Weiter im Gleichschritt: Eingehegte Diskurse

Your fear ist their Power
Muzammil, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

In den vergangenen Jahren nehmen die juristischen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Befunde zu, dass in Deutschland grundrechtlich verbriefte Äußerungsfreiheiten in Gefahr sind.

Jörg Arnold und Wolfram Grams sehen daran anknüpfend eine Einschränkung öffentlicher Diskursräume. In ihrem Beitrag zeigen Arnold und Grams einige grundlegende Zusammenhänge und Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debatten- und Diskursräume sichtbar wird und ordnen dies gesellschaftstheoretisch und -politisch sowie medienkritisch ein.

Der erste Teil dieser Arbeit erschien bereits vor einigen Tagen bei uns. Sie finden ihn hier.

(Erstveröffentlichung in: Humanistische Union (Hrsg.), Einengung der öffentlichen Diskursräume, vorgänge, 253, Heft 1/2026, S. 5-20; bei dem hier vorliegenden Zweitabdruck handelt es sich um die für das Overton-Magazin aktualisierte Version mit Stand vom 27.04.2026).

4. Fragestellungen

Bei einer ganzen Reihe der von uns hier aufgeworfenen Fragen handelt es sich um nach wie vor bestehende programmatische Aufgabenstellungen, die wir aber zumindest angedeutet haben wollen, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass dabei bedeutende Probleme der Einschränkung von Diskursräumen mit einem Kampf um Deutungshoheit verbunden sind, der seinerseits die Meinungsfreiheit gefährdet. Auf zwei besonders virulente Beispiele kann hier leider nicht näher eingegangen werden, weil für ihre Erörterungen notwendiger Tiefe in einem Überblickbeitrag wie dem vorliegenden nicht genügend Platz zur Verfügung steht. Wenigstens genannt aber seien zum einen die völlig unterschiedlichen Auseinandersetzungen um die einseitigen und negativen Berichterstattungen über Ostdeutschland in den Leitmedien (Schirrmeister 2026), und zum anderen die öffentlichen Interpretationen der veröffentlichten Epstein-Files (Schäfer 2026). Nicht unerwähnt soll schließlich der neueste „Coup“ von Bundeskanzler Merz bleiben, der eine Klarnamenpflicht im Internet fordert, worin ein Frontalangriff auf gleich mehrere Grundrechte zum Ausdruck kommt (Reuter 2026) Hier erreichen die Versuche des Ausbaus eines Überwachungskapitalismus eine weitere Stufe. Zu einer solchen weiteren Stufe muss man wohl auch die durch die Bundesregierung beauftragten und vom Verfassungsschutz durchgeführten Überprüfungen von fast 400 Organisationen und Einzelpersonen zählen, die öffentliche Fördermittel beantragt haben oder im Rahmen von Programmen und Preisvergaben des Bundes gefördert wurden (Braungart 2026; Müller/Pilarczyk/Schaible 2026).

a) Corona

Immer mehr hat sich herausgestellt, dass herrschende Politik mit Unterstützung weiter Teile der Medien grundlegende Verfassungsrechte missachtet und eingeschränkt hat, dass Maßnahmenkritiker als mitunter rechtsoffene Verschwörungstheoretiker und „Querdenker“ pauschal verunglimpft und auch verfolgt wurden. Derzeit besteht weitgehend Konsens bei der Forderung, diese Defizite bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuarbeiten, auch, um das schwerwiegend gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Staat zu befrieden. Die Umsetzung steht jedoch vor Schwierigkeiten. Seien es die Forderungen nach parlamentarischen Untersuchungsausschüssen oder der Aufklärung der Rolle der Medien – es existieren bewusst herbeigeführte politische und mediale Widerstände.

Was die Untersuchungsrichtungen der Einengung von Diskursräumen betrifft, ist Folgendes zu sehen:

Zum einen geht es um die retrospektive Untersuchung,

  • inwieweit durch die Corona-Politik und die unterstützenden Medien Diskursräume für die Bevölkerung eingeschränkt wurden, insbesondere hinsichtlich der Einschränkung der persönlichen Freiheit wie auch der Meinungsfreiheit, nicht selten verbunden mit staatlichen Repressalien, Stigmatisierungen und Diffamierungen,
  • zugleich aber auch darum, welche politischen Diskursräume betroffen waren, welche Intransparenz der Staat an den Tag legte, um die Bevölkerung über bestimmte Fragen und Zusammenhänge, wie auch virologische Feststellungen und Einschätzungen im Unklaren zu lassen,
  • oder konkrete Gefährdungssituationen in einer Weise darzustellen, die nicht den Tatsachen entsprachen und nicht im Einklang mit den Warnungen von Wissenschaftler, Psycholog und Mediziner waren, aber für Einschränkungen von Verfassungsrechten genutzt worden sind.

Zum anderen betrifft das Thema der Einengung von Diskursräumen die politische und mediale Aufarbeitung, was sich an den Widerständen gegen die Art und Formen der Aufarbeitung, die mit Rechtfertigungen und politischen Verharmlosungen einhergehen, zeigt.

b) Im Krieg sterben zuerst Wahrheit und freie Diskurse

Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine, der wohl als provoziert betrachtet werden muss, mündete in einen Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland. Dabei sind wir Zeug eines geostrategischen Veränderungsprozesses. Die bipolare Weltordnung wankt zugunsten einer neuen Ordnung, die zugleich das aktuelle Machtgefüge gefährdet. Dem wird mit einer Politik der Hochrüstung begegnet, die den Weltfrieden bedroht. In der Durchsetzung dieses Versuchs des Erhalts der Bipolarität wird im öffentlichen Diskurs zunehmend die Sprache des Krieges strapaziert. Die Rede von der Kriegstüchtigkeit, von der russischen Gefahr für Europa und das Geschacher um den Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttosozialprodukt mögen als Beispiele genügen. Diskurse, die das Friedensstreben in den Mittelpunkt stellen, wurden angesichts dieser Gemengelage angegriffen, ihre Vertreter oft diffamiert und ausgegrenzt. Die Zuspitzung erlaubte kein Fairplay im Sinne eines offenen Diskurses. Die Bedrohungslage spaltet die Gesellschaft (Zick 2016: 214) und führt zur Verrohung politischer Debatten. Gegenwärtig scheint jedoch die Tendenz zu entstehen, dass vor dem Hintergrund stärkerer diplomatischer Bemühungen, den Krieg zu beenden, die Debattenräume wieder etwas größer werden, was keine nennenswerten Auswirkungen auf die Aufhebung der Sanktionen hat, die gegenüber Personen ausgesprochen wurden, deren Kritik an der Kriegsunterstützung der Ukraine durch den Westen als besonders nachhaltig gelten. Doch scheint deren Sanktionierung vor allem eine Abschreckungsfunktion gegenüber anderen Kriegskritiker erfüllen zu sollen. Genannt sei der Fall des Schweizer Militäranalysten und Autors Jacques Baud, der von der Europäischen Union (EU) bis zur Gefährdung seiner Existenz sanktioniert wurde. Bereits ein Jahr zuvor wurden die Journalistin Alina Lipp und der Journalist Thomas Röper von der EU mit Einreiseverboten belegt und ihre Konten eingefroren. Die offizielle Begründung lautet, dass beide „systematisch russische Desinformation verbreitet“ hätten.

Besonders perfide sind die EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru. Da er in Berlin lebt, ist er von den Sanktionen besonders betroffen. Er hat weder Zugang zu seinen Konten, noch darf er reisen. Selbst die Konten seiner Ehefrau wurden gesperrt, obwohl sie auf keiner EU-Sanktionsliste stand. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Maßnahmen gegen Frau Doğru offenbar vorläufig ausgesetzt. Die Eheleute haben drei kleine Kinder, darunter neugeborene Zwillinge, und befinden sich durch die Sanktionen in einer existentiellen Notlage. Wie berichtet wird, war Doğru Chefredakteur des Portals Red, das auf antikoloniale Perspektiven spezialisiert ist. Die EU werfe Doğru vor, „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen“ zu unterhalten. Es gebe „enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und Rotationen innerhalb russischer staatlicher Medienorganisationen“ (Shaller 2026). Beweise dafür existieren nicht (Witt-Stahl 2026).

Zu Recht wird daran kritisiert, dass die EU damit eine rote Linie überschreitet, denn es gebe „kein Verfahren, keine Verteidigung, kein Urteil, nur eine politische Bewertung. Meinungsäußerung wird zum politischen Delikt“ (Burbach 2025). Genannt seien aber auch die beruflichen innerstaatlichen Repressalien gegenüber dem Journalisten Patrick Baab durch die Berliner Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft sowie die Universität Kiel (Hett 2024). Gegen beide setzte sich Baab juristisch erfolgreich zur Wehr.

Für den Philosophen Michael Andrick (Andrick 2026) sind solche Sanktionen Ausdruck politischer Willkür, seien der „Schritt in die Tyrannei“. In der Bundesrepublik und der EU sei es offizielle Politik, die freie Rede zu unterdrücken und gut sichtbare Abweichler vom politischen Leitdiskurs wirtschaftlich zu bedrängen. Einher gehe das mit deutscher Wissenschaftsunfreiheit und damit, Beamte und Diskurse auf Linie zu bringen. Mitgetragen werde das von der deutschen Politik und den Leitmedien:

„Wer dieses Sanktionsregime mitträgt, der ist verantwortlich für den Übergang in offen tyrannische Verhältnisse in der EU und in Deutschland. Und jeder Journalist, der den Sanktionen nicht aktiv widerspricht, ist genau der Duckmäuser, zu dem die neuen Tyrannen der EU jeden kritischen Geist erniedrigen wollen.“ (Andrick 2026)

Die Einschränkung der Diskursräume im Rahmen des Ukraine-Krieges ist zugleich gekennzeichnet durch eine beispiellose Russophobie. Abgesagt werden Auftritte russischer Künstler; geduldet werden russische Künstler in Deutschland zumeist nur dann, wenn sie sich in aller Öffentlichkeit gegen den russischen Angriffskrieg wenden. Öffentliche Personen in Deutschland, die sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprachen, wurden und werden zum Teil noch durch die von Staat und Medien befeuerte öffentliche Meinung als „Putinversteher“ oder „Putinknechte“ diffamiert. Diese Diffamierung galt auch Pazifist, die vor allem durch Medienvertreter als „Lumpenpazifisten“ beschimpft wurden. Ganz aktuell fordert die EU-Kommission von der Biennale in Venedig, dass sie Künstler aus Russland ausschließt – andernfalls könnten der Kunstausstellung die EU-Förderungen gestrichen werden (Riegel 2026).  Vor solche einem Hintergrund entstand ein gesellschaftspolitisches antirussisches Klima, das an die reaktionäre Zeit in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre erinnert.

Doch nicht nur im Ukraine-Krieg stirbt die Wahrheit, sondern aktuell auch angesichts des Krieges der USA und Israels gegen Iran und Israels gegen Libanon. In bestimmten Fällen erweisen sich auch Unterlassungen, die Wahrheit auszusprechen, in der Nähe einer Lüge. Genauso verhält es sich, indem die Bundesregierung diese Kriege – entgegen einer langen und geschlossenen Formation aus der Völkerrechtswissenschaft (Verfassungsblog 2026) und auch entgegen einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Kauschanski/Hommerich 2026) – nicht als völkerrechtswidrig – in Wirklichkeit Völkerrechtverbrechen – bezeichnet, sondern unter Verweis auf die „Komplexität“ des Geschehens die Wahrheit unterschlägt. Damit wird das Völkerrecht negiert, ja gar verächtlich gemacht, es wird bewusst verleugnet (Schwarz 2026). Die Metapher der Bunderegierung, dies sei „nicht unser Krieg“ würde sich dann als Lüge erweisen, wenn sich herausstellt, dass von dem US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein die USA Angriffe gegen Iran betreibt und/oder dass von dort Daten für Angriffe gegen dieses Land von internationalen Stützpunkten übermittelt werden. In diesen Fällen würde die Bundesrepublik zumindest Beihilfe zu dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran leisten. Von den herrschenden deutschen Politikern war es allein Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Krieg gegen Iran mit deutlichen Worten als völkerrechtswidrig bezeichnete, wofür ihm der Widerspruch der Bundesregierung sicher war (LTO-Redaktion 2026 – Steinmeier), dies sogar mit dem unzutreffenden Hinweis, dass es dem Staatsoberhaupt nicht zustehe, solche Kritik zu üben (TAGESSPIEGEL  2026).

Dennoch sind plötzlich auch andere Töne von Merz zum Völkerrecht zu hören. Denn nach Medienberichten, hat sich Merz auf einer Pressekonferenz der Hannover-Messe mit dem Brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio da Lula Silva gegen eine militärische Intervention der USA gegen Kuba und für Diplomatie und friedliche Mittel ausgesprochen. Er gehöre zu denen, so Merz, die für eine „starke eigene Verteidigungsfähigkeit“ einstünden. Aber Verteidigungsfähigkeit heiße nicht, das Recht zu haben, in anderen Staaten militärisch zu intervenieren, wenn dort politische Systeme nicht dem entsprechen, was andere sich vorstellen (Spiegel-Online 2026 – Gegen USA-Intervention). Merz hat dabei das Wort „Völkerrecht“ offenbar nicht in den Mund genommen, gleichwohl handelt es sich um ein deutliches Bekenntnis dazu. Das würde in gewisser Weise auch dann zur Hoffnung Veranlassung geben, wenn der Bundeskanzler sich diesbezüglich nur taktisch geäußert haben sollte, weil er vor allem die Wirtschaftsbeziehungen zu Brasilien nicht auf das Spiel setzen oder kaschieren wollte, dass er Lulas deutlicher Kritik am Krieg der USA gegen Iran nicht beipflichtet (Spiegel-Online 2026 – Trumps Krieg „Wahnsinn“). Doch selbst bei derartiger Taktiererei kann Merz, ja muss er, beim Wort genommen werden.

c) Bedingungslose Solidarität mit Israel als deutsche Staatsräson

Anders als im Ukrainekrieg gestaltet sich die Zerstörung des Diskurses angesichts des Krieges im Gazastreifen. Die Solidarität mit Israel war angesichts des terroristischen Überfalls der Hamas auf Unschuldige allumfassend. Nachdem Israel in putativer Notwehr den Gazastreifen angriff, scheinbar wahllos tötete und die Infrastruktur nachhaltig zerstörte, kam die Frage nach einem genozidalen Vorgehen Israels gegenüber Palästinenser auf. Die Opferzahlen auf palästinensischer Seite erhärten diese Vermutung, der sofort mit dem Antisemitismusvorwurf begegnet wurde. Antisemitismus wurde zum Kampfbegriff, der darauf abzielte, das palästinensische Leid unaussprechbar zu machen. Das gilt selbst noch, als die Knesset den rassistischen Beschluss fasst, die Todesstrafe ausschließlich für Palästinenser einzuführen (Kebir 2026). Die herrschende deutsche Politik hat darüber kaum ein Wort verloren. Das trifft auch auf die Leitmedien zu. Jedenfalls in moralischer Hinsicht ist auch dies Ausdruck der Mitschuld der deutschen Regierung an der Vernichtung palästinensischen Lebens.

Israel und die deutsche Staatsräson instrumentalisieren den Antisemitismus und das jüdischen Menschen in der deutschen Geschichte angetane Leid und bringen es in Stellung gegen das Leid, das die rechtsextreme israelische Regierung Palästinenser antut.

Nicht übersehen werden darf, dass die Einschränkung der Debattenräume im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg auch jüdische Intellektuelle betraf, die sich kritisch mit jenen auseinandersetzen, die eine einseitige Solidarität mit der palästinensischen Seite bekunden würden und ihnen deshalb Israel-Hass unterstellt wird. Diese kritischen Stimmen wurden durch linke Palästina-Aktivist unterbunden, wie das Beispiel Eva Illouz zeigt, was die „Diagnose eines autoritär wirkenden linken Antisemitismus zu bestätigen [scheint]“ (Hanloser 2026).

d) Politisches Strafrecht und andere staatliche Repressalien

Die Einengung der Diskursräume erfolgt auch durch die Anwendung politischen Strafrechts und durch andere staatliche Repressalien. Derartiges bezieht sich dabei etwa auf:

  • Widerstand gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und Teilnahme an Versammlungen und Demonstrationen;
  • Erfindung der Formel „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ als trojanisches Pferd zur Konstruktion von strafbarem Verhalten; zwar wurde diese Formel vor kurzer Zeit wieder abgeschafft, ob dies jedoch auf besserer Einsicht beruht, dürfte schon allein deswegen zweifelhaft sein, weil die „Ex-Delegitimierer“ weiterhin im Blick des Verfassungsschutzes bleiben (LTO-Redaktion 2026 – Verfassungsschutz);
  • öffentliche Äußerungen oder Bekundungen zur Legitimierung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine;
  • öffentlich bekundeter Widerstand gegen den Gaza-Krieg Israels, auch durch Äußerung der Formel „From the river to the sea, Palestine will be free“, selbst wenn diese sich nicht gegen das Existenzrecht Israels richtet;
  • abgesagte öffentliche Veranstaltungen von israelkritischen, selbst jüdischen Personen des öffentlichen Lebens, wie Wissenschaftler, Politiker sowie Autor; Beispiele dafür sind die Absagen von deutschen Veranstaltungen mit Francesca Albanese, der UN-Sonderberichterstatterin für das besetzte palästinensische Gebiet;
  • Abschiebung von Personen in ihre Herkunftsländer, die an propalästinensischen Demonstrationen teilgenommen haben, ohne dass diesen kriminelles Verhalten vorgeworfen werden kann;
  • Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) hat vor, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der die „Leugnung“ eines „Existenzrechts Israels“ kriminalisiert; als Strafe ist eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen (Tassev 2026);
  • Verfolgung vermeintlicher Beleidigungen von Politiker; hier spielt die Strafvorschrift des § 188 StGB eine unrühmliche Rolle („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“). Gewichtige Stimmen sprechen sich für die Abschaffung dieses Paragrafen der „Politikerbeleidigung“ aus, zumal er ausgeweitet und zu einem relativen Antragsdelikt wurde, was bedeutet, dass der Staat von sich aus aktiv werden kann, das heißt, die Staatsanwaltschaften können öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geltend machen, ohne dass der vermeintlich Beleidigte einen privaten Strafantrag von sich aus stellen muss, wie das zuvor zwingend der Fall war (Beer/ Rostalski 2025). Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurde in den vergangenen Jahren erweitert, was zu Gefahren für die Meinungsfreiheit führte, beispielsweise zu jener, dass Historiker nicht mehr ohne Strafbarkeitsrisiko solche „Forschungsergebnisse veröffentlichen, wenn diese die Feststellung enthielten, dass ein bestimmtes historisches Ereignis entgegen der in Politik, Justiz und Gesellschaft vorherrschenden Ansicht kein Völkermord oder kein Kriegsverbrechen gewesen sei“ (Mitsch 2023: 17). Mittlerweile wurden erneute Gesetzesinitiativen ergriffen, um § 130 StGB noch weiter zu verschärfen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist offenbar bereits darauf ausgerichtet (Hörnle 2025a). Überhaupt ist die Debatte zu führen, ob und inwieweit mittels Strafrechtsausweitung Hass und Hetze wirksam bekämpft werden kann (Hörnle 2025b);
  • unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen wie Untersuchungen von Verdächtigen und Beschuldigten sowie Beschlagnahmungen beim Verdacht derartiger Straftaten;
  • Strafverfolgung oder Kündigungen von kritischen Professor als Mittel der Disziplinierung, die eklatante Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit darstellen (Egner/Uhlenwinkel 2025);
  • Verweigerung der Anstellung/Verbeamtung von kapitalismuskritischen, Bewerber. Auf den ersten Blick existiert hier kein Unterschied zur Verweigerung von Anstellung/Verbeamtung oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst von Bewerber mit rechtsextremer Gesinnung. Doch unter Anwendung der antikommunistischen Totalitarismustheorie führt das dazu, dass die „neuen Berufsverbote“ eher Personen mit linker Weltanschauung betreffen und in Wirklichkeit damit die „alten Berufsverbote“ Urstände „feiern“;
  • Festzustellen sind auch Repressalien gegenüber besonders gesellschaftskritischen Vereinen und Organisationen wie die Sperrung von Bankkonten der Roten Hilfe sowie der DKP.

Es sei hinzugefügt, dass in einer ganzen Reihe dieser Fälle die Instanzgerichte auf Freisprüche entschieden oder dem Ausspruch von Strafmaßnahmen der vielfach geringen Tatschwere Rechnung trugen. Hinsichtlich eher geringer strafrechtlicher Maßnahmen muss jedoch unterschieden werden zwischen jenen, die gerechtfertigt sind, und solchen, die zur Abschreckung und Bedrohung anderen gegenüber ausgesprochen werden. Letzteres gilt beispielsweise für den Fall der Entscheidung des Freiburger Amtsgerichts, dem Abiturienten Bentik wegen Memes gegen die Bundeswehr 15 gemeinnützige Arbeitsstunden aufzuerlegen. Hier wurde der legitime Schülerprotest gegen die Militarisierung der Gesellschaft als Beleidigung der Bundeswehr kriminalisiert (Dreyer 2026). Bemerkenswert und so nicht unbedingt erwartbar sind neueste Entscheidungen des BVerfG, mit denen die Meinungsfreiheit nachhaltig geschützt wird, indem die Instanzgerichte ermahnt werden, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sinnermittlung von vermeintlichen Beleidigungen sowie die Kontextbezogenheit der Äußerungen zu beachten (Kolter 2026). Im Hinblick auf bestimmte verwaltungsrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Kritiker im Kontext der genannten Symptomatik wurden solche von den Fachgerichten mitunter korrigiert. Dazu gehört auch die Aufhebung des staatlichen Verbots bestimmter Medienerzeugnisse. Ein juristischer Erfolg ist es auch, dass ein zentraler Aspekt des angegriffenen Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies betrifft die gesetzlich angeordnete Pflicht zur ungehinderten Zusammenarbeit von Hochschulen (mitsamt ihren Forschungsbereichen) mit der Bundeswehr im Interesse der „nationalen Sicherheit“. Diese Regelung – so der Verfassungsgerichtshof – verstoße gravierend gegen das Rechtsstaatsprinzip, und so auch gegen die Wissenschaftsfreiheit, also die Freiheit von Forschung und Lehre. Andere Klagepunkte hingegen wurden als unbegründet zurückgewiesen, so die Regelung zur Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung und selbst zur Zulassung von Karriereberatern der Bundeswehr in schulischen Veranstaltungen (GEW Bayern 2026).

Allerdings fällt auch die Unterschiedlichkeit der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auf, insbesondere im Strafrecht. Nicht zu übersehen ist ferner, dass in Bezug auf Restriktionen im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Maßnahmen sowohl der Bundesgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht trotz des in Anspruch genommenen Weges dorthin selbst offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen kaum einmal aufgehoben haben. Mit dieser Feststellung soll nicht geleugnet werden, dass Tatgeschehen, das sich auf Gewalt oder auch schwerwiegende Beleidigungen und Hass gründete, zu Recht der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt war und ist. Ob und inwieweit hinsichtlich von verhängten freiheitsentziehenden Strafen bei Umgehung von Corona-Maßnahmen durch Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschungen jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird, dürfte weiter für öffentlichen Gesprächsstoff sorgen und das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen sein (Becchi 2026). Ein weiterer unrühmlicher „Höhepunkt“ des politischen Strafrechts im Kontext der Einschränkung von Diskursräumen entsteht durch das vom Deutschen Bundestag am 15. Januar 2026 verabschiedete Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Restriktionsmaßnahmen. Strafbar ist dann, wer sanktionierten Personen finanzielle Zuwendungen zukommen lässt, oder wer sie bei der Einreise in ein anderes EU-Land unterstützt (Monroy 2026). Generell wird an diesem Gesetz kritisiert, dass es sich dabei um ein spezifisches neu geschaffenes Strafrecht durch die Hintertür handele, mit dem die Unschuldsvermutung umgekehrt werde und dass aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten werden, ohne dass dafür der Rechtsweg vorgesehen sei (Hermann 2026). EU-Parlamentarier fordern vom Europäischen Parlament, sich dem entgegenzustellen. Es ist bezeichnend, dass darüber in den deutschen Leitmedien bisher kaum berichtet wird. Am 17. Februar 2024 ist zudem der Digital Services Act (kurz: DSA) in Kraft getreten. Damit kann die EU festlegen, was Plattformen wie Meta, TikTok, X etc. von ihren Seiten streichen müssen und was nicht. Darüber hinaus gibt es einen „Krisenmechanismus“, der der EU noch weitreichendere Eingriffsrechte gibt. Es gibt Bestrebungen innerhalb der EU, auf dieser Grundlage ein orwellianisch anmutendes „Wahrheitsministerium“ zu gründen (Friedrich 2024; Braungart 2025; Boehme-Neßler 2026).

5. Rolle der Medien

Im Hinblick auf die aufgezeigten Gefährdungen der verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten in Rechtsstaat und Demokratie erweisen sich insbesondere viele Leitmedien nicht als Hüter der Grundrechte, wenn sie beispielsweise Kriegspropaganda betreiben, Kriegstüchtigkeit (Arnold/Diestel 2025; Scheidler 2025) fordern und alle möglichen Akteure diffamieren. Demgegenüber gelten als kritische Medien heute bestimmte „alternative“ Medien, die sich jenseits des Mainstreams bewegen und jene Einschränkungen der Diskurs- und Debattenräume zu Recht anprangern, die vorstehend aufgezeigt wurden. Dazu gehören etwa solche Plattformen wie NachDenkSeiten, Overton-Magazin oder Printmedien wie der Freitag und die Junge Welt. Auch die Berliner Zeitung erweist sich als ein aufgeklärtes kritisches Medium, das sich ähnlich wie der Freitag einer solchen Verständigung verschrieben hat. Einige Leitmedien versuchen sich darin, kritische Medien – gerade wie die Berliner Zeitung – auf ihre Weise zu diffamieren (Müller 2026). Jedoch wäre jener Anschein fragwürdig, wenn die Diffamierten – hier die Berliner Zeitung – darauf damit reagierten, indem sie auf einmal besonders rechte Medien und Personen zu Wort kommen lassen, ohne sich mit ihnen auseinanderzusetzten.

Es mag sein, dass Mainstreammedien ihre Berichterstattung als Ausfluss der Pressefreiheit betrachten; sie seien eben so frei, ihre Staatsnähe zu dokumentieren. Richard David Precht und Harald Welzer gehen in ihrem Buch Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist, der Beobachtung nach, warum der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber solchen Medien so hoch ist. Sie gelangen zu dem Ergebnis, wie es auch unserem Eindruck zu Grunde liegt: Die Mainstreammedien erfüllen nur mangelhaft ihre Aufgabe der Stärkung der Demokratie und der Kontrolle des Staates, denn die Meinungsvielfalt ist deutlich geringer, als es der Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft verlangt (Precht/Welzer 2024). Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass das Buch bei seinem Erscheinen in den Leitmedien fast nur auf negatives Echo stieß. Das kritisiert auch Hoven (2025: 28), indem sie feststellt, dass darauf eine grundlegende öffentliche Debatte über die Verantwortung der Medien im öffentlichen Diskurs hätte stattfinden müssen. Immerhin sahen sich Precht und Welzer im Unterschied zu Michael Meyen oder die Zeitung junge Welt keinen staatlichen Repressalien ausgesetzt (Milkow 2026). Es ist die Berliner Zeitung, die sich kritisch zum „Fall Meyen“ geäußert hat. Und diese Zeitung ist es auch, die sich auf die Seite der jungen Welt stellt, die immer wieder im Verfassungsschutzbericht erscheint und dort als vermeintlich verfassungsfeindlich abgestempelt wird (Tröger 2024). Nicht nur, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 18. Juli 2024 entschied, dass die marxistisch orientierte junge Welt weiterhin in den jährlichen Berichten des sogenannten Verfassungsschutzes als „linksextremistisch“ und folglich verfassungsfeindlich aufgeführt werden darf, womit die Todeserklärung der Pressefreiheit jedenfalls insoweit juristisch abgesegnet wurde; jener Richter, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin, Wilfried Peters, der so entschied, wurde ein Jahr später zum Leiter des „Verfassungsschutzes“ Brandenburgs ernannt. Das ist ein Grund mehr, dass nicht die Verfassung vor der jungen Welt zu schützen ist, sondern die junge Welt vor dem „Verfassungsschutz“. Welche Rolle der „Verfassungsschutz“ gegenüber vermeintlichem Linksextremismus aktuell spielt, zeigt sich auch daran, dass er die Einbürgerung des linken Gewerkschafters Danial Bamdadi verhindert (Scholz 2026). Einmal mehr erweist sich, dass die kritische Position der Humanistischen Union gegenüber dem „Verfassungsschutz“ bedeutsam und berechtigt ist (Humanistische Union/Internationale Liga für Menschen rechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen 2013). Eine kritische Betrachtung verdienen schließlich auch die sozialen Medien. Angestoßen wurde eine berechtigte Debatte darüber, wie die sozialen Medien am Beispiel von Instagram die Politik beeinflussen. Die sozialen Medien würden immer mehr zum Austragungsort für politische Debatten.

„Und je lauter diese Debatten auf den Plattformen werden, desto mehr überträgt sich die gesellschaftliche Polarisierung auf die dortigen Communitys. Andererseits leisten die sozialen Medien aktuell selbst einen Beitrag zur Polarisierung. Dass die Plattformen besonders stark emotionalisierenden Content priorisieren, fördert Echokammern.“ (Schulz/Giglinger 2026)

Hinzu kommt der unter anderem von Hoven (2025: 51ff.) notwendigerweise geführte Diskurs über „Soziale Netzwerke und Wahrheit“ und was gegen Fake News hilft (vgl. Hörnle 2025b).

6. Fazit

Wir sehen keine Patentlösung, den beschriebenen Gleichschritt bei der Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse zum Stoppen zu bringen. Dass dieser Gleichschritt der Demokratie und des Rechtsstaates wegen gestoppt werden muss, ergibt das Ergebnis des Versuchs vorstehender Bestandsaufnahme, worin dieser Gleichschritt besteht. Letztlich deuten die dabei vorgenommenen gesellschaftspolitischen sowie gesellschaftstheoretischen Verortungen darauf hin, worin das eigentliche Problem besteht. So banal es klingen mag, bedarf es einer konsequent anderen Politik und einer anderen Medienwelt, die in der Praxis die Freiheiten des Grundgesetzes ernst nehmen, die sich dem fortschrittlichen Erbe der Aufklärung und der Mitmenschlichkeit verpflichtet fühlen. Eine Analyse der gesellschaftlichen und medialen Wirklichkeit, die vorstehend nur angedeutet werden konnte und notwendigerweise an der Oberfläche bleiben musste, zeigt aber dennoch die Verwerfungen einer realen Politik und Medienwelt, die Freiheit, Frieden, Rechtsstaat und Demokratie gern in den Mund nehmen, in Wirklichkeit aber den Kurs auf eine gefährliche Entwicklung von Staat und Gesellschaft genommen haben. Es gibt eine ganze Reihe von partikularen Gegenbewegungen, die zwar ernsthaft auf die Erhaltung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ausgerichtet sind, sei es parteipolitisch, politisch außerparlamentarisch, zivilgesellschaftlich, medial – aber es kann nicht von einer sich an relativer Geschlossenheit orientierenden politischen und sozialen Gegenmacht gesprochen werden. Einer solchen aber bedarf es dringend, um die herrschende Politik und die Leitmedien an dem immer weiter voranschreitenden Gleichschritt zu hindern.

Ein letzter Gedanke: Der Kampf für die Erhaltung von Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ist nichts Geringeres als der Kampf um einen humanistischen bürgerlichen Staat, und zwar unabhängig von der wichtigen Frage, ob es einen solchen kapitalistischen Staat überhaupt geben kann (Arnold 2016: 84). Diese Frage wird in dem Moment zweitrangig, wenn die Errungenschaften des bürgerlichen Staates existentiell gefährdet erscheinen, was bei der derzeitigen Einschränkung von Debattenräumen und den damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Zuständen der Fall ist. Eine antikapitalistische reale Zukunftsvision – wozu sich die Autoren dieses Beitrages bekennen – kann erst von einem rechtsstaatlichen, demokratischen bürgerlichen Staat aus gedacht werden. Gerade auch deshalb ist er zu verteidigen.

 

 

Literatur

Agamben, Giorgio [1995] 2021: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, 13. Aufl., Frankfurt am Main.

Andrick, Michael 2026:  Politische Willkür: Wer nicht spurt, der soll auch nicht essen, in: Berliner Zeitung vom 19.04.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/michael-andrick-wer-nicht-spurt-der-soll-auch-nicht-essen-li.10029966.

Arnold, Jörg 2016: Wohin sind wir unterwegs? Nachdenken über Christa Wolfs „Stadt der Engel“, in: Plöse, Michael/Fritsche, Thomas/Kuhn, Michaela/Lüders, Sven/Kuhn, Michael (Hrsg.): „Worüber reden wir eigentlich?“ Festgabe für Rosemarie Will, unter Mitarbeit von Rosemarie Will, Berlin, S. 62-86.

Arnold, Jörg/Diestel, Peter-Michael 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.

Beer, Maximilian/Rostalski, Frauke 2025: „Das führt zu Selbstzensur“. Ethikrat-Mitglied kritisiert staatliche Eingriffe in Meinungsfreiheit, in: Berliner Zeitung vom 03.05.2025, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-fuehrt-zu-selbstzensur-ethikrat-mitglied-kritisiert-staatliche eingriffe-in-meinungsfreiheit-li.2320958.

Becchi, Franz 2026: Trotz Warkens Aussagen zu Therapiefreiheit: Ärztin muss wegen Corona-Attesten erneut ins Gefängnis, in: Berliner Zeitung vom 27.01.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hausaerztin-aus-sachsen-muss-wegen-corona-attesten-erneut-ins-gefaengnis li.10015922.

Berger, Lars Hendrik/Kolunk, Stefan: Kulturkämpfer oder Kämpfer für die Kultur? Die Politik von BKM Wolfram Weimer, in: Deutschlandfunk, Kulturfragen, 05.04.2026, https://www.deutschlandfunk.de/kulturkaempfer-oder-kaempfer-fuer-die-kultur-die-politik-von-bkm-wolfram-weimer-102.html.

Boehme-Neßler, Volker 2026: Verfassungsrechtler: „Wir sind auf dem Weg in einen Einschüchterungsstaat“, in: Berliner Zeitung vom 28.01.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik gesellschaft/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-ein schuechterungsstaat-li.10016009.

Braungart, Eva Maria 2025: Koalition will Lügen verbieten? „Kann nicht sein, dass sich der Staat zum Wahrheitsministerium aufschwingt“, in: Berliner Zeitung vom 28.03.2025, https://www.berliner zeitung.de/news/koalition-will-luegen-verbieten-kann-nicht-sein-dass-der-staat-sich-zum wahrheitsministerium-aufschwingt-li.2311481.

Braungart, Eva-Maria 2026: Verfassungsschutz: Bund ließ letztes Jahr hunderte Organisationen und Personen überprüfen, in: Berliner Zeitung vom 18.4.2026, https://www.berliner-zeitung.de/article/verfassungsschutz-bund-liess-letztes-jahr-hunderte-organisationen-und-personen-ueberpruefen-10031212.

 Buckel, Sonja/Fischer-Lescano, Andreas (Hrsg.) 2007: Hegemonie gepanzert mit Zwang. Zivilgesellschaft und Politik im Staatsverständnis Antonio Gramscis, Baden-Baden.

Burbach, Günther 2025: Demokratie unter Druck, in: Overton Magazin vom 03.06.2025, https://overton magazin.de/hintergrund/politik/demokratie-unter-druck/.

De Lapuente, Roberto 2026: Canceln – ein Gewohnheitsrecht der Guten? In: Overton Magazin vom 10.04.2026, https://overton-magazin.de/hintergrund/kultur/canceln-ein-gewohnheitsrecht-der-guten/.

 Dingeldey, Philip 2025: „Erst kommt das Fressen, dann kommt die Identität“. Zwei Formen der Intersektionalität im Spannungsfeld von totaler Moral und Solidarität, in: Rechtsphilosophie, Jg. 11, H. 4, S. 384-395.

Dingeldey, Philip/Sheplyakova, Tatjana 2025: Totale Mortal. Zur politischen Funktionalisierung der mora lischen Effekte, in: Rechtsphilosophie, Jg. 11, H. 4, S. 357–362.

Dreyer, Ruta 2026: Der Bundeswehr ein Dorn im Auge, in: Neues Deutschland vom 07.01.2026, https:// www.nd-aktuell.de/artikel/1196661.antimilitarismus-der-bundeswehr-ein-dorn-im-auge.html.

Ege, Konrad 2026: Mit Gottes Hilfe den Gegner brechen, in: der Freitag Nr. 15 vom 09.04.2026, S. 6 f.

Engler, Wolfgang 2025: Stand der Zivilisation, Berlin.

Fachstelle Extremismusdistanzierung 2025: Kulturelle Hegemonie Neue Rechte. Warum das Weltbild der neuen Rechten für ihre eigenen Anhänger unattraktiv sein müsste – und welche Gefahr die Begriffsübernahme birgt, in: Fachstelle Extremismusdistanzierung vom 06.01.2025, https:// fexbw.de/kulturelle-hegemonie-neue-rechte/.

Friedrich, Marc 2024: Das Wahrheitsministerium ist da – der Digital Services Act, in: Wirtschaft TV vom 23.02.2024, https://wirtschaft-tv.com/wissen/das-wahrheitsministerium-ist-da-der-digital-ser vices-act.html.

GEW (Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft) 2026:  Popularklage – Verfassungsgericht stoppt Zwang zur Bundeswehr-Kooperation an Hochschulen vom 12.3.2026, https://www.gew-bayern.de/presse/detailseite/verfassungsgericht-stoppt-zwang-zur-bundeswehr-kooperation-an-hochschulen.

Gramsci, Antonio [1929-1935] 2012: Gefängnis-Hefte, Bd. 4: Hefte 6-7, Hamburg.

Grigutsch, Max 2026: Deutschland am Scheideweg, in: Junge Welt vom 09.02.2026, http://www.junge welt.de/artikel/517097.deutschland-am-scheideweg.html.

Guérot, Ulrike 2025: ZeitenWenden. Skizzen zur geistigen Situation der Gegenwart, Neu-Isenburg.

Hanloser, Gerhard 2026: Vernarrt in Narrative, in: junge Welt vom 05.02.2026, https://www.jungewelt. de/artikel/516948.antisemitismusvorwürfe-vernarrt-in-narrative.html.

Heitmeyer, Wilhelm 1994: Das Desintegrations-Theorem. Ein Erklärungsansatz zu fremdenfeindlich motivierter, rechtsextremistischer Gewalt und zur Lähmung gesellschaftlicher Institutionen, in: Ders. (Hrsg.): Das Gewalt-Dilemma. Gesellschaftliche Reaktionen auf fremdenfeindliche Gewalt und Rechtsextremismus, Frankfurt am Main, S. 29–72.

Heitmeyer, Wilhelm 2018: Autoritäre Versuchungen. Signaturen der Bedrohung, Bd. 1, Berlin. 18

Hermann, Jana 2026: Scharfe Kritik an EU-Sanktionen: Neues Strafrecht ohne Richter? In: Berliner Zeitung vom 10.02.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/von-der-ordnungswidrigkeit-zur-straftat-bundestag-setzt-eu-sanktionsrecht-um-eu-sanktionen-schaerfer-durch gesetzt-bundestag-verschaerft-strafrahmen-li.10018143.

Hermann, Jana 2026: Der Correctiv-Komplex: Ein „Geheimplan“ entpuppt sich als Serie juristischer Niederlagen, in: Berliner Zeitung vom 17.04.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/der-correctiv-komplex-wie-gerichte-korrekturen-und-widersprueche-eine-recherche-erschuettern-zwischen-meinungsfreiheit-und-tatsachenbehauptung-der-rechtsstreit-um-correctiv-dreht-sich-weiter-li.10030843.

 Hett, Julian 2024: Die Lizenz zum Lügen, in: Overton Magazin vom 17.04.2024, https://overton-magazin. de/hintergrund/kultur/die-lizenz-zum-luegen/.

Hörnle, Tatjana 2025a: Übertriebene absurde Politsatiren als Volksverhetzung bestrafen? BGH. Beschluss v. 04.02.2025 – 3 StR468/24 (LG Köln), in: Juristenzeitung, Jg. 80, H. 15, S. 732.

Hörnle, Tatjana 2025b: „Hass und Hetzes bekämpfen“. Über die Versuchung mit Strafrecht Sprache zu zivilisieren, in: Verfassungsblog vom 22.08.2025, https://verfassungsblog.de/hass-und-hetze-be kampfen/.

Hoven, Elisa 2025: Das Ende der Wahrheit? Wie Lügen, Fake News und Framing unsere Gesellschaft bedrohen – und was wir dagegen tun müssen, Köln.

Humanistische Union/Internationale Liga für Menschenrechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen 2013: Brauchen wir den Verfassungsschutz? Nein! Memorandum, Berlin.

Jäger, Michael 2026: Wie wir mit Gramsci die Demokratie gegen Trump und Thiel verteidigen können, in: Der Freitag vom 26.01.2026, https://www.freitag.de/autoren/michael-jaeger/gegen-donald trump-und-peter-thiel-die-demokratie-verteidigen.

Kauschanski, Alexander/Hommerich, Luisa 2026: Gutachten des Bundestags hält Irankrieg für völkerrechtswidrig, in: DIE ZEIT vom 26.03.2026, https://www.zeit.de/politik/deutschland/2026-03/voelkerrechtsbruch-iran-gutachten-bundestag-usa-israel.

Kebir, Sabine 2026: Israel begibt sich auf einen düsteren Weg, in: Der Freitag Nr. 15 vom 09.04.2026, S. 9.

Kolter, Max 2026: Gerichte dürfen Meinungsfreiheit nicht vergessen, in Legal Tribune Online vom 25.02.2026, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bverfg-1bvr98625-1bvr58124-beleidigung meinungsfreiheit-abwaegung.

Lang-Lengdorff, Antje/Unfried, Peter/Zeh, Juli 2025: „Ich bin nicht der Heldinnen-Typ“. Juli Zeh über Nachbarn, die AfD wählen, in: taz vom 27.12.2025, https://taz.de/Juli-Zeh-ueber-Nachbarn-die AfD-waehlen/!6137251/.

Laudenbach, Peter 2022: „Die Entsiffung des Kulturbetriebs“. Der rechte Angriff auf Kunst und Medien, in: Blätter für deutsche und internationale Politik, Jg. 67, H. 8, S. 103–110.

Laudenbach, Peter 2023: Volkstheater. Der rechte Angriff auf die Kunstfreiheit, Berlin.

LTO-Redaktion 2026: Steinmeier nennt Iran-Krieg „völkerrechtswidrig“, in: LTO (Legal Tribune Online) vom 24.3.2026, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundespraesident-steinmeier-iran-krieg-verstoss-voelkerrecht-aussenpolitik.

LTO-Redaktion 2026: Ver­fas­sungs­schutz schafft viel kri­ti­sierte Ext­re­mis­mus­ka­te­gorie wieder ab, in LTO vom 14.04.2026, https://www.lto.de/recht/nachrichten/n/bundesamt-fuer-verfassungsschutz-delegitimierung-des-staates-extremismus-kategorie-abgeschafft.

Mausfeld, Rainer 2025: Hegemonie oder Untergang. Die letzte Krise des Westens? Neu-Isenburg.

Radio München 2026: Der Umstrittene – Erfahrungen mit dem Medienkritiker Prof. Michael Meyen, in: YouTube vom 07.01.2026, https://www.youtube.com/watch?v=BIAzOELEcSw.

Mitsch, Wolfgang 2023: Die Erweiterung des § 130 StGB, in: Kriminalpolitische Zeitschrift, H. 1, S. 17-22.

Monroy, Matthias 2026: Am langen Arm der EU verhungert, in: Neues Deutschland vom 21.01.2026, https://www.nd-aktuell.de/artikel/1197010.russland-sanktionen-am-langen-arm-der-eu-ver hungert.html.

Müller, Ann-Katrin/Pilarczyk, Hannah/Schaible, Jonas 2026: Was steckt hinter dem großen Umbau bei der Demokratieförderung? In: Spiegel-Online vom 17.04.2026, https://www.spiegel.de/politik/deutschland/demokratie-leben-was-steckt-hinter-dem-grossen-umbau-bei-der-demokratiefoerderung-a-a4ae38bb-f852-4bf6-bd4b-48786102552e.

 Müller, Michael 2026: Die Bewertung Gerhard Schröders in der Süddeutschen Zeitung ist reine Demagogie, in: Berliner Zeitung vom 11.02.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/ die-bewertung-gerhard-schroeders-in-der-sueddeutschen-zeitung-ist-reine-demagogie li.10018416.

Nachtwey, Oliver/Amlinger, Carolin 2025: Zerstörungslust. Elemente des demokratischen Faschismus, Berlin.

Neiman, Susan 2023: Links ≠ woke, Berlin.

Nida-Rümelin, Julian 2025: „Cancel Culture“ – Ende der Aufklärung? Ein Plädoyer für eigenständiges Denken, München.

Nowak, Peter 2025: Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland hat sich verschlechtert. Peter Nowak, in: Overton Magazin vom 17.12.2025 https://overton-magazin.de/top-story/meinungs und-versammlungsfreiheit-in-deutschland-hat-sich-verschlechtert/.

Precht, Richard David/Welzer, Harald 2024: Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist, München.

von Redecker, Eva 2026: Dieser Drang nach Härte. Über den neuen Faschismus. Frankfurt am Main.  

Reuter, Markus 2026: Eine Klarnamenpflicht schadet der Demokratie, in: Netzpolitik vom 19.02.2026; https://netzpolitik.org/2026/autoritaeres-instrument-eine-klarnamenpflicht-schadet-der-demokratie/.

Riegel, Tobias 2026: Russen raus! Sonst werden Gelder gestrichen: EU-Kommission erpresst internationale Kunstausstellung, in: NachDenkSeiten vom 25.03.2026, https://www.nachdenkseiten.de/?p=148232.

Rostalski, Frauke 2024: Die vulnerable Gesellschaft. Die neue Verletzlichkeit als Herausforderung der Freiheit, München.

Schäfer, Velter 2026: Chomsky, Mette Marit, Oprah und der ewige Putin: Was lehren uns die Epstein-Akten? In: Der Freitag vom 12.02.2026, https://www.freitag.de/autoren/velten-schaefer/noam chomsky-mette-marit-oprah-winfrey-was-lehren-uns-die-epstein-akten.

Scheidler, Fabian 2025: Friedenstüchtig. Wie wir aufhören können, unsere Feinde selbst zu schaffen, Wien.

Schirrmeister, Johannes 2026: „So isser, der Besserwessi“, in: Berliner Zeitung vom 12.02.2026, https:// www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/so-isser-der-besserwessi-li.10018448.

Schlaudt, Oliver/Burnfin, Daniel 2025: Die Geburt der woken Falken, in: Der Freitag vom 09.01.2025, S. 14–15.

Schmeller, Raphael 2026:  „Schrumpfende Freiheit“: Europarat rügt Deutschland wegen Einschränkungen von Grundrechten, in: Berliner Zeitung vom 15.04.2026, https://www.berliner-zeitung.de/article/schrumpfende-freiheit-europarat-ruegt-deutschland-wegen-einschraenkungen-von-grundrechten-10030534.

Scholz, Nina 2026: Zu links für Deutschland? Danial Bamdadi erhält im Prozess prominenten Beistand, in: Der Freitag vom 22.01.2026, S. 5.

Schulz, Sophie-Marie/Giglinger, Marion 2026: „Attacke ist der bessere Content“ – wie soziale Medien die Politik verändern, in: Berliner Zeitung vom 01.02.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik gesellschaft/wachstum-durch-zuspitzung-warum-instagram-politische-extreme-belohnt li.10016744.

Schwarz, Alexander 2026: Politisch bankrott, in: Journal für Internationale Politik und Gesellschaft (IPG) vom 12.03.2026, https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/politisch-bankrott-8924/.

Shaller, Caspar 2026: „Du bist existentiell auf null gestellt“, in: Jacobin vom 06.03.2026, https://jacobin.de/artikel/sanktionen-pressefreiheit-huseyin-dogru-rt-zensur-antifa-rote-hilfe-red.

Solty, Ingar 2025: Trumps Triumph? Gespaltene Staaten von Amerika, autoritärer Staatsumbau, neue Blockkonfrontation, Hamburg.

Spiegel-Online 2026: Merz stellt sich gegen mögliche US-Intervention in Kuba, in: Spiegel-Online vom 21.04.2026, https://www.spiegel.de/ausland/kuba-friedrich-merz-stellt-sich-gegen-moegliche-us-intervention-a-c0825aa3-ced7-4231-8014-220533d88ed0.

Spiegel-Online 2026: Brasiliens Präsident Lula nennt Trumps Krieg „Wahnsinn“, in: Spiegel-Online vom 20.04.2026, https://www.spiegel.de/ausland/brasilien-lula-da-silva-bekraeftigt-kritik-an-donald-trump-vor-beratungen-mit-friedrich-merz-a-eb109f5c-6465-40d0-854f-0ab546319e8a.

 Strittmatter, Judka 2026: Wie geht es unserer Meinungsfreiheit? UN-Sonderberichterstatterin inspiziert Deutschland, in: Berliner Zeitung vom 25.01.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-ge sellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert deutschland-li.10015549.

TAGESSPIEGEL 2026: Steinmeiers Furor gegen den Iran-Krieg : Union kritisiert Bundespräsidenten scharf – AfD und Teheran loben ihn, in: TAGESSPIEGEL vom 25.03.2026, https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-steinmeiers-furor-gegen-iran-krieg-union-ubt-scharfe-kritik-am-bundesprasidenten–lob-von-der-afd-15394411.html.

Tassev, Philip 2026: Letztes Mittel Repression, in: junge Welt vom 25.04.2026, https://www.jungewelt.de/artikel/521523.israel-apologie-letztes-mittel-repression.html.

Tröger, Mandy 2024: Junge Welt: Warum steht diese Zeitung überhaupt im Verfassungsschutzbericht? In: Berliner Zeitung vom 09.07.2024.

Verfassungsblog 2026: Stellungnahme vom 17. März 2026 zur Letdeutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran, in: https//verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-deutschen-ausenpolitik-im-zuge-der-angriffe-der-usa-und-israels-auf-den-iran/  

Witt-Stahl, Susann 2026: Menschenverachtender Wahnsinn, in: junge Welt vom 30.03.2026, https://www.jungewelt.de/artikel/520030.sanktionsversch%C3%A4rfung-menschenverachtender-wahnsinn.html

Zick, Andreas 2016: Polarisierung und radikale Abwehr – Fragen an eine gespaltene Gesellschaft und Leitmotive politischer Bildung, in: Ders./Küpper, Beate/Krause, Daniela: Gespaltene Mitte – feind selige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland, Bonn, S. 203–218.

Jörg Arnold und Wolfram Grams

Jörg Arnold und Wolfram Grams
Prof. Dr. Jörg Arnold ist Strafrechtswissenschaftler im Ruhestand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg im Breisgau. Er hat in der Vergangenheit mehrfach zu Fragen des Zusammenhangs von Frieden und Recht publiziert; unter anderem hat er 2004 gemeinsam mit Kai Ambos das Buch „Der Irak-Krieg und das Völkerrecht“ herausgegeben sowie gemeinsam mit Albin Eser über „Vergangenheitspolitik und Transitionsstrafrecht“ geforscht. Dabei wurden auch die Möglichkeiten von Friedensschlüssen durch Recht untersucht.

Wolfram Grams ist Oberstudiendirektor a. D. Er hat Sozialpädagogik, Politik und Philosophie in Hildesheim, Hannover und Marburg studiert und mit einer Arbeit zur Kontinuität nazistischer Eliten im Bildungswesen von BRD und DDR promoviert. Er war langjährig als Lehrbeauftragter an Hochschulen, in der öffentlichen Verwaltung und in der gewerkschaftlichen Arbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zur Allgemeinen Pädagogik, Sozialarbeit, Schule und Bildungspolitik. Langjährige Tätigkeit als Direktor beruflicher Schulen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Grams ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union.
Mehr Beiträge von Jörg Arnold und Wolfram Grams →

Ähnliche Beiträge:

7 Kommentare

  1. „Eingehegte Diskurse“?

    Das paßt doch perfekt zum „neuen Forum“ von Overton? Hier kann man ja offenbar auch nichts mehr schreiben, was der KU nicht gefällt. So wie vorher bei Telepolis.

  2. In sinniger Abwandlung Wittgensteins“Worüber man nicht reden darf, darüber muss man schweigen!“ So in etwa könnte die Definition des „inneren Exils“ lauten!

  3. Die westliche Propaganda hat sehr viel mehr Herzen eingenommen, über die wir nicht im klaren sind.
    Die mediale Propaganda hat sogar ‚alle‘ alternativen Medien in einer Verfassung gebracht, die man als Monopol bezeichnen muß, da dies kein nationaler Faktor ist, sondern international gehandhabt wird.
    Überall propagiert man den Abbau der Bürokratie, aber die Realität ist entgegensetzt.
    Die multipolare Ordnung wird durchgesetzt, aber diese Ordnung besitzt in jedem Staat dann ein bürokratisches Monster, wo der Staat jeden nach Belieben ausnimmt.
    Wann fängt der Mensch an, seine paradiesische Umgebung wahrzunehmen?
    „I had a dream“,….

  4. „So banal es klingen mag, bedarf es einer konsequent anderen Politik und einer anderen Medienwelt, die in der Praxis die Freiheiten des Grundgesetzes ernst nehmen, die sich dem fortschrittlichen Erbe der Aufklärung und der Mitmenschlichkeit verpflichtet fühlen.“

    Richtig amüsant, solche und ähnliche Statements hier immer wieder in einer Dauerwiederholungsschleife mit immer dem gleichen Inhalt von immer der gleichen Sorte von „Autoren“ zu lesen -gerade auf einer der vielen „alternativen“ Plattformen in Deutschland, die Art. 5 GG „Zensur findet nicht statt“ selber zur Makulatur machen. Die anderen in dieser „alternativen“ Aluhut-Blase sind nicht viel besser -die Totalzensur wird mit dem Mittel des generellen Nichtzulassens jeglichen Kommentariats bewerkstelligt, sodass man abweichende Meinungen -wie man es mittlerweile auch gelernt hat, spricht man dort von „ehrabschneidenden Meinungen“- nicht mal riskiert. Mittlerweile weiss man auch, worum es in den sog. „Alternativen Medien“ bei diesem Thema wirklich geht: angegriffen wird der Staat, der den privaten kommerziellen Anbietern völlig unabhängig von den dort publizierten contents auf keinen Fall irgendwelche Schranken auferlegen dürfen soll -in dieser Hinsicht wird vom Staat die bedingungslose Einhaltung von Art. 5 GG gefordert- während man selber auf das gleichermassen bedingungslose Recht eines privat betriebenen Zensur- und Sanktionsmonopols besteht, in dessen Exekutierung sich dann auch niemand einmsichen soll -weder der Staat noch die Gesellschaft. Genau dieses Regelwerk als Forderung und Ziel wird von den kommerziellen Privatanbietern im Markt unter „Meinungsfreiheit“ und „Förderung von Meinungsvielfalt“ verstanden: Freiheit für MICH, um kommerziell erfolgreich zu sein, Maulkorb für alle anderen, die dies gefährden könnten..

  5. Zitat: Die EU werfe Doğru vor, „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen“ zu unterhalten. Es gebe „enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und Rotationen innerhalb russischer staatlicher Medienorganisationen“.

    Und ich werfe der „EU“ vor bzw. denjenigen, die dafür verantwortlich sind, enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu US-amerikanischen staatlichen Propagandaeinrichtungen zu unterhalten. Meiner Meinung nach gibt es auch enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und der NATO, dem Weißen Haus und dem Plutokraten Donald Trump und Rotationen innerhalb europäischer und US-amerikanischer Medienorganisationen.

    Das muss ich ja weder begründen noch belegen und beweisen. Mein Verdacht allein genügt in den postdemokratischen „Rechtsstaaten“ für eine Verurteilung. Halt! So einfach ist es dann doch nicht. Da muss man schon differenzieren und unterscheiden.

    Wenn das ein kleiner Bürger (oder eine kleine Bürgerin) macht, dann werden er bzw. sie von den Journalisten (und Journalistinnen) der Mainstream-Propaganda-Medien (ARD, BILD … MZ, NZZ … SZ, WELT, ZDF) als „Querdenker“, „Verschwörungstheoretiker“, „Antisemiten“, „Lumpenpazifisten“, „Corona-Leugner“ und/oder „Putinversteher“ geframt, diffamiert, diskreditiert, an den Pranger gestellt und/oder gecancelt. Wenn das exekutive Beamte (und Beamtinnen) der EU per Verwaltungsanordnung machen, dann dient das dem Schutz der Demokratie vor „Desinformation“. Nur autoritäre Regime, Plutokraten, Oligarchen und Diktatoren haben schließlich etwas dagegen, dass die Demokratie „geschützt“ wird oder?

    Im Dritten Reich wurde das gemeine Volk vor „Volksverrätern“ geschützt und diese in „Schutzhaft“ genommen. Heute wird die Demokratie vor „Demokratieverrätern“ geschützt, indem die Kritiker (und Kritikerinnen) der herrschenden Nomenklatura ohne Anklage, ohne konkrete Beweise und ohne gerichtliche Verurteilung in „Schutzhaft“ genommen werden. Man muss sie nicht einmal in Bautzen, Dachau, Flossenbürg, Ravensbrück, Sachsenhausen usw. wegsperren, denn das wäre schließlich offen verfassungswidrig und so dumm ist die herrschende wertewestliche Nomenklatura auch nicht.

    Und da sage noch einer, Geschichte wiederholt sich nicht, weil es früher keine Handys und kein Internet gab. Irgendwer sagte einmal: Allen ist das Denken erlaubt, vielen Menschen bleibt es erspart. Das muss ein wirklich weiser Mann gewesen sein.

    PS: Kommentatoren, die ggf. einwenden, Bautzen wäre ein bekanntes Spezialgefängnis aus der Zeit der DDR, das war auch schon vorher ein Spezialgefängnis für „Querdenker“, Regimekritiker und Oppositionelle.

  6. Die “Ausserungsfreiheiten” in Deutschland sind nicht “in Gefahr”, sondern Deutschland hat eine totalitäre Sekte, die den Diskurs in den Massenmedien vollständig dominiert und kontrolliert. Diese Sekte dominiert inzwischen auch die Justiz, womit jeder Dissident ein nicht kleines Risiko eingeht – erfolgreiche Dissidenten verlassen besser das Land, oder sitzen für ihre abweichende Meinung ein. Die deutsche Gesellschaft ist entsprechend gespalten, und die Spaltung wächst (und schrumpft nicht etwa). Die Sekte plus die Mitläufer haben die Mehrheit, alle anderen haben sich wie in jedem totalitären Staat längst selbst organisiert und nehmen das ganze nur noch achselzuckend bis angewidert zur Kenntnis. Da die Sekte nun nach ihrer Corona-Nummer den Dritten Weltkrieg gegen Russland starten will, wird Widerstand jedoch überlebenswichtig. Die Abweichler werden sich demnächst entscheiden müssen, ob sie vom Ausweichen zum aktiven Widerstand wechseln wollen oder das Land verlassen – oder mit den völlig irre gewordenen in ihrer Massenpsychose im Atomfeuer der russischen Waffen sterben.

  7. Wurde dieser Artikel von einer KI verfasst? Angesichts der vielen grammatischen Fehler bei den Kasusendungen oder fehlerhaftem Auftreten von Singular und Plural (je nach Kontext), müsste die KI noch ein paar Sprachkurse absolvieren.

Schreibe einen Kommentar

Bitte beachten Sie unsere Kommentarregeln : Bleiben Sie sachlich, respektvoll und beim Thema. Wir behalten uns vor, insbesondere Kommentare zu entfernen, die Beleidigungen, Spam oder persönliche Angriffe enthalten.

Pro Beitrag sind maximal 3 Kommentare (inklusive Antworten auf andere Kommentare) zulässig.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Bitte schreiben Sie mindestens 100 und höchstens 10000 Zeichen.

0 / 10000 Zeichen