Der Fall Günter Roth zeigt eine neue Hybris der Macht einer Hochschulleitung: Nachdem sie ihn zunächst auf sehr fragwürdige Weise entlassen hat, will sie ihr nun ehemaliges Mitglied auch noch im Privaten mundtot machen.
Der seit 2018 sehr deutlich sichtbar gewordene Trend, Professoren aus leichtfertigen Gründen zu entlassen, setzt sich ungebrochen fort. Für die entlassenen Professoren bricht dadurch meist eine Welt zusammen. Manche ziehen sich komplett zurück, andere suchen die Öffentlichkeit. Wer die zweite Möglichkeit wählt, sieht sich zunehmend einer beharrlichen Verfolgung durch die ehemalige Hochschulleitung ausgesetzt. So auch geschehen im Fall von Günter Roth. Mit Erstaunen haben wir festgestellt, dass seine Fallgeschichte auf seiner persönlichen Website plötzlich verschwunden ist und an dessen Stelle der Hinweis erscheint, dass der Text „Gegenstand einer rechtlichen Klärung“ sei. Dies ist ein weiterer Fall eines überbordenden Machtanspruches einer Hochschulleitung, die damit in die Meinungs-und Wissenschaftsfreiheit eingreift. Aber der Reihe nach …
Horte der Wissenschaftsfreiheit?
Roth war seit Herbst 2012 Professor für Soziale Arbeit an der Hochschule für angewandte Wissenschaften München. Im Januar 2022 erhielt er eine Einladung zu einem Personalgespräch. Worum es konkret gehen sollte, wurde ihm nicht mitgeteilt. In dem Gespräch stellte sich heraus, dass sich zwei Studenten über die Inhalte seines Seminars beschwert hatten. Im Kontext der damals aktuellen Corona-Pandemie wollte der Professor über die Bedeutung von Freiheitsrechten (Problematik einer Impfpflicht) und die Diskriminierung einzelner gesellschaftlicher Gruppen (hier: Ungeimpfter mittels 2G) diskutieren. Als Grundlage stellte er einen eigenen Text zur Verfügung, den er auf der Internetplattform Rubikon publiziert hatte. Die Studenten monierten, dass der Dozent das Thema behandelt habe, obwohl sie ihm deutlich gemacht hätten, dass sie darüber nicht reden wollten. Zudem sei die Plattform Rubikon ein „Querfrontmagazin“ und verbreite „Verschwörungstheorien“. Die Hochschulleitung hat diese Darstellung unkritisch übernommen. Das Personalgespräch war auch nicht als Gespräch gedacht, sondern als Termin der Bekanntgabe einer längst gefällten Entscheidung: eine „Ermahnung wegen Überschreitung der Grenzen der Lehrfreiheit aus Art. 5 Abs. 3 GG“ als Eintrag in die Personalakte.
Nun ist es heute fast üblich, dass Studenten, wenn sie mit dem Text eines ihnen bisher unbekannten Autors konfrontiert werden, zunächst im Internet nachschauen, mit wem sie es hier zu tun haben. Als Quelle nutzen sie dabei vor allem Wikipedia, eine Plattform, die bei vielen immer noch den Nimbus eines freien und demokratischen Nachschlagewerks genießt, obwohl sie längst als Werkzeug politischer Propaganda entlarvt ist. Vielen mag Wikipedia vielleicht sogar genau deswegen so hilfreich erscheinen, weil es eben gerade nicht neutral ist, sondern dem Leser die eigene Beurteilung abnimmt, indem es entsprechend der binären Logik sozialer Medien eine Einordnung in „gut“ oder „schlecht“ bereits vornimmt. Finden die Studenten dann einen Hinweis auf „XY-Leugner“, „XY-Versteher“ oder werden Kontakte zu anderen als verdächtig gekennzeichneten Personen oder Medien erwähnt, dann meinen sie das Recht zu haben, die Argumente des betreffenden Textes nicht mehr zur Kenntnis nehmen zu müssen. Damit bewegen sie sich allerdings auf einer der untersten Stufen der diskursiven Auseinandersetzung: sie greifen die Person des Autors an, ohne sich mit seinen Argumenten überhaupt auseinanderzusetzen. Auch die Studentin, die im Falle Roth ihre eigene Meinung formuliert und dessen Nachfrage nach Belegen als unerhört empfindet, macht es nur wenig besser.
Sie nimmt das Lernangebot des Dozenten nicht an und entzieht sich dem wissenschaftlichen Diskurs. Nur wer Gegenargumente formulieren und begründen oder gar Fehler in einer Argumentation nachweisen kann, nimmt an einer wissenschaftlichen Auseinandersetzung teil. Statt bei der Beschwerde der Studenten auf den wissenschaftlichen Diskurs als Kerngeschäft einer Hochschule hinzuweisen, machte sich die Hochschulleitung im Falle Roth die vorgebrachten ad-hominem-Argumente zu eigen und folgte somit den Studenten auf eben jene unterste Ebene der Diskurstechniken. Nicht nur wird sie damit ihrer eigenen Aufgabe als Institution der Wissenschaft und Lehre nicht gerecht, sie verstößt dabei auch noch gröblich gegen Art. 5 Abs. 3 GG, also jenen Paragraphen, den sie selbst in ihrer „Ermahnung“ gegen Roth in Anschlag brachte. Das dort formulierte Grundrecht schützt die Freiheit von Forschung und Lehre, wobei die Münchner Hochschule offenbar vergisst (oder nicht weiß), dass die Träger der Grundrechte Personen sind und keineswegs die Hochschule selbst. Zwar gelten die Grundrechte aufgrund von Art. 19 Abs. 2 GG in einem kollektiven Sinne auch für sie, jedoch ändert sich dadurch nichts an der grundsätzlichen Ausrichtung der Grundrechte, nämlich gemeint zu sein als Abwehrrechte gegenüber Eingriffen des Staates oder anderen, die sich anmaßen, in diese Freiheit eingreifen zu wollen. Die Rolle der Hochschulen als staatliche Einrichtung besteht demnach darin, Horte der Wissenschaftsfreiheit[1] zu sein. Sie haben die Wissenschaftsfreiheit zu schützen. Und nicht in einer Art Ermächtigung nach innen, gegen ihre eigenen Mitglieder (darüber hinaus noch in einer merkwürdigen Verquickung von Kläger und Richter), vorzugehen.
Entlassung und Bevormundung
Günter Roth hat gegen die „Ermahnung“, die eigentlich eine „Abmahnung“ war, erfolgreich geklagt. Das Gericht stellte in seinem Urteil vom 10. Januar 2023 ganz allgemein fest, dass „die Darstellung zumindest einzelner gerügter Pflichtverstöße nicht konkret genug ist und die Tatsachendarstellung dadurch unvollständig und unrichtig wird“[2]. Trotzdem wird Günter Roth Mitte Mai 2024 von seiner Hochschule fristlos gekündigt, diesmal ganz ohne Nennung von Gründen. Anfang Juli 2024 findet eine Güte- und Schlichtungsverhandlung statt. Das Ergebnis, soweit es aus den wenigen publizistischen Darstellungen herleitbar ist: sofortige Freistellung sowie die vorzeitige Entlassung aus dem Dienst im März 2025. Hinzu kommt die Zusicherung Günter Roths keine öffentlichen Anschuldigungen gegen die Hochschule zu formulieren, also beispielsweise keine Klage vor einem Gericht zu erheben. Faktendarstellungen oder Äußerungen, die von der Meinungsfreiheit gedeckt und nicht strafbewehrt (Üble Nachrede, Verleumdung) sind, dürfen demnach getätigt werden.
Damit sollte der Fall eigentlich abgeschlossen sein. Günter Roth ist nun frei. Frei aus einem zuletzt für ihn entwürdigenden Dienstverhältnis. Frei aber eben auch in seiner Meinungsäußerung zu den Geschehnissen. Das tat er insbesondere auf seiner Homepage „einfachkompliziert“[3]. Die Texte waren von seinem X-Account verlinkt. Wer sie allerdings heute sucht, läuft ins Leere. Denn die Hochschule verfolgt ihren ehemaligen Mitarbeiter auch nach der Kündigung: Die sachlichen Darstellungen auf seiner Homepage würden die Hochschule „in einem schlechten Licht“ dastehen lassen. Das mag sein, liegt aber vielleicht eher daran, dass die Hochschule sich weder mit der Abmahnung noch mit der unbegründeten fristlosen Kündigung mit Ruhm bekleckert hat. Hier den Überbringer der schlechten Nachricht bestrafen zu wollen, lässt das „schlechte Licht“ nur noch deutlicher scheinen.
Nichtsdestotrotz ist mit der Verfolgung von Betroffenen über die eigentliche Entlassung hinaus eine neue Stufe des Umgangs von Hochschulen mit missliebigen Professoren erreicht. Bot man zuvor etwa Abfindungen oder eine Weiterbeschäftigung mit geringerer Stellenausstattung gegen die Unterschrift unter eine Schweigeerklärung an, versucht man nun, das Schweigen mit Macht durchzusetzen. Die Münchner Hochschule ist kein Einzelfall. In Österreich ist man dabei inzwischen soweit, dass selbst Dritte zum Schweigen gebracht werden sollen[4].
Missachtung des Gleichheitsgrundsatzes
Die dahinterliegende Botschaft ist eindeutig: Die Hochschule oder Universität in unfehlbar. Ihre Entscheidungen dürfen nicht in Zweifel gezogen werden. Dabei wird jeder aufmerksame Beobachter gerade aufgrund der Versuche, konträre Sichtweisen schlicht verbieten zu lassen, misstrauisch. Warum kann die Universität den vom entlassenen Professor öffentlich behaupteten Sachverhalt nicht einfach mit Belegen richtigstellen? Vielleicht weil, wie es im Urteil zur Abmahnung heißt, „statt eines konkret bezeichneten Fehlverhaltens nur pauschale Vorwürfe erhoben“[5] wurden? Oder weil die Hochschule „im Rahmen ihrer unreflektierten und unsubstantiierten Darstellung in der Abmahnung – ungeprüft und ohne weitere eigene Recherchen – die Sichtweise wohl einzelner Studierender“[6] übernimmt?
Aus den öffentlichen bekannten Darstellungen muss man nahezu zwangsläufig den Schluss ziehen, dass die Hochschule selbst das tut, was sie Günter Roth vorwirft: Sie greift „fundamentale Wertvorstellungen und Prinzipien der freiheitlich demokratischen Grundordnung“[7] an. Denn sie missachtet den Gleichheitsgrundsatz aus Art. 3 Abs. 1 GG. Wenn ein Professor aufgrund von puren Meinungsäußerungen einiger weniger Studenten entlassen werden kann, dann müsste es nach diesem Grundsatz auch möglich sein, dass der betroffene Professor seine Meinung zu diesem Vorgehen öffentlichen äußern darf. Hochschulen, die hier eingreifen, beschränken willkürlich – und ohne jegliches, gerichtliches Verfahren – die in Art. 5 Abs. 1 GG garantierte Meinungsfreiheit eines Bürgers, der kein Vertragsverhältnis mehr zu ihnen hat. Das aber ist autoritär und einer wissenschaftlichen Einrichtung unwürdig. Die hier zutage tretende Vorstellung der totalen Macht einer Hochschulleitung über die Mitglieder ihrer Institution, die sich sowohl in den privaten Bereich als auch über die Dauer der Beschäftigung hinaus ausdehnt, bleibt hoffentlich im Bereich der Imagination. Da es sich bei der Münchner Hochschule jedoch nicht um einen Einzelfall handelt, ist deutlicher – und lauter – Widerspruch vonnöten. Von allen Seiten.
Fußnoten
[1] Tobias Gall im Interview mit Markus Klöckner zum erstinstanzlichen Urteil des Arbeitsgerichtsverfahrens Ulrike Guérot gegen die Universität Bonn (https://www.nachdenkseiten.de/?p=114806).
[2] AG München, 40 Ca 4560/22, S. 16
[3] https://einfachkompliziert.de
[4] https://overton-magazin.de/hintergrund/wissenschaft/abenteuer-verantwortung/
[5] AG München, 40 Ca 4560/22, S. 16
[6] AG München, 40 Ca 4560/22, S. 18
[7] zitiert nach AG München, 40 Ca 4560/22, S. 5
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Wenn Meinungsaustausch unterbunden wird, stirbt der Fortschritt und wir entwickeln uns zurück. Dass wir bereits hinterherhinken, dringt nicht in die Betonköpfe vor. Die Situation ist vergleichbar mit dem Ende der DDR, nur liegt im Wertewesten noch etwas Gold im Keller, was bei der DDR nicht der Fall war. Es muss dringend umgesteuert werden.
Richtig.
Wo, wenn nicht an Universitäten und Hochschulen, sollen auch nicht-Mainstreamige, abwegige, möglicherweise auch falsche Thesen diskutiert werden, und sei es nur, um sie sachlich, argumentativ zu widerlegen? Dieser Wahrheitsanspruch der EINEN These, und damit der Ausschluß jeglicher anderer Thesen aus dem wissenschaftlichen Diskurs ist nicht nur unwissenschaftlich, sondern totalitär und quasi-religiös. Denn am ehesten halten sie dem Vergleich mit dem Diskussionsverbot etwa des heliozentrischen Weltbildes (Kopernikus, Galilei) im Mittelalter stand.
Im digitalen Zeiten werden Wissenschafter auf dem metaphorischen / digitalen Scheiterhaufen verbrannt. Wann
wieder analog, also real ?
Digital ist ja zunehmend real! Beispiel Bücherverbrennung.
Früher mußte man noch ganze Bibliotheken abfackeln, um verbotenes Wissen auszulöschen. Bzw. hatten vor dem Buchdruck ohnehin die Königshäuser und Kirchen (Skriptorien) das Monopol auf dieses gesammelte Wissen. Heute ist dieses Wissen zwar scheinbar für alle verfügbar, aber es reicht ein Mausklick, und 25 Jahre Journalismus verschwinden im Nichts (Telepolis)…
…und das ist nur der Anfang….
Tja, leider! Irgendwann mußte es ja mal so weit kommen, dass selbst ein Popper, Karl auf den Scheiterhaufen unserer einzig noch zulässigen Intelligenzbolzen gezerrt wird. Und ausgerechnet er, was wohl nur noch zum Krähen vor Lachen ist. Ist das überhaupt noch erlaubt?
Mit Verlaub! Es sind ja nicht nur aufmüpfige “Lehrende”, denen man nachhaltig und ganzheitlich an den Zwickel fährt und zu fahren hat. Die “Widerborste gegen jegliche Konvenienz” sind mal wieder gefordert abzuschwören. So wie einst ein Galilei, der einst gar der angeblich Heiligen Schrift Widersprechende. Seinen Eid darauf – vor der Römischen Inquisition übrigens – dass die doch tatsächlich schon als Kugel zulässige Scheibe starr am einzigen Himmel zu stehen hat, Beim Verlassenheiliger Räumlichkeiten damals hat er zwar sei keinen Mittel- mit dem Zeigefinger hinter dem Rücken gekreuzt, dass hätten die heiligen Herren der Inquisition ja gesehen. Aber “Und sie bewegt sich doch”, soll er angeblich gemurmelt haben. Sagte jedenfalls Wiki, ob wir das glauben können.
Eiszeiten gab und gibt es also nicht von Arktis bis Alpen, nein, sondern auch in der “Lehre” und wohl ebenso bei den “Weltanschauungen”. Es friert einem, wenn einem nur der Wiki-Beitrag zu Galilei, oder der zu einem Ganser (O-Ton: “Er verbreitet Verschwörungstheorien, besonders zum 11. September 2001 und zum Russisch-Ukrainischen Krieg.”) unterzukommen wagt. So was wie bspw. die Roth- oder die Guérot-Story sind doch nur Sättigungsbeilage für Unterbeschäftigte.
Ja, gewiß doch, durch dieses “Tal der Tränen” werden wir wohl alle schreiten müssen. ‘Eiszeiten’ solcherlei Provenienz dauern erfreulicherweise nur solange wie die dazugehörigen Groß- und Kleininquisitoren auf der Scheibe lustzuwandeln vermögen.
Neoliberalismus; Was hier geschützt wird sind Investitionen im weitesten Sinn. Die Grundlagen dazu wurden mitte der 90′ hier ausgehandelt. Universitäten sich rechtlich gesehen Profitorientierte Unternehmen und nicht mehr unabhängige freie Anstalten von Lehre und Forschunge. Die Ratings messen jeweils wie effizient sich die Studierenden und deren Arbeit später ökonomisch verwerten lassen.
Aus Wikipedia da leider weitere Informationen zum Mai nur schwer zu finden sind. Das MAI wurde dank Protesten in Frankreich und Kanada gestoppt, doch die Inhalte sind kurze Zeit später in die WTO Verträge eingearbeitet worden. Die WTO Verträge zwingen alle Nationen dazu das Investitionen, Kapital, Renditen, Profite, Vermögen, Eigentum, Besitz primär durch den Neoliberalen Staat und dessen Politik geschützt werden müssen. Als Schutz gilt auch Steuerbefreiung oder die völlige Liberalisierung von Sozial- Umwelt-Rentengesetzen usw.
Alle anderen Belange die jede Gesellschaft auch noch ausmacht müssen sich dem absolut totalitär Unterordnen. Deutlich machen das die Pkünderungen von Öffentlichem Eigentum mit Privatisierungen.
Kritik
Das MAI hätte seinen Kritikern zufolge in der diskutierten Form eine massive Einschränkung der staatlichen Souveränität bedeutet, für Deutschland auch die der Bundesländer und der Kommunen. Internationalen Konzernen wäre ein Klagerecht vor internationalen Streitschlichtungsgremien (Investor-state dispute settlement) eingeräumt worden. Die nach gleichem Prinzip konzipierten Schiedsgerichte des 2015 diskutierten TTIP sind nach einem im Auftrag der Hans-Böckler-Stiftung von Richter des Bundesverfassungsgerichts a. D. Siegfried Broß erstellten Gutachten verfassungswidrig.
Die Grundthese des MAI, dass freier Wettbewerb zum höchstmöglichen gesamtgesellschaftlichen Nutzen führe, wird oft von Globalisierungskritikern bestritten. Die Kritiker weisen darauf hin, dass Deregulierung im Sinne der MAI-Gedanken Anbieteroligopole und -monopole auch dort schafft, wo sie aufgabenbedingt kontraproduktiv seien. In Wirtschaftsbereichen, die nur monopolistisch zu betreiben seien, würden Staatsmonopole in Konzernmonopole ohne demokratische Kontrollinstanz umgewandelt. Den Bereich der Daseinsvorsorge und Umwelterhaltung würden die Marktteilnehmer ohne staatliche Intervention ihren kurz- und mittelfristigen Interessen unterordnen.
Befürworter eines von staatlichen Regulierungen freien Marktes teilen die Kritik der Globalisierungskritiker insofern, als häufig während Privatisierungen lediglich Staatsmonopole in Konzernmonopole umgewandelt wurden, anstatt einen tatsächlichen freien Markt zu etablieren. Sie gehen jedoch im Unterschied zu den Globalisierungskritikern davon aus, dass es grundsätzlich keine Wirtschaftsbereiche gebe, die nur monopolistisch zu betreiben seien (und dass daher prinzipiell die gesamte Wirtschaft privatisiert werden solle).
Die WTO ist die unsichtbare Mega Dystopie die am Ende jede Zivilisation zerstört
https://de.wikipedia.org/wiki/Multilaterales_Abkommen_%C3%BCber_Investitionen
Auch hier, heißt das Problem Kapitalismus!
Sein Rubikon-Artikel ist nicht mehr abrufbar. Aber Rubikon ist durchaus ein Begriff. Chefredakteur Wernicke war wohl der radikalste Corona-Kritiker bzw. Hysteriker. Great Reset, Bundesbremse als Machtergreifung, verchippter Impfstoff, alles dabei. Der hätte gejubelt, wenn der Staatsstreich von Heinrich XIII. erfolgreich gewesen wäre. Auch inhaltlich hat ihn wenig von diesem Heinrich unterschieden. Am Ende ist er nach Südamerika verschwunden, weil er dort keine Maske tragen musste. Völlig durchgeknallt der Typ.
Auf “einfachkompliziert” nun so ziemlich dasselbe. Der übliche rechte Mist. Es könnte also durchaus Gründe haben, warum der Staat diesen Roth nicht mehr beschäftigen wollte. Für den mache ich mich nicht stark, sorry.
Ausnahmsweise muss ich dazu antworten, weil es leider typisch ist. Sie schreiben „Der übliche rechte Mist“ und haben davon sicher nur oberflächlich, wenn überhaupt, etwas gelesen, aber sofort ein Urteil bilden und frech, selbstgefällig, anonym beleidigen!
Wieso ist eine Kritik an Corona-Maßnahmen, die ja heute auch von den PolitikerInnen eingestanden wird, “rechter Mist”?
Vielleicht sollten Sie mal die Bedeutung ihres Vokabular überprüfen,. Sie scheint mir doch ziemlich verrutscht, wodurch ihre Äußerungen eindeutig zu Mist werden.
Vor allem angesichts der nun öffentlich gewordenen RKI-Protokolle, die belegen, daß die Beamten und Wissenschaftler dort intern (!!!!) praktisch dieselben Schlußfolgerungen bezüglich des Virus und der Maßnahmen gezogen hatten, die öffentlich nur von “Schwurblern” geäußert und von der Politik und dem angeschlossenen Medienkartell aufs härteste diffamiert wurden
Der “rechte Mist” und Nationalismus ist weniger radikal als Neoliberalismus und die darauf basierende Globalisierung.
Das nennt sich “Kontaktschuld” und gehört in die Rubrik “Techniken der Propaganda und Manipulation” https://de.wikipedia.org/wiki/Techniken_der_Propaganda_und_Manipulation#Kontaktschuld
Also nichts konkretes zum Artikel zu sagen?
Es ist besser, wenn sie sich nicht für einen demokratischen Professor wie Roth stark machen.
Ihre Rolle ist die, Menschen blind zu verteidigen, die andere Menschen als ” Tiere” bezeichnen, und sie ” auch so behandeln”
Ihre Behaupting, dass auf dem Blog des Herrn Roth ” der übliche rechte Mist” angeboten würde, klingt aus Ihrer Feder so, als hätten sie sich mit dem Herrn Roth verwechselt.
Natürlich bieten sie auch keinerlei Beleg für ihr Werturteil an Sie unternehmen nicht einmal den Versuch einer Scheinargumentation Stattdessen Gepöbel. Sie, die sie immer von “Hamistanis, von Palis und Brüllaffen” sprechen, gehören in den gleichen Affenkäfig.
Auf der Roth Seite “einfachkompliziert” findet sich in einem Artikel z. B. dieser Satz:
” Die heutige Regierung unter Benjamin Netanjahu unterscheidet sich von allen Vorgängerregierungen seit 1945 darin, dass sie die palästinensischen Bevölkerung im Westjordanland in einem Ausmaße unterdrückt, wie dies nie zuvor geschehen war ”
Dass ein gegenüber seinen palästinensuschen Feinden gänzlich empathieunfähiger Mensch wie Sie das als rechten Mist sehen müssen, zeugt nur von ihrer Unfähigkeit, zum Thema Israel/Palästina einen reflektierten, argumentegestützten Beitrag abzuliefern.
Von ihrer unflätigen Unwertesprache ganz zu schweigen.
2g+impfpflicht fungierten als brandbeschleuniger …..die per rubikons “schnupfentrainer” in zusammenarbeit mit staatlichem/kommunalem standortmanagment gelegten fleckenbrände wurden per allparteilichem “herdenimmunität-er-zeugungswahn” zum flächenbrand…..
frau arendt wurd nicht müde, unentwegt kundzutun, mit den zionisten nichts am hut zu haben, nur seien diese in der damaligen situation die einzig hinreichend organisierten gewesen, um ein paar kinder zu retten….osteuropäische/bspw polnische kiddies mußte sie zwar umnationalisieren, daß sie mitgerettet werden durften, aber …..
der flächenbrand hat millionen leuts in “den brunnen” geworfen, aber statt so gut irgend möglich “gemeinsam” all die brunnenkinder wieder rauszuholen, nutzen alle parteigänger ihre jeweils auserwählten brunnen”kiddies” für ihre jeweilige politische agenda……manche werden photographiert und die bilder ausgestellt….manche werden mit brunnentiefen kanülen “gestochen”, um blut und andre flüssigkeiten zu analysieren, mit manchen wird gesprochen, um sie zwischen buchdeckel zu quetschen, manche werden zum “lukas” ernannt und am brunnenrand eintrittskarten für “hau den…” verkauft usw usf……
daß sein artikel auf rubikon gelöscht ist, kann ne “rechtliche” sache / konsequenz sein…..aber ja, ich gebe zu, im wunsch nach gemeinsamem erwehren mag ich den prof für ein brunnenkind halten, was sich, wenn schon keine rausholhilfe, dem benutztwerden zu erwehren sucht….
“Ich bin zwar anderer Meinung als Sie, aber ich würde mein Leben dafür geben, dass Sie Ihre Meinung frei aussprechen dürfen.” (Voltaire) Damit sind Sie gemeint, ebenso wie Herr Roth – wobei ich ehrlicherweise sagen muss, dass ich, anders als Voltaire, mein Leben nicht dafür hergeben würde. Aber erkennbar gegen den Strom schwimmen, das sollte möglich sein.
Der Artikel ist jetzt auf Manova:
https://www.manova.news/artikel/erosion-der-menschlichkeit
Alles was früher auf Rubikon war, sollte jetzt auf Manova sein.
https://www.manova.news/artikel/ein-jahr-manova
Artur, setzt deine FFP3 Maske auf, hol dir deine 7.Spritze ab und geh wieder in deinen Keller!
Es reicht jetzt!
https://odysee.com/@mal-1:e/DieGiftspritze:1
Verdammt nochmal! Könnt Ihr nicht einfach alle aufhören die Vokabel „Ungeimpft“ zu verwenden? Von solchen Un-Wörtern ist es nicht weit zu „Unmenschen“ , mit denen dann beliebig verfahren werden könne.
Es heißt Nichtgeimpfte, Mit Worten fängt es an.
Es wurde niemand “geimpft”.
Hat sich aber auch schon so festgesetzt.
“mRNA-Manipulierte” ist ein passender Begriff.
Labormäuse geht auch.
a.k.a „Mutanten“. Auftritt der X-Men…
Insoweit hat das Framing funktioniert.
In einem Leserbrief für ein lokales Anzeigeblättchen, der damals noch abgedruckt wurde, hatte ich Leute wie mich als “Meocori” bezeichnet – als Menschen ohne Corona-Impfung. “Ungeimpft” oder “Nichtgeimpft” wäre bei mir, so wie bei den allermeisten, definitiv eine Falschaussage. Ich hatte bis vor wenigen Jahren eine positive Meinung von Impfungen – aber wie die Corona-Impfung gegen jede übliche Praxis durchgepeitscht worden ist, hat bei mir äußerstes Misstrauen geweckt. Wer sich gegen Corona impfen ließ, bekam damals manchmal – Leute ich muss verrückt sein – noch ne Bratwurst obendrauf. Ab dem Punkt war klar: Da sind Nepper, Schlepper Bauernfänger unterwegs – und diskreditieren damit einen ganzen, trotz aller Vorbehalte, insgesamt recht segensreichen Zweig der Medizin.
Wieso?
Bei diesem Begriff weiß wenigstens jeder, was genau gemeint Ist.
Und darauf kommt es ja schließlich an.
Ich hatte mal in einem meiner Artikel von “Genmanipulierten” geschrieben, einfach, weil der Text sonst gar nicht veröffentlicht geworden wäre, wenn ich von “Ungeimpften geschrieben hätte.
Tja, viele der Rezipienten hatten gar nicht gewußt wovon ist rede,
Dieser Vorfall, bestärkt mich um so mehr, dass der Begriff “Ungeimpft” genau der Richtige ist.
Für mich und mein Verständnis von Recht und vor allem von Wissenschaft und Lehre an Hochschulen wäre der Fall klar:
die Studenten, die sich dem wissenschaftlichen Diskurs entziehen und stattdessen den Professor bei der Hochschulleitung denunzieren sofort exmatrikulieren und mit einem Eintrag im Hochschulregister dafür sorgen, dass sie auch an einer anderen Hochschule in einem ähnlichen Studiengang sich nicht mehr einschreiben können.
Die Hochschulleitung, die den Professor entlassen hat würde ich verklagen, wenn nötig vor den europäischen Gerichtshof für Menschenrechte ziehen.
Solche Umtriebe, wie wir sie schon seit Corona hier erleben, hatten wir bereits mal in den 30ern des letzten Jahrhunderts. Wehret den Anfängen…
Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte lehnt die meisten Gesuche um Recht ab bzw. geht erst gar nicht darauf ein.
Also, im Normalfall wird sich in solchen Fällen um Mediation bemüht. Die Beschwerde der Studenten geht in die betroffene Fakultät, und dort wird mit den beiden Parteien eine einvernehmliche Lösung angestrebt.
Wenn so was bei der Hochschulleitung landet, dann gibt es noch andere Gründe. Dazu müsste man dann verstehen, was die Leitung für eine Linie verfolgt, was ihre Ziele sind usw. Denn es gibt da durchaus große Ermessensspielräume für sie in solchen Situationen.
Stimmt, MediTation würde auch vielen nicht schaden. ;-))
Die Wiederholung der Wiederholung der Wiederholung zu Variationen von lediglich xyz wird’s schon irgendwann richten; ganz gewiss.
Allerdings ist es müßig, sich bis zur allgemein “gesichert” einstellenden Erkenntnis (bei ausgesucht und eng gesteckten Themen) die Zeit mit “Und täglich grüßt das Murmeltier” zu vertreiben, denn jedes Leben ist definitiv ZEITLICH begrenzt!
Daher, und eingedenk dieser Tatsache, an dieser Stelle für (fast*) alle: Schöne, entspannte, streß- und streitfreie Weihnachten. ⭐
Aber bitte beachten: nicht diese Zeit ist schuld an den vielen kleinen und großen Tragödien, sondern ausschließlich der individuelle Umgang des Menschen mit anderen – gleichmäßig über 12 Monate und jedes einzelne Jahr verteilt. 😠
Natürlich auch einen guten Start in das kommende Jahr, das sicher unter diesen Voraussetzungen noch viel besser als das ausgehende wird.🍾
Unberücksichtigt von guten Wünschen bleiben hier speziell jene Ausgesuchten, die VOR, WÄHREND und NACH Silvester Mensch, Tier sowie Umwelt mit möglichst vielen Schäden, Kosten und akustischer Raserei belästigen.
(2000+ Tonnen Feinstaub in einer Nacht; 200+ Tonnen Müll in lediglich den 5 größten Städten; Barium, Kupfer, Chlor, Magnesium gelangen in Böden und Grundwasser; unzählige weitere “Silvester”, verteilt über das komplette Jahr zu jedem un/möglichen Anlass etc.)
Obwohl: wenn selbst ein/e schnöde Semmel/Brötchen/Schrippe bzw. eine kleine Flasche Wasser ungleich teurer sind, als ein Schuß für 0,06€ oder ein Kanonenschlag für 0,55€ billiger als ein konventioneller (NICHT Bio) Apfel ist, dann sind die Prioritäten hochoffiziell gesetzt!
Darauf ein schönes und altbekanntes gedoppeltes (ka)Wumms.
Prosit Neujahr!🥁
*Kriterien für Disqualifikation:
Die Meisten leben in engen Blasen, auch wenn sie sich dieser nicht bewusst sind/sein wollen.
Einen signifikanten Unterschied gibt es jedoch in Umgang sowie Wortwahl, die andere herabwürdigen, tatsächlich (nicht gefühlt) massiv beleidigen, ausgrenzen, denunzieren etc. – real und/oder digital sind dabei unerheblich.
Nun, die Begeisterung für die Maßnahmen der Regierung gegen das “neuartige” Coronavirus war unter Studierenden und der intellektuellen Elite der BRD besonders ausgeprägt.
Da kann nicht irgendein Professor angelaufen kommen und Freiheitsrechte oder Abwägung von Rechtsgütern zur Diskussion stellen. Wozu auch? Wir sind doch in der BRD so “gut durch die “Pandemie” gekommen.”
Eine Steigerung von 40% an Essstörungen unter Jugendlichen und erhöhte Suizidraten unter Selbigen- nun-
dafür haben so viele Vulnerable 3 Tage länger gelebt.
Ein voller Erfolg also!
Eine Steigerung von 40% an Essstörungen unter Jugendlichen und erhöhte Suizidraten* unter Selbigen- nun-
dafür haben so viele Vulnerable 3 Tage länger gelebt.”
Eine fundierte, gerne auch offizielle, Statistik sollte diese Aussage doch belegbar machen – oder?!
Gut – dass Jugendliche (auch Kinder) während Corona keine der sonst üblichen, gelebten und beliebten aushäusigen direkten Kontakte pflegen konnten und nun unfreiwillig gezwungen waren, noch mehr in digitale Welten abzudriften oder das eigene Selbstwert- und Körpergefühl mittels TikTok, WhatsApp oder dank Influenzern zu entwickeln, ist zweifellos tragisch.
Ausgleichend gab es dafür aber, trotz Schulschließung und Unterrichtsausfalls, so viele 1er Abiturabschlüsse wie nie zuvor.
*(2023: 15-19 Jahre 173 Suizide, 20-24 (keine Jugendlichen) 291, 45-49 501, 55-59 1097, 60-64 1012, 75-79 708 – insgesamt: 10.304 vollendete Suizide)
Und die Vulnerabelen; was soll man dazu noch sagen:
wollten die doch für ein Leben Arbeit noch Rente kassieren und auf Parkbänken herumlungern oder es sich stattdessen unter- und miteinander in “Seniorensresidenzen” bei bester Versorgung, Pflege und Unterhaltung gut gehen lassen und pfiffen rücksichtslos auf Land und Leute.
Ja – ließen sich sogar auf den letzten Metern als Pflegefall, teils bereits mit einem Bein in der Kiste, freiwillig und ohne Prozess inhaftierten und pfiffen während des einsamen Ablebens freiwillig auf einen letzten Kontakt mit Kindern, Ehepartnern oder Angehörigen bzw. Freunden. Pfui aber auch – wie asozial
P.S.
Hier der passende Eintrag ins Poesiealbum: “Den Wald vor lauter Bäumen nicht sehen zu können.”
(Notwendige und offizielle Erklärung:Wenn jemand den Wald vor lauter Bäumen nicht sieht, meint man damit, dass derjenige “das große Ganze” nicht sieht. Für ein Problem gibt es viele verschiedene Lösungsmöglichkeiten, doch der Betroffene sieht in der ganzen Auswahl nicht die nächstmögliche Lösung, obwohl es für Außenstehende offensichtlich ist.”)
So viele Einser Abis gibt es, weil die Noten wie Kamelle verteilt werden, und damit oraktiach wertlos sind. Es soll sichbkeines der armen Kinder benachteiligt fühlen und die Lehrer wollen unangenehme Nachfragen deurch Kultusminister und Eltern bei realistischer Bewertung des Wissensstandes vermeiden.
Mich wundert mit welcher Macht Studierende ausgestattet werden. Wie kann es sein, dass Studierende eine Teilnahme an einer Diskussionen verneinen können und gleichzeitig mit einer anderen Meinung den Prof zu denunzieren können.
Für mich riecht das nach “Mittel zum Zweck”. Jedoch sendet es definitiv ein falsches Signal an alle anderen Studierenden.
Deutsche Hochschulen waren eigentlich nie ein Hort des freien Meinungsaustausches.
Sie haben vielmehr meist den Willen der politischen Machthaber gegenüber ihren Mitarbeitern umgesetzt.
Selbst erlebt habe ich das beim rigorosen Durchsetzen des “Bologna-Prozesses”, der den Niedergang unserer Hochschulen einleitete.
Statt zu argumentieren, wurden Kritiker gemobbt und Personen, die dieser Bologna”Reform” nicht zustimmten, wurden erst gar nicht auf eine Professur berufen.
Heute gehen Hochschulleitungen gar in vorauseilendem Gehorsam gegen Andersdenkende in den eigenen Reihen vor.
Das hat durchaus Tradition. In den 1930er Jahren waren die deutschen Hochschulen auch willige Helfer bei der damaligen “Zeitenwende” und haben damals bereitwillig alles “Jüdische” aus den Hochschulen verbannt.
“Deutsche Hochschulen waren eigentlich nie ein Hort des freien Meinungsaustausches.”
Ich habe “bis Bologna” studiert, und da ging es noch.
Einerseits wirkte noch der “kurze Frühlings der Freiheit” von 1968 nach. Zwar hatte schon ab 1969/70 der Rollback eingesetzt. Trotzdem waren in der Folge eine ganze Menge demokratisch gesinnter Lehrkräfte an der Uni tätig, die erst “bald nach Bologna” ihr Rentenalter erreichten.
Andererseits lag das an der Hochschulautonomie, der sich auch konservative Kräfte verpflichtet fühlten. Die Hochschule – und in ihrer Sicht auch die einzelnen Lehrstühle – sollen ihre Angelegenheiten in eigener Verantwortung regeln, ohne dass ihnen der Staat hineinregiert.
Mit dieser Auffassung hat sich auch die “Hochschuldenkschrift des SDS” auseinandergesetzt. Die ist gut geschrieben und wäre für Sie vielleicht von Interesse, wenn Sie über den “freien Meinungsaustausch” der Universität (Wissenschaftsfreiheit, Art. 5 GG) urteilen.
In der Vergangenheit hat das BVerfG zumeist zugunsten Art. 5.3 GG entschieden. So sehr ich den individuell am wenigsten belastenden Weg der Einigung per Abfindung verstehen kann, so sehr wäre eine objektivierbare und diskutierbare (höchs)richterliche Entscheidung ebenso wünschenswert.
Oft geht Kritik an Coronamaßnahmen nahtlos in eine vormoderne, antiwissenschaftliche Impf”kritik” über. Die Freiheit von Wissenschaft, Forschung, Lehre und Kunst endet ebenda, wo keine Wissenschaft (sichtbar an ihren Methoden) mehr betrieben wird. Mit der Kunst ist es allerdings schwieriger.
Es fällt allerdings auf, dass in den 90er Jahren rechtsradikale Professoren weniger Sanktionen zu befürchten hatten, als diverse aus dem Raster fallende Wissenschaftler heute.
Die 1990er Jahre waren auch liberaler als heute.
Mit Ihrer “Kritik an Coronamaßnahmen” sind Sie auf dem Stand von Tante Trudi 2020. Das Leben geht weiter und liefert jeden Tag neue Erkenntnisse. – Es gab keine Impfung.
Es gab keine Impfung, weil die Impfstoffe unwirksam waren, mit Ausnahme der Long Covid-Erkranken, da waren sie wirksam. Es gab zwar Corona, aber eigentlich ist niemand daran erkrankt …
So viel stullige und Ego-zentrische “Kritiker” habe ich selten in meinem Leben erlebt.
Obwohl ich wichtige Kritikpunkte – was die Schüler, den Lockdown und was die Alten in den Einrichtungen angeht – aus eigener schmerzhafter Erfahrung teile. Aber diese Kritikpunkte sind wiederum den “Coronakritikern” scheißegal, weil viel zu politisch.
Die fristlose(!) Kündigung eines Beamten(!) setzt eigentlich sehr schwere Verstöße voraus.
Das ergibt doch alles keinen Sinn so.
Ist der Autor verbeamtet gewesen? Man kann auch ohne Verbeamtung Professor sein, das ist dann ein Angestelltenverhältnis der entsprechenden Besoldungsgruppe.
Auch diesen einfachen Sachverhalt verschweigen die Autorinnen wie anderes in diesem Beitrag. Und daß es auf Basis des Extremistenerlasses unterm Bundeskanzler Brandt am 28. Jänner 1972 eine nachhaltige Berufsverbotepolitik in der Alt-BRD hab scheinen sie auch nicht zu wissen …
Ein regulärer Professor, der nicht verbeamtet ist?
Ihre Spitzfindigkeiten tragen unbedingt zum Verständnis bei …
Kommt seit den Besoldungsgruppen W öfter vor als man meint, etwa wenn der Bewerber nach anderweitiger Karriere zu alt für eine Verbeamtung ist. Oder wenn er nicht gesund genug dafür ist. Dann wird er Angestellter W2 oder W3, und der Dienstherr minimiert sein finanzielles Risiko damit.
Ich kenne Leute die ordentliche Professoren mit solchem Status sind, daher meine Rückfrage ob der Autor des Artikels denn Beamter war oder ist. Menschlich gesehen ist das völlig unbedeutend, formal wäre aber eine Entlassung aus dem Beamtenverhältnis in der beschriebenen Weise eine größere Ungeheuerlichkeit.
Ihr Rückfrage war richtig und bliebt bis heute leider unbeantwortet.
“strafbewährt”? ist das “neue Rechtschreibung” für “strafbewehrt”?
Schon erschreckend, mit welchen Mitteln und vor allem wie flächendeckend die “Verengung des Meinungskorridors” betrieben wird (ich würde sogar schon von einer Abschnürung sprechen, mir sind aus dem privaten Bereich Beispiele bekannt, wo aus Furcht davor bereits intensiv Selbstzensur betrieben wird).
Wir hatten früher schöne Sprüche wie “Wo der Rasenmäher regiert, blüht der Löwenzahn auf gaaaanz kurzen Stielen” und “Wo die Sonne der Wissenschaft tief steht, werfen auch die kleinsten Lichter große Schatten”, um das zu charakterisieren, was hier gerade flächendeckend praktiziert wird. Unterdrückung von Meinungsfreiheit und Diskurs ist nun der nächste Schritt auf dem Weg zur Degenerierung der Wissenschaften (der erste Schritt war die Unterwerfung unter den Profitzwang der Konzerne), jetzt folgt die Unterwerfung unter den Meinungszwang der staatlichen Institutionen.
Ein interessanter Fall ist mir gerade aktuell untergekommen, der hier noch erwähnt werden soll: Prof. Kenan Engin, Sozialwissenschaftler, von einer Sozial-Hochschule fristlos gefeuert:
https://www.labournet.de/interventionen/solidaritaet/bestraft-die-akkon-hochschule-fuer-humanwissenschaften-johanniter-den-kampf-von-prof-dr-kenan-engin-gegen-diskriminierung-mit-fristloser-kuendigung/
Stinkt zum Himmel, sollten sich die Autorinnen auch mal vornehmen! Vielleicht Interview führen?
Besser, wenn diese Autorinnen erstmal den Fall, den sie hier berichten, ordentlich recherchieren.
Sie schreiben über “die Zusicherung Günter Roths keine öffentlichen Anschuldigungen gegen die Hochschule zu formulieren, also beispielsweise keine Klage vor einem Gericht zu erheben” und erwähnen, Prof. Roth würde erst “März 2025” als Beamter entlassen. Und bemerken keinen Zusammenhang.
Im übrigen fehlen diesen Autorinnen was dieses bürgerl. D betrifft geschichtl. Kenntnisse. Stichwort Politische BERUFSVERBOTE durch Beschluß eines damals von Brandt geschaffenen Organs Bundeskanzler+Ministerpräsidenten am 28. Jänner 1972.
Ich habe mir die Texte unter deinem Link durchgelesen, bin aber eigentlich nicht daraus schlau geworden. Weißt du da mehr? Mir ist das alles zu verschwommen. Allgemein und ohne Konkretes wird Diskriminierung beklagt. In Zeiten, wo jede Woche eine neue Gruppe von Opfern auf den Markt tritt und Diskriminierung beklagt, bin ich misstrauisch. Zumal, wenn man gelegentlich Kontakt zu Hochschulen hat und dort eigentlich eine “positive Diskriminierung” erlebt. Der Sohn eines Freundes, habilitierter Naturwissenschaftler, bekam unumwunden gesagt, dass er sich als weißer deutscher Mann in den nächsten Jahren keine Hoffung auf eine Berufung machen könne.
Über den konkreten Fall unter deinem Link kann und will ich nicht urteilen, möchte aber zu bedenken geben, dass seine Berufung jetzt nicht eben ein Indiz für Diskriminierung ist. Wenn der Dienstherr hingegen mehrfache Verstöße gegen die Prüfenordnung beklagt, muss er das halt beweisen können oder er wird unterliegen.
Der Link auf Rubikon ist defekt
Hier ein funktionierender auf Manova
https://www.manova.news/artikel/erosion-der-menschlichkeit.pdf
Die Studenten sind so blöd, dass sie ihre Informationen im Internet auf Seiten zu suchen, die nicht geprüft sind. Und die Hochschul-Vorsitzenden sind so blöd, 2 Studenten zu folgen und ihre eigenen Hochschulkräften zu feuern. Irgendwann studieren Studenten nur noch im Internet und legen ihr Examen vor „Dr. Google“ ab. Der Irrsinn hat System.