Zur Instrumentalisierung der Vergangenheit

Yad Vashem – Denkmal zur Erinnerung an die Deportierten. Bild:Proesie/CC BY-SA-2.0

 

Die Erinnerung der Vergangenheit ist unabdingbar. Die Vereinnahmung der Erinnerung für fremdbestimmte Zwecke unterwandert den Akt genuiner Erinnerung. Welcher Umgang mit diesem Dilemma ist geboten?

 

Seit Martin Walsers umstrittener Friedenspreis-Rede von Oktober 1998 macht im deutschen Diskurs das Wort von der „Instrumentalisierung“ des Holocaust-Andenkens die Runde. Dass Walser dabei von der „Instrumentalisierung der Schande“ redete, mithin die Betonung auf die Befindlichkeit(en) des Tätervolkes legte, weniger, wenn überhaupt, vom Unsäglichen, das den historischen Opfern widerfahren war, sprach, gab die Marschroute für die alsbald infolge der Rede entbrannte Debatte an: Von privatem Gewissen war da die Rede, von „durchgängiger Zurückgezogenheit in sich selbst“ und „innerlicher Einsamkeit“, womit das Problem der Auseinandersetzung mit den kollektiv begangenen Verbrechen entkollektiviert, die Erörterung diesbezüglicher moralischer Belange entöffentlicht wurde.

Solcherweise ins Subjektive verfrachtet, konnte denn die Frage der bildlichen Rezeption der weltgeschichtlichen Monstrosität als die individuell-psychischen Durchhaltevermögens abgehandelt werden. Da man Auschwitz instrumentalisiere, es als „Moralkeule“ fremdbestimmt gebrauche, böte sich Verdrängen und Wegschauen als heilsames Gegenmittel an. Nicht alles müsse man ertragen, schon gar nicht als sensibler Privatmann. Dass freilich Walser mit diesen die „durchgängige Zurückgezogenheit in sich selbst“ postulierenden Gedanken nicht in „innerlicher Einsamkeit“ verharrte, sondern – ganz im Gegenteil – sie mit größter Verve vor breitester Öffentlichkeit verkündete, mochte die Vermutung aufkommen lassen, ihm selber gehe es nicht so sehr um seinen privaten Seelenfrieden, sondern darum, den deutschen Diskurs über den Holocaust nachhaltig zu beeinflussen; um ein Politisches also. War das legitim?

Form und Inhalt

Die Antwort hierauf bemisst sich zunächst nicht am Inhalt. Denn eine, wie auch immer ausgerichtete, Instrumentalisierung der Vergangenheit ist letztlich unumgänglich: Weder dem Einzelnen noch Kollektiven ist es möglich, historisch Geschehenes nicht durch die „Brille“ des Gegenwärtigen wahrzunehmen und zu erinnern; man kommt ja sozusagen nicht aus seiner eigenen Haut heraus. Und da sich die sozialen, politischen und kulturellen Bedingungen der Wahrnehmung fortwährend ändern, wandelt sich auch die Erinnerung – sie ist stets kontextgebunden. Damit sind nicht nur negative Interessen, fremdbestimmte Bedürfnisse und ideologische Verblendungen gemeint, sondern, ganz im Gegenteil, auch nachmaliges Wissen, tiefergehende Reflexion von bereits Gewusstem oder schlicht: die sogenannte „zeitliche Perspektive“.

So ist beispielsweise das Schweigen um den Holocaust in den ersten Jahren nach der israelischen Staatsgründung durchaus durch die instrumentellen Interessen, die der staatstragenden, um die Heranbildung des „neuen Juden“ bemühten Ideologie des Zionismus zugrunde lagen, erklärbar; nicht minder jedoch spielten dabei in den realen Lebenswelten Momente des noch akuten Traumas, des überlebensstrategischen Bedürfnisses nach Verdrängung und andere psychische Hinderungsfaktoren bei der Auseinandersetzung mit der Monstrosität des Geschehenen eine gewichtige Rolle. Es sollte in manchen Fällen Jahrzehnte dauern, ehe sich die seelische Bereitschaft einstellte, sich mit der eigenen Biographie zu konfrontieren. Ähnliches gilt strukturell (obschon unter gänzlich verschiedenen Vorzeichen) auch für die alte Bundesrepublik.

Instrumentalisierung im Sinne einer gleichsam „verträglichen“ Integration von historisch Geschehenem in die nachmaligen Perzeptions- und Rezeptionsbedingungen ist, so besehen, nahezu unumgänglich. Zu klären bleibt dabei freilich, wann diese notwendige Vereinnahmung des Vergangenen durchs Gegenwärtige ins Heteronome umschlägt, und zwar solcherart umschlägt, dass die gegenwärtige Erinnerung sich dem zu Erinnernden wesenhaft entfremdet. Vom Inhalt aus besehen, kann also nicht jede Form instrumentalisierender Erinnerung für legitim erachtet werden: Spätestens, wenn das Wesen des zu Erinnernden im Hinblick auf fremdbestimmte Zwecke entstellt worden ist, wird man behaupten dürfen, dass zumindest was die herkömmliche raison d’être gemeinhin postulierten Gedenkens anbelangt, ein „unzulässiger“ Umgang mit der Vergangenheit stattfindet.

Opfer qua Opfer, Täter qua Täter

Ausgangspunkt adäquaten Gedenkens muss demgemäß die Erörterung des Wesens des zu Erinnernden bilden. Dabei stößt man freilich, gerade im Falle des Holocaust-Andenkens, auf gravierende Schwierigkeiten. Denn nicht nur lässt sich das Unsägliche der weltgeschichtlichen Katastrophe noch immer weder in ihrer historischen Genese noch in ihren realen Manifestationen bis zum Letzten ergründen; schon das Bestreben, partikulare und universelle Dimensionen der Monstrosität, verschiedene Perspektiven der Täter- und Opferkollektive, aber selbst noch die im Opferkollektiv vorherrschende Heterogenität unter einen umfassenden, gleichsam allgemein gültigen Einheitsbegriff zu subsumieren, scheint sich zunehmend konsensuellem Einvernehmen zu entziehen.

Das hat größtenteils damit zu tun, dass die nunmehr über siebzig Jahre währende Holocaust-Rezeption das Geschichtsereignis interessengeleitet ideologisiert, nicht minder aber auch damit, dass das akkumulierte historische Wissen darum und die sich allmählich einstellende zeitliche Perspektive ein zunehmend differenzierteres Bild von ihm geschaffen hat. So mündete in Israel das über Jahrzehnte proklamierte, zionistisch vereinnahmte Postulat der Einzigartigkeit der jüdischen Shoah in eine partikular ausgerichtete hegemoniale Holocaust-Rezeption. Hingegen ließ sich vor einigen Jahren in Deutschland die latente Tendenz einer durch die (nun gerade nicht von Staats wegen, sondern vielmehr im öffentlichen Diskurs betriebene) Universalisierung des Geschichtsereignisses begründeten „Entjudung“ des Holocaust ausmachen.

Beide Rezeptionsmuster verdanken sich ideologisierender Vereinnahmung. So mag es denn ideologiekritisch angemessen erscheinen, in Israel das universelle, in Deutschland aber gerade das partikulare „Gegengift“ in den Diskurs zu injizieren. Wenn aber andererseits die sowohl in Israel beanspruchte als auch in Deutschland im Rahmen der Mahnmal-Debatte thematisierte „Einzigartigkeit der Shoah der Juden“ nolens volens in eine (wie immer begründete) Hierarchisierung der Holocaust-Opfer ausartet, stößt man unversehens auf etwas Wesenhaftes: Gerade weil sich das Geschichtsbild mittlerweile ausdifferenziert hat; gerade weil das nachmalige Wissen um die Pluralität der Identitäten seiner Protagonisten und ihre zunehmend enttabuisierte „Zulassung“ zum aktuellen Holocaust-Diskurs einer einheitlichen Sicht der weltgeschichtlichen Monstrosität offenbar zuwiderläuft, lässt sich ein ihm innewohnendes Moment der gemeinsamen universellen Grundlage bestimmen – der Stand der Opfer qua Opfer und (komplementär dazu) der Täter qua Täter.

So trivial sich dieser offensichtliche, zudem noch dichotom simplifizierte Tatbestand ausnehmen mag, kodiert er doch jenes allgemeine Moment, um welches es zunächst bei jedem adäquaten Gedenken dessen, was historisch geschah, gehen muss: um die Tatsache, dass das, was als „Rückfall in die Barbarei“, als „Zivilisationsbruch“ bzw. als „Sonnenfinsternis der westlichen Zivilisation“ apostrophiert worden ist, etwas im historischen Kontext Geschehenes, von Menschen an Menschen Verübtes ist; dass es also um politische Prozesse, gesellschaftliche Strukturen, kulturelle Zusammenhänge und um Ideologien geht; dass es sich um industrialisierte, bürokratisch angeordnete, administrativ verwaltete Formen der Massenvernichtung von Menschen, also um eine auf moderne Institutionen basierende, gerade im sich der emanzipativen Aufklärung und zivilisatorischen Fortschritts rühmenden Kulturraum zugetragene Praxis der Barbarei handelt.

Die Opfer im Stande ihres Opfer- und die Täter in dem ihres Täter-Seins zu erinnern, heißt, jene historischen Zusammenhänge ergründen zu lernen, welche Menschen letztlich Täter bzw. Opfer haben werden lassen. Es heißt aber zugleich auch, sich der Einsicht zu verschreiben, dass die jenen historischen Zusammenhängen zugrunde liegenden Strukturen, mithin die stete Drohung potentiellen Rückfalls in die Barbarei, noch keineswegs aus der Welt geräumt sind, dass sie ganz im Gegenteil dem verblendeten Alltagsblick allgemeinen materiellen Wohlstands und gesellschaftlicher Behaglichkeit freilich unsichtbar geworden, welthistorisch durchaus fortwesen.

Subjektive Selbstbestimmung

Damit ist mitnichten gesagt, dass das spezifisch Jüdische an der Shoah der Juden ignoriert werden könne. Was an Juden verbrochen worden ist, ist ihnen als Juden widerfahren. Das sollte sich vor allem die deutsche Gedenkkultur stets vor Augen halten. Es muss gleichwohl auch festgehalten werden, dass die vermeintlich homogene jüdische Identität den Juden als solchen zumeist „von außen“ (d.h., von Nichtjuden) aufgezwungen wurde; dass sie also objektiv als solche bestimmt wurden, ohne dass dabei ihre eigene – subjektive – Selbstbestimmung beachtet worden wäre. Dass also Juden auf der Rampe von Auschwitz orthodox-religiös, traditionell oder atheistisch, dass sie kommunistisch, konservativ oder liberal, dass sie arm oder reich, gebildet oder ignorant, zionistisch, nicht zionistisch oder gar antizionistisch sein konnten; dass sich darüber hinaus im heutigen Israel die Holocaust-Diskurse orthodoxer und säkularer, aschkenasischer und orientalischer, neueingewanderter und alteingesessener, alter und junger Juden gravierend unterscheiden mögen, verweist darauf, dass der Begriff des Jüdischen am Holocaust eher die objektive Fremdbestimmung des Juden als solchen meint, weniger, wenn überhaupt, das individuelle Selbstverständnis.

Aber genau das ist es, was die Juden qua Juden zum eigentlichen Paradigma der weltgeschichtlichen Monstrosität erhebt. Denn eines war all den Juden des Holocaust, spätestens auf der Rampe von Auschwitz, und zwar unabhängig von ihrer „vormaligen“ Identität, von ihrer nationalen, ethnischen, kulturellen, klassenmäßigen Zugehörigkeit, gemeinsam: Sie wurden alle zu Opfern; und die, die sie zu solchen machten, wurden zu Tätern. Die praktisch vollführte, systematisch betriebene Vernichtung der Juden als einer zur Ausrottung vorbestimmten Menschenkategorie hat sie folglich zur paradigmatischen Verkörperung der Opfer im welthistorischen Maßstab werden lassen.

Es ließe sich, so besehen – über das authentische partikulare Andenken hinaus –, das Andenken der Juden im Stande ihres Opferseins als ein Allgemeines denken. Ohne die spezifische Erinnerung eines bestimmten Kollektivs an seine Opfer antasten zu wollen, könnte die paradigmatische Dimension des jüdischen Holocaust-Schicksals zur Grundlage universeller Erinnerung der Opfer erhoben werden, wobei es dann freilich keiner partikular bestimmten – religiösen, ethnischen, nationalen – Identität der Opfer mehr bedürfte, sondern eben dessen, was alle auf der Rampe von Auschwitz bereits waren und erst recht schon bald nach der vermeintlich noch sortierenden Selektion wurden: Opfer.

Die anonymisierende Tendenz entspräche dabei einerseits der inneren Tendenz des weltgeschichtlichen barbarischen Gewaltaktes, konterkarierte aber andererseits die ebendiesem Gewaltakt zugrunde liegende Ideologie: Die zur Ausrottung bestimmten „Untermenschen“ würden allgemein – enthierarchisiert! – als Menschen erinnert werden. Menschen (und keine Dämonen) haben den Holocaust an Menschen (und keinen „Untermenschen“) verbrochen.

Kollektive anamnetische Handlung

Die kollektive anamnetische Handlung verfolgt also einen Doppelzweck. Zum einen ist sie bestrebt, der konkreten historischen Opfer zu gedenken. Die Benjaminsche Vorstellung vom Erinnerungs- als einem „rettenden“ Akt spielt dabei eine zentrale Rolle, darf allerdings nicht narzisstisch vereinnahmt bzw. ideologisch verdinglicht werden. Schon in absehbarer Zukunft, wenn die Generation der Opfer und der Täter nicht mehr da sein wird, dürfte sich diese Gedenkpraxis ohnehin größtenteils in die Sphäre der Erinnerungskulturen partikularer Lebenswelten und individuellen, privaten Andenkens verlagern.

Zum anderen versteht sich aber der kollektive Erinnerungsakt als Grundlage einer auf die Zukunft ausgerichteten Handlungsmaxime. Das Wozu der Erinnerung ist hierbei „instrumentell“ rasch beantwortet: auf dass „Auschwitz sich nicht wiederhole, nichts Ähnliches geschehe“ (Adorno). Was damit praxisbezogen einhergeht, ist denkbar einfach, letztlich trivial. Denn wenn es primär darum geht, die historischen Bedingungen des Holocaust als politische Prozesse, gesellschaftliche Determinanten, kulturelle Zusammenhänge und Ideologien zu begreifen, zudem die Einsicht aufrechtzuhalten, dass die Strukturen, die diesen historischen Bedingungen zugrunde liegen, noch keineswegs aus der Welt geräumt sind, dann kann es sich bei diesem – der Opfer im Stande ihres Opferseins gedenkenden – Erinnerungsakt um nichts anderes, als um eine jene Strukturen radikal bekämpfende, sie aus der Welt zu räumen bestrebte politische, soziale und kulturelle Praxis handeln.

Nur eine jeglichem Rassendünkel, ethnisch motiviertem Vorurteil, autoritärer Obödienzgesinnung und gesellschaftlicher (auch wirtschaftlicher) Ausgrenzung, Verfolgung und Ausbeutung rigoros entgegentretende, mithin um wirkliche Demokratie, soziale Gerechtigkeit und kulturellen Pluralismus bemühte politische Praxis wäre im Stande, die gesellschaftlich bedingte, historisch entstandene und kulturell legitimierte Existenz von Opfern als solchen tendenziell aufzuheben, somit aber auch der historischen Opfer im Stande ihres Opferseins wahrhaft zu gedenken.

Wäre somit das Problem der Instrumentalisierung zu Ende erörtert, gar aus der Welt geschaffen? Mitnichten. Denn es stellt sich heraus, dass auch die sich emanzipativ dünkende Politpraxis oft (und erstaunlich leicht) in den Modus heteronomer Instrumentalisierung emanzipativer Ziele und Inhalte zurückfällt. Man kann, wie sich zunehmend erweist, den Begriff des „Opfers“ selbst solcherart vereinnahmen und fremdbestimmten Zwecken unterwerfen, dass der vermeintliche Kampf gegen Menschen und Konstellationen, die das Opfer zu einem solchen haben werden lassen, ins Gegenteil seines Selbstverständnisses umschlägt. In Israel und Deutschland ist dies besonders deutlich zu beobachten.

Israel

In Israel fällt auf, mit welch ideologischer Verve sich eine Freund-Feind-Dichotomie breitgemacht und nachgerade staatsoffiziell etabliert hat. Man  postuliert freudig den „Ausnahmezustand“ und verschreibt sich der ideologischen „Ernüchterung“ von vermeintlich naiven Friedensbestrebungen, der politischen Abkehr von vormaliger pazifierender Gesinnung, der Verfemung von „Verrätern“, die sich solcher Abkehr widersetzen, und dem Suhlen in chauvinistisch-patriotischem Schlamm. Den wenigsten fällt dabei ein, dass in gewissen Zeiten, insbesondere solchen, in denen der „Ausnahmezustand“ einer verbrecherischen Praxis des eigenen Kollektivs geschuldet ist, gerade der Widerstand gegen die eigenen „Freunde“, die Loslösung von „natürlichen“ Bindungen und die bewusste Eigenwandlung zum „Feind“ ideologischer Selbstviktimisierung würdig wären, als wahrhafter Patriotismus ausgelegt zu werden.

Zentral wirkt sich dabei die instrumentelle Vereinnahmung der Opfer-Kategorie aus: Man basiert die Selbstviktimisierung auf der paranoiden Grundannahme, dass „alle Welt gegen uns“ sei, auf dem religiös begründeten Fundamentalglauben, dass „wir allein in der Welt“ seien, mithin uns „in alle Ewigkeit auf Waffengewalt“ werden stützen müssen – ohne sich aber Rechenschaft darüber ablegen zu wollen, welchen gravierenden Anteil man an der Genese der beklagten „Einsamkeit“ selbst hat, bzw. wie blind man mittlerweile gegenüber dem unabweisbaren Kausalnexus zwischen der israelischen Gewaltanwendung gegen die Palästinenser und der weltweiten Verurteilung Israels angesichts seiner verbrecherischen Okkupationspraxis geworden ist.

Sich selbst als Opfer zu wähnen, wo man sich historisch zum Täter gewandelt hat,  ist letztlich nichts als moralischer Verrat an den historischen Opfern des eigenen Kollektivs, deren (bzw. deren „Andenken“) man sich perverserweise bedient, um die eigene, gewaltdurchwirkte, immer neue Opfer zeitigende Politik zu rechtfertigen. Denn genau das bedeutet ja, der Opfer im Stande ihres Opfer-Seins nicht gedenken zu wollen.

Wer sich bewusst selbst einmauert, darf sich nicht wundern, dass es ihm im eigenen Gemäuer einsam werden mag, unter Umständen sogar lebensbedrohlich einsam; wenn er aber diese Einsamkeit zur Ideologie erhebt, mithin das eigene falsche Bewusstsein mit der Erinnerung an der Verfolgungsgeschichte des eigenen Kollektivs verfestigend begründet, dann instrumentalisiert er nicht nur das Andenken der Opfer nämlicher Verfolgungsgeschichte, sondern pervertiert es aus letztlich narzisstischen Beweggründen und Bedürfnissen.

Deutschland

Komplementär zu dieser Entwicklung in Israel hat sich in Deutschland eine gewisse (nicht zuletzt staatsoffizielle) Israel-Solidarität herangebildet, die sich aus einer abstrakt ideologisierten „Empathie“ mit „den Juden“ speist, welche sich ihrerseits als historische Schuldabtragung dem „jüdischen Volk“ gegenüber begreift und darstellt.

Das Instrumentalisierende dieser „Solidarität“ erweist sich nicht nur daran, dass man im Namen der historischen Opfer, die das eigene Täterkollektiv geschaffen hat, einem repressiv agierenden und gewalttätig sich ausrichtenden Israel die Konformität zugesteht, sondern vor allem daran, dass die Beweggründe solcher Konformität eher mit dem zu tun hat, was Walser im Jahre 1998 artikuliert hat, als mit dem Andenken an die historischen Opfer als solche. Das mag sich widersinnig ausnehmen – hat doch Walser öffentlich (und mit suggestiver Emphase) proklamiert, wie sehr ihm die vorherrschende Andenkenspraxis zuwider ist, wohingegen die Israel-„Solidarisierer“ genau das Gegenteil vertreten, nämlich die Permanenz des „Andenkens“ mittels der unabdingbaren „Solidarität“ mit „Israel“.

Was aber beiden Seiten gemeinsam ist, darf nicht am Inhalt ihrer Proklamationen bemessen werden, sondern an dem sie (nolens volens gemeinsam) antreibenden Impuls: der narzisstische Umgang mit der Schuld, der spätestens dann zur Ideologie gerät, wo die eigene identitäre Befindlichkeit zum Maßstab der Verhaltenspraxis „den Juden“, „dem Zionismus“ und „Israel“ gegenüber erhoben wird.

Der Realitätsverlust dem realen Israel gegenüber ist angelegt im Drang, sich aus geschichtlichen Gründen mit „den Juden“ solidarisieren zu wollen, welche aber als Abstraktum nichts mit realen Juden, geschweige denn mit den historischen Opfern der Nazi-Verbrechen zu tun haben. Die Abkoppelung der „Juden“ als Projektionsfläche von realen Juden sowie von den historischen Opfern der Nazi-Verfolgung ist, so besehen, in der instrumentalisierenden Gedenkpraxis, die ihrerseits einer primär narzisstischen Befindlichkeitsregulierung entstammt, angelegt. Die neuralgische Reaktion vieler Platzhalter solcher „Israel“- und „Juden“-Solidarität auf die Aufforderung, sich auf Juden und Israel real einzulassen, bezeugt und reproduziert stets das mittlerweile zur kruden Ideologie verkommene Grundmuster besagten „Gedenkens“.

Die Kritik der Instrumentalisierung von historischer Vergangenheit zur Verfolgung fremdbestimmter Interessen in aktuellen Zusammenhängen und Bezügen sieht sich also zweierlei Problemen ausgesetzt. Zum einen muss sie davon ausgehen, dass eine wie immer geartete Vereinnahmung von Vergangenem durch dessen Rezeptionspraxis schon dadurch unumgänglich ist, dass man sich der Last nachmaligen Wissens und der entsprechenden Aufladung des Vergangenen mit Inhalten des Gegenwartskontexts schlechterdings nicht entschlagen kann. Zu fragen bleibt dabei einzig, in welcher Absicht instrumentalisiert wird, und insofern man sich der Erinnerung als Andenken verschreibt, inwiefern im Andenkensprozess  das Wesen des zu Erinnernden – bei aller heteronomen Vereinnahmung – erfasst und gewahrt wird.

Zum anderen kommt man aber nicht um die Einsicht herum, dass selbst noch die wohlmeinende, die Koordinaten des zu Erinnernden vermeintlich einhaltende Gedenkpraxis in die ideologische Falle einer sekundären Instrumentalisierung der Vergangenheit hineintappen mag. Nicht nur wirkt sich dabei eine interessengeleitete Emphase aus, die dem Fremdbestimmten in der Gegenwart das Primat über die Vergangenheit verschafft, sondern die damit einhergehende ideologische Verblendung trägt ein Eigenes dazu bei, das Wesen des zu Erinnernden vor dem Bewusstsein der Gegenwart immer hermetischer abzuriegeln.

Dem ist einzig durch die fortwährende kritische Reflexion der Andenkenspraxis und der ihr zugrunde liegenden Gedenkmatrix beizukommen. Eine zutiefst Sisyphus-hafte  Unternehmung, die der Vermutung Recht zu geben scheint, dass die authentische Erinnerung vergangenen Leids sich letztlich nur in einer Gesellschaft einzustellen vermag, die die Bekämpfung dessen, was das Leid gesellschaftlich generiert, zu ihrer eigentlichen raison d’être hat werden lassen und zur moralischen Maxime erhoben hat. Eine Gesellschaft wäre dies mithin, in der die fremdbestimmte Instrumentalisierung der Vergangenheit sich erübrigt haben wird.

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2 Kommentare

  1. Es sollte das geschichtliche Leid der Welt angeschaut werden, dann wird deutlich wie viel Opfer es gibt, seien es die Ureinwohner der jetzigen USA oder die Sklaven.
    Ich fühle mich als Kommunist, den Deutschen jüdischen Glaubens, verbunden. Die Geschichte verbindet uns und aus den Reihen der deutschen Juden haben hervorragende Wissenschaftler und Kulturschaffende hervorgetan.
    Ich konnte auch lesen, dass sich Deutsche Juden für den Deutschen Staat einsetzen wollten, selbst im Krieg.
    Glücklich war Deutschland, denn es hat sie für Geld freigesprochen als sich „Israel-Solidarität herangebildet“? Was wäre passiert, wenn die Juden als Deutsche in Deutschland hätten bleiben müssen? Dieses Trauma lässt es, vermeiden, von Deutschen zu sprechen.
    Was ich über Israel weis, ist aus Büchern, ich kenne nicht einmal einen Juden. Von daher habe ich dazu keinen Standpunkt.
    Kann das wirklich so gesagt werden? „Was an Juden verbrochen worden ist, ist ihnen als Juden widerfahren. Das sollte sich vor allem die deutsche Gedenkkultur stets vor Augen halten.“ Die deutsche Gedenkkultur kapriziert sich auf angekokelte Türen von Synagoge oder gesetzte Feiern von den Großkopferten.
    Ich wurde gerne einmal auf ein Straßenfest gehe, das von Juden und Christen, organisiert wird.
    Nicht das von sollte zu dem Deutschen Papst durchdringen.

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