
Wenn die Behauptung falscher Tatsachen gerichtlich angeordnet wird.
Seit dem 14. März 2025 findet sich der folgende Widerruf auf dem Blog des österreichischen Plagiatsforschers Stefan Weber:
„Ich habe auf meinem ‚Blog für wissenschaftliche Redlichkeit‘ auf der Website ‚plagiatsgutachten.com/blog/‘ seit 05.01.2024 in meinem Beitrag unter dem Titel ‚Oliver Vitouch hat zwei Universitätsprofessorinnen aus Deutschland wegen Beleidigungen fristlos entlassen, eine plagiierende Professorin arbeitete aber weiter‘ die Behauptungen verbreitet, dass Univ.-Prof. Dr. Vitouch zwei Universitätsprofessorinnen beharrlich verfolgt und diese finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich ein Leben lang ruiniert habe, wobei dies aus verwerflichen persönlichen Motiven von Univ.-Prof. Dr. Vitouch, nämlich einer Machtdemonstration, erfolgt sei. Ich widerrufe diese Behauptungen als unwahr. Doz. Dr. Stefan Weber“
Angeordnet wurde er von Landesgericht Salzburg in einem Urteil in der zweiten Instanz. Der Widerruf soll für die Dauer von sechs Monaten in dem Blog abrufbar sein, wobei er die ersten drei Wochen auf der Seite oben fixiert werden soll, damit die Leser des Blogs ihn auch wirklich zur Kenntnis nehmen[1]. Geklagt hatte Oliver Vitouch, ehemaliger Rektor der Universität Klagenfurt. Er sah in den aus seiner Wahrnehmung „unwahren, ehrenbeleidigenden und kreditschädigenden Äußerungen“[2] in einem Blog-Beitrag eine „öffentliche Diskreditierung“[3] seiner Person.
Ich widerspreche diesem Widerruf aus Sicht der Betroffenen, über die im Blog-Text, in der mündlichen Verhandlung[4] und im Urteil geredet wurde. Wichtig ist: Ich widerspreche dem Widerruf als Nicht-Juristin. Ich betrachte mich eher als die durchschnittlich oder akademisch gebildete Leserschaft, auf die das erstinstanzliche Urteil[5] abhebt. Und ich bin Deutsche. Das kann vor Gericht eine Rolle spielen. Jedenfalls hat mich der Richter bei der Zeugeneinvernahme im Prozess von Heike Egner gegen die Universität Klagenfurt darauf hingewiesen, dass „uns die gemeinsame Sprache trennt“ und mich aufgefordert, bei Verständnisschwierigkeiten nachzufragen. Diese Vorbemerkung erscheint mir wichtig, damit es nicht wieder zu fürchterlichen Missverständnissen kommt.
„Beharrliche Verfolgung“ – ein gerichtlich falsch konstruierter Tatbestand
Stefan Weber ist vom Gericht aufgetragen worden, die Behauptung zu widerrufen, dass Oliver Vitouch zwei von ihm entlassene deutsche Professorinnen „beharrlich verfolgt“ habe. Diese Behauptung hatte Stefan Weber aber gar nicht formuliert. Er hat lediglich geschrieben: „Beide geben an, von Vitouch über Jahre beharrlich verfolgt worden zu sein, selbst kleinste Abweichungen bei Angaben wurden moniert“[6]. Beide Professorinnen haben diese Aussage vor Gericht im Zeugenstand wiederholt. Insofern ist die Aussage, dass beide diese Aussage getätigt haben, wahr. Und zwar ungeachtet der Frage, ob es tatsächlich eine beharrliche Verfolgung gegeben hat oder nicht.
Unabhängig davon sieht Oliver Vitouch in dem Terminus „beharrliche Verfolgung“ die Unterstellung eines „strafrechtlich relevante[n] Verhalten[s] (§ 107a StGB)“[7]. Der österreichische § 107a StGB regelt den Umgang mit dem, was man allgemeinsprachlich als Stalking bezeichnen würde: jemand beeinträchtigt eine Person, indem er beispielsweise ihre räumliche Nähe sucht oder Dinge aus dem höchstpersönlichen Lebensbereich ohne Zustimmung veröffentlicht. Diese Dinge waren bei der Aussage der beiden Professorinnen offenkundig nicht gemeint, denn es ging explizit um die Monierung „selbst kleinste[r] Abweichungen bei Angaben“, etwa der nicht geänderten Universitätszugehörigkeit auf einer Internetplattform. Zudem sind beide betroffenen Professorinnen aus Deutschland.
In Deutschland gibt es zwar auch den Tatbestand des Stalkings, aber er heißt hier anders, nämlich „Nachstellung“ (§ 238 StGB). Wenn nun also der durchschnittlich gebildete deutsche Leser den Terminus „beharrliche Verfolgung“ benutzt oder liest, dann denkt er mitnichten an Stalking, weil in Deutschland, anders als das Gericht annimmt, eben nicht „in Zeitungs- und Onlinemedien im Rahmen der Berichterstattung zu Gerichtsverfahren immer wieder über Stalking-Fälle berichtet und dabei der Begriff der ‚beharrlichen Verfolgung‘ verwendet“[8] wird. In Deutschland findet der durchschnittlich gebildete Leser stattdessen den Begriff der Nachstellung. Der Begriff der beharrlichen Verfolgung ist hier rein alltagssprachlich und so wurde er von den beiden Professorinnen auch genutzt. Das hätten sowohl Oliver Vitouch, als auch seine Anwältin, als auch das Gericht erkennen müssen. Unwahr ist an den Aussagen somit nur der vom Gericht juristisch konstruierte Zusammenhang, der mit dem eigentlichen Anliegen der Professorinnen überhaupt nichts zu tun hat. Somit wurde Weber nun nicht nur gezwungen, etwas zu widerrufen, was er gar nicht behauptet hatte. Darüber hinaus wurde der Gehalt der Aussage der beiden Professorinnen, die Weber zitierte, vollkommen verdreht.
„… ein Leben lang ruiniert“ – gerichtlich bestätigt und trotzdem unwahr?
Die zweite Behauptung, die von Stefan Weber widerrufen werden soll, ist dem resümierenden Schlusssatz des Blog-Beitrags entnommen: „dass Univ.-Prof. Dr. Vitouch zwei Universitätsprofessorinnen […] finanziell, reputatorisch, geistig und körperlich ein Leben lang ruiniert habe“. Diese Behauptung muss in zwei Schritten betrachtet werden. Zum einen geht es um die finanzielle und reputatorische Ruinierung. Sie wird im Blog-Beitrag als Folgewirkung deutlich benannt: „Beide haben in der Wissenschaft nie wieder einen Fuß fassen können, beide wurden als Achiever vor ihren Entlassungen beschrieben“[9]. Dieser Satz ist von Oliver Vitouch nicht moniert worden. Auch das Gericht stellt in seinem Urteil fest: „Beide Professorinnen haben seit ihren Entlassungen berufliche Schwierigkeiten“[10]. Wenn es aber nicht bestritten wird, dass zwei Leistungsträger nach ihrer Entlassung berufliche Schwierigkeiten haben, weil sie keine neue Beschäftigung gefunden haben, dann ist das nichts anderes als eine reputatorische und finanzielle Ruinierung. Dieser Teil der Behauptung kann deswegen also nur wahr sein.
Wie sieht es mit dem zweiten Teil der Behauptung aus, die von einer geistigen und körperlichen Ruinierung infolge einer Entlassung spricht? Das Gericht stellt auch hier die Richtigkeit der Aussage fest. Von einer der Betroffenen heißt es im Urteil: Sie „leidet an Depressionen“[11]; der anderen wird bescheinigt, dass sie „unter psychischen Beeinträchtigungen leidet“[12]. Zu den Aussagen einer der beiden Zeuginnen stellt das Gericht fest, „dass ihre Angaben großenteils zusammenhanglos erfolgten, sie Fragen des Gerichts nicht zielführend beantworten konnte und sie durchaus seltsam anmutende Äußerungen tätigte“[13]. Allerdings bezweifelt das Gericht, „ob für diese Beeinträchtigungen die erfolgten Entlassungen ursächlich waren“[14]. Oder anders ausgedrückt: Das Gericht hält es für möglich, dass die beiden Professorinnen schon immer entsprechend beeinträchtigt waren. Damit stellt es der Universität allerdings ungewollt ein Armutszeugnis aus: Denn hätten sich die Professorinnen bei ihren Vorstellungsgesprächen zusammenhanglos geäußert und Fragen nicht zielführend beantwortet, dann stellte sich schon die Frage, warum die Universität sie überhaupt eingestellt hat. Und sollte die Beeinträchtigung erst während der Anstellung, aber doch vor der Entlassung an der Universität erfolgt sein, dann stellt sich die Frage nach den Arbeitsbedingungen für deutsche Professorinnen an dieser österreichischen Universität und nach der Fürsorgepflicht der Universität. Wäre die Behauptung der durch die Entlassung bewirkten körperlichen und geistigen Ruinierung tatsächlich unwahr, dann würfe es ein ebenso schlechtes Licht auf die Universität wie die unsäglichen Entlassungen selbst.
Schadenersatzanspruch führt zu Schaden bei Dritten
Bis hierher lässt sich feststellen, dass es für den Beobachter berechtigte Gründe dafür gibt anzunehmen, dass die beiden entlassenen Professorinnen die nun vom Gericht als unwahr gekennzeichneten Behauptungen weiterhin als die Realität korrekt beschreibend wahrnehmen können. Denn die Behauptungen wurden vom Gericht nicht widerlegt. Manche wurden sogar durch das Gericht selbst substantiiert. Der erzwungene Widerruf Webers muss für die Professorinnen wie ein Schlag ins Gesicht wirken, wie ein nochmaliges Draufhauen auf jemanden, der eh schon am Boden liegt. Wieso wird dieser Widerruf dann angeordnet?
Laut Gericht „handelt es sich um einen Schadensersatzanspruch, der den Täter zur Wiederherstellung des vorherigen Zustands durch Beseitigung des rufschädigenden schlechten Bildes über den Verletzten verpflichtet“[15]. Für die entlassenen Professorinnen dagegen wird der Schaden durch den Widerruf eher vergrößert, die psychische Belastung sowie die reputatorische Schädigung noch einmal verstärkt.
Machtmissbrauch durch den Rektor
Vielleicht geht es also doch um eine Machtdemonstration? Auch diese steht ja zentral im Widerruf, zu dem Weber verpflichtet wurde, verbunden mit Begriffen wie „aus verwerflichen persönlichen Motiven“. Dabei hatte Weber in seinem Blog-Text dies gar nicht behauptet, sondern nur die Frage gestellt: „Oder dienten sie [die Entlassungen] zur Machtdemonstration?“.
In der Studie zu entlassenen und öffentlich degradierten Professorinnen und Professoren, die ich gemeinsam mit Heike Egner seit 2020 durchführe, war eines der – nicht unerwarteten – Ergebnisse, dass den Hochschulleitungen bei den Entlassungen eine herausragende Rolle zukommt: Über 90 Prozent der Befragten meinten, dass die Hochschulleitungen aktiv gegen sie gearbeitet haben. Die Gruppen der Nachwuchswissenschaftler und der Studierenden, die in der medialen Darstellung oft als Treiber erscheinen, werden von den Hochschullehrern deutlich differenzierter, oft auch unterstützend wahrgenommen. Zwar gibt es immer wieder auch Studierende und Nachwuchswissenschaftler, die sich – wie in den Fällen an der Universität Klagenfurt – über einen angeblichen Machmissbrauch durch die Professorinnen, über zu hohe Leistungsanforderungen oder über eine Atmosphäre der Angst beklagen. Aber diese Klagen können nur dann zu einer Entlassung führen, wenn sie das Gehör der Hochschulleitung finden. In den vorliegenden zwei Fällen haben der Klagenfurter Hochschulleitung die Beschwerden einzelner Nachwuchswissenschaftler gereicht. Eine Prüfung des Wahrheitsgehaltes der Aussagen hat nicht stattgefunden. Konkrete Belege der angeblichen Verfehlungen sind nicht ermittelt worden. Gegenteilige Wahrnehmungen anderer Mitarbeiter wurden nicht zur Kenntnis genommen. Kein Wunder, dass die Kronen-Zeitung zum Amtsende von Oliver Vitouch als Rektor der Universität Klagenfurt bemerkt, dass sein „Führungsstil sehr umstritten ist“[16]. Und auch kein Wunder, dass dieselbe Zeitung zu seiner Abwahl berichtete, dass die Einstimmigkeit dieser Abwahl „ein leichtes Beben in der Kärtner Hochschulszene aus[löste]. Aber kein Beben der Erschütterung und Entrüstung, sondern eher ein Beben der Freude“[17].
Wenn aber Entlassungen von Professorinnen einzig aufgrund eines wahrgenommenen (oder gar durch die Verwaltungen selbst produzierten) Zurufs aus Teilen des Mittelbaus erfolgen, dann ist das ein Machtmissbrauch durch die Hochschulleitung, wenn sie noch nicht einmal den Versuch macht, die erhobenen Vorwürfe zu klären. Sie tut also genau das nicht, was Stefan Weber für seinen Blog-Beitrag nach Dafürhalten des Gerichts hätte tun sollen: Den Wahrheitsgehalt des Geschehens prüfen. Stattdessen machte sich die Hochschulleitung schlichte Behauptungen zu eigen und verwendete diese als Tatsachen, um auf dieser Grundlage die Professorinnen zu entlassen. Um es mit Thomas Sattelberger zu sagen: Das ist ein „Missbrauch des [Vorwurfs des] Machtmissbrauchs“[18].
Im Lichte dieser Überlegungen scheinen mir die Fragen, deren Inhalt Stefan Weber nun für unwahr erklären musste, durchaus zielführend: „Waren die Entlassungen tatsächlich gerechtfertigt, waren sie die Ultima Ratio? Oder dienten sie zur Machtdemonstration?“[19]
Wo landen wir, wenn Tatsachen unerheblich sind?
Im Idealfall sind Gerichte damit beschäftigt, die chaotischen Tatsachen des Lebens unter vorhandene Rechtnormen zu subsumieren, also zu schauen, wie diese Tatsachen bei Streitigkeiten im Rahmen des Rechts zu bewerten sind. Um dies tun zu können, müssen sie sich notgedrungen mit den Tatsachen befassen. In dem Moment, in dem sie beginnen, die Tatsachen zu ignorieren, sie durch Fiktionen zu ersetzen oder sie im gewünschten Sinne zurechtzubiegen, verlassen sie den Boden für eine gesellschaftsdienliche Rechtsprechung und begeben sich auf den Pfad der Willkür. Stefan Weber ist in diesem Spiel dazu verurteilt worden, Tatsachenbehauptungen zu widerrufen, deren Wahrheitsgehalt selbst vom Gericht in Teilen bestätigt wurde. Er musste sie durch unwahre Tatsachenbehauptungen ersetzen. Dies ist eine nicht hinnehmbare Abkehr von aufklärerischen Idealen.
Fußnoten
[1] Landesgericht Salzburg 3 Cg 60/24s – 21, S. 13
[2] ebd., S. 3
[3] ebd., S. 2
[4] https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/abenteuer-verantwortung/
[5] Landesgericht Salzburg 62 Hv 6/24d, S. 5
[6] Blog-Text, zit. n. Landesgericht Salzburg 3 Cg 60/24s – 21, S. 6 (in beiden Urteilen ist der Blog-Text, der aufgrund der Klage gelöscht werden musste, in Gänze nachzulesen)
[7] Landesgericht Salzburg 3 Cg 60/24s – 21, S. 3
[8] Landesgericht Salzburg 62 Hv 6/24d, S. 7
[9] Landesgericht Salzburg 3 Cg 60/24s – 21, S. 6
[10] Landesgericht Salzburg 62 Hv 6/24d, S. 10
[11] ebd.
[12] ebd.
[13] ebd., S. 11
[14] ebd., S. 10
[15] Landesgericht Salzburg 3 Cg 60/24s – 21, S. 12
[16] https://www.krone.at/3242073
[17] https://www.krone.at/3243333
[18] https://table.media/research/rigorosum/der-missbrauch-des-machtmissbrauchs/
[19] Landesgericht Salzburg 3 Cg 60/24s – 21, S. 7
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Meanwhile in Russia
https://youtube.com/shorts/F1j486RC-pI?si=Yegbm7iqRgC9j5xG
lustig bringt ein bisschen Sonnenschein in meinen Tag…die angeblichen Russen geben übrigens nicht den Eindruck das sie besoffen sind, sondern top fit, und der Bär macht fröhlich mit…vermute dass der Bär kein wilder ist sondern eher domestiziert…nun ja, echt lustig rundum..danke für den link allemal..:))
Der russissche Bär heisst Mischka und beschützt die anderen Tiere im Dschungel… Gibt es auch als Plüschtier.😉
Very nice 👍
Gut, daß es den Rechtsstaat gibt! In Österreich sogar mit Kruzifixen auf den Richtertischen! Also mit kirchlichem Segen.
…wer Sarkasmus findet..
„Versteht das doch, wir brauchen die Welt um unsere Schulden zu bezahlen“
Ein möglicher Standpunkt der USA.
Ja, wo landen wir da? In der Ochlokratie, in der der Abschaum das Sagen hat, egal ob mit oder ohne (ergaunerten und herbei geschmierten) akademischen Titeln.
und ich dachte wir leben in einer Kakistokratie und haben es uns da gemütlich gemacht….
Schlimmer geht natürlich immer. Pöbel darf man nicht herrschen lassen, das wäre ja… Was? …Demokratie
Zur Erklärung: mit dem – unausgesprochenen – „Pöbel“ meine ich keine Klasse, sondern schlicht charakterlose Subjekte, die es vom Obdachlosen bis hinauf zum Professor gibt. Daher ja auch der Zusatz „mit und ohne (ergaunerten und herbei geschmierten) akademischen Titeln“. Kakistokratie stimmt allerdings auch. Die entsteht, wenn das charakterlose, zu Macht gelangte Subjekt um sich herum thumbe Ja-Sager und servile Arschkriecher versammelt. Da kommt nichts Gescheites dabei raus.
👍
„Kakistokratie“ wollte ich gerade auch schreiben. 👍
So geht halt wertewestliche Demokratie.
Das blöde Volk hat nix zu melden. Darum heisset es ja Demokratie.(Neusprech).
„Unsere Demokratie“ heißt das doch jetzt.
Ja stimmt, Demokratie ist halt nicht für alle da.
Liebe Frau Uhlenwinkel,
lieber Herr De Lapuente,
liebe Redaktion,
passt ins Bild. Klagenfurt (A), Köln – Unzicker, Schindler – (D), Bonn – Guérot (D).
Wer in Deutschland die Wahrheit, also historische Fakten, ausspricht, darf sich mit Zustimmung und Billigung des Verwaltungsgerichts Köln vom ehemaligen Präsidenten des Bundesamtes für Verfassungsschutz (Thomas Haldenwang) in eine rechtsextreme Ecke stellen lassen und titulieren lassen als jemand, der einen Angriff auf die, „unsere“, Demokratie führt durch die Verbreitung russischer Narrative. Aus unserem hier auf Overton veröffentlichten Interview:
De Lapuente: Lieber Herr Schindler, Sie und Herr Unzicker haben dem Präsidenten der Verfassungsschutzbehörde, Thomas Haldenwang, eine Unterlassungserklärung geschickt. Weil er bestimmte Aussagen zu Russland als eine Art Bekenntnis zur AfD deklarierte. Kann man das so sagen?
Schindler: Nein, das ist nicht ganz richtig. Herr Haldenwang hat die Aussage, dass der Kreml, den Angriffskrieg gegen die Ukraine auch deshalb führe, weil die eigenen Sicherheitsinteressen durch den Westen verletzt worden seien, in einen AfD-nahen und rechtsextremistischen Kontext gesetzt. Er hält sie für ein russisches Narrativ. Dadurch diffamiert und stigmatisiert er die Meinungsträger und nimmt sie somit als potentielle Kandidaten für nachrichtendienstliche Maßnahmen ins Visier, zumal das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD als rechtsextremistischen Verdachtsfall eingestuft hat. Selbst nach der Definition des BfV kann die differenzierte Ansicht zum Vorfeld des Ukrainekrieges in keiner Weise unter den Begriff Rechtsextremismus subsumiert werden.
…
De Lapuente: Welche Chancen sehen Sie, wenn die Geschichte vor einem Richter landet?
Schindler: Das ist schwer zu sagen. Ich gehe immer noch, anders als bei den Staatsanwaltschaften, von der ganz überwiegenden Unabhängigkeit der deutschen Richter aus. Das sehen Sie vielleicht an dem Verwaltungsgericht in Karlsruhe, dass das Bundesverfassungsgericht wegen unzureichender Presseinformation gegenüber einer BILD-Journalistin im Zusammenhang mit einem gemeinsamen Abendessen mit der ehemaligen Kanzlerin Merkel während der Corona-Pandemie gerügt hat.
https://overton-magazin.de/dialog/keine-afd-meinung-sondern-seit-1997-geaeusserte-besorgnis/
Die noch 2023 geäußerte Auffassung, dass die Straf-, Verwaltungs- und Verfassungsgerichtsbarkeit (unpolitisch) Recht spricht kann ich nach all den zutage getretenen Skandalen (Durchwinken der Grundgesetzänderung durch einen abgewählten Zombie-Bundestag, „Schwachkopf“ bis hin zur Freiheitsstrafe gegen das Faeser-Meme) nicht mehr aufrecht erhalten.
Beste Grüße
Ihr
Peter Schindler
Worum ging es eigentlich überhaupt bei der Entlassung?
Was war der Inhalt des Professorenstreits? Beleidigungen – Welcher Art?
„Hornochse“ – oder was? Ein bisschen seltsam das ganze.
@ Krim
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Heike_Egner
https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/wer-stoert-muss-weg-oder-die-geschichte-hinter-der-geschichte/
Der obige Artikel der Frau Uhlenwinkel lässt bei sorgsamen Lesen auch die Argumentationsketten erahnen, die sie nebst Frau Egner vertritt.
Der Herr Vitouch hat eine interessante berufliche und familiäre Vita (Erbprinz?). Es lohnt sich, zur Erkenntnisgewinnung, den angebotenen Links zu Familie und Bildung zu folgen.
https://de.m.wikipedia.org/wiki/Oliver_Vitouch
Bemerkenswerteweise wurde er, auch Kraft seiner intellektuellen Wassersuppe, in seinem Heimatland Österreich noch in den letzten Jahren mit eindrucksvollen Preisen bedacht. Trotz allem hat der Herr Psychologe mittlerweile seinen Führungsposten an der Universität Klagenfurt verloren. Es bleibt abzuwarten, wohin ihn der nächste Ruf führen wird (Das G.E.Rücht munkelt von Salzburg).
Ebenfalls kein rechtliches Gehör fand ich vor dem Bezirksgericht Leibniz (Österreich) als ein in Österreich geprellter Tourist. Das Gericht schrieb in seinem Urteil: „Einander widersprechende Beweisergebnisse kamen nicht vor, weshalb eine eingehendere Beweiswürdigung unterbleiben kann.“ (30.9.2020)
In meinem Fall lag das daran, dass mir als Kläger die frei erfundenen Behauptungen des Touristenprellers vom Gericht gar nicht zur Stellungnahme übersandt wurden, bevor es sein Urteil fällte und dabei genau diese frei erfundenen Aussagen als Tatsachen ausgab.
Das entspricht genau den Erfahrungen, die die entlassene Professorin Anke Uhlenwinkel in ihrem Artikel beschreibt: Gerichte „beginnen, die Tatsachen zu ignorieren, sie durch Fiktionen zu ersetzen oder sie im gewünschten Sinne zurechtzubiegen“…
Da könnte ja jeder kommen und einen Österreicher in Österreich verklagen – obwohl mir genau dieses nach dem Beschwerdeweg beim Europäischen Verbraucherzentrum, welches es gibt, „um den Menschen die EU näher zu bringen“, von diesem empfohlen worden war.
Das ist freie Marktwirtschaft. Finden Sie sich damit ab.
😉
Das EU Zentrum kennt das realexistierende Austria und die dortigen Gepflogenheiten offenbar nicht. In Österreich dürfen Polizisten auch die Geschwindigkeit von Fahrzeugen schätzen wie zu Zeiten von Kaiser Franz-Josef. Versuchen Sie mal dagegen Widerspruch einzulegen. Selbst als LKW-Fahrer mit geeichten Tacho im Sattelzug keine Chance. Österreich ist ein ganz besonderes Pflänzchen.
Das Mittelalter ist zurück.
Wer nicht wie Bruno auf dem Scheiterhaufen landen will, der muss abschwören.
Das ist das Ende der Ära der Aufklärung (wenn es die jemals gab).
„Wo landen wir, wenn Tatsachen unerheblich sind?“ Da wo wir jetzt sind.
Waren wir nicht schon lang im postfaktischen Zeitalter? Wo Gefühle Vorrang vor Fakten genießen? Pippilotta Rollgardina als seriöser Lebensentwurf gelten muß? Produkte für ein vermeintlich damit verbundenes Wohlgefühl gepriesen werden und nicht, weil sie ihren Job machen? Omnipräsente Propaganda schon von ihren Produzenten geglaubt wird?
Sowas kommt von sowas.
Ich wundere mich eher, daß gelegentlich doch so was wie GMV auftritt.
Pippi kann sich ihren Lebensstil auch nur leisten, weil ihr Vater ihr einen Koffer voller Goldmünzen mitbreingt bei seinen Besuchen. Das Gold hat er vermutlich bei seinem Job als Negerkönig in der Südsee den Insulanern abgepresst.
mag sein, aber sagen Sie das nicht dem N-Wort König.
Was haben Sie gegen Pippilotta?
Sie befinden sich im Irrtum!
Pippi handelte stets auf dem Boden der Tatsachen! Die Erdanziehungskraft war dabei von besonderer Bedeutung!
Hab eher die Villa Kunterbunt als Magnet empfunden😉
Wer in dieser Gesellschaft Karriere macht, sollte sich darüber klar sein, was das für Folgen haben kann…
Verglichen mit der Realität in der sehr, sehr viel Menschen leben müssen, haben diese beide „Damen“ auch mit ihren Depressionen, nach wie vor ein weit besseres Leben, trotz ihrer lebenslangen Angepasstheit!