weise wird nämlich nicht die Meinung als solche sanktioniert, sondern die Teilnahme an einer von Russland gesteuerten Kampagne. „Allerdings“, so Murswiek, „enthält die Vorschrift auch sehr schwammige Formulierungen. Auf die Sanktionsliste kann nämlich auch jemand kommen, der eine russische Desinformationskampagne ‚erleichtert‘. Mit ‚Erleichterung ‘ wird ein Begriff verwendet, der sehr weit dehnbar ist. Man könnte sich fragen, ob auch ein Journalist, der in keiner Weise mit der Regierung Russlands oder mit russischen Institutionen zusammenarbeitet, aber die Politik der Europäischen Union im Hinblick auf die Ukraine kritisch betrachtet und dafür eintritt, dass sofort in Friedensverhandlungen eingetreten werden soll, auch wenn es dabei zu einschneidenden Gebietsverlusten kommt, schon die Agenda Russlands ‚erleichtert‘“.
Rechtlich problematisch ist Murswiek zufolge auch der Begriff „Desinformationssanktionsregime“. Denn er geht „über das hinaus, was in dieser Sanktionsverordnung geregelt ist. Der Sprecher des Auswärtigen Amtes erweckt damit den Eindruck, dass allgemein ‚Desinformation‘ sanktioniert werden kann. Das ist aber nicht so vorgesehen.“
Um die EU-Sanktionspolitik und die Äußerungen von Hinterseher auch international bekannt zu machen, haben sich Vertreter von Bündnis Redefreiheit mit einem Schreiben an die UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit Irene Khan gewandt.
Der Bericht der UN-Sonderberichterstatterin in Deutschland
Irene Khan hat vom 26. Januar bis 6. Februar einen Deutschlandbesuch in ihrer offiziellen Funktion absolviert. Sie sprach in verschiedenen deutschen Städten mit Vertretern aus Politik und Zivilgesellschaft. Es war das erste Mal, dass eine UN-Sonderberichterstatterin für Meinungsfreiheit zu Besuch in Deutschland war, seitdem das Amt im Jahr 1993 eingerichtet wurde.
In ihrem vorläufigen Bericht kritisiert Kahn Meinungsfreiheitseinschränkungen insbesondere im Kontext der Israel-Gaza-Frage. Sie sprach von „willkürlichen Festnahmen und Inhaftierungen“ und „Tausenden von Gerichtsverfahren“. Sie kritisierte aber auch die Novelle von § 188 StGB, nach der Politiker einen höheren Ehrschutz als einfache Bürger genießen.
Derartige Vorgänge, so Khan, seien „inkonsistent mit internationalen Menschenrechtsstandards“. Sie stifteten Unsicherheit mit Blick darauf, wo die Grenze zwischen geschützten und verbotenen Meinungsäußerungen noch verlaufe. Dies fördere, so Khan, „Stigmatisierung und Selbst-Zensur“ und könne dazu führen, dass der „Raum für eine diverse, bedeutungsvolle demokratische Debatte“ eingeengt werde. Dies „beschleunige Polarisierung und erhöht das Potential, dass die Öffentlichkeit Vertrauen in jene demokratische Werte und Institutionen verliert, die die Regierung eigentlich schützen möchte.“
Weitgehend unkritisch steht Khan den EU-Regulationen im Medienbereich gegenüber. Die verbreiteten und wohlbegründeten Vorbehalte am Digital Services Act bezeichnet Khan als „Kritik von einigen rechtsradikalen (‚far right‘) Gruppen, die Deutschlands Social Media-Regulierung als Zensur verwerfen“.
Vollkommen ausgespart werden die EU-Sanktionslisten, die autoritäre Verhältnisse in der EU etablieren, wie die Äußerungen von Josef Hinterseher vor Augen führen.
Das Schreiben der Bündnis Redefreiheit-Vertreter an die UN-Sonderberichterstatterin
Sehr geehrte Frau Khan,
wir wenden uns an Sie in Ihrer Funktion als Sonderberichterstatterin für die Förderung und den Schutz des Rechts auf Meinungs- und Ausdrucksfreiheit des UN-Menschenrechtsrat.
Dieses Schreiben erfolgt im Namen von Bündnis Redefreiheit, einer deutsch-schweizerischen zivilgesellschaftlichen Initiative von Juristen, Wissenschaftlern und Journalisten. Wir werden unterstützt von engagierten Bürgern.
Bündnis Redefreiheit setzt sich für Meinungsäußerungsfreiheit in jeder politischen Richtung ein. Wir folgen dabei den Prinzipien der freiheitlich-demokratischen Grundordnung, wie sie im deutschen Grundgesetz formuliert und vom Bundesverfassungsgericht in langjähriger Rechtsprechung ausgelegt worden sind.
Kontext und Anlass
Wir möchten unsere erhebliche Besorgnis über die zunehmende Anwendung restriktiver Maßnahmen durch die Europäische Union gegenüber Einzelpersonen und Medienakteuren zum Ausdruck bringen, deren Arbeit oder Meinungsäußerungen als politisch unerwünscht oder als sogenannte „Desinformation“ eingestuft werden.
Diese Sorge wird durch eine öffentliche Äußerung vom 13. Februar 2026 in der Bundespressekonferenz massiv verstärkt. Dort erklärte Josef Hinterseher, Sprecher des Auswärtigen Amtes, in Beantwortung von Nachfragen des Journalisten Florian Warweg: „Wir als freiheitliche Gesellschaft akzeptieren Desinformation nicht.“ Zudem spricht Hinterseher von einem „Desinformationssanktionsregime“.
Da der Begriff der „Desinformation“ einen außerordentlich großen Spielraum für Interpretationen lässt, ergibt sich daraus aus der Perspektive von Bündnis Redefreiheit ein massives Spannungsverhältnis zum Recht auf freie Meinungsäußerung. Hinterseher betonte, dass Sanktionen „Verhaltensänderung“ implizierten; es müsse den Betroffenen bekannt sein, dass Zuwiderhandlungen mit Kosten verbunden seien.
Menschenrechtliche Bewertung
Aus menschenrechtlicher Sicht ist diese Aussage von besonderer Relevanz. Sie macht deutlich, dass Sanktionen im Kontext „Desinformation“ ausdrücklich als abschreckendes Mittel zur Beeinflussung von Verhalten und Ausdruck verstanden werden.
Zwar wird auf humanitäre Ausnahmen und die formale Möglichkeit gerichtlicher Überprüfung verwiesen, in der Praxis sehen sich Betroffene jedoch häufig konfrontiert mit:
- sofort wirksamen Maßnahmen ohne vorherige richterliche Prüfung, ja sogar ohne Möglichkeit einer Anhörung oder Stellungnahme,
- langwierigen und ineffektiven Rechtsbehelfen,
- irreversiblen beruflichen, wirtschaftlichen und reputativen Schäden.
Die Verknüpfung politischer Meinungsäußerung mit sicherheitsrechtlichen Kategorien wie „Desinformation“ sowie die Ankündigung vorab bekannter repressiver Konsequenzen entfalten nach unserer Einschätzung einen erheblichen abschreckenden Effekt auf die Ausübung der Meinungsfreiheit. Die Sanktionen laufen Gefahr, bei Anwendung auf Meinungsäußerung als direkte und indirekte Zensur zu wirken, auch im Bereich journalistischer und publizistischer Tätigkeit. Dies legt der Fall des deutschen Journalisten Hüseyin Doğru nahe.
Bitte um Intervention
Vor diesem Hintergrund bitten wir Sie respektvoll,
- zu prüfen, ob die derzeitige Praxis und öffentliche Rechtfertigung von EU-Sanktionsregimen mit internationalen Standards der Meinungsfreiheit vereinbar ist,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen Ihres Mandats hierzu zu adressieren,
- eine menschenrechtsbasierte Bewertung insbesondere im Hinblick auf Notwendigkeit, Verhältnismäßigkeit und effektiven Rechtsschutz vorzunehmen,
- die Europäische Union und ihre Mitgliedstaaten im Rahmen Ihres Mandats hierzu zu adressieren,
- gegebenenfalls eine Mitteilung oder öffentliche Stellungnahme zu diesen Fragen in Erwägung zu ziehen.
- Auch Ihren Nachfolger im Amt des Sonderberichterstatters ab Sommer 2026 mit dieser Thematik vertraut zu machen und auf die besondere Dringlichkeit dieser Angelegenheit hinzuweisen.
Wir bitten Sie höflichst, uns bis zum 27. März mitzuteilen, was Sie in dieser dringlichen Angelegenheit zu unternehmen gedenken.
Bitte berücksichtigen Sie diese Angelegenheit auch in ihrem vollständigen Bericht zur Meinungsfreiheit, den Sie in Ihrer „preliminary observation“ für Juni 2026 angekündigt haben.
Für Fragen stehen wir sehr gerne zur Verfügung.
Eine Kopie dieses Schreibens geht an das Auswärtige Amt, den Bundeskanzler der Bundesrepublik Deutschland, das Bundesministerium für Justiz, den Ausschuss für Menschenrechte und humanitären Hilfe des deutschen Bundestages, den Ausschuss für die Angelegenheit der Europäischen Union des deutschen Bundestages, das Deutsche Institut für Menschenrechte, die EU-Kommission sowie den Ausschuss für bürgerliche Freiheiten, Justiz und Inneres der Europäischen Union.
Wir danken Ihnen für Ihre Aufmerksamkeit und Ihre fortwährende Arbeit zum Schutz grundlegender Freiheitsrechte.
Mit vorzüglicher Hochachtung
Prof. a.D. Dr. Heike Egner, Humangeographin
Prof. Dr. Michael Esfeld, Philosophieprofessor
Fabian Nicolay, Herausgeber und Publizist
Prof. Dr. Günter Roth, Professor für Sozialmanagement im Ruhestand
Andrea Seaman, MA in Philosophie und Geschichte
Prof. Dr. Henrieke Stahl, Slawistikprofessorin
Prof. Dr. Anke Uhlenwinkel, Professorin für Didaktik der Geographie und Wirtschaftskunde
Achim Winter, Moderator und Satiriker
Dr. phil. Christian Zeller, Soziologe & Publizist
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Hat die EU sich eigentlich schon selbst auf die Sankrionsliste gesetzt? Und werden im nächsten Sanktionspaket ÖrR, Regierungssprecher und Propagandamedien der Wertewesten enthalten sein? Und auf welchen Betrag beläuft sich das Porto für die von der EU geschnürten Pakete? Von wem werden die zugestellt?
St Korona mit all den diversen Narrativen, hat eines bewiesen, die Obrigkeit hat selbst ihre sogenannte Legitimatilion selbst deligitimiert.
Wenn die ‚Politik‘ etwas durchsetzt, das überhaupt keine demokratisches Fundament besitzt und alle demokratischen Instanzen mehr oder weniger mit gehen, dann haben die demokratischen „Säulen“ ihre Funktion der überstellten Aufgabe unterstellt. Was wirklich beeindruckend ist, das dies weltweit geschah.
Die Weltbevölkerung hatte diesen Sachverhalt ohne breiten Wiederstand gefolgt.
Heute nach St Korona, erlebt diese Weltbevölkerung das gleiche, ohne einen Wiederstand.
Was bedeutet das!?
Das Subjekt Mensch kann in jede Richtung gezogen werden, ohne das ein gravierender Protest stattfindet.
Anerzogene Dummheit, die Führer freuen sich und applaudieren für ihre dummen Schafe.
Terrorist Tedros ist eben ein Profi. Und die paar Präsidenten auf seinem Heimatkontinent, die da nicht mitziehen wollten, wie der von Burundi, von der Elfenbeinküste und vor allem „Star“ John Magufuli aus Tansania wurden bis 2021 erledigt.
Hat doch in Deutschland Tradition. Da hat Roland Freisler nicht nur Konten gesperrt, sondern auch die Blutzufuhr zum Gehirn der Deliquenten. Durch Strangulieren oder völliges Kappen.
Nunja… schwer zu sagen, was schlimmer ist… Dogru langsam zu Tode zu quälen und ihn dabei zusehen lassen, wie vielleicht Teile seiner jungen Familie ebenfalls leiden oder der Strick… Die deutsche Fascho-Justiz wird jetzt freilich ausrasten und vollkommen an der Realität vorbei die Lüge vertreten, dass das, was heute ist, was ganz was Anderes ist… weil… dann hätte sie ja wieder einmal Blut an ihren blutdurchtränkten Richterroben…
Wie formulieren es diese Staatsverbrecher immer? „Verharmlosung der Verbrechen der NS-Diktatur“ Zum Einen: niemand zieht einen quantitativen, sondern immer nur einen qualitativen, also ideologischen Vergleich (bis auf Gauland, der da sagte: „der Teil der deutschen Geschichte war doch nur ein Fiegenschiss in der Geschichte“, doch da erkennt die deutsche „Justiz“ – wen wundert’s – keine Verharmlosung). Dabei ist es vollkommen unerheblich wieviele Menschen dabei zu Tode kommen. Es geht um den Geist, der dem Ganzen zugrunde liegt. Und es geht darum es ja eben NICHT erst soweit kommen zu lassen, wie das die deutsche Justiz augenscheinlich wohl gerne hätte… „Deine Kritik hat erst dann eine Berechtigung, wenn es ganz genauso schlimm ist, in all seinen Facetten und Ausmaß“.
Zum Anderen: die Verbrechen wiederholen (helfen beim Genozid von Gaza z.B.), also die Verbrechen der NS-Diktatur selber verharmlosen, indem man heute sagt „das ist ja alles etwas ganz vollkommen Anderes“ und dann aber den Kritikern der Verbrechen vorwerfen sie würden irgendetwas verharmlosen und das obwohl jeder Schwachkopf erkennen kann, dass vor Vorgängen und Zusammenhängen zu WARNEN geradezu das GEGENTEIL von Verharmlosung ist. Aber gut… die Dinge munter nach Sonnenstand, mal so und mal so nach Lust und Laune auszulegen… darin ist die deutsche Justiz bekanntermaßen echt Spitzenklasse.
Wieso „droht“, wenn alles bereits in vollem Gange ist…?
Die User kriegen, was sie verlangen, Beschäftigungstherapie in täglich dreifacher identischer Ausführung. Zwei von drei Altenheimen bieten mehr.
Desinformation vs. Beschäftigungstherapie:
Ha, ich biete drei von zwei.
***
Ne, stimmt schon, ist hier bei OM aktuell wie bei einem Skat-Deck: Vier Farben und ständiges Überreizen.
„dem Experten für Sanktionsrecht zufolge“ Sanktionen sind KEIN Recht. Sie sind pures Unrecht, von Haus aus, egal wen sie betreffen. Zudem ist im Grundgesetz klar formuliert: „Die Würde des Menschen ist unantastbar“. Somit verstoßen Sanktionen gegen das Grundgesetz (gegen echte rechtstaatliche Prinzipien sowieso).
Noch einmal: Das erstreckt sich auf alle Personen, die von Sanktionen erfasst werden, auch für z.B. Russen. Wenn man Russen ihr Hab und Gut stiehlt, sobald sie europäischen Boden betreten und das mit dem rechtswidrigen Sanktionsregime begründet, dann sind das nichts Anderes als rassistische Rassegesetze (und jeder, der sie durchsetzt – Justizmitarbeiter, Zoll etc. – macht sich eines Verbrechens schuldig). Pauschal alle Russen zu bestrafen, weil irgendwer persönlich Putin nicht leiden kann, ist reine NS-Ideologie.
Im Grundgesetz steht „die Würde des MENSCHEN ist unantastbar“. Da steht nicht „außer bei Russen und anderen Ausnahmen“ (und wenn es da stünde, wäre es ebenso rassistisch, also illegal).
ist schon verrückt, dass jegliche Diskussion als Desinformation eingeordnet wird, statt sie mit Argumenten zu widerlegen
https://www.youtube.com/watch?v=fC3gJF92CXE