
Die juristischen, philosophischen und sozialwissenschaftlichen Befunde, dass in Deutschland grundrechtlich verbriefte Äußerungsfreiheiten in Gefahr sind, nehmen in den vergangenen Jahren zu.
Jörg Arnold und Wolfram Grams sehen daran anknüpfend eine Einschränkung öffentlicher Diskursräume. In ihrem Beitrag zeigen Arnold und Grams einige grundlegende Zusammenhänge und Aspekte, in denen die Einschränkung der öffentlichen Debatten- und Diskursräume sichtbar wird und ordnen dies gesellschaftstheoretisch und -politisch sowie medienkritisch ein.
Erster Teil. Der zweite Teil folgt demnächst.
(Erstveröffentlichung in: Humanistische Union (Hrsg.), Einengung der öffentlichen Diskursräume, vorgänge, 253, Heft 1/2026, S. 5-20; bei dem hier vorliegenden Zweitabdruck handelt es sich um die für das Overton-Magazin.)
1. Ausgangslage
In den vergangenen Jahren wurde eine Reihe von Sachbüchern publiziert, die das Thema des vorliegenden Heftes aus unterschiedlichen Perspektiven und Fachrichtungen beleuchtet: beispielhaft aus juristischer Sicht sind die Arbeiten von Elisa Hoven (2025) sowie Frauke Rostalski (2024), philosophisch hat sich dazu unter anderem Julian Nida-Rümelin (2025) geäußert, und in demokratie- beziehungsweise politikwissenschaftlicher Hinsicht haben sich etwa Ulrike Guérot (2025) sowie Rainer Mausfeld (2025) zu Wort gemeldet. Alle diese Beiträge analysieren und kritisieren ein gravierendes Syndrom der Gefährdung von Demokratie und Rechtsstaat: die Einschränkung öffentlicher Diskursräume. Die Gefährlichkeit dieser Einschränkung besteht darin, dass damit das Freiheitsverständnis des Grundgesetzes in Frage gestellt wird. Die Angriffe auf die Freiheitsrechte erfolgen in paradoxer Weise unter Berufung auf diese Rechte. Die Einschränkung der öffentlichen Diskursräume diene dem Schutz der Freiheitsrechte: insbesondere der Meinungs-, Presse- und Informationsfreiheit und der Kunst- und Wissenschaftsfreiheit (Art. 5 GG), der Glaubens- und Gewissensfreiheit (Art. 4 GG), sowie der Versammlungsfreiheit (Art. 8 GG). Es sind dies Freiheiten, die in letzter Instanz ihren Ursprung in der Aufklärung haben und universelle Geltung beanspruchen. Am „Projekt der Aufklärung, der Schärfung der Urteilskraft durch Dialog, durch öffentlichen Vernunftgebrauch, durch wechselseitige Anerkennung als Gleiche, Freie und Vernunftfähige“ ist festzuhalten (Nida-Rümelin 2025: 141).
Vor diesem Hintergrund sollen hier einige grundlegende Zusammenhänge und einzelne Aspekte aufgezeigt werden, worin die Einschränkung der öffentlichen Debatten- und Diskursräume ihren markantesten Ausdruck finden, wobei der zeitliche Ausgangspunkt dafür in der Pandemiezeit gesehen wird, fortgeführt bis heute in den Zeiten der Kriege in der Ukraine und in Gaza, verstärkt durch den ausgreifenden „Trumpismus“ seit 2025 und seinen aktuellen Exzessen angesichts des gemeinsam mit Israel erfolgten Überfalls auf den Iran, der mit der Nähe zu faschistischer Sprache begleitet wird.
Freilich gab es bereits zuvor Anzeichen staatlicher und medialer Diffamierung, aber auch Kriminalisierung gesellschaftlicher Kräfte. Diese Anzeichen sowie die wachsenden Freiheitsbeschränkungen befinden sich in einem Wechselspiel mit einer „Cancel Culture“ oder „Verbotskultur“, die von Teilen der Zivilgesellschaft selbst betrieben wird.
2. Gesellschaftspolitische Verortungen
Im Zusammenhang mit dem Rechtsruck, vor allem in seinen spezifischen Ausformungen gruppenbezogener Menschenfeindlichkeit (Heitmeyer 1994; 2018) beziehungsweise eines „demokratischen Faschismus“ (Nachtwey/Amlinger 2025) ist Folgendes zu sehen: So umfasst eine Liste rechter Gewaltakte gegen Kulturbetriebe 20 kleingedruckte Seiten und stellt den Abschluss eines Berichts zur Bedrohungslage der Kulturarbeit durch rechts dar (Laudenbach 2023). In diese Liste könnte aktuell die Unterstützung des Kulturkampfes von rechts durch das Handeln des Staatsministers Wolfram Weimer aufgenommen werden (Berger/Kolunk 2026; diese Auffassung aus einer universellen Perspektive problematisierend De Lapuente, 2026). Dem entspricht, dass die „Neue Rechte“ mit Unterstützung Weimers Kultur als Konfliktfeld für sich entdeckt hat und „mit einigem Aufwand kontinuierlich bearbeitet“ (Laudenbach 2022: 104). Die Angriffslust im medialen Diskurs wächst generell – besonders in den „sozialen“ Netzwerken, die diesen Entwicklungsprozess spiegeln. „Hier agiert man aus der Distanz, überzieht missliebige Personen mit Shitstorms, stellt sie bloß, zerstört ihren Ruf, ihre Existenz […].“ (Engler 2025: 21) Gleichwohl darf folgende „Dialektik“ nicht übersehen werden: Diese Art von Rechtsruck erhält Auftrieb gerade durch staatliche und leitmediale „Cancel Culture“ sowie dementsprechende Einschränkung von Diskurs- und Debattenräumen, sofern diese als vorrangige oder gar alleinige staatliche Mittel im Kampf gegen rechte politische gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit und „demokratischen Faschismus“ angewandt werden. Aktuelle Beispiele dafür sind jene Sachverhalte, die Gegenstand unterschiedlicher gerichtlicher Entscheidungen im Zusammenhang mit Behauptungen des gemeinnützigen Medienunternehmens Correctiv über einen rechtsextremen „Geheimplan gegen Deutschland“, auf der Grundlage einer „Ausbürgerungsidee“ sind. Im Mittelpunkt der juristischen Bewertung der Berichterstattung steht die Debatte um die Abgrenzung zwischen Tatsachenbehauptung, Meinungsäußerung und fehlerhaften Interpretationen durch Correctiv-Journalisten (Hermann, 2026). Fest steht, dass die Recherche von Correctiv unkritisch übernommen wurde und Anlass für eine gegen Rechtsextremismus gerichtete breite demonstrative gesellschaftliche Bewegung war, an dessen Spitze sich herrschende Politiker stellten. Mit einer solchen politischen Instrumentalisierung erweist man jedoch dem legitimen und notwendigen Kampf gegen gruppenbezogene Menschenfeindlichkeit einen „Bärendienst“. Er gewinnt so an Auftrieb, statt effektiver Zurückdrängung.
Juli Zeh hält vor allem „gute Politik und guten Journalismus“ für adäquat, um die hohen Zustimmungswerte für die AfD zu reduzieren, eine Politik und einen Journalismus, an denen es seit Jahren fehle (Lang-Lengdorff/Unfried/Zeh 2025). Denn in der aktuellen Situation einer neoliberalen Gesellschaft, einer besonders aggressiven Phase des Kapitalismus, werden soziale Versprechen nicht mehr eingehalten. Die Menschen erleben angesichts eines aggressiven Abbaus sozialer Rechte und zunehmender sozialer Unsicherheit eine Abwertung ihrer Fähigkeiten; die Konkurrenz wächst und Solidarität geht verloren. Zunehmend sind Menschen der Missachtung ausgesetzt. Die verbrieften Rechte abhängig Beschäftigter werden beschnitten, die Zahl prekär existierender Menschen wächst. Die Infrastruktur verkommt, Konkurrenzen um Wohnraum, medizinische Versorgung, Schul- und Studienplätze werden größer. Es kristallisiert sich ein erhebliches Maß an Armut heraus. Gerade in solcher gesellschaftlichen Phase rückt das politische Spektrum nach rechts, mithin erfolgt eine Verschiebung des Diskurses nach rechts. Begriffe, Rhetorik, Sprache der Rechten werden von liberaler, konservativer und auch sozialdemokratisch orientierter Politik sowie den Mainstreammedien übernommen. Damit gehen Prozesse der Normalisierung des democratic backsliding einher – des schleichenden Verfalls demokratischer Verfahrensweisen und Institutionen. Verursacht wird dieser Prozess durch die sich verschärfenden gesellschaftlichen Widersprüche, durch krisenhafte sozioökonomische und ökologische Entwicklungen im lokalen und globalen Maßstab und die sich daraus ergebenden Narrative jener, die im Besitz der hegemonialen Kräfte sind. Tatsächlich handelt es sich also nicht ausschließlich um eine Diskursverschiebung nach rechts, sondern um eine Polarisierung im Kampf um politische und weltanschauliche Hegemonie verschiedener Diskurse. Die staatlichen Reaktionen auf diese Widersprüche begünstigen ein gravierendes Erstarken der gesellschaftlichen Rechten und deren Position im bürgerlichen Spektrum. Ausnahmezustände wie die Coronapandemie, die durch den Krieg in der Ukraine entstehenden atomaren Gefahren, den im Anschein eines Völkermordes stattfindenden Krieg Israels in Gaza und eine durch den Überfall der USA auf den Iran ausgelöste eklatante Wirtschaftskrise, zunehmende Armut und soziale Verwerfungen, eine ökologische Krise etc. werden sukzessive zum Dauerzustand. Giorgio Agamben ([1995] 2021) geht davon aus, dass der Ausnahmezustand in der Demokratie bereits zum Dauerzustand geworden ist und dadurch Demokratie und Rechtsstaatlichkeit erheblichen Gefährdungen und permanent erfolgenden Einschränkungen ausgesetzt sind, sei es auf schleichende, sei es auf eskalierende Weise.
3. Gesellschaftstheoretische Verortungen
Aber es ist nicht allein der gesellschaftspolitische Zustand, der sich berechtigter Kritik ausgesetzt sieht. Auch in gesellschaftstheoretischer Hinsicht gilt es, bestimmte Zusammenhänge zu betrachten. Etwa weist Susan Neiman (2023) nach, dass sich linke Bewegungen mit einer identitätspolitischen Kritik an der Aufklärung der Konzepte beraubt, die gegen den Rechtsruck dringend gebraucht werden (vgl. Fallois 2026).
Dem liegt folgende gesellschaftliche Entwicklung zugrunde: Während auf der Seite der Kapitalkonzentration und seiner Akkumulation nur die historisch anhaltende Zuspitzung zu beobachten ist, vollzieht sich ein Prozess der Veränderung der Strukturen der gesellschaftlichen Zwischenschichten. Besonderen Veränderungen ist das Kleinbürgertum unterworfen. In der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts verschob sich seine Struktur vom kleinen Gewerbetreibenden und Handwerkern zur „Professional Managerial Class“. Der Begriff beschreibt die Gruppe akademisch gebildeter Funktionsträger, die nun die Gruppe zwischen Kapital und Arbeit bilden. Wie es einst die Aufgabe des Kleinbürgertums war, kommt auch ihnen eine gesellschaftliche Disziplinierungsfunktion zu (Schlaudt/Burnfin 2025), die sie als stetig wachsende gesellschaftliche Gruppe gegenüber der traditionellen Arbeiterklasse innehat, die jedoch angesichts der Entwicklung der Produktivkräfte kleiner wird. Zwischen diesen Schichten entsteht ein Konflikt: Die neue „Professional Managerial Class“ setzt gegenwärtig auf Libertinage, Diversifizierung, Political Correctness, Antirassismus und Antidiskriminierung (Dingeldey 2025: 384-386). Die traditionelle Arbeiterklasse driftet als Gegenbewegung nach rechts.
Der Diskurs zwischen den in ihrer sozialen und ökonomischen Abhängigkeit vereinten Schichten ist nachhaltig gestört, die Kommunikation wegen der Entfremdung voneinander nur schwer möglich. Die politische Rechte greift dies mittels diffamierender Zuschreibungen auf, die die Entfremdung zwischen den Gruppen zum Ausdruck bringen und sich in verrohten politischen Debatten widerspiegeln. Nida-Rümelin (2025: 140) bescheinigt bestimmten linken politischen Theoretiker, wie Chantal Mouffe, dass sie unter Bezug auf Carl Schmitt eine politische Praxis kritisieren, die sich um Verständigung bemüht. Zu beobachten sei eine Schmitt-Renaissance, deren politische Zuschreibung übergreifend ist. Nicht zuletzt der mit dem Machtantritt von Donald Trump erfolgende autoritäre Staatsumbau in den USA (Solty 2025) und die Negierung des Völkerrechts, zu der er sich klar bekennt (im Originalton Trumps: „Ich brauche kein Völkerrecht“, wobei eine Ergänzung wie „Ich bin das Recht“ nur konsequent erscheint), legen davon Zeugnis ab, ebenso seine von Vernichtungswillen getragenen und sich dadurch in der Nähe zu faschistischer Sprache (von Redeker 2026) befindenden Drohungen gegen den Iran, mittels derer er zugleich Kriegsverbrechen ankündigte, was völkerrechtlich sich bereits als Kriegsverbrechen an sich darstellt. Dessen ausstrahlende internationale Wirkung zeigt sich nicht zuletzt auch an dem Erstarken von politisch rechten Kräften in Europa. Damit einher geht nicht nur eine Renaissance des Freund-Feind-Denkens bei Schmitt, sondern auch die missbräuchliche Aneignung der linken Staatstheorie von Antonio Gramsci. Der bürgerliche Staat sieht sich immer weniger in der Lage, „Hegemonie [als Zustimmung] gepanzert mit Zwang“ zu gewährleisten, in der die integrativen, auf Zustimmung und Loyalität gerichteten Momente die Oberhand behalten (Gramsci [1929-1935] 2012: 783; vgl. Buckel/Fischer Lescano 2007).
Diese Unfähigkeit macht sich die „Neue Rechte“ zu eigen, indem sie versucht, Gramscis Hegemonie-Theorie zu usurpieren und dabei Werte wie nationale Identität, Hierarchie und Tradition in den Mittelpunkt zu stellen. Für Gramsci hingegen war das Ziel eine Gesellschaft, die auf Pluralität und sozialer Gerechtigkeit basiert, kulturelle Hegemonie war für ihn ein Werkzeug der Befreiung (Fachstelle Extremismusdistanzierung 2025). Die gesellschaftliche Linke muss sich Gramsci in genau solchem Sinne aneignen. Voraussetzung dafür ist das Ringen um das Verständnis der Aufklärung und die Verständigung darüber. Oder auch – um einen pointierten Beitrag von Michael Jäger (2026) aufzugreifen: Wie wir mit Gramsci die Demokratie gegen Trump und Thiel verteidigen können. Verständigung, so Nida-Rümelin (2025: 140 ff.),
„setzt die wechselseitige Anerkennung zumindest als Gesprächspartner voraus. Mit Personen, die ich hasse, oder die ich mit Gewalt bekämpfe, gehe ich nicht in den Dialog. Es ist das dialogische Verständnis politischer Kommunikation in der Demokratie, die ihre Gegner ablehnen. […] Im Gegensatz zwischen einem dialogischen und einem polemischen Verständnis des politischen Diskurses liegt die tiefere Problematik einer Praxis des Zum-Verstummen-Bringens, des Cancelns unliebsamer Auffassungen, der Unterdrückung abweichender Meinungen, der Formatierung des politischen Diskurses. Treten wir als Feinde in den öffentlichen Raum der Gründe, mit dem Ziel, den anderen zu vernichten, ihn jedenfalls zum Schweigen zu bringen, oder sind wir bereit, im Geiste des Fallibilismus die eigene Position kritischen Einwänden auszusetzen und sie gegebenenfalls zu revidieren?“
Hier wird die Idee eines offenen Diskurses verteidigt, der auf Jürgen Habermas zurückgeht, wonach jeder mitsprechen darf. Was wir in der Wirklichkeit erleben, sei jedoch eine Diskursvulnerabilität. Das heißt, dass sich eine Vielzahl von Menschen gegenüber bestimmten Themen, Argumenten, Personen als extrem verletzlich zeigten und das als Grund gelte, nicht zuzuhören oder zu diskutieren. So aber funktioniere Demokratie nicht. Man solle genau dorthin gehen, „wo es schmerzt, auch um Brücken zu bauen“. Die Alternative sei, dass sich Lager bilden und nur noch innerhalb dieser Lager miteinander gesprochen werde (Beer/Rostalski 2025). Es sind jedoch Politik und Medien, die diese Diskursvulnerabilität mit erzeugen, statt die Freiheiten des Grundgesetzes realiter zu verteidigen und sich damit in der Praxis zum Erbe der Aufklärung zu bekennen. Denn die Verschränkung von identitätspolitischen Debatten, linker Selbstkritik und rechter Vereinnahmung ereignet sich im Rahmen einer affektiven Moralisierung (Dingeldey/Sheplyakova 2025: 358f.). So praktizieren auch die herrschende Politik und viele Leitmedien das Gegenteil von guter Politik und gutem Journalismus, sondern zeigen eine totale Moral, auch wenn es sich bei den konkreten repressiven Folgen, wie zu zeigen sein wird, oftmals um den Anschein von Einzelfällen handelt. Doch jeder Einzelfall beinhaltet ein gewolltes einschüchterndes Bedrohungs- und Abschreckungspotential, das Demokratie und Rechtsstaat gefährdet. Dabei lässt sich nicht einmal mehr das geflügelte Wort Wehret den Anfängen benutzen, da dieses sich auf ein frühzeitiges Stadium von Gefahren bezieht. Dieses Stadium indes ist längst überschritten. Wie fortgeschritten dieser Prozess ist, zeigen nicht nur wissenschaftliche Untersuchungen, sondern auch empirische Erhebungen von Nichtregierungsorganisationen, wie jene des Civicus-Monitors, der der Zivilgesellschaft Deutschlands bescheinigt, dass diese nicht mehr frei arbeiten könne (Nowak 2025; Strittmatter 2026). Es bedurfte keiner hellseherischen Gabe, um vorauszusehen, dass die Prüfungen der UN-Sonderberichterstatterin für Meinungs- und Äußerungsfreiheit, Irene Khan, die vom 26. Januar bis zum 6. Februar 2026 in Deutschland für verschiedene Bereiche des Rechts stattfanden – darunter Medienfreiheit, Meinungsfreiheit im Internet und Hassrede, Meinungsfreiheit im Rahmen der Vereinigungs- und Versammlungsfreiheit sowie Teilhabe am öffentlichen Leben – zu einem ähnlichen Ergebnis führen würden. Nach Abschluss der Untersuchungen stellte Khan so auch fest, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend schwinde und durch mehrere negative Trends untergraben werde. Deutschland befinde sich an einem „Scheideweg“ (Grigutsch 2026). Der schriftliche Bericht wird dem UN-Menschenrechtsrat im Juni 2026 vorgelegt. Auch der Menschenrechtskommissar des Europarates Michael O’Flaherty hat jüngst den Druck auf die Meinungs- und Versammlungsfreiheit in Deutschland kritisiert, wobei sein Fokus auf dem repressiven Umgang mit Gaza-Protesten lag (Schmeller 2026).
Ein Literaturverzeichnis erfolgt am Ende des zweiten Teiles, der demnächst hier veröffentlicht wird.




Der Beitrag ist durchaus lesenswert, doch scheint mir die Überschrift nicht ganz zu passen. Es werden beim Leser angesichts der Überschrift nämlich Erwartungen geweckt, die nicht erfüllt werden.
Im Text geht es zwar a u c h um die Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse, doch nimmt die Auseinandersetzung mit dem Aufkommen dessen, was die Autoren als „Neue Rechte“ bezeichnen und was andere „Rechtspopulismus“ oder „nationalkonservative Opposition“ nennen, im Grunde einen eher größeren Raum ein.
Und in diesem Zusammenhang entdecke ich zwischen den Zeilen lesend, hier und da beinahe sogar eine Spur von Verständnis für die Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse als im Gegenteil die Skandalisierung dieses Fehlers.
Auffallend ist auch, dass von den Autoren die Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse eigentlich nur im Hinblick auf die sog. „rechte“ Opposition thematisiert wird, während es sich doch in Wirklichkeit um einen viel umfassenderen Trend handelt, der auch vor (teilweise von links kommenden) Kritikern der Coronamaßnahmen oder der aktuellen Ukrainepolitik nicht halt macht. Auch wäre es abwegig, etwa Frau Guérot der „Neuen Rechten“ zuordnen zu wollen.
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Hinzu kommt, dass – zumindest in diesem ersten Teil – die Beschäftigung mit den längerfristigen Schadwirkungen der Behinderung und Einschränkung gesellschaftlicher Diskurse seltsam oberflächlich bleibt und nicht im dringend erforderlichen Maße in die Tiefe geht. Zwar wird ein Schaden angedeutet, doch bleibt der Text hier zu vorsichtig im Bereich des Andeutens.
„Nach Abschluss der Untersuchungen stellte Khan so auch fest, dass die Meinungsfreiheit in Deutschland zunehmend schwinde und durch mehrere negative Trends untergraben werde. Deutschland befinde sich an einem „Scheideweg“ (Grigutsch 2026).“
In welche Richtungen führen denn nun die zwei Möglichkeiten dieser Wegegabelung? So möchte man gleich fragen. Hier will der Leser mehr erfahren, doch endet stattdessen der Text.
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Und ob man sich dem Problem der Diskursverengung und Diskursverhinderung mit der Behauptung einer harmlos klingenden „Diskursvulnerabilität“ ausreichend nähern kann, das wage ich doch sehr zu bezweifeln. Hier vermeiden die Autoren eine kritischere und ernsthaftere Sicht und entscheiden sich für einen zwar nicht ganz falschen, aber letztlich doch nicht wirklich zielführenden Weg.
Es geht stattdessen um Macht bzw. um Machtwahrung, nicht aber um Verletzlichkeit!
Letzteres wirklich zu glauben, würde einen dem Vorwurf der politischen Naivität aussetzen.