
Das „Existenzrecht“ von Staaten gilt als unantastbar. Eine satirische Betrachtung darüber, warum dieser Grundsatz offenbar nicht für alle Staaten gleichermaßen gedacht ist.
Liebe Leser, Sie wissen: Niemandem auf dieser Welt ist das „Existenzrecht“ abzusprechen! Allerdings handelt es sich dabei um einen juristisch unscharfen Terminus, weshalb wir uns zunächst um ein paar klärende Definitionen bemühen wollen. Nicht Jurist zu sein ist dabei nicht unbedingt ein Nachteil, sondern dürfte eher zur Klärung beitragen – was glauben Sie denn, wofür ein Großteil dieser Leute anderes bezahlt wird als für die Schaffung dehnbarer Begriffe, schwammiger Ausdrücke, ambivalenter Wendungen, heimlicher Schlupflöcher, täuschender Blendtüren, Blendfenster, Blendfassaden, diffuser Grau- und Schattenzonen, ja ganzer Nebelbänke, die sich über die ehrwürdigsten Gesetzestexte schieben lassen, damit die, die über viel Geld und Macht verfügen, auf Kosten der Allgemeinheit weitere Vorteile für sich herausschlagen können? Auch beim „Existenzrecht“, von dem niemand genau zu wissen scheint, wo seine Grenzen sind, dürften Milliardeninteressen im Spiel sein, glauben Sie nicht?
„Existenzrecht“ für Menschen und Tiere
Es liegt nahe, das „Existenzrecht“ zunächst einmal auf physisch vorhandene Lebewesen zu beziehen, also auf Menschen oder Tiere. Bereits letzterer Bezug ist äußerst problematisch, da Tiere ja nicht selbst juristisch tätig werden können, sondern dafür auf die Hilfe menschlicher Tierschützer oder Tierlobbyisten angewiesen sind. Auch scheint unter ihnen das Existenzrecht ungleich verteilt – je kleiner das Tier, desto schlechter steht es damit! Wohl kann ein Wal es manchmal schaffen, dass viele Menschen sich für seine Existenz einsetzen. Das funktioniert aber auch nur dann, wenn es ihm gelingt, in besonderem Maße mediales Mitleid zu erregen, indem er z.B. desorientiert vor deutsch-dänischen Küsten zwischen Sandbänken herumirrt und mit seinem dicken Kopf wiederholt auf Grund läuft. Würde man in so einem Moment massenmedialen Mitleids den Wal auf einen Wahlzettel setzen, so käme er mit seiner Partei sicher über die fünf Prozent, weil man dann auch genauer hinschauen und genauer auszählen und zur Not dem Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestags auch etwas mehr Dampf machen würde. Glückliche(r) Wa(h)l! Seiner täglich auf großen Metzgerei-Schiffen abgeschlachteten Walverwandtschaft hingegen will ein vergleichbares Erregen von Mitleid bis heute nicht gelingen. Noch schlimmer steht es aber, geht man nach den täglichen Opferzahlen, um die Stechmücke: Auch der juristische Laie wird sofort erkennen können, dass es kein anderes Lebewesen gibt, um dessen „Existenzrecht“ bzw. Chance, sich auf ein solches berufen zu können, es schlechter stünde!
Doch auch in Bezug auf den Menschen bleibt das „Existenzrecht“ nicht immer unangefochten. So wird seit Jahrhunderten die Frage diskutiert, ob es auch auf Massenmörder auszudehnen sei. Überwiegt hier nicht ein legitimes Selbstschutzinteresse der Gesellschaft? Dem kann jedoch entgegnet werden, dass diesem Interesse das Einsperren bereits gerecht wird! Was immer sich die Natur bei der Erschaffung von Massenmördern gedacht haben mag: Es scheint nicht unbedingt notwendig, sie ihres Existenzrechts zu berauben, so wie ja z.B. auch Tiger und andere Raubkatzen nicht alle abgeschossen werden müssen, sondern wir gerne zu dulden bereit sind, dass sie uns und unsere Kinder durch Gitterstäbe hindurch mit ihren glühenden Augen anstarren. Um es kurz zu machen: Theoretisch scheint das „Existenzrecht“ für alle Lebewesen zu gelten, sofern der Mensch, der ja die Krone der Schöpfung ist, sich nicht in seiner Bequemlichkeit (Stechmücke) oder Sicherheit (Tiger) praktisch bedroht sieht.
„Existenzrecht“ für Staaten
Die Definitionsprobleme verdichten sich, wenn man das „Existenzrecht“ nicht mehr einfach nur auf physisch vorhandene Lebewesen, sondern auf von ihnen geschaffene staatliche Gebilde bezieht. Staatenbildend sind nicht so sehr die Säugetiere (mit Ausnahme des Menschen) als vielmehr die Insekten. Das „Existenzrecht“ auf staatliche Gebilde zu beziehen bedeutet, aus entomologischer Sicht: Nicht mehr Termiten als solche (jede einzelne von ihnen), sondern ihr ganzer Bau hat nun plötzlich „Existenzrecht“! Ich möchte an dieser Stelle ausdrücklich klarstellen, dass Insekten nur von geistig beschränkten Menschen als etwas Verächtliches betrachtet werden. Tatsächlich mangelt es nicht an großen Naturforschern, die diese Mitlebewesen genau studiert und sich von solchen Vorurteilen völlig befreit haben – lesen Sie die „Haimatochare“ von E. T. A. Hoffmann, dann wissen Sie Bescheid!
Auch ich bin der festen Meinung, dass Insekten – nicht anders als Blumen: denken Sie an Jean Pauls „Die Schmetterlinge, fliegende Blumen, und die Blumen, angekettete Schmetterlinge, suchten und überdeckten einander und legten ihre bunten Flügel an Flügel“ – nichts Verächtliches haben, sondern genau wie wir Menschen Teil der Schöpfung sind, und bitte darum, diese Meinung zu respektieren! Denn nicht aus Menschenverachtung, liebe Leser, habe ich hier das Problem der Ausdehnung des „Existenzrechts“ auf staatliche Gebilde mit der Insektenwelt in Verbindung gebracht, sondern zur Verdeutlichung eines wichtigen qualitativen Unterschieds: Tatsächlich ist ja das „staatliche Existenzrecht“ (wenn man so sagen kann) bei Menschen nicht mehr einfach nur auf Städte und Staaten in ihrer architektonischen Gestalt oder materiellen Struktur zu beziehen, sondern zudem auch noch auf ihre Geschichte und Kultur, also ideelle Konstrukte, über die Termiten (oder auch Ameisen), soviel man bis heute weiß, nicht zu verfügen scheinen. Sehen Sie, wie kompliziert die Sache nun wird?
Aberkennung des „staatlichen Existenzrechts“?
Wenn es ein „Recht“ auf etwas gibt, so ist damit meistens auch die Vorstellung verbunden, dass es in bestimmten Fällen aberkannt werden kann. Wie ist das beim „staatlichen Existenzrecht“? Um hier zu mehr Klarheit zu gelangen, kommen wir nicht umhin, mit konkreten Beispielen zu arbeiten. Wäre es (um ganz vorsichtig zu beginnen) vielleicht denkbar, dem bösen Nordkorea das „Existenzrecht“ abzusprechen? Oder dem Iran, diesem mörderischen, menschenverachtenden, misogynen Mullah-Regime, das Ideen von Strafe und Gerechtigkeit propagiert, die mit unseren traditionellen aufklärerischen Werten (denken Sie an Kants ebenso kategorische wie imperative Ablehnung der Todesstrafe) natürlich vollkommen unvereinbar sind? Oder wie wäre es mit Grönland? Wann wird jenem egoistisch auf seinen eingefrorenen, von der übrigen Welt dringend benötigten Bodenschätzen sitzenden Eskimo-Staat das Existenzrecht aberkannt werden müssen? Der wahre Elefant im Raum (wie Sie, liebe kritisch mitdenkende Leser, natürlich längst erkannt haben) aber ist… ich trauʼ mich kaum, es auszusprechen, aber seiʼs drum… Russland!
Was für ein Scheiß-Artikel! – höre ich Sie ausrufen und sehe, dass viele von Ihnen ein zutiefst verärgertes Gesicht machen. Wie kann der Autor es wagen, das Existenzrecht Russlands in Frage zu stellen? Und das auch noch als Deutscher, also als Angehöriger einer Nation, die den Zweiten Weltkrieg mit über 20 Millionen toten Russinnen und Russen zu verantworten hat? Bitte beruhigen Sie sich, liebe Leser, ich verurteile das alles ja genauso wie Sie! Die Geschichte ist nun aber einmal trotz diesem Elefantenschiss (Sie wollen doch nicht etwa glauben, dass ich hier aus einer Mücke einen Elefanten mache?) nicht stehengeblieben, und heute, über achtzig Jahre später, stehen wir vor der wirklich sehr drängenden Frage, ob einem Land wie Russland, das mittlerweile fast alle roten Linien überschritten hat, nicht ein für alle Mal deutlich zu machen ist, dass es, falls es auch nur einen Zentimeter weitergehen sollte, für immer sein Existenzrecht verspielt haben wird! Eine solche Drohung würde bestimmt wirken, glauben Sie nicht?
Wann reißt der Geduldsfaden?
Die Sache ist doch die: Wenn besagtes Land immer so weitermacht mit seiner In-Schutt-und-Asche-Legung ganzer Dörfer und Städte, seiner Tötung zehntausender Frauen und Kinder, seiner Blockade internationaler Hilfslieferungen, Kappung der Wasser- und Stromversorgung, Bombardierung von Krankenhäusern, mit seinen Kampfhubschrauber-Attacken auf Ärzte- und Journalistenteams, seiner Folterung tausender Gefangener, ewigen Missachtung einschlägiger UNO-Resolutionen usw. usf. – wird dann nicht, liebe Leser, irgendwann der Zeitpunkt gekommen sein, an dem sogar auch im besten Deutschland, das es jemals gegeben hat, die Frage erlaubt sein wird, ob dieses brutal um sich schlagende und die Menschenrechte mit den Füßen tretende Land – ich spreche, wie Sie wissen, von Russland – nicht vielleicht sein „Existenzrecht“ verspielt haben könnte? Da mag im September letzten Jahres der deutsche Bundeskanzler in seiner Festrede zum 55jährigen Jubiläum des Moskauer Vertrags noch so feierlich erklärt haben:
„Das deutsche Bekenntnis zur Existenz und zur Sicherheit des Staates Russland ist ein unverhandelbarer Bestandteil der normativen Fundamente unseres Landes.“
Das hört sich natürlich schön an, doch lehrt uns die Geschichte, dass am Ende eben doch alles „verhandelbar“ ist, sogar die „normativen Fundamente“! Es reicht ja schon, dass ein paar mächtige Leute sich darauf verständigen, überall im Land „Pandemie!“ schreien zu lassen, und adieu mit dem ganzen Grundrechte-Quark! Bahnt sich da etwas Ähnliches nicht vielleicht auch im Hinblick auf die „Unverbrüchlichkeit“ der deutsch- russischen Beziehungen an? Wann wird, wenn Putin so weitermacht, das Maß voll sein? Und wird dann nicht überall im Land – so fragen sich viele Bürger mit großer Sorge – ungeachtet jahrzehntelanger Aufklärungsarbeit, die sich der deutsche Staat Jahr für Jahr dreistellige Millionenbeträge kosten ließ, am Ende eben doch wieder gegen „Russen“ gehetzt werden? Viel scheint nicht mehr zu fehlen… Oder wie würden Sie das einschätzen, liebe Leser, wenn nur drei Monate nach seinem oben zitierten Bekenntnis derselbe Bundeskanzler auf dem 8. Deutsch-Ukrainischen Wirtschaftsforum „sichtlich bewegt“ und „mit den Tränen ringend“ (wie die Hauptstadtpresse kolportierte) seine Rede mit folgenden Worten beginnt:
„Manchmal wache ich morgens auf (schnauf), und ich denke einen kurzen Augenblick (schnauf): Ist das alles nur ein böser Traum? Und schon in derselben Minute wird mir klar: Nein (schnauf), das ist kein (schnauf) böser Traum. Das ist seit fast vier Jahren ein täglicher Albtraum, jeden Tag und jede Nacht, für dieses Land. Und nicht nur für die Ukraine, sondern für uns alle. Seit fast vier Jahren ist der Krieg zurück in Europa.“
Das sind ohne Zweifel sehr unfreundliche Worte gegenüber einem Staat, der uns einst – trotz der unermesslichen Schuld, die wir auf uns geladen hatten – die Hand zur Versöhnung reichte! Sollte das deutsche Bekenntnis zur Existenz und zur Sicherheit Russlands etwa gerade dabei sein, einen Teil seiner Absolutheit einzubüßen?
Ein konstruktiver Lösungsvorschlag
Aber, liebe Leser, wäre das wirklich so schlimm? Auch wenn Sie mich jetzt vielleicht als Nazi beschimpfen werden – gestatten Sie mir bitte, die Sache weiter zu vertiefen! Wie wäre es eigentlich, wenn besagtes Land (Sie wissen welches) vor folgendes Ultimatum gestellt würde: Sofortige Einstellung aller Kampfhandlungen und Rückzug aus allen besetzten Gebieten innerhalb von drei Monaten, andernfalls unwiderruflicher Verlust des „Existenzrechts“ und Auflösung aller nationalstaatlichen Strukturen! – Sie geben zu bedenken, dass die Auflösung eines Nationalstaats mit über 140 Millionen Einwohnern, der sich über ein Neuntel der irdischen Festlandmasse erstreckt, mit unlösbaren Problemen verbunden sei? Papperlapapp! Andere Länder kratzen bereits an der Milliardengrenze, insofern bewegen wir uns hier durchaus noch im überschaubaren Bereich! Ich will ja auch gar nicht dafür plädieren, dass alle Russinnen und Russen das Land zu verlassen hätten! Vielmehr sollten sie auch weiterhin die Möglichkeit haben, in ihrer Heimat wohnen zu bleiben, ihre eigene Sprache zu sprechen und ihren eigenen kulturellen Leitlinien zu folgen – allerdings nur noch im Rahmen eines auf das ehemals russische Staatsterritorium auszudehnenden ukrainischen Staates! Das mag für russische Nationalistinnen und Nationalisten äußerst bitter sein, doch hätten sie sich das eben früher überlegen müssen!
Betrachten wir die Sache mit angemessenem Realismus: Wahrscheinlich ließe sich nur schwer verhindern, dass es dennoch zu einer beispiellosen Massenflucht in aufnahmebereite Länder käme, aber gerade wir Deutschen haben auf diesem Gebiet ja schon viel Erfahrung gesammelt und würden es diesmal sicher noch viel besser schaffen! Jedenfalls wäre unser Fachkräftemangel auf Jahrzehnte hinaus behoben, und auch der demographische Aufbau unserer Bevölkerung würde wieder eine etwas zwiebligere Form annehmen. Klar ist natürlich, dass die anstehenden Herausforderungen nur mit einem weiteren Sondervermögen zu stemmen wären. Der Zeitraum dafür dürfte aber günstig sein, da wir es schon jetzt nicht schaffen, unser altes Sondervermögen voll auszugeben, und auf großen Teilen davon einfach sitzenbleiben. Warum nicht diese Gelder direkt in die neuen Fördertöpfe umleiten? Wertvolle Unterstützung bei den zu bewältigenden Integrationsprozessen könnte übrigens von den russischen Gemeinden geleistet werden, die ja gerade in Deutschland einen sehr engen und konstruktiven Austausch mit staatlichen Stellen pflegen. Institutionen wie das „Russische Haus“ in der Berliner Friedrichstraße hätten die Chance (nachdem sie aufgrund politischer Verstimmungen über viele Jahre einen Besucherrückgang zu verzeichnen hatten), endlich wieder vollumfänglich ihre seit vielen Jahrzehnten gegen das Vergessen ankämpfende Kulturarbeit aufzunehmen. Es ist ja nicht so, dass letztere nun unbedingt ein staatliches Existenzrecht (ich meine für Russland, nicht für Deutschland) voraussetzen würde, oder finden Sie nicht…?
Was unsere Politiker stattdessen tun
Leider sind wir von solch konstruktiven Lösungsvorschlägen immer noch sehr weit entfernt. Wie brutal Russland auch immer gegen seine tschetschenischen, georgischen, moldawischen, ukrainischen und demnächst wohl auch baltischen Nachbarn vorgehen mag – hierzulande darf dennoch nie und nimmer sein „Existenzrecht“ in Frage gestellt werden! Schon seit geraumer Zeit planen Politiker der Regierungsparteien eine Ergänzung von § 130 StGB um folgenden Absatz:
Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer in einer Weise, die geeignet ist, die Bereitschaft zu russophoben Gewalt- oder Willkürmaßnahmen zu fördern, öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Russland leugnet oder zur Beseitigung des Staates Russland aufruft.
Und bereits im CDU/CSU-Wahlprogramm zur letzten Bundestagswahl ist auf S. 44 zu lesen:
Das Existenzrecht Russlands ist deutsche Staatsräson. Deshalb verschärfen wir den Volksverhetzungs-Paragrafen im Strafgesetzbuch so, dass das Leugnen des Existenzrechts künftig strafbar wird.
Ehrlich gesagt halte ich das alles für wenig durchdacht. Will man mit jenem Zusatzparagraphen etwa auch in Deutschland lebende ukrainische Opfer russischer Gewalt und deren Angehörige behelligen? Und wie damit umgehen, wenn die Strafverdächtigen selbst kritisch denkende Russinnen und Russen sind, die „ihrem“ Land, wenn es sich als nationalstaatliches Gebilde auflösen würde, keine Träne hinterherweinen, sondern einen tiefen Seufzer der Erleichterung ausstoßen würden? Geld- oder Freiheitsstrafe auch für sie? In der Tagesschau werden Sie von solchen Russen freilich nie etwas erfahren. Es gibt eben Dinge, die einfach nicht in Frage gestellt werden dürfen – nein, nein, nein, und stürze ganz Deutschland ein! Was ja dann auch schon das dritte und letzte Mal wäre …





wie wäre es endlich mit einer generellen Umsetzung von Co-existenz? Frieden und allumfassende Akzeptanz könnte die ganze Welt verbinden! Jetzt sind die Soziologen unter uns gefordert über die Umsetzung zu philosophieren oder fragen wir besser bei KI nach? Sonderbar mit kommt gerade Peter Bürgers Artikel “ das Blutgetriebe des Kapitals“ in den Sinn! Will weitere Ansichten von KI! Hängt es eventurll damit zusammen dass der Mensch überfordert wäre mit rigoroser Co- existenz?