VW: Der doppelte Betrug

Drei VW-Busse
Quelle: Pixabay

Man stelle sich vor, es gäbe einen Rechtsstaat, der sein Vorgehen an der Schwere der Tat und am Schutz von Gemeinschaftsgütern (Gesundheit) ausrichtet. Was müsste dann mit Blick auf den VW-Skandal passieren?

Zweiter Teil. Hier geht es zum ersten Teil.

Im Jahr 2017 hatte der Bundesgerichtshof entschieden, dass der Einbau von Manipulationssoftware in einem straff geführten Konzern wie VW der Konzernführung anzulasten ist. Sie habe arglistig Käufer und staatliche Aufsichtsbehörden (Kraftfahrt-Bundesamts/KBA) getäuscht.

Über fünf Jahre hat die VW-Konzernspitze allen Ernstes und seelenruhig behauptet, dass sie davon nichts gewusst habe und aus einem gnadenlos hierarchisch geführten Konzern einen führerlosen Haufen mit konspirativen Zellen gemacht. Man muss hinzufügen, dass mit Piech jemand an der VW-Konzernspitze war, dessen Führung so beschrieben und geschätzt wurde: „Er hat (…) eine Unternehmungskultur geschaffen, die als ‚Nordkorea minus Arbeitslager’ bezeichnet wurde.“ (FR vom 18./19. März 2017)

Das deutsche Strafrecht kennt keine Konzernführung, die für das verantwortlich ist, wofür sie fürstlich bezahlt wird

So kurios es anmutet, so wahr ist es: Die Staatsanwaltschaft kann kein Ermittlungsverfahren gegen die VW-Konzernführung einleiten. Der VW-Konzern, wie jedes andere Unternehmen auch, ist kein “sanktionsfähiges Subjekt”. Im existierenden Strafrecht, das sich auf Straftaten in und durch Unternehmen bezieht, herrscht Mittelalter. Man kennt dort nur “natürliche Personen”, denen man individuell nachweisen muss, dass sie die mögliche Straftat begangen haben. Dass ein Unternehmen nicht aus “natürlichen”, also gleichen Personen besteht, sondern aus Hierarchien, in denen Menschen Anweisungen ausführen und ganz wenige Anweisungen erteilen, ignoriert das Strafrecht. Dass in einem Unternehmen weisungsgebundene Organisationsstrukturen vorherrschen und private, persönliche Motive konstitutionell keine Rolle spielen, weiß eigentlich jedes Kind – nur das Strafrecht nicht.

Wenn z.B. Deutsche Bank-Mitarbeiter über Jahre Libor-Zinssätze (zugunsten ihrer Bank) manipuliert haben, dann suggeriert das deutsche Strafrecht, dass diese Mitarbeiter aus “Untreue”, also gegen ihr Unternehmen gehandelt hätten. Dass das absurd ist, dass die Manipulation der Libor-Zinssätze einzig und alleine dem Unternehmen zugutekam, stört nicht. Dieses deutsche Strafrecht sanktioniert also nicht Rechtsbrüche von Unternehmen, sondern imaginiert mit dem Vorwurf der Untreue ein “schwarzes Schaf”, das die “weiße Weste” des Unternehmens beschmutzt haben soll.

Nun werden viele – auf dem Gebiet der Rechtspflege Versierte – einwenden, dass das Strafrecht keine Handhabe gegen Unternehmen vorsieht, dass der Staatsanwaltschaft also die Hände gebunden seien. Seit Jahrzehnten. Genauso lange wird dieses “Manko” mit breitem Wohlwollen und großer Gelassenheit durch alle Regierungsparteien hindurch hingenommen.

Organisierte Kriminalität (OK) in Verbindung mit organisierter Untätigkeit staatlicher Behörden

Wolfgang Hetzer ist promovierter Rechts- und Staatswissenschaftler und war von 2002 bis 2013 Abteilungsleiter im Europäischen Amt für Betrugsbekämpfung (OLAF/Office Européen de Lutte Anti-Fraude). Man kann folgender Einschätzung also profundes Wissen unterstellen.

Was Wolfgang Hetzer mit Blick auf die Deutsche Bank ausführt, lässt sich strukturell auch auf den VW-Skandal übertragen:

“Sicher: Banker (m/w/d) sind regelmäßig gepflegt und hübsch angezogen. Sie ähneln kaum Drogen- und Menschenhändlern, Rockern oder anderen zwielichtigen Gestalten. Damit sind die Akteure der Finanzwelt aber noch nicht aus dem Schneider. Nach dem in Deutschland vorherrschenden Verständnis reicht für die Annahme Organisierter Kriminalität im Wesentlichen die planmäßige Begehung von Straftaten aus. Nach einer anderen Auffassung bezieht sich der Begriff auf kriminelle Organisationen, also Gruppen mit „formaler Struktur“. Schließlich könnte man auch die Ausübung von Macht als das zentrale Element Organisierter Kriminalität sehen, ausgeübt durch Kriminelle alleine oder in Allianz mit anderen Kriminellen und/oder Angehörigen der gesellschaftlichen „Eliten“. Im Hinblick auf die zweite genannte Variante erscheint Organisierte Kriminalität als ein systemischer Zustand, gekennzeichnet durch die Korrumpierung der verfassungsmäßigen Ordnung im Zusammenwirken von Unterwelt, Wirtschaft und Politik.”
(Ist die Deutsche Bank eine kriminelle Vereinigung?, Wolfgang Hetzer, Die Kriminalpolizei, Ausgabe März 2014)

Selbst ohne die Einführung eines Unternehmensstrafrechts wäre es also möglich, dem Irrwitz von Einzeltätern und schwarzen Schafen ein Ende zu bereiten. Wenn man in Erinnerung ruft, wie schnell Gesetze verschärft werden oder „Lücken“ geschlossen werden, wenn man denn will, der ahnt, dass genau diese „Lücke“ gewollt ist.

Der Messerstecher von Solingen und die anschließende Flut an „Gesetzesverschärfungen“

Jetzt bestellen!

So schnell der VW-Skandal aus den Medien verschwunden war, so lange hält man an dem Messerstecher in Solingen fest. Man müsse alles tun, damit sich so etwas nicht wiederholt.

Das gilt für „Messerstecher“ (gerne Flüchtling). Aber für pikfein gekleidete Manager und Wirtschaftsbosse … eben nicht.

Natürlich ist der Spielraum der Staatsanwaltschaft – wie beschrieben – vorsätzlich eng. Das bedauert man kurz und dann ist die ganze Aufregung vergessen. Aber der juristische Spielraum ist kein Jazz Session. Dieser enge Spielraum ist juristisch und politisch gewollt.

Was bei „Messerstechern“ kein Problem ist, Gesetze zu verändern, neue Straftatbestände zu schaffen und das Strafmaß zu erhöhen, geht … bei Messerstechern (bevorzugt Flüchtlinge). Aber eben nicht bei „Kapitalverbrechen“, also organisierter Kriminalität in den Unternehmensspitzen, die Milliarden Verluste produzieren und für Hunderte, Tausende von Tote verantwortlich sind.

Man müsste nur ein Unternehmensstrafrecht in Deutschland einführen (wie in den USA), dann hätte das kafkaeske Theaterstück ein schnelles Ende. Bis heute muss eine Staatsanwaltschaft, ein Gericht nachweisen, dass in einem brutal hierarchisch organisierte Großunternehmen keine „autonomen Zellen“ ihrem Eigenleben frönen, sondern Führungsstrukturen eben auch bedeuten, zu „führen“, also anzuweisen.

Dazu muss ich keinen Beschluss des Aufsichtsrates vorlegen. Den wird es nicht geben. Dazu muss ich auch kein Gespräch dokumentierten, in dem der Boss nachgewiesen werden kann, dass er von diesen kriminellen Handlungen wusste. Denn selbstverständlich werden die Bosse alles tun, keine Spuren für ihre kriminellen Handlungen zu hinterlassen.

Es würde vollkommen ausreichen, ein Unternehmensstrafrecht einzuführen, dass den Fakt berücksichtigt, dass ein Unternehmen von oben geführt wird und für alles verantwortlich ist, was seinen Anweisungen zu folgen hat. Dann müsste der Boss beweisen, warum „Mister Winterkorn“ mangelhaft glänzende Felgen moniert, aber über Jahre hinweg von einer millionenschweren Abteilung hinters Licht geführt wurde, die etwas für den Konzern tut, weil sie gerne auf eigene Faust handeln.

Die (Teil-)Privatisierung des Rechtstaates

Während bei jeder (anderen, also passender) Gelegenheit die ganze Härte des Gesetzes eingefordert wird, macht der Rechtstaat im Fall VW erst einmal eine große Pause. Selbst Ermittlungen einzuleiten, dauerte eine halbe Ewigkeit. Erst als in den USA mehrere VW-Manager festgenommen wurden und ausgepackt hatten, erinnerte man sich am Standort Deutschland an die Rechtsgrundsätze und nahm ganz langsam und ganz behutsam Ermittlungen auf. Nun kann man nicht sagen, dass in der Zwischenzeit gar nichts passiert sei – abgesehen von den Vertuschungen und Ehrenerklärungen der Politik für VW.

Der VW-Konzern hatte gegen sich selbst ermittelt. Nun, das klingt ein bisschen hart und schonungslos. Genauso sollte es zumindest aussehen. Die VW-Bosse hatten sich eine Rechtsanwaltskanzlei gesucht und gefunden: die Großkanzlei Jones Day.

Diese sollte mit dem Segen und mit noch mehr Geld vom VW-Konzern die Schuldigen für die Diesel-Gate-Affäre finden. Sie bekamen die betreffenden Unterlagen und konnten beliebig viele Mitarbeiter befragen. Sie haben viel gearbeitet, viel ausgewertet und viel Papier beschrieben. Am Ende dieser aufwendigen privaten Rechtsfindung stand ein Abschlussbericht. Ich möchte die LeserInnen nicht zulange auf die Folter spannen und das Ergebnis – Sie werden vom Hocker fallen – in einem Satz zusammenfassen: Die Konzernführung hat nichts gewusst, sie hat nichts damit zu tun, sie ist sowas an unschuldig. Diese Privatjustiz hat sich rundum ausgezahlt.

Danach ging es genau um diese Akten. Die Staatsanwaltschaft II in München hatte 185 Akten und elektronisches Material beschlagnahmen lassen, um die dort dokumentierten Erkenntnisse mit in ihre Ermittlungsarbeiten abgleichen zu können. Das hatte die Anwaltskanzlei und den VW-Konzern gleichermaßen sehr erzürnt, nach dem Motto: Was wir privat ermitteln, ist unsere Privatsache. Nun liegt das ganze Verfahren erst einmal auf Eis und bei Gericht, das über die Freigabe der beschlagnahmten Beweismittel zu entscheiden hat.

Was passieren würde, wenn die Kanzlei und VW Recht bekämen, hat Klaus Ott für die Süddeutschen Zeitung sehr treffend beschrieben:

Sollten VW und Jones Day obsiegen, dann hätte das verheerende Folgen. Dann wäre eine Aufklärung von großen Wirtschaftsdelikten kaum noch möglich. Dann könnten Konzerne mit eigenen Untersuchungen den staatlichen Ermittlern zuvorkommen; könnten brisante Akten in Anwaltskanzleien auslagern und vor dem Zugriff der Behörden schützen; könnten einen rechtsfreien Raum schaffen.“
(Akten her! SZ vom 22.12.2017)

Deshalb fordert der Kommentator die Herausgabe der Akten und schließt mit einem blitzgescheiten Satz:

„Alles andere liefe, zumindest teilweise, auf eine Privatisierung des Rechtsstaats hinaus. Konzerne, die gelogen und betrogen haben, könnten sich geschickt aus der Affäre ziehen. Könnten Top-Verdiener (besser gesagt: Top-Kassierer) wie den früheren VW-Chef Martin Winterkorn weiter schonen. Könnten Leute wie Stadler, die nicht gewusst haben oder nicht wissen wollten, was im eigenen Haus geschah, weiter im Amt belassen. Während andere, die aus den mittleren Etagen, ihre Köpfe hinhalten müssen.“

Andauernde Intransparenz als Grundrecht des VW-Konzerns

Der VW-Konzern geht noch einen Schritt weiter: Er will vom angerufenen Bundesverfassungsgericht bestätigt bekommen, dass es – für einen führenden Autokonzern – ein Grundrecht auf „andauernden Intransparenz“ gibt. Genau dies hat das Oberlandesgericht (OLG) in Celle im November 2016 festgestellt, und der Klage von VW-Aktionären stattgeben, die die Einsetzung eines Sonderprüfers gefordert haben: „Der Sonderprüfer hat den Auftrag herauszufinden, was Vorstand und Aufsichtsrat von VW wann von den Manipulationen erfahren und ob sie ihre Pflichten verletzt haben.“ (SZ vom 29.12.2017)

Dagegen klagte der VW-Konzern, um abermals Zeit zu schinden, die Gold wert ist. Wie das Bundesverfassungsgericht auf Anfrage mitteilte, ist ein Entscheidungstermin „derzeit nicht absehbar“. Und genau das spielt dem VW-Konzern perfekt in die Karten. Ende 2017 verjähren Schadenersatzansprüche gegen die Autohändler, bei denen Diesel-Kunden Fahrzeuge gekauft haben. Und Ende 2018 verjähren Ansprüche gegen Volkswagen. In der Summe geht es um mehr als acht Milliarden Euro Schadensersatz.

Das kommentierte die SZ auf ihre Weise: „Volkswagen wehrt sich bis zum Äußersten, mit allen rechtlichen Mitteln, gegen noch mehr Aufklärung.“ (s.o.)

Noch mehr Aufklärung? In welchem schonungslosen Aufklärungsfilm waren die SZ-Redakteure?

Was in Deutschland „schwarze Schafe“ sind, verfolgt man in den USA als Verschwörung

Bevor wir über den großen Teich fliegen, noch einmal ein kurzer Blick auf die hauseigene Homestory von VW: In dieser wurde ein knallhart geführtes Unternehmen in einen Haufen autonomer Zellen verwandelt, die alle ihr eigenes Ding drehten. In ihr wird die Mär von „ehrgeizigen Einzeltätern“ erzählt, die ohne Anweisung und gegen den Willen der Konzernführung eigene Produkte erfunden hatten und einbauen ließen, hinter dem Rücken einer ehrenhaften Konzernführung.

In Deutschland gibt es wahrscheinlich nicht einmal mehr Kinder, die dem Konzern diese Fantasy abnehmen. Muss ja auch nicht sein, denn VW verkauft ja im wesentlichen Autos und dieses Geschäft brummt. Zugleich kann sich der VW-Konzern auf die jeweilige Regierung verlassen, die alles unterlässt, damit kriminelle Handlungen wirksam bekämpft werden können.

Die einzige Justiz, die bis dato der VW-Konzern in Deutschland zu fürchten hatte, war die Börse, die Aktionäre und die bestrafen keine kriminellen Handlungen, sondern ungenügende Gewinne. Und so konnte die VW-Aktie in aller Ruhe das tun, was Anleger und Investoren wirklich bewegt: steigende Aktienkurse und satte Dividenden.

2010 lag der Aktienkurs bei etwa 58 Euro. 2020 stand der Aktienkurs der VW-Aktie bei etwa 134 Euro. 2024 steht sie bei über 120 Euro.

Wer behauptet, dass sich kriminelles Handeln nicht lohne, der wird hier eines Besseren belehrt.

In Deutschland werden überall Verschwörungsphantasien aufgedeckt und bloßgestellt. In den USA wird der VW-Konzern wegen Verschwörung angeklagt

Es gibt sicherlich nicht allzu viel, was man am Rechtssystem in den USA loben kann. Dazu gehört jedenfalls ganz sicher ein Unternehmensstrafrecht, das sich nicht im Mittelalter aufhält, sondern im Kapitalismus des 21. Jahrhunderts. Dank dieses Unternehmensstrafrechts können dort Konzernführungen für das verantwortlich gemacht werden, was im Konzern, unter ihrer Führung passiert. Und genau das wurde im „Fall VW“ angewandt. Dort wurden nicht nur gegen VW-Manager ermittelt. Sie wurden angeklagt, nicht als „schwarze Schafe“, sondern als Mitglieder einer Verschwörung.

In Deutschland muss man in diesem Kontext erst einmal heftig schlucken. Verschwörungen gelten hier seit Langem als Hirngespinste, in Form schwachsinniger Phantasien. In den USA ist eine Verschwörung keine fieberhafte Erscheinung, keine Fata Morgano, sondern eine spezifische Form der kriminellen Organisation. Deshalb lautet korrekt und treffend die Anklage der US-Behörde: „Verschwörung zum Betrug und Verstoßes gegen Umweltgesetze“.

Der dort angeklagte VW-Manager Oliver Schmidt wurde 2017 zu sieben Jahren Haft verurteilt: „Der 48-jährige Deutsche hatte seine Mittäterschaft beim ‚Dieselgate‘-Skandal zunächst abgestritten, im August bekannte er sich jedoch schuldig und ging einen Deal mit der Staatsanwaltschaft ein. Dadurch wurden mehrere Anklagepunkte gestrichen.“ (zdf.de vom 06.12.2017)

Und während sich die „Ente“ von verängstigten bis verselbstständigten Ingenieuren in Deutschland bis heute hält, ist sie in den USA längst geschlachtet worden. Dort hatten sich mehrere VW-Mitarbeiter aus dem mittleren Management als Kronzeugen zur Verfügung gestellt und diesem absurden Spiel ein Ende bereitet. Und ganz plötzlich und ganz leise wusste die VW-Konzernspitze ganz genau, was sie tun musste: Sie war sofort bereit, insgesamt mehr als 25 Milliarden Euro an Kosten für Strafen und Entschädigungen für etwas zu bezahlen, wovon sie noch weniger als nichts wusste.

In Kenntnis und Billigung

Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Mai 2020 hält fest, dass in der Dieselgate-Angelegenheit nichts zufällig, nichts in absoluter Ahnungslosigkeit geschehen ist und schon gar nicht gegen die VW-Führung gehandelt wurde:

„Die Beklagte (der VW-Konzern, d.V.) hat auf der Grundlage einer für ihren Konzern getroffenen grundlegenden strategischen Entscheidung bei der Motorenentwicklung im eigenen Kosten- und damit auch Gewinninteresse durch bewusste und gewollte Täuschung des KBA systematisch, langjährig (…) Fahrzeuge in Verkehr gebracht, deren Motorsteuerungssoftware bewusst und gewollt so programmiert war, dass die gesetzlichen Abgasgrenzwerte mittels einer unzulässigen Abschalteinrichtung nur auf dem Prüfstand eingehalten wurden.“
(VI ZR 252/19 vom 25. Mai 2020)

Eigentlich müsste ein solches Urteil sofort strafrechtliche Schritten nach sich ziehen. Denn es geht hier um die Täuschung von Bundesbehörden (Kraftfahrt-Bundesamts/KBA), um Täuschung von Anteilseigner, zu denen auch das Land Niedersachsen mit 11,8 Prozent zählt.

Darüber hinaus ist eine weitere Frage strafrechtlich zu klären: Wenn die VW-Konzernführung strategisch und systematisch gehandelt hat, dann kann es sich bei den „Selbstbelastungen“ nur um Anstiftung zu oder Erpressung von Falschaussagen handeln.

Und wenn unter anderem das Land Niedersachsen im Aufsichtsrat vertreten war/ist, und wenn ebenso Gewerkschaftsvertreter im Aufsichtsrat tätig waren/sind, ist die Frage zu klären: Haben Sie von den kriminellen Handlungen gewusst und wenn nein: Wer hat sie hintergangen?

Wenn all dem nicht nachgegangen wird, wenn keine Partei im Bundestag diese strafrechtlichen und politischen Konsequenzen angeht, dann bekommt man eine Ahnung davon, um was für ein mächtiges Kartell es sich handelt.

Aber man lernt auch sehr detailliert, wer in diesem Land das Vertrauen in die Justiz, das Vertrauen in die staatstragenden Parteien untergräbt. Sie kommen nicht von außen, sondern aus den Zentren der Macht.

Das absehbare Ende des zweiten Betruges

Bereits am ersten Tag der Gerichtsverhandlung gegen Mister Volkswagen stand das Ende dieses Verfahren bereits an der Gerichtswand fett geschrieben: Deal.

Das Gericht hat den Stand des Deals bereits kundgetan:

„Die Verteidigung könnte sich eine Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldauflage durchaus vorstellen. Dafür müsste Winterkorn dann jedoch einräumen, dass er ab einem bestimmten Zeitpunkt Kenntnis hatte von der Schummelsoftware. Nicht ausgeschlossen, dass es dazu irgendwann in diesem Verfahren und in der Folge zu einer Zahlung von vielen Millionen durch Winterkorn kommt.“ (tagesschau.de vom 3.9.2024)

 

Quellen und Hinweise

Das Auto. Der Betrug. Die Paten, Wolf Wetzel, 2020: https://wolfwetzel.de/index.php/2020/05/28/vw-das-auto-der-betrug-die-paten/
Schadensersatzklage im sogenannten “Dieselfall” gegen die VW AG überwiegend erfolgreich: www.bundesgerichtshof.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2020/2020063.html
Drei Anklagen – und ein Deal?, Tagesschau vom 3.9.2024: https://www.tagesschau.de/wirtschaft/unternehmen/winterkorn-prozess-100.html

Ähnliche Beiträge:

26 Kommentare

  1. Ausgezeichneter Artikel. Die Meisten, inklusive mir, haben nicht verstanden, warum VW in den USA angeklagt wurde und hier nicht. Diese Rechtsprechung ist mittelalterlich, fürwahr.

    Man kann sich jetzt vorstellen, was das für die Cum-Ex und Cum-Cum Geschäfte bedeutet. Es wird nun bei der Deutschen Bank nach dem Schwarzen Schaf gefahndet, das diese Geschäfte getätigt hat. Und wenn das Schaf gefunden wurde? Bekommt es eine Geldstrafe.

    Völlig pervertierte Rechtsprechung. Der Steuerzahler erwartet, dass die Deutsche Bank die ergaunerten Milliarden zurück zahlt. Aber prompto.

    1. @”Es wird nun bei der Deutschen Bank nach dem Schwarzen Schaf gefahndet, das diese Geschäfte getätigt hat”

      Wie wäre es mit dem Hausmeister, immerhin hat der das ganze Gebäude technisch unter seiner Kontrolle 🙂

  2. Der dritte Betrug in direkter Folge ist dann die erfolgreiche Erpressung dieses Kartells, welche da lautet: Steuergeld oder Arbeitslose – und wieder wird die Politik sich beugen und unser Geld gerne sinnfrei investieren.
    Zumindest kann in diesem Fall jedem einzelnen Vorstand mit Sicherheit nachgewiesen werden, dass die technologische Weiterentwicklung am Weltmarkt vollständig deren Aufmerksamkeit entgangen ist und dafür ortsübliche Rekordboni ausgezahlt werden müssen, damit sich sowas nicht wiederholt…

  3. Ein guter erster Schritt wäre, die weisungsgebundene Staatsanwaltschaft durch eine „echte“ unabhängige zu ersetzen.
    Aber das hätte eventuell unabsehbare Folgen für die „Unantastbaren“.
    Gott bewahre ……..

  4. Das Beispiel zeigt, wie viele denken das ist halt so im Kapitalismus, nein wie man an den USA sieht ist das nicht so.
    VW macht hier immer so weiter und bekommt wie man jetzt sieht noch Unterstützung vom Staat wenns mal nicht so gut aussieht, weil man 10 Jahre Murks gemacht hat.

    Staatsanwälte quitieren ihren Dienst, weil sie gegen Mauern rennen, schon wenn sie nur das verfolgen was auch in Deutschland Gesetz ist.

    Das gesame Rechtssystem hier müsste erneuert werden. Zuerst mal unabhängig von Regierungsparteien.

    1. In Bezug zu Ihrer Aussage, “Das gesame Rechtssystem hier müsste erneuert werden. Zuerst mal unabhängig von Regierungsparteien.”, gibt es womöglich einen brauchbaren Ansatz der Politikgestaltung weg von den Parteien:

      https://transition-news.org/uns-wirklich-einmischen-und-als-unabhangige-in-den-bundestag

      Mit der «Operation ganz unten» sollen 299 parteilose Abgeordnete ins deutsche Parlament einziehen. Im Gespräch mit «Transition News» erklärt der Lokalpolitiker Holger Thiesen, wie das funktionieren kann.

    2. Das Proble4m heißt aber schlicht und einfach: “KAPITALISMUS”!
      Weil das Recht, dem kapitalistischem Verwertungsprozess immer angepasst wird.
      Das konnte man während Corona ganz eindrücklich beobachten.

      1. Ach so,
        die USA sind nicht Kapitalisten. Muss ja, bei Ihrer Äußerung.
        Sie schützen die Täterschuld damit. Typische deutsche Kriecherei, pseudo kritisierend.
        WIE ICH DAS HASSE! Perfektes Täterumfeld!!

  5. Es ist sogar ein noch größerer Skandal als hier dargestellt. Denn der Betrug wurde durch die Politik, den Gesetzgeber provoziert, indem die Politik die entsprechenden Gesetze für die Abgas-Kontrollen von der Auto-Industrie selbst schreiben ließ (meiner Ansicht nach eine spezielle Art von Korruption). Damit war der Betrug vorprogrammiert (wenn der zu Kontrollierende sich selbst kontrolliert). Den staatlichen Aufsichtsstellen fehlte die gesetzliche Grundlage für eine wirksame Kontrolle (was ihnen durchaus bewusst war, aber die Politik wollte es ja so). Und wenn der politisch motivierte Betrug in den USA nicht aufgeflogen wäre, dann würden wir in Deutschland heute noch die stinkenden Diesel-Abgase haben.

    1. Nur hat in diesem Fall die ultra strenge kalifornische Umweltbehörde nicht mitgespielt.
      Der eigentliche Betrug besteht ja darin, dass diese strengen Abgasnormen ja nur erfunden worden sind, um den Leuten zyklisch neue Autos aufzuschwatzen.
      Und die amerikanische Umweltbehörde es mit den Normen übertrieben hat.
      Wie schon in meine ersten Beitrag erwähnt: https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/vw-das-auto-und-der-doppelte-betrug/#comment-159824
      ist der eigentlich betrug nicht das mogeln bei der Abgasnorm, weil sich die Umweltbehörden, natürlich in Zusammenarbeit mit den Automobilkonzernen nicht richtig abgesprochen haben, sondern, weil die uns immer weismachen wollen, wie viel die etwas für die Umwelt tun.
      Um es noch mal ganz klar zu sagen, dienen diese Abgasnormen nicht dem Umweltschutz, sondern wollen uns suggerieren, dass für die Umwelt/Klimaschutz etwas getan wird, mit dem Ergebnis, das wir alle paar Jahre ein neues Auto kaufen sollen, respektive ja dann auch müssen.
      Bei den Abgasnormen geht es natürlich auch um die Klimaagenda wegen des CO2 Ausstoßes. und natürlich sowieso niemals um die Umwelt und das gilt selbstredend natürlich für alle Automobilfirmen und ist also kein Problem, das nur, wie hier suggeriert wird VW betrifft, sondern strukturell zu verorten ist.
      Das wir eine Veränderung des Strafrechts brauchen ist ja ohnehin jedem klar, wird aber im Kapitalismus nie passieren, also wird weiterhin an den Symptomen herumgedoktert und Scheinverfahren geführt.
      @garno
      Im Speziellen für sie weise ich noch mal mit den Beitrag von “die Grüne Fee” : https://overton-magazin.de/kolumnen/kohlhaas-unchained/vw-das-auto-und-der-doppelte-betrug/#comment-159883- darauf hin das die neueren Abgasnormen zumindest was die Diesel betrifft, genau das Gegenteil von dem erreicht haben, was vom Gesetzgeber intendiert war.

      1. Es ist leider so.

        Dazu noch ein Beispiel:
        die Reduktion der Stickoxide mittels AdBlue hat einen Nachteil, der den Gesetzgeber ad absurdum führt – denn in Anwesenheit von Ammoniak entsteht vermehrt ! DiStickstoffmonoxid N²O, das (je nach Quelle…) 300x treibhausaktiver ist als CO².

        Warum ist das so?
        Ich bin glücklicher Besitzer einer wissenschaftlichen Arbeit aus den 90ern, in der jemand bei einem Auto-Hersteller Versuche mit Ammoniak gemacht hat – mit der Besonderheit, daß er das auch mit den Emissionen von Wirbelkammer-Motoren vergleichen konnte.
        Bestätigt vom Hersteller und einer Universität. Sozusagen ein glücklicher Zufall jener Zeit…

        DHU und BUND ist das bisher entgangen, weil der Beweis schon in der Vergangenheit durch ist…

        Damit zwingt der Gesetzgeber den Leuten Technik auf, die er später aus dem Verkehr ziehen muß.

        Genauso lief das vor 20 Jahren mit Gasheizungen – die ja heute dämonisiert werden.

        Oder heute mit den Wärmepumpen, deren Jahresarbeitszahl nicht die Wirklichkeit abbildet: über das Jahr zu integrieren, macht zwar ‘nen schicken Wirkungsgrad, weil die Pumpe im Sommer die Wärme von der Natur quasi geschenkt bekommt (obwohl niemand im Sommer heizt…) – im Winter aber soll sie die Wärme aus einem Isolator (Luft…) ziehen, der dann eh’ keine Wärme mehr enthält…

        Es ist inzwischen leidlich bekannt, daß der Wirkungsgrad im Winter kaum ein elektrisches Heizgebläse übertrifft. Weil das aber 40.000 Euro billiger ist, kann man damit keinen Markt “generieren”…

        Dafür optimieren die Pumpen Hersteller auf die Jahresarbeitszahl – geht ja, in dem man den Sommer möglichst “nutzt”…

        Hier zeichnet sich das nächste Mißverständnis zwischen Regierung und Regierten ab – und ich glaube, das ist gewollt.

        Szenenwechsel:

        Der Neoliberalismus lehnt Defizite ab. Gemeint sind aber nicht Schulden, sondern das Sparer dem Geldkreislauf die Mittel entziehen, wenn sie ihre Taler in Socken oder Kopfkissen horten.
        Mit dem Neoliberalismus begann also die Plünderung sämtlicher Reserven und Kassen: Sozial-, Rente-, Gesundheit-, Arbeit- und andere.

        Nun, da alle Kassen quasi pleite sind, beginnt der Sturm auf die privaten Ersparnisse und Guthaben – oder was davon noch übrig ist. Keine Woche vergeht, ohne das irgendwo Beiträge erhöht werden…

        Den Rest erledigt die – nicht nur Grüne – zentrale Planwirtschaft…

        Es ist der kapitalistische Staat, der nichts anderes ausbeuten kann.

        Das führt schießlich in den Klima-Tod:

        denn wenn das Volk ständig ersetzten muß, was der Staat verzehrt, dann erhöht das den Ressourcen-Verbrauch – und zwar unnötig!

        Dabei gehe ich davon aus, daß Geld hauptsächlich (nicht ausschließlich…) aus Ressourcen-Abbau “geschöpt” wird. Produzierendes Gewerbe braucht Material oder Energie – häufig beides und meistens neu.

        Alles, was nicht Kreislaufwirtschaft ist, schadet unserer Zukunft.

        Problem:
        dies ist mit der Gewinnerwartung von Konzernen nicht vereinbar. Also macht die Politik so weiter – obwohl sie das Gegenteil behauptet…

        Fazit:
        die Zukunft gehört wohl der Autokratie – wenn sie es versteht, private Gier zu zügeln…

        1. “die Zukunft gehört wohl der Autokratie – wenn sie es versteht, private Gier zu zügeln…”

          Sorry, wir leben bereits zu Teilen in einer. Und sie wird immer mehr zum Totalitarismus. Des Totalitarismus des Globalen Kapitals, dem all jene zuarbeiten, die die von diesem gekaperte Idee des Umweltschutzes unterstützen. Von den Wählern der GRÜNEN bis zu den Friday for Futures.

          Es geht nie um die Bewahrung der Schöpfung sondern um die unbegrenzte Schöpfung von Geld und damit von Macht.

      2. “Der eigentliche Betrug besteht ja darin, dass diese strengen Abgasnormen ja nur erfunden worden sind, um den Leuten zyklisch neue Autos aufzuschwatzen.”

        Danke für die klare Darstellung der eigentlichen Mechanik.

  6. Wesentliches Ziel des Gesellschaftsrechts ist es, durch entsprechende Gesetzgebung, die persönliche Haftung zu minimieren.
    Mit seinen so in Gesetzesform gegossenen Verantwortlichkeitsminimierungsstrategien in Gestalt von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, schaffen sich natürliche Personen juristische Personen, um ihre persönliche Verantwortlichkeit zu minimieren.

    Das Problem ist durch die, die den Staat betreiben, entstanden und nun die Lösung zu Erblicken in staatlichem Eingriff, ist lächerlich.
    Der Staat ist nicht der Retter, denn er ist das Werk der ihn durch ihr Handeln erst Schaffenden.
    Wenn diese Staat-Schaffenden verkommen sind, so auch unweigerlich ihr Werk, ihr Staat.

    Man muß schon Ursache und Wirkung auseinander halten.

  7. Ein Strafrecht für Unternehmen gibt es in Deutschland deshalb nicht, weil ein Unternehmen kein aktiv handelndes Subjekt ist.

    Zur Strafe gegen VW: Dazu müssten Privatleute VW wegen der falschen Angaben zivilrechtlich verklagen. Sie haben dabei gute Aussichten zu gewinnen, aber werden anschließend leer ausgehen. Das deutsche Zivilrecht kennt keine Strafzahlungen, sondern Schadensersatz. Und dazu muss der tatsächliche Schaden belegt werden.

    Anschließend können dann die Aktionäre die Konzernleitung auf Schadensersatz verklagen.

    Das ist offensichtlich nicht passiert. Ich vermute deshalb, weil die Manipulation in Wahrheit niemanden interessiert hat.

    Die Milliardenstrafe in den USA steht in keinem Verhältnis zum Schaden und soll ausdrücklich auch nicht als Schadensersatz betrachtet werden, sondern soll verhindern das irgendwer irgendwann noch einmal betrügt. Das Strafziel ist Abschreckung!

    1. Ein Strafrecht für Unternehmen gibt es in Deutschland deshalb nicht, weil ein Unternehmen kein aktiv handelndes Subjekt ist.

      “VW übernimmt im Dieselskandal in den USA strafrechtliche Verantwortung. _Der Konzern plädierte vor dem Bezirksgericht in Detroit in allen drei Anklagepunkten auf schuldig_. VW wird Verschwörung zum Betrug vorgeworfen, ebenso Behinderung der Justiz sowie Verkauf von Waren unter falschen Angaben.

      Vertreten wurde das Unternehmen durch seinen Chefjuristen Manfred Döss. Damit schafft VW die Voraussetzung dafür, dass ein Vergleich wirksam werden kann, der eine Geldstrafe von umgerechnet rund 4,1 Milliarden Euro vorsieht.”
      https://www.spiegel.de/wirtschaft/unternehmen/vw-abgasskandal-volkswagen-plaediert-auf-schuldig-a-1138290.html

    2. “Das ist offensichtlich nicht passiert. Ich vermute deshalb, weil die Manipulation in Wahrheit niemanden interessiert hat.”
      Es ist ja auch niemand zu Schaden gekommen, ausser das Ego der Politik und der Kontrollbehörden.
      Es müssten aber Autofirmen-Chefs strafrechtlich belangt werden, weil sie sich nicht gegen die technisch unmöglichen Vorgaben der Politik gewehrt haben – und danach dachten, na, wir werden das schon irgendwie schaukeln.
      Die grossen Autohersteller aber haben willfährig noch die kaum zu erfüllenden Anforderungen der Politik begrüsst, den Politikern die Füsse geleckt, anstatt diese Vorschriften mit aller Kraft zu bekämpfen.
      Führt man sich nun noch vor Augen, dass die meisten Politiker auf dem privaten Mark arbeitslos, weil unbrauchbar wären, zeigt sich die Absurdität der Situation erst recht: Dummköpfe ohne AHnung von Technik wollen Technikern erklären, was geht!

  8. Wesentliches Ziel des Gesellschaftsrechts ist es, durch entsprechende Gesetzgebung, die persönliche Haftung zu minimieren.
    Mit seinen so in Gesetzesform gegossenen Verantwortlichkeitsminimierungsstrategien in Gestalt von Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung, schaffen sich natürliche Personen juristische Personen, um ihre persönliche Verantwortlichkeit zu minimieren.

    Das Problem ist durch die, die den Staat betreiben, entstanden und nun die Lösung zu Erblicken in staatlichem Eingriff, ist lächerlich.
    Der Staat ist nicht der Retter, denn er ist das Werk der ihn durch ihr Handeln erst Schaffenden. Wenn diese Staat-Schaffenden ungeeignet sind, so auch unweigerlich ihr Werk, ihr Staat.
    Leute die sich vor ihrer Verantwortung drücken wollen, sind ungeignet ein Gemeinwesen zu lenken, das sich dazu eignet den Mitgliedern dieser Gemeinschaft gerecht zu werden.

    Man muß schon Ursache und Wirkung auseinander halten können und wollen.

  9. Die brdgmbh hatte ihr GG von den Alliierten aufgesetzt bekommen.
    Diese Übernahme mit ihren rechtlichen Grundgesetz sind dazu entstanden, damit die US Verfassung bei notwendigen Umständen, ihre Konzerne oder einen Teil davon einfach auf deutsche überschreiben. Natürlich mit dem Vorteil, das der ‘Shareholder Value’ nicht angegriffen wird.
    Die USA und D wirken nach aussen wie eine Symbiose. Das ‘Kapital’ oder auch andere politische nicht bekannte Grössen, haben diesen Zahl Wirkungen frühzeitig erkannt. Das sieht nach aussen lapidar aus und kostet D sehr sehr viel an Arbeitskraft.
    Ich bin der Überzeugung, das die angeblichen Nationalstaaten eine Camouflage sind, da die ‘Kapitaleliten’ seit Ewigkeiten ihre Nummer abziehen.
    Die Geschichte um Bayer AG kann jeder auf dem Netz nachfragen, es liegt beim lesen der Geschichte daran, wie der Leser diese Geschichte aufnimmt.
    Die Produktionslinien aller deutschen grossen Unternehmen, haben seit sehr vielen Jahren ihre Auslandspostillen.
    Alles was deutsch erscheint, ist nicht mehr automatisch DEUTSCH, da Investoren über einen x fachen prozentualen Anteil über dessen verfügen und wahrscheinlich bestimmen.

  10. Volkswagen ist in den USA verklagt worden, um einen Konkurrenten zu schädigen. Hier geht es um Wirtschaftspolitik und Machtpolitik. Ich kann nicht verstehen, mit welcher Inbrunst hier die Schädigung eines der führenden deutschen Wirtschaftsunternehmen herbeigesehnt wird. Gerechtigkeit oder Sorge um die Umwelt sind es bestimmt nicht. Es geht hierbei um ganz andere Ziele. Die Deutsche Wirtschaft hat sich unbeliebt gemacht und wird nun systematisch zerstört oder zumindest geschwächt. Bayer ist ein weiters Beispiel. Die Monsanto-Übernahme wollten die Hauptaktionäre, nicht Bayer. Ziel war es, einen Dummen zu finden, der die Schadenserstzahlungen für Glyphosat übernimmt. Was ja auch auch durch Übernahme von Monsanto durch Bayer gelungen ist. Und hier bei Volkswagen haben wir das gleiche Problem: Ein bedeutendes Deutsches Unternehmen wird durch die USA geschwächt.

    Zum Verfahren lässt sich nur feststellen, wenn es sich tatsächlich noch um mittelalterliche Rechtsprechung handeln würde, bestünde die Möglichkeit, das Management wegen Hexerei oder Häresie anzuklagen. Das Verfahren würde durch die ausgeklügelten Verhörmethoden des Mittelalters mit vorhersehbaren Ergebnissen auch wesentlich verkürzt. Das neuzeitliche Waterboarding ist dagegen nur ein Plantschen mit Schwimmring. Aber leider fußt unser Recht immer noch auf Römisches Recht. Da gibt es keine spektakulären Straftatbestände, sondern nur nüchterne Paragraphen, eines Cato würdige rhetorische Spitzenleistungen der Verteidigung und freudlose bürokratische Exekutionen, wenn man denn Schuldige finden konnte. Zur Kreuzigung nach links und jeder nur ein Kreuz…

    1. “Die Deutsche Wirtschaft hat sich unbeliebt gemacht und wird nun systematisch zerstört oder zumindest geschwächt.”

      Sehr richtig. Und die Steigerung war die Sprengung von Nordstream 2. Wie war das mit der Wolfowitz – Doktrin: Es darf keine Macht geben, die zur Konkurrenz der USA werden könnte. Und so muss man die EU eben klein halten, was voraussetzt, dass der wirtschaftliche Motor den Geist aufgibt.
      .

      1. Sorry, aber ich wusste nicht, das VW, Mercedes, Porsche, Siemens, Bayer etc. im Ausland liebevoll mit der “heimischen” Konkurrenz umgehen. Der “deutschen Wirtschaft” geht es doch nicht schlecht, weil die Konkurrenz so böse ist – als ganz ganz anders als VW z.B.?

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert