Weiter im Gleichschritt: Eingehegte Diskurse

Your fear ist their Power
Muzammil, CC BY-SA 4.0, via Wikimedia Commons

In den vergangenen Jahren nehmen die juristischen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Befunde zu, dass in Deutschland grundrechtlich verbriefte Äußerungsfreiheiten in Gefahr sind.

Jörg Arnold und Wolfram Grams sehen daran anknüpfend eine Einschränkung öffentlicher Diskursräume. In ihrem Beitrag zeigen Arnold und Grams einige grundlegende Zusammenhänge und Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debatten- und Diskursräume sichtbar wird und ordnen dies gesellschaftstheoretisch und -politisch sowie medienkritisch ein.

Der erste Teil dieser Arbeit erschien bereits vor einigen Tagen bei uns. Sie finden ihn hier.

(Erstveröffentlichung in: Humanistische Union (Hrsg.), Einengung der öffentlichen Diskursräume, vorgänge, 253, Heft 1/2026, S. 5-20; bei dem hier vorliegenden Zweitabdruck handelt es sich um die für das Overton-Magazin aktualisierte Version mit Stand vom 27.04.2026).

4. Fragestellungen

Bei einer ganzen Reihe der von uns hier aufgeworfenen Fragen handelt es sich um nach wie vor bestehende programmatische Aufgabenstellungen, die wir aber zumindest angedeutet haben wollen, nicht ohne darauf hinzuweisen, dass dabei bedeutende Probleme der Einschränkung von Diskursräumen mit einem Kampf um Deutungshoheit verbunden sind, der seinerseits die Meinungsfreiheit gefährdet. Auf zwei besonders virulente Beispiele kann hier leider nicht näher eingegangen werden, weil für ihre Erörterungen notwendiger Tiefe in einem Überblickbeitrag wie dem vorliegenden nicht genügend Platz zur Verfügung steht. Wenigstens genannt aber seien zum einen die völlig unterschiedlichen Auseinandersetzungen um die einseitigen und negativen Berichterstattungen über Ostdeutschland in den Leitmedien (Schirrmeister 2026), und zum anderen die öffentlichen Interpretationen der veröffentlichten Epstein-Files (Schäfer 2026). Nicht unerwähnt soll schließlich der neueste „Coup“ von Bundeskanzler Merz bleiben, der eine Klarnamenpflicht im Internet fordert, worin ein Frontalangriff auf gleich mehrere Grundrechte zum Ausdruck kommt (Reuter 2026) Hier erreichen die Versuche des Ausbaus eines Überwachungskapitalismus eine weitere Stufe. Zu einer solchen weiteren Stufe muss man wohl auch die durch die Bundesregierung beauftragten und vom Verfassungsschutz durchgeführten Überprüfungen von fast 400 Organisationen und Einzelpersonen zählen, die öffentliche Fördermittel beantragt haben oder im Rahmen von Programmen und Preisvergaben des Bundes gefördert wurden (Braungart 2026; Müller/Pilarczyk/Schaible 2026).

a) Corona

Immer mehr hat sich herausgestellt, dass herrschende Politik mit Unterstützung weiter Teile der Medien grundlegende Verfassungsrechte missachtet und eingeschränkt hat, dass Maßnahmenkritiker als mitunter rechtsoffene Verschwörungstheoretiker und „Querdenker“ pauschal verunglimpft und auch verfolgt wurden. Derzeit besteht weitgehend Konsens bei der Forderung, diese Defizite bei der Bekämpfung der Corona-Pandemie aufzuarbeiten, auch, um das schwerwiegend gestörte Vertrauensverhältnis zwischen Bevölkerung und Staat zu befrieden. Die Umsetzung steht jedoch vor Schwierigkeiten. Seien es die Forderungen nach parlamentarischen Untersuchungsausschüssen oder der Aufklärung der Rolle der Medien – es existieren bewusst herbeigeführte politische und mediale Widerstände.

Was die Untersuchungsrichtungen der Einengung von Diskursräumen betrifft, ist Folgendes zu sehen:

Zum einen geht es um die retrospektive Untersuchung,

  • inwieweit durch die Corona-Politik und die unterstützenden Medien Diskursräume für die Bevölkerung eingeschränkt wurden, insbesondere hinsichtlich der Einschränkung der persönlichen Freiheit wie auch der Meinungsfreiheit, nicht selten verbunden mit staatlichen Repressalien, Stigmatisierungen und Diffamierungen,
  • zugleich aber auch darum, welche politischen Diskursräume betroffen waren, welche Intransparenz der Staat an den Tag legte, um die Bevölkerung über bestimmte Fragen und Zusammenhänge, wie auch virologische Feststellungen und Einschätzungen im Unklaren zu lassen,
  • oder konkrete Gefährdungssituationen in einer Weise darzustellen, die nicht den Tatsachen entsprachen und nicht im Einklang mit den Warnungen von Wissenschaftler, Psycholog und Mediziner waren, aber für Einschränkungen von Verfassungsrechten genutzt worden sind.

Zum anderen betrifft das Thema der Einengung von Diskursräumen die politische und mediale Aufarbeitung, was sich an den Widerständen gegen die Art und Formen der Aufarbeitung, die mit Rechtfertigungen und politischen Verharmlosungen einhergehen, zeigt.

b) Im Krieg sterben zuerst Wahrheit und freie Diskurse

Der völkerrechtswidrige Krieg Russlands gegen die Ukraine, der wohl als provoziert betrachtet werden muss, mündete in einen Stellvertreterkrieg des Westens gegen Russland. Dabei sind wir Zeug eines geostrategischen Veränderungsprozesses. Die bipolare Weltordnung wankt zugunsten einer neuen Ordnung, die zugleich das aktuelle Machtgefüge gefährdet. Dem wird mit einer Politik der Hochrüstung begegnet, die den Weltfrieden bedroht. In der Durchsetzung dieses Versuchs des Erhalts der Bipolarität wird im öffentlichen Diskurs zunehmend die Sprache des Krieges strapaziert. Die Rede von der Kriegstüchtigkeit, von der russischen Gefahr für Europa und das Geschacher um den Anteil der Rüstungsausgaben am Bruttosozialprodukt mögen als Beispiele genügen. Diskurse, die das Friedensstreben in den Mittelpunkt stellen, wurden angesichts dieser Gemengelage angegriffen, ihre Vertreter oft diffamiert und ausgegrenzt. Die Zuspitzung erlaubte kein Fairplay im Sinne eines offenen Diskurses. Die Bedrohungslage spaltet die Gesellschaft (Zick 2016: 214) und führt zur Verrohung politischer Debatten. Gegenwärtig scheint jedoch die Tendenz zu entstehen, dass vor dem Hintergrund stärkerer diplomatischer Bemühungen, den Krieg zu beenden, die Debattenräume wieder etwas größer werden, was keine nennenswerten Auswirkungen auf die Aufhebung der Sanktionen hat, die gegenüber Personen ausgesprochen wurden, deren Kritik an der Kriegsunterstützung der Ukraine durch den Westen als besonders nachhaltig gelten. Doch scheint deren Sanktionierung vor allem eine Abschreckungsfunktion gegenüber anderen Kriegskritiker erfüllen zu sollen. Genannt sei der Fall des Schweizer Militäranalysten und Autors Jacques Baud, der von der Europäischen Union (EU) bis zur Gefährdung seiner Existenz sanktioniert wurde. Bereits ein Jahr zuvor wurden die Journalistin Alina Lipp und der Journalist Thomas Röper von der EU mit Einreiseverboten belegt und ihre Konten eingefroren. Die offizielle Begründung lautet, dass beide „systematisch russische Desinformation verbreitet“ hätten.

Besonders perfide sind die EU-Sanktionen gegen den deutschen Journalisten Hüseyin Doğru. Da er in Berlin lebt, ist er von den Sanktionen besonders betroffen. Er hat weder Zugang zu seinen Konten, noch darf er reisen. Selbst die Konten seiner Ehefrau wurden gesperrt, obwohl sie auf keiner EU-Sanktionsliste stand. Das Verwaltungsgericht Köln hat diese Maßnahmen gegen Frau Doğru offenbar vorläufig ausgesetzt. Die Eheleute haben drei kleine Kinder, darunter neugeborene Zwillinge, und befinden sich durch die Sanktionen in einer existentiellen Notlage. Wie berichtet wird, war Doğru Chefredakteur des Portals Red, das auf antikoloniale Perspektiven spezialisiert ist. Die EU werfe Doğru vor, „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen“ zu unterhalten. Es gebe „enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und Rotationen innerhalb russischer staatlicher Medienorganisationen“ (Shaller 2026). Beweise dafür existieren nicht (Witt-Stahl 2026).

Zu Recht wird daran kritisiert, dass die EU damit eine rote Linie überschreitet, denn es gebe „kein Verfahren, keine Verteidigung, kein Urteil, nur eine politische Bewertung. Meinungsäußerung wird zum politischen Delikt“ (Burbach 2025). Genannt seien aber auch die beruflichen innerstaatlichen Repressalien gegenüber dem Journalisten Patrick Baab durch die Berliner Hochschule für Medien, Kommunikation und Wirtschaft sowie die Universität Kiel (Hett 2024). Gegen beide setzte sich Baab juristisch erfolgreich zur Wehr.

Für den Philosophen Michael Andrick (Andrick 2026) sind solche Sanktionen Ausdruck politischer Willkür, seien der „Schritt in die Tyrannei“. In der Bundesrepublik und der EU sei es offizielle Politik, die freie Rede zu unterdrücken und gut sichtbare Abweichler vom politischen Leitdiskurs wirtschaftlich zu bedrängen. Einher gehe das mit deutscher Wissenschaftsunfreiheit und damit, Beamte und Diskurse auf Linie zu bringen. Mitgetragen werde das von der deutschen Politik und den Leitmedien:

„Wer dieses Sanktionsregime mitträgt, der ist verantwortlich für den Übergang in offen tyrannische Verhältnisse in der EU und in Deutschland. Und jeder Journalist, der den Sanktionen nicht aktiv widerspricht, ist genau der Duckmäuser, zu dem die neuen Tyrannen der EU jeden kritischen Geist erniedrigen wollen.“ (Andrick 2026)

Die Einschränkung der Diskursräume im Rahmen des Ukraine-Krieges ist zugleich gekennzeichnet durch eine beispiellose Russophobie. Abgesagt werden Auftritte russischer Künstler; geduldet werden russische Künstler in Deutschland zumeist nur dann, wenn sie sich in aller Öffentlichkeit gegen den russischen Angriffskrieg wenden. Öffentliche Personen in Deutschland, die sich gegen Waffenlieferungen an die Ukraine aussprachen, wurden und werden zum Teil noch durch die von Staat und Medien befeuerte öffentliche Meinung als „Putinversteher“ oder „Putinknechte“ diffamiert. Diese Diffamierung galt auch Pazifist, die vor allem durch Medienvertreter als „Lumpenpazifisten“ beschimpft wurden. Ganz aktuell fordert die EU-Kommission von der Biennale in Venedig, dass sie Künstler aus Russland ausschließt – andernfalls könnten der Kunstausstellung die EU-Förderungen gestrichen werden (Riegel 2026).  Vor solche einem Hintergrund entstand ein gesellschaftspolitisches antirussisches Klima, das an die reaktionäre Zeit in der Bundesrepublik der 1950er und 1960er Jahre erinnert.

Doch nicht nur im Ukraine-Krieg stirbt die Wahrheit, sondern aktuell auch angesichts des Krieges der USA und Israels gegen Iran und Israels gegen Libanon. In bestimmten Fällen erweisen sich auch Unterlassungen, die Wahrheit auszusprechen, in der Nähe einer Lüge. Genauso verhält es sich, indem die Bundesregierung diese Kriege – entgegen einer langen und geschlossenen Formation aus der Völkerrechtswissenschaft (Verfassungsblog 2026) und auch entgegen einer Stellungnahme des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages (Kauschanski/Hommerich 2026) – nicht als völkerrechtswidrig – in Wirklichkeit Völkerrechtverbrechen – bezeichnet, sondern unter Verweis auf die „Komplexität“ des Geschehens die Wahrheit unterschlägt. Damit wird das Völkerrecht negiert, ja gar verächtlich gemacht, es wird bewusst verleugnet (Schwarz 2026). Die Metapher der Bunderegierung, dies sei „nicht unser Krieg“ würde sich dann als Lüge erweisen, wenn sich herausstellt, dass von dem US-Luftwaffenstützpunkt in Ramstein die USA Angriffe gegen Iran betreibt und/oder dass von dort Daten für Angriffe gegen dieses Land von internationalen Stützpunkten übermittelt werden. In diesen Fällen würde die Bundesrepublik zumindest Beihilfe zu dem völkerrechtswidrigen Angriffskrieg gegen Iran leisten. Von den herrschenden deutschen Politikern war es allein Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier, der den Krieg gegen Iran mit deutlichen Worten als völkerrechtswidrig bezeichnete, wofür ihm der Widerspruch der Bundesregierung sicher war (LTO-Redaktion 2026 – Steinmeier), dies sogar mit dem unzutreffenden Hinweis, dass es dem Staatsoberhaupt nicht zustehe, solche Kritik zu üben (TAGESSPIEGEL  2026).

Dennoch sind plötzlich auch andere Töne von Merz zum Völkerrecht zu hören. Denn nach Medienberichten, hat sich Merz auf einer Pressekonferenz der Hannover-Messe mit dem Brasilianischen Präsidenten Luiz Inácio da Lula Silva gegen eine militärische Intervention der USA gegen Kuba und für Diplomatie und friedliche Mittel ausgesprochen. Er gehöre zu denen, so Merz, die für eine „starke eigene Verteidigungsfähigkeit“ einstünden. Aber Verteidigungsfähigkeit heiße nicht, das Recht zu haben, in anderen Staaten militärisch zu intervenieren, wenn dort politische Systeme nicht dem entsprechen, was andere sich vorstellen (Spiegel-Online 2026 – Gegen USA-Intervention). Merz hat dabei das Wort „Völkerrecht“ offenbar nicht in den Mund genommen, gleichwohl handelt es sich um ein deutliches Bekenntnis dazu. Das würde in gewisser Weise auch dann zur Hoffnung Veranlassung geben, wenn der Bundeskanzler sich diesbezüglich nur taktisch geäußert haben sollte, weil er vor allem die Wirtschaftsbeziehungen zu Brasilien nicht auf das Spiel setzen oder kaschieren wollte, dass er Lulas deutlicher Kritik am Krieg der USA gegen Iran nicht beipflichtet (Spiegel-Online 2026 – Trumps Krieg „Wahnsinn“). Doch selbst bei derartiger Taktiererei kann Merz, ja muss er, beim Wort genommen werden.

c) Bedingungslose Solidarität mit Israel als deutsche Staatsräson

Anders als im Ukrainekrieg gestaltet sich die Zerstörung des Diskurses angesichts des Krieges im Gazastreifen. Die Solidarität mit Israel war angesichts des terroristischen Überfalls der Hamas auf Unschuldige allumfassend. Nachdem Israel in putativer Notwehr den Gazastreifen angriff, scheinbar wahllos tötete und die Infrastruktur nachhaltig zerstörte, kam die Frage nach einem genozidalen Vorgehen Israels gegenüber Palästinenser auf. Die Opferzahlen auf palästinensischer Seite erhärten diese Vermutung, der sofort mit dem Antisemitismusvorwurf begegnet wurde. Antisemitismus wurde zum Kampfbegriff, der darauf abzielte, das palästinensische Leid unaussprechbar zu machen. Das gilt selbst noch, als die Knesset den rassistischen Beschluss fasst, die Todesstrafe ausschließlich für Palästinenser einzuführen (Kebir 2026). Die herrschende deutsche Politik hat darüber kaum ein Wort verloren. Das trifft auch auf die Leitmedien zu. Jedenfalls in moralischer Hinsicht ist auch dies Ausdruck der Mitschuld der deutschen Regierung an der Vernichtung palästinensischen Lebens.

Israel und die deutsche Staatsräson instrumentalisieren den Antisemitismus und das jüdischen Menschen in der deutschen Geschichte angetane Leid und bringen es in Stellung gegen das Leid, das die rechtsextreme israelische Regierung Palästinenser antut.

Nicht übersehen werden darf, dass die Einschränkung der Debattenräume im Zusammenhang mit dem Gaza-Krieg auch jüdische Intellektuelle betraf, die sich kritisch mit jenen auseinandersetzen, die eine einseitige Solidarität mit der palästinensischen Seite bekunden würden und ihnen deshalb Israel-Hass unterstellt wird. Diese kritischen Stimmen wurden durch linke Palästina-Aktivist unterbunden, wie das Beispiel Eva Illouz zeigt, was die „Diagnose eines autoritär wirkenden linken Antisemitismus zu bestätigen [scheint]“ (Hanloser 2026).

d) Politisches Strafrecht und andere staatliche Repressalien

Die Einengung der Diskursräume erfolgt auch durch die Anwendung politischen Strafrechts und durch andere staatliche Repressalien. Derartiges bezieht sich dabei etwa auf:

  • Widerstand gegen die staatlichen Corona-Maßnahmen und Teilnahme an Versammlungen und Demonstrationen;
  • Erfindung der Formel „verfassungsschutzrelevante Delegitimierung des Staates“ als trojanisches Pferd zur Konstruktion von strafbarem Verhalten; zwar wurde diese Formel vor kurzer Zeit wieder abgeschafft, ob dies jedoch auf besserer Einsicht beruht, dürfte schon allein deswegen zweifelhaft sein, weil die „Ex-Delegitimierer“ weiterhin im Blick des Verfassungsschutzes bleiben (LTO-Redaktion 2026 – Verfassungsschutz);
  • öffentliche Äußerungen oder Bekundungen zur Legitimierung des Angriffskrieges Russlands gegen die Ukraine;
  • öffentlich bekundeter Widerstand gegen den Gaza-Krieg Israels, auch durch Äußerung der Formel „From the river to the sea, Palestine will be free“, selbst wenn diese sich nicht gegen das Existenzrecht Israels richtet;
  • abgesagte öffentliche Veranstaltungen von israelkritischen, selbst jüdischen Personen des öffentlichen Lebens, wie Wissenschaftler, Politiker sowie Autor; Beispiele dafür sind die Absagen von deutschen Veranstaltungen mit Francesca Albanese, der UN-Sonderberichterstatterin für das besetzte palästinensische Gebiet;
  • Abschiebung von Personen in ihre Herkunftsländer, die an propalästinensischen Demonstrationen teilgenommen haben, ohne dass diesen kriminelles Verhalten vorgeworfen werden kann;
  • Die hessische Landesregierung unter Ministerpräsident Boris Rhein und Justizminister Christian Heinz (beide CDU) hat vor, einen Gesetzentwurf in den Bundesrat einzubringen, der die „Leugnung“ eines „Existenzrechts Israels“ kriminalisiert; als Strafe ist eine Geld- oder eine Haftstrafe bis zu fünf Jahren vorgesehen (Tassev 2026);
  • Verfolgung vermeintlicher Beleidigungen von Politiker; hier spielt die Strafvorschrift des § 188 StGB eine unrühmliche Rolle („Gegen Personen des politischen Lebens gerichtete Beleidigung, üble Nachrede und Verleumdung“). Gewichtige Stimmen sprechen sich für die Abschaffung dieses Paragrafen der „Politikerbeleidigung“ aus, zumal er ausgeweitet und zu einem relativen Antragsdelikt wurde, was bedeutet, dass der Staat von sich aus aktiv werden kann, das heißt, die Staatsanwaltschaften können öffentliches Interesse an der Strafverfolgung geltend machen, ohne dass der vermeintlich Beleidigte einen privaten Strafantrag von sich aus stellen muss, wie das zuvor zwingend der Fall war (Beer/ Rostalski 2025). Auch der Straftatbestand der Volksverhetzung (§ 130 StGB) wurde in den vergangenen Jahren erweitert, was zu Gefahren für die Meinungsfreiheit führte, beispielsweise zu jener, dass Historiker nicht mehr ohne Strafbarkeitsrisiko solche „Forschungsergebnisse veröffentlichen, wenn diese die Feststellung enthielten, dass ein bestimmtes historisches Ereignis entgegen der in Politik, Justiz und Gesellschaft vorherrschenden Ansicht kein Völkermord oder kein Kriegsverbrechen gewesen sei“ (Mitsch 2023: 17). Mittlerweile wurden erneute Gesetzesinitiativen ergriffen, um § 130 StGB noch weiter zu verschärfen. Die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes ist offenbar bereits darauf ausgerichtet (Hörnle 2025a). Überhaupt ist die Debatte zu führen, ob und inwieweit mittels Strafrechtsausweitung Hass und Hetze wirksam bekämpft werden kann (Hörnle 2025b);
  • unverhältnismäßige Ermittlungsmaßnahmen wie Untersuchungen von Verdächtigen und Beschuldigten sowie Beschlagnahmungen beim Verdacht derartiger Straftaten;
  • Strafverfolgung oder Kündigungen von kritischen Professor als Mittel der Disziplinierung, die eklatante Eingriffe in die Wissenschaftsfreiheit darstellen (Egner/Uhlenwinkel 2025);
  • Verweigerung der Anstellung/Verbeamtung von kapitalismuskritischen, Bewerber. Auf den ersten Blick existiert hier kein Unterschied zur Verweigerung von Anstellung/Verbeamtung oder Entfernung aus dem öffentlichen Dienst von Bewerber mit rechtsextremer Gesinnung. Doch unter Anwendung der antikommunistischen Totalitarismustheorie führt das dazu, dass die „neuen Berufsverbote“ eher Personen mit linker Weltanschauung betreffen und in Wirklichkeit damit die „alten Berufsverbote“ Urstände „feiern“;
  • Festzustellen sind auch Repressalien gegenüber besonders gesellschaftskritischen Vereinen und Organisationen wie die Sperrung von Bankkonten der Roten Hilfe sowie der DKP.

Es sei hinzugefügt, dass in einer ganzen Reihe dieser Fälle die Instanzgerichte auf Freisprüche entschieden oder dem Ausspruch von Strafmaßnahmen der vielfach geringen Tatschwere Rechnung trugen. Hinsichtlich eher geringer strafrechtlicher Maßnahmen muss jedoch unterschieden werden zwischen jenen, die gerechtfertigt sind, und solchen, die zur Abschreckung und Bedrohung anderen gegenüber ausgesprochen werden. Letzteres gilt beispielsweise für den Fall der Entscheidung des Freiburger Amtsgerichts, dem Abiturienten Bentik wegen Memes gegen die Bundeswehr 15 gemeinnützige Arbeitsstunden aufzuerlegen. Hier wurde der legitime Schülerprotest gegen die Militarisierung der Gesellschaft als Beleidigung der Bundeswehr kriminalisiert (Dreyer 2026). Bemerkenswert und so nicht unbedingt erwartbar sind neueste Entscheidungen des BVerfG, mit denen die Meinungsfreiheit nachhaltig geschützt wird, indem die Instanzgerichte ermahnt werden, die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Sinnermittlung von vermeintlichen Beleidigungen sowie die Kontextbezogenheit der Äußerungen zu beachten (Kolter 2026). Im Hinblick auf bestimmte verwaltungsrechtliche und arbeitsrechtliche Maßnahmen gegen Kritiker im Kontext der genannten Symptomatik wurden solche von den Fachgerichten mitunter korrigiert. Dazu gehört auch die Aufhebung des staatlichen Verbots bestimmter Medienerzeugnisse. Ein juristischer Erfolg ist es auch, dass ein zentraler Aspekt des angegriffenen Gesetzes zur Förderung der Bundeswehr in Bayern vom 23. Juli 2024 durch den Bayerischen Verfassungsgerichtshof für verfassungswidrig erklärt wurde. Dies betrifft die gesetzlich angeordnete Pflicht zur ungehinderten Zusammenarbeit von Hochschulen (mitsamt ihren Forschungsbereichen) mit der Bundeswehr im Interesse der „nationalen Sicherheit“. Diese Regelung – so der Verfassungsgerichtshof – verstoße gravierend gegen das Rechtsstaatsprinzip, und so auch gegen die Wissenschaftsfreiheit, also die Freiheit von Forschung und Lehre. Andere Klagepunkte hingegen wurden als unbegründet zurückgewiesen, so die Regelung zur Zusammenarbeit von Schulen mit Jugendoffizieren der Bundeswehr im Rahmen der politischen Bildung und selbst zur Zulassung von Karriereberatern der Bundeswehr in schulischen Veranstaltungen (GEW Bayern 2026).

Allerdings fällt auch die Unterschiedlichkeit der Rechtsprechung in vergleichbaren Fällen auf, insbesondere im Strafrecht. Nicht zu übersehen ist ferner, dass in Bezug auf Restriktionen im Zusammenhang mit staatlichen Corona-Maßnahmen sowohl der Bundesgerichtshof wie auch das Bundesverfassungsgericht trotz des in Anspruch genommenen Weges dorthin selbst offensichtlich rechtswidrige Maßnahmen kaum einmal aufgehoben haben. Mit dieser Feststellung soll nicht geleugnet werden, dass Tatgeschehen, das sich auf Gewalt oder auch schwerwiegende Beleidigungen und Hass gründete, zu Recht der strafrechtlichen Verfolgung ausgesetzt war und ist. Ob und inwieweit hinsichtlich von verhängten freiheitsentziehenden Strafen bei Umgehung von Corona-Maßnahmen durch Straftaten wie Betrug und Urkundenfälschungen jedoch der Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gewahrt wird, dürfte weiter für öffentlichen Gesprächsstoff sorgen und das letzte juristische Wort noch nicht gesprochen sein (Becchi 2026). Ein weiterer unrühmlicher „Höhepunkt“ des politischen Strafrechts im Kontext der Einschränkung von Diskursräumen entsteht durch das vom Deutschen Bundestag am 15. Januar 2026 verabschiedete Gesetz zur Anpassung von Straftatbeständen und Sanktionen bei Verstößen gegen EU-Restriktionsmaßnahmen. Strafbar ist dann, wer sanktionierten Personen finanzielle Zuwendungen zukommen lässt, oder wer sie bei der Einreise in ein anderes EU-Land unterstützt (Monroy 2026). Generell wird an diesem Gesetz kritisiert, dass es sich dabei um ein spezifisches neu geschaffenes Strafrecht durch die Hintertür handele, mit dem die Unschuldsvermutung umgekehrt werde und dass aus Ordnungswidrigkeiten Straftaten werden, ohne dass dafür der Rechtsweg vorgesehen sei (Hermann 2026). EU-Parlamentarier fordern vom Europäischen Parlament, sich dem entgegenzustellen. Es ist bezeichnend, dass darüber in den deutschen Leitmedien bisher kaum berichtet wird. Am 17. Februar 2024 ist zudem der Digital Services Act (kurz: DSA) in Kraft getreten. Damit kann die EU festlegen, was Plattformen wie Meta, TikTok, X etc. von ihren Seiten streichen müssen und was nicht. Darüber hinaus gibt es einen „Krisenmechanismus“, der der EU noch weitreichendere Eingriffsrechte gibt. Es gibt Bestrebungen innerhalb der EU, auf dieser Grundlage ein orwellianisch anmutendes „Wahrheitsministerium“ zu gründen (Friedrich 2024; Braungart 2025; Boehme-Neßler 2026).

5. Rolle der Medien

Im Hinblick auf die aufgezeigten Gefährdungen der verfassungsrechtlichen Grundfreiheiten in Rechtsstaat und Demokratie erweisen sich insbesondere viele Leitmedien nicht als Hüter der Grundrechte, wenn sie beispielsweise Kriegspropaganda betreiben, Kriegstüchtigkeit (Arnold/Diestel 2025; Scheidler 2025) fordern und alle möglichen Akteure diffamieren. Demgegenüber gelten als kritische Medien heute bestimmte „alternative“ Medien, die sich jenseits des Mainstreams bewegen und jene Einschränkungen der Diskurs- und Debattenräume zu Recht anprangern, die vorstehend aufgezeigt wurden. Dazu gehören etwa solche Plattformen wie NachDenkSeiten, Overton-Magazin oder Printmedien wie der Freitag und die Junge Welt. Auch die Berliner Zeitung erweist sich als ein aufgeklärtes kritisches Medium, das sich ähnlich wie der Freitag einer solchen Verständigung verschrieben hat. Einige Leitmedien versuchen sich darin, kritische Medien – gerade wie die Berliner Zeitung – auf ihre Weise zu diffamieren (Müller 2026). Jedoch wäre jener Anschein fragwürdig, wenn die Diffamierten – hier die Berliner Zeitung – darauf damit reagierten, indem sie auf einmal besonders rechte Medien und Personen zu Wort kommen lassen, ohne sich mit ihnen auseinanderzusetzten.

Es mag sein, dass Mainstreammedien ihre Berichterstattung als Ausfluss der Pressefreiheit betrachten; sie seien eben so frei, ihre Staatsnähe zu dokumentieren. Richard David Precht und Harald Welzer gehen in ihrem Buch Die vierte Gewalt. Wie Mehrheitsmeinung gemacht wird, auch wenn sie keine ist, der Beobachtung nach, warum der Vertrauensverlust der Bürger gegenüber solchen Medien so hoch ist. Sie gelangen zu dem Ergebnis, wie es auch unserem Eindruck zu Grunde liegt: Die Mainstreammedien erfüllen nur mangelhaft ihre Aufgabe der Stärkung der Demokratie und der Kontrolle des Staates, denn die Meinungsvielfalt ist deutlich geringer, als es der Pluralismus in einer demokratischen Gesellschaft verlangt (Precht/Welzer 2024). Es nimmt deshalb nicht Wunder, dass das Buch bei seinem Erscheinen in den Leitmedien fast nur auf negatives Echo stieß. Das kritisiert auch Hoven (2025: 28), indem sie feststellt, dass darauf eine grundlegende öffentliche Debatte über die Verantwortung der Medien im öffentlichen Diskurs hätte stattfinden müssen. Immerhin sahen sich Precht und Welzer im Unterschied zu Michael Meyen oder die Zeitung junge Welt keinen staatlichen Repressalien ausgesetzt (Milkow 2026). Es ist die Berliner Zeitung, die sich kritisch zum „Fall Meyen“ geäußert hat. Und diese Zeitung ist es auch, die sich auf die Seite der jungen Welt stellt, die immer wieder im Verfassungsschutzbericht erscheint und dort als vermeintlich verfassungsfeindlich abgestempelt wird (Tröger 2024). Nicht nur, dass das Verwaltungsgericht Berlin am 18. Juli 2024 entschied, dass die marxistisch orientierte junge Welt weiterhin in den jährlichen Berichten des sogenannten Verfassungsschutzes als „linksextremistisch“ und folglich verfassungsfeindlich aufgeführt werden darf, womit die Todeserklärung der Pressefreiheit jedenfalls insoweit juristisch abgesegnet wurde; jener Richter, der Vizepräsident des Verwaltungsgerichts Berlin, Wilfried Peters, der so entschied, wurde ein Jahr später zum Leiter des „Verfassungsschutzes“ Brandenburgs ernannt. Das ist ein Grund mehr, dass nicht die Verfassung vor der jungen Welt zu schützen ist, sondern die junge Welt vor dem „Verfassungsschutz“. Welche Rolle der „Verfassungsschutz“ gegenüber vermeintlichem Linksextremismus aktuell spielt, zeigt sich auch daran, dass er die Einbürgerung des linken Gewerkschafters Danial Bamdadi verhindert (Scholz 2026). Einmal mehr erweist sich, dass die kritische Position der Humanistischen Union gegenüber dem „Verfassungsschutz“ bedeutsam und berechtigt ist (Humanistische Union/Internationale Liga für Menschen rechte/Bundesarbeitskreis Kritischer Juragruppen 2013). Eine kritische Betrachtung verdienen schließlich auch die sozialen Medien. Angestoßen wurde eine berechtigte Debatte darüber, wie die sozialen Medien am Beispiel von Instagram die Politik beeinflussen. Die sozialen Medien würden immer mehr zum Austragungsort für politische Debatten.

„Und je lauter diese Debatten auf den Plattformen werden, desto mehr überträgt sich die gesellschaftliche Polarisierung auf die dortigen Communitys. Andererseits leisten die sozialen Medien aktuell selbst einen Beitrag zur Polarisierung. Dass die Plattformen besonders stark emotionalisierenden Content priorisieren, fördert Echokammern.“ (Schulz/Giglinger 2026)

Hinzu kommt der unter anderem von Hoven (2025: 51ff.) notwendigerweise geführte Diskurs über „Soziale Netzwerke und Wahrheit“ und was gegen Fake News hilft (vgl. Hörnle 2025b).

6. Fazit

Wir sehen keine Patentlösung, den beschriebenen Gleichschritt bei der Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse zum Stoppen zu bringen. Dass dieser Gleichschritt der Demokratie und des Rechtsstaates wegen gestoppt werden muss, ergibt das Ergebnis des Versuchs vorstehender Bestandsaufnahme, worin dieser Gleichschritt besteht. Letztlich deuten die dabei vorgenommenen gesellschaftspolitischen sowie gesellschaftstheoretischen Verortungen darauf hin, worin das eigentliche Problem besteht. So banal es klingen mag, bedarf es einer konsequent anderen Politik und einer anderen Medienwelt, die in der Praxis die Freiheiten des Grundgesetzes ernst nehmen, die sich dem fortschrittlichen Erbe der Aufklärung und der Mitmenschlichkeit verpflichtet fühlen. Eine Analyse der gesellschaftlichen und medialen Wirklichkeit, die vorstehend nur angedeutet werden konnte und notwendigerweise an der Oberfläche bleiben musste, zeigt aber dennoch die Verwerfungen einer realen Politik und Medienwelt, die Freiheit, Frieden, Rechtsstaat und Demokratie gern in den Mund nehmen, in Wirklichkeit aber den Kurs auf eine gefährliche Entwicklung von Staat und Gesellschaft genommen haben. Es gibt eine ganze Reihe von partikularen Gegenbewegungen, die zwar ernsthaft auf die Erhaltung von Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ausgerichtet sind, sei es parteipolitisch, politisch außerparlamentarisch, zivilgesellschaftlich, medial – aber es kann nicht von einer sich an relativer Geschlossenheit orientierenden politischen und sozialen Gegenmacht gesprochen werden. Einer solchen aber bedarf es dringend, um die herrschende Politik und die Leitmedien an dem immer weiter voranschreitenden Gleichschritt zu hindern.

Ein letzter Gedanke: Der Kampf für die Erhaltung von Frieden, Freiheit, Demokratie und Rechtsstaat ist nichts Geringeres als der Kampf um einen humanistischen bürgerlichen Staat, und zwar unabhängig von der wichtigen Frage, ob es einen solchen kapitalistischen Staat überhaupt geben kann (Arnold 2016: 84). Diese Frage wird in dem Moment zweitrangig, wenn die Errungenschaften des bürgerlichen Staates existentiell gefährdet erscheinen, was bei der derzeitigen Einschränkung von Debattenräumen und den damit zusammenhängenden gesellschaftlichen Zuständen der Fall ist. Eine antikapitalistische reale Zukunftsvision – wozu sich die Autoren dieses Beitrages bekennen – kann erst von einem rechtsstaatlichen, demokratischen bürgerlichen Staat aus gedacht werden. Gerade auch deshalb ist er zu verteidigen.

 

 

Literatur

Agamben, Giorgio [1995] 2021: Homo sacer. Die souveräne Macht und das nackte Leben, 13. Aufl., Frankfurt am Main.

Andrick, Michael 2026:  Politische Willkür: Wer nicht spurt, der soll auch nicht essen, in: Berliner Zeitung vom 19.04.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/michael-andrick-wer-nicht-spurt-der-soll-auch-nicht-essen-li.10029966.

Arnold, Jörg 2016: Wohin sind wir unterwegs? Nachdenken über Christa Wolfs „Stadt der Engel“, in: Plöse, Michael/Fritsche, Thomas/Kuhn, Michaela/Lüders, Sven/Kuhn, Michael (Hrsg.): „Worüber reden wir eigentlich?“ Festgabe für Rosemarie Will, unter Mitarbeit von Rosemarie Will, Berlin, S. 62-86.

Arnold, Jörg/Diestel, Peter-Michael 2025: Kriegstüchtig. Nein danke. Plädoyer für Frieden und Völkerrecht, Berlin.

Beer, Maximilian/Rostalski, Frauke 2025: „Das führt zu Selbstzensur“. Ethikrat-Mitglied kritisiert staatliche Eingriffe in Meinungsfreiheit, in: Berliner Zeitung vom 03.05.2025, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/das-fuehrt-zu-selbstzensur-ethikrat-mitglied-kritisiert-staatliche eingriffe-in-meinungsfreiheit-li.2320958.

Becchi, Franz 2026: Trotz Warkens Aussagen zu Therapiefreiheit: Ärztin muss wegen Corona-Attesten erneut ins Gefängnis, in: Berliner Zeitung vom 27.01.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/hausaerztin-aus-sachsen-muss-wegen-corona-attesten-erneut-ins-gefaengnis li.10015922.

Berger, Lars Hendrik/Kolunk, Stefan: Kulturkämpfer oder Kämpfer für die Kultur? Die Politik von BKM Wolfram Weimer, in: Deutschlandfunk, Kulturfragen, 05.04.2026, https://www.deutschlandfunk.de/kulturkaempfer-oder-kaempfer-fuer-die-kultur-die-politik-von-bkm-wolfram-weimer-102.html.

Boehme-Neßler, Volker 2026: Verfassungsrechtler: „Wir sind auf dem Weg in einen Einschüchterungsstaat“, in: Berliner Zeitung vom 28.01.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik gesellschaft/verfassungsrechtler-volker-boehme-nessler-wir-sind-auf-dem-weg-in-einen-ein schuechterungsstaat-li.10016009.

Braungart, Eva Maria 2025: Koalition will Lügen verbieten? „Kann nicht sein, dass sich der Staat zum Wahrheitsministerium aufschwingt“, in: Berliner Zeitung vom 28.03.2025, https://www.berliner zeitung.de/news/koalition-will-luegen-verbieten-kann-nicht-sein-dass-der-staat-sich-zum wahrheitsministerium-aufschwingt-li.2311481.

Braungart, Eva-Maria 2026: Verfassungsschutz: Bund ließ letztes Jahr hunderte Organisationen und Personen überprüfen, in: Berliner Zeitung vom 18.4.2026, https://www.berliner-zeitung.de/article/verfassungsschutz-bund-liess-letztes-jahr-hunderte-organisationen-und-personen-ueberpruefen-10031212.

 Buckel, Sonja/Fischer-Lescano, Andreas (Hrsg.) 2007: Hegemonie gepanzert mit Zwang. Zivilgesellschaft und Politik im Staatsverständnis Antonio Gramscis, Baden-Baden.

Burbach, Günther 2025: Demokratie unter Druck, in: Overton Magazin vom 03.06.2025, https://overton magazin.de/hintergrund/politik/demokratie-unter-druck/.

De Lapuente, Roberto 2026: Canceln – ein Gewohnheitsrecht der Guten? In: Overton Magazin vom 10.04.2026, https://overton-magazin.de/hintergrund/kultur/canceln-ein-gewohnheitsrecht-der-guten/.

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Hermann, Jana 2026: Der Correctiv-Komplex: Ein „Geheimplan“ entpuppt sich als Serie juristischer Niederlagen, in: Berliner Zeitung vom 17.04.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/der-correctiv-komplex-wie-gerichte-korrekturen-und-widersprueche-eine-recherche-erschuettern-zwischen-meinungsfreiheit-und-tatsachenbehauptung-der-rechtsstreit-um-correctiv-dreht-sich-weiter-li.10030843.

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Scheidler, Fabian 2025: Friedenstüchtig. Wie wir aufhören können, unsere Feinde selbst zu schaffen, Wien.

Schirrmeister, Johannes 2026: „So isser, der Besserwessi“, in: Berliner Zeitung vom 12.02.2026, https:// www.berliner-zeitung.de/politik-gesellschaft/so-isser-der-besserwessi-li.10018448.

Schlaudt, Oliver/Burnfin, Daniel 2025: Die Geburt der woken Falken, in: Der Freitag vom 09.01.2025, S. 14–15.

Schmeller, Raphael 2026:  „Schrumpfende Freiheit“: Europarat rügt Deutschland wegen Einschränkungen von Grundrechten, in: Berliner Zeitung vom 15.04.2026, https://www.berliner-zeitung.de/article/schrumpfende-freiheit-europarat-ruegt-deutschland-wegen-einschraenkungen-von-grundrechten-10030534.

Scholz, Nina 2026: Zu links für Deutschland? Danial Bamdadi erhält im Prozess prominenten Beistand, in: Der Freitag vom 22.01.2026, S. 5.

Schulz, Sophie-Marie/Giglinger, Marion 2026: „Attacke ist der bessere Content“ – wie soziale Medien die Politik verändern, in: Berliner Zeitung vom 01.02.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik gesellschaft/wachstum-durch-zuspitzung-warum-instagram-politische-extreme-belohnt li.10016744.

Schwarz, Alexander 2026: Politisch bankrott, in: Journal für Internationale Politik und Gesellschaft (IPG) vom 12.03.2026, https://www.ipg-journal.de/rubriken/aussen-und-sicherheitspolitik/artikel/politisch-bankrott-8924/.

Shaller, Caspar 2026: „Du bist existentiell auf null gestellt“, in: Jacobin vom 06.03.2026, https://jacobin.de/artikel/sanktionen-pressefreiheit-huseyin-dogru-rt-zensur-antifa-rote-hilfe-red.

Solty, Ingar 2025: Trumps Triumph? Gespaltene Staaten von Amerika, autoritärer Staatsumbau, neue Blockkonfrontation, Hamburg.

Spiegel-Online 2026: Merz stellt sich gegen mögliche US-Intervention in Kuba, in: Spiegel-Online vom 21.04.2026, https://www.spiegel.de/ausland/kuba-friedrich-merz-stellt-sich-gegen-moegliche-us-intervention-a-c0825aa3-ced7-4231-8014-220533d88ed0.

Spiegel-Online 2026: Brasiliens Präsident Lula nennt Trumps Krieg „Wahnsinn“, in: Spiegel-Online vom 20.04.2026, https://www.spiegel.de/ausland/brasilien-lula-da-silva-bekraeftigt-kritik-an-donald-trump-vor-beratungen-mit-friedrich-merz-a-eb109f5c-6465-40d0-854f-0ab546319e8a.

 Strittmatter, Judka 2026: Wie geht es unserer Meinungsfreiheit? UN-Sonderberichterstatterin inspiziert Deutschland, in: Berliner Zeitung vom 25.01.2026, https://www.berliner-zeitung.de/politik-ge sellschaft/wie-ist-es-um-die-meinungsfreiheit-bestellt-un-sonderberichterstatterin-inspiziert deutschland-li.10015549.

TAGESSPIEGEL 2026: Steinmeiers Furor gegen den Iran-Krieg : Union kritisiert Bundespräsidenten scharf – AfD und Teheran loben ihn, in: TAGESSPIEGEL vom 25.03.2026, https://www.tagesspiegel.de/politik/nach-steinmeiers-furor-gegen-iran-krieg-union-ubt-scharfe-kritik-am-bundesprasidenten–lob-von-der-afd-15394411.html.

Tassev, Philip 2026: Letztes Mittel Repression, in: junge Welt vom 25.04.2026, https://www.jungewelt.de/artikel/521523.israel-apologie-letztes-mittel-repression.html.

Tröger, Mandy 2024: Junge Welt: Warum steht diese Zeitung überhaupt im Verfassungsschutzbericht? In: Berliner Zeitung vom 09.07.2024.

Verfassungsblog 2026: Stellungnahme vom 17. März 2026 zur Letdeutschen Außenpolitik im Zuge der Angriffe der USA und Israels auf den Iran, in: https//verfassungsblog.de/stellungnahme-zur-deutschen-ausenpolitik-im-zuge-der-angriffe-der-usa-und-israels-auf-den-iran/  

Witt-Stahl, Susann 2026: Menschenverachtender Wahnsinn, in: junge Welt vom 30.03.2026, https://www.jungewelt.de/artikel/520030.sanktionsversch%C3%A4rfung-menschenverachtender-wahnsinn.html

Zick, Andreas 2016: Polarisierung und radikale Abwehr – Fragen an eine gespaltene Gesellschaft und Leitmotive politischer Bildung, in: Ders./Küpper, Beate/Krause, Daniela: Gespaltene Mitte – feind selige Zustände. Rechtsextreme Einstellungen in Deutschland, Bonn, S. 203–218.

Jörg Arnold und Wolfram Grams

Jörg Arnold und Wolfram Grams
Prof. Dr. Jörg Arnold ist Strafrechtswissenschaftler im Ruhestand am Max-Planck-Institut zur Erforschung von Kriminalität, Sicherheit und Recht in Freiburg im Breisgau. Er hat in der Vergangenheit mehrfach zu Fragen des Zusammenhangs von Frieden und Recht publiziert; unter anderem hat er 2004 gemeinsam mit Kai Ambos das Buch „Der Irak-Krieg und das Völkerrecht“ herausgegeben sowie gemeinsam mit Albin Eser über „Vergangenheitspolitik und Transitionsstrafrecht“ geforscht. Dabei wurden auch die Möglichkeiten von Friedensschlüssen durch Recht untersucht.

Wolfram Grams ist Oberstudiendirektor a. D. Er hat Sozialpädagogik, Politik und Philosophie in Hildesheim, Hannover und Marburg studiert und mit einer Arbeit zur Kontinuität nazistischer Eliten im Bildungswesen von BRD und DDR promoviert. Er war langjährig als Lehrbeauftragter an Hochschulen, in der öffentlichen Verwaltung und in der gewerkschaftlichen Arbeit. Zahlreiche Veröffentlichungen und Vorträge zur Allgemeinen Pädagogik, Sozialarbeit, Schule und Bildungspolitik. Langjährige Tätigkeit als Direktor beruflicher Schulen mit dem Schwerpunkt Sozialpädagogik. Grams ist stellvertretender Vorsitzender der Humanistischen Union.
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19 Kommentare

  1. „Eingehegte Diskurse“?

    Das paßt doch perfekt zum „neuen Forum“ von Overton? Hier kann man ja offenbar auch nichts mehr schreiben, was der KU nicht gefällt. So wie vorher bei Telepolis.

    1. Übrigens, geschredderte Kommentare werden trotzdem mitgezählt

      Beispielsweise heute – Kommentar zum Zuckermann-Beitrag

      Da hat Moshe*Z*. wohl zwischenzeitlich Besuch vom ***-****** nebst einem Assistenten der üblichen Verdächtigen

      aus *** **** gehabt und muß sich jetzt als Keksperte für Uralt-Schinken sein Brot verdienen,? Mitnichten! Aber hätte ich

      nicht vorher bei den Nachdenkseiten unter den ‚Videos zum Samstag‘ das Werk von ‚Democrazy now‘ gesehen, hätte ich

      bestimmt nicht Moshe’s Kontext erkennen können: „**** Faces Public Health Collapse Amid Rat Infestation & Disease

      as ***** Blocks Reconstruction“ Chapeau, Moshe! Zum Thema: Auf dem Monsterschinken von damals die damals

      ‚*****ischte Armee‘ der Welt – beim gute Taten tun wollend, aus **********zwecken, versteht sich. Die ach so

      ‚*****ischten Helden von den dem ***** harrenden‘ halten sich mit solchen primitiven Methoden nicht mehr auf.

    2. Das war spontan auch mein erster Gedanke bei diesem Artikel.
      Schade. Man macht aus Idealismus und weil man es für wichtig hält noch mit, aber eine gewisse Frustration ist schon da,
      zumal, wenn man bestimmte Muster erkennt was die Auswahlkriterien betrifft, die einem irgenwie bekannt vorkommen….

  2. In sinniger Abwandlung Wittgensteins“Worüber man nicht reden darf, darüber muss man schweigen!“ So in etwa könnte die Definition des „inneren Exils“ lauten!

  3. Die westliche Propaganda hat sehr viel mehr Herzen eingenommen, über die wir nicht im klaren sind.
    Die mediale Propaganda hat sogar ‚alle‘ alternativen Medien in einer Verfassung gebracht, die man als Monopol bezeichnen muß, da dies kein nationaler Faktor ist, sondern international gehandhabt wird.
    Überall propagiert man den Abbau der Bürokratie, aber die Realität ist entgegensetzt.
    Die multipolare Ordnung wird durchgesetzt, aber diese Ordnung besitzt in jedem Staat dann ein bürokratisches Monster, wo der Staat jeden nach Belieben ausnimmt.
    Wann fängt der Mensch an, seine paradiesische Umgebung wahrzunehmen?
    „I had a dream“,….

  4. „So banal es klingen mag, bedarf es einer konsequent anderen Politik und einer anderen Medienwelt, die in der Praxis die Freiheiten des Grundgesetzes ernst nehmen, die sich dem fortschrittlichen Erbe der Aufklärung und der Mitmenschlichkeit verpflichtet fühlen.“

    Richtig amüsant, solche und ähnliche Statements hier immer wieder in einer Dauerwiederholungsschleife mit immer dem gleichen Inhalt von immer der gleichen Sorte von „Autoren“ zu lesen -gerade auf einer der vielen „alternativen“ Plattformen in Deutschland, die Art. 5 GG „Zensur findet nicht statt“ selber zur Makulatur machen. Die anderen in dieser „alternativen“ Aluhut-Blase sind nicht viel besser -die Totalzensur wird mit dem Mittel des generellen Nichtzulassens jeglichen Kommentariats bewerkstelligt, sodass man abweichende Meinungen -wie man es mittlerweile auch gelernt hat, spricht man dort von „ehrabschneidenden Meinungen“- nicht mal riskiert. Mittlerweile weiss man auch, worum es in den sog. „Alternativen Medien“ bei diesem Thema wirklich geht: angegriffen wird der Staat, der den privaten kommerziellen Anbietern völlig unabhängig von den dort publizierten contents auf keinen Fall irgendwelche Schranken auferlegen dürfen soll -in dieser Hinsicht wird vom Staat die bedingungslose Einhaltung von Art. 5 GG gefordert- während man selber auf das gleichermassen bedingungslose Recht eines privat betriebenen Zensur- und Sanktionsmonopols besteht, in dessen Exekutierung sich dann auch niemand einmsichen soll -weder der Staat noch die Gesellschaft. Genau dieses Regelwerk als Forderung und Ziel wird von den kommerziellen Privatanbietern im Markt unter „Meinungsfreiheit“ und „Förderung von Meinungsvielfalt“ verstanden: Freiheit für MICH, um kommerziell erfolgreich zu sein, Maulkorb für alle anderen, die dies gefährden könnten..

    1. Sehr schön, werter Mr. Attlee!
      Unterscheibe ich sofort!
      👍👍👍👍👍

      Muss noch Zeichen setzen, + wird nicht akzeptiert

    2. Der Orwell-Preis für den absurdesten Beitrag zum Thema geht an …

      Darauf ein dreifach donnerndes “Lauterbach Helau“!

      Denn nur mit Impfzwang lassen sich die Menschen „freiwillig“ impfen und nur mit Wehrpflicht verteidigen sie „freiwillig“ ihre Freiheit, wozu sie von der Straße gefangen werden müssen. Wehr bietet mehr?

  5. Zitat: Die EU werfe Doğru vor, „enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu russischen staatlichen Propagandaeinrichtungen“ zu unterhalten. Es gebe „enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und Rotationen innerhalb russischer staatlicher Medienorganisationen“.

    Und ich werfe der „EU“ vor bzw. denjenigen, die dafür verantwortlich sind, enge finanzielle und organisatorische Verbindungen zu US-amerikanischen staatlichen Propagandaeinrichtungen zu unterhalten. Meiner Meinung nach gibt es auch enge strukturelle Beziehungen, darunter Verflechtungen zwischen einzelnen Mitarbeitern und der NATO, dem Weißen Haus und dem Plutokraten Donald Trump und Rotationen innerhalb europäischer und US-amerikanischer Medienorganisationen.

    Das muss ich ja weder begründen noch belegen und beweisen. Mein Verdacht allein genügt in den postdemokratischen „Rechtsstaaten“ für eine Verurteilung. Halt! So einfach ist es dann doch nicht. Da muss man schon differenzieren und unterscheiden.

    Wenn das ein kleiner Bürger (oder eine kleine Bürgerin) macht, dann werden er bzw. sie von den Journalisten (und Journalistinnen) der Mainstream-Propaganda-Medien (ARD, BILD … MZ, NZZ … SZ, WELT, ZDF) als „Querdenker“, „Verschwörungstheoretiker“, „Antisemiten“, „Lumpenpazifisten“, „Corona-Leugner“ und/oder „Putinversteher“ geframt, diffamiert, diskreditiert, an den Pranger gestellt und/oder gecancelt. Wenn das exekutive Beamte (und Beamtinnen) der EU per Verwaltungsanordnung machen, dann dient das dem Schutz der Demokratie vor „Desinformation“. Nur autoritäre Regime, Plutokraten, Oligarchen und Diktatoren haben schließlich etwas dagegen, dass die Demokratie „geschützt“ wird oder?

    Im Dritten Reich wurde das gemeine Volk vor „Volksverrätern“ geschützt und diese in „Schutzhaft“ genommen. Heute wird die Demokratie vor „Demokratieverrätern“ geschützt, indem die Kritiker (und Kritikerinnen) der herrschenden Nomenklatura ohne Anklage, ohne konkrete Beweise und ohne gerichtliche Verurteilung in „Schutzhaft“ genommen werden. Man muss sie nicht einmal in Bautzen, Dachau, Flossenbürg, Ravensbrück, Sachsenhausen usw. wegsperren, denn das wäre schließlich offen verfassungswidrig und so dumm ist die herrschende wertewestliche Nomenklatura auch nicht.

    Und da sage noch einer, Geschichte wiederholt sich nicht, weil es früher keine Handys und kein Internet gab. Irgendwer sagte einmal: Allen ist das Denken erlaubt, vielen Menschen bleibt es erspart. Das muss ein wirklich weiser Mann gewesen sein.

    PS: Kommentatoren, die ggf. einwenden, Bautzen wäre ein bekanntes Spezialgefängnis aus der Zeit der DDR, das war auch schon vorher ein Spezialgefängnis für „Querdenker“, Regimekritiker und Oppositionelle.

    1. Allen ist das Denken erlaubt, vielen Menschen bleibt es erspart.

      Curt Goetz, wenn es jemanden interessieren sollte.

      Das alles ist doch eigentlich Ergebnis vollständiger Kapitalisierung. Eine Meinung ist inzwischen etwas, dass „ich habe und besitze“. Wenn diese Meinung in ihrer Affirmation mehrheitsfähig ist, hat sie einen höheren Wert und verschafft Zugang zu weiteren Ressourcen.

      Eine von der Mehrheit, oder genauer gesagt, von der Meinungshoheit abweichende Ansicht wird nicht mehr hingenommen, sondern aussortiert und als Menetekel an den Pranger gehangen. Durch Corona haben die Menschen auch wieder die Möglichkeit der Kontaktschuld eingehämmert bekommen und reagieren dementsprechend, die neue Kontaktschuld wird bereits durch ansehen einer abweichenden Ansicht erzeugt. Kapitalismus neigt ja zur Monopolisierung und die manifestiert sich gerade vollständig auch in den sogenannten öffentlichen Diskursen.

      Mal so ins blaue formuliert: Die Idee, dass Sachwarmintelligenz nicht so super toll ist, hat sich bereits bei der Doku über den „Sardine Run“ vor Südafrika eingeschlichen – übertragen auf eine Gesellschaft, die angeblich Wert auf das Individuum legt, ist es eine Katastrophe.

      „Willkommen in der Gegenwart, du guter fischiger Gamma, da vorne geht’s zum Ameisenstaat.“

  6. Die “Ausserungsfreiheiten” in Deutschland sind nicht “in Gefahr”, sondern Deutschland hat eine totalitäre Sekte, die den Diskurs in den Massenmedien vollständig dominiert und kontrolliert. Diese Sekte dominiert inzwischen auch die Justiz, womit jeder Dissident ein nicht kleines Risiko eingeht – erfolgreiche Dissidenten verlassen besser das Land, oder sitzen für ihre abweichende Meinung ein. Die deutsche Gesellschaft ist entsprechend gespalten, und die Spaltung wächst (und schrumpft nicht etwa). Die Sekte plus die Mitläufer haben die Mehrheit, alle anderen haben sich wie in jedem totalitären Staat längst selbst organisiert und nehmen das ganze nur noch achselzuckend bis angewidert zur Kenntnis. Da die Sekte nun nach ihrer Corona-Nummer den Dritten Weltkrieg gegen Russland starten will, wird Widerstand jedoch überlebenswichtig. Die Abweichler werden sich demnächst entscheiden müssen, ob sie vom Ausweichen zum aktiven Widerstand wechseln wollen oder das Land verlassen – oder mit den völlig irre gewordenen in ihrer Massenpsychose im Atomfeuer der russischen Waffen sterben.

  7. Wurde dieser Artikel von einer KI verfasst? Angesichts der vielen grammatischen Fehler bei den Kasusendungen oder fehlerhaftem Auftreten von Singular und Plural (je nach Kontext), müsste die KI noch ein paar Sprachkurse absolvieren.

  8. Wir dürfen gespannt sein …

    Google’s KI vermeldet (Zitat)

    „Sophie Scholls letzte Worte vor ihrer Hinrichtung am 22. Februar 1943 im Gefängnis München-Stadelheim lauteten: „So ein herrlicher sonniger Tag, und ich muss gehen. Aber wie viele müssen heutzutage auf den Schlachtfeldern sterben… Was liegt an meinem Tod, wenn durch unser Handeln Tausende von Menschen aufgerüttelt und geweckt werden.“Haltung: Sie zeigte sich trotzig und mutig bis zum Schluss, nachdem sie vom Volksgerichtshof zum Tode verurteilt worden war.Worte: Sie äußerte ihr Bedauern nicht über ihre Taten, sondern betonte die Sinnhaftigkeit ihres Opfers.Freiheit: Zuvor schrieb sie kurz vor ihrem Tod das Wort „Freiheit“ auf die Rückseite ihrer Vernehmungsakte.Hintergrund: Sie wurde im Alter von 21 Jahren zusammen mit ihrem Bruder Hans und Christoph Probst, Mitglieder der Widerstandsgruppe „Weiße Rose“, enthauptet.Ihr Bruder Hans Scholl rief als letzte Worte: „Es lebe die Freiheit!“.

    Übrigens …
    wg. in Treppenhäusern verteiltem Selbstgetipptem …

  9. Ihr müsst ja eine Muffe haben! Nicht mal Googles KI darf man zitieren. Und Sophie&Hans Scholl sind auch schon tabu!

    Wo soll das noch enden? Jedenfalls seit ihr reif für …

  10. Wie auch schon nach dem ersten Teil besteht bei mir nach der Lektüre ein etwas zwiespältiger Eindruck.

    Was die Autoren schreiben und anführen – etwa die Sanktionen gegen bestimmte Publizisten, die Themenbereiche, in denen der Diskurs behindert wird, die destruktive Rolle der Medien, die ausgewewiteten gesetzlichen Bestimmungen und auch die Russophobie – das ist im Allgemeinen leider schon zutreffend. Das Problem liegt also nicht darin, dass die Autoren falsche Fakten oder Details anführen.

    Nein, eher scheint mir das Problem darin zu liegen, dass über allerlei zum Thema gehörende andere Dinge nicht geschrieben wurde. Das, worüber nicht geschrieben wurde, worüber aber zu schreiben gewesen wäre – das ist der Stein des Anstoßes.

    So wird beispielsweise nur wenig über die konkreten Treiber dieser Einschränkung des Diskursraumes geschrieben. Ist es denn jeder Politiker und jede Partei, die hier gleichermaßen verantwortlich ist??
    Natürlich nicht.

    In diesem Zusammenhang unterschlagen die Autoren auch, dass der ganze Prozess der Diskurseinschränkung ja nicht erst seit gestern stattfindet, sondern im Grunde bis zur unsachlichen und diffamierenden Behandlung von Sarrazins Buch „Deutschland schafft sich ab“ im Jahre 2010 und den Sanktionen gegen seine Person zurückreicht.

    Unterschlagen wird auch, in welch übler, unsachlicher und verleumderischer Weise Kritiker der Grenzöffnung von 2015 behandelt worden sind. So konnte der Geist aus der Flasche gelangen …

    Passend dazu erwähnen die Autoren auch nicht, dass die heute praktizierten Maßnahmen und die heute gegebene Stärkung der Exekutive sowie die Ausweitung gesetzlicher Befugnisse auf jenen Maßnahmen und neuen Bestimmungen aufbauen, die bereits vor Corona gegen Kritiker der Migrationspolitik verhängt worden waren.

    Anders gesagt: Damals schon wurde erst das Fundament geschaffen, das heute überhaupt erst Maßnahmen im beschriebenen Umfang gegen linke und pazifistische Regierungskritiker möglich macht. Dazu gehören etwa das „Netzwerksdurchsetzungsgesetz“ (2017), die insbesondere von der heutigen Linken eifrig betriebene Cancel Culture und ganz allgemein auch die Schaffung einer intoleranten, gereizen und giftigen Atmosphäre und Stimmung, bei der Vertreter von abweichenden Meinungen ausgegrenzt, ja sozial geächtet wurden. Das ist hundertfach, ja tausendfach seit 2010 in Deutschland geschehen.
    An diesem Fundament haben seit so einigen Jahren so einige Leutchen – die im Artikel natürlich nie mit Namen genannt werden – gearbeitet und gemauert … !!!

    Nun kann ich mich aber nicht daran erinnern, dass die Herren Grams und Arnold schon 2017 gejammert haben, als es jene Leute traf, die sie selbst ablehnen und zu verachten scheinen. Nun trifft es heute aber auf einmal auch Leute, die sich selbst als intellektuelle und moralische Elite betrachtet haben und die sich für kaum angreifbar hielten. Nein keine Schadenfreude.

    Bemerkenswerterweise fehlen denn auch im gesamten Artikel komplexere Gedanken darüber, warum es zu dieser negativen Entwicklung kommen konnte und außerdem wie bereits erwähnt auch, welche Kräfte, Organisationen, Parteien und Personen hier den zuerst und am meisten als treibende Kräfte auftreten bzw. schon seit Jahren aufgetreten sind.

    Ein Wolfgang Streeck hat indessen schon frühzeitig warnende Worte für jenen Prozess gefunden, der schon viel früher begonnen hat und der mittlerweile erstaunlich weit vorangekommen ist.

    Der Erklärungsansatz, dass das alles bloß die logische Konsequenz einer kapitalistischen Ordnung sei, wäre nun aber derart unterkomplex, dass sich ein intelligenter Mensch schämen müsste, eine solche Erklärung vorzubringen.

    1. Natürlich wirkt der geschilderte Befund unerquicklich. Nur klingt manches daran weniger wie eine historische Ausnahme als wie die verspätete Entdeckung eines alten politischen Grundmusters.

      Jeder, der ein bisschen älter ist, müsste sich doch fragen, wo diese Empörung eigentlich war, als Berufsverbote gegen Linke verhängt wurden, Friedensaktivisten überwacht, Anti-AKW-Proteste kriminalisiert oder Menschen wegen ihrer politischen Haltung vom Staatsdienst ferngehalten wurden. Ein inzwischen verschwundener Nutzer hatte dazu mehrfach auf Debatten um Zwangstests während der AIDS-Krise, Rasterfahndung oder die sogenannten „Otto-Kataloge“ verwiesen. Ich würde die Beiträge gern verlinken, aber…

      Solche Fälle boten jedenfalls schon damals reichlich Anschauungsmaterial dafür, wie schnell sogenannte Freiheitsrechte relativiert werden können. Das Fundament wurde also, anders als hier teilweise angedeutet, kaum erst in den 2010er Jahren gelegt. (Die Grenzen wurden auch nicht 2015 „geöffnet“, sondern bereits 1985 durch Helmut Kohl.)

      Der Staat reagiert traditionell nicht besonders gelassen auf Milieus oder Personen, die seine Legitimation, Sicherheitslogik oder (außenpolitische, wirtschaftliche…) Linie grundsätzlich infrage stellen. Neu erscheint deshalb weniger das Muster als vielmehr, welche gesellschaftlichen Gruppen sich inzwischen selbst davon betroffen fühlen.

      Das heißt nicht, dass die aktuellen Entwicklungen harmlos wären. Aber ein Teil der gegenwärtigen Debatte wirkt so, wie du es schilderst – nämlich als hätten manche erst jetzt bemerkt, dass „abweichende Positionen“ oft nur so lange problemlos toleriert werden, wie sie den Grundkonsens der Eliten nicht ernsthaft berühren.

      Vielleicht liegt genau darin die eigentliche Ironie: Jahrzehntelang galt manche Form der Ausgrenzung als notwendige Verteidigung der Demokratie – solange sie vor allem die jeweils „Richtigen“ traf. Heute entdeckt man plötzlich wieder den Wert offener Diskurse, weil man selbst betroffen ist… Jemand, der in den 1970ern wegen seiner politischen Haltung Schwierigkeiten im öffentlichen Dienst bekam, würde dazu vermutlich nur trocken sagen: „Willkommen im Club!“

      1. @Sepp Gladiola

        Ihr interessanter Kommentar verrät einen weiten zeitgeschichtlichen Horizont und anscheinend auch ein höheres Lebensalter. Sie weisen auf Maßnahmen hin, die noch deutlich älter sind als die von mir angeführten. Ich möchte Ihnen da auch gar nicht widersprechen.

        Allerdings möchte ich anmerken, dass ich Ihren Verweis auf Helmut Kohl und 1985 nicht verstehe. Kohl war niemand, der zugunsten von ungeregelter Massenmigration die deutschen Grenzen geöffnet hat, sondern er hatte zumindest vor, den Ausländeranteil in Deutschland zu begrenzen. Dass er es nicht geschafft hat, ist eine andere Sache.
        Oder ist Ihnen einfach bloß ein Tippfehler unterlaufen und Sie wollten nicht 1985, sondern 1989 schreiben?!? Dann wäre der Vergleich allerdings so schräg, dass er schon regelrecht falsch wäre.

        Nun stellt sich natürlich die Frage, ob man eine staatlicherseits betriebene Bekämpfung für unerwünscht oder gar für gefährlich gehaltener politischer Strömungen (z.B. Anti-Atomkraft-Bewegung, Friedensbewegung von 1983 oder die K-Gruppen der frühen 1970er Jahre) mit dem heutigen Phänomen der allgemeinen Diskurseinengung, der Cancel Culture, der Bemühungen zur Zensur in den digitalen Netzwerken und der Sanktionierung kritischer Zeitgenossen überhaupt vergleichen kann? Ich meine nein.

        Für Sie ist bereits der Umstand, dass der Staat überhaupt bestimmte Ansichten für unerwüncht erklärt und bekämpft, als Kriterium ausreichend.

        Dem möchte ich aber widersprechen und darauf hinweisen, dass die oben erwähnten Widerstandsbewegungen zwar bekämpft wurden, aber nicht oder nur in ganz geringem Umfange unter der heute zu beobachtenden Diskurseinengung und Diskursstörung im öffentlichen Raum zu leiden hatten. Zudem gab es damals mit dem „Spiegel“, der „Frankfurter Rundschau“, dem „Suhrkamp-Verlag“ und anderen etablierten kritischen Medien auch im Mainstream zahlreiche einflussreiche Fürsprecher zugunsten der Widerstandsbewegungen, sodass es mitnichten eine Diskursverhinderung gab. Diese Meinungs- und Medienvielfalt betraf auch die öffentlich-rechtlichen Sender, denn es gab um 1980 eben nicht nur das „konservative „ZDF-Magazin“, sondern bei der ARD auch auch das linke Magazin „Panorama“, das damals allerdings nicht die Opposition bekämpfte, sondern die Mächtigen. Vielleicht erinnern Sie sich an die Kampagne von „Panorama“ gegen den ehemaligen NS-Richter und späteren Minsterpräidenten Filbinger.

        Wir müssen also klar unterscheiden zwischen Diskurseinschränkung / Behinderung der Meinungsfreiheit einerseits und staatlichen Maßnahmen gegen radikale Kritiker andererseits.

        Und in dem Artikel von Arnold und Grams geht es eben nicht ganz allgemein um staatliche Maßnahmen gegen radikale Kritiker, sondern es geht um den Diskurs und die Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum, woran ja keineswegs nur der Staat beteiligt ist.

        Das Auffällige und Besondere ist ja heute eben gerade, dass der Diskurs und die Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum in hohem Maße durch nichtstaatliche Kräfte bedroht ist. Ich denke an Hochschulen, wo die Studentenvertretung andersdenkende Wissenschaftler am Reden hindern wollte, z.B. an der HU-Berlin die Biologin Vollbrecht oder in Bremen der Historiker Baberowski. Ich denke an politische Vereinigungen, die eben mal so große Demonstrationen gegen ihre Gegner auf die Straßen bringen.

        Der Diskurs und die Meinungsfreiheit im öffentlichen Raum waren auch in den 1970er Jahren – soviel erinnere ich mich noch – in keinem vergleichbaren Maße wie heute bedroht. Auch kann ich mich nicht erinnern, dass selbst politische extremistische Parteien wie die DKP keine Veranstaltungsräume mieten konnten oder dass den Mitgliedern Konnten gekündigt wurden. Allenfalls im Zusammenhang mit dem mörderischen Terror der RAF kann von einer regelrechten Diskurseinschränkung und Diskursverhinderung gesprochen werden, doch war das ja auch richtig und unumgänglich. Oder wollen Sie mir da widersprechen?

        Ganz abgesehen von obigen Überlegungen bleibt immer noch der Sachverhalt, dass die beginnende Cancel Culture und Diskursbehinderung in der Zeit vor Corona und übrigens auch während Corona(!) in signifikantem Maße von solchen Kreisen ausging, die sich selbst für links hielten bzw. auch links eingestellt waren und die diese Diskurseinschränkung für ein legitims Mittel zur Durchsetzung eigener Anliegen betrachteten. Dabei wurden diese eigenen Anliegen von den Diskursstörern für moralisch höherwertiger gehalten als die Anliegen der ausgegrenzten Gegner. Bekanntlich hat auch der „Philosoph“ Habermas diese Diskurseinengung durch die von ihm propagierte sog. „Zivilgesellschaft“ unterstützt und sekundiert.

        Dass auf diese Weise dem Staatsapparat aber immer mehr Mittel gegeben und gelassen wurden, gegen Andersdenkende vorzugehen und dass sich auch im Lande eine intolerante Stimmung breitmachte, die Meinungsvielfalt und Regierungskritik eher als eine Gefahr betrachtete, dass haben viele nicht sehen wollen.
        Diese Einschätzung hat sich erst in jüngster Zeit geändert, wo es auf einmal auch jene trifft, die vorher unangreifbar waren.

  11. Danke Euch beiden für diese substantiellen Ergänzungen.
    Die Tatsache, dass immer weitere Kreise betroffen sind und aufwachen (oder sich anpassen, in der Kunstszene exemplarisch zu beobachten) ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass die offensichtlichen Schwächen und Fehler des Geschäftsmodelles immer offensichtlicher werden,, da es immer mehr an seine Grenzen gerät und damit immer nervöser reagiert, oder andere Vermutung, planmäßig umgeschaltet hat auf den Betriebsmodus für den Endkampf.

    1. @Grottenolm

      1. Halten Sie das Wort „Endkampf“ hier für angemessen?
      Es hat etwas sehr Dramatisches, ja Theatralisches an sich. Auch suggeriert es, dass danach etwas zu einem Ende gekommen sein könnte, aber wann kommt denn im historischen Prozess jemals etwas an ein Ende??

      2. Haben Sie ausreichend berücksichtigt, in welch signifikant starkem Maße Diskurseinschränungen und Behinderungen der Meinungsfreiheit keineswegs nur durch neoliberale Kräfte vorangetrieben worden sind und vorangetrieben werden, sondern in mindestens(!) ebenso großem Maße – wenn nicht sogar noch mehr – von Kräften und Personen, die sich selbst als links verstehen?

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